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Nr. 24MinisterratssitzungFreitag, 13. Juni 1947 Beginn: 8 Uhr 45 Ende: 12 Uhr 05
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, stv. Ministerpräsident Dr. Wilhelm Hoegner, Staatsminister des Innern Josef Seifried, Staatsminister für Unterricht und Kultus Dr. Alois Hundhammer, Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Dr. Joseph Baumgartner, Staatsminister für Verkehrsangelegenheiten, Post und Telegraphenwesen Otto Frommknecht, Staatssekretär Dr. Willi Ankermüller (Innenministerium), Staatssekretär Franz Fischer (Innenministerium-Bauabteilung), Staatssekretär Wolfgang Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Ludwig Hagenauer (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Hans Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Hugo Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Lorenz Sedlmayr (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Heinrich Krehle (Arbeitsministerium).1

Entschuldigt:

Staatsminister Dr. Pfeiffer, Staatsminister der Finanzen Dr. Hans Kraus, Staatsminister für Wirtschaft Dr. Rudolf Zorn, Staatsminister für Arbeit und Soziale Fürsorge Albert Roßhaupter, Staatsminister für Sonderaufgaben Alfred Loritz, Staatssekretär Johann Pittroff (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Dieter Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Hans Gentner (Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten), Staatssekretär Dipl.-Ing. Hans Schuberth (Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten).

Tagesordnung:

I. Bericht des Ministerpräsidenten über die Ministerpräsidentenkonferenz. [II. Elternbefragung bezüglich Wiedereinführung des Züchtigungsrechts]. [III.] Staatsvertrag und Stiftungsurkunde wegen der Forschungshochschule Berlin-Dahlem. [IV. Rißbach-Projekt]. [V.] Entwurf einer Verordnung zum Flüchtlingsgesetz. [VI.] Entwurf eines Gesetzes betr. Abänderung des Gesetzes über Leistungen an Körperbeschädigte. [VII.] Entwurf einer Verordnung zur Regelung der Rechtsverhältnisse der vom Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus betroffenen Beamten im Warte- oder Ruhestand und der Beamtenhinterbliebenen. [VIII.] Finanzierung der Rhein-Main-Donau AG. [IX. Ernennung eines neuen Generalstaatsanwalts beim OLG Bamberg]. [X. Mitteilung von der Entlassung des Staatssekretärs Höltermann]. [XI. Bestellung eines Staatsbeauftragten für die Brennstoffversorgung]. [XII. Personalangelegenheiten]. [XIII. Markgräfliches Opernhaus in Bayreuth]. [XIV. Anweisung der Militärregierung bezüglich des Holzexportprogramms]. [XV. Gesuch des Hermann Fügel um Belohnung]. [XVI. Reichsversicherungsanstalt der Reichsbahn]. [XVII. Verhalten des Dr. Alois Schlögl]. [XVIII. Erhaltung der Barock-Synagoge in Fellheim]. [XIX. Wirtschaftsrat in Frankfurt]. [XX. Verkehr].

I. Bericht des Ministerpräsidenten über die Ministerpräsidentenkonferenz

Ministerpräsident Dr. Ehard berichtet über die Ministerpräsidentenkonferenz vom 7.-9. Juni 1947.2 Er glaube, daß es richtig gewesen sei, diesen Versuch zu machen.3 Er glaube auch, daß es richtig gewesen sei, die Vertreter der Ostzone so zu behandeln, wie es geschehen sei. Seiner Meinung nach habe eine solche Sache einmal gemacht werden müssen. Er habe über General Müller die Bitte an den Kontrollrat weiterleiten lassen, dieser möge vier Teilnehmer der Ministerpräsidentenkonferenz zur Übergabe der Resolutionen und Entgegennahme von mündlichen Erklärungen dazu empfangen.4 Es sei vorgesehen, daß die Übergabe durch den Bayerischen Ministerpräsidenten für die US-Zone, Bürgermeister Brauer5 von Hamburg für die englische Zone, Ministerpräsident Dr. Boden6 für die französische Zone und den Oberbürgermeister von Berlin7 erfolge.8 Er müsse noch einige interessante Dinge mitteilen: Der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Dr. Hübener,9 habe ihm ein herzliches Telegramm gesandt, des Inhalts, daß er (Dr. Hübener) am Radio den Verlauf der Konferenz und seine Schlußansprache10 verfolgt habe, davon tief beeindruckt gewesen sei und zu dem Erfolg der Konferenz Glück wünsche.11 Er (Dr. Ehard) habe ebenso herzlich geantwortet. Er habe diese Sache aber aus begreiflichen Gründen nicht an die Presse gegeben. Interessant sei ferner, was ihm ein Pressevertreter ohne Aufforderung erzählt habe. Der Pressevertreter sei von auswärts gekommen und sei infolge einer Panne erst am Freitag Morgen im Hotel Schottenhammel eingetroffen, wo noch die Vertreter der Ostzone und Dr. Friedensburg12 von Berlin gewesen seien. Von letzterem habe er die beabsichtigte Abreise der Vertreter der Ostzone erfahren. Aus den Gesprächen der Ministerpräsidenten der Ostzone habe er einiges erlauscht und dabei die Bemerkung gehört: „Aber wir haben es doch tun müssen, wir hatten ja die Weisung es so zu machen“. Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt dazu, daß er nicht die Absicht habe, daraus eine große Sache zu machen. Er behalte sich aber vor, vielleicht in einer Versammlung in Hof oder auch im Landtag darüber einmal ein offenes Wort zu reden, wenn dies durch die weitere Entwicklung der Dinge notwendig erscheine. Vorläufig wolle er die Grenze, die diese Herren gezogen hätten, nicht noch weiter aufreißen, sondern abwarten, wie sich die Dinge weiter entwickeln. Er wolle noch sagen, daß er ein aufrichtiges und herzliches Bedürfnis habe, allen seinen Dank auszusprechen, die bei der Vorbereitung und Durchführung der Konferenz mitgewirkt hätten. Es sei sicher keine leichte Sache gewesen, innerhalb 35 Tagen diese Konferenz vorzubereiten und durchzuführen. Er glaube aber sagen zu dürfen, daß man sich mit dem Ablauf der Konferenz sehr wohl sehen lassen könne. Der Rahmen sei zwar einfach aber würdig gewesen und alle Teilnehmer hätten sich wohl gefühlt. Besonders schwierig sei die Behandlung der Presse gewesen, die doppelt so stark, als vorgesehen war, erschienen sei. Hierbei sei besonders Herrn Staatssekretär Schuberth zu danken, der für außerordentlich rasche Telefonverbindungen gesorgt habe.13

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, daß er die Verhandlungen als Bevollmächtigter Bayerns miterlebt habe. Er glaube sagen zu können, daß das Ansehen Bayerns sehr gewonnen habe.14 Verschiedene Herren aus Norddeutschland hätten ihm ihre Befriedigung über die Aufnahme, die sie gefunden, und über den ganzen Ablauf der Konferenz zum Ausdruck gebracht. Der volle Erfolg sei in erster Linie der klugen und geschickten Verhandlungsführung des Herrn Ministerpräsidenten Dr. Ehard zu danken (Zurufe: Sehr richtig!), ebenso habe Staatsminister Dr. Pfeiffer für die Vorbereitungsarbeiten Dank verdient. Er wolle im Namen der Bayer. Staatsregierung den herzlichsten Dank an Ministerpräsident Dr. Ehard zum Ausdruck bringen.15

