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Nr. 31MinisterratssitzungMontag, 18. August 1947 Beginn: 15 Uhr 20 Ende: 19 Uhr
Anwesend:

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner, Staatsminister des Innern Josef Seifried, Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Dr. Joseph Baumgartner, Staatsminister für Arbeit und Soziale Fürsorge Albert Roßhaupter, Staatsminister für Sonderaufgaben Dr. Ludwig Hagenauer, Staatsminister Dr. Anton Pfeiffer (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Wolfgang Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Carljörg Lacherbauer (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Dieter Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Hugo Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Lorenz Sedlmayr (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Camille Sachs (Sonderministerium), Regierungsbaudirektor Dr. Ing. Knorr1 (Innenministerium-Bauabteilung), Geheimrat Hepp (Finanzministerium).2

Entschuldigt:

Staatsminister für Unterricht und Kultus Dr. Alois Hundhammer, Staatsminister der Finanzen Dr. Hans Kraus, Staatsminister für Wirtschaft Dr. Rudolf Zorn, Staatsminister für Verkehrsangelegenheiten, Post und Telegraphenwesen Otto Frommknecht, Staatssekretär Dr. Willi Ankermüller (Innenministerium), Staatssekretär Franz Fischer (Innenministerium-Bauabteilung), Staatssekretär Johann Pittroff (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Hans Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Hans Gentner (Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten), Staatssekretär Heinrich Krehle (Arbeitsministerium), Staatssekretär Dipl.-Ing. Hans Schuberth (Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten).3

Tagesordnung:

I. Weitere Einschränkung in der Elektrizitätsversorgung. [II. Feierliche Beisetzung von Opfern des Nationalsozialismus]. [III. Sterilisierung und Refertilisierung]. [IV. Übernahme der Fleischmannbetriebe in Steinebach am Wörthsee durch die Staatsregierung]. [V. Wiedererlangung der Kreisunmittelbarkeit an die früher kreisunmittelbaren Städte]. [VI. Verkauf überzähliger Kraftwagen durch die Militärregierung]. [VII. Maßnahmen zur Bekämpfung des Schwarzhandels]. [VIII. Personalangelegenheiten]. [IX. Arbeitszeitregelung]. [X. Brandkatastrophen infolge der Dürre]. [XI. Arbeitsgemeinschaft der Flüchtlingskommissare]. [XII. Todesurteil gegen Anna Beer, Josef Beer und Willibald Malik aus Nittenau].

I. Weitere Einschränkung in der Elektrizitätsversorgung

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt ein Schreiben des General Clay bekannt, wonach der gesamte zur Verfügung stehende Kraftstrom dem Stickstoffwerk Trostberg zur Verfügung gestellt werden muß.4 Diese Maßnahme ziehe sehr starke Einschränkungen in der Stromversorgung Bayerns nach sich. Er habe daher den Landeslastverteiler Dipl.-Ing. Wolf gebeten, die Sachlage eingehend darzulegen und anhand von Diagrammen zu veranschaulichen.5

Landeslastverteiler Dipl.-Ing. Wolf 6 trägt sodann seinen Bericht vom 18. 8. 1947 über die derzeitige Stromversorgungslage und die notwendigen Einschränkungsmaßnahmen mündlich vor.7 Der Bericht liegt als Anlage I diesem Protokoll bei.8

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt nach Abschluß des Berichts die Frage, ob also Industriefeiertage zunächst nicht nötig seien und man zunächst so durchzukommen versuche.

Landeslastverteiler Dipl.-Ing. Wolf bejaht dies, weist jedoch darauf hin, daß praktisch gewisse Industrien infolge der Stromabschaltungen für sie zu feiern gezwungen seien, so daß schon in den nächsten Wochen einige 100000 Menschen ohne Arbeit sein werden.9

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner fragt, ob die Möglichkeit nach Trostberg weniger Strom zu liefern, nach dem Befehl des General Clay nicht mehr bestehe?

Landeslastverteiler Dipl.-Ing. Wolf erwidert, daß man der Anordnung Clay's dadurch habe begegnen wollen, daß nachts der volle Strom für Trostberg geliefert wurde und tagsüber der halbe Strom. Nun gehe das auf Grund des Befehls nicht mehr.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner fragt, ob Dipl.-Ing. Wolf die von ihm getroffenen Anordnungen schriftlich zur Hand habe.

Landeslastverteiler Dipl.-Ing. Wolf verliest sodann seine Anordnungen an die Gebietslastverteiler.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor zu beschließen, daß den vom Landeslastverteiler getroffenen Maßnahmen zugestimmt werde. Es sei da aber auch noch die Frage, wie es mit der Ermächtigung des Landeslastverteilers zu solchen Maßnahmen stehe.

Landeslastverteiler Dipl.-Ing. Wolf weist auf eine Ermächtigung hin, die aus dem Jahre 1945 stamme.10 Es müsse oft sehr rasch gehandelt werden und er könne dann erst nachträglich um Genehmigung bitten.

Staatssekretär Geiger meint, daß man zwischen technischen Maßnahmen und grundsätzlichen Anordnungen wie z.B. Industriefeiertagen unterscheiden müsse. Während der Landeslastverteiler die ersteren treffen könne, müsse er für grundsätzliche Anordnungen die Genehmigung des Ministerrats erholen.

Staatssekretär Dr. Lacherbauer regt an, doch noch einmal eine Hinausschiebung des Befehls anzustreben.

Staatsminister Dr. Baumgartner meint, daß man das Gesamtinteresse des Landes im Auge haben müsse. Für die Düngemittelproduktion komme es auf die 30–40 000 Tonnen, die durch die Maßnahme General Clay's vielleicht zusätzlich gewonnen werden, nicht so sehr an, daß deswegen die ganze übrige Industrie brachgelegt werden müsse.11

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt, da die bisherigen Versuche nur vom Landeslastverteiler unternommen worden seien, vor, daß das Wirtschaftsministerium selbst zusammen mit dem Landeslastverteiler noch einmal bei der Militärregierung Vorstellungen erhebe.

Staatssekretär Geiger meint, es müsse darauf hingewiesen werden, daß durch den Befehl zwar für die Landwirtschaft Düngemittel geschaffen würden, daß aber infolge der Stillegung anderer Industriezweige Erzeugnisse ausfielen, die ebenfalls für die Landwirtschaft unentbehrlich seien.

Staatsminister Dr. Baumgartner bittet das Wirtschaftsministerium, vor weiteren Vorstellungen sich mit Herrn Lorch12 im Landwirtschaftsministerium in Verbindung zu setzen.

Auf Vorschlag des Stv. Ministerpräsidenten Dr. Hoegner beschließt der Ministerrat: Der Ministerrat stimmt den vom Landeslastverteiler vorgeschlagenen Maßnahmen zur Einschränkung des Stromverbrauchs angesichts der katastrophalen Lage der Stromversorgung zu. Es solle aber der Versuch unternommen werden, bei der Militärregierung eine Minderung der bevorzugten Belieferung der Süddeutschen Kalkstickstoffwerke Trostberg zu Gunsten der übrigen gewerblichen Werke zu erreichen.

[II. Feierliche Beisetzung von Opfern des Nationalsozialismus]

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt eine Mitteilung des Staatskommissars Dr. Auerbach bekannt, wonach einige Leichen von Opfern des Naziregimes, die in der Anatomie in Würzburg noch vorgefunden wurden, nach München überführt und hier feierlich beigesetzt werden sollen.13 Die Staatsregierung sei eingeladen, an der Feier am 4. 9. 1947 sich zu beteiligen.14 Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, daß ein Vertreter der Staatsregierung an der Kundgebung in München teilnehme. Wenn er an diesem Tag nicht verhindert sei, werde er selbst teilnehmen.

Staatssekretär Dr. Lacherbauer fragt, ob es sich nur um einen einzelnen symbolischen Akt handeln solle, oder ob noch weitere Leichen von Naziopfern überführt und beigesetzt werden sollen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, daß es sich nur um diese wenigen Leichen handle, die noch in Würzburg gefunden wurden.

Staatsminister Seifried teilt mit, daß er an der Beisetzung in München teilnehmen werde.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß im Falle einer Teilnahme des Innenministers ein weiterer Vertreter der Staatsregierung wohl nicht mehr nötig sei. Andernfalls würde er vorschlagen, daß der Staatssekretär für die Justiz an der Feier als Vertreter der Regierung teilnehme.

[III. Sterilisierung und Refertilisierung]15

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, daß ein Gesetzentwurf des Länderrats vorliege, der die Sterilisierung und Refertilisierung betreffe.16

Der Inhalt des Gesetzentwurfs wird bekanntgegeben.

Staatssekretär Sachs nimmt eine ablehnende Haltung zu dem Gesetzentwurf ein unter Hinweis auf die sittliche Forderung, daß nur der Mensch selbst über seinen Körper verfügen könne. Wenn andere Instanzen ermächtigt würden, über den Körper eines Menschen zu verfügen, so gebe es keine Grenzen mehr.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner weist auf die großen Gefahren hin, die sich ergeben könnten, wenn z. B. Sittlichkeitsverbrecher ihr Treiben fortsetzen könnten. Es sei Erfahrungstatsache, daß mit kriminellen Strafen dem Treiben eines Sittlichkeitsverbrechers kein Einhalt getan werden könne. Er sehe 3 Möglichkeiten für die heutige Behandlung des Entwurfs. Nämlich dem Entwurf zuzustimmen, oder ihm mit Abänderungen zuzustimmen, oder schließlich ihn zunächst zurückzustellen mit Rücksicht auf die weltanschauliche Seite der Angelegenheit, damit auch der Ministerpräsident die Möglichkeit habe, dazu Stellung zu nehmen.

Der Ministerrat beschließt, die Behandlung des Gesetzentwurfs über Sterilisierung und Refertilisierung zurückzustellen.

[IV.] Übernahme der Fleischmannbetriebe in Steinebach am Wörthsee durch die Staatsregierung

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt den Vorschlag des Staatsministers des Innern bekannt,17 die Fleischmannbetriebe18 durch die Staatsregierung zu übernehmen, um einen geeigneten Ort für Tagungen zu haben.

Staatsminister Seifried führt dazu aus, daß die Betriebe sich z.Zt. noch unter amerikanischer Verwaltung befänden und vollkommen neu und modern ausgebaut worden seien. Es sei ein Saal für 800 Personen vorhanden, Nebenräume für kleinere Versammlungen, Garagen für 60 Wagen usw. Er sei der Meinung, daß bei Besprechungen auch die Umgebung einen gewissen Einfluß ausübe und halte daher die Fleischmannbetriebe für sehr geeignet, um wichtige Besprechungen auch größeren Stils dort abzuhalten. Man könne so Besprechungen größeren Ausmaßes nach Bayern ziehen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, daß der Ministerrat sich das Objekt erst einmal ansehen solle; die Staatskanzlei werde das Nähere zusammen mit dem Innenministerium vereinbaren.

Staatsminister Dr. Hagenauer weist noch auf den schlechten Ruf hin, den die Fleischmannbetriebe im Dritten Reich gehabt haben.

Staatssekretär Dr. Sattler hält es für zweckmäßig, wenn die Staatsregierung ein solches Objekt für Tagungen hätte. Es sei aber zu überlegen, ob nicht noch andere geeignete Objekte in Frage kämen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner wiederholt seinen Vorschlag einer Besichtigung.

Der Ministerrat stimmt diesem Vorschlag zu.

[V.] Wiedererlangung der Kreisunmittelbarkeit an die früher kreisunmittelbaren Städte19

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß diese Angelegenheit durch Staatssekretär Dr. Ankermüller zur Sprache gebracht werden sollte, der heute aber abwesend sei. Es sei schon früher ein Beschluß gefaßt worden, daß im Wege der Wiedergutmachung alle Städte, die durch die Naziregierung ihre Kreisunmittelbarkeit verloren, diese wieder erhalten sollten.20 Heute stehe dem aber die Bestimmung in der Verfassung (Art. 9) entgegen, daß keine Änderung der Kreise ohne Rechtsverordnung, die der vorherigen Genehmigung des Landtags bedarf, vorgenommen werden könne.21 Es müßte also der Landtag damit befaßt werden. Er schlage vor, daß der Herr Innenminister eine Liste derjenigen Städte aufstelle, die einen solchen Antrag einbringen wollen.

Staatsminister Dr. Pfeiffer erwähnt hierzu, daß seines Wissens bisher 3 Städte ihre Kreisunmittelbarkeit zurückerhielten, nämlich zuerst Kulmbach,22 dann Freising und Traunstein.23

Staatsminister Seifried teilt mit, daß die Dinge soweit vorbereitet seien, daß die Unterlagen dem Ministerrat vorgelegt werden könnten.

Staatsminister Dr. Pfeiffer weist darauf hin, daß durch eine derartige Änderung in den Kreisen auch eine Änderung des Wahlgesetzes notwendig werde. Es würde sich die Struktur der Stimmkreise ändern und man werde sich überlegen müssen, ob und welche Auswirkungen für das Wahlgesetz sich daraus ergeben.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner wiederholt seinen Vorschlag, daß der Staatsminister des Innern eine Liste der in Frage kommenden Städte mit den erforderlichen Unterlagen einreiche.

Der Ministerrat stimmt zu.

[VI. Verkauf überzähliger Kraftwagen durch die Militärregierung]

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, daß die Militärregierung überzählige Kraftwagen zum Kauf durch deutsche Stellen angeboten habe.24 Er habe eben die Mitteilung erhalten, daß die Zweizonenverwaltungsämter für Wirtschaft in Minden und für Verkehr in Bielefeld dieses Angebot abgelehnt hätten.25 Die Militärregierung für Bayern – General Müller – habe dem Ministerpräsidenten soeben einen Brief geschrieben, in dem sie ihr Befremden über diese Ablehnung sehr deutlich zum Ausdruck bringe. (Der Brief wird verlesen). Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner fährt fort, daß er außerordentlich bedauere, daß ein solches Angebot angesichts der außerordentlich schwierigen Transportlage von den Ämtern in Minden und Bielefeld abgelehnt worden sei. Bayern hätte sicher nicht abgelehnt.26 Es sei zu überlegen, ob man nicht an General Müller herantreten solle, um zu versuchen, was noch zu retten sei.

Staatssekretär Dr. Lacherbauer meint, daß ein persönlicher Besuch bei General Müller erforderlich sei. Er halte die Folgen dieser Ablehnung für unabsehbar.

Staatsminister Seifried weist darauf hin, daß er seinerseits ein Angebot der Militärregierung zur Übernahme von Fahrzeugen für die Polizei vor einiger Zeit gerne angenommen habe.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner hält es auch für nötig, rasch zu handeln. Er schlage vor, daß er selbst mit je einem Vertreter der beteiligten Ministerien und der Staatskanzlei bei General Müller vorspreche.

Staatsminister Dr. Pfeiffer regt an, bei dem beabsichtigten Besuch den Inhalt des vorzutragenden Anliegens in Form eines Briefes auch schriftlich zu übergeben.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, daß überhaupt erst zu prüfen sei, ob die beiden Ämter berechtigt gewesen seien zu einer derartigen Entscheidung. Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, einen der beiden Herren, die soeben den Brief des General Müller überbracht hätten, zu der Angelegenheit zu hören.

Ministerialrat Brunner 27 vom Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten berichtet, daß ihm die Gründe für die Ablehnung nicht näher bekannt seien. Das Verkehrsamt in Bielefeld solle inzwischen im Radio erklärt haben, daß es an der Behandlung der Angelegenheit und an der Ablehnung nicht beteiligt gewesen sei. Bei dem Verwaltungsamt für Wirtschaft in Minden seien es wahrscheinlich Devisengründe gewesen, die zur Ablehnung geführt hätten. Die Militärregierung für Bayern habe ihn (Brunner) eben rufen lassen, um ihm die Ablehnung mitzuteilen und er habe den Eindruck gehabt, daß man dort etwas verschnupft darüber sei. Er habe sich gleich mit Stuttgart in Verbindung gesetzt. Dort halte man die Ablehnung auch für eine große Ungeschicklichkeit. Es sei in Stuttgart angeregt worden, daß die 3 Ministerpräsidenten der US-Zone gegen diese Entscheidung des Verwaltungsamts in Minden protestieren sollten.

Staatssekretär Dr. Lacherbauer meint, daß beide Schritte nötig seien: der Höflichkeitsbesuch in München und der Protest der 3 Ministerpräsidenten an den Gouverneur der US-Zone.

Staatsminister Dr. Pfeiffer schlägt außerdem ein Protesttelegramm der Bayer. Staatsregierung an das Verwaltungsamt in Minden vor.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner faßt zusammen, daß also folgendes gemacht werden solle:

1. Protesttelegramm nach Minden,

2. zusammen mit den beiden anderen Ministerpräsidenten der US-Zone ein Protest bei der Militärregierung für die US-Zone,

3. ein Höflichkeitsbesuch bei General Müller zusammen mit Staatsminister Dr. Pfeiffer und je einem Vertreter des Landwirtschafts-, Verkehrs- und Wirtschaftsministeriums.

Der Ministerrat stimmt zu.28

Staatsminister Dr. Pfeiffer verliest noch im Laufe des Ministerrats den Wortlaut des Protesttelegramms an die Verwaltungsämter in Minden und Bielefeld.29

Der Wortlaut wird vom Ministerrat gebilligt.

Ministerialrat Brunner weist auf einen weiteren Mißstand hin, der unbedingt behoben werden müsse. Bayern sei das einzige Land, das einen sehr großen Entladerückstand habe. Das gehe auf die 40-Stunden-Woche zurück, die nur in Bayern bestehe. Es sei besonders darüber zu klagen, daß hier auch die Sonntagsarbeit bei der Entladung der Waggons nicht funktioniere.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner ersucht im Einverständnis mit dem anwesenden Staatsminister für Arbeit und Soziale Fürsorge, Herrn Brunner, sich sofort mit dem Arbeitsministerium in Verbindung zu setzen, damit diesem Mißstand abgeholfen werde.

[VII.] Maßnahmen zur Bekämpfung des Schwarzhandels30

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt die Äußerungen der einzelnen Ministerien zu dieser Frage bekannt. Er empfehle, dieses Material zu einer kurzen Denkschrift zu verarbeiten, die allen Ministerien zugehen solle. Dann solle die Sache nochmals behandelt und ein Aufruf an die Bevölkerung erlassen werden.

Der Ministerrat stimmt zu.

[VIII.] Personalangelegenheiten

a) Oberregierungsrat Dr. Karl Kihn31 soll in das Unterrichtsministerium übernommen werden.32

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt die näheren Personalangaben bekannt.

Staatsminister Dr. Hagenauer teilt mit, daß von Seiten des Sonderministeriums keine Bedenken bestehen.

Der Ministerrat beschließt: Der Einstellung des Oberregierungsrats Dr. Karl Kihn in das B. Staatsministerium für Unterricht und Kultus wird zugestimmt.

b) Das B. Staatsministerium der Finanzen hat beantragt, den ehern. Richter beim Obersten Finanzgerichtshof Georg Ritter33 wieder einzustellen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt die Personalunterlagen bekannt.

Staatssekretär Sachs weist darauf hin, daß eine Überprüfung gewisser Entscheidungen nach der Weihnachtsamnestie angeordnet worden sei. Er weise auch darauf hin, daß die Militärregierung auch heute noch nicht damit einverstanden sei, ehemalige Parteimitglieder als Richter an einem Oberlandesgericht zu ernennen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, die Personalakten und die Spruchkammerentscheidung anzufordern und zu diesem Zwecke die Angelegenheit nochmals an das Finanzministerium zurückzugeben.

Der Ministerrat stimmt zu.

c) Das B. Staatsministerium der Finanzen hat beantragt, den ehern. Richter im Obersten Finanzgerichtshof Dr. Wahl34 wieder einzustellen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt die vorliegenden Personalunterlagen bekannt und äußert Bedenken gegen die Wiedereinstellung, da es sich um einen PG von 1933 handle.

Staatssekretär Dr. Lacherbauer weist auf die Auswirkungen hin, die eine Wiedereinstellung eines PG von 1933, noch dazu bei dem Obersten Finanzgericht, auf solche Richter haben müsse, die sich 12 Jahre lang der Partei völlig fern gehalten haben.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, auch diese Angelegenheit noch einmal an das Finanzministerium zurückzugeben.

Der Ministerrat stimmt diesem Vorschlag zu.

d) Das Staatsministerium des Innern hat beantragt, den früheren Ministerialrat Josef Unterberger35 wieder in das Beamtenverhältnis zu berufen, um ihn anschließend sofort mit Rücksicht auf sein Alter (fast 73 Jahre) in den Ruhestand zu versetzen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt die vorliegenden Unterlagen bekannt. Er weist darauf hin, daß Unterberger PG seit 1937 war und als Mitläufer eingereiht wurde. Unterberger sei 1936 zum Ministerialrat ernannt worden.

Es wird vorgeschlagen, Unterberger als Oberregierungsrat wieder anzustellen und ihn als solchen in den Ruhestand zu versetzen.

Der Ministerrat beschließt: der frühere Ministerialrat Josef Unterberger wird als Oberregierungsrat wieder in den Dienst berufen und als solcher in den Ruhestand versetzt.36

e) Oberregierungsrat Dr. Breunig soll wieder als Beamter im Wirtschaftsministerium angestellt werden.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt die näheren Personalangaben bekannt und stimmt der Wiedereinstellung zu.37

Staatssekretär Geiger erklärt, daß Dr. Breunig einer der besten Kräfte im Wirtschaftsministerium sei.

Der Ministerrat beschließt: Die Wiedereinstellung des Oberregierungsrats Dr. Breunig im Wirtschaftsministerium wird genehmigt.

f) Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt einen Bericht des Arbeitsministeriums bekannt, wonach der Direktor der Landesversicherungsanstalt Obb., Peschel,38 unter Überschreitung der ihm übertragenen Vollmachten die Ernennung eines Oberregierungsrats Haupt39 und eines Regierungsrats Reitz40 bei der Landesversicherungsanstalt Obb. vorgenommen habe. Es werde um nachträgliche Zustimmung gebeten. Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner wirft die Frage auf, ob diese Ernennungen nichtig seien oder nicht.

Staatsminister Dr. Pfeiffer weist darauf hin, daß vom 8. Mai bis zum 28. Juni 1945 Oberbürgermeister Dr. Scharnagl mit besonderen Vollmachten für Südbayern ausgestattet gewesen sei,41 dann sei Schäffer Ministerpräsident mit besonderen Vollmachten geworden.42

Staatssekretär Dr. Lacherbauer erklärt, daß es sich hier um gewisse Konsequenzen handle, da auch Ernennungen vorgekommen seien, die widerrufen worden seien. Er halte daher die Einholung eines Rechtsgutachtens darüber für nötig, ob die vorliegenden Ernennungen als rechtswirksam zu betrachten seien.

Staatssekretär Sachs weist auf ähnliche Ernennungen im Bereich der Justiz hin.

Staatsminister Dr. Pfeiffer weist auf eine Direktive der Militärregierung vom Dezember 1945 über Ernennungen und Entlassungen von Beamten hin.43

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner ist der Meinung, daß man zur Dekkung auch gegenüber dem Landtag ein Rechtsgutachten des Landespersonalamts erholen solle.

Der Ministerrat beschließt: Ein Rechtsgutachten des Landespersonalamtes sei darüber einzuholen, ob die Ernennungen von Oberregierungsrat Haupt und Regierungsrat Reitz als rechtsgültig anzusehen seien.44

[IX. Arbeitszeitregelung]

Staatsminister Dr. Baumgartner wirft noch einmal die Frage der neuen Arbeitszeitregelung auf.45

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, daß der Leiter des Amts für Energiewirtschaft im Wirtschaftsministerium durch Radio den heutigen Montag als freien Tag bekanntgegeben habe. Der Herr Landwirtschaftsminister habe ihm mit Rücksicht auf die 3 vorhergehenden Feiertage seine Bedenken wegen der Ernährung geäußert. Er – Dr. Hoegner – habe deshalb noch gestern im Radio bekanntgeben lassen, daß der heutige Montag für die Behörden als Arbeitstag gelte. Der nächste dienstfreie Tag sei für Südbayern der Montag, 25. August. Am kommenden Samstag solle gearbeitet werden, da man eben erst 3 dienstfreie Tage hinter sich habe. Eine andere Frage sei, ob künftig an den Samstagen ganztägig gearbeitet werden solle, um auf die 40-Stunden-Woche zu kommen.

Der Ministerrat beschließt: An den Samstagen wird in München künftig ganztägig gearbeitet, gemäß dem alten Beschluß über die Regelung der Arbeitszeit.46 Am Montag ist dienstfrei mit Einrichtung eines Jourdienstes.

[X. Brandkatastrophen infolge der Dürre]

Staatsminister Seifried berichtet von Brandkatastrophen infolge der großen Dürre, obwohl in letzter Zeit Feuerschutzunterricht in jeder möglichen Form gegeben worden sei. In der vergangenen Woche seien nach Mitteilung des Landesamts für Feuerschutz47 115 Großbrände mit einem vorerst geschätzten Schadenswert von 2 Millionen Mark gezählt worden. Der Waldbrand bei Nürnberg48 habe verhältnismäßig rasch eingedämmt werden können und zwar insbesondere durch die tatkräftige Unterstützung der Militärregierung. Er bitte daher um die Genehmigung, daß er der Militärregierung für ihr großzügiges Eingreifen den Dank aussprechen dürfe.49

Der Ministerrat stimmt zu.

[XI. Arbeitsgemeinschaft der Flüchtlingskommissare]

Staatsminister Seifried gibt bekannt, daß er vom Staatssekretär für das Flüchtlingswesen die Mitteilung erhalten habe, daß sich die Flüchtlingskommissare von Oberbayern zu einer Arbeitsgemeinschaft mit einer eigenen Geschäftsordnung zusammengeschlossen hätten und eine Art Nebenregierung im kleinen ausübten.50 Das sei ein untragbarer Zustand und er bitte um die Genehmigung, daß er eine solche Arbeitsgemeinschaft untersagen dürfe.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß derartige Vereinigungen nach den bestehenden Vorschriften der Militärregierung genehmigungspflichtig seien. Für die Wahrung der wirtschaftlichen Interessen der Flüchtlingskommissare seien die Gewerkschaften zuständig. Was die Sicherung ihrer Zukunft anbelange, so sei ein Länderratsgesetz wegen der künftigen Sicherstellung dieser Leute in Bearbeitung.

Staatssekretär Jaenicke gibt die Geschäftsordnung dieser Arbeitsgemeinschaft bekannt.

Auf Vorschlag des Stv. Ministerpräsidenten Dr. Hoegner beschließt der Ministerrat: Der Staatsminister des Innern wird beauftragt, die Arbeitsgemeinschaft der Flüchtlingskommissare aufzulösen.

[XII.] Todesurteil gegen Anna Beer; Josef Beer und Willibald Malik aus Nittenau

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt einen Überblick über die Sach- und Rechtslage51 und verliest den Gnadenbericht des Staatsministeriums der Justiz, ferner einige Stellen aus dem Verhandlungsprotokoll der Strafkammer des Landgerichts Regensburg über die Mißhandlungen der Verurteilten Anna Beer und Josef Beer durch den ermordeten Josef Beer sen.52 Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, der Auffassung des Begnadigungsausschusses des Staatsministeriums der Justiz zuzustimmen und die Todesstrafen in lebenslängliches Zuchthaus umzuwandeln.

Staatssekretär Dr. Lacherbauer schlägt ebenfalls die Umwandlung der Todesstrafen in lebenslängliches Zuchthaus vor, unter Aufrechterhaltung des Urteils im übrigen (Aberkennung der Ehrenrechte usw.). Er führt dazu noch aus, daß er sich vorstellen könne, daß die psychologischen Einwirkungen der Mißhandlungen noch so lange angedauert hätten, daß man sogar an Totschlag statt Mordes denken könne.

Der Ministerrat beschließt: Die Todesstrafen werden gegen alle drei Verurteilten in lebenslängliches Zuchthaus umgewandelt. Im übrigen wird das Urteil aufrecht erhalten (18.55 Uhr).53

Der nächste Ministerrat wird für kommenden Montag, den 25. August, 15 Uhr vorgesehen, wenn etwas dringendes vorliegt. Wenn keine Einladung mehr ergeht, findet er nicht statt.54

Der Bayer. Ministerpräsident:
In Vertretung
gez. Dr. Wilhelm Hoegner
Der Generalsekretär des Ministerrats:
In Vertretung
gez. Dr. Peter Erber
Landgerichtsdirektor
Der Leiter der Bayer. Staatskanzlei:
gez. Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister

Anlage I

Landeslastverteiler
Dipl. Ing. L. Wolf

München, den 18. August 1947
Blutenburgstr. 6

Bericht über die derzeitige Stromversorgungslage und die notwendigen Einschränkungsmaßnahmen55

I.

Das Verwaltungsamt für Wirtschaft in Minden hat mit Wirkung vom 5. 7. 1947 ab den 8 Ländern der britischen und amerikanischen Zone Stromkontingente vorgeschrieben, die nicht überschritten werden dürfen. Der Zweck dieser etwa im Mittel 15%igen Stromeinschränkung gegenüber dem Aprilverbrauch war die Bildung eines Kohlenvorrats für den Winter aus den normalen Kohlenzuteilungen, nachdem die geplante zusätzliche Lagerbildung wegen Transportschwierigkeiten nicht gelingt. (Es werden zur Zeit im Ruhrgebiet täglich 235 000 t gefördert, wovon rund 205 000 t abgefahren werden können; der Rest geht Haldepunkt. Der wöchentliche Anfall an Schadenwagen bei der Reichsbahn beträgt 35000). Da in Bayern die Stromerzeugung seit März 1947 wieder fast ausschließlich aus Wasserkräften erfolgte – lediglich 1 Maschine des Dampfkraftwerkes Gebersdorf56 bei Nürnberg läuft aus Spannungshaltungsgründen zur Stützung des Nordnetzes mit – hätte eine Stromeinschränkung lediglich eine Vermehrung des ungenützt über die Wehre laufenden Wassers bedeutet. Aus diesem Grunde wurde die rein schematische Stromeinschränkung – die in der britischen Zone eine tatsächliche Kohleneinsparung bringt, denn jede dort in den Dampfkraftwerken nicht erzeugte kWh bedeutet 3/4 kg Steinkohle-Minderverbrauch – in Bayern nicht durchgeführt. Diese Auffassung wurde bisher sowohl vom Wirtschaftsministerium als auch vom Energieausschuß des Länderrats in Stuttgart und von der Militärregierung für Bayern geteilt. Allerdings ist Bayern auch seiner Verpflichtung, den anderen Ländern mit Strom auszuhelfen, weitgehend nachgekommen. Neben den Auflagelieferungen nach Wien hat Bayern vom 1.4. bis 15. 8. 1947 rund 132 Mio kWh hauptsächlich Nachtstrom in die amerikanische und britische Zone ausgeführt und damit auch mittelbar wesentlich zur Linderung der besonders in Niedersachsen und Schleswig-Holstein schon seit Wochen bestehenden Stromnot beigetragen.57 Meine Überzeugung war, die mühselig seit Frühjahr wieder angelaufene bayerische Wirtschaft jetzt, wo noch keine Heizung und Beleuchtung nötig ist, in ihrem Produktionsprozeß nicht durch Stromeinschränkungen zu unterbrechen. Das wäre bei einigermaßen normalen Wasserverhältnissen auch glatt gegangen. In der Hoffnung, daß die Sommerregen doch einmal eintreffen müssen, wurde auch der noch nicht gefüllte Walchenseespeicher wieder stärker zur Bedarfsdeckung herangezogen. Die Hoffnung auf Besserung der Wasserverhältnisse hat sich leider nicht erfüllt. Auch für die nächsten Tage ist eine Änderung nicht zu erwarten. Es sind in Bayern und besonders in Nordbayern mit einer einmaligen Unterbrechung seit rund 14 Wochen keine nennenswerten Niederschläge mehr gefallen. Die Wasserführung der Flüsse ist dadurch teilweise unter die Wasserführung der schlimmsten Frostmonate des vergangenen Winters zurückgegangen. Z.B. beträgt die Wasserführung des Lechs zur Zeit noch 35 cbm gegenüber noch 120 cbm im Juli, die Wasserführung des Mains unterhalb Würzburg noch 37,5 cbm gegenüber noch 55 cbm im Juli, die Wasserführung der Iller noch 7 cbm gegenüber noch 100 cbm im Juli. Die Kraftwerke der Unteren Iller AG58 haben seit gestern Nachmittag wegen Wassermangel die Stromerzeugung eingestellt und müssen ihren Eigenbedarf sogar vom Netz decken. Der Zufluß zum Walchensee beträgt nur noch 8 cbm, weshalb erklärlich ist, daß der Seepegel heute schon auf -2,30 m wieder abgesunken ist. Die Leistung der reinen Laufwasserkräfte (also ohne Speicherkraftwerke) ist von 430000 kW Ende Juli auf 290000 kW abgesunken. Der Rückgang beträgt zur Zeit täglich 9000 kW.

Tag Laufleistung in kW Abnahme in kW
12. 8. 47 321000 -
13. 8. 47 318000 -3000
14. 8. 47 313000 -5000
15. 8. 47 307000 -6000
16. 8. 47 299000 -8000
17. 8. 47 290000 -9000

Dazu kommt, daß die Maschinen, Kessel und Feuerungen der Dampfkraftwerke nach dem forcierten Betrieb des letzten Winters gegenwärtig überholt werden müssen, und deshalb nur teilweise einsatzbereit [sind] und auch außerdem über völlig ungenügende Kohlenvorräte verfügen. Da nach vorstehendem die zur Versorgung des Landes zur Verfügung stehende Leistung täglich abnimmt, der Bedarf aber bleibt, sinkt die Frequenz des Netzes ab, da keinerlei Reserveleistungen mehr zur Verfügung stehen. Die schlechte Netzfrequenz hat zur Folge, daß die Pumpmotoren der Wasserversorgungsanlagen versagen und damit Schwierigkeiten bei der Trinkwasserversorgung des Landes eintreten. Die Stromversorgungsverhältnisse können deshalb nicht mehr von der Seite der Erzeuger, sondern nur noch von der Seite des Verbrauchers her durch einschneidende Stromeinschränkungsmaßnahmen gebessert werden. Dazu kommt folgendes:

II.

Im Innwerksviertel liegen große Chemiewerke wie die Süddeutschen Kalkstickstoffwerke (Fabriken Hart und Trostberg für Düngemittelerzeugung),59 die Dr. Alexander Wacker Gesellschaft in Burghausen für Karbidproduktion60 und die Anorgana in Gendorf.61 Diese Werke sind produktionstechnisch eng miteinander verkuppelt und ihrem Charakter nach große Stromverbraucher. Der jährliche Strombedarf beträgt rund 950 Millionen kWh, wovon 650 Millionen kWh auf die Düngemittelindustrie entfallen. Da sie im Winter wegen der geringen Stromdarbietung nur mit einem Teil ihrer Kapazität arbeiten können, fällt die Hauptproduktion in die normalerweise wasserreichen Monate im Frühjahr und Sommer. Wegen der außerordentlich großen Stromnot im letzten Winter war besonders die Produktion der Düngemittel vollkommen ungenügend. In den wasserreichen Monaten März, April und Mai d. Jhrs. konnten die Süddeutschen Kalkstickstoffwerke wegen Koks- und Kalkmangel wiederum nur zum Teil arbeiten und es gingen wertvolle Strommengen verloren. Bis zum Herbst stehen nun nur noch wenige Wochen zur Erfüllung des Produktions-Programms zur Verfügung. Die Stromlieferung an SKW und Wacker erfolgte in den letzten Wochen so, daß während der Nachtzeiten volle Belieferung (110000 kWh) während der Tagzeiten aber nur 48 000 kW geliefert werden konnten, da der Strombedarf des übrigen Landes, der hauptsächlich nur zu den Tagzeiten anfällt, gedeckt werden mußte. Im Hinblick auf die Sicherstellung der Ernährung durch genügende Düngemittelerzeugung hat deshalb General Clay die strikte Forderung gestellt, die SKW für August und Sept. auch während der Tageszeiten voll mit Strom zu beliefern62 und zu diesem Zweck die betriebsbereiten Dampfkraftwerke trotz ungenügender Kohlenlage einzusetzen und darüber hinaus die übrige Industrie und Wirtschaft in ihrem Stromverbrauch so einzuschränken, daß die benötigten Strommengen für die Düngemittelindustrie frei werden. Diesem Befehl General Clays wurde in einem Schreiben der Militärregierung von Bayern vom 14. 8. 1947 an den Bayer. Ministerpräsidenten Ausdruck gegeben. Der Einsatz der bayerischen Dampfkraftwerke ist zum Teil wegen Kriegsschäden, die infolge Materialmangels noch nicht behoben werden konnten, zum Teil wegen Kühlwasserschwierigkeiten infolge der Trockenheit und wegen Kohlenmangels äußerst beschränkt. Der Hauptteil der benötigten Strommengen und die Entlasung des Netzes muß deshalb durch scharfe Stromeinschränkungsmaßnahmen der übrigen Wirtschaft erreicht werden.

III.

Zur Besserung der Stromversorgung wurden vom Landeslastverteiler bisher folgende Maßnahmen getroffen:

A. Auf der Erzeugungsseite

a) Der Stromexport nach Württemberg, Hessen und Thüringen wurde bis auf geringfügige Mengen eingestellt. (Der von den Besatzungsmächten angeordnete Stromexport nach Wien aus den Inngrenzkraftwerken Ering und Obernberg hat sich leider erhöht, weil Österreich wegen seiner geringen eigenen Wasserkrafterzeugung seit kurzem auch zu den Nachtstunden eine Leistung von 40000 kW bezieht).63

b) Trotz bedenklicher Kohlenlage wurden die Dampfkraftwerke Gebersdorf b. Nürnberg und Isartalstraße München mit ihrer derzeitigen Höchstleistung von zusammen 46 000 kW eingesetzt.

c) Die bisher auf das Netz des Rheinisch-Westfälischen-Elektrizitätswerks arbeitenden Kraftwerke 12 und 9 der Bayer. Wasserkraftwerke AG wurden auf das Landesnetz umgeschaltet.64

d) Die Tiwag65 wurde in den letzten beiden Wochen um Aushilfslieferungen aus dem Achenseekraftwerk erfolgreich ersucht. Diese Aushilfsheferung kann jedoch wegen ungenügendem Seestand von -444 nicht mehr fortgesetzt werden.66

e) Die Reichsbahn bezieht zur Entlastung des Walchensees rund 100000 kWh aus dem österreichischen Eisenbahnnetz.

B. Auf der Abnehmer-Seite

a) Verbot des Dreschens während der durch Industrie- und Kochbelastung besonders schwierigen Stunden von 7 h bis 12 h.

b) Verlegung der durch die 40-Stunden-Woche bisher nur an Samstagen bestehenden Stromentlastung auf die Tage Montag und Mittwoch für Südbayern; Donnerstag und Samstag für Nordbayern zwecks besserer Ausnützung der Laufwerksenergie.

c) Festlegung bestimmter Leistungskontingente für die einzelnen GLV-Bezirke67 während der Vormittagsstunden.

IV.

Diese bisher angeordneten Maßnahmen reichen jedoch nicht mehr aus. Der Walchenseespeicher sinkt weiter ab. Bei Weiterdauer des trockenen Wetters ist die Stromversorgung der lebenswichtigen Betriebe nicht mehr gesichert. Dazu kommt die außerordentliche Beanspruchung des Verlangens General Clays, die Kalkstickstoffwerke auch tagsüber voll zu beliefern. Ich habe deshalb im Einvernehmen mit den zuständigen Stellen des Wirtschaftsministeriums mit Wirkung vom Montag, den 18. August ab weitgehende Strom-Einschränkungen angeordnet derart, daß den einzelnen GLV Bezirken bestimmte Leistungs- und Arbeitskontingente vorgeschrieben wurden. Die Leistungskontingente sind zu den Starklastzeiten einzuhalten, die Arbeitskontingente verstehen sich je Woche. Die Wirkung ist so, daß der öffentliche Stromverbrauch des Landes (ohne SKW, Wacker und Anorgana), der in der 32. Woche noch 45,4 Mio kWh betrug, ab 34. Woche auf 33 Mio kWh abgesenkt werden muß, das entspricht einer durchschnittlichen Einschränkung von über 27%. Bei Besserung der Darbietungsverhältnisse werden die Kontingente entsprechend erhöht. Da die lebenswichtigen Betriebe weiterhin voll beliefert werden müssen, bedeutet dies das Verbot der Stromentnahme einer großen Reihe wichtiger Industrien. Es wurde den GLV die Anweisung gegeben, daß sie zur Einhaltung der vorgeschriebenen Kontingente neben der strikten Durchführung des Kontrollratsgesetzes Nr. 7 über den Haushaltsverbrauch68 alle Abnehmer der Gruppen II C-V der vom Bayerischen Wirtschaftsministerium aufgestellten Prioritätsliste heranziehen, d.h. einschränken oder soweit nötig auch ganz abschalten können. Dadurch werden folgende Stromverbrauchergruppen betroffen:

Kautschuk-Industrie,

Tabak und Zigaretten-Industrie,

Optische und Feinmechanische Industrie,

Keramische und Glas-Industrie,

Bekleidungs-Industrie,

Leder-Schuh-Industrie,

Papier-Industrie,

Brau- und Limonade-Industrie,

Metallurgische Industrie,

Holzverarbeitende Industrie,

Industrie der Steine- und Erden, also insbesondere sämtliche Zementwerke,

Eisen- und Metall verarbeitende Industrie, d.h. die gesamte Maschinenindustrie,

Nahrungsmittel-Industrie für nicht schnell verderbliche Lebensmittel, wie Kartoffelverarbeitung, Kalkwaren, Kaffee-Ersatz-Fabriken, Konservenfabriken, Gersten- und Hafer-Schälmühlen u.ä.,

Druckereien und Klischee-Anstalten,

Herstellung von Augengläsern und Brillen,

Glühlampen-Industrie,

Mineralöl-Industrie,

Tankholzaufbereitung,

Auto- und Fahrradreifen-Industrie,

Verpackungsmaterial-Industrie,

Pharmazeutische Betriebe,

Reparaturwerkstätten für Eisenbahn-Waggons und unter Umständen noch die Eisen- und Metallschaffende Industrie.

Die Erfahrung der nächsten Tage wird zeigen, wie weit die zuletzt aufgeführten Industrien noch mit herangezogen werden müssen oder weiterhin beliefert werden können: Die öffentlichen Versorgungsbetriebe, wie Gas, Wasser und Elektrizität, Abwasser, Schlachthäuser, Müllbeseitigung, wichtige Einrichtungen der US-Army, wie sie durch USFET definiert wurden, Flugplätze, Post und Rundfunk, Lazarett der US-Army u. wichtige zivile Krankenhäuser mit Operations-Anlagen, Reichsbahnanlagen soweit sie dem Bahnverkehr dienen, Straßen- und Kleinbahnen, Nahrungsmittel-Industrie für schnell verderbliche Lebensmittel, Getreidelagerhäuser, Mühlen und Großbäckereien, Milch- und Fettversorgungsbetriebe, Armee-Kühlhäuser sowie wichtige zivile Kühlanlagen. Da die Düngemittelproduktion der SKW für beide Zonen gehört, wäre es nicht mehr wie recht und billig, wenn auch die übrigen Länder sich an der jetzt außergewöhnlichen Bedarfsdeckung dieses Werkes beteiligen würden. Zwar ist die Energielage in der britischen Zone und auch in Hessen sehr ungünstig, dagegen wäre es vielleicht möglich, aus Württemberg Strom freizumachen. Ich wäre dem Herrn Wirtschaftsminister dankbar, wenn er meine diesbezüglichen Bestrebungen auch beim Verwaltungsamt für Wirtschaft in Minden unterstützen würde.69

V.

Ich bin mir über die außerordentlich schädliche Wirkung dieser Maßnahmen vollkommen klar; es wurden deshalb auch die von Minden seit 7 Wochen angeordneten Stromeinschränkungen aus den angeführten Gründen in Bayern vorläufig nicht angewendet. Die einer Katastrophe gleichkommende Trokkenheit und das Verlangen der Militärregierung, den nach Deckung des lebenswichtigen Bedarfes noch verfügbaren Strom ausschließlich einem Industriezweig, nämlich den SKW zuzuführen, zwingen jedoch zu diesen Maßnahmen, die ich zu billigen bitte. Vielleicht führt die dadurch eintretende Schock-Wirkung auch zu der Erkenntnis, daß neben Kohle und Verkehr auch die Energie eine der Hauptadern der Wirtschaft ist. Es müssen in Zukunft die Bedürfnisse der Energie-Erzeugung mehr berücksichtigt werden. Denn es ist ja schließlich grotesk, daß z.B. die Bombenschäden des Dampfkraftwerkes der Stadt München heute, zwei Jahre nach Kriegsende, wegen Materialmangel noch nicht behoben sind und deshalb dort nur 14000 kW statt 48 000 kW erzeugt werden können. Endgültig läßt sich aber unsere Energienot nur durch baldigen und großzügigen Ausbau unserer bayerischen Wasserkräfte beheben,70 daran ändert auch die derzeitige Trockenperiode nichts, denn die Tatsache, daß auf einen Trockenwinter ein Trockensommer folgt, ist bis jetzt überhaupt noch nicht verzeichnet worden. Annormale [sic!] Trockenperioden (Sommer oder Winter) treten durchschnittlich nur alle 15 Jahre auf.

Landeslastverteiler
Leonhard Wolf

1 Beilage71