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Nr. 44MinisterratssitzungMittwoch, 6. Oktober 1948 Beginn: 9 Uhr 15 Ende: 11 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, stv. Ministerpräsident Dr. Müller, Innenminister Dr. Ankermüller, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Verkehrsminister Frommknecht, Sonderminister Dr. Hagenauer, Staatssekretär Fischer (Innenministerium-Bauabteilung), Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Lacherbauer (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Grieser (Arbeitsministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium).

Entschuldigt:

Kultusminister Dr. Hundhammer, Finanzminister Dr. Kraus, Arbeitsminister Krehle, Staatsminister Dr. Pfeiffer (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Dr. Schwalber (Innenministerium), Staatssekretär Sühler (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Verkehrsministerium).

Tagesordnung:

I. Emission von Inhaberschuldverschreibungen. [II. Eröffnung der bayerischen Warenbörse]. [III. Sozialer Helferring]. [IV. Energielage].

I. Emission von Inhaberschuldverschreibungen

Staatsminister Dr. Seidel berichtet, verschiedene bayerische Hypothekenbanken, sowie die Bayerische Gemeindebank hätten schon vor längerer Zeit den Antrag gestellt, die Emission von 5%igen Hypothekenpfandbriefen bzw. Kommunalschuldverschreibungen zu gestatten.1 Diese Anträge seien unter zwei Gesichtspunkten zu behandeln, nämlich nach der formalrechtlichen Seite, also wer die Genehmigung zu erteilen habe, und zweitens nach der wirtschafts- und finanzpolitischen Seite.

Was die erste Frage betreffe, so sei die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber in § 795 BGB geregelt. Nach der vierten Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen vom 8. Dezember 19312 stehe diese Genehmigung nur der Reichsregierung zu. Nach dem Aufhören der Reichsregierung nach dem Zusammenbruch sei maßgebend das Kontrollratsgesetz Nr. 54 über das Kreditwesen,3 das für den vorliegenden Fall nicht besonders glücklich sei, weil seiner Meinung nach die Aufsicht über die Banken und Versicherungsgesellschaften dem Wirtschaftsministerium hätte überlassen werden sollen.4 Nachdem auf Grund dieses Gesetzes die Genehmigung in solchen Fällen der Staatsregierung obliege, glaube er, sie müsse diese als Staatsregierung hier erteilen. Jedenfalls sei es notwendig, bei der ersten Emission sehr vorsichtig zu sein, damit nicht später unter Umständen die Verwaltungsgerichte angerufen werden könnten. Wenn die Staatsregierung die Genehmigung erteile, so bedeutet dies höchstens ein Mehr. Ihre Zuständigkeit könne dagegen in keiner Weise angezweifelt werden.

Was die sachliche Seite der Angelegenheit betreffe, so hätten hier in Bayern die Banken die Initiative ergriffen. Schleswig-Holstein beabsichtige übrigens auch, Schuldverschreibungen in Höhe von 10 Millionen Mark hinauszugeben. Aus der französischen Zone werde die gleiche Absicht beim Schluchseewerk festgestellt, das Obligationen über 30 Millionen hinausgeben wolle. In der gegenwärtigen Situation käme es darauf an, daß der bayerische Kapitalmarkt nicht von außen her abgeschöpft werde.5 Dazu komme, daß die Bank der deutschen Länder erkläre, daß sie in der Frage von Emissionen kein Recht für sich in Anspruch nehme. Man müßte sich die Frage stellen, ob man jetzt schon dieses Wagnis übernehmen könne. Allerdings glaubten die Banken zuversichtlich, die in Frage kommenden Beträge unterbringen zu können. Man dürfe wohl annehmen, daß sie sich darüber genau unterrichtet hätten.

Die Höhe des Zinsfußes sei von außerordentlicher Bedeutung. 5% Verzinsung sei natürlich ziemlich niedrig, wenn man diesen Satz z.B. vergleiche mit der ersten Emission von 1924 nach der Inflation, bei der ein Zinsfuß von 9% festgesetzt worden sei, den man allerdings später auf 7% und dann noch weiter gesenkt habe. Hier handle es sich nun darum, daß die in Betracht kommenden Gelder zu einem großen Teil dem Wohnungsbau zufließen und man das Bauen nicht durch hohe Zinssätze verteuern könne. Er halte deshalb einen Zinssatz von 5% für richtig in Übereinstimmung mit den Banken. Wie die Konkurrenz späterer Emissionen mit höheren Zinssätzen diese jetzigen Pfandbriefe beeinflussen werde, könne man noch nicht sagen. Jedenfalls werde aber der Kurs beeinflußt. Andererseits genießen die bayerischen Pfandbriefe von jeher allenthalben großes Vertrauen. Die Anträge machten insgesamt 40 Millionen DM aus, wozu aber noch eine beabsichtigte Emission von 10 Millionen DM 6%iger Obligationen des Bayernwerks kommen. Die Energiekräfte müßten mit allen Mitteln ausgebaut werden, wozu diese 10 Millionen allerdings nicht ausreichen, aber immerhin schon ins Gewicht fielen, besonders da das Bayernwerk zurzeit nur mit Überbrückungskrediten arbeite, ein Zustand, den man auf die Dauer nicht durchhalten könne. In einer gemeinsamen Besprechung der beteiligten Ministerien sei deshalb vorgeschlagen worden, dem Ministerrat nur die Genehmigung von insgesamt 25 Millionen vorzuschlagen, damit für das Bayernwerk noch die Möglichkeit der geplanten Emission gewährleistet bleibe. Im einzelnen handle es sich um folgende Emissionsbeträge:

1.) B. Hypotheken- und Wechselbank, München 7 Mill. DM Pfandbriefe
2.) B. Vereinsbank, München 3,5 Mill. DM Pfandbriefe
3.) B. Handelsbank, München 3,5 Mill. DM Pfandbriefe
4.) Südd. Bodencreditbank, München 3,5 Mill. DM Pfandbriefe
5.) Vereinsbank in Nürnberg, Nürnberg 1,5 Mill. DM Pfandbriefe
6.) B. Landwirtschaftsbank eGmbH, München 2 Mill. DM Pfandbriefe
7.) B. Gemeindebank, München 4 Mill. DM Kommunalobligationen.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, wenn die zuverlässigen B. Hypothekenbanken der Auffassung seien, man könne die Emission durchführen, dann könne man sie auch unterstützen.

Staatssekretär Dr. Müllerberichtet über die Schwierigkeiten, die das Bayernwerk habe und insbesondere über die Mühen, die Bauvorhaben, wie das Rißbachprojekt über die Geldumstellung zu bringen.6 Die deutsche Post habe größere Beträge zur Verfügung gestellt, es sei aber unsicher, wie lange man darüber verfügen könne.

Staatssekretär Dr. Lacherbauer erkundigt sich, ob die Gemeindebank bisher das Emissionrecht gehabt habe, ihm sei darüber nichts bekannt.7

Staatssekretär Dr. Müller entgegnet, die Bayerische Gemeindebank habe im letzten Jahr das Pfandbriefrecht angestrebt, was aber vom Finanzministerium abgelehnt worden sei.8

Staatssekretär Dr. Lacherbauer frägt weiter, man müsse grundsätzlich feststellen, was hier unter Kommunalobligationen verstanden werde.

Staatssekretär Geiger erklärt, 1940–42 sei eine bayerische Kommunalanleihe aufgelegt worden, deren Träger die Bayer. Gemeindebank gewesen sei. Seiner Ansicht nach müsse die Frage jetzt noch geklärt werden.

Staatsminister Dr. Seidel stimmt Staatssekretär Dr. Lacherbauer zu und macht gleichfalls darauf aufmerksam, daß ja die Frage des Pfandbriefrechts der Bayer. Gemeindebank eine alte Streitsache sei, worauf sich Staatssekretär Dr. Müller bereit erklärt, den zuständigen Referenten im Staatsministerium der Finanzen zu befragen.

Staatssekretär Geiger betont, man dürfe sich darüber freuen, daß Bayern hier die Initiative ergriffen habe. Kein Pfandbrief habe einen gleich guten Ruf wie der bayerische, was sich übrigens auch im Kurs ausgedrückt habe. Ob der Zinssatz von 5% richtig sei, stehe noch dahin, die Verantwortung dafür müßten aber die Emissionsbanken tragen; zweifellos werde jedoch die nächste Emission einen höheren Zinsfuß haben. Vielleicht könne man diese Angelegenheit dazu benützen, die Bevölkerung darauf hinzuweisen, daß das Sparen wieder einen Sinn habe und überhaupt diese Emission entsprechend psychologisch vorbereiten.

Ministerpräsident Dr. Ehard macht dagegen Bedenken geltend und meint, man könne gerade in der jetzigen Situation nicht den Leuten irgendwelche Zusicherungen über die Sicherheit von Papieren usw. machen. Man dürfe nicht übersehen, daß insbesondere durch das letzte Währungsgesetz das Vertrauen weiter Bevölkerungskreise schwer erschüttert sei.9

Staatssekretär Dr. Müller kehrt zurück und teilt mit, die Bayer. Gemeindebank habe immer ein Emissionsrecht gehabt, allerdings nicht für Pfandbriefe.

Staatsminister Dr. Ankermüller spricht sich warm dafür aus, die Emission zu unterstützen, besonders auch vom Standpunkt des Wohnungsbaues aus, zumal in der letzten Sitzung des Aufbaurats10 alle Finanzsachverständigen der Meinung gewesen seien, daß auf andere Weise keine Mittel aufgebracht werden könnten. Irgendeine Gefahr, die Pfandbriefe nicht unterzubringen, bestehe nach Auffassung aller Fachleute nicht.

Der bayerische Ministerrat faßt daraufhin einstimmig folgenden Beschluß: „Auf Grund § 795 BGB in Verbindung mit § 6 des Ersten Teils, Kap. III der Vierten Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Friedens vom 8. 12. 31 (RGBl. I S. 699) und des § 1 der Verordnung über den Kapitalverkehr vom 12. 6. 1941 (RGBl. I S. 328  ) und § 4 der Ersten Durchführungsverordnung hierzu vom 9. 8. 1941 (RGBl. I S. 515  ) wird hiermit

1. den im folgenden genannten Hypothekenbanken die Genehmigung erteilt, auf den Inhaber lautende, zu 5 v.H. verzinsliche Hypothekenpfandbriefe in Höhe des jeweils nachstehend angegebenen Nennbetrages in Verkehr zu bringen:

B. Hypotheken- und Wechselbank, München 7 Mill. DM
B. Vereinsbank, München 3,5 Mill. DM
B. Handelsbank, München 3,5 Mill. DM
Südd. Bodencreditbank, München 3,5 Mill. DM
Vereinsbank in Nürnberg, Nürnberg 1,5 Mill. DM
B. Landwirtschaftsbank eGmbH, München 2 Mill. DM

2. der Bayerischen Gemeindebank (Girozentrale), München, die Genehmigung erteilt, auf den Inhaber lautende, zu 5 v. H. verzinsliche Kommunalschuldverschreibungen im Nennbetrag von 4 Mill. DM in Verkehr zu bringen,

3. der Bayernwerk AG, München, die Genehmigung erteilt, auf den Inhaber lautende, zu 6 v.H. verzinsliche Schuldverschreibungen bis zum Nennbetrag von 10 Mill. DM in Verkehr zu bringen.“11

[II.] Eröffnung der bayerischen Warenbörse12

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, es seien Bedenken erhoben worden, ob bei der Errichtung der bayerischen Warenbörse in München die Vorschriften des Börsengesetzes beachtet worden seien, wonach die Genehmigung der Landesregierung erforderlich sei. Außerdem werde der Erlaß einer Börsenordnung für notwendig gehalten.13

Staatsminister Dr. Schlögl erwidert, derartige Warenbörsen seien bereits in Frankfurt und Stuttgart eröffnet worden. Er habe die Angelegenheit im einzelnen mit dem Wirtschaftsministerium besprochen, das keine Bedenken erhoben habe. Auch sei schon ein im Handelsregister eingetragener Börsenverein gegründet worden. Die Warenbörse sei deshalb notwendig, weil man amtliche Preise brauche für die Produkte, die nicht bewirtschaftet seien. Nachdem schon in verschiedenen Städten solche Warenbörsen geschaffen seien, könnte man es unbedenklich auch in Bayern machen.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, das sei zweifellos richtig, eine andere Frage sei aber, ob die rechtlichen Voraussetzungen geprüft worden seien. Sachlich möchte er natürlich keine Schwierigkeiten machen.

Staatssekretär Geiger erklärt, das Wirtschaftsministerium habe die Sache geprüft und keine Bedenken erhoben.14

[III.] Sozialer Helferring

Ministerpräsident Dr. Ehard berichtet über den durch Herrn Abgeordneten Dr. Rindt15 ins Leben gerufenen Sozialen Helferring,16 den er persönlich für eine sehr begrüßenswerte Einrichtung halte. Nun höre er, daß die Oberste Baubehörde gewisse Schwierigkeiten mache, weil sie den gesamten Wohnungsbau für sich in Anspruch nehme. Seine Auffassung sei die, daß man dem Helferring als Selbsthilfeorganisation Unterstützung gewähren müsse, wenn man ihm das nötige Vertrauen schenken könne.17 Wenn dies der Fall sei, dürfe man ihm aber auch keine Schwierigkeiten machen. Man habe natürlich das Recht, nach Ablauf einer gewissen Zeit festzustellen, was er tatsächlich geleistet habe.

Staatsminister Dr. Ankermüller betont, was von Seiten des Innenministeriums aus geschehen konnte, sei getan worden. Jetzt handle es sich allerdings um die Frage der Mittel.

Staatssekretär Dr. Müller weist darauf hin, Herr Dr. Rindt habe sich ausdrücklich bei ihm dafür bedankt, daß das Finanzministerium Entgegenkommen gezeigt habe.

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht abschließend dringend, die Angelegenheit nunmehr endgültig zu regeln.18 Ministerpräsident Dr. Ehard führt in diesem Zusammenhang noch aus, man solle die Frage prüfen, ob die Gemeinden nicht jedes Jahr eine bestimmte Zahl von Wohnungen für Flüchtlinge bauen könnten außerhalb des normalen Bauprogramms.

Staatsminister Dr. Ankermüller antwortet, eine derartige Aktion sei schon eingeleitet, aber auch hier bestehe die Frage der Flüssigmachung der notwendigen Mittel.

Staatssekretär Fischer teilt mit, eine vertrauliche Nachricht aus Frankfurt gehe dahin, daß die Verwaltung für Arbeit ein großes Baureferat mit einer Unzahl von Abteilungen einrichten wolle. Man habe sich von Frankfurt aus bereits an Angestellte der Obersten Baubehörde gewandt, um sie dafür zu gewinnen. Offensichtlich wolle man bei der Verwaltung für Arbeit das gesamte Bauwesen zentral zusammenfassen.19

Staatsminister Dr. Seidel sagt, ein Ausschuß des Wirtschaftsrats in Frankfurt habe den Beschluß gefaßt, eine solche zentrale Bauplanung abzulehnen. Er werde sich jedenfalls dagegen wenden, zumal der Verwaltung für Arbeit nach der Proklamation Nr. 7 dieses Gebiet nicht zustehe.20

[IV.] Energielage

Staatsminister Dr. Seidel teilt mit, die Energieversorgung Bayerns befinde sich in einer starken Krise infolge des Wassermangels, so daß man leider starke Herabsetzungen der Stromlieferungen habe vornehmen müssen,21 besonders in der chemischen Industrie. In diesem Zusammenhang müsse er übrigens auch die Frage aufwerfen, ob es auf die Dauer zweckmäßig sei, daß der Vorstand des Bayernwerks gleichzeitig Landeslastverteiler sei,22 zumal er auch noch den Aufsichtsratsvorsitz in einer Reihe von Unternehmungen inne habe.23

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
In Vertretung
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister