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Nr. 12MinisterratssitzungSamstag, 1. März 1947 Beginn: 8 Uhr 25 Ende: 11 Uhr 55
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, stellv. Ministerpräsident und Justizminister Dr. Hoegner, Wirtschaftsminister Dr. Zorn, Landwirtschaftsminister Dr. Baumgartner, Staatsminister für Sonderaufgaben Loritz, Staatssekretär Dr. Ankermüller (Innenministerium), Staatssekretär Fischer (Innenministerium – Bauabteilung), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Staatssekretär Schuberth (Verkehrsministerium), Staatssekretär Höltermann (Sonderministerium).1

Entschuldigt:

Innenminister Seifried, Kultusminister Dr. Hundhammer, Finanzminister Dr. Kraus, Arbeitsminister Roßhaupter, Verkehrsminister Frommknecht, Staatsminister Dr. Pfeiffer (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Dr. Hagenauer (Justizministerium), Staatssekretär Pittroff (Kultusministerium), Staatssekretär Gentner (Landwirtschaftsministerium).

Tagesordnung:

[I. Weisungsbefugnis bizonaler Institutionen]. [II. Vergütung von Lohnausfällen infolge Betriebseinschränkung]. [III. Genehmigungspflicht von Zeitungen, Zeitschriften und Verlagsunternehmen sowie die Regelung von Papierzuweisungen]. [IV.] Zuständigkeitsabgrenzung im Bauwesen. [V. Tragen von Parteiabzeichen im öffentlichen Dienst]. [VI.] Gesetz über die Aufwandsentschädigung für die Abgeordneten des Bayer. Landtags. [VII. Denkmal und Mausoleum für das KZ Flossenbürg]. [VIII. Energieverbrauch in Bayern]. [IX. Wohnraumbeschlagnahme]. [X. Entnazifizierung]. [XI. Haftpflicht der Eisenbahn bei der Beraubung von Kohlenzügen]. [XII. Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg]. [XIII. Sozialisierung im Sinne des Artikels 160 der Verfassung]. [XIV. Siedlung Neuheim am Römerweg bei Osterhofen]. [XV. Verordnung über die Bayerische Akademie]. [XVI. Konsumgenossenschaftstag]. [XVII.] Akteneinsicht bei den Spruchkammern. [XVIII. Haushaltslage]. [XIX. Präsident der Oberpostdirektion Regensburg]. [XX. Bildung eines Beirats beim Verwaltungsrat für Post- und Fernmeldewesen]. [XXI. Wiederherstellung der Messe in München]. [XXII. Tagung der Landkreisvereinigung der amerikanischen und britischen Zone]. [XXIII. Flüchtlingswesen]. [XXIV. Dezentralisierung der Großbanken]. [XXV. Währungsumstellung]. [XXVI. Vermögenssperre der Mitglieder der Oberlandesgerichte].

[I. Weisungsbefugnis bizonaler Institutionen]

Ministerpräsident Dr. Ehard eröffnet die Sitzung und teilt mit, daß – wohl im Anschluß an die Berliner Besprechungen2 – ein Schreiben von OMGUS an die Militärregierung für Bayern ergangen sei. Aus diesem sei zu entnehmen, daß wir mit unserer Meinung, daß die bizonalen Stellen eine Gesetzgebungsbefugnis nicht hätten, vorläufig durchgedrungen seien. Es fänden zur Zeit noch Besprechungen der Amerikaner mit den Engländern statt.3

Diese Mitteilung dient zur Kenntnis.

[II. Vergütung von Lohnausfällen infolge Betriebseinschränkung]4

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, daß ein Antrag des Arbeitsministeriums auf weitere Verlängerung des Gesetzes über die Vergütung der Lohnausfälle der Arbeitnehmer bei Betriebseinschränkung und Stillegung wegen Kohlen-, Strom- und Gasmangels bis zum 31. März 1947 vorliege.5

Der Antrag wird einstimmig genehmigt.

[III. Genehmigungspflicht von Zeitungen, Zeitschriften und Verlagsunternehmen sowie die Regelung von Papierzuweisungen]

Ministerpräsident Dr. Ehard bringt eine Verordnung über die Registrierung von Buchhandels- und ähnlichen Betrieben sowie die Ausführungsbestimmungen zur Verordnung zur Regelung der Papierzuweisungen an Buch- und Zeitschriftenverlage in Vorlage.6 Die zugrundeliegenden Gesetze lägen seit längerer Zeit OMGUS zur Genehmigung vor,7 die aber bis heute noch nicht erteilt sei. Ursprünglich sollten diese Gesetze nur bis zum 31. März 1947 Gültigkeit haben, es sei aber damit zu rechnen, daß ihre Gültigkeitsdauer verlängert werde. Es werde darauf gedrungen, daß auch die Ausführungsvorschriften vom Länderrat zur Genehmigung vorgelegt würden. Es solle darüber im nächsten Länderrat ein Beschluß ergehen. Anschließend verliest Ministerpräsident Dr. Ehard die beiden Verordnungen, die einstimmig genehmigt werden.

[IV. Zuständigkeitsabgrenzung im Bauwesen]

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, man müsse sich auch einmal über die Zuständigkeiten der einzelnen Ministerien unterhalten. Grundsätzlich schlage er vor, daß, wenn Zweifel über die Zuständigkeiten zweier Ministerien im allgemeinen oder in einem Einzelfall entstünden, man nicht versuchen solle, eine Entscheidung der Militärregierung herbeizuführen, sondern sich zunächst unter den beteiligten Ministerien besprechen und schließlich eine Entscheidung des Ministerrats beantragen solle. Bei den Amerikanern bestehe hiefür Verständnis. Schwierigkeiten schienen ihm nur auf der dem Arbeitsministerium entsprechenden Abteilung der Militärregierung zu bestehen.8 Zunächst handle es sich einmal um die Ausführung der Bodenreform. Hier bestehe Streit zwischen dem Landwirtschafts- und dem Arbeitsministerium. Er sei der Meinung, daß hierüber Verhandlungen zwischen den beiden beteiligten Ministerien geführt werden sollen. Nach seiner Ansicht sollten Siedlungsangelegenheiten, soweit es sich um bäuerliche Siedlungen handle, unter allen Umständen dem Landwirtschaftsministerium überwiesen werden. Bei der Abgrenzung könne es kleine Schwierigkeiten geben, aber auch diese seien zu überwinden. Wenn sich die beteiligten Ministerien geeinigt hätten, könne man das Ergebnis den Amerikanern mitteilen, die ihrerseits keine Schwierigkeiten machen würden. Eine schwierigere Frage sei die des Bauwesens.9 Diese müsse endlich einmal geklärt werden.10 Er habe den Eindruck, daß gewisse Schwierigkeiten dadurch entstanden seien, daß im Arbeitsministerium ein Referent sei, der alles an sich reiße und dann doch nicht das gehalten habe, was er versprochen habe.11 Das sei kein Vorwurf, der den Minister oder Staatssekretär treffe. Über die Aufteilung des Bauwesens zwischen Arbeits- und Innenministerium müsse man sich gründlich unterhalten. Eine Beschlußfassung hierüber könne man heute noch nicht herbeiführen. Er sei der Meinung, man müsse sich ernstlich überlegen, ob es nicht zweckmäßig und notwendig sei, das Bauwesen in seinem gesamten technischen Aufbau und hinsichtlich der Baupolizei in einer Hand zu vereinigen und lediglich die Finanzierung, deren Überwachung und sonstige Zuschußangelegenheiten abzutrennen. Ob man das gesamte Bauwesen dann dem Innen- oder Arbeitsministerium zuteile, müsse man dann überlegen. Grundsätzlich müsse man dabei aber erwägen, daß das Innenministerium die Tradition12 habe und die Außenbehörden. Wenn man das Ganze an das Arbeitsministerium gebe, wechsle nur der Minister. Er bitte, daß die beteiligten Ministerien sich über die Sache unterhalten sollten und zwar sollten sich der Arbeitsminister und sein Staatssekretär einerseits und der Innenminister und der Staatssekretär für das Bauwesen andererseits besprechen und dem Ministerrat einen Vorschlag unterbreiten. Er sei auch gerne bereit, sich an den Verhandlungen zu beteiligen. Wenn die Besprechungen zwischen Landwirtschafts- und Arbeitsministerium einerseits und Innen- und Arbeitsministerium andererseits abgeschlossen seien, empfehle er, daß sich die drei Ministerien einmal zusammen überlegen sollten, ob es nicht möglich sei, ein einziges Baureferat zu schaffen, so daß nicht jedes einzelne Ministerium ein eigenes Baureferat haben müsse. Soweit hier noch weitere Ministerien beteiligt seien – z.B. Wirtschafts- und Finanzministerium und Staatssekretär für die Flüchtlinge – solle man diese hinzuziehen. Zunächst müsse allerdings eine Einigung in der grundsätzlichen Frage erfolgen.

Staatssekretär Krehle bemerkt hiezu, bei der letzten regelmäßigen Besprechung bei der Manpower-Division sei der Arbeitsminister gefragt worden, inwieweit die Verordnung vom 8. August 1946 durchgeführt sei.13 Der Minister habe erwidern müssen, daß dies nicht restlos geschehen sei. Daraufhin hätten die Amerikaner erwidert, daß für das Bauwesen nach wie vor das Arbeitsministerium verantwortlich sei. Wir hätten versäumt, bei der Verfassung das Arbeitsministerium den anderen Ministerien gleichzustellen. Einen Kabinettsbeschluß über eine andere Zuständigkeitsverteilung erkennten sie nicht an, höchstens einen Beschluß des Landtags – und den wahrscheinlich auch nicht. Das gesamte Bauwesen werde in Zukunft Wohnungsbau sein. Es werde also der Zuständigkeit der Manpower-Division unterstehen. Wenn ein anderes Ministerium mit diesen Aufgaben befaßt werde, dann werde es wahrscheinlich ein schwereres Arbeiten haben als das mit dieser Abteilung zusammengespielte Arbeitsministerium. Er persönlich halte eine Zusammenfassung des Bauwesens in einer Hand für dringend notwendig, aber schon von der Erzeugung bis zum Verbrauch. Die Zustände sollten nicht so sein wie jetzt, daß 80% der Produktion im Wege sogenannter Kompensationsgeschäfte verschoben würden. Er sei ferner der Auffassung, daß alle Bauangelegenheiten, die in den anderen Ministerien verstreut seien, zusammengefaßt werden müßten. Dabei wolle er gar nicht davon reden, in welchem Ministerium. Wenn es mit den Kompetenzstreitigkeiten und dem Abschießen so weiter gehe wie bisher, werde keine praktische Arbeit geleistet. Für ihn sei auch entscheidend, daß der Arbeitsminister schon zum Ausdruck gebracht habe, daß er bereit sei, auf seine Zuständigkeit insoweit zu verzichten, wenn die gesamte Regierung eine Zusammenfassung wolle.14 Das Arbeitsministerium sei bereit zu verhandeln. Auch er halte es für richtiger, wenn wir zuerst unter uns einig würden. Er sei aber dann dafür, die Konsequenz voll zu ziehen und das Bauwesen von der Produktion bis zum Verbrauch zentral zu steuern. Zur Zeit werde nur eine Kompetenzhamsterei und Baustoffhamsterei betrieben. Bei der von ihm vorgeschlagenen Regelung werde auch das Wirtschaftsministerium betroffen. Bezüglich der Siedlungsfragen werde man sich mit dem Landwirtschaftsministerium bestimmt einigen.

Staatssekretär Jaenicke meint, das Gesetz über die Errichtung des Arbeitsministeriums sei ein bayerisches Gesetz und ein Gesetz der Militärregierung. In letzter Zeit habe aber OMGUS ein Gesetz erlassen, in dem die Siedlung dem Staatsbeauftragten für das Flüchtlingswesen übertragen sei.15

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß es [sich] hier nicht um den Bau von Siedlungen, sondern um die Ansiedlung der Flüchtlinge handle.

Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, daß man in dieser Sache nur nach sachlichen Gesichtspunkten und nach denen des Haushalts verfahren dürfe, sonst finde eine Verschwendung von Arbeit und Material statt. Ohne Zusammenfassung sei eine Kontrolle über eine vernünftige Verwendung des Materials und Verhütung von Schiebungen fast unmöglich. Durch Kompetenzstreitigkeiten werde diese noch erschwert. Die Meinung einer Abteilung der Militärregierung könne nicht den Ausschlag geben. Wir müßten der Militärregierung mitteilen, welche Regelung wir für richtig hielten. Wenn wir dann gezwungen würden, etwas anderes zu tun, müßten wir uns dem fügen. Wir dürften aber nicht von vornherein darauf abzustellen suchen, was die Amerikaner von uns wohl wollten oder nicht. Diese Sache müsse man aber wirklich einmal energisch anfassen. Es sei dies ein wichtiger Punkt für die Vereinfachung und Änderung der Organisation.

Staatssekretär Fischer betont, selbstverständlich sei er sehr gerne bereit, sich mit dem Arbeitsministerium zusammenzusetzen, um eine vernünftige Lösung zu finden. Verschiedene Punkte müßten aber in seiner Hand zusammen kommen: das Planungswesen, die Bauplanung und die Baupolizei. Es gebe keine eigene Baupolizei für Wohnungsbauten und eine solche für Bauten der öffentlichen Hand. Genau so sei es mit der Zulassung der Baustoffe. Auch die Frage der Unterbringung der Flüchtlinge müsse eingebaut werden. Seitdem er Staatssekretär sei, erblicke er seine Aufgabe darin, die Spannungen nicht zu vergrößern, sondern zu verkleinern. Mit seinen Kollegen vom Arbeitsministerium habe er sich bisher vertragen; trotzdem müsse eine Zusammenfassung erfolgen.16

Staatsminister Dr. Zorn weist darauf hin, daß ähnliche Verhältnisse wie auf dem Bausektor auf dem Gebiet der Energiewirtschaft gegeben seien. Hier bestünden Schwierigkeiten zwischen dem Innen- und dem Wirtschaftsministerium.17 Auch auf diesem Gebiet müsse eine Flurbereinigung stattfinden, es sollten daher Verhandlungen eingeleitet werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard begrüßt diesen Vorschlag. Auch hier solle dem Ministerrat das Ergebnis der Verhandlungen vorgelegt werden; wenn nötig, müsse der Landtag beteiligt werden.

Staatssekretär Dr. Müller erklärt, an der Energiewirtschaft sei auch das Finanzministerium sehr stark interessiert. Im November sei von Ministerpräsident Dr. Hoegner schon angeregt worden, ein Amt für Energieverwaltung im Rahmen der Finanzverwaltung zu errichten.18 Es sei noch nichts unternommen worden, da die Sache noch nicht reif zu sein schiene. Das Finanzministerium habe ein Interesse an der Verwaltung des Bayernwerks usw. aus finanziellen Gründen.19

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht, dementsprechend das Finanzministerium an diesen Verhandlungen zu beteiligen. Für heute könne damit diese Angelegenheit abgeschlossen werden.20

[V. Tragen von Parteiabzeichen im öffentlichen Dienst]21

Ministerpräsident Dr. Ehard bringt eine auf Grund eines Ministerratsbeschlusses vom 15. Februar 1947 zu erlassende Entschließung über das Verbot des Tragens von Partei- und Sympathieabzeichen durch Arbeiter, Angestellte und Beamte des öffentlichen Dienstes im Dienst zur Sprache.

Auf Anregung von stellv. Ministerpräsidenten Dr. Hoegner wird das Verbot des Tragens von Sympathieabzeichen gestrichen, da dieser Begriff zu ungenau sei, im übrigen die Entschließung einstimmig genehmigt. Eine notwendige spätere Ergänzung bleibt Vorbehalten.22

[VI. Gesetz über die Aufwandsentschädigung für die Abgeordneten des Bayer. Landtags]

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, es handle sich hier vor allem um die Höhe der Aufwandsentschädigung. Für auswärtige Mitglieder werde ein Monatsbetrag von 600 RM, für Münchener ein solcher von 400 RM vorgeschlagen. Bisher seien 450 und 300 RM vorgesehen gewesen. Außerdem solle jeder angefangene Monat voll bezahlt werden. An sich sei es zweckmäßig, wenn man etwas großzügig sei. Die Tätigkeit der Abgeordneten sei sehr mühselig. Am falschen Fleck dürfe man nicht sparen. Wenn eine Währungsumstellung erfolge, werde sich eine Änderung von selbst ergeben.

Staatssekretär Krehle regt an, eine Bestimmung über die Steuerfreiheit der Aufwandsentschädigung aufzunehmen.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, daß diese Sache schon vom Finanzministerium geregelt worden sei.

Staatssekretär Dr. Müller bestätigt dies. Er habe auch rechtliche Bedenken gegen die Aufnahme einer solchen Bestimmung in dieses Gesetz, da die Steuerfreiheit in einem Kontrollratsgesetz geregelt sei. Man habe mit der Militärregierung sowieso Schwierigkeiten wegen der Frage der Werbungskosten. Er glaube aber nicht, daß die Steuerfreiheit der Diäten beanstandet werde.

Der Gesetzentwurf wird einstimmig gebilligt. Er soll nunmehr dem Landtag und der Militärregierung vorgelegt werden.23

[VII. Denkmal und, Mausoleum für das KZ Flossenbürg]

Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert an den Antrag eines Komitees24 zum Bau des Denkmals und Mausoleums für das KZ Flossenbürg,25 daß dieses Gebiet internationalisiert oder für exterritorial erklärt wird.26 In dieser Form gehe es nicht.27 Man könne selbstverständlich aber dieses Terrain unter den besonderen Schutz des Staates nehmen.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner bezeichnet dies auch als einzige nach der Verfassung mögliche Regelung.

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt weiter mit, er habe etwas später einen Brief von Dr. Auerbach28 bekommen. Dieser betone, daß es auch seine Pflicht sei, mit Staatsmitteln sparsam umzugehen.29 Dies beziehe sich auch auf ausländische Gruppen von ehemaligen KZ-Insassen. Im übrigen wisse er nicht, wer die Kosten für die Herstellung trage. Nachdem dieses Komitee aber da sei, werde dieses wohl auch die Geldmittel aufbringen.

Staatssekretär Fischer erklärt, an ihn sei dieses Komitee herangetreten, damit er die Baustoffe zur Verfügung stelle. Er werde dieses selbstverständlich im Rahmen des Möglichen unterstützen,30 habe aber darauf aufmerksam machen müssen, daß durch unglückliche Dispositionen von seiten des Komitees bereits sehr viel Baustoffe nicht richtig verwendet worden seien. Deswegen habe er sich auch an Dr. Auerbach gewandt. Vielleicht sei dessen Brief an den Ministerpräsidenten darauf zurückzuführen.31

[VIII. Energieverbrauch in Bayern]

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt ein Schreiben des Landeslastverteilers32 vom 24. Februar 1947 über den Strom- und Gasverbrauch in Bayern bekannt. Die seit der Vereinigung der amerikanischen und britischen Zone auf manchen Gebieten zu beobachtende Stimmungsmache gegen Bayern habe sich in letzter Zeit auch auf die bayerische Energieversorgung erstreckt. Unter anderem werde behauptet, daß Bayern im Vergleich zu den anderen Ländern zu viel Strom je Kopf der Bevölkerung verbrauche, und daß sein Energieverbrauch überhaupt, vor allem in der gegenwärtigen Notzeit zu hoch sei. Diese Behauptung habe nun der Landeslastverteiler in einem Schreiben vom 20. Februar an die Militärregierung mit eingehendem Zahlenmaterial widerlegt, das er hiemit im wesentlichen bekannt gebe. Hieraus ergebe sich das genaue Gegenteil, daß nämlich Bayern der geringste Energieverbraucher sei.

Staatssekretär Fischer fügt hinzu, daß er schon im Januar in Minden ähnliche Behauptungen habe zurückweisen müssen.

[IX. Wohnraumbeschlagnahme]

Ministerpräsident Dr. Ehard verliest einen Brief des Landtagspräsidenten über die Beschlagnahme von Häusern durch die Besatzungsmacht in Bad Tölz. Dort werde nunmehr dazu übergegangen, dem Besitzer Wohnungseinrichtungen abzukaufen.33 Dadurch verlören sie dann alles, da sie mit dem Geld nichts anfangen könnten. Nun sei das eine Sache, die nicht nur in Bad Tölz vorkomme. Er habe wiederholt mit der Militärregierung gesprochen. Er glaube wenigstens eines erreichen zu können: daß die Leute in ihren Häusern bleiben könnten, wenn auch zusammengedrängt. Was könne man nun in der vorliegenden Sache machen? Zum Teil handle es sich um Dinge, die von einzelnen Offizieren oder Gruppen gemacht würden. An manchen Orten würden sogar die Häuser als Eigentum übernommen. Man werde wieder an den General schreiben müssen.34 Er bitte nur, daß er sich bei diesem Schreiben auf einen Ministerratsbeschluß beziehen könne.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, daß die ganze Angelegenheit, Wohnungsbeschlagnahme, Möbelbeschlagnahme usw., vom Landtag aufgegriffen werde. Der Landtag solle die Regierung ersuchen, für eine Abstellung zu sorgen. Dann habe man auch den Landtag noch hinter sich. Man könne sich jetzt auch noch auf die Erklärung Hoovers35 stützen, daß die Wohnverhältnisse in Deutschland die schlimmsten seit 100 Jahren seien. Wenn der Landtag seine Wünsche in gemäßigter Form zur Geltung bringe und Tatsachen aufführe, habe der Ministerpräsident eine ganz andere Stellung gegenüber der Militärregierung.

Ministerpräsident Dr. Ehard hält es für zweckmäßig, schon jetzt gleich etwas zu machen. Dann könne man sich bei der Besprechung im Landtag schon darauf beziehen. Im übrigen brauche er eine Aufstellung, aus der man ersehen könne, wieviele Häuser zerstört, wieviele noch bewohnbar seien, und wieviele Leute noch in diesen Häusern wohnten, weiter, wieviele Häuser von der Besatzungsmacht beschlagnahmt seien.

Staatssekretär Krehle erwidert, eine solche Aufstellung bestehe.

Staatsminister Dr. Zorn schlägt vor, die Sache auch vor die amerikanische Presse zu lancieren.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, dies habe er schon gemacht.36

Staatssekretär Dr. Ankermüller erklärt, es sei auch ein Brief vom Kardinal eingelaufen über die Wohnungsbeschlagnahme in Rottach-Egern.37

Staatssekretär Jaenicke berichtet über hanebüchende Vorgänge in Lenggries. Dort seien Möbel ohne Bezahlung abgeholt worden.

Ministerpräsident Dr. Ehard bittet, ihm einige besonders markante Fälle mitzuteilen.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, man habe der Militärregierung doch den Vorschlag gemacht, daß der Möbelbedarf für die Besatzungsmacht durch die Landesstelle Holz befriedigt werden solle.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert darauf, es würden auch Wohnungseinrichtungen hergestellt, diese würden dann auf Lastwagen verladen. Wenn dabei etwas beschädigt werde, werde es nicht wieder hergerichtet, sondern die ganzen Möbel irgendwo hingeworfen und gingen dort zugrunde. Möbel würden massenweise hergestellt. Sie verschwänden aber oder würden verschoben. Hierzu werde das beste Material verwendet. Dagegen müsse man einmal betrachten, welches Material man den Deutschen an Möbeln zumute. Obwohl hier nur das schlechteste genommen werde, werde immer noch eine Menge Holz, Stoff und Arbeitszeit verschwendet, ohne daß die Leute etwas davon hätten.38

Staatsminister Dr. Baumgartner bezeichnet es als notwendig, hier mit der Militärregierung Besprechung abzuhalten. Auf dem Bausektor sei es ähnlich. Die Produktion der Ziegelei Ergoldsbach gehe z.B. nach Frankfurt und in die englische Zone. Die dortigen Firmen holten sich über die Militärregierung die Baustoffe aus Bayern. In Niederbayern sei eine Firma, die laufend Möbel für die Amerikaner machen müsse, kein Mensch wisse aber, wo diese hinkämen. Diese Sache müsse geklärt werden. Wenn diese Sachen unrechtmäßig in die Hand der Amerikaner gingen, handle es sich doch um laufende Reparationen aus der Produktion.39

Staatsminister Loritz bemerkt hiezu, im Internierungslager Regensburg werden größere Arbeiten für die Amerikaner vorgenommen, z.B. aus Kupfer und sonstigen Metallen. Wir dagegen hätten nicht einmal die Möglichkeit, Beschläge anfertigen zu lassen. Man müsse einmal untersuchen, was in den Internierungslagern für die Amerikaner gearbeitet werde und eine Anrechnung auf Reparationskosten verlangen.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, sich einmal z. B. den Direktor der Ziegelei Ergoldsbach kommen zu lassen und ihn zu fragen, wohin und auf welche Scheine seine Produktion ginge. Wenn sich die Tatsache der Lieferung in andere Zonen bewahrheite, müsse man die Militärregierung darauf aufmerksam machen. Auch der Untersuchungsausschuß für das Wirtschaftsministerium müsse davon unterrichtet werden, damit die Öffentlichkeit davon erfahre.40

Staatssekretär Fischer meint, die Ziegel in Ergoldsbach würden selbstverständlich auf Requisitionsscheine und Bezugscheine der Militärregierung geholt. Über diese hätten wir kein Verfügungsrecht, sie würden vielmehr von einer amerikanischen Dienststelle verteilt. Es sei festgestellt, daß Baustoffe auf diesem Weg ins Rheinland gekommen seien.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, zuerst müßten einmal nüchterne Feststellungen getroffen werden. Dann müsse man eine Anfrage im Landtag provozieren. Die ganze Sache sei äußerst wichtig. Die ganze Zeit würden wir angegriffen, weil wir in andere Zonen nichts lieferten. Nun komme heraus, daß nicht nur die Nahrungsmittel, sondern auch solche Dinge bei uns abflössen.

Staatssekretär Fischer glaubt, daß man über die Baustoffe, die von den Amerikanern in Bayern verbaut würden, in kurzem einen Überblick habe, da ein zentrales Baubüro eingerichtet sei.41

[X. Entnazifizierung]

Ministerpräsident Dr. Ehard bringt folgenden Fall zur Sprache: Ein Mann sei von der Spruchkammer rechtskräftig zum Mitläufer erklärt worden, habe seine Buße bezahlt, sei als kaufmännischer Versandleiter bei einer Firma tätig gewesen und wolle nun wieder dort arbeiten. Vor seiner Entnazifizierung sei er bei der Holzaktion gewesen. Als er nun zum Arbeitsamt gekommen sei, habe er die Antwort bekommen, er sei in der Partei gewesen, er könne deshalb nur als Hilfsarbeiter tätig sein; der Spruchkammerbescheid gehe das Arbeitsamt gar nichts an, er werde als Hilfsarbeiter für Erdarbeiten verpflichtet. So gehe es aber wirklich nicht.

Staatssekretär Krehle erwidert, das Arbeitsministerium habe von der Militärregierung folgende Anweisung: Bei Zuweisung von Arbeitskräften sind zuerst zu berücksichtigen: die Nichtbelasteten, in zweiter Linie die Belasteten. Nichtbelastete haben immer den Vorrang, auch vor denen, die durch die Spruchkammer gegangen sind. 40% der Arbeitslosen seien kaufmännische Angestellte. Es könne nun in diesem Falle die Möglichkeit bestehen, daß der Bedarf durch einen Nichtbelasteten abgedeckt werden könne. Wahrscheinlich sei die Stelle vorher nicht gemeldet gewesen. Nun stelle sich das Arbeitsamt auf den Standpunkt, die Stelle sei für einen Nazi freigehalten worden. An diese Anweisung der Militärregierung sei man gebunden. Der vorliegende Fall sei nicht der einzige, es kämen Dutzende von Beschwerden.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, bei der ganzen Sache wundere er sich nur über Eines: Wenn jemand seinen Spruchkammerbescheid erhalten habe und zum Arbeitsamt gehe, werde er miserabel behandelt. Es liefen aber eine ganze Reihe von durchaus arbeitsfähigen Leuten herum, die überhaupt nichts täten. Gegen diese schreite das Arbeitsamt absolut nicht ein.

[XI. Haftpflicht der Eisenbahn bei der Beraubung von Kohlenzügen]

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt ein Schreiben des NGCDO bekannt, wonach die Eisenbahn die Haftpflicht für die Beraubungen der Kohlenzüge ablehne. Diese Sache könne man jetzt aber nicht besprechen, da der Verkehrsminister nicht anwesend sei.

[XII. Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg]

Ministerpräsident Dr. Ehard bringt nochmals die Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg zur Sprache. Am 27.11.46 habe der Ministerrat beschlossen, daß Aschaffenburg eine selbständige Industrie- und Handelskammer bekommen solle, um die nach Hessen führenden Beziehungen abzubremsen.42 Auf Grund dieses Beschlusses sei eine Anordnung des Wirtschaftsministeriums ergangen, die bereits veröffentlicht worden sei.43 Nun habe sich ein neuer Kampf entsponnen. Auf der einen Seite verlangten die Aschaffenburger, daß die Kammer errichtet werde, auf der anderen Seite wehrten sich die Würzburger dagegen, da keine Veranlassung bestehe, Unterfranken auseinanderzureißen und überdies selbständige Bezirksstellen in Schweinfurt und Aschaffenburg bestünden.44 Im Aschaffenburger Bezirk werde das Verlangen nach Selbständigkeit auch gar nicht gestellt. Bei einer Versammlung in Miltenberg, bei der 800 Firmeninhaber gewesen seien, hätten sich nur 4 für Aschaffenburg erklärt. Die Würzburger Kammer habe auch noch eine schriftliche Umfrage veranstaltet, deren Ergebnis durch ein notarielles Protokoll festgehalten werden solle. Man habe nun zwei Möglichkeiten: Entweder müsse man den Beschluß durchführen oder man müsse mit den beteiligten Kreisen in Aschaffenburg und Würzburg noch einmal verhandeln und zwar mit Rücksicht darauf, daß man ohnehin die Regierungsbezirke in absehbarer Zeit neu einrichten müsse.45 Dabei ergebe sich die Gefahr, daß gewisse Konsequenzen gezogen werden könnten. Vielleicht könne man bei dieser Gelegenheit erreichen, daß in Aschaffenburg eine Bezirksstelle mit größerer Selbständigkeit eingerichtet werde.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß in dieser Sache mit ganz unerhörten und falschen Meldungen gearbeitet werde. Die Sache sei so hingestellt worden, als ob das Ministerium Hoegner im letzten Moment eine vollendete Tatsache habe schaffen wollen. Dabei handle es sich um eine Geschichte, die mehr als 30 Jahre spiele und bereits Anfang 1946 wieder begonnen habe. Die Stadt Aschaffenburg und die Gewerkschaften und noch verschiedene andere Körperschaften hätten die Errichtung einer eigenen Handelskammer beantragt. Die Sache sei regulär behandelt und der Wirtschaftsminister46 beauftragt worden, sie mit den Beteiligten zu besprechen. Diese Besprechungen hätten im Juni 1946 stattgefunden. Dann sei die Sache wieder an den Ministerrat gegangen, der sich am 8.11. das erste Mal damit befaßt habe. Der Wirtschaftsminister habe grundsätzlich den Standpunkt vertreten, daß für jeden Regierungsbezirk nur eine Kammer eingerichtet werden solle. Dieser Grundsatz sei aber bereits in verschiedenen Fällen durchbrochen. Bei Aschaffenburg habe es sich noch dazu um eine politische Angelegenheit gehandelt, weil Hessen ständig versucht habe, auf dieses Gebiet überzugreifen. Deshalb habe man sich am 27.11. im Ministerrat auf den Standpunkt gestellt, daß staatspolitische und wirtschaftspolitische Gründe dafür sprächen, eine eigene Handelskammer zu errichten. Das jenseits des Spessarts gelegene Gebiet sei ein eigenes großes Wirtschaftsgebiet, das wirtschaftlich mit Würzburg nichts zu tun habe. Deshalb habe der Ministerrat damals den Beschluß gefaßt, gegen den der Wirtschaftsminister und noch ein Mitglied gestimmt hätten.47 Es handle sich nicht um eine parteipolitische Entscheidung. Insbesondere Finanzminister Dr. Kraus habe sich auf Grund seiner Ortskenntnis dafür eingesetzt. Der Wirtschaftsminister habe auf Grund dieses Beschlusses eine Anordnung erlassen, die auch entsprechend veröffentlicht worden sei.48 Die Würzburger gingen so weit, daß sie sogar den Oberlandesgerichtspräsidenten von Bamberg ersucht hätten, zu dieser Sache Stellung zu nehmen. Dieser habe die Sache jedoch dem Justizministerium vorgelegt. Er habe die Mitteilung bekommen, daß er in seiner amtlichen Eigenschaft nicht befugt sei, zu Beschlüssen des Ministerrats Stellung zu nehmen. Er sei der Meinung, daß gar nichts anderes übrig bleibe, als den Beschluß des Ministerrats durchzuführen und die Landkreise Aschaffenburg, Obernburg, Alzenau und Miltenberg und den Stadtkreis Aschaffenburg dieser neuen Handelskammer zuzuweisen.

Staatsminister Dr. Zorn führt aus, die Angelegenheit habe zwei Seiten, zunächst eine formale: Das alte Kabinett habe einen Beschluß gefaßt. Sei es im Interesse der Kontinuität der Staatsverwaltung berechtigt, daß das nachfolgende Kabinett einen Beschluß des vorhergehenden aufhebe? Die Entscheidung dieser Frage möchte er dem Kabinett überlassen. Eine Aufhebung halte er immerhin für bedenklich. Sie könne gewisse Folgen haben. In sachlicher Beziehung könne er den Ausführungen von Ministerpräsident Dr. Hoegner nicht ganz folgen. Von den 16000 Firmen habe sich der größte Teil gegen die Schaffung einer Handelskammer ausgesprochen, im Stadtkreis Aschaffenburg allein 53%.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, die Umfrage sei nicht bei allen, sondern nur bei bestimmten Firmen erfolgt.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, offensichtlich bestünden in dieser Sache Meinungsverschiedenheiten, an denen man nicht so ohne weiteres Vorbeigehen könne. Man solle sich einmal darüber Gewißheit verschaffen, wie die Meinung wirklich sei. Man solle mit diesen Leuten einmal offiziell sprechen, ob es sich um eine einseitige Meinung gewisser politischer oder wirtschaftlicher Kreise handle oder ob sie sachliche Hintergründe habe. Das könne man unbedenklich machen, ohne eine Änderung des Beschlusses in Aussicht zu nehmen. Die Kreise, die mit großem Nachdruck und Tatsachenmaterial herankämen, solle man hören. Man solle versuchen festzustellen, ob die behaupteten Tatsachen der Wirklichkeit entsprächen oder ob sie auf einseitige Weise zustande gekommen seien. Wenn man diese Verstimmungen beseitigen könne, löse sich vielleicht die ganze Sache in Wohlgefallen auf. Man könne den Beschluß dann durchführen oder eine Variante schaffen. Ein gespanntes Verhältnis solle man nicht bestehen lassen, ob es nun berechtigt oder unberechtigt sei. Er sei nicht etwa der Meinung, daß man dabei im Sinne einer bestimmten Richtung vorgehen solle.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt noch einige Tatsachen bekannt. In Miltenberg seien 700 Geschäftsleute eingeladen gewesen, von denen nur 160 erschienen seien.49 Eine geheime Abstimmung habe nicht stattgefunden. In Aschaffenburg hätten von 3000 angeschriebenen Firmen 76 mit Ja und 72 mit Nein gestimmt. Das seien doch keine Ergebnisse, die man verwerten könne.

Ministerpräsident Dr. Ehard bezeichnet dies als durchaus möglich; man müsse aber die Berichte beider Seiten nachprüfen. Dies geschehe am besten dadurch, daß das Wirtschaftsministerium in Verbindung mit dem Innenministerium den Regierungspräsidenten beauftrage, die Tatsachen festzustellen.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, der Stadtrat Aschaffenburg, die Landkreistage Aschaffenburg, Alzenau und Obernburg hätten sich einstimmig dafür ausgesprochen, ebenso sämtliche Abgeordneten der Verfassunggebenden Landesversammlung aus diesen Stimmkreisen. Jetzt werde auf einmal behauptet, daß es sich um eine Wahlmache handle.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, man solle sich gegen eine solche Aufklärung nicht sträuben. Man müsse damit rechnen, daß die Sache auch im Landtag zur Sprache komme. Wenn man dann das Tatsachenmaterial habe, sei dieses nur günstig. Er wolle keineswegs dem das Wort reden, daß der Beschluß aufgehoben werden solle. Er wolle aber auch, daß die Atmosphäre bereinigt werde und bitte um die Zustimmung für seinen Vorschlag.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, es handle sich um keine politische Sache, sondern um eine lokale Differenz zwischen Aschaffenburg und Würzburg. Sowohl die CSU als auch die SPD seien für die Errichtung einer neuen Kammer gewesen.

Ministerpräsident Dr. Ehard befürchtet aber, daß die Angelegenheit zu einer parteipolitischen werden könne. Dies wolle er verhindern.

Staatssekretär Dr. Ankermüller erklärt, er kenne die Verhältnisse etwas; es seien hier schon ganz berechtigte Interessen von Aschaffenburg gegeben. Andererseits müsse man aber auch an die Einheitlichkeit des Regierungsbezirkes denken. Er halte den Vorschlag des Ministerpräsidenten für berechtigt. Man solle einmal mit sämtlichen Stellen verhandeln, nicht um etwas zu ändern, sondern um allem die Spitze abzubrechen.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, die Sache so zu machen, daß man, nachdem die Abgrenzung des Kammerbezirks noch nicht feststehe, zur Festlegung dieser Grenzen noch einmal die Meinung der Beteiligten höre. Wer solle nun gehört werden? Seiner Meinung nach der Stadtrat und die Kreistage. Zu den Firmen könne man nicht gehen, da diese keine Organisation hätten.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, man solle die Sache schon beim richtigen Namen nennen. Die Aufklärung geschehe am besten in Verbindung mit dem Regierungspräsidenten, aber durch Vertreter der beteiligten Ministerien.

Staatsminister Dr. Zorn stimmt diesem Vorschlag zu.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor zu beschließen, daß er einen entsprechenden vorsichtig und diplomatisch formulierten Brief an den Wirtschaftsminister schreibe, damit dieser wegen der Abgrenzung, aber auch wegen der allgemeinen Differenzen im Benehmen mit dem Innenministerium eine Klärung herbeiführe.

Hiergegen wird keine Erinnerung erhoben.50

[XIII. Sozialisierung im Sinne des Artikels 160 der Verfassung]

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, daß er einen Brief des Finanzministeriums über den Beschluß des Landtags erhalten habe, der sich auf den Beschluß des Wirtschaftsausschusses des Landtags vom 14. Februar beziehe, wonach die Staatsregierung die Besitzverhältnisse gewisser unter Art. 160 der Verfassung fallenden Unternehmungen klären und hierüber einen Gesetzentwurf innerhalb von drei Wochen vorlegen solle.51 Außerdem sollten unerschlossene Brennstofflager durch Überführung in Staatsbesitz nutzbar gemacht werden. Weiter wünsche der Ausschuß die Einsetzung eines Staatskommissars, dem ein siebenköpfiger parlamentarischer Ausschuß beizugeben wäre.52 Es werde vorgeschlagen, einen Beschluß des Ministerrats dahingehend herbeizuführen, daß das Staatsministerium der Finanzen beauftragt werde, nach Annahme des Antrags des Ausschusses im Plenum den in diesem Beschluß vorgesehenen Gesetzentwurf auszuarbeiten. Heute müsse man grundsätzlich einmal klären, ob zur Durchführung der vom Landtag verlangten Erhebungen ein Gesetz erforderlich sei, weiter, wie die Sache mit dem Staatskommissar gemacht werden solle, und wer die Federführung bekommen solle.

Staatsminister Dr. Zorn führt aus, bevor dieser Antrag der SPD gekommen sei, habe er bereits im Einvernehmen mit dem Berg- und Hüttenmännischen Verein und den Gewerkschaften einen Herrn Arlt bestimmt, der mit den Vorarbeiten bereits begonnen habe. Die Fragen, die das Finanzministerium anschneide, spielten eine untergeordnete Rolle. 90% dieser Betriebe seien bereits in den Händen des bayerischen Staates, der also ohne weiteres Einblick in die Bilanzen nehmen könne. Er glaube nicht, daß man hier ein besonderes Gesetz brauche, um sich die Unterlagen zu beschaffen. Dies führe nur zu einer Verzögerung.

Staatssekretär Dr. Müller bezeichnet es aber doch als zweifellos, daß die Übernahme der Bergbaubetriebe und der Kohlenfelder Sache des Finanzministeriums sein müsse; dieses müsse sie doch finanzieren, nachdem es sich um Zuschußbetriebe handle. Wenn keine Kohlenpreiserhöhung komme, werde man große Schwierigkeiten haben. Deshalb habe das Finanzministerium allergrößtes Interesse daran, eingeschaltet zu werden. Im übrigen sei die Verwaltung der staatlichen Bergbaubetriebe Sache des Finanzministeriums. Er halte es nicht für zweckmäßig, wenn einseitig nur ein Herr vom Wirtschaftsministerium beauftragt werde. Die Frage der tatsächlichen Feststellungen scheine doch nicht so einfach zu sein, sonst wäre das Finanzministerium vom Wirtschaftsministerium nicht ersucht worden, das Material der Finanzämter zur Verfügung zu stellen. Mit Rücksicht auf das Steuergeheimnis könne dies ohne Gesetz nicht geschehen. Übrigens habe das Finanzministerium auf Grund der verschiedenen Beleihungsanträge auch sonst Material liegen.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, er bringe diese Sache deshalb zur Sprache, um die einfachste Weise zu finden, wie man die formellen Schwierigkeiten beseitigen könne. Daß beide Ministerien zusammenspielen müßten, sei sicher; eines müsse aber die Federführung übernehmen.

Staatsminister Dr. Zorn vertritt die Ansicht, daß diese Angelegenheit ins Wirtschaftsministerium gehöre. Das Finanzministerium werde nur mit der finanziellen Seite befaßt. Die Frage der Rentabilität spiele eine sekundäre Rolle. In erster Linie komme es darauf an, Kohle zu bekommen. Er hoffe, in absehbarer Zeit entsprechende Vorschläge machen zu können. Diese Werke seien vielfach mit anderen gekoppelt. Er sei der Meinung, Werke mit Unterbilanzen müßten von anderen mitgeschleppt werden. Es gehe nicht, daß nur die überschuldeten Betriebe verstaatlicht würden, während man die guten Werke in der privaten Sphäre lasse.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, man müsse zunächst einmal klären, welche Betriebe rentabel und welche Zuschußbetriebe seien.53 Er schlage vor, daß diese Klärung durch das Wirtschaftsministerium in Verbindung mit dem Finanzministerium vorgenommen werde. Weiter wolle er wissen, ob man zur Durchführung der notwendigen Erhebungen ein Gesetz brauche.

Staatsminister Dr. Zorn verneint dies. Das Finanzministerium verwalte schon einen großen Teil der Bergwerke und habe die ganzen Bilanzen, die es dem Wirtschaftsministerium zur Verfügung stellen könne.

Staatssekretär Dr. Müller erklärt sich mit der vorgeschlagenen Regelung nicht einverstanden. Beim Erwerb komme es auch auf die spätere Vergütung der Eigentümer an und auf die Rentabilität. Das Finanzministerium könne nicht Zusehen, daß diese Sache von anderen Stellen vorbereitet werde und ihm eines Tages dann die Rechnung präsentiert werde.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, das Finanzministerium solle nicht Zusehen, sondern mittun.

Staatssekretär Dr. Müller erwidert, wenn das Finanzministerium bei den staatlichen Betrieben federführend sei, müsse es das doch auch hier sein.

Ministerpräsident Dr. Ehard hält das für einen späteren Zeitpunkt für richtig. Im Augenblick gehe es nur um die Frage, wie der Landtagsbeschluß möglichst schnell und reibungslos durchgeführt werden könne. Der Besitzstand und die Rentierlichkeit müßten geklärt werden. Eine Entscheidung werde vorerst nicht getroffen. Er frage, ob Bedenken bestünden, wenn das Wirtschaftsministerium federführend sei, aber in Verbindung mit dem Finanzministerium?

Staatssekretär Dr. Müller erwidert, das Finanzministerium müsse auf das stärkste eingeschaltet werden und, sobald die Betriebe in die Verwaltung des Staates übergingen, müsse es diese übernehmen.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, daß die Angelegenheit vom Wirtschaftsministerium in engster Verbindung mit dem Finanzministerium betrieben werden solle.

Staatsminister Dr. Zorn spricht sich dafür aus, daß die Erhebungen durch das Wirtschaftsministerium vorgenommen werden sollen. Wenn diese abgeschlossen seien, werde mit dem Finanzministerium in Verbindung getreten.

Ministerpräsident Dr. Ehard ist der Ansicht, daß das Finanzministerium schon vorher herangezogen werden solle. Daß das Wirtschaftsministerium in erster Linie tätig sei, halte er auch für zweckmäßig, weil in diesem Zusammenkommen auch die Neuvorkommen untersucht werden sollten. Eine endgültige Entscheidung werde ja nicht getroffen. Es sei nur nicht ganz klar, in welcher Form und wann dieser Staatskommissar auftreten solle. Solle der Staatskommissar in Verbindung mit dem Ausschuß die Unternehmungen, die vielleicht in Frage kommen könnten, daraufhin überprüfen oder solle er nur in den Fällen eingesetzt werden, in denen etwas gemacht werden solle? Nach seiner Meinung solle der Staatskommissar mit dem Aussschuß überhaupt prüfen, ob Fälle nach Art. 160 vorhanden seien, ohne daß er über irgend einen Betrieb eine Dispositionsbefugnis haben solle.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner glaubt, daß die Meinung des Landtags etwas weiter gehe. Zunächst müßten die Betriebe festgestellt werden, dann habe der Staatskommissar aber bis auf weiteres die Verschleuderung derartiger Betriebe zu verhindern.54 Zweckmäßig sei es, seine Befugnisse im Benehmen mit dem Ausschuß festzusetzen.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, wenn der Staatskommissar diese Befugnisse haben solle, brauche man ein Gesetz. Er stelle sich die Sache so vor: Ein gewisser Kreis von Unternehmen komme für eine nährere Untersuchung in Frage. Diese müsse der Staatskommissar mit dem Ausschuß vornehmen. Das Wirtschafts- und Finanzministerium müßten ihm die notwendigen Unterlagen geben. Dann müsse man aber dem Staatskommissar die Möglichkeit geben, daß ihm von irgend jemand gewisse Unternehmungen unterstellt würden. Dies könne wohl nur der Ministerrat. Dann müsse der Kommissar die Befugnis bekommen, diese Unternehmen zu beaufsichtigen. Dazu brauche man ein Gesetz. Außerdem müsse der Staatskommissar noch gefunden werden.

Staatssekretär Dr. Müller schlägt hierfür Ministerialrat Eckmeier des Finanzministeriums vor, der die Energiewirtschaft und den Bergbau verwalte.55

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, zunächst müsse man einmal einen Gesetzentwurf machen und dann ernstlich überlegen, wen man mit dieser Aufgabe betrauen könne und welche Stellung dieser Mann erhalten solle. Mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit werde es wohl nicht gehen. Man werde sich vielleicht einmal überlegen müssen, ob man eine Verwaltung einrichten oder aufbauen müsse. Hierfür komme das Finanzministerium in Betracht. Diese Frage wolle er heute aber nur einmal grundsätzlich anrühren.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, nachdem der Landtagsausschuß bereits bekannt sei,56 werde man einen Staatskommissar ernennen müssen, bevor das Gesetz da sei. Gerade im Benehmen mit diesem Ausschuß werde das Gesetz ja gemacht werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, die Befugnisse des Ausschusses müßten in dem Gesetz geklärt werden. Es handle sich hier um sehr weittragende zivilrechtliche Dinge. Man solle sich einmal überlegen, wen man vorschlagen und wie man den Kommissar irgendwo einbauen könne.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner hält das Amt für Vermögensverwaltung hiefür geeignet.

Staatssekretär Dr. Müller meint, wenn die politischen Aufgaben dieses Amtes erledigt seien, werde man es wieder ins Finanzministerium eingliedern müssen, wo es auch hingehöre. Den staatlichen Grundbesitz müsse man unbedingt betriebswirtschaftlich ausgestalten, damit man aus diesen Betrieben auch etwas herauswirtschafte.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, auch aus diesem Grunde müsse man überlegen, wo der Staatskommissar hingehöre, und zwar auf lange Sicht. An sich sei die Zuständigkeit des Finanzministeriums gegeben. Endgültig solle man darüber im nächsten Ministerrat beschließen. Zusammenfassend stelle er fest:

1. Das Wirtschaftsministerium solle federführend sein, aber im Benehmen mit dem Finanzministerium die Grundlage beschaffen;

2. Es müsse ein Gesetzentwurf ausgearbeitet werden, der die Befugnisse des Staatskommissars abgrenze;

3. Für den Staatskommissar müsse eine geeignete Persönlichkeit gefunden werden.

Staatssekretär Dr. Müller will im Finanzministerium einen entsprechenden Gesetzentwurf innerhalb einer Woche ausarbeiten lassen.57

Hiermit herrscht allgemeines Einverständnis.58

[XIV. Siedlung Neuheim am Römerweg hei Osterhofen]59

Ministerpräsident Dr. Ehard kommt auf die Siedlung für Ausgewiesene in Osterhofen zu sprechen. Vom Landwirtschaftsministerium sei seit langem zugesichert, daß Forstgrundstücke zur Verfügung gestellt würden. Schwierigkeiten würden aber immer wieder vom Referenten des Arbeitsministeriums gemacht. Er frage an, ob sich dies nicht ausgleichen ließe. Wenn die Siedlung gebaut werden könne, werde sie, abgesehen vom sachlichen Erfolg, außerdem eine ausgezeichnete Propaganda darstellen. Er wäre Staatssekretär Krehle dankbar, wenn er sich dieser Sache einmal annehmen könne.60 Auch an dieser Sache zeige sich, daß es dringend notwendig sei, das Bauwesen in eine Hand zu bringen. In diesem Zusammenhang wolle er auch bemerken, daß er in diesen Tagen folgende Sache gesehen habe: Es habe sich um einen Stallbau gehandelt, dessen dringende Notwendigkeit anerkannt gewesen sei. Nun sei zwar die Genehmigung erteilt worden, aber mit der Auflage, daß erst im Spätherbst mit dem Bau angefangen werden dürfe. Das scheine ihm doch nicht ganz das Richtige zu sein.

[XV. Verordnung über die Bayerische Akademie]

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, daß die vom Kultusministerium vorgelegte Verordnung über die Bayerische Akademie heute noch nicht behandelt werden könne,61 da die anderen beteiligten Ministerien, insbesondere das Finanzministerium, dazu Stellung nehmen müßten. Es handle sich um die Vereinigung der Akademie der Wissenschaften und der Akademie der Künste. Die Sache werde aber als vordringlich bezeichnet, weil man in Berlin die frühere preußische Akademie der Künste als deutsche Akademie der Künste neu aufziehen wolle.62

Staatssekretär Dr. Müller führt aus, in der vorigen Woche hätten in Berlin in diesem Zusammenhang Besprechungen stattgefunden. Die Universität stehe unter russischem Einfluß;63 die Anglo-Amerikaner versuchten nun, wissenschaftliche Institute zu gründen, die mit dem früheren Kaiser-Wilhelm-Institut im Zusammenhang stünden.64 Das Finanzministerium sei selbstverständlich bereit, Zuschüsse zu leisten, müsse aber erst Einzelheiten erfahren.

Staatssekretär Dr. Sattler meint, daß diese Sache mit der Neugründung einer deutschen Akademie der Künste in Berlin nichts zu tun habe. Hier handle es sich um die Gründung eines zentralistischen Institutes für kulturelle Dinge.

Ministerpräsident Dr. Ehard bittet die Beteiligten, sich zu dem Verordnungsentwurf möglichst bald zu äußern.65

[XVI. Konsumgenossenschaftstag]

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, daß am 26./27. März ein Konsumgenossenschaftstag stattfinde, an dem ein Vertreter des Wirtschaftsministeriums, zweckmäßigerweise der Genossenschaftsreferent, teilnehmen müsse.66

[XVII. Akteneinsicht bei den Spruchkammern]

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, ihm liege eine Eingabe der Rechtsanwaltskammer wegen der Akteneinsicht bei den Spruchkammern vor. Den Anwälten und den Betroffenen solle jetzt die Akteneinsicht verweigert werden. 67 Dies stehe im Widerspruch zu dem Gesetz, aber auch zu allgemeinen Rechtsgrundsätzen. Das Verbot der Akteneinsicht gehe auf eine Weisung der Militärregierung zurück.68

Staatsminister Loritz führt hiezu aus, außer der Eingabe der Anwaltskammer München lägen noch Schreiben des evangelischen Landeskirchenrates, solche von katholischer Seite und Hunderte von Einzeleingaben sowie Protestkundgebungen von Kammervorsitzenden vor. Die Sachlage sei folgende: Am 5. 12. 1946 sei seinem Amtsvorgänger69 ein Schreiben der Militärregierung zugegangen, in dem es wörtlich heiße: „Veranlassen Sie sofort, daß weder dem Betroffenen noch seinem Rechtsanwalt zu irgend einem Zeitpunkt der Zutritt zu den Akten des öffentlichen Klägers gestattet ist“. Dieses Schreiben sei auch seinem Amtsvorgänger zu stark gewesen, deshalb sei es auch nicht gleich publiziert worden. Er habe es bei seiner Amtsübernahme vorgefunden; er sei entsetzt über dessen Inhalt gewesen. Er habe in Besprechungen mit Colonel Reese70 eine Revision zu erreichen versucht unter dem Hinweis, daß es sich um eine völlige Durchbrechung aller Rechtsgarantien handle. Er sei auf gutem Weg gewesen, zu einer halbwegs vernünftigen Regelung zu kommen, indem nämlich den Spruchkammervorsitzenden überlassen bleiben sollte, inwieweit sie den Betroffenen oder ihren Vertretern die Akteneinsicht gewähren wollten. Durch die Abberufung der 3. Armee sei nun eine ganze Reihe von Offizieren weggekommen. Zu dem Nachfolger von Col. Reese habe er noch nicht dieses Vertrauensverhältnis gewonnen.71 Ein viel größeres Unglück sei aber, daß die Gewerkschaften einen Vorstoß unternommen hätten in Richtung einer maßlosen Verschärfung. Mit Rücksicht darauf hätten die Amerikaner angeordnet, daß schärfer vorgegangen werden müsse. Das Schreiben vom 5. Dezember 1946 sei in einem Schreiben vom 25.11.47 wortwörtlich wiederholt worden. Das Verbot jeglicher Akteneinsicht führe praktisch dazu, daß heute irgend jemand hergehen und irgend eine Erklärung abgeben könne. Diese Erklärung werde dann zum Akt genommen, der Betroffene erfahre nichts davon. Die Urteilsbegründungen seien auch so summarisch, daß aus ihnen nicht auf das zugrundeliegende Material geschlossen werden könne. Wenn ein Rechtsanwalt in der Verhandlung die Spruchkammer zwinge, Farbe zu bekennen, werde man, um dem Betroffenen Gelegenheit zur Verteidigung zu geben, die Sitzung unterbrechen und einen neuen Termin anberaumen müssen. Staatssekretär Höltermann sei der Meinung, man solle es darauf ankommen lassen, um dadurch zu zeigen, daß durch diese Anordnung das Verfahren erschwert werde und fast alle Fälle vertagt werden müßten. Er halte dies nicht für richtig, da die Amerikaner sonst sagten, die Verfahren dauern noch länger. Was dann komme, wüßten wir selbst. Was sei nun zu tun? Es sei ein Grundsatz, der in dem Recht eines jeden Kulturvolkes verankert sei, daß jemand nur verurteilt werden dürfe aufgrund von Material, das er kenne. Wenn wir diesen Grundsatz verließen, hätten wir keinen Rechtsstaat mehr, sondern ein System, wie wir es schon einmal gehabt hätten. Es sei eine prinzipielle Frage, ob wir ein nach demokratischen Grundsätzen aufgebautes Rechtssystem haben wollten oder schrankenlose Willkür. Diese Entscheidung sei so wichtig, daß der Ministerrat dazu Stellung nehmen müsse oder vielleicht sogar das Parlament. Er habe es deswegen auf seine Kappe genommen, diese Anordnung noch nicht zu publizieren. Wenn man sich auf den Standpunkt stelle, daß die Betroffenen keine Akteneinsicht haben sollten, würden die Folgen entsetzlich sein. Es kämen dann Denunziationen am laufenden Band.

Ministerpräsident Dr. Ehard hat ebenfalls außerordentlich schwere Bedenken.

Staatsminister Loritz fährt fort, allerdings hänge er in der Luft. Bei der Gehässigkeit der Gewerkschaften müsse er jederzeit gewärtig sein, daß über Nacht ein ganz großer Krach entstehe.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, die Anordnung müsse hinausgegeben werden. Die Angelegenheit solle man aber dann im Entnazifizierungsausschuß besprechen und auch vom Ministerrat aus etwas unternehmen.

Staatsminister Loritz erwidert, es sei die Frage, ob er etwas herausgeben solle, was seinem Gewissen widerspreche.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, die Angelegenheit sei beim General zur Sprache gebracht worden. Der Grund für diese Maßnahme sei der, daß verschiedene Verteidiger Zeugen bedroht und eingeschüchtert hätten, so daß diese vor der Kammer nicht mehr zu ihrer Aussage gestanden seien. Er stehe auf dem Standpunkt, daß Staatsminister Loritz gar nichts anderes tun könne als den wiederholten Befehl der Militärregierung durchzuführen. Auch der Ministerrat könne sich nicht auf den Standpunkt stellen, eine Anordnung der Militärregierung hinauszuschieben. Angesichts ihrer Bedeutung für den Rechtsstaat überhaupt sei es aber notwendig, daß vom Ministerrat ein Vorstoß unternommen werde. Die Anwaltskammern stünden auf dem Standpunkt, daß Anwälte, die sich dazu hergäben, aus den Akten etwas auszuplaudern, zur Rechenschaft gezogen würden.

Ministerpräsident Dr. Ehard glaubt auch, daß Staatsminister Loritz die Anordnung unter Bezugnahme auf den Befehl der Militärregierung herausgeben müsse. Gleichzeitig solle er aber Mitteilung an die Staatsregierung machen. Die Eingabe der Anwaltskammer und die Mitteilung von Staatsminister Loritz werde man zum Anlaß eines Schreibens an die Militärregierung machen. Er empfehle, auch diese Sache im nächsten Entnazifizierungsausschuß zur Sprache zu bringen, der sich gleich dazu äußern könne.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner bemerkt, mit der Herausgabe der Weisung könne man nicht warten, bis ein Landtagsbeschluß vorliege.

Ministerpräsident Dr. Ehard bestätigt dies.

Staatsminister Loritz erwidert, in Nürnberg sei erklärt worden, kein Mensch dürfe eine Anordnung vollziehen, die gegen die Prinzipien des Rechts verstoße. Wenn er die Anweisung herausgebe, entstehe ein Tohuwabohu. Es werde ein Sturm der Entrüstung kommen, der sich gegen ihn wenden würde.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, wenn man die Anweisung aber nicht herausgäbe, bekämen wir die größten Schwierigkeiten von der Militärregierung. Man könne höchstens noch das eine versuchen, daß man der Militärregierung mitteile, es komme eine Gegenvorstellung der Staatsregierung und des Landtagsausschusses; die Militärregierung möge die Erlaubnis geben, die Bekanntmachung um 4 Tage zu verschieben. Anders wolle er es nicht machen, sonst werde uns der Vorwurf der Sabotage gemacht.

Staatsminister Loritz erklärt, er habe angeordnet, daß jeder Fall, in dem ein Druck auf Zeugen ausgeübt werde, nach Art. 7 Ziff. 3 verfolgt und Haftbefehl erlassen werde.72

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt abschließend fest, daß man versuchen solle, einen Aufschub zu erreichen, sonst müsse man die Anordnung herausgeben.

Staatsminister Loritz erklärt, er wolle mit je einem Vertreter sämtlicher politischer Parteien zur Militärregierung gehen.73

[XVIII. Haushaltslage]

Ministerpräsident Dr. Ehard macht auf die rechtzeitige Vorlage der Haushaltspläne und Stellenpläne aufmerksam.74 Bei dieser Gelegenheit bitte er Staatssekretär Dr. Müller, kurze Ausführungen über die Haushaltslage zu machen.

Staatssekretär Dr. Müller erklärt, Staatsminister Kraus habe bereits im Haushaltsausschuß ausgeführt, daß wir in absehbarer Zeit vor einer Katastrophe stehen könnten. Die Militärregierung habe vor, in der nächsten Woche eine anderslautende Pressenotiz zu machen. Es sei ihm gelungen, diese durch einen Zusatz wieder abzuschwächen. Die Pressenotiz beschäftige sich mit dem Haushalt 1946/47 und komme zu dem Ergebnis, daß der Haushalt 1946, der ursprünglich mit einem Defizit von 700 Millionen RM abschneiden sollte, nun bloß mit 16 Millionen RM Defizit abschneide. Die Gründe hierfür seien aber das erhöhte Steueraufkommen und der Umstand, daß das Versehrtengesetz erst am 1. Februar in Kraft getreten sei,75 daß also die für die Körperbeschädigten eingesetzten 230 Millionen RM nur zu einem kleinen Teil in Anspruch genommen würden. Außerdem hätten Bauvorhaben nicht ausgeführt werden können und auch sonstige Ausgaben seien nicht in vollem Ausmaß angefallen. Das Ergebnis wäre an sich erfreulich, wenn es nicht mit anderen Hypotheken belastet wäre. Zunächst sei das Defizit des Haushaltsjahres 1945 mit einer halben Milliarde nicht berücksichtigt, da nach den Etatbestimmungen dieses Defizit erst im übernächsten Jahr berücksichtigt werden könne. Bei der Flüchtlingsfürsorge und für Wiederaufbauzwecke ergebe sich je ein Mehr von 300 Millionen RM. Dies führe dazu, daß wir ins Haushaltsjahr 1947/48 mit einer Vorbelastung von 1 Milliarde hereingingen. Wenn die Militärregierung Wert darauf lege, das verhältnismäßig günstige Ergebnis des Haushaltsjahres 1946/47 herauszustellen, solle das geschehen; man müsse aber darauf hinweisen, daß für das nächste Jahr eine sehr starke Vorbelastung bestehe. Gleichzeitig mit der Pressenotiz der Militärregierung solle auch von deutscher Seite eine Pressenotiz herausgehen, in der unser Standpunkt gründlich herausgestellt werde.76 Die Situation sei absolut nicht so glänzend, wie sie nach außen hin erscheinen könne. Man könne nicht ein Jahr herausgreifen, sondern müsse es in einer kontinuierlichen Folge betrachten. Außerdem gehe das Steuereinkommen noch weiter zurück, da die Einkommensund Vermögenssteuer bisher im wesentlichen aus der Substanz bezahlt worden seien. Außerdem stehe im Etat noch der Bestand bei den Banken in Höhe von 800 Millionen RM, der aber nicht reines Geld, sondern mit Aufgaben vorbelastet sei, die noch liefen. Eine weitere Belastung in Höhe von 250 Millionen RM ergebe sich aus dem Besatzungsgeld. Hier handle es sich um nichts anderes als um Reparationszahlungen, die wir später einlösen müßten. Die Finanzlage sei außerordentlich ernst. Man müsse daraus die Folge ziehen, daß man mit jedem Pfennig sparen müsse. Er werde sich mit Nachdruck dagegen wenden, daß neue Stellen bewilligt würden.

Der Bericht dient zur Kenntnis.77

[XIX. Präsident der Oberpostdirektion Regensburg]

Staatssekretär Schuberth bringt zwei Dinge aus der Tagesordnung der nächsten Verwaltungsratssitzung in Frankfurt78 zur Sprache. Zunächst handle es sich um die Besetzung des Präsidenten bei der Postdirektion Regensburg. Der Verwaltungsrat sei damit einverstanden, daß Postrat Flach79 aus Bamberg ernannt werde, der 1933 in den Ruhestand versetzt worden sei. Die Gewerkschaften seien auch damit einverstanden. Er bitte darum, daß der Ministerrat auch seine Zustimmung gebe.

Das Einverständnis wird einstimmig erteilt.80

[XX. Bildung eines Beirats beim Verwaltungsrat für Post- und Fernmeldewesen]

Staatssekretär Schuberth fährt fort, weiter stehe auf der Tagesordnung die Beschaffung von Rückzahlungsmitteln für Postsparkassen.81 Noch wichtiger sei die Bildung eines Beirats.82 Hier brauche er Richtlinien, wie er sich verhalten solle. Die Frage sei, ob die Mitglieder durch die Regierung ernannt oder vom Landtag gewählt werden würden. Festgelegt müsse auch die Zahl der Mitglieder, das Stimmrecht und die Stimmführung werden. Er stehe auf dem Standpunkt, daß so etwas wie ein Bundesrat herauskommen müsse. Zweckmäßig wäre es, wenn die Vertreter eine gebundene Marschroute hätten. Insgesamt würden es wohl 21 Vertreter aus den beiden Zonen werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard schließt sich dieser Meinung an. Die Vertreter müßten Weisungen bekommen, und als Bevollmächtigte des Staates die Interessen des Staates verfolgen; die Konsequenz davon sei, daß die Vertreter von der Regierung ernannt würden.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner ist der Ansicht, daß die Vertreter durch den Ministerrat ernannt und dem Ressortminister unterstellt werden sollten, der seinerseits dem Kabinett verantwortlich sei.83

[XXI. Wiederherstellung der Messe in München]

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, der Verein Ausstellungspark in München wolle im August eine große Messe eröffnen.84 Die Stadt München stelle zur Wiederherstellung der Messehallen 750000 RM zur Verfügung. Die weiteren 600 000 RM solle aber der bayerische Staat tragen.

Staatssekretär Dr. Müller erklärt, dieses Projekt sei schon im Sommer erörtert worden. Die Frage sei, ob es ganz glücklich sei, so viele Baustoffe in diese Sache hineinzustecken. Man solle versuchen, sich auf die bisherigen Ausstellungshallen zu beschränken.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, die Stadt München zahle die 750000 RM nur, wenn der Staat 600000 RM zur Verfügung stelle. Im übrigen sei die Sache schon wert, daß man sie weiterführe.

Staatssekretär Dr. Sattler bezweifelt, ob man zu dem vorgesehenen Termin überhaupt fertig werden könne. Der Betrag werde sich also auf einen längeren Zeitraum verteilen.

Staatssekretär Dr. Müller meint, im Augenblick könne man 600000 RM zur Verfügung stellen; wenn aber eine Währungsumstellung komme und man diesen Betrag in Goldmark zahlen müsse, sei dies nicht mehr möglich.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, es sei ja eine sofortige Bereitstellung erforderlich. Die Baustoffe würden vom Wirtschaftsministerium im Benehmen mit den Fachministern beschafft.

Staatsminister Dr. Zorn erklärt hierzu, es handle sich hier um einen Befehl der Militärregierung. Im übrigen benötige man gar nicht so viel Baustoffe.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, er sei der Meinung, man solle diesen Betrag schon bereit stellen.

Staatssekretär Geiger spricht sich ebenfalls für eine Unterstützung aus. Der Staat solle nur ein langfristiges, allerdings zinsloses Darlehen geben.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, für die Gewährung eines langfristigen Kredites brauche man aber den Landtag.

Staatssekretär Dr. Müller bittet, ihm die Sache einmal zuzuleiten, damit er sie prüfen könne.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, wenn man kein Darlehen, sondern einen Zuschuß gebe, brauche man die Zustimmung des Landtags nicht.

Staatssekretär Geiger erwidert, dies sei der Stadt München wahrscheinlich noch lieber. Der bayerische Staat müsse an dieser Sache auch ein Interesse haben. Es könnten dort nicht nur Exportausstellungen, sondern auch kulturelle und landwirtschaftliche Ausstellungen gehalten werden. Nach seiner Meinung könne der Termin eingehalten werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, wenn es möglich sei, einen Zuschuß von 1/2 Million zu geben. Man solle das Finanzministerium ermächtigen, diesen Betrag auszuwerfen, wenn eine nochmalige Überprüfung ergebe, daß keine Genehmigung des Landtags erforderlich sei.

Staatsminister Dr. Zorn meint, man könne sich ja einen gewissen Anteil an den Einkäufen sichern.85

[XXII. Tagung der Landkreisvereinigung der amerikanischen und britischen Zone]

Staatssekretär Dr. Ankermüller berichtet über die Tagung der Landkreisvereinigung der amerikanischen und britischen Zone in Höchst. Diese sei die erste interzonale Tagung gewesen, die auf Einladung der hessischen Landkreisvorstände stattgefunden habe. Von bayerischer Seite habe Landrat Dr. Seidel teilgenommen.86 In Hessen bestehe eine Landkreisvereinigung schon seit 1945, in der britischen Zone und in Württemberg-Baden sei sie auch schon gebildet worden. Es erhebe sich jetzt die Frage, ob auch in Bayern eine solche gegründet werden solle. Bayern könne sich von einem deutschen Landkreistag nicht ausschließen.

Ministerpräsident Dr. Ehard schließt sich dieser Meinung an. Es sei besser, die Sache so zu machen als sich dazu zwingen zu lassen. Das Innenministerium solle diesen Plan einmal der Militärregierung vorlegen.87

[XXIII. Flüchtlingswesen]

Staatssekretär Jaenicke berichtet, General Clay habe einen Bericht darüber verlangt, was alles im Flüchtlingswesen geschehen sei und was geschehen solle. Der Bericht werde bis Freitag vollendet sein. Bei dieser Gelegenheit wolle er wieder zum Ausdruck bringen, daß das Flüchtlingsproblem unlösbar sei, wenn nicht eine Hilfe auf internationaler Basis gegeben werde. Im Laufe dieses Jahres hätten wir auch noch Hunderttausende von Flüchtlingen zu erwarten. Weiter stünden noch 200000 Kriegsgefangene aus. Außerdem habe er in Stuttgart die Frage der polnischen Juden angeschnitten. Diese unterstünden der 3. Armee, nicht der Militärregierung. Sie seien in großen Lagern untergebracht, verwandelten sich dann in staatenlose Flüchtlinge, die ihm überwiesen würden und die er unterbringen müsse. Dies sei ein unmöglicher Zustand. Die Lage sei so, daß gewissermaßen eine Prämie dafür ausgesetzt würde, wie der Antisemitismus wiederbelebt werde. Infolgedessen habe er die Sache zur Sprache gebracht und habe zu seiner Überraschung eine große Unterstützung gefunden, die er sich noch schriftlich geben lasse. Mr. Guradze88 habe nach Rücksprache mit Berlin die Erklärung abgegeben, daß die polnischen Juden unter keinen Umständen als Flüchtlinge anzusehen und zu behandeln seien. Die Militärregierung wünsche einen Bericht, wieviele von ihnen schon als Flüchtlinge untergebracht seien.

Staatsminister Loritz meint, man solle auch feststellen, wieviele schon als öffentliche Kläger und Ermittler bei den Spruchkammern tätig seien.

Staatssekretär Jaenicke meint, er werde zwar Schwierigkeiten mit Auerbach haben. Die Zustände seien in der Tat aber unerträglich.

[XXIV. Dezentralisierung der Großbanken]

Staatssekretär Dr. Müller teilt mit, die Militärregierung bestehe darauf, daß die D-Banken89 entflochten und auf regionaler Basis verselbständigt würden. In einigen Wochen werde er darüber Näheres mitteilen können. Die D-Banken wollten aber nicht. Bisher habe man versucht, sie in Güte zu überreden. Nunmehr müsse man einen anderen Weg suchen. Allenfalls müsse man dem Landtag ein Gesetz vorlegen, wenn es die Militärregierung nicht selbst macht. Das Letztere sei ihm lieber. Die D-Banken bekämen aber eine kolossale Stütze von Norddeutschland her, auch von den Rudimenten der Reichsbank in Hamburg. Die Entflechtung werde die erste Aufgabe der Landeszentralbank sein.90

[XXV. Währungsumstellung]

Staatssekretär Dr. Müller teilt weiter mit, es seien wieder Gerüchte im Umlauf, daß in den nächsten Tagen eine Währungsumstellung komme. Schon aus technischen Gründen sei aber mit einer solchen vor Spätherbst nicht zu rechnen. In der nächsten Woche werde die Angelegenheit beim Finanzrat in Stuttgart besprochen. Schon jetzt mache sich aber wieder ein Kleingeldmangel bemerkbar.91 Außerdem werde eine Menge Kleingeld nach Österreich ausgeführt. Man dürfe die Bevölkerung aber nicht im unklaren lassen, daß die Kleingeldhamsterer keineswegs bei der Währungsumstellung bevorzugt behandelt würden.

[XXVI. Vermögenssperre der Mitglieder der Oberlandesgerichte]92

Staatssekretär Dr. Müller bringt die Angelegenheit der Vermögenssperre der Mitglieder der Oberlandesgerichte zur Sprache. Auch solche, die nur formal entlassen und wieder eingestellt worden seien, fielen aus formalen Gründen unter die Sperre, und zwar würden auch ihre neuen Einkünfte davon erfaßt. Es sei nun der Vorschlag gemacht worden, daß ihnen ihr neuerarbeitetes Geld bar ausbezahlt werden solle. Im Dezember habe man eine entsprechende Anweisung gegeben. Die Militärregierung habe neuerdings diese Verfügung beanstandet, weil diese Verfügung mit einer Verfügung der Blocking Section in Widerspruch stehe. Man werde nun versuchen, in der nächsten Zeit wieder mit der Militärregierung zu verhandeln. Es sei ein unglaublicher Zustand, daß Leute, die mit Genehmigung der Militärregierung arbeiteten, nicht ihre Gehälter bekommen könnten.93

München, den 14. März 1947

Der Bayerische Ministerpräsident:
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Sekretär des Ministerrats:
gez.: Claus Leusser
Ministerialrat