PDF
Nr. 24MinisterratssitzungMontag, 8. März 1948 Beginn: 15 Uhr 301 Ende: 19 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident Dr. Müller, Innenminister Dr. Ankermüller, Kultusminister Dr. Hundhammer, Finanzminister Dr. Kraus, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Krehle, Staatsminister Dr. Pfeiffer (B. Staatskanzlei), Staatssekretär Dr. Schwalber (Innenministerium), Staatssekretär Fischer (Innenministerium-Bauabteilung), Staatssekretär Dr. Lacherbauer (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Verkehrsministerium), Dr. Pfister2 (zu Punkt I der Tagesordnung).

Entschuldigt:

Verkehrsminister Frommknecht,3 Sonderminister Dr. Hage nauer, Staatssekretär Jaenicke, Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Grieser (Arbeitsministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Sühler (Landwirtschaftsministerium).

Tagesordnung:

I. Gesetz über die Errichtung und die Aufgaben einer Anstalt des öffentlichen Rechts „Der Bayerische Rundfunk“. II. Errichtung von Verteilungsstellen von Konsumgenossenschaften. III. Gesetz zur Wiederherstellung der Kreise Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken und Mittelfranken. IV. Verordnung über die Wiederverleihung der Kreisunmittelbarkeit. [V. Einladung zur Märzfeier der Stadtverwaltung Berlin und des Volkskongresses]. [VI. Beurlaubung von Internierten zu Kommunion- und Konfirmationsfeiern]. [VII. Bericht über die Sitzung des Länderrats in Frankfurt]. [VIII. Brand im Haus der Kunst].

I. Gesetz über die Errichtung und die Aufgaben einer Anstalt des öffentlichen Rechts „Der Bayerische Rundfunk“4

Ministerpräsident Dr. Ehard eröffnet die Sitzung und begrüßt zunächst den neuen Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl in diesem Kreis und wünscht ihm viel Erfolg für seine Arbeit.5 Dann geht er sofort zur Behandlung des Rundfunkgesetzes über. Dieses sollte an sich bis zum 15. März erlassen sein, es werde aber wohl genügen, wenn es bis dahin dem Landtag zugeleitet sei. Man habe hier Weisungen der Militärregierung, die eingehalten werden müßten.6 Der vorliegende Entwurf stelle einen Kompromiß dar.7 Er glaube nicht, daß die Amerikaner mehr konzedierten, als was hier ausgehandelt worden sei. Es sei nicht ausgeschlossen, daß nicht noch weitere Forderungen kämen. Diese Situation werfe die Frage auf, ob man sich nicht auf den Standpunkt stellen solle, daß man gar nichts machen und es den Amerikanern überlassen solle, irgendetwas vorzusehen. Dies sei aber ein sehr zweischneidiges Schwert. Zum Schluß komme eine Weisung, die wahrscheinlich noch unangenehmer sein werde und der wir nachkommen müßten. Der Ministerrat müsse sich zunächst darüber schlüssig werden, ob das Gesetz in der Form und mit dieser Begründung, der die Weisungen der Militärregierung beigelegt seien,8 dem Landtag vorgelegt werden solle. Man könne auch erwägen, ob man den Entwurf nicht vorher dem Senat zur gutachtlichen Äußerung geben solle. Dr. Pfister solle zunächst einmal über die bisherige Entwicklung berichten.

Dr. Pfister trägt den bisherigen Gang der Verhandlungen im Länderrat und mit der Militärregierung sowie kurz den Inhalt des Gesetzes vor.

Ministerpräsident Dr. Ehard fragt, wie nun weiter verfahren werden solle. Solle man das Gesetz weiter behandeln oder solle man erklären, daß man nicht mitmache und die Sache an sich herankommen lassen? Im letzteren Fall bekomme man entweder ein Statut oder eine neue Weisung, ein Gesetz vorzulegen. Es werde damit also gar nichts erreicht. Neben dieser grundsätzlichen Frage erhebe sich noch eine Frage, nämlich die: Bei solchen Sachen werde immer sehr laut gefordert,9 daß die Öffentlichkeit, die Presse, die Berufsorganisationen usw. gehört werden sollten. Dies sei bisher noch nicht geschehen. Deswegen habe er vorhin den Gedanken gebracht, zunächst das Gutachten des Senats einzuholen. Der Senat und der Landtag seien doch der Boden, auf dem alle Organisationen vertreten seien.

Staatsminister Dr. Hundhammer schlägt vor, daß zunächst noch Staatssekretär Dr. Sattler das Ergebnis seiner letzten Besprechungen mit der Militärregierung bekanntgeben solle.

Staatssekretär Dr. Sattler führt aus, er habe sich am letzten Samstag mit Mr. Clark10 unterhalten und diesem erklärt, wie die Situation vom Standpunkt des Kultusministeriums aussehe. In anderen Ländern werde der Rundfunk vom Kultusministerium betreut, da 90% der Sendungen der kulturellen Unterhaltung dienten, dagegen nur 10% den politischen Nachrichten. Was die Sache selbst anlange, so sei es das wichtigste, sich darüber klar zu werden, in welchen Punkten wir grundsätzlich anderer Meinung seien wie die Amerikaner. Hier sei einschlägig der § 4, der als Organe nur den Intendanten und den Rundfunkrat vorsehe.11 Der Rundfunkrat sei mit seinen 25 Leuten praktisch nicht aktionsfähig, der Intendant habe die Stellung eines Diktators und könne machen, was er wolle. Wenn der Rundfunkrat in der vorgeschlagenen Weise zusammengesetzt werde, würden die Organisationen nur ihre besten Leute schicken. Dann bedeute dies aber, daß dies sämtliche Personen seien, die gar keine Zeit hätten, überhaupt Rundfunk zu hören. Praktisch wüßten sie also sehr wenig vom Rundfunk. Man müsse im Rundfunkrat die Position der Fachleute verstärken. Das werde auch von den Rundfunkleuten selbst vorgeschlagen. Weiter müßten aus dem Rundfunkrat heraus Unterausschüsse gebildet werden, ein kleinerer mit 5 Mann, der die Finanzgebarung des Intendanten zu kontrollieren habe, ein politischer Ausschuß, der sich mehr mit der politischen Seite des Rundfunks befasse, und ein kultureller Ausschuß, der sich auf die Programmgestaltung erstrecke. Als weitere Mitglieder des Rundfunkrats schlage er vor den Präsidenten der Musikhochschule, einen Vertreter des Landesamts für Heimatpflege,12 den Präsidenten der Akademie der Schönen Künste, einen Vertreter des Landesschulbeirats; wünschenswert sei auch eine Beteiligung der Volkshochschulen. In der Mehrzahl handle es sich um Leute, die in München säßen. Es müßten aber auch andere Landesteile beteiligt werden. Ein weiterer Wunsch werde ziemlich sicher kommen von Seiten der Bühnengenossenschaft. Schwieriger sei es, Vertreter der Hörer in den Rundfunkrat hereinzubringen. Bei Hörerorganisationen bestehe die große Gefahr der Politisierung. Man wolle keine Politisierung im Sinne der Parteipolitik, gerade die kulturelle Seite wolle man aus der Parteipolitik hinausbringen. Insoweit deckten sich unsere Wünsche mit denen der Amerikaner.13 Es frage sich nun, ob man diese Abänderungen noch hier hineinsetzen solle, ob man einen Zusatzantrag machen oder einen Vorschlag B. Schließlich müsse man noch über die Verwendung der Einnahmen sprechen.

Ministerpräsident Dr. Ehard bezeichnet diese Vorschläge als eine Erweiterung, die praktisch ein Funkparlament bedeute. Er glaube nicht, daß das die Amerikaner wollten. Im übrigen habe er bisher angenommen, daß der vorliegende Vorschlag auch einen Kompromiß innerhalb der Ministerien darstelle.

Staatsminister Dr. Seidel vertritt die Auffassung, man solle den Entwurf, so wie er vorliege, an den Landtag geben. Die Anregungen von Staatssekretär Dr. Sattler seien ohne Zweifel berechtigt. § 6 Abs. I des Entwurfs bestimme aber, daß der Rundfunkrat sich eine eschäftsordnung gebe.14 Dadurch sei es diesem vollkommen in die Hand gegeben, Ausschüsse von sich aus zu ernennen. Wenn man jetzt ausdrückliche Bestimmungen in den Gesetzentwurf hineinnehme, könne es passieren, daß sie abgelehnt würden, so daß alle Möglichkeiten verbaut seien. Es sei außerdem immer ein Vertreter der Staatsregierung im Rundfunkrat. Dieser müsse den Entwurf einer entsprechenden Geschäftsordnung vorlegen. In seiner jetzigen Zusammensetzung könne man den Rundfunkrat viel besser überblicken. Er sei nicht dafür, Kunstschaffende in allzugroßer Zahl in dieses Gremium hineinzunehmen. Man solle es besser bei der bisherigen Zusammensetzung lassen.

Staatsminister Dr. Kraus weist darauf hin, daß die Katholische Kirche hier genauso wenig wie im Senat entsprechend ihrer Bedeutung vertreten sei.15

Staatsminister Dr. Seidel weist noch auf ein juristisches Bedenken hin. In § 6 Abs. 3 heiße es, daß zur Entlassung des Intendanten eine 2/3-Mehrheit erforderlich sei. In Absatz 5 sei bestimmt, daß eine Pflichtverletzung mit einfacher Stimmenmehrheit festgestellt werde.16 Dies scheine ihm nicht zusammenzugehen.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, nach seiner Ansicht verhalte sich die Sache so: wenn die Pflichtverletzung mit einfacher Mehrheit festgestellt sei, könne die Entlassung mit 2/3-Mehrheit erfolgen. Es sei immer eine etwas mißliche Sache, durch einen Mehrheitsbeschluß festzustellen, ob eine grobe Pflichtverletzung vorliege. Deshalb unterliege die Frage der Entlassung einer größeren Sicherung. Darüber könne man aber noch reden.

Staatsminister Dr.Hundhammer neigt ebenfalls der Auffassung zu, den Entwurf unverändert an den Landtag zu geben und Abänderungsanträge durch die Fraktion einbringen zu lassen. Staatssekretär Dr. Sattler gehe mit seinen Ergänzungsanträgen etwas weiter als er, aber auch er würde es schon gerne sehen, wenn das Schulwesen vertreten sei. Nach seiner Meinung solle man den Entwurf gleichzeitig an Landtag und Senat geben. Eine vorherige Einholung eines Gutachtens des Senats verzögere nach seiner Ansicht die Sache zu sehr.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, wenn man von der Regierung aus damit anfange, zur Beratung noch weitere Gruppen hinzuzuziehen, dann gehe ein wildes Wettrennen an. Man könne immer wieder sagen, daß der vorliegende Entwurf mühselig ausgehandelt worden sei; nun solle sich einmal das Parlament und der Senat über die Sache unterhalten.

Dr.Pfister bemerkt noch, der von Staatssekretär Dr. Sattler vorgeschlagene politische und kulturelle Beirat sei in einem früheren Entwurf enthalten gewesen, aber von der Militärregierung abgelehnt worden.

Ministerpräsident Dr. Ehard glaubt auch, daß man auf dem Weg über die Geschäftsordung viel leichter Ausschüsse bilden17 könne.

Dr. Pfister befürchtet weiter, daß in einer Erweiterung des Rundfunkrats keine Verbesserung liege und, soweit die neu zu wählenden Mitglieder mit dem Staat irgendwie in Verbindung stünden, sofort ein heftiger Protest erfolgen werde.

Staatssekretär Sedlmayr führt aus, bei der letzten Besprechung im Kultusministerium seien hauptsächlich 2 Punkte Gegenstand der Erörterungen gewesen: Zunächst die Stellung des Intendanten. Diese schließe die Gefahr in sich, daß er allzu selbstherrlich schalten und walten könne. Vor allem könne er über ganz bedeutende Mittel, die zur Zeit jährlich etwa 26 Millionen Mark betrügen, verfügen. Deshalb sei der Gedanke aufgetaucht, noch einen Verwaltungsrat einzuschalten, der entweder aus den Reihen des Rundfunkrats gewählt werde, aber in wirtschaftlichen Dingen besonders erfahrene Persönlichkeiten umfassen müsse, oder der aus Sachverständigen bestehe, die nicht dem Rundfunkrat angehören. Man sei der Meinung gewesen, daß ein solcher Verwaltungsrat eingeschaltet werden müsse. Er glaube, daß dieser Gedanke sehr viel für sich habe. Er frage, ob es zulässig sei, daß ein solcher Ausschuß auf Grund der Geschäftsordnung gebildet werde. Es müsse jedenfalls irgendwie eine Garantie dafür geschaffen werden, daß nicht der Intendant, der wahrscheinlich meistens ein Künstler sein werde, in den gesamten wirtschaftlichen Fragen den Ton angebe. In dem Entwurf für die britische Zone habe der Verwaltungsrat dem Intendanten gegenüber ein Weisungsrecht, das nach unserem Entwurf nicht bestehe.18

Ministerpräsident Dr. Ehard bezweifelt, ob es taktisch richtig sei, etwas wieder aufzunehmen, was schon abgelehnt worden sei. Er meine schon, daß man diesen Enwurf vorlegen solle. Vielleicht konzedierten die Amerikaner noch das eine oder andere, wenn der Landtag entsprechende Wünsche äußere. Er glaube, daß sich die Amerikaner bei den Beratungen des Landtagsausschusses sehr stark einschalten würden.

Staatssekretär Sedlmayr bittet, dann aber einen Alternativvorschlag gleichzeitig mit vorzulegen.19

Staatsminister Dr. Ankermüller spricht sich dagegen aus. Man sei froh, daß ein solcher Entwurf einmal so weit gediehen sei. Sie seien sich alle darüber im klaren, daß dieser Entwurf uns nicht durchaus entspreche. Man solle ihn aber jetzt nicht noch einmal ändern und keinen Alternativvorschlag einreichen, sondern an die Möglichkeit denken, daß später durch die Geschäftsordnung manches ausgeglichen werden könne. Er sei dafür, daß der Entwurf dem Landtag und dem Senat gleichzeitig gegeben werde. Die vorherige Einholung eines Gutachtens des Senats bedeute nur eine Verzögerung. Es werde dadurch mancher Gegensatz auch noch erst recht in die Breite gezogen werden.Eventuelle Anregungen könnten über die Fraktion an den Landtag gebracht werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard weist ebenfalls darauf hin, daß der Entwurf gleichzeitig der Militärregierung vorgelegt werden müsse.20 Wenn man einen Alternativvorschlag vorlege, ergebe sich für diese eine völlig veränderte Situation.

Staatssekretär Dr. Lacherbauer weist darauf hin, daß der Entwurf auch dem Justizministerium manches Kopfzerbrechen verursacht habe. Nach einer Besprechung, auf der alle Fragen erörtert worden seien, habe das Justizministerium sich aber dahin geäußert, daß es keine Bedenken erheben wolle. Er glaube nicht, daß man Änderungen vornehmen solle.

Dr. Pfister erklärt, der Entwurf müsse nach einem Wunsch der Militärregierung zuerst dieser vorgelegt werden. Er werde dann nach Berlin weitergegeben. Wenn von dort aus die grundsätzliche Zustimmung erteilt worden sei, dann solle er dem Landtag eingereicht werden. In Württemberg habe man es anders gemacht. Der Erfolg sei der gewesen, daß das vom Landtag verabschiedete Gesetz von der Militärregierung abgelehnt worden sei.21

Staatsminister Dr. Kraus weist darauf hin, daß das Gesetz von erheblicher finanzieller Bedeutung sei. Die Einnahmen von 26 Mill. im Jahr könne der Rundfunk unmöglich für sich verwenden. Es werde immerhin einen Überschuß von 20 Mill. geben, von dem die Frage sei, welchen Zwecken er zugeführt werden solle. Darüber sei noch gar nicht gesprochen worden. Die Bestimmung in § 10 am Ende halte er nicht für ausreichend. Nach dieser Bestimmung komme nur die Staatsoper in Betracht.22

Staatssekretär Dr. Sattler schlägt vor, diese Bestimmung weiter zu fassen, etwa in folgender Form: „..., welche für das Programm und die Entwicklung des Rundfunks von Bedeutung sind“.

Staatsminister Dr. Kraus fährt fort, jedenfalls handle es sich um Gelder, die öffentlich-rechtlich festgesetzt würden und über deren Verwendung man im Unsicheren sei. Er wolle nicht die haushaltsrechtliche Frage anschneiden, ob diese Gelder in den Haushalt gebracht werden müßten. Er habe aber doch sehr erhebliche Bedenken gegen § 9 Abs.II, wonach die Gebühren auf Vorschlag des Rundfunkrats erhöht werden könnten.23 Wer nehme dann die Erhöhung vor?

Ministerialrat Leusser erwidert, die Erhöhung könne nur durch Gesetz erfolgen, weil die derzeitige Höhe der Gebühren ebenfalls durch Gesetz festgelegt sei. Einen Vorschlag auf Erhöhung oder Herabsetzung könne aber der Rundfunkrat machen.

Staatsminister Dr. Kraus erklärt weiter, die Stellung des Intendanten sei auch außerordentlich stark. Nach dem Entwurf könne er nur wegen grober Pflichtverletzung abgesetzt werden, nicht aber, wenn sich schon nach wenigen Monaten herausstelle, daß er unfähig sei. Er wolle schon ganz erhebliche Bedenken anmelden, daß man dem Intendanten eine so starke Stellung gebe.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller schlägt vor, in § 6 Abs. III hinzuzufügen „oder aus sonstigen wichtigen Gründen“.

Hiermit herrscht allgemeines Einverständnis.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller fährt fort, nach § 6 Abs. V Satz 3 könne der Intendant die ordentlichen Gerichte anrufen. Könne man hier nicht ein Schiedsgericht vorsehen, dessen Vorsitzender ein Mann von besonderen Qualitäten sei? Der Vorsitzende könne z.B. vom Präsidenten des Oberlandesgerichts München ernannt werden.

Staatsminister Dr. Seidel weist darauf hin, daß entsprechend der Ergänzung in § 6 Abs. III auch eine Ergänzung in § 6 Abs. V vorgenommen werden müsse.

Staatssekretär Dr. Lacherbauer weist darauf hin, daß an sich nach dem ganzen Aufbau des Gesetzes der Intendant ständig von dem Vertrauen derjenigen, die ihn berufen hätten, abhängig sein müsse. Es sei also an sich eine Art parlamentarisches System erforderlich. Nach dem Entwurf habe aber der Intendant eine Position, aus der er nur beseitigt werden könne, wenn ihm eine grobe Pflichtverletzung nachgewiesen werde. Jeder Richter wisse, welche Schwierigkeiten das biete. Es handle sich um eine Situation, die völlig außerhalb unseres sonstigen Rechtslebens liege. Wenn der Rundfunkrat dem Intendanten das Mißtrauen ausspreche, müsse er eigentlich gehen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller glaubt, daß diesen Schwierigkeiten durch die Einschaltung eines Schiedsgerichts begegnet werden könne.

Staatsminister Dr. Kraus hat Bedenken gegen § 7 Abs. 3, daß der Intendantselbst die Honorare der übrigen Mitglieder festsetzt.24

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt hiefür folgenden Zusatz vor: „Der Rundfunkrat kann hiefür allgemeine Richtlinien aufstellen“.

Hiermit herrscht allgemeines Einverständnis.

Staatssekretär Dr. Sattler äußert noch Bedenken zu § 2 Abs. II Nr. 8.25 Er schlage vor, den ersten Halbsatz überhaupt wegzulassen und nur das Verteidigungsrecht des Angegriffenen stehen zu lassen.

Ministerpräsident Dr. Ehard glaubt, daß dies nicht möglich sei.

Staatssekretär Dr. Sattler fragt weiter, wie es mit der Diskussion des Entwurfs in der Öffentlichkeit gehandhabt werden solle.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, der Landtag könne bei den Ausschußverhandlungen alle Organisationen und irgendwelche Personen beiziehen. Die Staatsregierung könne das nicht, weil man nicht wisse, wo man anfangen und aufhören solle.

Staatsminister Dr. Hundhammer erklärt, wenn der Entwurf vom Ministerrat verabschiedet sei und an den Landtag komme, könne er allen zugänglich gemacht werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard fügt hinzu, in dem Moment, in dem der Entwurf, der im einzelnen mit der Militärregierung ausgehandelt worden sei, dem Landtag vorgelegt werde, werde er veröffentlicht. Zunächst müsse man abwarten, was die Amerikaner dazu sagten. Ministerpräsident Dr. Ehard stellt abschließend fest, daß der Entwurf grundsätzlich gebilligt und weitergegeben werden solle. Er faßt die beschlossenen Änderungen noch einmal zusammen.

In § 6 Abs. III und V soll eingefügt werden „oder aus sonstigen wichtigen Gründen“, in § 6 Abs. V soll anstelle der ordentlichen Gerichte ein Schiedsgericht treten, dessen Vorsitzender vom Oberlandesgerichtspräsidenten in München bestellt und dessen 2 richterliche Beisitzer von den Oberlandesgerichtspräsidenten in Nürnberg und Bamberg ernannt und dessen 2 weitere Beisitzer von den Streitstellen benannt würden. Zweckmäßigerweise werde man das in den mit dem Intendanten abzuschließenden Dienstvertrag mit hereinnehmen, den man übrigens entsprechend einem früheren Vorschlag des Justizministeriums im Gesetz erwähnen könne.

In § 9 Abs. II solle zur Klarstellung hinter „des Rundfunkrats“ „durch Gesetz“ eingefügt werden.

In § 7 Abs. III soll angefügt werden „der Rundfunkrat kann hiefür allgemeine Richtlinien aufstellen“.

Staatsminister Dr. Hundhammer weist darauf hin, daß die Bestimmungen über die Errichtung eines christlichen Rundfunksenders ziemlich weit gediehen seien.26 Man solle deshalb in § 1 Absatz II vor „bestehenden“ das Wort „derzeit“ einsetzen.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt abschließend fest, daß der Entwurf zunächst der Militärregierung vorgelegt werden solle, mit dem Bemerken, wenn vor dem 15. März keine gegenteilige Weisung komme, daß er dem Landtag und dem Senat vorgelegt werde.27

II. Errichtung von Verteilungsstellen von Konsumgenossenschaften

Staatsminister Dr. Seidel führt aus, in die 2. Durchführungsverordnung zum Lizenzierungsgesetz28 habe sein Vorgänger29 die Bestimmung aufgenommen, wonach Verteilungsstellen der Konsumgenossenschaften nicht dem Lizenzierungszwang unterlagen.30 In einer 3. Durchführungsverordnung habe er diese Bestimmung dann aufgehoben, da sie dem Gesetz widersprochen habe.31 Die Konsumgenossenschaften hätten dies hingenommen, nachdem er ihnen erklärt habe, daß durch eine Verordnung ein Gesetz nicht aufgehoben werden könne.Nun seien sie aber an ihn herangetreten und hätten erklärt, es bestehe draußen bei gewissen Landratsämtern auf Grund des Einflusses des Einzelhandels die Tendenz, neue Verteilungsstellen überhaupt nicht zu genehmigen. Sie bäten daher um eine Begriffserläuterung des volkswirtschaftlichen Bedürfnisses durch eine Ministerialentschließung. Sie hätten vorgeschlagen, daß bei Verteilungsstellen von Konsumgenossenschaften das volkswirtschaftliche Bedürfnis in der Regel zu bejahen sei, wenn nachgewiesen werde, daß im Bereich der geplanten Verteilungsstelle mindestens 100 Haushaltungen die Mitgliedschaft bei der Genossenschaft erworben hätten. Er habe hiefür Unterlagen gefordert und habe sie auch bekommen. Aus diesen ergebe sich, daß man bei Vorlegen dieser Voraussetzung das volkswirtschaftliche Bedürfnis wohl bejahen könne. Er beabsichtige deshalb, eine entsprechende Entschließung zum Lizenzierungsgesetz hinauszugeben, die er hiermit verlese. Wegen der großen politischen Bedeutung wolle er die Sache dem Ministerrat unterbreiten. Der Einzelhandel werde sicher gegen diese Entschließung Sturm laufen.

Staatsminister Krehle glaubt, daß man den Mitgliedern der Konsumgenossenschaften, die sich vor allem aus der Arbeiterbevölkerung zusammensetzten, nicht die Möglichkeit verbauen könne, Filialen zu errichten. Er glaube, daß in Zukunft das Genossenschaftswesen überhaupt eine größere Bedeutung erlangen werde. Man solle daher dem Vorschlag des Wirtschaftsministers beitreten. Dem Einzelhandel könne man dann sagen, daß ja auch an die Konsumgenossenschaften die gleichen Anforderungen gestellt würden.

Staatsminister Dr. Seidel ergänzt seine Ausführungen noch durch die Mitteilung, daß es 1931 1096 Verteilungsstellen gegeben habe, 1938 782, 1945 719, 1947 757. Er glaube nicht, daß man mit der Beschränkung von 100 Haushaltungen wesentlich mehr dazu bekommen werde. 100 Haushaltungen seien schon ziemlich viel. Nach der Währungsreform, wenn wieder die Konkurrenz einsetze, würden nicht viele Einzelhandelsgeschäfte mehr Kunden haben.

Der Erlaß der Ministerialentschließung wird einstimmig gebilligt.32

III. Gesetz zur Wiederherstellung der Kreise Niederbayem, Oberpfalz, Oberfranken und Mittelfranken33

Staatsminister Dr. Ankermüller berichtet über einen von ihm vorgelegten Entwurf.34 Er schlägt vor, Art. 3 des Entwurfs zu streichen und in Art. 5 hinzuzusetzen, daßdas Gesetz dringlich sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard fügt hinzu, daß in Art. 5 ein bestimmter Tag für das Inkrafttreten, zweckmäßigerweise der 1.4.48, eingesetzt werden solle.

Hiermit herrscht allgemeines Einverständnis.

Staatsminister Dr. Kraus erklärt, er habe sich über die finanziellen Fragen schon im vorigen Jahr geäußert. Er wolle sich nicht wiederholen. Er bitte nur um eines, daß man diese Kreisregierungen möglichst klein halte. Nach der Währungsreform werde eine starke Verwaltungsvereinfachung kommen müssen, da wir es uns als einziges Land nicht leisten könnten, diese Mittelinstanzen zu haben. Er müsse weiter fragen, ob auch neue Oberversicherungsämter gebildet werden sollten.

Staatsminister Krehle antwortet, das sei die logische Folge.35 Auch Landesversicherungsanstalten müßten neu erstehen.

Staatsminister Dr. Kraus erklärt, dadurch entstünden aber erhebliche Kosten. Hinzu kämen noch die Verwaltungsgerichte.36

Staatsminister Dr. Seidel bemerkt, Regierungswirtschaftsämter bestünden bereits.

Staatsminister Dr. Kraus fährt fort, er glaube, daß die neue Errichtung von Oberversicherungsämtern und Landesversicherungsanstalten nicht notwendig sei.

Staatsminister Krehle führt aus, bei der Zusammenlegung der Kreisregierungen seien zwar auch die Oberversicherungsämter und Landesversicherungsanstalten zusammengelegt worden, aber nur in der Theorie. Praktisch hätten sie als Zweigstellen weiter bestanden. Der Verwaltungsapparat sei da, er müsse nur mit einer neuen Spitze ausgerüstet werden. Gerade auf dem Gebiet der Sozialversicherung sei heute ein derartiger Geschäftsanfall, daß man vielfach die Übersicht verloren habe. Im übrigen würden die Kosten für die Sozialversicherung aus eigenen Mitteln aufgebracht.

Staatsminister Dr. Kraus weist nochmals auf die Verwaltungsgerichte hin. Es vergehe keine Sitzung des Haushaltsausschusses, ohne daß gegen die Aufblähung des Verwaltungsapparates Stellung genommen werde.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, in der Verfassung sei die Errichtung der Kreisregierungen vorgeschrieben. Wenn dies nicht ausgeführt werde, werde das politisch außerordentlich stark gegen uns ausgebeutet werden. Wenn wir es jetzt nicht machten, werde es von anderen gemacht.

Staatssekretär Dr. Schwalber fügt hinzu, die Verwaltungsgerichte müßten sowieso doppelt besetzt werden wegen der uferlosen Ausdehnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Staatsminister Dr. Kraus weist darauf hin, daß er seit längerem erwäge, wie man die Regierungen wieder zu dem mache, was sie früher gewesen seien. Man solle die Regierungsforstämter wieder dem Regierungspräsidenten unterstellen37 und sowohl eine Kammer der Forsten wie auch eine Kammer der Finanzen einrichten. Damit müsse man aber noch etwas zuwarten. Er wolle die Stellung des Regierungspräsidenten gestärkt wissen. In der Provinz solle eine starke Zentralgewalt erstehen. Diese bilden dann auch ein wirksames Gegengewicht gegen den Vorwurf eines mittleren Zentralismus.

Staatsminister Dr. Schlögl weist darauf hin, daß zu Art. 2 eine lebhafte Debatte über die Neuabgrenzung der Regierungsbezirke entstehen werde. Mit einer Neuabgrenzung könne man hier aber nicht anfangen.

Staatsminister Dr. Ankermüller schließt sich dem an. Man müsse zunächst einmal auf den früheren Gebietsstand zurückgreifen. Im Lauf der Zeit könne man an Abänderungen herangehen.38

IV. Verordnung über die Wiederverleihung der Kreisunmittelbarkeifit39

Staatsminister Dr. Ankermüller berichtet über den von ihm vorgelegten Entwurf, durch den 15 Gemeinden zu kreisunmittelbaren Städten erklärt werden sollen.40 Er bitte die Staatsregierung aber, die Beschränkung auf 15 Städte möglichst zu unterstützen.

Staatssekretär Dr. Schwalber möchte gewisse Bedenken anmelden. Er wolle nicht gegen diese Vorlage sprechen, halte es aber doch für sehr bedenklich, eine große Zahl von kleinen Städten jetzt zu unmittelbaren Städten zu erklären. Wir fielen dadurch aus dem gesamtdeutschen Rahmen heraus. In Hessen und Württemberg hätten die Landkreise durchschnittlich 80–100000 Einwohner. Württemberg habe nur 4 unmittelbare Städte. Ludwigsburg mit 50000 Einwohnern z.B. sei mittelbare Stadt. Bei uns würden Städte mit 12000 Einwohnern kreisunmittelbar. Bei weiterer Ausdehnung der Selbstverwaltung brauche man aber in Zukunft mehr denn je leistungsfähige, finanzkräftige Selbstverwaltungskörper.

Staatsminister Dr. Ankermüller erwidert, daß er diese Bedenken durchaus teile. Eine Vorlage lasse sich aber nicht umgehen.

Staatsminister Dr. Kraus hat ebenfalls erhebliche Bedenken anzumelden und zwar mit Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit der verbleibenden Bezirke. Wenn man diese 15 Städte herausreiße, würden die Landkreise finanziell sehr schwach.41 Die Folge werde sein, daß diese erhöhte Zuweisungen bräuchten. Er wisse nicht, ob man hier nachgeben solle.

Staatsminister Dr. Ankermüller erwidert, der Landtag habe schon im Oktober beschlossen, daß ein solcher Entwurf vorgelegt werden solle.42

Staatsminister Dr. Kraus fragt, ob man diesem Beschluß so ohne weiteres nachgeben müsse. Man könne doch auch eine Denkschrift machen, daß insbesondere mit Rücksicht auf die Währungsreform die Bildung von nicht leistungsfähigen Selbstverwaltungskörpern keinen Zweck habe.

Staatssekretär Dr. Schwalber weist auf einen ganz bestimmten Fall hin. Kaufbeuren solle unmittelbar werden. Dadurch verliere der Landkreis seine hauptsächlichste Steuerkraft. Er habe deshalb die Eingliederung von Bad Wörishofen aus dem Landkreis Mindelheim beantragt. Dagegen werde selbstverständlich von Mindelheim Stellung genommen. Vielleicht sei es zweckmäßig, noch ein paar Städte aus der Verordnung herauszustreichen.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, zunächst müsse man dafür sorgen, daß nicht noch mehr hereinkämen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller glaubt, daß man um die Vorlage nicht herumkomme.

Staatssekretär Dr. Schwalber bemerkt, auf jeden Fall müsse eine Entscheidung vor den Gemeindewahlen fallen.

Staatsminister Dr. Kraus weist noch auf die Vergrößerung des Verwaltungsapparats hin. Es müßten neue Ernährungsämter, Wirtschaftsämter usw. errichtet werden. Die Städte, die ausfielen, seien sowieso nicht zufrieden.

Schließlich wird beschlossen, die Vorlage dem Landtag zuzuleiten.43

[V.] Einladung zur Märzfeier der Stadtverwaltung Berlin und des Volkskongresses

Ministerpräsident Dr. Ehard kommt auf die neulich schon erörterte Einladung der Stadtverwaltung Berlin für den 17. und 18. März zurück.44 Gleichzeitig sei auch eine Einladung des Volkskongresses gekommen für die gleichen Tage;45 dessen Feiern fänden teilweise am selben Ort und zur gleichen Zeit statt wie die Gedenkfeiern der Stadt Berlin. Der Länderrat in Frankfurt habe beschlossen, die Einladung des Volkskongresses überhaupt nicht zu beantworten.46 Bei der Einladung der Stadtverwaltung Berlin könne man das aber nicht machen. Er für seine Person sei der Meinung, daß man die Einladung nicht annehmen könne, aber ausdrücklich absagen müsse. Fraglich sei, ob man einen Vertreter schicken solle. Württemberg-Baden gehe nicht hin, Stock von Hessen fahre nach Berlin.Nordrhein-Westfalen schicke den Sozialminister,47 Bremen schicke ebenfalls einen Vertreter.48 Er frage um die Meinung, was man tun solle.

Staatsminister Dr. Pfeiffer erwidert, in Bayern habe man eine reine CSU-Regierung. Die Feier in Berlin sei ein Ereignis, das mit uns auch weltanschaulich absolut nichts zu tun habe. Man solle absagen und auch keinen Vertreter schicken.

Staatsminister Dr. Kraus schließt sich dieser Meinung an.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller erklärt, es komme hier nicht so sehr auf große prinzipielle Erörterungen an. Ihm komme es darauf an, daß sich Bayern nicht allein ausschließe. Nachdem dies nicht der Fall sei, da auch Württemberg-Baden und Arnold nicht hingingen, könne keine antibayerische Hetze deswegen losgehen. Im übrigen sei ihm heute von der Neuen Zeitung mitgeteilt worden, daß diese von der Staatskanzlei erfahren habe, der Ministerrat habe sich mit der Sache schon befaßt und eine Teilnahme grundsätzlich abgelehnt. Es sei nur noch die Frage offen, ob er (Dr. Müller) nicht hingehe. Diese Mitteilung sei ausgesprochen unrichtig. Es sei langsam an der Zeit, daß das Presseamt der Staatskanzlei die Regierungspolitik vertrete und keine solchen Sachen mehr mache. Ganz unabhängig davon habe er den Wunsch, daß das Presseamt etwas unternehme, um einmal die Arbeit der Regierung hinauszustellen.

Staatsminister Dr. Pfeiffer erwidert, hiezu könne er sich im Augenblick nicht äußern, da er von der ganzen Sache nichts wisse. Es bestehe doch auch die Möglichkeit, daß man dadurch nur auf den Busch habe klopfen wollen.

Es wird beschlossen, die Einladung des Volkskongresses nicht zu beantworten, der Stadtverwaltung Berlin dagegen eine Absage zu geben.49 Weiter wird beschlossen, einer Einladung der Verfolgten des Naziregimes zu einer Kundgebung am 14. März 1948 für eine Gedenkfeier des Jahres 1848 nicht Folge zu leisten,50 ebenso einer Veranstaltung der Kulturliga51 am gleichen Tag zum gleichen Zweck.

[VI.] Beurlaubung von Internierten zu Kommunion- und Konfirmationsfeiern

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, der Kardinal,52 verschiedene Bischöfe und der evangelische Landesbischof53 hätten sich an das Sonderministerium gewandt, daß Internierte für die Feier der Erstkommunion und Konfirmation beurlaubt würden. Die Amerikaner hätten aber das Ersuchen des Sonderministeriums abgelehnt. Daraufhin habe er General Clay bei der letzten Länderratssitzung angesprochen.54 Dieser habe erklärt, er werde die Ministerpräsidenten bevollmächtigen, Beurlaubungen individuell auszusprechen. Dies werde er tun, wovon er einstweilen Kenntnis gebe.55

[VII.] Bericht über die Sitzung des Länderrats in Frankfurt

Ministerpräsident Dr. Ehard berichtet kurz über die Sitzung des Länderrats, vor allem über die Abstimmung hinsichtlich der Bestätigung des Oberdirektors.56

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller ergänzt diesen Bericht.57

[VIII.] Brand im Haus der Kunst

Staatssekretär Dr. Sattler berichtet über den Brand im Haus der Kunst am 19. 2. 1948, durch den 2 Bilder von Rubens stark beschädigt worden seien.58 Es sei zwar noch einmal gut abgegangen; immerhin bestehe die große Gefahr, daß in diesem Haus, in dem wir nicht Herren seien, durch Unachtsamkeit der Hausverwaltung wertvollster Besitz des Staates vernichtet werde.59 Er werde an die Militärregierung einen Brief schreiben, daß jede weitere Verantwortung von uns abgelehnt werden müsse.

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär
des Ministerrats
gez.: Claus Leusser
Ministerialrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister