PDF
Nr. 43MinisterratssitzungMontag, 27. September 1948 Beginn: 14 Uhr 30 Ende: 19 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, stv. Ministerpräsident Dr. Müller, Innenminister Dr. Ankermüller, Kultusminister Dr. Hundhammer, Finanzminister Dr. Kraus, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Krehle, Verkehrsminister Frommknecht, Sonderminister Dr. Hagenauer, Staatssekretär Fischer (Innenministerium-Bauabteilung), Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Lacherbauer (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Grieser (Arbeitsministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Verkehrsministerium).1

Entschuldigt:

Staatsminister Dr. Pfeiffer (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Dr. Schwalber (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Sühler (Landwirtschaftsministerium).

Tagesordnung:

I. Berufung eines Kabinettsmitglieds in den Rundfunkrat. II. Flüchtlingsfragen. III. Staatsschauspiel und Schulreform. IV. Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über die Errichtung einer Marktordnung für die Ernährungswirtschaft des Landes Bayern (Marktordnungsgesetz). V. Entwurf eines Gesetzes über die Wiedererrichtung von Konsumgenossenschaften. VI. Gesetz zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts (Entschädigungsgesetz). VII. Verordnung über die Wiedereinführung der Schwurgerichte. [VIII. Notgesetz über die Erziehung zur Arbeit]. [IX. Vertretung der Ministerien bei den Landtagssitzungen]. [X. Handwerksgesetz]. [XI. Diensträume für die Kriegsbeschädigtenabteilung]. [XII.] Personalfragen.

I. Berufung eines Kabinettsmitglieds in den Rundfunkrat

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, das Kabinett müsse gemäß § 5 Absatz II Ziffer 1 des Gesetzes über den Bayerischen Rundfunk vom 10. August 19482 ein Mitglied der Regierung für den Rundfunkrat bestimmen.

Auf Antrag von Herrn Staatsminister Dr. Hundhammer wird Herr Staatssekretär Dr. Dieter Sattler in den Rundfunkrat berufen.3

II. Flüchtlingsfragen

1. Sudetendeutsche Flüchtlinge

Staatsminister Dr. Ankermüller teilt mit, nach den jüngsten Nachrichten seien auf tschechischem Gebiet an der bayerisch-tschechischen Grenze rund 30 000 Sudetendeutsche zusammengedrängt, die die Tschechen zwangsweise über die Grenze bringen wollten. Angeblich wollten die Tschechen solange die Sudetendeutschen zwangsweise abschieben, bis die flüchtigen Nationaltschechen4 nicht mehr aufgenommen würden. Freitag Nachmittag habe eine Besprechung bei der Militärregierung stattgefunden, die ähnliche Berichte in Händen habe, in denen allerdings nur von ca. 20 000 Personen die Rede gewesen sei. Die Erklärungen der Militärregierung seien ziemlich unbestimmt gewesen. Eine wirkliche Absperrung der langen Grenze gegen die Tschechoslowakei sei unmöglich. Er habe aber für alle Fälle Weisung gegeben, die Grenze unter Heranziehung von Landpolizei und der Grenzpolizei, von der aufgehobenen amerikanisch-französischen Zonengrenze,5 verstärkt abzuriegeln. Da übrigens auch in die britische Zone etwa 17 000 illegale Flüchtlinge aus der russischen Zone herüber gedrückt würden, seien wohl politische Hintergründe zu vermuten.

Staatssekretär Jaenicke führt ergänzend aus, die Flüchtlingslager im Osten Bayerns seien bis nahe an die Grenze ihrer Kapazität belegt, teilweise sei diese sogar schon überschritten.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, bei der Länderratssitzung in Stuttgart am 28. September werde auch der Flüchtlingsausgleich6 behandelt werden, wobei es allerdings fraglich sei, ob ein Erfolg erzielt werden könne.7 Auf alle Fälle werde er auch am Donnerstag in Frankfurt mit General Clay sprechen und bitte, ihm bis dorthin das notwendige Zahlenmaterial vorzulegen.

2. Notparlament der Flüchtlinge8

Staatssekretär Jaenicke berichtet über das geplante Notparlament der Flüchtlinge, das sich aus 36 Mitgliedern zusammensetzen solle. Die Wahl solle durch Wahlmänner vorgenommen werden, die sich aus den bisher in den bayerischen Städten und Landkreisen gewählten Gemeinde- und Kreistagsmitgliedern zusammensetzen sollen. Es erhebe sich nun die Frage, ob man den Hauptausschuß der Flüchtlinge, in dem die Parteien vertreten seien und der unter der Leitung der Herren Schütz9 und Dr. Mücke10 wertvolle Arbeit geleistet habe, mit dieser Neuorganisation verschmelzen solle. Er halte dies allerdings für wenig aussichtsreich, da die neuen Vertreter ja nicht auf Parteilisten, sondern auf eigenen Flüchtlingslisten gewählt worden seien. Wahrscheinlich würde man statt einer Versammlung von vernünftigen und gemäßigten Leuten ein ganz radikales Gremium bekommen. Er halte es deshalb für zweckmäßig, den Hauptausschuß in der bisherigen Form bestehen zu lassen. Im übrigen bestünden auch in den Flüchtlingskreisen, die das Notparlament wollten, erhebliche Meinungsverschiedenheiten, insbesondere auch Widerstände gegen Dr. Ziegler.11 Ferner müsse die Frage geklärt werden, ob man die Wahl zu dem Notparlament durch die Landräte und Oberbürgermeister durchführen lassen solle, um Wahlfälschungen zu vermeiden; der Herr Ministerpräsident habe allerdings Bedenken dagegen geäußert.

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt zu erwägen, ob man nicht evtl, den Hauptausschuß durch Wahl neu zusammensetzen solle. Wenn man andererseits die Wahl zum Notparlament von Staats wegen organisiere, würde sofort der Schluß daraus gezogen, man habe diese Einrichtung anerkannt und ein nächster Schritt würde sein, daß der Staat die Kosten übernehmen müsse.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller stellt die Frage, was die Staatsregierung überhaupt mit dieser Organisation der Flüchtlinge zu tun habe. Wenn jede Interessentengruppe ein eigenes Parlament wähle, löse sich der Parlamentarismus selbst auf. Man müsse hier einen klaren Standpunkt einnehmen dahingehend, daß der Hauptausschuß anerkannt sei, während die Staatsregierung mit dem geplanten Notparlament nichts zu tun habe.