[II.] Elternbefragung bezüglich Wiedereinführung des Züchtigungsrechts16

Staatsminister Dr. Hundhammer bittet, vor Behandlung des nächsten Punktes der Tagesordnung einen Bericht über das Ergebnis der Elternbefragung bezüglich Wiedereinführung des Züchtigungsrechts geben zu dürfen.17 Die Beteiligung an der Befragung sei sehr hoch gewesen. Sie habe rund 95% betragen. Nahezu 10% der abgegebenen Erklärungen seien ungültig gewesen wegen zusätzlicher Bemerkungen auf dem Zettel, obwohl diese Bemerkungen oft nur eine Begründung enthielten, warum der Betreffende sich für das Züchtigungsrecht ausspreche. Von den gültigen Erklärungen seien rund 60% für die Wiedereinführung des Züchtigungsrechts und rund 40% dagegen gewesen.18 Dies stelle eine klare Willensäußerung der Elternschaft dar, die dazuführen werde, daß das Kultusministerium durch Ministerialerlaß die Wiedereinführung des Züchtigungsrechts unter Aufhebung des Fendt'schen19 Erlasses vorbereiten werde.20 Er werde den Entwurf des Erlasses vor Veröffentlichung dem Herrn Ministerpräsidenten unterbreiten. Er wolle aber noch darauf hinweisen, daß das Züchtigungsrecht auch noch in anderen Ländern gelte, z.B. auch im benachbarten Württemberg,21 wo es auch noch für Mädchen zulässig sei. In der Schweiz sei zwar die Regelung in den einzelnen Kantonen verschieden, teilweise gehe aber das Züchtigungsrecht weiter als bei uns. Er wolle nur noch einige Ergebnisse in den einzelnen Regierungsbezirken nennen. Die genauen Zahlen seien aus der Presse zu ersehen. Die meisten Stimmen für die Wiedereinführung habe Schwaben mit 71% aufzuweisen, dann folge Niederbayern und Oberpfalz mit 69%, Unterfranken mit 61% und Oberbayern mit 60%. Nur in Ober- und Mittelfranken habe sich eine Mehrheit von 50,5% gegen die Wiedereinführung des Züchtigungsrechts ausgesprochen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, daß er sehr bedauere, daß diese Angelegenheit in der Öffentlichkeit einseitig behandelt worden sei und daß man nicht versucht habe, Gegenerklärungen abzugeben. Es hätte darauf hingewiesen werden sollen, wie die Dinge früher bei uns lagen und wie sie in anderen Ländern bestünden. Er sei für seine Person eindeutig gegen die Prügelstrafe. Er kenne diese Dinge aus seiner Jugend, wo sie einen richtigen Prügelpädagogen gehabt hätten. Er stehe auf dem Standpunkt, daß die körperliche Züchtigung mit der Auffassung der Verfassung über die Würde des Menschen nicht in Einklang zu bringen sei. Er möchte daher, ohne dem Herrn Kultusminister in seine Zuständigkeiten eingreifen zu wollen, empfehlen, die Angelegenheit etwas locker zu behandeln, indem man z.B. in Franken einen gewissen Spielraum lasse.

Staatsminister Dr. Hundhammer erwidert, daß er dies schon gestern auf einer Pressekonferenz besprochen habe.22 Er glaube aber, daß 60% doch eine ziemlich klare Mehrheit darstellen. Er werde aber die endgültige Bekanntmachung, wie schon gesagt, erst dem Herrn Ministerpräsidenten vorlegen.23

Ministerpräsident Dr. Ehard äußert, daß ja wohl das Züchtigungsrecht beschränkt sein solle auf die Züchtigung wirklich ungezogener Kinder.

Staatsminister Seifried berichtet, daß in seinen Kreisen erzählt werde, daß eine eigenartige Werbung bei der Elternbefragung mit dem Satz betrieben worden sei: „Wir haben Prügel bekommen, warum sollen unsere Kinder nicht auch Prügel bekommen?“

Staatsminister Dr. Hundhammer erwidert, daß er darauf hinweisen dürfe, daß selbst ein großer Teil der Lehrer für die Aufhebung des Fendt sehen Erlasses eingetreten sei. Es genüge zur Stärkung der Autorität der Lehrer ja oft schon die Tatsache, daß ein Tatzenstock auf dem Katheder liege.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner drückt sein Bedauern darüber aus, daß die Aufhebung des Züchtigungsrechts seinerzeit öffentlich bekanntgemacht worden sei. Die Schüler hätten sich ein Vergnügen daraus gemacht, dies auszunützen.

[III.] Staatsvertrag und Stiftungsurkunde wegen der Forschungshochschule Berlin-Dahlem

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, daß man nochmals auf die Angelegenheit wegen Errichtung der Forschungshochschule in Berlin-Dahlem zurückkommen müsse, die schon in einem früheren Ministerrat besprochen worden sei.24 Es handle sich darum, daß auf Wunsch der Amerikaner eine Forschungshochschule im amerikanischen Sektor in Berlin im Zusammenwirken der drei süddeutschen Länder geschaffen werden solle. Außerdem wolle man auch eine Zusammenfassung verschiedener wichtiger Forschungsinstitute erreichen. Die schwierigste Seite sei die finanzielle, da Bayern einen Zuschuß von 1 Million jährlich zu leisten haben würde. Es müsse deshalb der Landtag eingeschaltet werden, der wohl nicht ganz leicht für diese Sache zu haben sein werde.25

Staatsminister Dr. Hundhammer gibt anschließend nochmals einen näheren Bericht über den Plan und betont dabei, daß die Aufgabe der Hochschule sein solle, die europäische Kultur und Wissenschaft in Berlin zu stärken und zu fördern. Von den Kosten solle Bayern jährlich die Hälfte tragen. Die Belastung sei also eine dauernde. Der Nutzeffekt würde darin bestehen, daß man auch bayerische Universitätsprofessoren und Assistenten auf die Forschungshochschule zu einer weiteren Spezialausbildung senden könne. Mit 1 Million RM könne man allerdings auch in Bayern selbst viel für die Wissenschaft tun. So wie die Dinge lägen, werde der Ministerrat die Sache dem Landtag unterbreiten müssen.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, daß man nun nichts anderes mehr machen könne. Die Sache gehe schon auf November 1946 zurück. Man müsse jetzt diesen Weg weitergehen und die Angelegenheit mit einer entsprechenden Begründung dem Landtag zuleiten.

Staatsminister Dr. Hundhammer schlägt vor, daß Ministerialdirigent Professor Dr. Glum, der die Angelegenheit bisher behandelt habe, die Begründung machen solle.

Ministerpräsident Dr. Ehard faßt zusammen, daß er also Prof. Dr. Glum bitten werde, im Einvernehmen mit dem Kultusministerium die Begründung zu machen und die Vorlage an den Landtag vorzubereiten.

Der Ministerrat ist einverstanden.26

[IV. Rißbach-Projekt]27

Staatssekretär Dr. Müller gibt den Inhalt eines Schreibens über das Rißbachprojekt bekannt, das er erneut an den Ministerpräsidenten gerichtet habe.28

Staatsminister Dr. Hundhammer ist der Meinung, daß das Rißbachprojekt durchgeführt werden müsse. Was aber die Stromeinsparung betreffe, so sei er anderer Meinung. Der wahre Grund dafür sei der Abfluß von Strom in andere Länder, nämlich nach Österreich29 und norddeutschen Ländern.30 Wenn wir mehr Strom erzeugten, müßten wir wahrscheinlich auch wieder mehr Strom ausführen; trotzdem sei er für die Durchführung des Projekts.

Staatssekretär Fischer führt aus, daß vor drei Wochen ein Brief von OM-GUS gekommen sei, von den Innwerken Ering-Egglfing statt der bisherigen Lieferung von 27 Millionen Kw nun 40 Mill. Kw nach Österreich auszuführen. Vor einigen Tagen sei eine Anweisung von den Bundesministerien in Wien gekommen, daß der Verbundvertrag mit der Tiwag (Tiroler Wasserkraftwerke AG) eingeschränkt werden müsse, so daß wir statt 32 000 Kw nur noch 18000 Kw von dort bekommen.31 Wir seien demnach nicht mehr in der Lage, für die Peag (Preußische Elektrizitäts-AG) die nötigen Mengen Strom zur Verfügung zu stellen. Die Folge sei, daß ein Werk, das für uns künstliches Benzin liefere und die Bunawerke32 seit 14 Tagen stillägen. Es sei daher unbedingt nötig, daß ein Anfang gemacht werde, um unsere Energieversorgung zu gewährleisten. Es sei ein untragbarer Zustand, wenn von Tölz an den Ministerpräsidenten ein Schreiben mit unglaublichen Vorwürfen gegen das Bayernwerk geschrieben worden sei.33 Wenn man das Bayernwerk nicht hätte, könnten auch die anderen bayerischen Elektrizitätswerke nicht mehr durchgehalten werden. Es müsse auch gegen den Vorwurf Verwahrung eingelegt werden, daß das Bayernwerk nur eine Bayernwerkpolitik triebe. Wenn dieses sich zum Beispiel gegen den Ausbau des Albinger Wehrs durch die Stadt Landshut ausspreche, so sei es damit völlig im Recht.34 Landshut wolle hier auf Kosten der gesamtbayerischen Stromversorgung eine engherzige Kirchturmpolitik betreiben, die nicht geduldet werden könne. Zudem lägen die Dinge ja jetzt so, daß der Bau eines neuen Werkes gar nicht möglich sei, solange die Kontrollratsbeschlüsse gegen den Bau neuer Werke noch in Geltung seien. Er müsse auch Verwahrung gegen den Vorwurf einlegen, daß die staatlichen Stellen gewissermaßen käuflich für das Bayernwerk seien. Es gebe kein anderes Projekt, das in der jetzigen Lage durchführbar sei, als das Rißbachprojekt. Er habe gehört, daß entweder schon heute oder doch spätestens am 20.6. im Landtagsausschuß die Frage des Rißbachprojektes noch einmal behandelt werden solle, um sie bei der nächsten Landtagssitzung dem Plenum zur Entscheidung vorzulegen. Es sei daher allerhöchste Zeit, zu dieser Frage nochmal Stellung zu nehmen. Praktisch habe man schon wieder ein Jahr verloren. Es müsse aber unbedingt gebaut werden und zwar ohne Rücksicht darauf, ob das Staubecken der Isar nun bei Fall oder anderswo gebaut werden solle. Ein solches Staubecken solle zweifellos gebaut werden; über den Ort sich zu entscheiden, könne hinter die Durchführung des Rißbachprojektes selbst zurückgestellt werden.35 Er wolle noch mitteilen, daß er über die Militärregierung eine Erklärung des Kontrollrats erbeten habe, ob Österreich berechtigt sei, den Rißbach vor seinem Eintritt nach Bayern abzuleiten. Er habe nun bereits mündlich die Auskunft erhalten, daß Österreich ein solches Recht nicht habe.36 Er werde diese Auskunft in den nächsten Tagen schriftlich erhalten.

Staatssekretär Dr. Müller gibt hierzu an, daß Landshut bei der Besprechung über die Städteumlagen über seine Finanznotlage klage, auf der anderen Seite wolle es aber das Projekt mit dem Albinger Wehr durchführen, obwohl es dies für die eigene Stromversorgung gar nicht nötig habe. Es wolle dabei nur eine gute Kapitalanlage schaffen und die bayer. Energieversorgung durcheinanderbringen. Auch er müsse darauf hinweisen, daß man heute wegen der Kontrollratsbeschlüsse gar kein neues Werk bauen könne.

Ministerpräsident Dr. Ehard bedauert, daß es immer so hingestellt werde, als ob das Bayernwerk ein hochkapitalistisches Unternehmen sei.

Staatssekretär Dr. Müller wirft hier ein, daß 60% des Bayernwerks dem Lande Bayern gehören und 40% der VIAG, die ihrerseits wieder dem Reich gehörte. Wegen der Übernahme der Anteile der VIAG durch Bayern seien Verhandlungen im Gange.37

Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, daß man es nicht hinnehmen könne, daß man gegen ein solches Werk mit Sozialisierungsmaßnahmen Vorgehen wolle. Es gehe auch nicht, daß man in solchen Dingen die Parteien hineinziehe und gegeneinander ausspiele. Hier könne nun schon jetzt etwas ohne Maschinen gemacht werden und darum müsse es gemacht werden. Er sei der Meinung, daß man noch einmal an den Landtagspräsidenten schreiben solle. Er sei auch der Meinung, daß in den einzelnen Fraktionen die Angelegenheit vor der Verhandlung durch den Landtag durchbesprochen werden solle.

Staatssekretär Fischer weist auf eine Frage des Staatsministers Dr. Baumgartner nochmals darauf hin, daß er von OMGUS (Legal Section) schon inoffiziell die Erklärung erhalten habe, daß Österreich den Rißbach nicht ableiten dürfe. Eine offizielle klare Erklärung, um die er gebeten habe, sei ihm für die nächsten Tage in Aussicht gestellt worden.38 Im übrigen sei ihm von der Militärregierung erneut gesagt worden, daß das Projekt gebaut werden müsse.

Staatssekretär Dr. Müller erklärt, daß er das Gefühl habe, daß sich bei der ganzen Angelegenheit Kreise bemerkbar machen, die auf das Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerk zurückgehen.39 Dieses habe ein Interesse daran, uns in Bayern klein zu halten, damit wir später von ihm Strom beziehen müßten. Es seien ihm auch schon Namen genannt worden, die er aber noch für sich behalten wolle, da er noch keine klaren Beweise habe.

Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, daß die anderen da oben die Kohle, das Eisen und die Elektrizität in der Hand haben, während die Bayern sich streiten, statt etwas zu schaffen um sich etwas selbständiger zu machen.

[V.] Entwurf einer Verordnung zum Flüchtlingsgesetz40

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, daß er einen Entwurf der Durchführungsverordnung zum Flüchtlingsgesetz vom 22.5.47 vor sich habe, der offenbar die letzte Fassung sei.41 Die Verordnung müsse nach § 17 des Flüchtlingsgesetzes42 vom Staatsminister des Innern im Benehmen mit dem Staatsministerium der Justiz erlassen werden. Er habe sich den Entwurf angesehen und habe sowohl in der Sache selbst, wie in der Form erhebliche Einwendungen zu machen.43 Er wolle nur einige Bestimmungen herausgreifen. z.B.

Zu Art. 1 Nr. 4: Nach § 1 Abs. 1 Ziffer 3 des Flüchtlingsgesetzes sei hierzu das B. Staatsministerium des Innern zuständig, während hier in den Ausführungsbestimmungen der Staatssekretär für das Flüchtlingswesen für zuständig erklärt werde.

Zu Art. 1 Nr. 5: Hier wird überflüssigerweise eine Bestimmung wiederholt,44 die ebenso schon im Flüchtlingsgesetz enthalten ist.

Zu Art. 6 Nr. 2c:45 Was solle es z.B. heißen „die Beschwerde ist beiderseits zulässig“? Solle auch derjenige sich beschweren können, dem Recht gegeben worden ist?

Zu Art. 6 Nr. 3:46 Es erscheine fraglich, ob unter „bevorzugte Einheimische“ im Sinne des § 7 Absatz 3 Flüchtlingsgesetz die politisch, rassisch oder religiös Verfolgten zu verstehen seien. Seien dabei nicht vielmehr die bombengeschädigten Einheimischen darunter zu verstehen?

Zu Art 8 Nr. 2g:47 Es müsse geprüft werden, ob die Übernahme von Ausfallbürgschaften durch den Staat nicht gemäß Art. 82 der Verfassung nur durch Gesetz erfolgen könne.

Zu Art. 9 Nr. 2 Abs. 3:48 Hier sei plötzlich von einem Übergang des Eigentumsrechts in Fällen der Beschlagnahme die Rede. Es sei unmöglich, einen Eigentumsübergang in dieser Form vorzunehmen.

Zu Art. 9 Nr. 3:49 Der hier vorgesehene Instanzenzug sei unmöglich. Bei Meinungsverschiedenheiten solle zuerst der Ministerpräsident angegangen werden und als Instanz über ihm solle der Ministerrat entscheiden. Das gehe nicht. Er frage sich, ob man denn noch nichts vom Verfassungsgerichtshof gehört habe.

Zu Art 16 Nr. 2:50 Es sei unverständlich, was der Satz „oder ihre Durchführung nicht eindeutig gewährleisten“ eigentlich bedeuten solle. Mit einer solchen Formulierung könne man unmöglich etwas anfangen.

Ganz allgemein müsse auch der Stil beanstandet werden, in dem der Entwurf abgefaßt sei. Es müsse unbedingt ein besseres Deutsch verwendet werden.

Staatsminister Seifried erklärt, daß er bestimmt nur die Sorge habe, ein Verständnis für die Flüchtlinge zu schaffen, aber er habe doch Bedenken gegen einige Bestimmungen in den Ausführungsbestimmungen, die anscheinend weiter gehen als das Flüchtlingsgesetz selbst oder das Wohlfahrtsgesetz. Auch die Totalbombengeschädigten kämen nicht so zum Zug wie die Flüchtlinge und würden das nicht verstehen.

Staatssekretär Jaenicke teilt mit, daß die Verordnung während seiner Krankheit51 durchberaten worden sei. Er stehe nicht an zu erklären, daß er jede Übertreibung der Rechte der Flüchtlinge für falsch halte. Er wolle noch einige Erklärungen zu den beanstandeten Stellen des Entwurfs abgeben, müsse aber im übrigen mitteilen, daß auch Württemberg-Baden und Hessen den Entwurf noch nicht angenommen haben. Es sei auf einen Antrag von Württemberg-Baden hin eine neuerliche Beratung des Entwurfs in Stuttgart für 27. Juni vereinbart worden.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, daß sich die beteiligten Ministerien schon vor dem 27. Juni hier in München noch einmal zusammensetzen, um die Einwendungen gegen den Entwurf gegenseitig abzustimmen. Für die Presse solle eine Mitteilung ausgegeben werden, etwa des Inhalts, daß die Ausführungsbestimmungen zum Flüchtlingsgesetz durchberaten, ihre Veröffentlichung aber noch zurückgestellt worden sei, da Württemberg-Baden und Hessen den Antrag gestellt hätten, die Ausführungsbestimmungen am 27. Juni noch einmal in gemeinschaftlicher Beratung in Stuttgart zu behandeln.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, daß im Rundfunk, in der Presse und im Informationsblatt der CSU52 behauptet worden sei, daß er und Staatsminister Seifried an der Verschleppung der Durchführungsverordnung zum Flüchtlingsgesetz schuld seien. Das sei unerhört und er müsse ersuchen, daß eine Richtigstellung im Rundfunk erfolge unter Hinweis auf die Beratung, die noch einmal in Stuttgart über die Durchführungsverordnung stattfinde.

Staatssekretär Jaenicke gibt dazu an, daß er schon eine Richtigstellung für den Rundfunk veranlaßt habe des Inhalts, daß Dr. Hoegner und Staatsminister Seifried nicht schuld an der Verzögerung seien.

Die interministerielle nochmalige Beratung der Ausführungsbestimmungen wird sodann auf Donnerstag, den 19. Juni, vormittags 9 Uhr in der Holbeinstraße 11, Zimmer Nr. 12, verabredet. Die beteiligten Ministerien werden je einen Referenten zu der Besprechung stellen.53

[VI.] Entwurf eines Gesetzes betr. Abänderung des Gesetzes über Leistungen an Körperbeschädigte

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, daß ein Entwurf des Arbeitsministeriums über eine Abänderung des Körperbeschädigten-Leistungsgesetzes54 vorliege, andererseits bestehe auch ein Abänderungsantrag, der von Mitgliedern des Landtags komme und als Beilage 30555 der Landtagsmitteilungen veröffentlicht sei. Wie verhalte es sich mit den beiden Abänderungsvorschlägen?

Staatssekretär Krehle teilt dazu mit, daß die Herabsetzung der Rentenfähigkeit von 40% auf 30% Erwerbsminderung dem früheren Zustand entspreche. Die Militärregierung habe bei der Beratung des Körperbeschädigten-Leistungsgesetzes zunächst gegen die Festsetzung von 30% Widerspruch erhoben, so daß damals 40% als untere Grenze festgesetzt worden seien. Jetzt habe die Militärregierung mitgeteilt, daß sie mit der früheren Regelung einer Rente von 30% Minderung der Erwerbsfähigkeit an einverstanden sei. Man wolle daher den früheren Zustand wieder herbeiführen. Die finanzielle Auswirkung sei verhältnismäßig gering, weil naturgemäß die gering beschädigten Personen am leichtesten wieder in Arbeit untergebracht werden könnten. Er glaube kaum, daß man tausend Rentenempfänger mit nur 30% Erwerbsbeschädigung habe. Was die Abänderungsvorschläge in der Beilage 305 des Bayerischen Landtags anbelange, so könnten sie mit Ausnahme der dort ebenfalls verlangten Herabsetzung der Rentengrenze auf 30% hier noch nicht behandelt werden, weil man erst versuchen müsse, eine Abstimmung der weiteren Anträge mit der Militärregierung herbeizuführen.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß es dann wohl möglich sei, den vorliegenden Entwurf schon jetzt dem Landtag vorzulegen56 und im Landtagsausschuß auf die weiterlaufenden Verhandlungen mit der Militärregierung wegen der weiteren Abänderungsvorschläge hinzuweisen.

Der Ministerrat stimmt zu.

[VII.] Entwurf einer Verordnung zur Regelung der Rechtsverhältnisse der vom Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus betroffenen Beamten im Warte- oder Ruhestand und der Beamtenhinterbliebenen57

Staatssekretär Dr. Müller bittet, diesen Punkt der Tagesordnung abzusetzen, da erst noch die Äußerungen der anderen Ministerien abgewartet werden sollen. Die Vorlage sei versehentlich zu früh erfolgt.

Der Ministerrat stimmt zu.58

[VIII.] Finanzierung der Rhein-Main-Donau AG59

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt den wesentlichen Inhalt der Mitteilung des Finanzministeriums60 zu dieser Frage bekannt.

Staatssekretär Dr. Müller teilt mit, daß inzwischen neue Bedenken entstanden seien, die erst noch geprüft werden sollten. Er bitte daher, die Angelegenheit vorerst zurückzustellen.

Der Ministerrat stimmt der Zurückstellung dieser Frage zu.61

[IX.] Ernennung eines neuen Generalstaatsanwalts beim OLG Bamberg

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, daß durch die Ernennung des bisherigen Generalstaatsanwalts Dr. Dehler zum Präsidenten des Oberlandesgerichts Bamberg die Stelle des Generalstaatsanwalts freigeworden sei. Das Justizministerium schlage vor, den bisherigen Landgerichtspräsidenten des Landgerichts Bamberg, Herrn Hermann Weinkauff62 zum Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Bamberg zu ernennen. Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt sodann die näheren Personalien des Landgerichtspräsidenten Weinkauff bekannt und verliest auch eine Erklärung des Vorsitzenden der CDU in Leipzig,63 in der Herr Weinkauff als offener Gegner des Naziregimes bezeichnet wird. Dr. Hoegner fügt hinzu, daß es sich bei Weinkauff zweifellos um einen außerordentlich befähigten und aufrechten Richter handle, der aus dem bayerischen Justizdienst hervorgegangen sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, daß er Weinkauff selbst gut kenne, da dieser einmal Hilfsarbeiter bei ihm gewesen sei. Er könne ihn persönlich und fachlich als einen Mann von besonderen Qualitäten bezeichnen, der sich für den Posten des Generalstaatsanwalts besonders eignen würde.

Staatssekretär Dr. Hagenauer gibt noch an, daß Weinkauff einen weiten juristischen Blick habe, da er in den verschiedensten Fachgebieten der Justiz tätig gewesen sei. Zunächst an dem kleinen Amtsgericht in Berchtesgaden, später in Berlin und am Reichsgericht in Leipzig, dazwischen sei er auch einmal in Paris tätig gewesen. Er müsse allerdings auch darauf hinweisen, daß Landgerichtspräsident Weinkauff erst noch gefragt werden müsse, da er als Richter nicht gegen seinen Willen auf eine andere Stelle berufen werden könne.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, daß er den letztgenannten Punkt noch klarstellen werde.

Der Ministerrat stimmt der Ernennung des Landgerichtspräsidenten Weinkauff zum Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Bamberg zu.64

[X.] Mitteilung von der Entlassung des Staatssekretärs Höltermann65

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt die Zustimmung des Landtags zur Entlassung des Staatssekretärs im Sonderministerium Arthur Höltermann bekannt 66 und verliest das von ihm an Höltermann gerichtete Entlassungsschreiben.67

[XI.] Bestellung eines Staatsbeauftragten für die Brennstoff Versorgung68

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, daß gemäß dem Zusatzantrag des Landtags zu dem ersten Gesetz zu Artikel 160 der Bayerischen Verfassung ein Staatsbeauftragter für die Brennstoffversorgung bestellt werden müsse.69 Das Wirtschaftsministerium habe den früheren Staatssekretär Arthur Höltermann in Vorschlag gebracht, dem noch besondere Fachleute für Kohlen-, Torf- und Holzfragen zur Seite gegeben werden sollten. Seine Amtsbezeichnung müsse „Staatsbeauftragter für die Brennstoffversorgung“ heißen. Er bitte um Meinungsäußerung hierzu.

Staatssekretär Dr. Müller teilt mit, daß er keine Bedenken gegen diese Regelung habe.

Staatssekretär Sedlmayr weist darauf hin, daß dieser Beauftragte auch mit dem Ausschuß Zusammenarbeiten müsse, der vom Landtag für die Durchführung des ersten Gesetzes zu Artikel 160 der Verfassung geschaffen worden sei. Er müsse also diesem Ausschuß nicht nur berichten, sondern sei auch an dessen Zustimmung gebunden.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, er wisse nicht, wie sich der Landtag das denke. Ein solcher Ausschuß könne doch nur beratende Tätigkeit haben, aber nicht in die Exekutive selbst eingreifen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, daß er diese Frage genau nachgeprüft habe und zu dem klaren Ergebnis gekommen sei, daß es verfassungswidrig sei, wenn ein solcher Ausschuß sich ein Beschlußrecht in Dingen der Verwaltung zulege.

Staatssekretär Dr. Müller weist darauf hin, daß der gleiche Fall sich auch bei der Frage ergeben habe, ob er einen Vorgriff auf die Stellenbesetzung für den Haushalt 1947 vornehmen könne. Es werde von ihm verlangt, erst die Zustimmung des Haushaltsausschusses im einzelnen Fall einzuholen. Auch er sei der Meinung, daß das nicht gehe, weil es sich dabei um einen unzulässigen Eingriff in die Exekutive handle.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt noch, daß die Gewalten in der neuen Verfassung klar abgegrenzt seien. Es gehe nicht an, daß der Landtag in die Exekutive eingreife. Man werde mit dieser Frage den Verfassungsgerichtshof beschäftigen müssen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt noch die Frage, welche Stellung der Beauftragte für die Brennstoffversorgung bekommen solle.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, daß er auf Sondervertrag angestellt werde, wobei man sich über seine Bezahlung noch unterhalten müsse. Seine Bezeichnung müsse „Staatsbeauftragter für die Brennstoffversorgung“ lauten. Die zugezogenen Fachleute zu seiner Unterstützung könnten vielleicht Referenten der beteiligten Ministerien oder Männer sein, die nur nebenberuflich tätig sein würden.

Staatsminister Dr. Baumgartner erklärt, er stelle sich vor, daß es Männer sein könnten, die nebenberuflich tätig seien.

Der Ministerrat stimmt zu.

[XII.] Personalangelegenheiten

a) Ernennung des Finanzpräsidenten Walter Liebhardt zum Richter beim Obersten Finanzgerichtshof

Staatssekretär Dr. Müller gibt nähere Einzelheiten über die Persönlichkeit des Finanzpräsidenten Liebhardt bekannt,70 der als Abteilungsleiter beim Oberfinanzpräsidenten tätig gewesen sei. Er sei dann einmal verhaftet worden wegen angeblicher Fragebogenfälschung. Das Verfahren sei aber eingestellt worden. Er solle jedoch auch aus anderen Gründen nicht mehr auf seine alte Stelle zurückkehren. Da er ein ausgezeichneter Finanzfachmann sei, eigne er sich sehr gut zum Richter beim Obersten Finanzgerichtshof. Liebhardt sei Halbjude.71

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt noch fest, daß Liebhardt von der Spruchkammer als nicht betroffen erklärt worden sei und daß die Militärregierung diese Entscheidung als nicht irrig bezeichnet habe. Er glaube, daß keine Bedenken gegen seine Ernennung zum Richter beim Obersten Finanzgerichtshof bestünden.

Der Ministerrat stimmt zu.

b) Ernennung des Regierungsdirektors Eugen Dollacker zum Ministerialrat im Arbeitsministerium

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt die Personalien für Eugen Dollacker bekannt.72

Staatssekretär Krehle teilt mit, daß Dollacker seit Januar 1947 als Abteilungsleiter im Arbeitsministerium tätig sei. Vorher habe er in verantwortlicher Stellung in Nordbayern gewirkt. Es handle sich um einen unbedingt zuverlässigen Verwaltungsjuristen.

Der Ministerrat stimmt der Ernennung des RegDir Eugen Dollacker zum Ministerialrat im Arbeitsministerium zu.

c) Ernennung des Vizepräsidenten Dr. Joseph Oesterle zum Präsidenten des Landesamtes für Vermögensverwaltung

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt die näheren Personalien des Dr. Joseph Oesterle bekannt73 und weist darauf hin, daß Dr. Oesterle bis jetzt schon als Stellvertreter des Präsidenten des Landesamts für Vermögensverwaltung und Wiedergutmachung tätig gewesen sei.74

Der Ministerrat stimmt der Ernennung des Dr. Joseph Oesterle zum Präsidenten des Landesamts für Vermögensverwaltung und Wiedergutmachung zu.

d) Wiedereinstellung des ehemaligen Regierungsdirektors Richard Donderer im Finanzministerium

Staatssekretär Dr. Müller gibt näheren Bericht über RegDir Donderer, der auf Anordnung der Militärregierung aus dem Dienst entlassen, jetzt aber durch die Spruchkammer als nicht betroffen erklärt worden sei.75 Die Militärregierung habe die Entscheidung anerkannt. Donderer solle jetzt wieder eingestellt werden, um dann in Pension geschickt zu werden.

Der Ministerrat stimmt der Wiedereinstellung zu.76

e) Besoldung und Amtsbezeichnung der Herren Dr. Franz Ziegler und Richard Reitzner bei dem Staatssekretär für das Flüchtlingswesen77

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt die Frage, ob man es nicht so machen könne, wie das Finanzministerium zuletzt vorgeschlagen habe: Bezahlung der genannten Herren mit dem Höchstgehalt eines Ministerialrats und Amtsbezeichnung „Vizepräsident“.

Staatssekretär Jaenicke teilt mit, daß er über diesen Vorschlag mit den beiden Herren noch nicht gesprochen habe, es aber tun werde.

Staatsminister Seifried meint, daß nach seiner Auffassung die beiden Herren selbst weniger Titelsucht besäßen, aber sie seien Vertreter in Flüchtlingsfragen beim Länderrat und auf bizonaler Basis und dort lege man Wert auf entsprechende Titel.

Staatssekretär Krehle wendet ein, daß seines Wissens in Hessen und Württemberg die Flüchtlingsangelegenheiten durch einen Oberregierungsrat vertreten würden.78

Staatssekretär Jaenicke meint, man könne Württemberg und Hessen nicht zum Vergleich heranziehen. Diese beiden Länder erhielten ihre Flüchtlinge von uns sozusagen „fertig geliefert“, während Bayern die Grenzlager habe und die Leute unmittelbar nach der Ausweisung in Empfang nehmen und versorgen müsse.

Staatssekretär Dr. Hagenauer teilt mit, daß Dr. Ziegler seit April als Rechtsanwalt bei den Landgerichten in München zugelassen sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, daß es so nicht gehe, daß Dr. Ziegler zwei Stellen innehabe. Er könne nur entweder die eine oder die andere Tätigkeit ausüben.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner wirft ein, daß dies auch nach der Rechtsanwaltsordnung nicht zulässig sei.

Staatssekretär Dr. Hagenauer teilt mit, daß die Rechtsanwaltskammer auch schon Einspruch dagegen eingelegt habe, daß Dr. Ziegler als Anwalt zugelassen sei, während er gleichzeitig diese Stelle beim Staatssekretär für das Flüchtlingswesen innehabe.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt nochmals, daß es nach seiner Meinung nur das eine oder andere geben könne. Er frage, ob es nicht möglich sei, mit dem Herrn einmal darüber zu reden.

Staatssekretär Jaenicke erklärt, dies übernehmen zu wollen.

Staatssekretär Krehle weist noch darauf hin, daß die Bezeichnung „stellvertretender Staatssekretär“ verschwinden müsse.79 Eine solche Stellung gebe es nicht, genauso wenig, wie es einen stellvertretenden Minister gebe.

Ministerpräsident Dr. Ehard faßt dann zusammen, daß er die Angelegenheit nur dann noch einmal im Ministerrat zur Sprache bringen werde, wenn sich eine Änderung zu dem von ihm gemachten Vorschlag ergebe. Andernfalls könne er wohl annehmen, daß die Genehmigung des Ministerrats zu dieser Regelung vorliege.

Der Ministerrat stimmt zu.

[XIII.] Markgräfliches Opernhaus in Bayreuth

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, daß der Stadtrat Bayreuth den Antrag gestellt habe, das Markgräfliche Opernhaus zur ganzjährigen Bespielung freizugeben. Der Staatssekretär der Finanzen und der Staatssekretär für die Schönen Künste im Staatsministerium für Unterricht und Kultus seien gegen eine solche Verwendung des Markgräflichen Opernhauses, weil dieses historische Gebäude eine Beanspruchung durch dauernde Bespielung nicht vertrage.80 Er sei der Meinung, daß man die Entscheidung dieser Frage den beiden zuständigen Ministerien überlassen könne.

Der Ministerrat stimmt zu.

