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Nr. 81MinisterratssitzungMontag, 10. Oktober 1949 Beginn: 16 Uhr Ende: 19 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, stv. Ministerpräsident Dr. Müller, Innenminister Dr. Ankermüller, Finanzminister Dr. Kraus, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Krehle, Staatssekretär Fischer (Innenministerium-Oberste Baubehörde), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Grieser (Arbeitsministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Sühler (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Verkehrsministerium).

Entschuldigt:

Kultusminister Dr. Hundhammer, Verkehrsminister Frommknecht, Staatsminister Dr. Pfeiffer, Staatssekretär Dr. Schwalber (Innenministerium), Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium).

Tagesordnung:

I. Bundesrat in Bonn. II. Personalangelegenheiten. III. [Danktelegramm des Bundespräsidenten Heuss]. [IV. Gründungskongreß des Deutschen Gewerkschaftsbundes]. [V. Fall Gröning]. [VI. Tödlicher Unfall von Mr. Albert Schweizer].

I. Bundesrat in Bonn

a) Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht alle Mitglieder des Bundesrats, zu der Sitzung am 13./14. Oktober nach Bonn zu fahren.1

Heute sei es vor allem notwendig, die Frage der Geschäftsordnung des Bundesrats zu besprechen, ferner die Besetzung der Ausschüsse des Bundesrats. Es müsse daran festgehalten werden, daß nur die vom Kabinett festgesetzten Mitglieder verantwortlich sein dürften.

Sodann wird in die Beratung des vorliegenden Entwurfs einer Geschäftsordnung des Bundesrats eingetreten.2 Zu den §§ 3 und 43 wird angeregt, die Bestimmung des Abs. 3 des § 4 zu § 3 zu nehmen.

Für den Absatz 2 des § 64 wird folgende Neufassung vorgeschlagen:

„Die Einladungen zu den Sitzungen und die Tagesordnungen müßten den Vertretungen der Länder so früh wie möglich, spätestens 7 Tage vor der Sitzung, zugestellt sein. Die Vertretungen bestätigen unverzüglich den Eingang.“

Ministerpräsident Dr. Ehard bezeichnet § 10 Abs. 25 als besonders wichtig und betont, daß Bayern unter allen Umständen immer vertreten sein müsse.

Bei § 14 müsse man daran festhalten, daß es sich hier um ständige Ausschüsse mit ständigen Mitgliedern handle.6

§16:7

Hier wird vorgeschlagen, nach dem Wort „Beratungen“ die Worte „der Ausschüsse“ einzufügen.

§22:8

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß durch diese Bestimmung eine Art Ältestenrat oder Hauptausschuß gebildet werden solle. Den Absatz 2 dieser Bestimmung halte er für bedenklich. Es gehe seiner Meinung nach nicht an, daß der Präsident ohne weiteres ein Mitglied des Beirats mit der Führung des Vorsitzes beauftragen könne. Vertreter des Präsidenten könne nur ein Vizepräsident sein.9 Im übrigen halte er es nicht für notwendig, daß der ständige Beirat die Aufgabe habe, die Verbindung des Bundesrats mit den Landesregierungen herzustellen.

Es wird beschlossen, bezüglich des § 22 der Geschäftsordnung bei der nächsten Sitzung in Bonn noch besonders zu verhandeln, da auch der Absatz 4 dieser Bestimmung nicht bedenkenfrei sei.10

b) Besetzung der Ausschüsse

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, insgesamt seien 8 ständige Ausschüsse vorgeschlagen worden, ferner sei beabsichtigt, noch 5 weitere Ausschüsse zu bilden.11 Abgesehen davon bestünden schon der Haushalts- und Organisationsausschuß, der Geschäftsordnungsausschuß und der Presseausschuß.12

Staatsminister Dr. Seidel regt an, für jeden Ausschuß einen Staatsminister zu benennen, dessen Vertreter der jeweilige Staatssekretär sein solle. Als Beauftragte sollten dann weitere Persönlichkeiten benannt werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, es sei notwendig, daß jeder Ländervertreter ordentliches Mitglied der Ausschüsse sei und ein Stellvertreter benannt werde. Ob sich diese Forderung mit dem § 14 der Geschäftsordnung decke, sei im Moment unwichtig. Notfalls könne diese Bestimmung ja auch geändert werden.

Der Ministerrat erklärt sich hiermit einverstanden.

Die Besetzung der Ausschüsse wird nun in folgender Weise vorgenommen:

1. Finanzausschuß:

Staatsminister Dr. Kraus, Staatssekretär Dr. Müller, Ministerialdirektor Dr. Ringelmann, Regierungsdirektor Wagenhöfer,13 Regierungsrat Dziembowski.14

2. Wirtschaftsausschuß:

Staatsminister Dr. Seidel, Staatssekretär Geiger.

Staatsminister Dr. Seidel erklärt, er werde morgen die anderen Namen mitteilen.15

3. Rechtsausschuß:

Staatsminister Dr. Müller.

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, vorläufig gebe es noch keinen Verfassungsausschuß, es werde wohl aber notwendig werden, den Rechtsausschuß in einen Rechts- und Verfassungsausschuß umzuwandeln. Jedenfalls müsse in diesen Ausschuß für Verfassungsfragen Herr Ministerialrat Leusser kommen.16

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller teilt dazu mit, er sei vorläufig noch nicht in der Lage, Vertreter seines Ministeriums zu benennen.17

4. Sozialpolitischer Ausschuß:

Staatsminister Krehle, Staatssekretär Dr. Grieser, Ministerialdirektor Oechsle,18 Oberregierungsrat Haslbeck,19 Oberregierungsrat Thannheiser.20

Staatsminister Dr. Ankermüller regt an, für die Behandlung von Fürsorgeangelegenheiten auch einen Vertreter des Innenministeriums zu benennen. Es wird daraufhin festgestellt, daß es Aufgabe der ständigen Vertreter sei, jedes andere Ministerium zu verständigen, wenn Angelegenheiten, die es beträfen, zur Sprache kämen.

5. Agrar-Ausschuß:

Staatsminister Dr. Schlögl, Staatssekretär Sühler, Ministerialrat Dr. Schindler,21 Oberlandesforstmeister Weiß,22 ferner als ständiger Vertreter in Bonn Regierungsrat Schlaffer.23

6. Ausschuß für Flüchtlingsfragen:

Staatsminister Dr. Ankermüller, Staatssekretär Jaenicke, Ministerialdirigent Dr. Adam.24

7. Ausschuß für Wiederaufbau (Wohnungswesen):

Staatsminister Dr. Ankermüller, Staatssekretär Fischer, Ministerialrat v. Miller,25 Oberbaurat Rasp.26

8. Ausschuß für Verkehrs- und Postfragen:27

Staatsminister Frommknecht, Staatssekretär Sedlmayr, Ministerialdirigent Brunner.28

Weitere Ausschüsse:

9. Ausschuß für Gesamtdeutsche Fragen:

Ministerpräsident Dr. Ehard, stv. Ministerpräsident Dr. Müller, Staatsminister Dr. Pfeiffer.

10. Ausschuß für innere Angelegenheiten:

Staatsminister Dr. Ankermüller, Staatssekretär Dr. Schwalber, Regierungsdirektor Dr. Feneberg.29

11. Ausschuß für zwischenstaatliche Beziehungen:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Staatsminister Dr. Pfeiffer, Ministerialrat Schwend.30

12. Ausschuß für Pressefragen:

Ministerialrat Leusser, Oberregierungsrat Dr. Henle,31 Ministerialrat Brandl.32

Schließlich sei noch vorgesehen, auch einen 13. Ausschuß für Jugendfragen zu bilden.

c) Sekretariat des Bundesrats

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, vor allem sei die Frage zu entscheiden, ob ein eigenes Generalsekretariat gebildet werden solle oder nur ein technisches Büro. Der Haushalts- und Organisationsausschuß habe gegen die Stimme Bayerns unter anderem die Errichtung von 6 Ministerialrats- und 7 Oberregierungsratsstellen beschlossen. Insgesamt habe man ein Personal von 78 Köpfen vorgesehen und zwar 25 Beamte und 53 Angestellte. Das bedeutet ein Generalsekretariat in der ausgedehntesten Form, gegen das sich Bayern immer gewehrt habe und sich auch weiter wehren müsse.33

Staatsminister Dr. Seidel schließt sich an, gibt aber zu bedenken, daß man mit einer Negation allein nicht durchkommen könne. Seiner Ansicht nach wäre das beste, wenn für jeden Ausschuß ein Sekretär bestellt werde, der natürlich kein Ministerialrat sein müsse, sondern z.B. ein junger Regierungsrat. Dieser habe nichts anderes zu tun, als die Arbeiten im Sinne des Ausschußvorsitzenden in Gang zu halten. Diese Sekretäre könnten in einem technischen Büro zusammengefaßt werden, dessen Leiter ein Oberregierungsrat oder Regierungsdirektor sein müßte.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, er werde versuchen, diesen Vorschlag durchzusetzen und mit dem Präsidenten des Bundesrats darüber sprechen.

Was den Vorsitz in den Ausschüssen betreffe, so müsse Bayern jedenfalls den Vorsitz im Landwirtschaftsausschuß und im Ausschuß für zwischenstaatliche Beziehungen verlangen,34 vielleicht auch im Flüchtlings- und Wiederaufbau-Ausschuß.

d) Tagesordnung der Bundesratssitzung35

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, auf der Tagesordnung des Bundesrats stände zunächst der Entwurf eines Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen,36 ferner der Entwurf eines Gesetzes über die Vereidigung der Richter und Beamten37 sowie der Entwurf eines Gesetzes über die Erstreckung der Patentanmeldungen usw. auf die Länder der französischen Zone.38 Diese Punkte seien zwar schon eingehend besprochen, trotzdem müsse seiner Auffassung nach der Bundesrat aber ausdrücklich dazu Stellung nehmen.39 Gegen den ersten Gesetzentwurf sei nichts zu sagen, ebensowenig gegen den dritten, bei dem allerdings vergessen worden sei, Lindau aufzunehmen. Die bayerischen Vertreter müßten jedenfalls vorschlagen, daß auf Lindau eigens Bezug genommen werde.

Das Kabinett erklärt sich damit einverstanden.

Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, mit dem Entwurf eines Gesetzes über die Vereidigung der Richter und Beamten müsse man sich dagegen eingehender befassen. Her werde unterschieden zwischen der Vereidigung der Bundesrichter und der Bundesbeamten und der übrigen Richter und Beamten andererseits. Er sei der Meinung, daß auch bei den übrigen Richtern und Beamten die Vereidigung vorgenommen werden müsse.

Staatsminister Dr. Ankermüller meint, nachdem das Grundgesetz ja nur vorübergehend sei, halte er es nicht für notwendig, daß die Länderbeamten eigens darauf vereidigt würden. Es sei auch im Grundgesetz nichts darüber vorgesehen.

Staatsminister Dr. Kraus erklärt, die Beamten seien durch den Diensteid gegenüber dem Lande verpflichtet, auch dem Bund gegenüber die Treue zu halten, zumal sich ja der Bund aus den Ländern zusammensetze.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, das sei wohl die bayerische Auffassung, die aber nicht überall anerkannt werde, und die Meinungen seien bekanntlich sehr geteilt. Er finde, man solle keine Schwierigkeiten machen, wenn die Bundesregierung die Vereidigung in dieser Form vorschlage.

Staatsminister Krehle stimmt zu, da man sonst Vorwürfe wegen Separatismus bekommen werde.

Auch Staatsminister Dr. Seidel meint, man solle sich nicht dagegen wenden.

Der Ministerrat beschließt sodann mit Mehrheit, auch diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Anschließend werden noch einige Fragen besprochen, die voraussichtlich auf der nächsten Bundesratssitzung zur Debatte kommen werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt dazu, auf der Tagesordnung stünde noch die Verteilung der Flüchtlinge. Bayern müsse sich auf den Standpunkt stellen, daß in erster Linie beim Flüchtlingsausgleich diejenigen erfaßt würden, die noch keine Arbeit und richtige Unterkunft haben.

Zum Abschluß erklärt Staatsminister Dr. Seidel, vor allem müsse die bayerische Vertretung beschleunigt aufgebaut werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard wiederholt seine Bitte, daß ihm die einzelnen Minister umgehend ihre ständigen Vertreter in Bonn benennen möchten.40

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller schlägt vor, daß das Finanzministerium die Besoldung der Beamten in Bonn im Benehmen mit den übrigen Ländern regeln sollte.41

II. Personalangelegenheiten

1. Landtagsabgeordneter Allwein

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, der Herr Landtagsabgeordnete Allwein42 sei jahrelang mit Zustimmung des Justizministeriums Notar in Tölz gewesen. Er hänge jetzt völlig in der Luft und sei finanziell nicht in der Lage, eine Rechtsanwaltspraxis zu gründen. Irgendetwas müsse für ihn geschehen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller erklärt, im Bereich des Staatsministeriums der Justiz könne er Herrn Allwein nicht verwenden, zumal auch seine politische Vergangenheit nicht bedenkenfrei sei.43

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht die Kabinettsmitglieder, sich noch einmal zu überlegen, was in dieser Sache geschehen könne.

2. Beförderung des Regierungsdirektors Dr. Kääb44 im Innenministerium zum Ministerialrat

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, ihm liege ein entsprechender Vorschlag des B. Staatsministeriums des Innern vor,45 er habe aber seine Gründe, die Ernennung nicht zu unterschreiben.

Staatsminister Dr. Ankermüller ersucht, ihm den Akt zurückzugeben, damit das Innenministerium von sich aus noch einmal dazu Stellung nehmen könne.46

III. [Danktelegramm des Bundespräsidenten Heuss]

Ministerpräsident Dr. Ehard verliest ein Danktelegramm des Herrn Bundespräsidenten Dr. Heuss an die bayerische Regierung und die Herren Präsidenten des Landtags und des Senats.47

[IV.] Gründungskongreß des Deutschen Gewerkschaftsbundes

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, daß er selbst an dem Gründungskongreß48 teilnehmen und dort sprechen werde.49

[V.] Fall Gröning50

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, der frühere Mitarbeiter und jetzige Gegner des Herrn Gröning, Graf Soltikow,51 behaupte, er als Ministerpräsident habe Gröning die Heilpraktikererlaubnis gegeben. Er stelle fest, daß dies nicht der Fall sei und er sich in keiner Weise in dieser Sache eingemischt habe.

[VI. Tödlicher Unfall von Mr. Albert Schweizer]52

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt sodann den tödlichen Unfall des Mr. Albert Schweizer mit;53 er habe an den Herrn Landeskommissar Van Wagoner bereits ein Beileidschreiben gerichtet.54

Im übrigen sei noch nicht bekannt, wie die Praxis des Landeskommissars in Zukunft sein werde. Eine Abgrenzung der Zuständigkeiten müsse wohl erst kommen.55

Abschließend stellt Ministerpräsident Dr. Ehard fest, daß morgen, den 11. Oktober ein Ministerrat wegen des Sonderministeriums gehalten werden müsse, nachdem sich der Landtag auch mit dieser Frage in seiner nächsten Sitzung befassen werde.56 Er schlage vor, um 16 Uhr 30 zusammenzukommen.57

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
In Vertretung
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister