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Nr. 69MinisterratssitzungMontag, 20. Juni 1949 Beginn: 15 Uhr 30 Ende: 18 Uhr 30
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident Dr. Müller, Innenminister Dr. Ankermüller, Kultusminister Dr. Hundhammer, Finanzminister Dr. Kraus, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Krehle, Verkehrsminister Frommknecht, Staatssekretär Dr. Schwalber (Innenministerium), Staatssekretär Fischer (Innenministerium-Oberste Baubehörde), Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Verkehrsministerium).

Entschuldigt:

Staatsminister für Sonderaufgaben Dr. Hagenauer, Staatsminister Dr. Pfeiffer, Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Grieser (Arbeitsministerium), Staatssekretär Sühler (Landwirtschaftsministerium).

Tagesordnung:

[I. Gesundheitszustand Staatsminister Dr. Hagenauer]. [II.] Gesetz über die Wahlen zum Ersten Bundestag. [III.] Personalangelegenheiten. [IV.] Flüchtlingsfragen. [V. Beamtengesetz]. [VI. Eichstätt und Weißenburg].

[I. Gesundheitszustand Staatsminister Dr. Hagenauer]

Zu Beginn der Sitzung teilt Ministerpräsident Dr. Ehard mit, daß sich der Gesundheitszustand des Herrn Staatsministers Dr. Hagenauer erheblich verschlechtert habe und daß leider das Schlimmste befürchtet werden müsse.2

[II.] Gesetz über die Wahlen zum Ersten Bundestag3

Staatsminister Dr. Ankermüller berichtet zunächst über die Einzelheiten4 des Wahlgesetzes5 und weist vor allem darauf hin, daß die 78 auf Bayern fallenden Abgeordneten im Verhältnis von 60:40 in Wahlkreisen und auf der Landesergänzungsliste zu wählen seien. Das bedeute, daß 47 Kandidaten in Wahlkreisen zu wählen seien. Infolgedessen sei es zunächst notwendig, die Wahlkreiseinteilung vorzubereiten, die dann durch den Rechts- und Verfassungsausschuß des Bayer. Landtags verabschiedet werden müsse. Außerdem müsse das Innenministerium die Wahlordnung ausarbeiten, die die Einzelheiten über die Durchführung der Wahl enthalte und von der Staatsregierung verabschiedet werden müsse.6

Bei der Einteilung der Wahlkreise habe man sich schließlich dazu entschlossen, nicht über das Gebiet der Regierungsbezirke hinauszugreifen. Ein weiteres Problem seien die Flüchtlingswahlkreise gewesen, die durch den Parlamentarischen Rat nicht ausgeschlossen seien, und die die einzelnen Länder infolgedessen in eigener Zuständigkeit einrichten könnten. Man habe es für zweckmäßig gehalten, Flüchtlingswahlkreise zu bilden, weil dadurch den Flüchtlingen 20% der Sitze garantiert werden könnten. Der Vorschlag des Staatsministeriums des Innern sehe demnach vor, daß 38 Wahlkreise für Einheimische und 9 für Flüchtlinge, insgesamt also 47 geschaffen würden. Im einzelnen entfielen auf die einzelnen Regierungsbezirke folgende Wahlkreise: Oberbayern 10, Niederbayern 4, Oberpfalz 4, Oberfranken 5, Mittelfranken 5, Unterfranken 5, Schwaben 5. Dazu kämen dann noch die 9 Flüchtlingswahlkreise, in denen teilweise Gebiete verschiedener Regierungsbezirke zusammengefaßt seien.

Staatssekretär Jaenicke tritt dafür ein, diese Regelung einzuführen und betont, Bayern gehe in dieser Hinsicht allein fortschrittlich voran.

Staatssekretär Dr. Schwalber erklärt, die CDU/CSU-Fraktion habe den Gedanken der Flüchtlingswahlkreise bereits in Bonn entschieden vertreten,7 sei aber nicht durchgedrungen. Übrigens habe der Verband der Kriegs- und Fliegergeschädigten eine Resolution gefaßt, in der Einspruch gegen die Flüchtlingswahlkreise erhoben und Anfechtung der Wahlen angekündigt werde.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, die Flüchtlingswahlkreise seien vor allem ein technisches Mittel, um den Flüchtlingen zu helfen, ihre Kandidaten durchzubringen, zumal ja eine Listenverbindung verboten sei.

Auf Frage von Staatsminister Dr. Hundhammer antwortet Ministerpräsident Dr. Ehard, gemäß § 14 Abs. 3 des Wahlgesetzes gebe es nur eine Landesergänzungsliste.

Staatsminister Dr. Hundhammer gibt zu erwägen, ob nicht durch die verschiedenen Wahlkreise die Trennungslinie zwischen Einheimischen und Flüchtlingen betont würde.

Staatssekretär Jaenicke erwidert, er glaube das nicht, anders freilich wäre es, wenn eigene Flüchtlingsparteien bestünden.8

Staatsminister Dr. Ankermüller tritt dafür ein, die Herren Schütz,9 Rinke10 und von Manteuffel11 in den Flüchtlingswahlkreisen aufzustellen und zwar nach landsmannschaftlichen Gesichtspunkten.12

Der Ministerrat beschließt sodann, dem Vorschlag des Innenministeriums entsprechend Flüchtlingswahlkreise einzuführen.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, mit der Einteilung der Wahlkreise im einzelnen brauche man sich wohl nicht zu befassen. Es sei notwendig, sie möglichst schnell dem Landtag zuzuleiten, damit der Rechts- und Verfassungsausschuß bald seine Entscheidung treffen könne.13

Staatsminister Dr. Ankermüller berichtet sodann über die Wahlordnung14 und weist unter anderem auf § 15 hin, wonach der Präsident des Statistischen Landesamtes Wahlbeauftragter und Landeswahlleiter sei.15 § 27 setze die Wahlzeit auf die Zeit zwischen 8 Uhr und 18 Uhr fest.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller schlägt vor, den Schluß der Wahl auf 20 Uhr auszudehnen, welchem Vorschlag sich der Ministerrat anschließt.

Staatsminister Dr. Ankermüller fährt fort und verweist u. a. auf § 31 Abs. 2, wonach die Zustimmung eines Kandidaten nach dem 17. Tag vor dem Wahltermin nicht mehr zurückgenommen werden könne. Die §§ 40 folgende regeln dann im einzelnen die Stimmabgabe.

Nachdem noch einige Einzelheiten kurz besprochen wurden, erklärt der Ministerrat, der Wahlordnung zuzustimmen.16

III. Personalangelegenheiten

1. Ernennung von Regierungspräsidenten17

Staatsminister Dr. Ankermüller teilt mit, daß die Ernennung des bisherigen Vizepräsidenten Dr. Balles18 zum Regierungspräsidenten von Oberbayern unbestritten sei und jederzeit vorgenommen werden könne. Dagegen hätten bisher noch gewisse Meinungsverschiedenheiten über die Besetzung des Regierungspräsidentenpostens von Augsburg bestanden. Auch hier habe man aber jetzt Übereinstimmung erzielt, Präsident Martini zu ernennen.

Der Ministerrat beschließt sodann, dem Beschluß des Staatsministers des Innern entsprechend die Herren Dr. Balles und Martini zu Regierungspräsidenten in München bzw. Augsburg zu ernennen.

2. Organisation der Landesplanung19

Staatsminister Dr. Seidel legt dem Ministerrat einen Entwurf über die Organisation der Landesplanung vor, der unter anderem vorsehe, daß ein Amt für Landesplanung beim Wirtschaftsministerium errichtet werde.20 Dem Beirat sollen alle übrigen Ministerien angehören.

Der Ministerrat beschließt mit Mehrheit, dem Entwurf seine Zustimmung zu geben.21

[IV.] Flüchtlingsfragen

Staatssekretär Jaenicke berichtet über die Pläne zur kulturellen Betreuung der Flüchtlinge, zu der ein Betrag von ca. 30000 DM benötigt werde.

Ferner wünsche der Weltkirchenrat in Genf22 Bildmaterial über die Arbeiten der Flüchtlingsindustrie usw. Außerdem solle dieses Material allen denen Stellen zugehen, mit denen die Frau Abgeordnete Probst23 während ihres Aufenthaltes in Amerika24 gesprochen habe. Schließlich sei es noch notwendig, eine Stelle zu schaffen, die die Verbindung mit allen großen Wohlfahrtsorganisationen der Welt aufnehme, auch mit der IRO, die ja bald aufgelöst werde. Man müsse zu erreichen versuchen, daß die IRO ihre Fürsorge auf die deutschen Flüchtlinge ausdehne. Natürlich erfordere auch die Bereitstellung dieses Bildmaterials erhebliche Mittel, die er zunächst auf 25000 DM schätze.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, zunächst eine Besprechung zur Koordinierung der verschiedenen Pläne abzuhalten, bevor der Ministerrat sich damit befassen könne. Was die Pläne selbst betreffe, so sei es einerseits sicher gut aufzuzeigen, was für die Flüchtlinge schon geleistet worden sei, andererseits müsse man aber die Weltöffentlichkeit darauf hinweisen, welche oft unüberwindlichen Schwierigkeiten noch bestünden.

Staatssekretär Dr. Müller stimmt zu und berichtet aus seinen Erfahrungen in Amerika,25 daß die amerikanische Öffentlichkeit über das Flüchtlingsproblem völlig ununterrichtet sei.

[V. Beamtengesetz]

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht, möglichst bald Äußerungen zu dem Entwurf des neuen Beamtengesetzes26 abzugeben,27 da die Angelegenheit sehr eilig sei.28

[VI. Eichstätt und Weißenburg]29

Staatsminister Dr. Ankermüller erklärt, man könne die Frage der Kreisunmittelbarkeit von Eichstätt und Weißenburg nicht länger zurückstellen, sondern müsse jetzt entweder ja oder nein sagen.

Staatsminister Dr. Schlögl wirft ein, die Ansprüche von Günzburg und Dillingen seien auch noch nicht erledigt.

Auf Vorschlag von Ministerpräsident Dr. Ehard wird beschlossen, die Angelegenheit doch noch zurückzustellen.30

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
In Vertretung
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister