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Nr. 32MinisterratssitzungDonnerstag, 10. Juni 19481 Beginn: 15 Uhr 15 Ende: 19 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident Dr. Müller, Innenminister Dr. Ankermüller, Kultusminister Dr. Hundhammer, Finanzminister Dr. Kraus, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Krehle, Sonderminister Dr. Hagenauer, Staatsminister Dr. Pfeiffer (Staatskanzlei), Staatssekretär Dr. Schwalber (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Lacherbauer (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Sühler (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Verkehrsministerium).

Entschuldigt:

Verkehrsminister Frommknecht, Staatssekretär Fischer (Innenministerium-Bauabteilung), Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium).2

Tagesordnung:

I. Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden. II. Mißstände bei den Bürgermeister- und Landratswahlen. III. Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg. IV. Gesetz zur Regelung des Jahresurlaubs der Arbeitnehmer gemäß Artikel 174 der Verfassung. V. Landeswahlgesetz. VI. Grundsätzliche Förderung des bayerischen Handwerks. VII. Personalangelegenheiten.

Ministerpräsident Dr. Ehard eröffnet die Sitzung und weist darauf hin, daß am Sonntag in Riem ein Rennen stattfinde,3 bei dem zweckmäßigerweise der Landwirtschaftsminister und vielleicht noch einige andere Kabinettsmitglieder erscheinen sollten.

I. Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden4

Staatssekretär Dr. Müller erläutert den Entwurf, der mit den beteiligten Ministerien abgeglichen sei.

Es wird einstimmig beschlossen, den Gesetzentwurf dem Landtag vorzulegen.5

II. Mißstände bei den Bürgermeister- und Landratswahlen6

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, bei der seinerzeitigen Beratung des Landkreis- und Gemeindewahlgesetzes7 habe man vorgesehen, daß eine Bestätigung der Bürgermeister und Landräte durch das Innenministerium erfolgen solle, damit die etwa erfolgte Wahl von Nazis rückgängig gemacht werden könne. Dies sei damals von der Militärregierung abgelehnt worden, da es einen Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht bedeute. Nun habe Dr. Auerbach, der übrigens bei der Militärregierung in Ungnade gefallen sei, einen Gesetzentwurf zur Sicherung der demokratischen Verwaltung vorgelegt, welcher das gleiche Ziel habe.8

Staatssekretär Dr. Schwalber erwidert, für Montag sei eine Besprechung mit Staatsminister Dr. Hagenauer und Dr. Auerbach in Aussicht genommen, wo dieser Vorschlag erörtert werden solle. Es seien tatsächlich haarsträubende Dinge vorgekommen.9 Auch er schlage vor, daß man solche Fälle nachprüfe. Unter Umständen müßten die Spruchkammerbescheide durch den Kassationshof neuerlich überprüft werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard warnt davor. Man müsse den Mut haben zu sagen, daß es ein Skandal sei, wenn ein alter Nazi zum Landrat gewählt werde, auch wenn er zehnmal entlastet sei. Wenn die Staatsregierung keine Möglichkeit habe, dagegen etwas zu machen, müsse man einpacken.

Staatsminister Dr. Ankermüller erwidert, die beste Maßnahme für diese Fälle sei das vorgesehene Bestätigungsrecht gewesen, das aber abgelehnt worden sei.10 Man habe daher im Augenblick keine Möglichkeit, im Verwaltungsweg einzugreifen. Es bleibe nur die Möglichkeit, daß die Gegenparteien von sich aus oder über die Militärregierung zum Kassationshof gingen oder daß die Verwaltungsstellen den Kassationshof angingen. Eine dritte Möglichkeit sei die, daß man nachträglich ein Gesetz einbringe, das die Möglichkeit gebe, einzugreifen. Er habe die Weisung gegeben, alle Bürgermeister- und Landratswahlen nachzuprüfen. Vorerst sei aber guter Rat teuer.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, zunächst abzuwarten, was bei der vorgesehenen Besprechung am Montag herauskomme.

Hiermit herrscht allgemeines Einverständnis.11

III. Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg

Ministerpräsident Dr. Ehard verliest zunächst den Beschluß des Landtags vom 7. April 1948.12 Er müsse schon sagen, wenn der Landtag in dieser Form weitermache, dann könne er eine eigene Instanz neben den Verwaltungsgerichten bilden. Derartige Eingriffe in die Exekutive seien nicht möglich.

Staatsminister Dr. Seidel berichtet über die Entwicklung der ganzen Angelegenheit.13 Zu dem Beschluß des Landtags könnte man zwei Standpunkte einnehmen: Man könne sagen, es handle sich hier um einen reinen Verwaltungsakt, der Landtag könne in die Exekutive nicht eingreifen. Dazu komme, daß Würzburg auch den Verwaltungsgerichtshof angerufen habe; dort schwebe bereits ein Verfahren.14 Den Ausgang dieses Rechtsstreits könne man zunächst abwarten. Der Ministerrat könne sich aber auch dem Landtag beugen und irgendwelche Maßnahmen versuchen. Daß die Industrie- und Handelskammer in Aschaffenburg nicht mehr aufgehoben werden könne, darüber könne kein Zweifel bestehen. Der Streitpunkt sei nur noch, ob Miltenberg zu Würzburg oder zu Aschaffenburg kommen solle.15 Nach der Währungsumstellung müßten sich sowieso beide Kammern das ganze Problem noch einmal überlegen, da es sich auch um eine Frage des Beitragsaufkommens handle, zumal die Industrie- und Handelskammern jetzt nur noch Körperschaften auf freiwilliger Grundlage seien.16 Man könne sich also auf den Standpunkt stellen, daß Aschaffenburg bestehen bleibe und man wegen Miltenberg eine Abstimmung durchführen solle. Er wolle zu dieser Frage keine Stellung nehmen, sondern die Entscheidung vollkommen dem Ministerrat überlassen. Wenn eine Abstimmung in Miltenberg durchgeführt werden solle, müsse bis zu der Abstimmung der bisherige Rechtszustand bestehen bleiben.

Staatsminister Dr. Ankermüller bittet, die Frage auch unter dem Gesichtspunkt der Einheit der Verwaltung zu betrachten. Es komme hinzu, daß auch Schweinfurt, wenn Aschaffenburg selbständig bleibe, eine eigene Industrie- und Handelskammer beantragen werde.17 Wegen der Konsequenzen sei also der Beschluß, ob Aschaffenburg eine eigene Kammer behalte, doch noch einmal zu überprüfen. Wenn Aschaffenburg aber bleiben solle, solle man eine Abstimmung vornehmen, welche vielleicht vom Regierungspräsidenten in Würzburg durchgeführt werden solle.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt demgegenüber vor, zum Wahlkommissar Staatssekretär Geiger zu ernennen.

Staatsminister Dr. Kraus weist darauf hin, daß die Errichtung einer Industrie- und Handelskammer kein Projekt der neuesten Zeit sei, sondern seit 1894 eine Rolle spiele.18 Der Vergleich mit Schweinfurt hinke. Nach seiner Meinung mache man einen schweren politischen Fehler, wenn man den Würzburgern nachgebe und die Aschaffenburger vor den Kopf stoße. Er bitte, dem zweiten Antrag zuzustimmen, daß man an Aschaffenburg nicht mehr rühre, sondern höchstens noch über Miltenberg eine Abstimmung veranstalte.

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus,19 darüber, ob der seinerzeitige Beschluß des Ministerrats einer gesetzlichen Bestimmung widerspreche, müsse der Verwaltungsgerichtshof entscheiden. Der Landtag könne ja ein Gesetz erlassen. An ein solches Gesetz sei die Regierung gebunden. Es gehe aber nicht, daß die Wünsche des Landtags in solchen Angelegenheiten nur in die Form eines Beschlusses gekleidet würden. Der Streit um die Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg gehe so nicht weiter. Die Kammer sei dort seit zwei Jahren in Tätigkeit, man könne sie jetzt nicht einfach wieder aufheben. Bezüglich Miltenberg könne man aber eine Konzession machen, da die Verhältnisse dort etwas unklar seien. Die beteiligten Kreise könnten sich dort einmal selber äußern.

Staatsminister Dr. Seidel ergänzt diese Ausführungen dahin, daß im Jahre 1945 tatsächlich ernsthafte Verhandlungen wegen der Abtrennung des Untermaingebiets von Bayern geführt worden seien.20 Er habe damals Regierungspräsident Stegerwald21 auf die Gefahren aufmerksam gemacht22 und darauf hingewiesen, daß durch die Errichtung einer eigenen Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg diesem begegnet werden könne. Es wäre sehr unklug, wenn man diese jetzt wieder aufhebe.

Staatsminister Dr. Kraus schließt sich dieser Meinung an.23 Man stehe wahrscheinlich in absehbarer Zeit vor einer gewissen Neubildung der Länder.

Staatssekretär Dr. Lacherbauer spricht sich für eine Abstimmung in Miltenberg aus. Wenn man der Auffassung sei, daß Miltenberg zu Aschaffenburg wolle, brauche man keine Angst vor einer solchen Abstimmung zu haben.

Staatssekretär Geiger ist der Auffassung, daß Aschaffenburg nicht mehr aufgehoben werden könne. Die Pflege der Grenzgebiete sei außerordentlich wichtig. Bezüglich Miltenberg solle man in demokratischer Weise vorgehen und Miltenberg selbst entscheiden lassen. Ohne Zweifel werde aber bei den Würzburgern immer ein Gefühl der Bitternis Zurückbleiben. Er schlage deshalb vor, den Würzburgern ein kleines Äquivalent zu geben auf einem anderen Gebiet. Genaue Vorschläge könne er noch nicht machen, man müsse aber Würzburg beim Aufbau unterstützen.24

Staatsminister Dr. Seidel bemerkt zu dieser Anregung, Würzburg müsse in erster Linie wieder aufgebaut werden. Es habe keinen Zweck, in diese zerstörte Stadt neue Behörden hineinzubringen. Er habe Würzburg zweimal sehr energisch geholfen, ohne dafür Dank zu ernten. Wegen der Industrie- und Handelskammer werde er aber ständig bekämpft.

Staatsminister Dr. Ankermüller führt aus, wenn nach Würzburg keine Behörden kämen, werde die Stadt zweifellos darunter leiden. Wenn man aber Behörden dorthin lege, dann müsse man Bauten für die Behörden und Wohnungen für die Beamten errichten. Die Situation sei für Würzburg sehr schwer, er stimme deshalb der Anregung von Staatssekretär Geiger zu. Er müsse weiter darauf hinweisen, daß, wenn Aschaffenburg bestehen bleibe, in anderen Regierungsbezirken ähnliche Forderungen erhoben würden.

Schließlich wird folgendes beschlossen:

1. Die Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg bleibt bestehen.

2. Über die gebietliche Zugehörigkeit des Landkreises Miltenberg wird eine Abstimmung durchgeführt. Mit der Durchführung wird das Wirtschaftsministerium beauftragt.25

3. Bis zur Durchführung der Abstimmung bleibt der bisherige Zustand bestehen.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt noch, daß dieser Beschluß auch dem Landtag zugeleitet werden müsse.26

Staatsminister Dr. Seidel erwidert, er werde eine entsprechende Note ausarbeiten lassen und diese dem Ministerpräsidenten vorlegen.

IV. Gesetz zur Regelung des Jahresurlaubs der Arbeitnehmer gemäß Artikel 17427 der Verfassung

Staatsminister Krehle berichtet über den Entwurf,28 dessen Verabschiedung äußerst dringlich sei. Die Einwendungen des Justizministeriums29 seien heute erst eingegangen. Dem Vorschlag zu Artikel 230 könne man hier Rechnung tragen, indem man den ersten Satz stehen lasse und Absatz 1, Satz 2 und Absatz 2 folgendermaßen fasse „für Arbeitnehmer günstigere Urlaubsregelungen sollen durch die Tarifverträge erfolgen“. Für Art. 3 schlage er vor, den Urlaub von 18 Tagen entsprechend dem Beschluß des hessischen Landtags auf 24 Tage zu erhöhen, um zunächst eine gleiche Regelung für die Zone zu haben.

Ministerpräsident Dr. Ehard fragt, auf wen sich das Gesetz erstrecken solle.

Staatsminister Krehle erwidert, auf alle Arbeitnehmer mit Ausnahme auf die Beamten und Beamtenanwärter.

Staatsminister Dr. Kraus wirft ein, für die Staatsangestellten und Arbeiter nehme er für sich das Recht in Anspruch, die Sache zu regeln.

Staatsminister Krehle erwidert, die öffentlichen Körperschaften seien von dem Gesetz nicht betroffen, da in den Tarifverträgen der Mindesturlaub insoweit höher liege.

Ministerpräsident Dr. Ehard fragt weiter, was mit den Sonderverwaltungen der Bahn und Post sei.

Staatsminister Krehle erwidert, das Verkehrsministerium habe zugestimmt. Es habe nur gewünscht, die Beamtenanwärter herauszulassen. Dies sei geschehen.

Staatssekretär Sedlmayr bemerkt hiezu, diese Zustimmung habe sich nur auf die Arbeitnehmer des Verkehrsministeriums bezogen, dagegen nicht auf diejenigen der bizonalen Sonderverwaltungen.

Staatssekretär Dr. Müller erklärt, er habe den Gesetzentwurf überhaupt nicht bekommen.

Staatsminister Krehle erwidert, die Sache sei mit Ministerialdirektor Ringelmann des Finanzministeriums besprochen worden.

Ministerpräsident Dr. Ehard fragt, wie es nun mit der Sache stehe. Seien sich alle beteiligten Ministerien einig oder müsse noch eine Abgleichung der jetzt zu Tage getretenen Differenzen erfolgen?

Staatsminister Dr. Hundhammer möchte der Ausdehnung des Urlaubs für Jugendliche auf 24 Tage nicht beipflichten. 18 Arbeitstage seien bereits 3 volle Wochen. Man habe jetzt schon den freien Samstag. Die wirkliche Arbeitszeit sei bereits auf ein solches Minimum geschraubt, daß ein derart langer Urlaub nicht vertreten werden könne.

Ministerpräsident Dr. Ehard fragt, wie die Angelegenheit weiter behandelt werden solle. Er habe den Eindruck, daß die Abgleichung mit den anderen Ministerien noch nicht erfolgt sei.

Staatsminister Krehle erwidert, er könne nicht mehr, als Referentenbesprechungen halten, auf denen die Angelegenheit geklärt worden sei. Daß nunmehr Einwände kämen, damit habe er nicht rechnen müssen.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, Referentenbesprechungen allein genügten nicht. Die Referenten müßten sich auch vergewissern, ob ihre Minister einverstanden seien. Er werde wohl ein Referat in der Staatskanzlei einrichten müssen, durch welches eine Koordinierung herbeigeführt werde. So komme man nicht weiter. Er bitte aber auch darum, daß das federführende Ministerium sich jeweils um die Angelegenheit annehme. Im Ministerrat könne man sich eigentlich nur über die klar herausgearbeiteten Streitpunkte unterhalten.

Staatsminister Krehle erwidert, er habe den Entwurf am 22. März 1948 den Ministerien zur Stellungnahme zugeschickt. Es hätten aber nur drei Ministerien geantwortet.31 Er könne nicht mehr, als die Antworten anmahnen lassen. Die Sache könne nicht mehr aufgeschoben werden, zumal auch ein Landtagsbeschluß vom 23. 10. 47 vorliege.32

Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, daß es sich bei dieser Sache nicht nur um kleinere Differenzen, sondern um grundsätzliche Fragen handle. Könne man diese heute klären?

Staatsminister Dr. Kraus erwidert, er habe nicht gewußt, daß dieser Entwurf heute zur Beratung komme, sonst hätte er Stellung nehmen können.

Ministerpräsident Dr. Ehard fragt, ob der Entwurf noch bis zum nächsten Ministerrat zurückgestellt werden könne.

Staatsminister Krehle erklärt sich hiermit einverstanden.33

V. Landeswahlgesetz34

Staatsminister Dr. Ankermüller berichtet zunächst in großen Zügen über den Entwurf.35 Man müsse sich auch einmal grundsätzlich die Frage überlegen, ob man, um der Parteienzersplitterung einen Riegel vorzuschieben, nicht anstreben solle, die Verfassung im Sinne der Mehrheitswahl zu ändern.36

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, zunächst müsse man versuchen, mit den Bestimmungen der Verfassung zu arbeiten. Man müsse sich klar machen, wie weit uns die Verfassung binde, wie weit man sich bei einer vernünftigen Auslegung der Verfassung bewegen könne und was man tun müsse, um einen vernünftigen Ausgleich zu finden.37 Die Frage, was man später einmal machen solle, könne man jetzt nicht erörtern.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller schlägt vor, möglichst bald in die praktische Beratung einzutreten.

Staatssekretär Dr. Schwalber erklärt, es sei angeregt worden, das Landeswahlgesetz vom Gesetz über Volksbegehren und Volksentscheid zu trennen. Er sei der Meinung, daß man dies nicht tun solle. Man sei mit dem Entwurf schon so lange im Rückstand, daß man nicht nur eine Teilregelung bringen könne. Man müsse das gesamte Gebiet auch zusammenfassen.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß diese Stellungnahme der einhelligen Meinung des Ministerrats entspricht.

Staatssekretär Dr. Schwalber fährt fort, der entscheidende Punkt sei der, wie weit es möglich sei, aufgrund des durch die Verfassung festgelegten verbesserten Verhältniswahlsystems zu einer wesentlichen Verbesserung des Wahlverfahrens zu kommen. Man werde schließlich ein verschlechtertes Mehrheitswahlrecht erreichen können. Man werde aber niemals zu einem Wahlsystem kommen können, bei dem Kandidaten in einem Stimmkreis wirklich gegeneinander kämpften. Die Frage sei, ob man irgendeine Kombination finden könne in der Weise, daß ein Teil der Abgeordneten nach Mehrheitswahl gewählt werde, ein gewisser Teil auf einer Landesliste nach Verhältniswahlrecht. Er halte dies aber nicht für möglich, da dies dem Grundsatz der Unmittelbarkeit widerspreche. An der Bindung des Abgeordneten an seinen Stimmkreis komme man wohl nicht vorbei. Bei einer strengen Bindung ergebe sich aber die Schwierigkeit, daß man unter Umständen die Leute, die in den Landtag kommen müßten, nicht hineinbringe, insbesondere wenn die Kandidaten der Parteien durch Abstimmung in den Stimmkreisen aufgestellt würden. Dies gelte hauptsächlich für Flüchtlinge, Frauen und Fachleute. Nun habe man sich bemüht, einen Weg zu finden, der diesen Gesichtspunkt berücksichtige. Die Frage der Parteienzersplitterung könne mit dem Wahlgesetz nicht ausreichend bekämpft werden. Man müsse sich damit bescheiden, es bei der 10% Klausel zu belassen.38 Diese genüge wohl auch. Das Ergebnis der Gemeindewahlen39 könne nicht auf die Landtagswahlen übertragen werden.

Staatsminister Dr. Ankermüller ergänzt diese Ausführungen dahin, daß im Wahlgesetz vorgesehen sei, daß der Wähler dem für seinen Stimmkreis aufgestellten Kandidaten seine Stimme geben könne, daß er aber auch die Möglichkeit habe, diesen Kandidaten zu streichen und damit nur der Partei die Stimme gebe.

Staatssekretär Dr. Schwalber fährt fort, bei der kürzlichen Besprechung sei die Frage erörtert worden, ob darüber hinaus außer dem Stimmkreis-Kandidaten noch irgend ein anderer Kandidat aus dem Wahlkreis40 gewählt werden könne. Man habe auch daran gedacht, neben den Stimmkreiskandidaten des Wahlkreises noch 3 oder 4 weitere aufzustellen, bei denen dann z.B. auch die Flüchtlinge und Frauen zum Zuge kämen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller tritt für diesen Vorschlag ein.

Staatsminister Dr. Ankermüller erläutert diesen Vorschlag dahin, daß bei diesem Vorschlag auf dem Stimmzettel alle Kandidaten des Wahlkreises aufgeführt seien. Der Stimmkreis-Kandidat stehe dabei nur an der Spitze. Dieser Vorschlag habe aber gewisse Nachteile, auf die er hinweisen wolle. Einmal werde dadurch der Gedanke der Bindung des Wählers an seinen Abgeordneten durchbrochen und weiter entstehe die Gefahr, daß die Wahl nicht nach regionalen, sondern nach soziologischen Gesichtspunkten vorgenommen werde.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller erwidert, die letzte Wahl habe doch eine relativ gute Disziplin der Wähler gezeigt. Der Vorschlag bringe eine Betonung der Persönlichkeitswahl. Persönlichkeitswahl bedeute nicht nur Bindung an den Stimmkreis.

Staatssekretär Dr. Schwalber weist noch darauf hin, daß es bei diesem Vorschlag eine Reihe von Stimmkreisen geben werde, die überhaupt nicht vertreten seien. Einige Favoriten würden dann das Rennen machen, andere dagegen ganz ausfallen.

Staatsminister Dr. Hundhammer meint, mit dieser Regelung komme man wieder in das frühere Listenwahlrecht hinein. Er halte das nicht für wünschenswert, sondern wolle lieber einem System zustreben, das auch dem Mehrheitswahlsystem zusteuere. Er sei mehr für die Möglichkeit, daß man den Kandidaten des Stimmkreises nur streichen könne.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller erwidert, dann bekomme man aber keine Flüchtlinge in den Landtag.

Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich, wie es nunmehr bei der Kandidaten-Aufstellung sei.

Staatssekretär Dr. Schwalher erwidert, die Kandidaten würden im Stimmkreis aufgestellt. Die Bezirksversammlung der Partei habe keine solche Befugnis mehr.41

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller erklärt, gegen diese Regelung habe er früher Bedenken gehabt. Wenn man aber jetzt die vorhin erörterte Kombination einführe, werde er keine Schwierigkeiten mehr machen.

Staatssekretär Dr. Schwalber spricht sich dagegen aus, daß sämtliche Kandidaten des Wahlkreises auf die Stimmzettel kommen. Man solle nur einige Kandidaten für den ganzen Wahlkreis dazusetzen, damit, wenn jemand den Kandidaten seines Stimmkreises ablehne, er die Möglichkeit habe, z.B. einen Flüchtling zu wählen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller meint, man müsse hiefür aber die richtige Ziffer finden.

Ministerpräsident Dr. Ehard hält es für möglich, daß bei diesem System gerade die Unrichtigen in den Landtag kommen könnten.

Staatsminister Dr. Pfeiffer erläutert den Vorschlag und die dagegen erhobenen Bedenken durch praktische Beispiele.

Staatssekretär Dr. Schwalber führt aus, durch die Wiederverleihung der Kreisunmittelbarkeit an verschiedene Städte habe sich die Zahl der Abgeordneten auf 198 erhöht. Dabei hätten München, Regensburg und Nürnberg noch zu wenig Sitze, da deren Bevölkerungszahl inzwischen angestiegen sei. So komme es, daß in Oberbayern auf 57 000 Einwohner ein Abgeordneter entfalle, in Unterfranken auf 38 000 Einwohner.

Staatsminister Dr. Ankermüller erklärt, dies sei in der Verfassung nun einmal so festgelegt.42

Staatsminister Dr. Pfeiffer weist anhand praktischer Beispiele auf die Auswirkungen dieser Regelung und auf Zweifelsfragen hin.

Ministerpräsident Dr. Ehard fragt, wie nun die Regelung durchgeführt werden solle.

Staatsminister Dr. Ankermüller meint, auf dem Stimmzettel sollten sämtliche Kandidaten des Wahlkreises aufgeführt werden. Der jeweilige Stimmkreiskandidat solle nur an der Spitze stehen. Der Wähler könne dann seinen Stimmkreis-Kandidaten oder einen beliebigen Kandidaten wählen. Dabei solle dem Wahlkreis aber das Recht gegeben werden, darüber hinaus noch weitere Kandidaten zu bestimmen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller hält das letztere nicht für nötig, wenn man schon sämtliche Kandidaten des Stimmkreises aufführe.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, das setze aber voraus, daß irgendwo im Wahlkreis auch Flüchtlinge aufgestellt würden. Wenn aber nur ein Flüchtling aufgestellt sei, würden ihn die Flüchtlinge zwar alle wählen, dabei keineswegs zufrieden sein und darauf hinweisen, wie wenig Flüchtlingskandidaten aufgestellt seien.

Staatsminister Dr. Ankermüller meint, man müsse deshalb der Bezirksversammlung das Recht geben, daß diese dafür sorge, daß einige kleinere Stimmkreise bei der Kandidatenaufstellung zurücktreten.

Ministerpräsident Dr. Ehard bezeichnet dies als unmöglich. Möglich sei aber, daß neben dem Stimmkreis-Kandidaten noch einige andere von einem anderen Gremium aufgestellte Kandidaten stünden. Der andere Vorschlag, daß auf dem Stimmzettel sämtliche Kandidaten des Wahlkreises stünden, scheine ihm sehr zweifelhaft.

Staatsminister Dr. Hundhammer schließt sich dieser Meinung an, während

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller die gegenteilige Meinung vertritt.

Staatssekretär Dr. Schwalber wirft die Frage auf, ob bei einer solchen Wahl noch der Bestimmung des Art. 14 der Verfassung Genüge geleistet sei, daß in Wahl- und Stimmkreisen gewählt werde. Es sei fraglich, ob dies noch eine Wahl in Stimmkreisen sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard und Stv. Ministerpräsident Dr. Müller bejahen die Frage, während

Staatsminister Krehle sie verneint.

Staatsminister Dr. Pfeiffer meint, man komme praktisch wieder zu dem Wahlrecht unmittelbar nach 1919 zurück.43 Nach seiner Meinung müsse man von dem Gedanken ausgehen, daß die bodenständige Bevölkerung den Abgeordneten bestimmen solle. Man solle den Versuch machen, über eine Kreisliste die restlichen Stimmen zu verwerten.

Staatsminister Dr. Hundhammer fragt, ob es nicht möglich sei, den vorliegenden Entwurf dem Landtag zuzuleiten. In der Fraktion könne man dann versuchen, den besten Weg zu finden.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, man müsse schon hier die Frage klären, ob man dem Wähler nur nach der negativen Seite oder auch nach der positiven Seite eine Chance geben solle. Wenn man die letztere Frage bejahe, müsse man auch einen konkreten Vorschlag machen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller neigt dazu, neben dem Stimmkreis-Kandidaten einen Wahlkreisvorschlag mit etwa 1/2 Dutzend Personen der verschiedensten Schichtungen vorzusehen. Diesen Vorschlag solle man machen, die anderen Möglichkeiten aber offen lassen.

Staatsminister Dr. Hundhammer hält diese Zahl für hoch.

Staatssekretär Dr. Lacherbauer hält eine absolute Zahl für unmöglich. Man müsse die Zahl in Beziehung zu der Zahl der Wahlkreis-Kandidaten setzen.

Staatsminister Dr. Hundhammer hält ein oder zwei Wahlkreiskandidaten für genügend.

Staatssekretär Sühler glaubt, daß der vorliegende Entwurf die richtige Lösung enthalte, nämlich nur die negative Chance. Wenn man nur 2 Wahlkreiskandidaten nehme, gehe schon der Kampf innerhalb der einzelnen Parteien los.

Staatsminister Dr. Hundhammer spricht sich ebenfalls für die Lösung des Entwurfs aus.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, eigentlich sei es schon die Aufgabe eines Kabinetts, sich mit dieser grundsätzlichen Frage auseinanderzusetzen und sich dazu durchzuringen, diese Frage zu entscheiden und dazu einen Vorschlag zu machen. Man müsse wissen, solle man es bei dem Vorschlag belassen oder solle man darüber hinaus dem Wähler eine andere Auswahlmöglichkeit geben. Wenn man die letztere Frage bejahe, müsse man dazu einen konkreten Vorschlag machen.

Staatssekretär Sedlmayr hält das letztere für notwendig.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt abschließend vor, daß man, nachdem die Frage heute eingehend diskutiert worden sei, eine Formulierung aber doch nicht so rasch gefunden werden könne, im nächsten Ministerrat sich darüber endgültig schlüssig werden solle, wie dieser wichtige Punkt geregelt werden müsse. Nun komme noch die Frage der Stimmkreiseinteilung. Hier sei man durch die Verfassung gebunden.44 Er glaube nicht, daß man an dieser Stimmkreis-Einteilung etwas ändern könne.

Staatsminister Dr. Ankermüller schließt sich dieser Meinung an.

Staatssekretär Dr. Lacherbauer meint, die Sitzeverteilung könne durchaus auf Landesbasis erfolgen. Das Justizministerium habe hiefür ein allerdings kompliziertes System ausgearbeitet, mit welchem er aber heute den Ministerrat nicht behelligen wolle.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller erklärt, in ruhigeren Zeiten müsse man vielleicht eine Verfassungsänderung durchführen.45

Staatsminister Dr. Ankermüller erklärt, das gleiche Ziel könne man auch durch eine später vorzunehmende Bezirksordnung erreichen.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt abschließend fest, daß hier gegenüber dem Entwurf nichts geändert werden könne. Welche Punkte seien noch von grundsätzlicher Bedeutung?

Staatsminister Dr. Ankermüller erwidert, mit der ersten erörterten Frage hänge noch zusammen, ob die Bezirksversammlung der Partei noch ein Vorschlagsrecht oder nur ein Kontrollrecht haben solle.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller stellt hiezu fest, daß dies von der Beantwortung der Frage Nr. 1 abhänge.

Staatsminister Dr. Hundhammer wirft die Frage auf, in welcher Reihenfolge die Kandidaten gewählt sein sollen. Bis jetzt habe das System geherrscht, daß der Kandidat mit den meisten Stimmen gewählt sei. Dadurch sei die Situation der Kandidaten in den kleinen Stimmkreisen sehr schlecht gewesen. Er schlage vor, daß die Kandidaten nicht nach der Zahl der auf sie entfallenen Stimmen, sondern nach dem %-Satz der auf sie in ihrem Stimmkreis entfallenen Stimmen gewählt sein sollten. Dadurch habe der Kandidat im kleinen Stimmkreis die gleichen Chancen wie in einem großen Stimmkreis.

Staatssekretär Dr. Schwalber erwidert, gegen diesen Vorschlag werde der Einwand gebracht, daß auf verhältnismäßig wenige Wähler schon 1 Abgeordneter entfalle.

Staatsminister Dr. Ankermüller hält ebenfalls diese Regelung nicht für richtig.

Staatssekretär Dr. Schwalber meint, Voraussetzung für diesen Vorschlag wäre, daß man gleich große Stimmkreise bilden könne.

Staatssekretär Geiger bemerkt, dann brauche man diesen Vorschlag ja gar nicht.

Staatsminister Dr. Pfeiffer fragt, ob man nicht ähnlich wie in Hessen Vorgehen könne. Dort entsendeten die Stimmkreise ohne Rücksicht auf ihre Größe den Kandidaten, welcher die absolute Mehrheit habe. Eine Berechnung im Proporz finde auf Grund einer Landesliste statt. Bei uns könne man an die Regierungsbezirke denken.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller hält dies nicht für möglich, weil dies dem Grundsatz der Unmittelbarkeit widerspreche. In Hessen sei dieses System schon in der Verfassung vorgesehen.46

Staatssekretär Dr. Schwalber meint, es zeige sich immer mehr, daß viel zu viel in der Verfassung stehe.

Staatsminister Dr. Ankermüller bezeichnet als strittige Frage noch das Ruhen der Abgeordnetenmandate. Es sollten noch zwei Bestimmungen aufgenommen werden: Ruhen des Mandats

1. bei längerem schuldhaften Wegbleiben des Abgeordneten von Sitzungen des Landtags und seinen Ausschüssen,

2. bei Berufung des Abgeordneten in die Regierung.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller spricht sich für den letzteren Vorschlag aus. Für die Regierungsmitglieder entstehe sonst ein Dilemma, wenn sie in eigener Sache mitstimmen müßten. Wenn der Abgeordnete aus der Regierung ausscheide, rücke er ja wieder in den Landtag ein.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, nunmehr die einzelnen Artikel des Entwurfs aufzurufen. Es sollen aber nur grundsätzliche Dinge besprochen werden, Details sollen zwischen dem Innenministerium und den anderen Ministerien abgeglichen werden, insbesondere mit dem Justiz- und Wirtschaftsministerium und der Staatskanzlei.

Art. 1 Absatz 1 Nr. 247

An dem Erfordernis des einjährigen Aufenthalts wird festgehalten.

Absatz 2

Die Einleitung soll lauten: „stimmberechtigt sind auch ...“48

Art. 2 Absatz 2 Nr. 249

Diese Bestimmung soll auf Antrag von Staatsminister Dr. Hagenauer ungefähr folgenden Wortlaut erhalten:

„Personen, denen durch rechtskräftige Entscheidung einer Spruchkammer das Wahlrecht aberkannt worden ist, oder die durch die Einreihung in die Gruppen I oder II das Wahlrecht verloren haben...“

Zu Art. 450

weist Staatssekretär Dr. Schwalber darauf hin, daß in diesem Gesetz auf den gewöhnlichen Aufenthalt, nicht auf den Wohnsitz abgestellt sei.

Art. 2351

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller spricht sich gegen eine Festlegung der Abstimmungszeit im Gesetz aus.

Staatssekretär Dr. Schwalber erwidert, daß dies schon erforderlich sei.

Staatssekretär Dr. Lacherbauer meint, man solle nur eine Minimalzeit festsetzen, die die Möglichkeit zu einer Ausdehnung offen lasse.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß Absatz 3 allgemeiner gefaßt werden solle.

Art. 3752

Staatsminister Dr. Hagenauer schlägt vor zu sagen: „die Zahl der Abgeordneten entspricht der Zahl der Stimmkreise“.

Art. 38

In Absatz 2 wird das Wort „ferner“ gestrichen.53

Staatssekretär Dr. Lacherbauer hält die Bestimmung von Art. 38 Abs. 2 Nr. 354 für zu hart. Man müsse doch unterscheiden, ob ein Abgeordneter in gewinnsüchtiger Absicht seinen Einfluß mißbraucht habe oder nur einmal eine Geheimhaltungsvorschrift verletzt habe. Nach seiner Ansicht müsse der Verfassungsgerichtshof bestimmen können, auf welche Dauer ein Abgeordneter ausgeschlossen sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, dann müsse man das Gesetz über den Verfassungsgerichtshof55 ergänzen. Am besten lasse man die Ziffer 3 überhaupt hier heraus und ergänze gelegentlich das Verfassungsgerichtshofgesetz.56 Praktisch werde dieser Fall wohl überhaupt nicht werden.

Art. 3957

und die damit zusammenhängenden Bestimmungen werden mit Rücksicht auf die noch zu klärenden grundsätzlichen Fragen zurückgestellt.

Staatsminister Dr. Ankermüller weist zu Art. 5558 darauf hin, daß man eine Popularklage59 entsprechend dem Verfassungsgerichtshofsgesetz60 nicht zugelassen habe. Nach Ansicht von Professor Nawiasky61 entspreche dies aber nicht der Verfassung.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, wenn man die Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit totreiten wolle,62 dann müsse man auf dem bisherigen Weg fortschreiten. Auch er sei nicht für eine Popularklage.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller meint, die Antragsberechtigung solle man aber einer Landespartei zuerkennen, deren Abgeordnete z.B. wegen der Anwendung der 10%-Klausel nicht gewählt worden seien.

Staatssekretär Dr. Schwalber weist zu Art. 6563 auf die Unterstützungserfordernisse hin. Die Zahlen seien gegenüber dem früheren Wahlgesetz erhöht.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller hält sie noch für zu niedrig.

Staatsminister Dr. Pfeiffer hält eine Erhöhung auf 20000 bzw. auf 100000 für angebracht.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller möchte für den Fall des Abs. 1 eine Erhöhung auf 25 000 vorschlagen.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, diese Frage solle noch einmal überlegt werden.

Staatssekretär Dr. Lacherbauer wirft zu Art. 7764 die Frage der Leistung eines Vorschusses seitens der Antragsteller auf.

Art. 84 Abs. 1 Satz 265

soll lauten: „... Zustimmung der Mehrheit der Abstimmenden mindestens aber von mehr als 2/5 der Stimmberechtigten“.

Staatssekretär Dr. Lacherbauer weist auf verfassungsrechtliche Bedenken zu diesen Bestimmungen hin, die vom Verwaltungsgerichtshof geäußert worden seien. Die Verfassung selbst stelle keine besonderen Erschwerungsgründe auf. Es ergebe sich daher die Frage, ob durch ein einfaches Gesetz qualifizierte Mehrheiten verlangt werden könnten. In Art. 2 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung heiße es nur „Mehrheit entscheidet“.66

Staatsminister Dr. Ankermüller erklärt, er könne sich diesen Bedenken nicht anschließen.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, die Debatte für heute zu beenden und sich den Entwurf noch einmal zu überlegen. Im nächsten Ministerrat solle er dann verabschiedet werden.

Mit diesem Vorschlag herrscht allgemeines Einverständnis.67

VI. Grundsätzliche Förderung des bayerischen Handwerks68

Staatssekretär Geiger beantragt, den Beschluß über die grundsätzliche Förderung des bayerischen Handwerks zu erlassen, welcher am 11. März 1948 sämtlichen Ministerien und zusammen mit der Einladung zum nächsten Ministerrat noch einmal sämtlichen Regierungsmitgliedern zugegangen sei.69 Es hätten sich dazu nur die Bauabteilung des Innenministeriums70 und das Verkehrsministerium71 geäußert, deren Einwendungen Rechnung getragen werden könne, indem in Ziffer 4 des vorgeschlagenen Beschlusses in Zeile 7 die Worte gestrichen würden „sowie für die Behandlung grundsätzlicher Bewirtschaftungs-, Verteilungs- und Planungsfragen des Handwerks.“

Mit diesen Streichungen herrscht mit dem Erlaß dieses Beschlusses allgemeines Einverständnis, (siehe Anlage)

VII. Personalangelegenheiten

Pensionierung des Ministerialrats Schimmel72 im Innenministerium

Staatsminister Dr. Ankermüller wirft die Frage der Pensionierung des Ministerialrats Schimmel auf.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, das Finanzministerium habe der Weiterbelassung von Schimmel, der über 68 Jahre alt sei, auf 1 Jahr zugestimmt.73 Der Personalreferent des Innenministeriums74 habe Schimmel erklärt, es seien alle damit einverstanden gewesen, daß er bleibe.75 Der Minister stehe aber unter politischem Druck und deshalb müsse er gehen Ein solches Verfahren sei unmöglich.

Staatssekretär Dr. Schwalber führt aus, das Personalreferat habe gesagt, e: sei politisch nicht vertretbar, im Falle Schimmel eine Ausnahme zu machen Auch im Verwaltungsgerichtshof hätten alle über 68 Jahre in Pension gehet müssen. Der Personalreferent habe die Sache aber auch nicht richtig behandelt, er sei selbst ins Finanzministerium gegangen, um die Zustimmung de: Finanzministeriums zu erwirken.

Staatsminister Dr. Kraus erklärt, das Finanzministerium habe kein Interesse daran, Schimmel im Dienst zu belassen, wenn ihn das Innenministerium selbst nicht haben wolle.

Staatssekretär Dr. Schwalber hält es nicht für vertretbar, in diesem Fall eine Ausnahme zu machen.

Ministerpräsident Dr. Ehard bittet, die Angelegenheit vor allem mi Staatsminister a.D. Seifried76 in Ordnung zu bringen. Er sei bei ihm gewesen An der ganzen Sache sei der Personalreferent schuld.

Staatsminister Dr. Ankermüller bittet nur darum, daß festgestellt werde daß Schimmel pensioniert werden könne.

Staatsminister Dr. Kraus erklärt, die Tatsache, daß an das Finanzministerium eine Anfrage gerichtet worden sei, beweise, daß man die Pensionierung habe hinausschieben wollen.

Staatssekretär Dr. Lacherbauer fragt, wer diese Anfrage an das Finanzministerium gerichtet habe.

Es wird hiezu festgestellt, daß die Anfrage des Innenministeriums nicht unterschrieben gewesen sei.77 Im Finanzministerium sei aber „ohne Erinnerung“ hinaufgeschrieben worden.78

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
gez.: Claus Leusser
Ministerialrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister

Anlage zu Punkt VI des Protokolls des Ministerrats vom 10. Juni 1948

1.) Das Handwerk ist auf allen Gebieten grundsätzlich zu fördern. Maßnahmen, die geeignet sind, das Handwerk zu benachteiligen, sind grundsätzlich zu vermeiden.

2.) Die gesamte wirtschaftspolitische Betreuung des Handwerks erfolgt im B. Staatsministerium für Wirtschaft durch die Abteilung Handwerk (Abteilung IV) dieses Ministeriums.79

3.) In den nachgenannten Staatsministerien ist je ein Querschnittreferat Handwerk zu errichten, das sämtliche, im jeweiligen Geschäftsbereich anfallenden Handwerksfragen koordinierend bearbeitet und mit der Abteilung Handwerk im Wirtschaftsministerium abstimmt:

- Staatsministerium für Unterricht und Kultus (Berufsschul- und kulturelle Fragen des Handwerks),

- Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Ernährungsangelegenheiten, Zulagewesen, Rohstoffversorgung der Ernährungshandwerke),

- Staatsministerium für Arbeit und Soziale Fürsorge (soziales- und Tarif-Recht, Arbeitseinsatz),

- Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten (Verkehrsangelegenheiten des Handwerks, Rohstoffzuweisung an das Kraftfahrzeug- Handwerk),

- Staatsministerium des Innern

- Bauabteilung – (Rohstoffversorgung des Handwerks, Bauangelegenheiten),

- Staatsministerium des Innern

- Staatssekretariat für das Flüchtlingswesen – (Förderung von Flüchtlingshandwerksbetrieben),

- Staatsministerium der Finanzen

- Landesamt für Vermögensverwaltung und Wiedergutmachung – (Treuhänderfragen, Handwerksangelegenheiten innerhalb des LfVuW).

4.) Die gemäß Ziff. 3 gebildeten Handwerksreferate haben in allen Fällen von grundsätzlicher oder wirtschaftlich weitgehender Bedeutung vor Erlaß ihrer Entscheidungen zum Zwecke einer einheitlichen Handwerkspolitik sich mit der Abteilung Handwerk des Bayer. Staatsministeriums für Wirtschaft in Verbindung zu setzen. Für die in der Anlage aufgeführten Sachgebiete ist das Wirtschaftsministerium, Abteilung Handwerk, zuständig. Soweit Rohstoffzuteilungen an das Handwerk von anderen Ministerien erfolgen, ist das Staatsministerium für Wirtschaft (Abteilung IV) zu beteiligen.

Anlage zum Ministerratsbeschluß

Grundsätzlich gehören folgende Sachgebiete ausschließlich in den Geschäftsbereich der Abteilung Handwerk im Wirtschaftsministerium:

1. Grundsatzfragen des Handwerks, Handwerksförderung,

2. Organisationsfragen des Handwerks und Aufsicht über Handwerkskammern, Innungen, Innungsverbände und Arbeitsgemeinschaften,

3. Handwerksgenossenschaften,

4. Planungs- und Bewirtschaftungsangelegenheiten des Handwerks,

5. Grundsätzliche Rohstoffragen und Verteilungsangelegenheiten,

6. Betriebswirtschaftliche Fragen, insbesondere Preisfragen des Handwerks,

7. Grundsätzliche Rechtsfragen des Handwerks,

8. Lizenzierung sämtlicher Handwerksbetriebe, Handwerksrolle,

9. Kunsthandwerk,

10. Handwerksexport,

11. Ausbildungs- und Prüfungswesen des Handwerks, Berufsabgrenzung, handwerkliche Fachpresse,

12. Grundsätzliche Angelegenheiten der handwerksähnlichen Berufe.