Staatsminister Dr. Ankermüller schließt sich dieser Auffassung an und berichtet über einen Besuch der Herren Reitzner12 (SPD), Dr. Rinke13 (CSU) und Hoppe (WAV) am letzten Freitag, die übereinstimmend die Auffassung vertreten haben, daß die radikalen Elemente den Versuch machten sich durchzusetzen. Die Herren hielten deshalb eine Neuorganisation für notwendig, um bremsen zu können. Außerdem hätten sie die Forderung gestellt, der Staat müsse eingreifen, um Fälschungen zu verhindern. Dabei wurde darauf aufmerksam gemacht, daß vor allem in den Lagern Fälschungen bei der Wahl Vorkommen könnten, z. B. übe der Sprecher der Flüchtlinge im Lager Dachau, Herrmann,14 bereits einen gewissen Druck aus. Er habe aber abgelehnt, daß der Staat zu diesem Plan Hilfestellung leiste. Vielleicht müsse man aber doch den Gedanken, die Sache aufzufangen, überlegen. Evtl, könnte der Hauptausschuß demokratisch gewählt werden, wobei er die gleiche Zahl von Mitgliedern wie bisher erhalten könne. Die Lage sei natürlich außerordentlich ernst, nachdem man zurzeit in Bayern über 100 Flüchtlingslager mit rund 110 000 Flüchtlingen habe.15

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, er halte es nicht für richtig, das Notparlament in irgendeiner Form zu fördern, da darin zweifellos eine Anerkennung erblickt würde. Es sei ein Trugschluß, wenn die gemäßigten Kreise glaubten, sie könnten irgendwie bremsend eingreifen. Die Regierung müsse sich völlig aus dieser Sache heraushalten und erklären, sie könne nicht ein Sonderparlament zulassen. S. E. sei es auch nicht möglich, unter dem jetzt bestehenden Druck den Hauptausschuß umzubauen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller schließt sich diesen Ausführungen an und schlägt vor, sich auf den Standpunkt zu stellen, der Plan eines Notparlaments sei Angelegenheit der Flüchtlinge, an der sich der Staat nicht beteiligen wolle.16

Der Ministerrat erklärt sich mit dieser Auffassung einverstanden.17

3. Flüchtlingslager Dachau

Staatssekretär Jaenicke teilt mit, die Wortführer des Flüchtlingslagers Dachau seien daran, dieses zu einer Art Vorort auszubauen. Er habe diese Versuche zurückgewiesen, besonders auch deshalb, weil Dachau Forderungen gestellt habe, die unmöglich erfüllt werden könnten; man habe z. B. die Dienstenthebung eines leitenden Angestellten gefordert usw. Am 28. September werde eine Lagerordnung festgesetzt werden und er lege Wert darauf, daß die Abgeordneten des Flüchtlingsausschusses an den Besprechungen teilnehmen. Auf alle Fälle müsse die Ernennung der Lagerleitung in staatlicher Hand bleiben.18

Er habe außerdem dem Herrn Ministerpräsidenten den Entwurf eines Schreibens an das Präsidium des Bayer. Landtags vorgelegt des Inhalts, daß die Landtagskommission zur Überprüfung der Verhältnisse in den Flüchtlingslagern sobald als möglich zusammentrete.

4. Behördliche Organisation der Wohnraumbewirtschaftung und des Flüchtlingswesens19

Staatsminister Dr. Ankermüller berichtet über den Entwurf dieser Verordnung, demzufolge u.a. in der Oberstufe das Wohnungs- und Flüchtlingswesen dem Staatsministerium des Innern u.z. dem Staatssekretär für das Flüchtlingswesen unterstehen solle.20 § 1 sei noch daraufhin zu ergänzen, daß ein Landeszuzugsamt errichtet werde.21 Außerdem werde der Zeitpunkt für das Inkrafttreten der Verordnung auf 1. Oktober 1948 verlegt.22

Anschließend erklärt Staatsminister Dr. Ankermüller, der Verfassungsausschuß habe sich auf den Standpunkt gestellt, daß auf Grund der Bayerischen Verfassung in jedem Ministerium eigentlich nur ein Staatssekretär als Vertreter des Ministers sein dürfe,23 während das Ministerium des Innern der gegenteiligen Anschauung gewesen sei.24 Der Verfassungsausschuß wünsche die Einholung eines Rechtsgutachtens von Professor Nawiasky25 oder Professor Apelt.26

In der Neuregelung der Wohnraumbewirtschaftung des Flüchtlingswesens sei daran gedacht, diese beiden Gebiete zusammenzufassen und dem Staatssekretariat für das Flüchtlingswesen als Teil des Ministeriums des Innern zu übertragen. Der Einbau hätte folgende Wirkung: Zunächst würde eine Ministerialinstanz errichtet, während bei den Kreisregierungen Abteilungen für Wohnraumbewirtschaftung und Flüchtlingswesen gebildet würden, deren Leiter vom Innenministerium bestellt würden. Die Abteilung Flüchtlingswesen und Wohnraumbewirtschaftung im Innenministerium werde genau so behandelt, wie die Abteilung Bauwesen, deren Abteilungsleiter ja auch ein Staatssekretär sei. Staatssekretär Jaenicke stellte sich dagegen auf den Standpunkt, Abteilungsleiter solle Ministerialdirektor Dr. Adam27 werden und er selbst stehe als Staatssekretär darüber, da er nicht bayerischer Berufsbeamter sei. In diese Abteilung käme aber nicht das ganze Staatssekretariat hinein, sondern lediglich die Abteilung des Ministeriums, die Ministerialarbeiten zu leisten habe, insgesamt etwa 85 Personen. Die übrigen Angestellten würden nicht in der Ministerialabteilung zusammengefaßt, sondern im Landeszuzugsamt, das man allmählich abbauen könne. Im Haushaltsplan für das Jahr 1948 seien die beiden Teile bereits ausgeschieden. Die Stellung des Herrn Staatssekretärs Jaenicke bleibe genau so wie bisher, er bleibe auch dem Landtag gegenüber persönlich verantwortlich.

Staatssekretär Jaenicke macht darauf aufmerksam, die Worte „Stellvertreter des Ministers“ seien im Verfassungs-Ausschuß ausdrücklich gestrichen worden.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, er müsse in diesem Zusammenhang auf die Verfassungsberatungen zurückgreifen. Er habe sich damals auf den Standpunkt gestellt, Staatssekretäre könnten, sie müßten aber nicht bestellt werden. Auf die Initiative des damaligen Abgeordneten Dr. Schlögl hin, der gegen die Einrichtung der Staatsräte aufgetreten sei, habe man aber durchgesetzt,28 daß Staatssekretäre bestellt werden müßten. Darauf sei damals die ganze Debatte abgestellt gewesen29 Jetzt allerdings werde die Sache gänzlich umgedreht. Am 21. Januar 194730 habe er folgenden Standpunkt eingenommen: Jeder Minister müsse einen Vertreter haben. Es stehe aber nichts davon in der Verfassung, daß er nur einen haben dürfte.31 Damals habe es ja auch im Kultus- und Wirtschaftsministerium je zwei Staatssekretäre gegeben, denen ein bestimmter Geschäftsbereich zugewiesen worden sei; er verweise in diesem Zusammenhang auf Artikel 50 Absatz 2 der Bayerischen Verfassung.32 Jeder Staatssekretär sei der Vertreter des Ministers auf dem Gebiet seines Geschäftsbereichs. Es sei nicht richtig, wenn man jetzt den Versuch mache, im Staatsministerium des Innern, das ja allein in Betracht käme, nur Staatssekretär Dr. Schwalber als eigentlichen Vertreter des Ministers zu betrachten und ihn gewissermaßen den Staatssekretären Jaenicke und Fischer überzuordnen. Im übrigen sei die Zuweisung eines bestimmten Aufgabenbereichs33 an die Staatssekretäre durch den Landtag gebilligt worden, der zunächst an seinen eigenen Beschluß gebunden sei.34 So wie die Situation jetzt stehe, könne man gar nichts daran ändern. Darüberhinaus müsse er darauf aufmerksam machen, daß die große Gefahr bestehe, daß ein Wiederaufbau- und ein Flüchtlingsministerium errichtet werde,35 falls man die Bauabteilung und das Flüchtlingswesen nur einem Abteilungsleiter geben werde. Die Bestellung von drei Staatssekretären in einem Ministerium habe jedenfalls die Errichtung neuer Ministerien verhindert. Man wolle jetzt das Flüchtlingswesen zu einem Teil der inneren Verwaltung machen, aber selbständig halten unter Leitung des Staatssekretärs, der den Minister selbständig vertrete.

Staatsminister Dr. Ankermüller macht darauf aufmerksam, der Beschluß des Verfassungsausschusses habe das Vertretungsverhältnis anders regeln wollen und die Worte „Vertreter des Staatsministers des Innern“ bewußt gestrichen. Der besondere Aufgabenbereich des Flüchtlingswesens müsse natürlich Staatssekretär Jaenicke bleiben.

Staatssekretär Jaenicke betont, er könne in seiner Stellung nur durch Entlassung seitens des Ministerpräsidenten mit Zustimmung des Landtags verändert werden. Nach der Verfassung sei er Stellvertreter des Staatsministers des Innern.

Ministerpräsident Dr. Ehard antwortet, der gegenteilige Beschluß des Verfassungsausschusses könne die Auffassung des Kabinetts nicht ändern.36

Staatsminister Dr. Ankermüller weist darauf hin, man habe zu erreichen versucht, daß der Landtag freie Hand lasse, nachdem ursprünglich der Verfassungsausschuß die Unmöglichkeit eines zweiten und dritten Staatssekretärs feststellen wollte.

Staatssekretär Jaenicke erklärt nochmals, er müsse Vertreter des Staatsministers des Innern in Flüchtlingsangelegenheiten bleiben.

Ministerpräsident Dr. Ehard faßt seine Auffassung nochmals dahin zusammen, daß das Flüchtlingswesen in die innere Verwaltung eingegliedert werde, daß das Flüchtlingswesen37 unter der Leitung von Staatssekretär Jaenicke einen selbständigen Bestandteil des Ministeriums bilde, daß dieser den Minister in allen Flüchtlingsfragen vertrete, wie bisher „In Vertretung“ zeichne, Mitglied des Kabinetts bleibe und dem Parlament verantwortlich sei. S. E. dürfe man die Dinge nicht so komplizieren,38 sondern müsse bei der bisherigen einfachen Regelung bleiben. Der Landtag habe bisher seinen Beschluß, daß es mehrere Staatssekretäre im Staatsministerium des Innern gebe, nicht aufgehoben. An der Person des Staatssekretärs für das Flüchtlingswesen werde nichts geändert, höchstens insofern, als das Staatssekretariat offiziell dem Ministerium des Innern eingegliedert werde.

Staatsminister Dr. Ankermüller stellt fest, Staatssekretär Jaenicke sei also auch selbständig im Falle seiner Verhinderung.

Ministerpräsident Dr. Ehard bejaht dies mit dem Hinweis darauf, daß auch Staatssekretär Fischer bei Verhinderung des Staatsministers des Innern selbständig sei.

Staatsminister Dr. Ankermüller schneidet noch einmal die Frage der Abteilungsleitung an; s. E. müsse es Staatssekretär Jaenicke sein, dem ein Ministerialdirektor beigegeben werde.

Staatssekretär Jaenicke wirft ein, Abteilungsleiter im Ministerium könne nur ein Beamter sein.

Ministerpräsident Dr. Ehard entgegnet, er sei ja nicht nur Abteilungsleiter, sondern verantwortlicher politischer Staatssekretär.

Staatsminister Dr. Hundhammer teilt ergänzend dazu mit, im Staatsministerium für Unterricht und Kultus habe Staatssekretär Dr. Sattler auch einen selbständigen Geschäftsbereich und sei gleichzeitig politischer Staatssekretär.39

Ministerpräsident Dr. Ehard betont nochmals, er habe nur die einzige Frage: Wie viele Staatssekretäre dürfen oder können bestellt werden? Alles andere ergebe sich von selbst.

Staatsminister Dr. Ankermüller berichtet anschließend über die vorgesehene Regelung des Verordnungsentwurfs in der Mittel- und Unterstufe.40 In der letzteren obliege die Wohnraumbewirtschaftung des Flüchtlingswesens den Bezirksverwaltungsbehörden, wobei für das Flüchtlingswesen Flüchtlingsämter gebildet würden. Die Wohnraumbewirtschaftung sei bisher Auftragsangelegenheit gewesen. Die Flüchtlingsbetreuung werde bei den kreisunmittelbaren Städten gleichfalls Auftragsangelegenheit, während sie bei den Landkreisen nach wie vor unmittelbare Staatsverwaltung sei. Die Wohnungsämter und Flüchtlingsämter könnten in Personalunion vereinigt werden.

Durch den Einbau dieser Gebiete in die innere Verwaltung höre das bisherige Gegeneinanderarbeiten auf und die Selbstverwaltungskörper würden mit herangezogen. Auch die Koppelung von Wohnungsamt und Flüchtlingsamt sei notwendig. Bei der Bestellung der Kreisbeauftragten habe der Staatssekretär für das Flüchtlingswesen das Vorschlagsrecht, während die Ernennung von den Selbstverwaltungskörpern vorgenommen würde.

Staatssekretär Jaenicke hält dem entgegen, § 11 des Flüchtlingsgesetzes,41 der vorsehe, daß die Leiter der Dienststellen für das Flüchtlingswesen durch das Staatsministerium des Innern auf Vorschlag des Staatsbeauftragten bestellt würden, könne nicht geändert werden. Deshalb sei es notwendig festzulegen, daß der Leiter des Flüchtlingsamts vom Staat ernannt werde.

Staatsminister Dr. Ankermüller bestätigt sodann diese Auffassung.

Staatssekretär Dr. Lacherbauer erkundigt sich, wie es denn bei den kreisfreien Städten sei, ob es sich hier um Gemeinde- oder Staatsbeamte handle. Man müsse diese Frage klären, weil man sonst in Schwierigkeiten komme.

Staatsminister Dr. Ankermüller ersucht sodann, die Verordnung noch einmal zurückzustellen.

Ministerpräsident Dr. Ehard empfiehlt, die Frage der Kostentragung noch zu klären, dann könne man die Verordnung ausgehen lassen. Im übrigen sei er durchaus für die geplante Neuordnung, zumal eine Interessenkollision zwischen Einheimischen und Flüchtlingen beim Bestehen einer Sonderverwaltung viel eher eintrete.

Staatssekretär Dr. Lacherbauer macht darauf aufmerksam, bei einer Reihe von Abgeordneten bestünden Bedenken wegen der Koppelung von Flüchtlingswesen und Wohnraumbewirtschaftung.

Staatsminister Dr. Ankermüller entgegnet, der Landrat sei ja der gemeinsame Vorsitzende, auch wenn in der Unterstufe der Flüchtlingsbeauftragte und der Wohnungsbeauftragte verschiedene Personen seien.

Staatsminister Krehle meint, die Gemeinden würden die Koppelung nicht vornehmen, was er auch für richtiger halte.

Ministerpräsident Dr. Ehard regt noch an, ein Schreiben an die Verwaltungsstellen zu richten, wonach der Zweck der Neuordnung darin bestehe, Gegensätze auszugleichen, wozu vor allem der Landrat mit beitragen könne.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller empfiehlt, § 642 sollte herausgenommen und zwecks Abänderung des Flüchtlingsgesetzes selbständig gemacht werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard spricht sich dafür aus, nochmals eine endgültige Redaktionskommission Zusammenkommen zu lassen und stellt fest, daß man grundsätzlich einverstanden sei, vorbehaltlich der Änderung des § 2 und der Aufklärung über die Kostentragung.

Staatssekretär Jaenicke weist auf die Wichtigkeit des § 543 hin und erklärt, Artikel X der Ausführungsbestimmungen zum Flüchtlingsgesetz44 könne nicht allein aufgehoben werden, es müsse vielmehr heißen: „Artikel X wird dahin geändert, daß ...“

Ministerpräsident Dr. Ehard faßt die Angelegenheit nochmals dahin zusammen, daß der Entwurf nochmals besprochen und dann endgültig erlassen werden solle. Grundsätzlich stelle er aber das Einverständnis des Ministerrats fest.45

III. Staatsschauspiel und Schulreform

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, die in Aussicht genommene Schließung des Staatsschauspiels habe große Beunruhigung in der Öffentlichkeit hervorgerufen.46

Staatsminister Dr. Hundhammer erklärt, die Schließung des Staatsschauspiels wäre eine Maßnahme, die eine geradezu katastrophale Wirkung hätte und nur im alleräußersten Falle getroffen werden dürfe. Man müsse nach Mitteln suchen, um andere Auswege zu finden; in Aussicht genommen sei u.a. eine Kürzung der Spitzengagen um 10 bis 20%, wodurch man ca. 130000 Mark erspare. Natürlich könne eine solche Summe das Problem noch nicht lösen.47 Auch mit einer Nichtbesetzung von freiwerdenden Stellen könne nicht wesentlich geholfen werden. Bei allen Einsparungen müßten aber die für Staatstheater im nächsten Halbjahr noch 2,4 Millionen zur Verfügung gestellt werden. Staatssekretär Dr. Sattler werde sich mit Herrn Staatsminister Dr. Kraus in Verbindung setzen und die Probleme im einzelnen besprechen.48

Ministerpräsident Dr. Ehard berichtet über seine Besprechung mit General Clay in der Frage der Schulreform,49 die zur Folge gehabt habe, daß der Befehl des Landesdirektors der Militärregierung für Bayern geändert worden sei.50 Er habe auf dieser Abänderung bestanden, zumal der Landtag die Angelegenheit ja nur zurückgestellt habe. Man werde jetzt dem Landtag einen Abänderungsantrag genau in der Form zuleiten, wie der Befehl jetzt laute. Dann allerdings sei es Sache des kulturpolitischen Ausschusses und des Landtags Stellung zu nehmen, wobei die Regierung keine Garantie übernehmen könne. Außerdem müsse man in den Kultusetat den Betrag einsetzen, der es dem Kultusministerium ermögliche, die teilweise Schulgeldfreiheit zu finanzieren. Er habe vor, selbst die Angelegenheit darzulegen, wenn sie im Haushaltsausschuß zur Sprache komme.

Staatsminister Dr. Hundhammer verliest anschließend die Bekanntmachung des Kultusministeriums, die auf Grund der neuen Situation ergangen sei. Im Grunde sei dies der Vorschlag, den sein Ministerium von Anfang an gemacht habe. Mr. Winning51 von der Militärregierung werde sich dazu noch äußern. Beim Schulgeld betrage der Ausfall bis 31. März 1949 ca. 6–7 Millionen, bei der Lehrmittelfreiheit ca. 5–6 Millionen im laufenden Etatjahr, also insgesamt ca. 10–12 Millionen. Ursprünglich habe die Militärregierung vorgeschlagen, die notwendigen Gelder sofort vorzustrecken, worauf er erklärt habe, das Finanzministerium sei dazu nicht in der Lage. Es handle sich im übrigen auch hier um einen ausdrücklichen Befehl.52

Staatsminister Dr. Kraus stellt fest, er habe keinesfalls bereits die Schließung des Staatsschauspiels als endgültig erklärt, sondern lediglich mitgeteilt, man müsse die Schließung erwägen.53 Mit Staatssekretär Dr. Sattler und Herrn Dr. Dieß54 habe er bereits verhandelt und werde das auch weiter tun. Möglicherweise werde der Münchener Rundfunk helfend einspringen.55 Was die allgemeine Finanzlage betreffe, so habe er die größte Sorge, ob man die Gehälter noch weiter zahlen könne. Die Steuereinnahmen seien zwar in der letzten Zeit etwas gestiegen, sie stünden aber nach wie vor in einem erschrekkenden Mißverhältnis zu denjenigen der anderen Länder. Er müsse heute schon darauf aufmerksam machen, daß man eines Tages vor der Zahlungsunfähigkeit stehe, zumal die Erstausstattung von 200 Millionen DM in diesem Quartal fehle. Die Gesundheitsabteilung z.B. verfüge über keine Mittel mehr,56 auch die Akademie der Wissenschaften werde kaum weiter machen können57 usw. Es sei unmöglich für einen Staat, mit diesem Betriebsmittelplan zu existieren.

Der Geldumlauf sei im übrigen viel zu hoch und neues Geld dürfe auf keinen Fall entstehen. Selbstverständlich sei die Auszahlung des Kopfgeldes ein großer Fehler gewesen, da hiedurch der Geldumlauf von Anfang an zu hoch geworden sei. Die Situation sei so, daß die Deutsche Post den Ländern einen Kredit von 50 Millionen habe zur Verfügung stellen müssen, von denen Schleswig-Holstein bereits 10 Millionen erhalten habe, er habe sich gezwungen gesehen, auch schon bayerische Ansprüche anzumelden. Dabei habe man wirklich alles versucht, um Einsparungen zu machen.

Anschließend gibt Staatsminister Dr. Kraus einige Beispiele über die Höhe der eingegangenen Lohnsteuer bekannt, bei der z. B. Württemberg Bayern übertreffe, obwohl es nur 1/3 von dessen Bevölkerungszahl besitze.

Was die Staatstheater betreffe, so seien die anderen Länder lang nicht so freigiebig wie Bayern. So erhalte z. B. das Staatstheater in Stuttgart nur einen Zuschuß von rund 830 000.-, Hessen zahle insgesamt eine Million usw. Jedenfalls wende Bayern für diese Zwecke ein Mehrfaches der anderen Länder auf. Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, die Münchner Theater seien eine Kulturstätte ersten Ranges und es sei unmöglich, sie einfach aufhören zu lassen. Im übrigen sei es s. E. unmöglich, allein durch Sparmaßnahmen die Finanzschwierigkeiten zu lösen. Es frage sich, ob wirklich überall eine vernünftige Finanzpolitik betrieben werde, vor allem von Seiten der Landeszentralbank aus. Tatsache sei, daß eine Reihe von Leuten in der britischen Zone unmittelbar nach der Währungsreform mit großen Beträgen nach Bayern gekommen sei und aufgekauft habe mit Krediten, die sie nach dem Anziehen der Preise ohne jede Schwierigkeit hätten zurückzahlen können. Man müsse nur bedenken, daß bei Warenwechseln, die nach drei Monaten einzulösen seien, durch die erhöhten Preise ein Vielfaches erlöst werden könnte. Über die Reichsbahn und per Auto würden unglaubhafte Geschäfte gemacht, bei denen im Handumdrehen Beträge von 100 000 DM und mehr verdient würden. Sei es denn nicht möglich, ein Mittel zu finden, um diesen Dingen nachzugehen? Manchmal habe es den Eindruck, als ob man sich zu sehr in die Einzelheiten bei Betriebsprüfungen vertiefe und nicht dazu komme, die wirklich großen Geschäfte zu untersuchen, die ohne Buchführung vorgenommen würden. Allerdings bestehe die Schwierigkeit, daß bei ungenauer und fehlender Buchführung Schätzungen vorgenommen würden, gegen die wieder Einspruch eingelegt werde usw. Jedenfalls müsse man überlegen was zu tun sei, da man mit Sparmaßnahmen allein nicht durchkomme. Selbstverständlich sei die allererste Voraussetzung zur Behandlung der Finanzmisere die Herabsetzung der Besatzungskosten.58

Staatsminister Dr. Kraus gibt bekannt, daß bei den Staatsausgaben in dem jetzt verflossenen Zeitraum über die Hälfte auf Besatzungskosten entfallen seien. Ohne eine erhebliche Senkung der Besatzungskosten käme man nicht weit. Bisher habe man aber nur Versprechungen bekommen. Im übrigen sei auch die Steuermoral auf das tiefste gesunken.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt abschließend fest, es müsse unter allen Umständen in der Frage der Besatzungskosten ein gemeinsamer Vorstoß gemacht werden.

IV. Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über die Errichtung einer Marktordnung59 für die Ernährungswirtschaft des Landes Bayern (Marktordnungsgesetz)

Staatsminister Dr. Schlögl teilt einleitend mit, das bayerische Beispiel habe Schule gemacht60 und es werde zurzeit ein Entwurf für die Bizone ausgearbeitet. Man versuche in Frankfurt nochmals die Zwangswirtschaft für die Landwirtschaft einzuführen und habe neue Preise festgesetzt, obwohl der Preisstopp gefallen sei. Was den vorliegenden Entwurf betreffe, so sei dies nun die dritte Fassung61 und die von Seiten der Bayerischen Staatskanzlei und des Justizministeriums vorgebrachten Bedenken seien nunmehr ausgeräumt. Im übrigen sehe auch der bizonale Entwurf vor, daß Vereinbarungen grundsätzlich als verbindlich erklärt werden.

Auf Frage von Staatsminister Dr. Seidel antwortet Staats minister Dr. Schlögl, das Marktordnungsgesetz sei bereits genehmigt.

Ministerpräsident Dr. Ehard bemerkt, im Gegensatz zu den verschiedenen Organisationen der Erzeuger seien die Verbraucher lediglich durch die Gewerkschaften vertreten, dieses Bedenken werde aber wohl durch § 6 Absatz 3 beseitigt, der Einstimmigkeit vorsehe.62 Dagegen müsse er Einwendungen gegen § 1 Absatz 3 erheben,63 wonach der Zusammenschluß mehrerer Marktgemeinschaften zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (Ernährungskammer) verfügt werden könne. Eine solche Bestimmung werde die Militärregierung nicht genehmigen, da derartige Kammern öffentliche Funktionen hätten.64 Er halte dies überhaupt nicht für notwendig und glaube, man könne die Körperschaft des öffentlichen Rechts überhaupt streichen.

Staatsminister Dr. Schlögl entgegnet, die Auffassung der Amerikaner habe sich in dieser Hinsicht geändert, so könne er nun z. B. in einer Verfassungsurkunde den Bauernkammern Körperschaftsrechte verleihen. Er sei aber damit einverstanden, in diesem Fall den fraglichen Absatz wegzulassen.

Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, er habe auch Bedenken gegen § 1065 und müsse die Frage stellen, worauf sich das Recht, Ordnungsstrafen festzusetzen, gründe. Den gleichen Zweck könne man dadurch erreichen, wenn man bei den Vereinbarungen erkläre, sich einer Vertragsstrafe unterwerfen zu wollen und außerdem der Entscheidung des Landesernährungsamtes, die Höhe der Vertragsstrafe festzusetzen, ferner der weiteren Klausel, das beim Bayer. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu errichtende Schiedsgericht anzuerkennen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller schlägt vor, die Ordnungsstrafen durch den Landwirtschaftsminister festsetzen zu lassen, der dieses Recht dann auf das Landesernährungsamt übertragen könne.

Ministerpräsident Dr. Ehard betont nochmals, jedenfalls müßten sich die Vertragspartner ausdrücklich einer Vertragsstrafe und den daraus zu ziehenden Folgerungen unterwerfen.

Staatsminister Dr. Schlögl erklärt sich bereit, die Verordnung nochmals in dieser Form umarbeiten zu lassen, worauf der Ministerrat grundsätzlich sein Einverständnis feststellt.

V. Entwurf eines Gesetzes über die Wiedererrichtung von Konsumgenossenschaften66

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, gegen den Gesetzentwurf67 bestünden keine Bedenken und man könne die Angelegenheit wohl abschließen.

Der Ministerrat erklärt seine Zustimmung zu dem Entwurf, der nunmehr dem Bayerischen Landtag und dem Bayerischen Senat zugeleitet wird.68

VI. Gesetz zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts (Entschädigungsgesetz)69

Ministerialrat Dr. Baer berichtet eingehend über die bei der letzten Direktoriumssitzung in Stuttgart70 vorgenommenen Änderungen des Entwurfs,71 wodurch insbesondere durch Herausnahme der DPs72 der Kreis der berechtigten Personen kleiner geworden sei. Von besonderer Bedeutung sei § 3, der vorsehe, daß Geldansprüche für die Zeit vor dem 21. Juni 1948, soweit das Gesetz nichts abweichendes bestimme, in RM berechnet und im Verhältnis 10 : 1 in Deutsche Mark umgerechnet werde. Zu beachten sei ferner die Abänderung des § 15, wonach jetzt für jeden Monat Haftzeit nur mehr eine Entschädigung von 100 DM statt 150 DM vorgesehen sei und für 6 monatige Haftzeit keine Entschädigung gewährt werde.73

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller wirft ein, man müsse sich jedenfalls die Nachprüfung des berechtigten Personenkreises Vorbehalten und könne diese nicht allein Staatskommissar Dr. Auerbach überlassen.

Ministerialrat Dr. Baer führt weiter aus, daß nunmehr auch der in § 17 vorgesehene Höchstbetrag geändert worden sei.74 Ungeklärt sei noch die Frage der Erstattung der Reichsfluchtsteuer.75

Die wichtigsten Bestimmungen seien die § 38 und 39, die sich mit dem Rang der Wiedergutmachungsleistungen und den Deckungsmitteln befaßten.76 Das Gesetz stehe und falle damit, welche Beträge aus dem Lastenausgleich zur Verfügung gestellt werden könnten. Man habe sich deshalb mit der Militärregierung in Verbindung gesetzt um festzustellen, ob eine ausschließliche Zuständigkeit des Wirtschaftsrats für den Lastenausgleich begründet sei. Eine Anfrage bei OMGUS habe keine eindeutige Antwort ergeben. In Stuttgart habe man sich dahin geeinigt, einstweilen das Gesetz zu beschließen und OMGUS dann zur endgültigen Entscheidung vorzulegen.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, man habe den Auftrag, bis 31. Dezember 1948 den Lastenausgleich durchzuführen. Die Zuständigkeit des Wirtschaftsrats sei jetzt auf den Erlaß und die Annahme von Gesetzen für den Lastenausgleich ausgedehnt. Es sei noch nicht bekannt, ob die Entschädigungsfrage ebenso wie der Lastenausgleich in die Zuständigkeit des Wirtschaftsrats falle. Entscheidend sei § 39, der als verfügbare Deckungsmittel u.a. die Geldbeträge und die Sachwerte des Sonderfonds bestimme, so daß ab 1. Oktober 1948 das Gesetz über den Sonderfonds wegfalle.77 Die Leistungen für Klasse II und III seien davon abhängig, daß im Gesetz über den Lastenausgleich ein bestimmter Betrag zur Verfügung gestellt werde, wohl etwa 10% des gesamten Aufkommens. Allerdings sei es eine reine Annahme, ob der Lastenausgleich diese 10% auch tatsächlich bringen könne und andererseits, ob er nicht die gesamte Entschädigungsfrage einbeziehe. Das ganze Gesetz falle mehr oder weniger ins Leere, umsomehr, als es nur ein Zonengesetz sei. Eine besondere Schwierigkeit bestehe vor allem auch darin, daß man nicht wisse, was die britische und französische Zone machten. Andererseits sei man natürlich in einer prekären Lage, da man das Gesetz nicht gut ablehnen könne.

Es werde damit gerechnet, daß die Werte in den früheren KZ-Lagern herangezogen werden könnten, wobei man aber nicht wisse, ob nicht der Lastenausgleich diese Werte in Anspruch nehme. Es könnte durchaus sein, daß die Militärregierung erkläre, es sei Sache des Lastenausgleichs, diese Dinge festzusetzen. Man stehe also vor einer völlig undurchsichtigen Situation, wozu noch die Belastung durch das Rückerstattungsgesetz, das ja ebenfalls nur ein Gesetz der US-Zone gewesen sei, komme.78 Wenn das Gesetz genehmigt werde, dann würden die Renten und Entschädigungen festgesetzt und hinterher müsse man feststellen, daß man kein Geld habe. Nicht erfüllbare Versprechungen wären natürlich das allerschlimmste. Augenblicklich könne nur festgesetzt werden, was wirklich bezahlt werden könne, darüberhinaus dürfe man nichts tun. Die letzte Autorität gehe sonst verloren.

Staatssekretär Sedlmayr wirft sodann die Frage der Aufrechnung auf.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller stimmt zu und meint, eigentlich gehöre die ganze Angelegenheit zum Lastenausgleich. Vielleicht könne man auch einen Ausgleich von den einzelnen Ländern verlangen, nachdem die meisten politisch Verfolgten in Bayern hängen geblieben seien.

Ministerpräsident Dr. Ehard betont nochmals, zunächst müßten die Beiträge festgesetzt werden, die nicht gekürzt werden könnten, z. B. Renten. Es bliebe aber immer noch die Schwierigkeit übrig, daß man ein Stück herausreiße und damit eigentlich einen Teil des Lastenausgleichs vorwegnehme.

Staatsminister Dr. Kraus stimmt Ministerpräsident Dr. Ehard zu und teilt mit, man sei daran, eine Vermögensabgabe festzusetzen, um vorläufige Entschädigungen zahlen zu können. Ein Unterausschuß in Frankfurt befasse sich damit und habe bis jetzt eine 2% Vermögensabgabe vorgesehen. Der Kreis der Betroffenen in Frankfurt umfasse Fliegergeschädigte, politisch Verfolgte und Wohnungsgeschädigte.

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, das würde praktisch bedeuten, daß die Leistungen des Sonderfonds weiter gezahlt würden und die anderen Gruppen neu hinzukämen. Es wäre dann doch besser, nicht dieses Stück aus dem Lastenausgleich herauszureißen, zumal es auch optisch eine bessere Wirkung hätte, wenn es dort eingebaut würde.

Staatsminister Dr. Kraus meint, man könne auf Grund dieses Gesetzes Zuwendungen aus dem Lastenausgleich nicht erwarten.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller weist noch darauf hin, daß das wichtigste die Festsetzung des Personenkreises sei. U.a. habe er in dieser Hinsicht Bedenken gegen § 15, II, denn man könne wohl nicht die Wehrmachtshaft mit der eigentlichen KZ-Haft vergleichen.79

Ministerialrat Dr. Baer wirft ein, es käme natürlich in diesem Punkt darauf an, ob die Wehrmachtsstrafe aus politischen Gründen ausgesprochen worden sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard faßt seine Ausführungen dahin zusammen, man könne wohl sagen, so lange die ganze Sachlage, insbesondere die Zuständigkeit des Lastenausgleichs nicht geklärt sei, müsse man abwarten, zumal man ja auch nicht indirekt über diesen verfügen könne. Man dürfe sich nicht dazu hergeben, daß man den Beteiligten Versprechungen mache, die nicht eingehalten werden könnten.

Staatsminister Dr. Kraus ergänzt, auch Finanzminister Dr. Hilpert80 sei der Ansicht, die Angelegenheit möglichst hinauszuschieben.

Staatssekretär Dr. Grieser macht auf § 36 aufmerksam, der Bestimmungen über die Wiedergutmachung auf dem Gebiet der Sozialversicherung enthalte und meint, diese Regelung könne für sich allein durchgeführt werden.

Ministerialrat Dr. Baer erwidert, § 36 sei ursprünglich ein besonderes Gesetz gewesen und sei erst jetzt mit hereingenommen worden.

Staatsminister Krehle erkundigt sich zu diesem Punkt, ob es zweckmäßig sei, hier die Zuständigkeit des Wirtschaftsrats auszudehnen.

Abschließend stimmt Ministerpräsident Dr. Ehard dieser Ausführung zu und meint auch, eine Herausnahme des § 36 sei möglich. Im übrigen müßten jedenfalls die Leistungen aus dem Sonderfonds wie bisher weiter gezahlt werden.

VII. Verordnung über die Wiedereinführung der Schwurgerichte81

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, der Entwurf82 sei außerordentlich unklar und schwerfällig und er habe trotz des Beschlusses des Landtags erhebliche Bedenken dagegen. Alles in allem betrachte er diese Verordnung als Unmöglichkeit.

Der Ministerrat spricht sich sodann, nachdem auch Stv. Ministerpräsident Dr. Müller seine Zustimmung erteilt hat, dafür aus, die Angelegenheit zurückzustellen.83

[VIII.] Notgesetz über die Erziehung zur Arbeit84

Auf Vorschlag von Ministerpräsident Dr. Ehard wird beschlossen, den Gesetzentwurf endgültig zurückzustellen, wozu auch Staatsminister Dr. Ankermüller sein Einverständnis erklärt.

[IX.] Vertretung der Ministerien bei den Landtagssitzungen85

Ministerpräsident Dr. Ehard macht darauf aufmerksam, daß es bei der letzten Vollsitzung des Landtags unliebsam aufgefallen ist, daß das Staatsministerium der Finanzen, von dem verschiedene Auskünfte verlangt wurden, nicht vertreten gewesen sei. Er bitte dringend, in jedem Ministerium einen eigenen Referenten für den Landtag aufzustellen, der dafür zu sorgen habe, daß in jeder Sitzung eine ausreichende Vertretung anwesend sei.

Im einzelnen habe es sich bei der fraglichen Landtagssitzung um die Anfrage der SPD, bezüglich der Wiedereinstellung von ehemaligen Parteigenossen nach dem Ausscheiden der SPD aus der Regierung, gehandelt.86 Er ersuche das Finanzministerium nunmehr, diese Anfrage unmittelbar schriftlich zu beantworten.87

[X. Handwerksgesetz88

Staatsminister Dr. Seidel erklärt, in dieser Frage habe heute eine Besprechung mit dem Justizministerium stattgefunden.