[XIV.] Anweisung der Militärregierung bezüglich des Holzexportprogramms

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt einen Brief des General Müller vom 7.6.47 über das Holzexportprogramm81 bekannt. Die bisherige Erfüllung des Programms nach England und Holland sei nicht befriedigend. Es würden nun folgende Versendungen angeordnet:

Für Juni 38000 cbm
Für Juli 53200 cbm
Für August 68400 cbm
Für September 76000 cbm
Für Oktober 76000 cbm
November 30400 cbm
zusammen also 342000 cbm

Für den Fall der Nichterfüllung dieses Plans sei eine Beschlagnahme aller Holzvorräte des Landes und des neuen Holzanfalls angedroht. Es sei nun die Frage, was zu machen sei. Die Angelegenheit sei schon einmal dem General Clay in Stuttgart vorgetragen worden. Dieser habe aber kurz erklärt, das lasse sich nicht ändern, nach Ansicht seiner Sachverständigen könne der Holzeinschlag ruhig noch ein paar Jahre gemacht werden. Er (Dr. Ehard) glaube, daß man sich diesen Anforderungen nicht entziehen könne.

Staatsminister Dr. Baumgartner stellt Herrn Dr. Karl Maier, den Direktor der bayerischen Holzwirtschaftsstelle, als Sachverständigen für diese Frage vor und bittet, ihn Vortrag halten zu lassen.

Dr. Maier erklärt sodann: Es handle sich wohl nur noch darum, die groben Eingriffe, die die Briten in ihrer Zone vornehmen, für Bayern abzuwenden und es hier bei unserer bisherigen Übung zu belassen. General Clay habe offensichtlich von den Briten einen Stoß bekommen, bevor er diese Forderungen stellte. Das Schnittholzprogramm sei zuerst im November 1946 an ihn (Dr. Maier) herangetragen worden.82 Es seien zunächst 2 Millionen Kubikmeter verlangt worden, die aber herabgedrückt werden konnten, so daß schließlich auf Bayern noch 513000 cbm entfallen seien. Der Menge nach wäre das nicht so tragisch, aber es würden nur hochwertige Klassen verlangt und in absolut trockenem Zustand. Man müsse also allein 3 Monate für das Abtrocknen einrechnen. England verlange nur Tannenholz und der Güteklasse nach das Beste vom Besten. Man habe mit der Durchführung des Programms schon im Januar 1947 begonnen, die Lieferungen bis April hätten jedoch wegen der Kälte und der Transportschwierigkeiten nicht eingehalten werden können. Bayern habe am 30. April 73% des Solls erfüllt gehabt. Er habe dann eine neue Vereinbarung getroffen, die gut zu erfüllen gewesen wäre. Nun komme plötzlich dieser neue Auftrag. Er habe in den letzten Tagen wegen dieser Sache ständig mit Herren von OMGUS verhandelt. Er habe auch die Vertreter der Holzwirtschaft der US-Zone zusammengerufen und dieses Problem mit ihnen durchberaten. Sie hätten als Ergebnis am 10. Juni folgende Resolutionen gefaßt, die den Ministerpräsidenten der Länder der US-Zone vorgelegt worden seien:

Die Holzwirtschaft könne einschließlich der bis 1. Mai 1947 gelieferten Mengen bei äußerster Anstrengung bis 15.9.47 380000 cbm Nadelschnittholz aus der US-Zone zur Verfügung stellen. Jedoch nur unter folgenden Voraussetzungen:

1. Besserung der Ernährungslage,

2. Bereitstellung von Arbeitskräften,

3. Zuweisung von ausreichenden Transportmitteln, Reifen und Treibstoffen,

4. Hinweis der Staatsregierungen in Presse und Rundfunk auf die Dringlichkeit und Wichtigkeit des Holzexport-Programms.

Die Vertreter der Holzwirtschaft seien der Auffassung gewesen, daß alles, was darüber hinaus verlangt werde, nur durch Maßnahmen erreicht werden könne, die außerhalb ihrer Macht lägen. Der Punkt 4 der Forderungen, nämlich die Pressenotiz, sei wichtig, weil man immer wieder in der Presse Bemerkungen gegen das England-Programm lesen könne, die die Dinge falsch darstellen und die Amerikaner sehr verärgern. Zu der Frage der Holzhortung müsse gesagt werden, daß das natürlich überall gemacht werde. Zur Erfüllung des Programms müsse man aber unbedingt in die Holzlager der holzverarbeitenden Industrie eingreifen. Dann sei es im wesentlichen nur noch ein Transport- und Arbeiterproblem. Es müßten auf diesem Gebiet die entsprechenden Maßnahmen getroffen werden. Insbesondere brauche man eine Berechtigung zur Beschlagnahme der Holzvorräte. Ferner brauche man eine Anzahl von Kontrollbeamten und schließlich brauche man insbesondere Arbeitskräfte. Er habe dabei auch an die Abstellung von Kommandos aus Interniertenlagern gedacht. Zur Beförderung des Holzes an die Bahn müsse er vom Verkehrsminister mindestens 40 Lastzüge anfordern.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt dazu, es sei also die Frage, was geschehen könne und wie es gemacht werden könne. Er schlage vor, daß sich die beteiligten Ministerien gleich zusammensetzen zur Beratung der notwendigen Maßnahmen. Er schlage auch eine Beteiligung des Justizministeriums vor. Die Frage müsse sofort geklärt werden. Es wird sodann eine Besprechung zwischen Vertretern des Justizministeriums, des Arbeitsministeriums, des Verkehrsministeriums, des Landwirtschaftsministeriums und des Wirtschaftsministeriums auf Montag, den 16. Juni 1947 vormittags 9 Uhr vereinbart.

Dr. Maier regt noch eine Erklärung an die Militärregierung an, daß die Juni- und Juliquote voll erfüllt werde, daß aber eine Verlängerung für die späteren Lieferungen erbeten werden müsse.

Ministerpräsident Dr. Ehard ist damit einverstanden und bittet Dr. Maier, eine solche Erklärung für General Müller zu entwerfen und ihm vorzulegen.83

[XV.] Gesuch des Hermann Fügel um Belohnung

Staatsminister Seifried berichtet, daß ein Gesuch von einem Hermann Fügel vorliege, der um Gewährung einer Belohnung für geleistete Dienste bitte. Fügel habe unter Einsatz seiner Person und seines eigenen Vermögens sehr wertvolle Dienste zur Aufdeckung der Untergrundbewegung „Deutsche Freiheits- und Friedensbewegung“ geleistet.84 Die Militärregierung habe in einem Gutachten diese Dienste näher geschildert und als wertvoll anerkannt (das Gutachten wird verlesen). Es sei 1945 ein Fonds in Höhe von RM 100000 – für solche Zwecke ausgesetzt worden.85 Er schlage vor, dem Hermann Fügel aus diesem Fonds eine Belohnung von RM 10000 – zuzusprechen.

Der Ministerrat stimmt zu.

[XVI.] Reichsversicherungsanstalt der Reichsbahn

Staatssekretär Krehle teilt mit, daß das Ministerium von Hessen beabsichtige, die Reichsversicherungsanstalt der Reichsbahn aufzulösen. Die Gewerkschaft habe bereits Einspruch dagegen erhoben. Er stehe mit seinem Ministerium auf dem Standpunkt, daß von Bayern aus erklärt werden solle, daß nicht an die Versicherungsanstalt für die Reichsbahn gerührt werden solle.

Der Ministerrat stimmt dieser Auffassung des Arbeitsministeriums zu.

[XVII. Verhalten des Dr. Alois Schlögl]

Staatssekretär Sedlmayr teilt mit, daß heute eine gemeinsame Sitzung der Gewerkschaften und Bauernverbände stattfinde. Das Wirtschaftsministerium habe wegen des gleichzeitig stattfindenden Ministerrats einen höheren Beamten (Ministerialdirigenten) als Vertreter gesandt. Es sei ihm nun eben mitgeteilt worden, daß Dr. Schlögl diesen Beamten aus der Sitzung hinausgeschmissen habe mit dem Bemerken, er interessiere sich nicht für Beamte, er wolle zumindest einen Staatssekretär als Vertreter sehen. Diese trügen aber offenbar den Kopf zu hoch, er werde darüber im Landtag berichten.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner meint zunächst, daß dieser Ausfall des Dr. Schlögl auf die allgemeine Nervosität infolge Überanspruchung zurückzuführen sei und daß er vielleicht nicht gewußt habe, daß die Staatssekretäre im Ministerrat seien.

Staatssekretär Sedlmayr erklärt dazu, daß Dr. Schlögl genau gewußt habe, daß gleichzeitig Ministerrat sei.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner äußert dann, daß er in diesem Falle das Verhalten des Dr. Schlögl als unglaublich bezeichnen müsse. Man könne es nicht hinnehmen, daß Beamte, noch dazu höhere Beamte, so behandelt würden, insbesondere wenn dies vor einem großen Kreis von Personen geschehe. Er schlage vor, den Ministerpräsidenten zu bitten, er möge Dr. Schlögl darauf hinweisen, daß so etwas nicht gehe.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, er schließe sich dieser Auffassung an und werde einen Brief an Dr. Schlögl schreiben.

[XVIII.] Erhaltung der Barock-Synagoge in Fellheim86

Staatsminister Seifried berichtet, daß die Erhaltungsarbeiten an der Synagoge in Fellheim, die die einzige Barock-Synagoge in Deutschland sei, beginnen sollen.87 Bei einer früheren Besprechung mit Ministerpräsident Dr. Hoegner sei in Aussicht gestellt worden, 100000.- RM zur Erhaltung dieser Synagoge zur Verfügung zu stellen. Er frage an, was nun getan werden solle.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, daß man aus dem Gesichtspunkt der Wiedergutmachung unbedingt etwas tun müsse.

Ministerpräsident Dr. Ehard ist der Auffassung, daß man diesen Betrag nun wohl zur Verfügung stellen müsse.

Der Ministerrat stimmt zu.88

[XIX.] Wirtschaftsrat in Frankfurt

Ministerpräsident Dr. Ehard kommt erneut auf den neu zu bildenden Wirtschaftsrat in Frankfurt zu sprechen.89 Er werde im allgemeinen abwarten, wie sich die Sache entwickle. Es seien aber einige Fragen doch schon zu besprechen. Bayern solle zwölf Mitglieder für den Wirtschaftsrat entsenden.90 Es sei nun die Frage, ob diese zwölf Mitglieder ein Spiegelbild des Landtags sein sollen. Von der Militärregierung werde der Standpunkt vertreten, daß im Wirtschaftsrat die öffentliche politische Meinung entsprechend den letzten Wahlen vertreten sein solle, so daß also in Bayern auch ein Kommunist zum Zuge käme.91 Er habe gesagt, daß diese Frage der Landtag entscheiden müsse. Er habe aber hier auf diese Frage hinweisen wollen, die sehr eilig sei, weil schon am 25.6.47 der Wirtschaftsrat zusammentreten solle. Es müßte also der Landtag spätestens am Montag den 23. Juni zusammentreten und die Mitglieder für den Wirtschaftsrat wählen.92 Die Gewählten müßten dann sofort anschließend am Dienstag nach Frankfurt abreisen. Wegen des Exekutivausschusses 93 müßten sich die Ministerpräsidenten noch besprechen.94 Der Ausschuß solle aus acht Mitgliedern bestehen, nämlich je einem Vertreter eines jeden Landes. Dieser Vertreter solle von der Landesregierung benannt werden und hauptamtlich tätig sein.95 Es gebe also nicht viele Möglichkeiten. Man könne daran denken, einen Mann abzuordnen, der gleichzeitig Minister oder Staatssekretär sei oder aber einen politisch tätigen Mann, der schon dort tätig ist. Er frage, ob dieser Mann in das Kabinett eingegliedert werden solle, wie von Württemberg und Hessen erwogen werde.96 Er halte es für ausgeschlossen, daß der Ministerpräsident selbst in den Ausschuß, wenn auch nur von Fall zu Fall, gehe. Der Exekutivausschuß sei eine Art Bundesrat oder auch Bundesministerium.97 Er sei daher der Meinung, daß deshalb kein Mitglied des Kabinetts dorthin kommen solle. General Clay sage zwar, daß der Exekutivausschuß keine politische Körperschaft und kein politisches Überwachungsorgan sei.98 Es erscheine ihm (Dr. Ehard) aber unmöglich, daß der Vertreter, der in einer solchen Körperschaft sitze, gleichzeitig als Mitglied seiner Regierung, deren Weisungen er zu befolgen habe, verantwortlich sei. Diese Gefahr solle man vermeiden. Er würde daher Vorschlägen, einen Mann zu entsenden, der nicht Mitglied des Kabinetts sei. Er halte als geeigneten Mann dafür den Bevollmächtigten beim Länderrat, Dr. Seelos.99 Er sei der Meinung, es so auszuprobieren, wenn auch Württemberg und Hessen es mit einem Staatssekretär versuchen wollen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner äußert, er sei auch der Meinung, daß es sich um eine Art Bevollmächtigten zum Bundesrat handle, der aber nicht zum Kabinett gehören solle.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, es könne ja tatsächlich so kommen, daß der Exekutivausschuß eine Art Bundesrat werde und die Direktoren eine Art Bundesregierung. Man solle daher der Entwicklung nicht vorgreifen, sondern die Dinge etwas abwarten. Der Bevollmächtigte komme vielleicht doch in eine schiefe Situation, wenn er Mitglied des Kabinetts sei. Er habe diese Dinge dem Ministerrat vortragen wollen, um zu hören, ob diese grundsätzliche Linie gebilligt werde.

Der Ministerrat stimmt diesen grundsätzlichen Ausführungen zu.100

[XX. Verkehr]

Staatsminister Frommknecht berichtet, daß bekanntlich die Eisenbahnwaggons, die in fremde Länder laufen, dort zurückgehalten würden. OMGUS habe nun ein Ultimatum an die Tschechoslowakei gerichtet, daß weitere Transporte dorthin eingestellt würden, wenn die Waggons nicht zurückgestellt würden. Ferner habe OMGUS angeordnet, daß Kraftwagenmaterial, Ersatzteile und Reifen nicht mehr exportiert, sondern der deutschen Kraftwagenindustrie zur Verfügung gestellt werden sollen.

Der Ministerrat nimmt diese Mitteilungen zur Kenntnis.

Der Bayerische Ministerpräsident:
gez. Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des Ministerrats:
I.V.
gez. Dr. Peter Erber
Landgerichtsdirektor
Der Leiter der Bayer. Staatskanzlei:
gez. Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister