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Nr. 26MinisterratssitzungDonnerstag, 10. Juli 19471 Beginn: 15 Uhr 20 Ende: 19 Uhr 10
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stellv. Ministerpräsident und Justizminister Dr. Hoegner, Finanzminister Dr. Kraus, Wirtschaftsminister Dr. Zorn, Verkehrsminister Frommknecht, Staatsminister Dr. Pfeiffer (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Dr. Ankermüller (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Hagenauer (Justizministerium), Staatssekretär Pittroff (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Gentner (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Staatssekretär Dipl.-Ing. Schuberth (Verkehrsministerium), Ministerialrat Dr. Baer2 zu Punkt I der Tagesordnung.

Entschuldigt:

Innenminister Seifried, Kultusminister Dr. Hundhammer, Landwirtschaftsminister Dr. Baumgartner, Arbeitsminister Roßhaupter, Staatssekretär Fischer (Innenministerium-Bauabteilung), Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium).3

Tagesordnung:

[I. Besprechung von Wirtschaftsfragen beim Stellv. Militärgouverneur Mr. Dayton]. [II. Beerdigung von Bischof Maximilian Kaller]. [III.] Arbeitszeit in den Behörden. [IV.] Bericht über die landwirtschaftlichen Notstandsgebiete. [V.] Wiederherstellung der Regierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken und Mittelfranken. [VI.] Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden für das Rechnungsjahr 1947. [VII.] Ausführungsbestimmungen zum Flüchtlingsgesetz. [VIII.] Dienststrafordnung. [IX.] Straffreiheitsgesetz. [X.] Gesetz über die Meldepflicht von Fehlgeburten. [XI.] Gesetz über den Nachweis der Ehetauglichkeit vor der Eheschließung. [XII.] Gesetz über die Bewirtschaftung von gewerblichen Gütern des täglichen Bedarfs. [XIII.] Personalangelegenheiten. [XIV. Hilfe für Kriegsgefangene]. [XV. Aussetzung von Pensionen für Soldaten und Wehrmachtsbeamte]. [XVI. Innerparteiliche Auseinandersetzungen in der WAV]. [XVII. Verteilung von Sonderkontingenten an Angehörige der Ministerien]. [XVIII. Verteilung der von der Gesellschaft zur Erfassung von Rüstungsgut verwalteten Güter]. [XIX. Demontage der Firma Kugelfischer in Schweinfurt]. [XX. Aufhebung nationalsozialistischen Rechts im Bereich des Arbeitsministeriums]. [XXI. Bau eines Denkmals und einer Kapelle im KZ Flossenbürg]. [XXII. Internierungslager]. [XXIII. Neubesetzung des Sonderministeriums].

[I. Besprechung von Wirtschaftsfragen beim Stellv. Militärgouvemeur Mr. Dayton

Ministerpräsident Dr. Ehard eröffnet die Sitzung und teilt zunächst mit, daß der Stellv. Militärgouverneur für morgen 3 Uhr den Wirtschaftsminister, den Verkehrsminister, den Landwirtschaftsminister und den Finanzminister zu einer Besprechung in seiner Wohnung gebeten habe. Es stehe frei, auch noch einen Referenten mitzubringen. Es sollten Wirtschaftsfragen behandelt werden.4

[II. Beerdigung von Bischof Maximilian Kaller]

Er gebe weiter bekannt, daß Bischof Kaller gestorben sei,5 am 14.7. finde um 9 Uhr in der Stadtpfarrkirche St. Anna ein Pontifikalrequiem statt, das der Kardinal selbst halten werde.6 Dort solle insbesondere der Staatssekretär für das Flüchtlingswesen vertreten sein und auch noch das eine oder andere Regierungsmitglied.

[III.] Arbeitszeit in den Behörden

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, man habe sich über diesen Punkt schon neulich unterhalten7 und darauf geeinigt, daß nach dem Muster der Staatskanzlei der Samstag zwar nicht dienstfrei sein solle, aber jeweils ein Drittel der Belegschaft an diesem Tag frei haben solle. Kurz danach sei er von dem Generalsekretär der Gewerkschaften angerufen und ziemlich heftig zur Rede gestellt worden, wie er dazu komme, die Dienstzeit bei den Behörden zu verlängern. Reuter8 habe erklärt, man strebe dahin, die 40-Stunden-Woche einzuführen. Der Samstag müsse frei bleiben. Außerdem sei es unerhört, daß ein paar Ministerien – er habe hierbei das Arbeits- und das Innenministerium genannt – eine solche einseitige Anordnung herausgäben, ohne daß ein Einvernehmen mit dem Betriebsrat hergestellt sei. Er (Ehard) habe erwidert, ihm sei nichts bekannt, daß eine Abmachung über eine 40-Stunden-Woche bestehe. Reuter habe dies zugeben müssen, auch daß in der Privatwirtschaft eine solche nicht vorhanden sei. In der Zwischenzeit hätten nun Verhandlungen stattgefunden, über die Ministerialrat Dr. Baer referieren werde. Vorher wolle er aber noch etwas nachholen, was er übersehen habe, nämlich den Staatsminister der Finanzen Dr. Kraus, der zum ersten Mal wieder am Ministerrat teilnehme,9 auf das herzlichste zu begrüßen und ihn zu seiner Genesung zu beglückwünschen.

Staatsminister Dr. Kraus dankt hierfür und gibt der Hoffnung Ausdruck, daß er noch einige Zeit in der Lage sein werde, seine Kräfte dem Dienste des Vaterlandes zu widmen.

Ministerialrat Dr. Baer berichtet, am 7.7. habe eine Besprechung mit den Vertretern sämtlicher Ministerien und Gewerkschaftsvertretern stattgefunden. Die letzteren hätten den Antrag gestellt, die 40-Stunden-Woche einzuführen, d. h. den Samstag völlig frei zu lassen. Die Vertreter der Ministerien seien dagegen einhellig der Auffassung gewesen, daß der Samstag nicht völlig dienstfrei sein könne. Das Justizministerium habe vor allem darauf hingewiesen, daß es nicht gehe, weil ja Termine und Fristen liefen. Es sei auch erörtert worden, ob die Militärregierung gehört werden müsse; dies scheine aber nicht der Fall zu sein.10 Es sei weiter behauptet worden, die Militärregierung habe am Samstag auch geschlossen. Die Gewerkschaften seien von ihrer Auffassung nicht abzubringen gewesen, so daß sich eine einheitliche Meinung nicht herausbilden konnte. Man habe nur in Form einer Niederschrift feststellen können, daß es nach allgemeiner Auffassung nicht möglich sei, den Samstag dienstfrei zu lassen. Versuchsweise solle man aber an Samstagen einen verstärkten Jourdienst durchführen und zwar nur in größeren Städten, weil in den kleineren Orten und auf dem Lande die Ernährungslage besser sei. Die Durchführung im einzelnen solle den Ministerien überlassen bleiben, die sich mit den Betriebsräten in Verbindung setzen sollten. Die Gewerkschaften hätten darauf aufmerksam gemacht, daß, wenn schon ein Jourdienst am Samstag eingeführt werden sollte, die betreffenden Leute dann am Montag dienstfrei bekommen müßten. Es müsse eine ununterbrochene Arbeitsruhe von 48 Stunden gewährleistet sein. Auch der ausgefallene Dienst solle bezahlt werden. Er habe darauf gefragt, wie es mit den Arbeitern sei. Es sei erwidert worden, auch mit diesen solle es so gehandhabt werden. Was die Privatbetriebe betreffe, so habe sich bei diesen eine Vereinbarung zerschlagen. Heute habe ihn nun Reuter angerufen und ihn darauf hingewiesen, daß die Stadt München an eine Neuregelung der Arbeitszeit denke.11 Im Münchener Stadtanzeiger finde sich darüber eine Notiz, daß das Personalreferat beauftragt sei, die Möglichkeiten zu überprüfen. Der Stadtrat habe sich also auch noch nicht endgültig entschieden. Der Vorschlag, der sich aus den Meinungen der Ministerienvertreter herauskristallisiert habe, sei folgender: Etwa ein Drittel der Belegschaft solle am Samstag arbeiten, so daß grundsätzlich zwei Samstage dienstfrei blieben. Das komme zwar nicht auf eine 40-Stunden-Woche heraus, werde aber in den Betrieben schon als eine große Erleichterung angesehen. Reuter habe erklärt, es werde nicht mehr lange dauern, dann würden auch die Privatbetriebe sich nicht mehr gegen die Einführung der 40-Stunden-Woche sträuben.

Ministerpräsident Dr. Ehard setzt hinzu, Reuter habe beigefügt, daß sonst gestreikt werde. Die Gewerkschaften verlangten, daß die Arbeitszeit auf 40 Stunden festgesetzt werde. In diesen 40 Stunden müsse der Jourdienst enthalten sein. Bei den derzeitigen Lebensmittelrationen werde man irgendwie ein Entgegenkommen zeigen müssen. Andererseits müsse er schon sagen, in dieser Form gehe es aber auch nicht, daß die staatlichen Behörden überhaupt nichts mehr zu sagen hätten, sondern daß die Gewerkschaften alles vorschrieben. Die Drohung mit einem Streik scheine ihm auch nicht gerade ganz glücklich zu sein, insbesondere in einer Zeit, in der wir auf Lebensmittellieferungen vom Ausland angewiesen seien. Man dürfe sich in dieser Sache nicht überspielen lassen. Es sei sachlich berechtigt, daß man entgegenkomme, allerdings müsse man dabei betonen, daß dies mit Rücksicht auf die besonderen Schwierigkeiten hinsichtlich der Ernährungs-, der Wohnungs- und der Transportverhältnisse geschehe. Diese stellten schon eine sehr starke Belastung dar. Wenn aber einer auf dem flachen Lande sitze, sehe er nicht ein, daß dieser auch nur 40 Stunden arbeiten müsse. Dieser habe doch den Ausgleich, daß es ihm im Verhältnis zu den Städtern besser gehe. Alles in allem müsse man entgegenkommen, soweit man könne, aber ausdrücklich betonen, daß es mit Rücksicht auf die Ernährungs-, Wohnungs- und Zubringerschwierigkeiten geschehe.

Staatsminister Dr. Kraus schlägt vor, eine Regelung nur für eine begrenzte Zeit zu treffen.

Ministerpräsident Dr. Ehard stimmt dem zu. Er fährt fort, das Arbeitsministerium habe bis vor kurzem auch den Standpunkt eingenommen, daß der Samstag nicht dienstfrei sein könne; nunmehr scheine es anderer Meinung zu sein. Er bitte Staatssekretär Krehle, sich hierzu zu äußern.

Staatssekretär Krehle führt aus, das Arbeitsministerium bleibe nach wie vor auf seinem bisherigen Standpunkt. In einer Reihe von Industrien müsse die bisherige Arbeitszeit aufrecht erhalten werden. Es werde auch alles getan, um in Betrieben, die über 45 Stunden arbeiteten, eine Zusatzverpflegung zu geben. Man habe versucht, eine Vereinbarung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zustande zu bringen, dies habe sich zerschlagen. In vielen Betrieben beständen aber schon Betriebsvereinbarungen über eine 40-Stunden-Woche. Nach der Besprechung, über die Ministerialrat Dr. Baer berichtet habe, hätten neuerliche Besprechungen im Auftrag des Arbeitsministeriums mit den Gewerkschaften stattgefunden. Das Ergebnis liege in Form eines Vorschlags vor, den er verteilt habe. Er glaube, daß man grundsätzlich daran festhalten müsse, daß am Samstag vormittag nicht geschlossen werden dürfe. Das Publikum müsse die Möglichkeit haben, am Samstag bei den Behörden vorzukommen und nicht hierfür in der Woche neue Freizeit in Anspruch nehmen zu müssen. Der Vorschlag sei weiter bis zum 30. 9. 1947 begrenzt. Bis dorthin könne man dann sehen, wie sich die Dinge auswirkten. Man sei zu der Auffassung gekommen, zweckmäßigerweise am Samstag den halben Betrieb laufen zu lassen und dafür den Montag Vormittag frei zu geben, so daß jeder zwei zusammenhängende Tage zum Ausruhen habe. Er halte diese Regelung für zweckmäßig. Außerdem müsse daran festgehalten werden, daß Pausen nicht mehr in die Arbeitszeit eingerechnet werden dürften, so daß es sich um 40 reine Arbeitsstunden handle. Wenn diese wirklich ausgenützt würden, glaube er, daß der Vorschlag angemessen sei. Es handle sich hier noch um keine Vereinbarung, sondern nur um einen Vorschlag.

Ministerpräsident Dr. Ehard möchte noch wissen, wie die Angelegenheit formell in Ordnung gebracht werde. Es sei unmöglich, daß jedes Ministerium im Einvernehmen mit dem Betriebsrat eine solche Anordnung treffe. Die Regelung müsse generell getroffen werden im Benehmen mit den Gewerkschaften; anders gehe es nicht.

Staatssekretär Pittroff weist darauf hin, im vergangenen Winter sei doch schon der Samstag als freier Tag eingeführt worden; dies habe bei der Bevölkerung sehr böses Blut gemacht. Die Behörden seien doch für die Bevölkerung da. Wenn sie nur halb besetzt seien, seien dann die Leute, die das Publikum brauche, doch nicht da.

Staatssekretär Dr. Müller meint, man solle am Samstag für den Publikumsverkehr überhaupt schließen mit der Begründung, daß aufgearbeitet werden müsse. In der Finanzverwaltung sei dies reibungslos gegangen.

Staatssekretär Dr. Ankermüller meint, in der Praxis lasse sich dies sehr schlecht durchführen; man müsse doch an die schweren Verkehrsverhältnisse denken. Die Referate seien meistens so schlecht besetzt, daß nur einer Bescheid weiß. Das gelte vor allem für die kleinen Ämter, bei denen eine solche Einführung unmöglich sei.

Staatsminister Dr. Zorn erklärt, im Interesse der Industrie sei es sehr bedenklich, die 40-Stunden-Woche bei den Behörden einzuführen, das mache böses Blut. Man müsse prinzipiell die 48-Stunden-Woche aufrecht erhalten, aber jeden 3. Samstag wenigstens frei geben mit Rücksicht auf die Ernährungslage. Das Prinzip sei dann aufrecht erhalten. Der Betriebsrat des Wirtschaftsministeriums habe sich mit dieser Regelung einverstanden erklärt.

Staatssekretär Krehle glaubt, daß auf dieser Basis eine Vereinbarung mit den Gewerkschaften nicht zustande komme. Er bedauere es auch, daß die Behörden in dieser Frage die Schrittmacher sein sollten. Nun sei aber schon die Stadt München vorgeprellt und damit sei eine Riesenpropaganda gemacht worden. Wenn am Samstag vormittag der halbe Betrieb laufe, so könne man doch so abwechseln, daß auch das Publikum entsprechend beraten werden könne. Man könne die Regelung einmal bis zum 30.9. einführen, dann könne man weiter sehen.

Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, daß sich die Leitung der Gewerkschaften in einer sehr schwierigen Situation befinde. Es sei eine politische Agitation im Gange, die ganz bestimmte Ziele habe, nämlich möglichst viel Unruhe zu stiften. Dies wollten die Gewerkschaftsführer auffangen. Wenn sie kein Entgegenkommen sähen, ließen sie die Dinge laufen.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner glaubt, daß die Sache im ungeeignetsten Zeitpunkt komme. Er sei in Stuttgart gewesen, als der amerikanische Ernährungs- und Handelsminister anwesend gewesen seien.12 Insbesondere der letztere habe erklärt, daß Hilfe von Amerika nur gewährt werde, wenn die Deutschen auch ihrerseits das Äußerste täten und wenn insbesondere die Streiks aufhörten. Wenn die amerikanischen Steuerzahler von Streiks in Deutschland hörten, seien sie keineswegs gewillt, auch nur einen Finger mehr zu rühren. Jetzt hätten sich die Amerikaner bereit erklärt, monatlich 300000 to Getreide zu liefern.13 Nun komme man mit einer solchen Sache gewissermaßen als Antwort auf dieses Angebot. Das müsse einen äußerst ungünstigen Eindruck machen. Er sei gewiß auch sozial gesinnt, aber so gehe es nicht, daß man sich diese Dinge aufzwingen lasse. Es gehe nicht, daß ein Staat im Staate gebildet werde und daß Korporationen, die niemand verantwortlich seien, so gegen die Regierung aufträten; es gehe insbesondere nicht mit Rücksicht auf die äußerst ungünstigen psychologischen Wirkungen. Man solle noch einmal an die Gewerkschaften herantreten und auf diesen Gesichtspunkt hinweisen; durch Entgegenkommen werde man niemals die aus dem Osten kommende Agitation eindämmen können. Hier müsse man von Anfang an fest bleiben.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, mit der Regelung, wie sie in der Staatskanzlei eingeführt sei, seien alle zufrieden gewesen. Trotzdem habe ihn Reuter deswegen angefahren. Es sei vielleicht zweckmäßig, keine weitere Anordnung zu treffen, sondern die Sache unter der Hand zu regeln. Das Schlimme daran sei, daß alles so reklamehaft ausgenützt werde.

Staatsminister Dr. Kraus stimmt den Ausführungen von stellv. Ministerpräsidenten Dr. Hoegner vollinhaltlich bei. Entweder habe man noch etwas zu sagen, das werde man dann auch in demokratischer Form machen, oder man lege überhaupt sein Amt nieder. So gehe es einfach nicht. Zur Sache selber habe er zu bemerken, die vorgeschlagene Regelung werde begründet mit den Ernährungsschwierigkeiten; er wisse aber nicht, ob nicht ein Handarbeiter in einer noch schwierigeren Lage sei wie ein Kopfarbeiter. Daß gerade die Behörden die Schrittmacher abgeben sollten und die Industriearbeiter 45 Stunden arbeiten sollten, halte er nicht für richtig. In diesem Zusammenhang müsse er noch etwas an die Adresse des Landwirtschaftsministers richten. Er habe heute früh erfahren, daß ein Büschel gelbe Rüben 3 RM kostete. Das sei ein himmelschreiender Wucher. Die kleinen Leute könnten sich dann nicht einmal mehr Gemüse kaufen. Er bitte den Landwirtschaftsminister dafür zu sorgen, daß das einheimische Gemüse auch für den kleinen Mann erschwinglich sein könne.

Ministerpräsident Dr. Ehard bemerkt hiezu, daß die Kirschen für die Kinder offiziell in den Läden für 6 RM verkauft worden seien.

Staatssekretär Dr. Ankermüller erklärt, um zur Arbeitszeitfrage zurückzukommen, so müsse man sagen, daß jeder doch sozial eingestellt sei, aber gerade im Augenblick könne man eine solche Maßnahme nicht ergreifen. Die Industriearbeiter würden das nicht verstehen; außerdem müsse man noch an die Landwirtschaft denken. In den kleinen Ämtern draußen sei nicht so viel Personal, daß man die Hälfte am Samstag weglassen könne. Man solle es lieber so halten, daß man, wie es bereits der Fall sei, dem Personal weitgehend im Einzelfall entgegenkomme.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, folgenden Standpunkt einzunehmen:

Es werde nicht für zweckmäßig und angezeigt gehalten, daß für die Behörden eine Sonderregelung getroffen werde, bevor nicht für die Arbeiter auch der Privatindustrie eine gleichlautende Regelung erzielt sei. Es sei bedenklich, wenn die Behörden und Beamten für andere Bestrebungen benützt würden. Man solle die Entscheidung zurückstellen und den weiteren Verlauf der Verhandlungen der Gewerkschaften mit den Arbeitgebern abwarten. Im übrigen sei er durchaus der Meinung, daß man den Leuten möglichst weit entgegenkommen solle. Andererseits sei er auch der Meinung, daß man insbesondere in den Zentralstellen auch einmal im Bedarsfall mehr arbeiten müsse.

Mit diesem Vorschlag herrscht allgemeines Einverständnis.

Staatssekretär Schuberth bemerkt hiezu, bei der Post habe sich allgemein die Meinung durchgesetzt, daß es gar nicht möglich sei, nur 40 Stunden zu arbeiten. Keine Betriebsvertretung habe überhaupt nur den Versuch gemacht, einen solchen Vorschlag zu machen.14

Staatssekretär Gentner erklärt, in der nächsten Sitzung des Ministerrates werde er über die Preise für Gemüse einen Bericht erstatten.15

[IV] Bericht über die landwirtschaftlichen Notstandsgebiete

Staatssekretär Gentner berichtet, er habe gestern die Notstandsgebiete im Osten von Niederbayern besucht. Dort habe es seit Wochen überhaupt nicht geregnet. Das Sommergetreide stehe infolge der Trockenheit ganz schlecht. In der Umgebung von Regensburg seien dazu noch Hagelschläge gekommen und Überschwemmungen. Bei Getreide könne man nur mit einer Ernte von 40% rechnen; die Heuernte betrage nur 20% der normalen Ernte. Mit Rücksicht auf den jetzigen Regen könne man vielleicht mit einer besseren Grummet-Ernte16 rechnen. Wie es endgültig werde, wisse man aber nicht; inzwischen habe man folgendes angeordnet: Die Viehablieferung aus den futterreichen Gebieten werde gestoppt, die Schweineablieferung werde überhaupt gestoppt, die Notstandsgebiete müßten nur ihr Soll abliefern, die Viehablieferungen sollten zu einem innerbayerischen Ausgleich verwendet werden. Die Heu- und Strohumlage werde für die Notstandsgebiete gestrichen, für die anderen gemindert. In die Notstandsgebiete habe man bereits 45 t Saatmais disponiert, ebenso sollten diese bevorzugt mit Stickstoff beliefert werden. Man werde auch noch an die Finanzämter herantreten müssen, um Steuerermäßigungen zu bekommen.

Staatssekretär Dr. Müller erwidert, daß schon jetzt bei besonderer Notlage Steuerermäßigungen gewährt würden; die Finanz sei hier nicht kleinlich. Auch der Industrie werde man für 1946 in sehr großzügiger Weise helfen, damit die Vorteile, welche die britische Zone durch die Nichtanwendung des Art. 8 des Kontrollratsgesetzes17 gehabt habe, etwas kompensiert würden.

[V.] Wiederherstellung der Regierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken und Mittelfranken18

Ministerpräsident Dr. Ehard verliest den Text eines Gesetzentwurfs über die Wiederherstellung der Regierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken und Mittelfranken.19 Die Begründung für diesen Entwurf ergebe sich aus dem Art. 185 der Verfassung.20

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, an sich hätte er eine Neueinteilung der Regierungsbezirke gewünscht.21 Er sehe aber ein, daß dies bei den gegenwärtigen Verhältnissen nicht möglich sei. Die Einteilung, wie sie 1837 durch Ludwig I. vorgenommen sei, halte er für vollkommen verfehlt. Insbesondere seien von Altbayern große Stücke weggenommen worden, die sprachlich und geschichtlich zu Oberbayern gehörten.22

Ministerpräsident Dr. Ehard hält auch eine solche Neueinteilung augenblicklich nicht für durchführbar.

Staatssekretär Dr. Ankermüller schließt sich dieser Meinung an. Eine Neueinteilung sei zweifellos wünschenswert; man solle hierfür aber eine ruhigere Zeit ab warten.23 Das Innenministerium werde zwar schon mit solchen Wünschen und Anträgen überhäuft; er empfehle aber, diese Frage zurückzustellen.

Staatssekretär Gentner ist anderer Meinung. Nach seiner Auffassung sei eine Flurbereinigung absolut notwendig. Die Einteilung der Regierungsbezirke und Kreise müsse nach verkehrstechnischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgen. Man könne sich auch keine unnütze Kraftverschwendung leisten. Man solle eine Vorlage machen, die en bloc vom Landtag angenommen werden müsse.

Ministerpräsident Dr. Ehard hält dies für ausgeschlossen. Es würden sich schon bei den Fraktionen große Schwierigkeiten ergeben, vom Landtag ganz zu schweigen. Außerdem wisse man jetzt noch nicht, wie sich die Wirtschaft verschieben und der Verkehr entwickeln werde. Es seien jetzt ganz außergewöhnliche Verhältnisse. Man müsse auch noch die Verschiebungen berücksichtigen, die sich durch die Flüchtlinge ergäben. Er glaube, man solle sich darauf beschränken, die alten Regierungsbezirke wiederherzustellen; dadurch trete eine gewisse politische Befriedigung ein. Das Andere solle man zurückstellen; dies sei eine Arbeit, die längere Zeit in Anspruch nehme. Wenn man einen Wunsch erfülle, dann wüchsen die anderen ins Unendliche, und ein Gesamtbild sei im Augenblick nicht vorhanden. Er meine schon, daß man das Gesetz in der vorgeschlagenen Form vorlegen solle, wenn man auch der Meinung sei, daß die gegebenen Grenzen nicht in allem zweckmäßig seien; dies solle man aber für bessere Zeiten aufheben.

Staatsminister Dr. Kraus führt aus, es seien politische Erwägungen gewesen, die zum Art. 185 geführt hätten. Ob man finanzpolitische Erwägungen auch angestellt habe, müsse er stark bezweifeln. Die Zusammenlegung im Jahre 1932 sei aus Staatsvereinfachungsgründen geschehen.24 Die jetzigen Schwierigkeiten seien aber viel größer als die im Jahre 1932. Er wisse nicht, ob es die Verfassung notwendig mache, schon in einem so nahen Zeitpunkt diese Maßnahme zu treffen; er müsse auf jeden Fall davor warnen. Die Schwierigkeiten organisatorischer und technischer Natur seien so groß, daß nach seiner Meinung die Maßnahme zur Zeit nicht durchführbar sei; man müsse nur an die Raumnot und Wohnungsnot denken. Habe man denn Räume und Möbel für die Behörden und Wohnungen für die Beamten? Er müsse diese Frage verneinen. Was die finanzielle Seite betreffe, so müsse er sagen, daß Bayern ein steuerschwacher Staat sei. Es stehe in den Ländern der amerikanischen und britischen Zone bezüglich der Steuerkraft an letzter Stelle, mit seiner Behördenlast aber an vorderster Stelle. Die anderen Länder hätten keine Mittelstellen.25 Man müsse an diese Maßnahme nach der Durchführung der Währungsumstellung herangehen. Dann werde man sich aber wahrscheinlich noch nicht einmal 5 Kreisregierungen leisten können, sondern nur 2, eine in Südbayern und eine in Nordbayern. Ein ausgeblutetes Volk könne sich die Wiedererrichtung von Kreisregierungen in einer solchen Übergangszeit nicht leisten. Er spreche sich grundsätzlich gegen diese Maßnahme aus und bitte, die Sache zu verschieben auf einen Zeitpunkt, wo sie mit Rücksicht auf die Staatsfinanzen durchführbar sei. Schon mit Rücksicht auf eine föderalistische Gestaltung müßten die Länder finanzkräftig bleiben. Die Maßnahme koste uns mindestens jährlich laufend 2 bis 3 Millionen.

Staatssekretär Dr. Ankermüller bezeichnet diese Bedenken als sehr beachtlich, andererseits sei man durch den Art. 185 gebunden. Er sei der Meinung, man solle bei der Einrichtung der Kreisregierungen auf diese finanztechnischen Schwierigkeiten Rücksicht nehmen und keinen zu großen Apparat aufziehen. Dadurch könnten diese Befürchtungen mindestens verkleinert werden. Bei der Größe Bayerns seien die Mittelinstanzen nicht zu entbehren, schon mit Rücksicht auf die Entfernungen von den Regierungssitzen. Wenn man den Föderalismus praktisch durchführen wolle, müsse man die Möglichkeit haben, viele Aufgaben an die Mittel- und Unterinstanzen abzugeben. Es gehe bei den Mittelinstanzen aber nur dann, wenn sie die Möglichkeit hätten, ihren Bereich zu übersehen. Er bitte, diese Bedenken zurückzustellen.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, auf manchen Gebieten ließe sich noch sehr viel einsparen. Er erwähne hier nur die Wirtschaftsämter, die zahllosen Beiräte, Ausschüsse und Unterausschüsse. Diese wüchsen allmählich ins Ungemessene. Hier müsse man zu einer stärkeren Zusammenfassung kommen.

Staatsminister Dr. Kraus erklärt, in Hessen, Baden und Württemberg gebe es auch keine Mittelinstanzen.26 Es sei auch nicht richtig, daß man sage, es würden Beamte eingespart. Die vorgeschlagene Regelung erfordere Hunderte von neuen Beamten. Es sei die Frage, ob man diese Belastung tragen könne. Er glaube nicht, daß man in einem Zeitpunkt des Übergangs, wo das Volk mit Steuern sowieso schon überbelastet sei, es mit solchen neuen Maßnahmen noch belasten könne. Es handle sich nur um den Zeitpunkt; in einem oder 11/2 Jahren sei es ja immer noch „ehestens“. Ehestens bedeutet doch nur so bald wie möglich. Jetzt sei es aber nicht möglich. Auch die finanziellen Auseinandersetzungen zwischen den neuen Regierungsbezirken seien nicht so einfach. Er könne über seine Bedenken nicht hinweg und müsse davor warnen, diese Maßnahme in einem so nahen Zeitpunkt durchzuführen.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, die Regelung solle doch erst am 1. 1. 1948 in Kraft treten.

Staatsminister Dr. Kraus erwidert, auch bis dorthin sehe man noch nicht klar. Die Finanzlage unseres Landes sei sehr bedenklich. Wie werde sie erst sein nach der Währungsumstellung? Es sei finanzpolitisch nicht tragbar, den Staat mit weiteren Aufgaben zu belasten.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, man habe nun einmal den Art. 185, dessen Vollzug verlangt werde. Hier lasse sich wohl nichts anderes machen. Die finanziellen Erwägungen seien nicht neu. Trotzdem sei die Vorschrift der Verfassung angenommen worden. Weiter müsse man folgendes erwägen: Es sei möglich, daß man zu radikalen Einsparungen und zu einem Behördenabbau kommen werde. Nur wisse er nicht, ob es richtig sei, daß man mit Rücksicht hierauf schon alles ruhen lasse oder ob man nicht lieber Tatsachen schaffen und auf Grund dieser geschaffenen Tatsachen dann eine Vereinfachung vornehmen solle. Er sei der Meinung, daß man eine Mittelinstanz nicht entbehren könne. Wenn man nur solche Mittelinstanzen im Norden und Süden habe, müsse man nur die Außenstellen wieder verstärken. Mit dieser Frage werde man sich irgendwie auseinandersetzen müssen. Bei aller Anerkennung der Berechtigung der Einwände glaube er, daß man hier schwer mit Einsparungen anfangen könne.

Staatssekretär Dr. Ankermüller führt aus, man habe nun einmal die Bestimmungen der Verfassung. Er müsse auch darauf hinweisen, daß die Bevölkerung immer wieder die Durchführung verlange. Draußen werde gesagt, früher habe man den Zentralismus von Berlin bekämpft, jetzt entwickle sich ein neuer Zentralismus in München. Man wolle wieder Mittelinstanzen haben. Wenn darauf hingewiesen werde, daß in Württemberg-Baden keine Mittelinstanzen beständen, so müsse er sagen, daß er erfahren habe, daß der Plan bestehe, dort Zwischeninstanzen einzurichten.27

Staatssekretär Dr. Müller erwidert, wenn in Württemberg-Baden etwas derartiges beabsichtigt sein sollte, dann rühre das daher, weil der Zusammenhang zwischen Württemberg-Baden kein sehr enger sei. Er müsse seinem Minister vollständig darin recht geben, daß wir uns die Sache finanziell nicht leisten können. Das Wort „ehestens“ in Art. 185 müsse man so auslegen, daß die Sache nach der Währungsumstellung geprüft werden müsse. Wie könne man zu Mitteln für eine solche Sache kommen? Hier gebe es nur folgende Möglichkeiten:

1.) das Ausland leihe uns Geld; das sei für diesen Zweck ausgeschlossen;

2.) die Landeszentralbank stelle die Mittel zur Verfügung; auch das sei ausgeschlossen;

Die 3. Möglichkeit seien Steuern. Mit Steuereingängen sei aber erst ein halbes bis dreiviertel Jahr nach der Währungsumstellung zu rechnen. So lange müsse man eine innere Verschuldung auf sich nehmen. Bei dieser Sachlage sei es aber unmöglich, diesen Apparat aufzubauen. Er warne dringend davor, neue Kreisregierungen zu bilden. Der Drang der Bevölkerung sei nicht so groß. Die Bevölkerung müsse in erster Linie zu den Landratsämtern und nicht zu den Kreisregierungen gehen. Er bitte dringend, diese Maßnahme bis nach der Währungsumstellung zurückzustellen. Wenn es dann besser gehen sollte als man heute vermuten könne, dann sei es umso besser. Man habe auch durch die Wirtschaftsämter, durch den Flüchtlingskommissar, der in manchen Beziehungen dreigleisig fahre, durch die Verbreiterung des Sonderministeriums so große Aufgaben. Andererseits verlange die Bevölkerung auch, daß die Steuern abgebaut werden sollten, so daß man eine laufende neue Ausgabe von 2 bis 3 Millionen, bei der es sich um Goldmark handle, nicht auf sich nehmen könne. Wenn es sich um eine einmalige Ausgabe von 50 Millionen im Augenblick handeln würde, würde er sofort zustimmen. Eine laufende Ausgabe von auch nur 2 bis 3 Millionen sei aber unmöglich. Bayern sei nun einmal auf wirtschaftlichem Gebiete schwach. Schon jetzt gehe seine wirtschaftliche Kapazität zurück, während dies bei den andern Ländern nicht der Fall sei. Man könne sich nicht in solche Experimente einlassen.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, wenn der Landtag dieses Gesetz verlange, müsse man es vorlegen. Man könne dabei aber alle diese Gesichtspunkte vortragen; dann möge der Landtag entscheiden.

Staatsminister Dr. Kraus verneint, da es sich hier um Staatsnotwendigkeit handle; Staatsnotwendigkeiten werde er sich nicht verschließen. Schon heute kämen aber die Steuergelder aus der Substanz. Das sei ein ungesunder Zustand. Es werde in weiten Kreisen der Bevölkerung nicht verstanden werden, daß man gerade heute die Staats Vereinfachung des Jahres 1932 rückgängig mache. Jetzt sei nicht der geeignete Zeitpunkt.

Ministerpräsident Dr. Ehard fragt, ob man die Angelegenheit zurückstellen oder dem Landtag zur Entscheidung überlassen solle.

Staatssekretär Dr. Ankermüller schlägt das Letztere vor.

Staatsminister Dr. Zorn erklärt, die Regierung habe die Verfassung zu vollziehen, und das stehe nun einmal in der Verfassung.

Staatsminister Dr. Kraus ist gegenteiliger Meinung. Die Staatsregierung habe hier eine klare Stellung einzunehmen und könne nicht die Verantwortung auf den Landtag verschieben. Wenn sich die Regierung für diese Maßnahme ausspreche, werde er sich fügen; aber dem Landtag müsse er seine Bedenken vortragen. Man könne die Verantwortung nicht auf den Landtag abschieben, er wolle eine klare Stellungnahme des Ministerrats.

Staatssekretär Dr. Ankermüller erwidert, seine Äußerung solle kein Abschieben der Verantwortlichkeit sein, aber die Regierung sei das Vollzugsorgan. Entscheidend sei der Landtag, die Regierung könne aber ihre Bedenken vortragen.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, daß der Finanzminister in einer der nächsten Sitzungen des Staatshaushaltsausschusses seine Bedenken vortrage. In der Verfassung stehe zwar „ehestens“, man müsse aber sagen, daß die Sache vor der Währungsumstellung nicht gemacht werden könne. Wenn der Haushaltsausschuß meine, es gehe doch, dann solle man das Gesetz vorlegen. Im gegenwärtigen Augenblick könne aber die Regierung unmöglich etwas vorschlagen, was später nicht durchgehalten werden könne. Vielleicht könne auch der Ministerpräsident im Haushaltsausschuß die Gelegenheit wahrnehmen und den Standpunkt der Regierung darlegen.

Ministerpräsident Dr. Ehard hält dies nicht für möglich. Man könne nicht28 an den Haushaltsausschuß gehen und ihn fragen, was man tun solle. Das wolle er nicht machen. Man könne höchstens bei der Besprechung des Haushaltes des Innenministeriums diese Sache vortragen. Etwas anderes wolle er nicht machen. Entweder müsse man den Art. 185 durchführen und das Gesetz vorlegen, dabei aber die Bedenken wegen der finanziellen Seite vortragen und zu erwägen bitten, ob die Sache nicht zurückgestellt werden solle oder man lasse die Sache überhaupt so, erkläre nur beim Haushaltsplan des Innenministeriums, daß das Gesetz nicht vorgelegt werden könne, weil man die Währungsumstellung abwarten müsse. Auf andere Weise könne man die Sache nicht an den Haushaltsausschuß herantragen, es sei denn, daß von dort die Anregung komme.

Staatsminister Dr. Kraus erklärt, im Haushaltsplan 1947 seien keine Mittel dafür eingesetzt.

Staatssekretär Dr. Müller fügt hinzu, wenn der Haushaltsausschuß sich für diese Maßnahme entscheiden würde, könne er diese Mittel einsetzen. Im übrigen begännen die Haushaltsberatungen erst im September.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt abschließend fest, daß diese Angelegenheit bei der Beratung des Haushaltes des Innenministeriums zur Sprache gebracht werden solle. Wenn man vorher darauf angeredet werden sollte, könne man sagen, daß man zunächst einmal im Rahmen des Haushaltes des Innenministeriums die Möglichkeiten der Auswirkung dieser Maßnahme beraten wolle.

Staatsminister Dr. Kraus erklärt sich hiermit einverstanden.29

[VI.] Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverhänden für das Rechnungsjahr 194730

Staatssekretär Dr. Müller begründet den Gesetzentwurf.31

Ministerpräsident Dr. Ehard fragt, ob der Städteverband in dieser Sache eingeschaltet worden sei.

Staatssekretär Dr. Müller erwidert, seines Wissens sei dies der Fall gewesen.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner wendet sich gegen Satz 2 der Begründung. Er sei der Meinung, daß man auf den staatlichen Neuaufbau ziemlich lange warten müsse. Man könne auch nicht warten, bis uns eine Regelung aufoktroyiert würde, sondern müsse schon jetzt zur Tat schreiten und die Finanzhoheit der Gemeinden wiederherstellen, indem man ihnen bestimmte Steuern zuweise und ihnen die Möglichkeit gebe, Zuschläge zu Steuern zu erheben. Mit staatlichen Zuschüssen gehe es nicht. Dann hätten die Gemeinden keine Verantwortung, verwirtschafteten das Erhaltene und verlangten noch mehr. Bei der künftigen bundesstaatlichen Regelung werde es so kommen, daß Zölle, Verbrauchssteuern und Umsatzsteuern dem Bund zugewiesen würden, der allenfalls noch Matrikularbeiträge erhalte, während die anderen Steuern den Ländern und Gemeinden zustehen müßten. Er glaube, daß man für das nächste Jahr eine Ausscheidung der Steuern auf das Land und die Gemeinden vorbereiten müsse; damit seien dann schon Tatsachen geschaffen.

Staatssekretär Dr. Ankermüller schließt sich diesen Ausführungen an, auch aus der Erwägung, daß den Gemeinden eine gewisse Verantwortung übertragen werde und sie nicht nur Almosen bekämen, für die sie nicht verantwortlich seien. Die Gemeinden sollten ja, wie es insbesondere der Forderung der Städte entspreche, mehr Rechte bekommen, insbesondere eine größere finanzielle Selbständigkeit.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, im Augenblick werde wohl eine andere als die vorgeschlagene Regelung nicht möglich sein; im übrigen spreche er sich auch für die Streichung dieses Satzes aus.

Staatsminister Dr. Kraus schließt sich den Ausführungen von stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner und Staatssekretär Dr. Ankermüller an. Ihm schwebe vor, die Gemeinden wieder autonom zu machen. Man habe gesehen, wie fehlerhaft das System der Dotierung sei. Diese Frage solle für das nächste Jahr weiter verfolgt werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß allgemeines Einverständnis mit der Streichung des Satzes 2 der Begründung besteht und damit der Weg für eine Entwicklung im angeführten Sinne vorgezeichnet ist.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner bezeichnet dies als einen Schönheitsfehler, daß Zuschüsse für die Polizei gegeben würden.32

Staatssekretär Dr. Müller erwidert, diese Zuschüsse bezögen sich nur auf die Landpolizei.

Ministerpräsident Dr. Ehard fragt an, ob mit dem vorgeschlagenen Gesetzentwurf grundsätzliches Einverständnis bestehe oder ob die Bestimmungen im einzelnen durchgegangen werden sollten.

Staatssekretär Dr. Müller führt aus, was das Zuschlagsrecht der Gemeinden betreffe, so werde dies vom Kontrollrat abhängen. Wenn das Zuschlagsrecht einen Hemmschuh für eine Ausgabenfreudigkeit der Gemeinden darstellen solle, so müsse er sagen, daß die Militärregierung schon jetzt genaue Unterlagen über die Finanzgebarung der Gemeinden verlange. Sie werde sich hier maßgebend einschalten.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt abschließend fest, daß der Gesetzentwurf allgemein gebilligt und an den Landtag weitergeleitet werden soll; lediglich Satz 2 der Begründung solle gestrichen werden.33

[VII.] Ausführungsbestimmungen zum Flüchtlingsgesetz34

Ministerpräsident Dr. Ehard fragt an, ob man sich in den inzwischen stattgefundenen Besprechungen geeinigt habe.

Staatssekretär Dr. Müller erklärt, das Finanzministerium habe Wert darauf gelegt, daß in Art. VIII Ziff. 2) a) aa)35 der Hinweis auf Art. 162 des Beamtengesetzes36 gestrichen werden solle. Dies sei auch von Staatssekretär Jaenicke zugesichert worden. Nun sei der Hinweis doch wieder enthalten.

Staatssekretär Dr. Ankermüller erklärt, er sei von Dr. Straßmann37 angerufen worden, der ihm gesagt habe, es sei gar nicht mehr nötig, daß die Sache in den Ministerrat komme, nachdem der Justiz- und Innenminister die Verordnung schon unterschrieben hätten.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, diesen Standpunkt der Angestellten des Staatskommissariats verbitte er sich. Bei einer so wichtigen Sache wie den Durchführungsbestimmungen zum Flüchtlingsgesetz müsse er sich Vorbehalten, daß er selbst davon Kenntnis bekomme und auch dem Ministerrat davon Kenntnis gebe. Es gebe Dinge, die eine so starke politische Bedeutung hätten, daß man auch im Ministerrat darüber reden müsse, auch wenn die Ressortminister schon unterzeichnet hätten. Auch wenn nur 2 Ministerien verantwortlich zeichneten, seien sie selbst gehalten, andere Ministerien bei den Vorberatungen zuzuziehen. Es habe sich doch gezeigt, daß das Justizministerium von der Verordnung überhaupt noch keine Kenntnis gehabt und das Finanzministerium eine Reihe von Beanstandungen erhoben habe, um die man sich nicht gekümmert habe. Man könne nicht einfach sagen, die Verordnung sei nun unterzeichnet, damit sei die Sache erledigt. In gewissen Abteilungen einzelner Ministerien herrschten merkwürdige Auffassungen, z.B. in der Flüchtlingsabteilung des Innenministeriums, in der einfach gemacht werde, was man wolle. So gehe es nicht. Hinterher kämen nur die Beanstandungen.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, ihm sei gestern dieser Entwurf von Staatssekretär Jaenicke zur Unterschrift vorgelegt worden mit der Erklärung, es sei alles in Ordnung. Er habe dann die Verordnung noch rasch durchgesehen und habe Art. XV Nr. 2 Abs. 2 beanstandet, in dem es heiße, daß die Ausführungsbestimmungen mit ihrer Verkündung in Kraft treten. Dies habe er durchgestrichen und einen bestimmten Tag eingesetzt.

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, es seien doch auch von anderen beteiligten Ministerien erhebliche Beanstandungen erhoben worden.

Staatssekretär Dr. Müller erwidert, die Beanstandungen des Finanzministeriums seien mit Ausnahme des Hinweises auf Art. 162 berücksichtigt; bezüglich der Flüchtlingsbeamten müsse das Finanzministerium auf dem Standpunkt bestehen, daß diese zuerst auf Probe angestellt würden. Der Hinweis auf Art. 162 könne hier zu Mißverständnissen führen.

Staatssekretär Krehle schlägt vor, den neuen Text den Kabinettsmitgliedern noch einmal zuzustellen, damit man nachprüfen könne, ob die vereinbarten Abänderungen eingehalten worden seien. Er müsse es ablehnen, Stellung zu nehmen, wenn er sich nicht überzeugen könne, daß dies geschehen sei.

Staatssekretär Dr. Ankermüller erwidert, Straßmann habe ihm mitgeteilt, Justizminister Dr. Hoegner und Innenminister Seifried hätten die Ausführungsbestimmungen; er selbst kenne sie überhaupt nicht.

Ministerpräsident Dr. Ehard bezeichnet dies als eine merkwürdige Art,38 Gesetze zu machen. Wenn schon von nur 2 Ministerien eine Verordnung unterzeichnet werde, müsse doch der Minister, der zuletzt unterschreibe, die Verordnung in der endgültigen Form sehen.

Staatssekretär Dr. Ankermüller wiederholt, er habe nur die Mitteilung bekommen, die Unterschriften seien da, der Ministerrat brauche sich darüber gar nicht mehr zu unterhalten.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, nachdem schon in der Öffentlichkeit behauptet worden sei, der Justiz- und Innenminister seien an der Verzögerung schuld, habe er nicht gewagt, auch nur noch eine Sekunde zu zögern.

Staatssekretär Dr. Ankermüller möchte alles getan wissen, daß die Verordnung heute verabschiedet werden könne. Er selbst habe allerdings keine Unterlagen.

Staatsminister Dr. Zorn fügt hinzu, er wisse von der Sache auch nichts.

Ministerpräsident Dr. Ehard versteht nicht, daß man es nicht erreichen könne, nachdem die Referentenbesprechungen stattgefunden hätten, daß die Sache endgültig abgestimmt werde. Dies scheine doch nicht geschehen zu sein. Auf der anderen Seite wolle er die Sache aber nicht weiter hinausschieben.

Schließlich wird einstimmig beschlossen, in Art. VIII Ziffer 2a Beamte a) aa) folgenden Satz zu streichen: „Die Grundsätze des Art. 162 des Bayer. Beamtengesetzes finden bei der Einstellung in das Beamtenverhältnis sinngemäße Anwendung“, im übrigen die Ausführungsbestimmungen aber unverändert zu lassen.39

[VIII.] Dienststrafordnung

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, über diese Dienststrafordnung habe man sich schon unterhalten;40 sie sei seinerzeit vom Länderrat beschlossen und von Ministerpräsident Dr. Hoegner am 6. Dezember unterschrieben worden. Die Militärregierung habe nun angeordnet, daß die Entwürfe in den einzelnen Ländern im Rahmen der Landesverfassungen zu behandeln seien. Man werde sie also wohl dem Landtag vorlegen müssen, da seit der Unterzeichnung schon zu lange Zeit verstrichen sei. Das Landespersonalamt sei mit der Dienststrafordnung einverstanden und habe nur gegen Art. 28 Abs. 2 Bedenken erhoben. Diese Bedenken seien wohl berechtigt.

Es wird einstimmig beschlossen, den Art. 28 Abs. 2 zu streichen und den Gesetzentwurf dem Landtag zur verfassungsmäßigen Behandlung vorzulegen.41

[IX.] Straffreiheitsgesetz

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt den Entwurf des vom Justizministerium ausgearbeiteten Gesetzes bekannt, nach dem für Straftaten, die vor dem Inkrafttreten der Verfassung begangen worden seien, in gewissem Umfang eine Straffreiheit gewährt werden solle. Er schlage nur vor, die §§12 und 13 umzustellen und einen bestimmten Tag für das Inkrafttreten festzulegen.

Staatsminister Dr. Zorn erkundigt sich, wie Wirtschaftsdelikte nach diesem Gesetz zu beurteilen seien.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, diese seien nicht ausgenommen, sie fielen unter die Amnestie.

Staatsminister Dr. Zorn bezeichnet dies als sehr weitgehend.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, eine Aufspaltung nach Delikten sei nicht möglich. Man könne nur generelle Ausnahmen machen, wie dies bereits geschehen sei. Man wolle doch mit einem gewissen Zeitpunkt einen Schlußstrich machen. Daß sich dabei gewisse Härten sowohl nach der einen als nach der anderen Seite ergäben, sei nicht zu vermeiden.

Staatsminister Dr. Zorn schlägt vor, Straftaten, die in gewinnsüchtiger Absicht begangen worden seien, von der Amnestie auszunehmen.

Staatssekretär Dr. Ankermüller schließt sich diesem Vorschlag an. Er sei schon dafür, reinen Tisch zu machen; wenn aber diejenigen, die sich unkorrekt benommen hätten, keine Strafe bekämen, seien die Korrekten wieder die Dummen.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, wir seien mit diesem Gesetz etwas spät daran; in den andern Ländern der Zone sei ein solches Gesetz anläßlich der Annahme der Verfassung ergangen.

Ministerpräsident Dr. Ehard bezeichnet dies als an sich richtig, auf der anderen Seite werde auch immer wieder gesagt, daß jetzt für lange zurückliegende Sachen immer noch Strafen ausgesprochen würden. Im übrigen müsse er noch eine Sache zur Kenntnis geben: Wegen einer Amnestie für Fragebogen- und Meldebogenfälscher habe der Justizminister Fühlung mit der Militärregierung aufgenommen. Diese habe mit Schreiben vom 29. 5. 47 geantwortet, daß für die Entscheidung dieser Angelegenheit OMGUS zuständig sei.

Staatssekretär Dr. Hagenauer erklärt noch zum Amnestiegesetz, wenn man Straftaten, die in gewinnsüchtiger Absicht begangen seien, von der Amnestie ausnehme, seien damit alle Eigentums- und Vermögensdelikte ausgenommen. Dies halte er für dem Zweck des Gesetzes zuwiderlaufend.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, dieser Standpunkt sei richtig.

Staatsminister Dr. Zorn läßt hierauf seine Bedenken fallen.

Es wird beschlossen, das Gesetz in der vorgelegten Fassung, lediglich mit Umstellung der §§ 12 und 13 dem Landtag vorzulegen.42

[X.] Gesetz über die Meldepflicht von Fehlgeburten

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, im Augenblick bestehe eine Meldepflicht für Fehlgeburten nicht, da die 4. Durchführungsverordnung zum Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses aufgehoben worden sei.43 Man könne keine Statistik auf diesem Gebiet mehr aufbauen, die aber notwendig sei; deshalb bräuchten wir dieses Gesetz. Es sei von der Gesundheitsabteilung schon unmittelbar dem Landtag zugeleitet worden, ohne daß der Innenminister und der Ministerrat etwas davon gewußt hätten. Die Beschlußfassung müsse man nachholen und sich überlegen, ob man ein solches Gesetz überhaupt einbringen solle. Grundsätzliche Bedenken dagegen habe er nicht; ihn störe nur ein Punkt, nämlich ob man Verwandten, Verschwägerten und sonst nahestehenden Personen eine solche Anzeigepflicht auferlegen könne, weil die Gefahr bestehe, daß diese sich dadurch unter Umständen selbst einer strafbaren Handlung bezichtigen müßten. Dies hätten nicht einmal die Nazis verlangt. Er glaube, daß man bei § 2 Nr. 2 folgende Ausnahme machen müsse: „Mit Ausnahme der Verwandten, Verschwägerten und der zum Hausstand der Schwangeren gehörenden Personen“.

Staatsminister Dr. Zorn schlägt vor, die Ausnahme für die Personen festzulegen, die ein Zeugnisverweigerungsrecht hätten.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner sieht überhaupt nicht ein, warum man dritte Personen überhaupt anzeigepflichtig machen solle. Es genüge, wenn der Arzt und die Hebamme diese Pflicht hätten. In bedenklichen Fällen werde die Anzeige doch nicht erstattet. Er schlage vor, daß nur nicht zum Hausstand gehörige Personen anzeigepflichtig seien.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, dies gehe deswegen nicht, weil nächste Verwandte, z.B. die Mutter, nicht zum Hausstand der Schwangeren zu gehören bräuchten.

Staatssekretär Gentner meint, andere Personen wie Ärzte und Hebammen wüßten überhaupt nicht, daß eine Meldepflicht bestehe.

Schließlich wird beschlossen, § 2 folgendermaßen zu fassen: „jede sonst zur Hilfeleistung bei der Fehlgeburt hinzugezogene in der Krankenpflege tätige Person“ und mit dieser Einfügung das Gesetz dem Landtag zuzuleiten.44

[XI.] Gesetz über den Nachweis der Ehetauglichkeit vor der Eheschließung

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, diese Angelegenheit sei im Länderrat besprochen worden. Es sei dann aber beschlossen worden, daß das Gesetz den Ländern überwiesen und auf verfassungsmäßigem Wege weiterbehandelt werden könne.45 Es seien Bedenken gegen die Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit geltend gemacht worden,46 da es wohl überhaupt keinen praktischen Wert habe. Es stelle nur eine Belastung und Beunruhigung dar. Die Gesundheitsabteilung des Innenministeriums habe jedoch ihren Vorschlag aufrecht erhalten und gebeten, den Entwurf dem Landtag zuzuleiten. Mit diesem Gesetz könne man aber nichts erzielen; die ganze Sache sei ein Schlag ins Wasser. Er halte die Sache nicht für vordringlich; sie stelle nur eine sehr starke Belastung der Ärzte dar. Er schlage daher vor, die Angelegenheit zurückzustellen.

Mit diesem Vorschlag herrscht allgemeines Einverständnis.47

[XII.] Gesetz über die Bewirtschaftung von gewerblichen Gütern des täglichen Bedarfs

Ministerpräsident Dr. Ehard verliest zunächst den Beschluß des Landtags vom 30. 5. 1947, durch den die Staatsregierung aufgefordert wurde, einen Gesetzentwurf zur Schließung von Lücken im System der Bewirtschaftung gewerblicher Güter und zur Verstärkung der Kontrolle über das Bewirtschaftungssystem sowie zur Eindämmung wilder Tauschgeschäfte auszuarbeiten.48 Ein solcher Entwurf liege nun zwar vor. Das Wirtschaftsministerium habe aber selbst dagegen Bedenken, da es sehr schwer sei, eine solche Sache aus dem Handgelenk zu machen. Es sei auch darüber gesprochen worden, ob man diese Angelegenheit nicht mit Rücksicht auf die bizonale Entwicklung zurückstellen solle. Schlögl und Horlacher bestünden aber darauf, daß der Beschluß des Landtags durchgeführt würde; man müsse also einmal diesen Entwurf besprechen. Mit Rücksicht auf die geltend gemachten Bedenken halte er diese Arbeit nicht für recht produktiv. Da inzwischen der Wirtschaftsrat errichtet worden sei, müsse man erst einmal die Frage prüfen, ob Bayern überhaupt noch zuständig sei.

Staatsminister Dr. Zorn erklärt, dies habe er auch Herrn Dr. Schlögl gesagt; dieser lege aber absoluten Wert darauf, daß dieser Entwurf dem Landtag zugeleitet werde. Er sei aber noch in keiner Weise vorlagereif. Wenn er aber nicht komme, gebe es einen Riesenkrach.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, durch die Proklamation Nr. 5 sei doch inzwischen der Wirtschaftsrat in Frankfurt eingeschaltet worden. Wenn man den Entwurf, wie dies erforderlich sei, gleichzeitig mit der Vorlage an den Landtag der Militärregierung zuleite, werde diese zweifellos erklären, daß wir hier eine Zuständigkeit in Anspruch nehmen, die wir nicht mehr hätten. Nach seiner Meinung solle man doch einmal warten, bis die Zuständigkeitsfragen geklärt seien. Mindestens müsse man diese Fragen mit dem Justizministerium und den beteiligten anderen Ministerien grundsätzlich klären und dann die einzelnen Bestimmungen besprechen.

Staatsminister Dr. Zorn erklärt, er habe diese Bedenken selbst gehabt. Er habe den Entwurf aber vorgelegt, weil sonst die Gefahr bestehe, daß der ursprüngliche Entwurf von Dr. Schlögl in den Ausschuß komme und dann noch die Majorität finde. Im übrigen handle es sich auch um eine prinzipielle Frage, ob die Regierung einen Beschluß des Landtags vollziehen müsse, der nicht vollziehbar sei. Schlögl stehe auf dem Standpunkt, daß die Staatsregierung dazu verpflichtet sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, man müsse mindestens das Eine machen, daß man den Entwurf zunächst in einen Zustand bringe, wie man ihn dem Landtag vorlegen könne. Er bitte also darum, daß das Justizministerium die Frage der rechtlichen Möglichkeit prüfe. Dann könne man dem Landtag mitteilen, man habe die Frage geprüft, sei zu einer bestimmten Meinung gekommen und ihn darauf aufmerksam machen, daß der Landtag riskiere, daß ein solches Gesetz nicht genehmigt werde.49 Es solle zunächst eine Referentenbesprechung stattfinden. In der Zwischenzeit habe sich doch einiges geändert. Nach seiner Auffassung könne man nicht verantworten zu sagen, dies sei uns gleich. Das könne auch der Landtag vom Ministerrat nicht verlangen. Er könne nur verlangen, daß man ihn auf diese Gesichtspunkte aufmerksam mache. Es sei aber überaus wichtig, daß das Wirtschafts- und Justizministerium möglichst rasch die Rechtslage untersuchten, um sofort im Landtag Stellung nehmen zu können. An den Landtag werde er vorerst schreiben, daß mit Rücksicht auf die völlig veränderte Rechtslage eine Prüfung vorgenommen werden müsse, ob ein solches Gesetz überhaupt noch erlassen werden könne, und ob mit Rücksicht auf die erlassenen Vorschriften und Richtlinien überhaupt für uns noch etwas zu tun übrig bleibe.

Hiermit herrscht allgemeines Einverständnis.

[XIII.] Personalangelegenheiten

Staatssekretär Dr. Müller beantragt, den früheren Ministerialrat Dr. Kiefer50 zum Ministerialrat im Finanzministerium zu ernennen. Dieser sei durch Spruchkammerentscheid rechtskräftig entlastet. Er solle im Grundstücksund Etatreferat des Finanzministeriums eingesetzt werden. An seiner Stelle solle Ministerialrat Schwarzmaier,51 der Mitläufer geworden sei, Vizepräsident bei der Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen werden.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, er habe eine Äußerung der Gewerkschaften, die sich nicht über Kiefer beschwerten, sondern darüber, daß Schwarzmaier dessen Stelle bekommen sollte.

Staatssekretär Dr. Müller erwidert, dies sei ihm bekannt; man könne deswegen aber doch nicht Schwarzmaier ins Finanzministerium nehmen.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, wenn die Gewerkschaften von vornherein gegen die Ernennung von Schwarzmaier seien, würden sich natürlich Schwierigkeiten ergeben.

Staatsminister Dr. Zorn schlägt vor, die Sache noch einmal nachzuprüfen.

Staatssekretär Dr. Müller ergänzt seine Mitteilungen dahin, daß ihm nichts davon bekannt sei, daß die Gewerkschaften gegen Schwarzmaier protestiert hätten. Ihm sei nur bekannt, daß sie gebeten hätten, Kiefer zu belassen.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, nachdem bei Kiefer keine Schwierigkeiten bestünden, ihn zu ernennen.

Hiermit herrscht allgemeines Einverständnis.

Bezüglich Schwarzmaier solle man noch einmal mit den Leuten reden; vielleicht lasse sich ein Ausgleich erzielen.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner bezeichnet es als notwendig, die Rechtslage zu klären, ob die Gewerkschaften oder die Betriebsräte die Möglichkeit hätten, in die Besetzung der höchsten Beamtenstellen einzugreifen.

Ministerpräsident Dr. Ehard regt an, die Ernennung von Schwarzmaier als genehmigt zu bezeichnen, wenn von Seiten des Betriebsrates keine Einwendungen mehr erhoben werden.

Staatssekretär Dr. Müller fragt, welcher Betriebsrat hier in Frage komme, der des Finanzministeriums oder der von der Schlösserverwaltung. Im übrigen habe er das Gefühl, als ob sich Kiefer hinter den Betriebsrat gesteckt habe, weil er lieber bei der Schlösserverwaltung bleiben wolle.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt als Meinung des Ministerrats fest, daß der Ernennung von Schwarzmaier zum Ministerialrat zugestimmt werde, falls die erwähnten Schwierigkeiten ausgeräumt werden können. Wenn dies nicht geschehen könne oder wenn sich neue Schwierigkeiten ergäben, solle die Sache noch einmal zur Sprache gebracht werden. Ministerpräsident Dr. Ehard beantragt, Ministerialrat Martini zum Senatspräsidenten beim Verwaltungsgerichtshof zu ernennen.52

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner, Staatsminister Frommknecht und Staatssekretär Dr. Ankermüller setzen sich ebenfalls für diese Ernennung ein, die einstimmig gebillig wird. Eine Anhörung des Landespersonalamtes wird nicht für erforderlich gehalten.

Ministerpräsident Dr. Ehard verliest den Antrag des Innenministeriums – Bauabteilung auf Ernennung des Oberregierungsbaurats Geiger zum Ministerialrat.53 Das Finanzministerium und das Landespersonalamt hätten zugestimmt.

Der Antrag wird einstimmig gebilligt.

[XIV. Hilfe für Kriegsgefangene]

Staatsminister Dr. Pfeiffer macht eine Mitteilung, über die man nicht weiter zu reden, bei deren Durchführung er aber behilflich zu sein bitte. Von einer Sonderstelle der Militärregierung sei gesagt worden, man könne unter Umständen in gewissem Umfang für Angehörige [von Soldaten], die in russischer Kriegsgefangenschaft seien, etwas tun. In Betracht komme ein Kreis von 200 bis 300 Familien und zwar solche von Personen, die stark mit öffentlichen Dingen belastet seien, z.B. die Mitglieder der Staatsregierung, die Beamten der Ministerien bis herunter zum Ministerialrat, allenfalls noch weiter, die Parteivorsitzenden, die Mitglieder des Landtags und schließlich noch sonst irgendwie beachtliche Personen. Wenn die Sache sehr unauffällig gemacht werde, könnten auch 400 Familien befragt werden. Es müsse auch noch geklärt werden, ob den Gefangenen durch diese Aktion nicht ein Nachteil erwachse.54 Andererseits meine er, daß man jede Möglichkeit, eine Familie von einem Kummer zu befreien benützen solle, wobei er sich wohl bewußt sei, daß an sich jede Familie das gleiche Recht habe; jedoch könne diese Aktion nur in beschränktem Umfange stattfinden. Es sei immerhin schon etwas erreicht, wenn man 400 Familien helfen könne. Er bitte, von dieser Sache nicht weiter zu sprechen. Er habe Ministerialrat Dr. Baer gebeten, in den Ministerien selbst diese Feststellung zu treffen. Mit den Herren der verschiedenen Fraktionen wolle er selbst reden.

Ministerpräsident Dr. Ehard fügt hinzu, daß in dieser Sache alles Staatsminister Dr. Pfeiffer persönlich übergeben werden solle, der die Sache dann weiterleiten werde.

[XV. Aussetzung von Pensionen für Soldaten und Wehrmachtsbeamte]

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, eine Kriegsgerichtsratswitwe habe sich an ihn gewendet, weil ihrer Mutter die Pension entzogen worden sei, obwohl beide politisch verfolgt seien.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, es sei eine ganz generelle Weisung der Amerikaner ergangen, daß nicht nur an Soldaten, sondern auch an Wehrmachtsbeamte keine Pension mehr bezahlt werden dürfe. In diesem Falle bleibe nichts anderes übrig, als mit Mitteln für die rassisch und politisch Verfolgen zu helfen.

Staatssekretär Dr. Müller erklärt, er habe den pensionierten Beamten des alten Heeres55 weiter Pensionen zahlen lassen; vor etwa zwei Monaten sei er aber zur Militärregierung gerufen worden und habe die Zahlungen einstellen müssen.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß die Angehörigen der Kriegsgefangenen in die größte Bedrängnis kämen, weil auch diesen keine Gehälter mehr bezahlt werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, auch hier handle es sich um eine Weisung der Amerikaner, das Gleiche gelte für die Verschollenen. Diese Frage sei wiederholt schon aufgeworfen worden.

Staatssekretär Dr. Müller bestätigt, daß es sich um eine furchtbare Situation handle.56 Der Ministerpräsident habe schon eine Demarche beim General unternommen; es liege aber ein ausdrücklicher Befehl von OMGUS vor. Man könne nur in besonders krassen Fällen eine Unterstützung gewähren.

[XVI. Innerparteiliche Auseinandersetzungen in der WAV]

Staatssekretär Sedlmayr teilt mit, vor einigen Tagen sei der Abgeordnete Meißner57 der WAV bei ihm gewesen und habe ihm Akten vorgelegt, aus denen ersichtlich sei, daß der Fünfer-Ausschuß ordnungsgemäß als Parteileitung der WAV bestellt worden sei.58 Meißner habe nun den Antrag gestellt, das Benzin für die WAV für den Fünfer-Ausschuß zu bekommen. Er habe ihm dieses auf Grund der Unterlagen auch gegeben. Soeben habe ihn Loritz angerufen und dagegen protestiert. Er (Loritz) habe behauptet, General Muller habe ihm gesagt, es dürfe keinerlei Parteinahme erfolgen. Bezüglich des Rundfunks und der Papierzuteilung sei ihm (Sedlmayr) eine solche Entscheidung bekannt, bezüglich der Benzinzuteilung aber nicht. Meißner wisse von einer solchen Entscheidung auch nichts. Er (Sedlmayr) habe Loritz erklärt, wenn er den Nachweis für eine solche Anordnung des Generals erbringe, werde sie selbstverständlich ausgeführt werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard verliest in diesem Zusammenhang Briefe, die General Muller am 25. Juni 1947 an Loritz und Meißner gerichtet habe.59 Nach seiner Auffassung sei die Sachlage so, daß, solange nicht eine der beiden Parteien einen Feststellungsprozeß geführt habe, es Sache der deutschen Behörden sei zu entscheiden, wem das Benzin gegeben werden könne. Später werde es sich schon zeigen, ob diese Entscheidung richtig sei oder nicht. Von jetzt ab werde man zweckmäßigerweise niemand mehr etwas geben.60

[XVII. Verteilung von Sonderkontingenten an Angehörige der Ministerien]

Staatssekretär Sedlmayr fragt an, ob Angehörigen der Ministerien irgendwelche kleine Sonderkontingente zugeteilt werden dürfen. Er sei zu dieser Anfrage veranlaßt worden, weil ihm von Landesstellen derartige Anträge unterbreitet worden seien.

Ministerpräsident Dr. Ehard vertritt die Meinung, daß dies nicht gehe. Normal sei, daß, wenn jemand als Privatmann etwas brauche, er es sich ordnungsgemäß zuweisen lassen müsse. Im übrigen müsse er noch fragen, um was es sich hier handle.

Staatssekretär Sedlmayr erwidert, in Betracht kämen Fahrräder, Eisenwaren, Bügeleisen usw.

Ministerpräsident Dr. Ehard wiederholt, dies gehe auf keinen Fall. Er habe ursprünglich angenommen, daß es sich um Benzin handle.

[XVIII. Verteilung der von der Gesellschaft zur Erfassung von Rüstungsgut verwalteten Güter]

Staatssekretär Schuberth erklärt, er müsse sich eines Auftrags der Militärregierung entledigen. Die Post und Bahn seien außerordentlich stark interessiert an den Gegenständen, die von der Gesellschaft zur Erfassung von Rüstungsgut61 verwaltet würden. Sie hätten aber keine Möglichkeit, an diese Dinge heranzukommen. Listen seien ihnen schon lange versprochen worden, bis heute sei aber noch nichts erreicht. Wenn man den Dingen nachgehe, komme man schließlich zum Länderrat zu einem Mann, der nichts wisse. Es handle sich hauptsächlich um Fernmeldegeräte, Kabel usw. Im Gegensatz zur Post hätten aber Privatfirmen die Möglichkeit, etwas zu beziehen. Die Notlage der Post sei so groß, daß sie nicht mehr weiter wisse. Nun hätten die Amerikaner gesagt, er solle sich deswegen an den Ministerpräsidenten wenden. Wenn es so weitergehe, könnten Post und Bahn eines Tages nicht mehr weitermachen.

Staatsminister Dr. Zorn erwidert, diese Gesellschaft werde von den 3 Ländern der amerikanischen Zone gebildet. Die 180 Lager seien nunmehr inventarisiert und seit April würden laufend Lager von den Amerikanern freigegeben. Sobald ein Lager von den Amerikanern freigegeben worden sei, werde es geräumt und ordnungsgemäß der Wirtschaft zugeführt. Sehr viel werde aber schon vorher weggenommen. In dieser Richtung hätten wir gar keinen Einfluß. Er sei an sich dafür, daß diese Lager möglichst beschleunigt aufgelöst würden; das scheitere aber immer wieder an dem Widerstand der örtlichen Militärinstanzen. Vor einigen Tagen habe er in einem Lager 100000 Liter Öl einfach beschlagnahmen lassen, gleichgültig, was die Amerikaner sagten. Die deutschen Stellen suchten diese Sachen auch möglichst lange zusammenzuhalten, um sich eine Existenzberechtigung zu sichern. Diese Stellen und deutsche Firmen führen zusammen mit den Amerikanern einfach die Sachen ab.

Ministerpräsident Dr. Ehard fragt, was man hier machen könne.

Staatsminister Dr. Zorn erwidert, auch der Länderrat sei hier machtlos. Die Schlüsselstellung liege bei den Amerikanern.

Staatssekretär Schuberth erklärt, das werde er dann den Amerikanern, die ihn an den Ministerpräsidenten verwiesen hätten, glatt sagen.

[XIX. Demontage der Firma Kugelfischer in Schweinfurt]62

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, die Industrie- und Handelskammer Unterfranken habe sich an ihn gewendet wegen der Demontage von Kugelfischer in Schweinfurt. Es handle sich hier um eine ganz schlimme Sache.63 Der Import von Kugellagern sei für uns unmöglich.

Staatsminister Dr. Zorn erklärt, er sei ständig hinter dieser Sache her.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner fügt hinzu, er habe mit Clay darüber gesprochen. Dieser habe erwidert, neben Kugelfischer liege doch die andere schwedische Fabrik.64

Staatsminister Dr. Zorn fährt fort, er bitte den Ministerpräsidenten, daß er sich noch einmal brieflich an General Muller wende.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, das habe schon er gemacht. Clay habe immer geantwortet, es sei nichts zu ändern, Kugelfischer stehe auf der Reparationsliste. Für den deutschen Bedarf genüge die schwedische Fabrik.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, auch er habe schon wiederholt gesprochen; so gehe es nicht weiter, daß man eine Firma, die eine Schlüsselstellung für den Wiederaufbau habe, einfach herausbreche.

Staatsminister Dr. Zorn schlägt noch einmal vor, auch wenn es nichts nütze, an den General zu schreiben. Einen solchen Brief habe er schon entworfen.

Ministerpräsident Dr. Ehard sichert dies zu.65

[XX. Aufhebung nationalsozialistischen Rechts im Bereich des Arbeitsministeriums]

Staatssekretär Krehle teilt mit, im Arbeitsministerium habe man festgestellt, daß 134 Gesetze und Verordnungserlasse auf sozialrechtlichem Gebiet, die noch in Kraft seien, teilweise nazistischen Inhalts seien. An sich könne man diese ohne weiteres außer Kraft setzen, aber man müsse doch etwas Anderes an ihre Stelle setzen. Er frage, ob dies das Arbeitsministerium selbst machen könne.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, es solle zunächst eine Zusammenstellung gemacht werden. Soweit Gesetze nazistischen Inhalts seien, seien sie schon außer Kraft, die anderen werde man zweckmäßigerweise ausdrücklich aufrecht erhalten.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner fügt hinzu, in der ganzen US-Zone habe schon eine Untersuchung über den Fortbestand der Gesetze stattgefunden.66 Bayern sei die Prüfung der kulturpolitischen Gesetze übertragen worden. Er wisse aber nicht, welches Land das Arbeitsrecht behandelt habe.

Staatssekretär Krehle erklärt, dies werde man aber leicht feststellen können, da es sich nur um ein Land der US-Zone handeln könne; er wolle zunächst diese Feststellungen treffen.

[XXI. Bau eines Denkmals und einer Kapelle im KZ Flossenbürg]67

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, daß das Komitee für den Bau des Denkmals und der Kapelle im KZ-Flossenbürg sich wieder an ihn gewendet hätte wegen des Erwerbs des Grund und Bodens, auf dem das Denkmal stehe. Als Eigentümer solle eine Stiftung in Betracht kommen, die aber noch nicht errichtet sei. Schon aus diesem Grunde könne man es nicht machen; auch Dr. Auerbach habe gewisse Bedenken gegen eine Übereignung. Zweckmäßigerweise werde man sich auf den Standpunkt stellen, solange keine rechtmäßige Stiftung vorhanden sei, könne auch kein Eigentum übertragen werden.

Hiermit herrscht allgemeines Einverständnis.68

[XXII. Internierungslager]

Staatssekretär Dr. Hagenauer teilt mit, in den Internierungslagern befänden sich eine Reihe von Leuten aus anderen Besatzungszonen, nämlich 659 aus der französischen Zone, 3629 aus der britischen Zone und 375 aus Berlin. Die russische Zone sei dabei nicht berücksichtigt. Bei dieser letzten Besprechung in Stuttgart habe Dorn erklärt, es bestehe keine Möglichkeit, diese Leute in ihre Heimat abzuschieben.69 Soeben sei ihm aber von der Militärregierung mitgeteilt worden, von Berlin sei ein Anruf gekommen, daß die Leute aus der britischen Zone weggebracht werden könnten. Dies bedeute für uns doch eine gewisse Erleichterung.70

[XXIII. Neubesetzung des Sonderministeriums]71

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt bezüglich der Neubesetzung des Sonderministeriums72 mit, er habe Staatssekretär Dr. Hagenauer gebeten, das Ministerium zu übernehmen und Landgerichtspräsident Sachs von Nürnberg, den Posten des Staatssekretärs. Beide Herren hätten ihre Zusage gegeben. Die Fraktion der CSU habe diesem Entschluß bereits zugestimmt. Die SPD werde sich damit noch befassen müssen. Über diese Sache habe er diesem Kreis einmal Mitteilung machen müssen, weil darüber schon so viel geredet worden sei. Er hoffe, daß die Sache schon am nächsten Dienstag im Landtag erledigt werden könne.73

Der Bayerische Ministerpräsident:
gez. Dr. Hans Ehard
Der Sekretär des Ministerrats:
gez. Claus Leusser
Ministerialrat