Staatssekretär Dr. Lacherbauer erklärt dazu, das Justizministerium habe verfassungsrechtliche Bedenken dagegen erhoben und man müsse überhaupt zwischen der wirtschaftspolitischen und der rechtlichen Seite unterscheiden.89 Erst heute habe wieder eine Rücksprache mit dem Vizepräsidenten der Handwerkskammer90 stattgefunden mit dem Ergebnis, daß eine neuerliche Besprechung der Referenten des Wirtschafts- und Justizministeriums anzusetzen sei. Natürlich müsse man die Bedenken zurückstellen, wenn es sich nur irgendwie machen ließe.

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht in diesem Zusammenhang die Mitglieder des Kabinetts bei offiziellen Anlässen, bei denen die einzelnen Berufsstände erwähnt würden, das Handwerk nicht zu vergessen, da in einigen Fällen eine solche Nichtbeachtung Verstimmung hervorgerufen habe.

[XI.] Diensträume für die Kriegsbeschädigtenabteilung

Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert an den Beschluß des Bayerischen Landtags in dieser Angelegenheit.91

Staatssekretär Dr. Grieser führt sodann aus, s. E. könne die Frage der Unterbringung der KB-Abteilung mit Leichtigkeit gelöst werden. Bisher sei diese in völlig unzulänglichen Baracken ohne Licht und ohne Heizung untergebracht gewesen.92 Nunmehr werde das Haus Prinzregentenstraße 48, in dem der Kassationshof untergebracht sei, bis Ende Oktober frei werden. Damit bekäme die KB-Abteilung 38 sehr brauchbare Räume, in denen die 180 Angestellten gut untergebracht werden könnten. Auch in sonstiger Hinsicht sei das Haus außerordentlich geeignet. Er müsse im übrigen darauf hinweisen, daß der Direktor der Landesversicherungsanstalt Oberbayern, Abgeordneter Peschel,93 in dieser ganzen Sache eine etwas zwiespältige Rolle spiele. So habe dieser erst kürzlich in einer Versammlung erklärt, der bis 31. Oktober 1948 gestellte Termin sei ja ganz schön, wahrscheinlich werde es aber Frühjahr werden, bis die KB-Abteilung einziehen könne. Leider höre er nun, daß das B. Staatsministerium für Sonderaufgaben nur zwei Stockwerke des Hauses Prinzregentenstraße 48 frei geben könne. Es müsse aber unter allen Umständen eine Möglichkeit gefunden werden, bis Ende Oktober geeignete Räume aufzutreiben.

Anschließend berichtet Staatssekretär Dr. Grieser sodann noch über die Kundgebung der Schwerbeschädigten in der letzten Vollsitzung des Bayerischen Landtags.

Ministerpräsident Dr. Ehard betont nachdrücklich, die beteiligten Ministerien müßten sich zusammensetzen und unbedingt bis Ende Oktober die Sache zum Abschluß bringen.

Staatsminister Krehle meldet sodann die Ansprüche der Landesversicherungsanstalt Oberbayern auf das Haus Holbeinstraße 11 an und erklärt, es sei zweckmäßiger, wenn das Ministerium des Innern das Haus Prinzregentenstraße 48 übernehme und entsprechende Räume in der Holbeinstraße 11 frei gebe.94

Staatsminister Dr. Hagenauer erklärt, selbstverständlich müßten die Kriegsbeschädigten entsprechende Räume bekommen und er sei jederzeit bereit, solche freizugeben; so aber, wie man es hier gemacht habe, sei es unmöglich. Von seinem Ministerium habe niemand die Zustimmung dazu erteilt, daß das gesamte Haus Prinzregentenstraße 48 geräumt werde, nachdem der Neubau in der Königinstraße lediglich 30 Zimmer umfasse.

Staatsminister Dr. Ankermüller verwies auf die Schwierigkeiten der inneren Verwaltung, die in München in 12 verschiedenen Gebäuden untergebracht sei und spricht sich auch dafür aus, daß das Ministerium des Innern einen Tausch zwischen Holbeinstraße 11 und Prinzregentenstraße 48 vornehme.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt abschließend fest, daß unter allen Umständen bis 31. Oktober eine befriedigende Lösung gefunden werden müsse.95

[XII.] Personalfragen

1. Ernennung des Landwirtschaftsrats Josef Scharf96 zum Direktor der Bayer. Landesanstalt für Pflanzenbau und Pflanzenschutz.

Der Ministerrat stimmt der Ernennung zu, da es sich um einen Wiedergutmachungsfall handle.

2. Ernennung des Regierungsbaudirektors Hermann von Miller zum Ministerialrat.97

Auch hier werden gegen die Ernennung keine Bedenken erhoben.

3. Wiedereinstellung und Versetzung in den Ruhestand des früheren Ministerialrats Richard Mezger.98

Der Ministerrat stimmt gemäß dem Vorschlag des Kultusministeriums der Versetzung in den Ruhestand als Ministerialrat (nicht Abteilungsleiter) zu.

4. Direktor der Landesversicherungsanstalt Bayreuth, Kaulfers.99

Ministerpräsident Dr. Ehard macht darauf aufmerksam, daß er von einigen Abgeordneten Oberfrankens auf diesen Fall angesprochen worden sei. Herr Kaulfers sei Vorstand der Landesversicherungsanstalt Oberfranken mit dem Titel Regierungsrat, während ihm nunmehr zwei entnazifizierte Oberregierungsräte beigegeben worden seien. Natürlich war dies für seine Stellung als Vorstand außerordentlich mißlich. Er sei dafür, daß dieser Fall bereinigt werde und ersuche das Arbeitsministerium, sich hierüber mit dem Finanzministerium in Verbindung zu setzen.

5. Kreisregierung von Bayreuth

Staatsminister Dr. Ankermüller ersucht um die Zustimmung des Ministerrats, daß Dr. Gebhard100 zum kommissarischen Regierungspräsidenten von Bayreuth ernannt und mit der Führung der Geschäfte beauftragt werde.

Der Ministerrat erklärt hiezu sein Einverständnis.

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
In Vertretung
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister