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Nr. 45MinisterratssitzungMontag, 11. Oktober 1948 Beginn: 9 Uhr 15 Ende: 12 Uhr 30
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, stv. Ministerpräsident Dr. Müller, Innenminister Dr. Ankermüller, Kultusminister Dr. Hundhammer, Finanzminister Dr. Kraus, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Sonderminister Dr. Hagenauer, Staatssekretär Fischer (Innenministerium-Bauabteilung), Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Lacherbauer (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Grieser (Arbeitsministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Verkehrsministerium).1

Entschuldigt:

Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Arbeitsminister Krehle, Verkehrsminister Frommknecht, Staatsminister Dr. Pfeiffer (Staatskanzlei), Staatssekretär Dr. Schwalber (Innenministerium), Staatssekretär Sühler (Landwirtschaftsministerium).

Tagesordnung:

[I. Bericht Ministerpräsident Ehards über seinen Besuch beim Parlamentarischen Rat in Bonn]. [II.] Entwurf zu einem Gesetz über die Aufräumung von Trümmergrundstücken (Trümmergesetz). [III.] Ernährungsfragen. [IV.] Verordnung über die behördliche Organisation der Wohnraumbewirtschaftung und des Flüchtlingswesens. [V.] Betriebsmittelplan für das 3. Rechnungsvierteljahr 1948. [VI.] Gesetz zur Durchführung der Schulreform. [VII. 1. Verordnung zur Durchführung des Rundfunkgesetzes]. [VIII. Neuregelung der Kosten für die Schulspeisung]. [IX. Fall J. E. Messmer]. [X. Unterbringung der Kriegsbeschädigtenabteilung].

I. Bericht Ministerpräsident Ehards über seinen Besuch beim Parlamentarischen Rat in Bonn]

Ministerpräsident Dr. Ehard berichtet eingehend über seinen Besuch in Bonn bei der CDU/CSU-Fraktion des Parlamentarischen Rats.2

Sodann wird in die Beratung der Tagesordnung eingetreten.

[II.] Entwurf zu einem Gesetz über die Aufräumung von Trümmergrundstücken (Trümmergesetz)

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt einleitend bekannt, daß sich bisher zu dem vorliegenden Entwurf3 lediglich das Staatsministerium für Wirtschaft geäußert habe4 und zunächst die Stellungnahme der anderen Staatsministerien abgewartet werden müsse.

Staatssekretär Fischer teilt dazu mit, der Gesetzentwurf sei bereits im Senat5 und im Aufbaurat6 besprochen worden und Herr Ministerialrat von Miller könne als Berichterstatter die Meinungsverschiedenheiten, die dabei aufgetreten seien, vortragen.

Ministerialrat von Miller 7 führt aus: Bei den Vorbesprechungen sei vor allem die Frage aufgetaucht, ob es sich bei diesem Gesetz um Aufgaben handle, die in den Rahmen der Selbstverwaltung oder in den des übertragenen Wirkungskreises fielen. Dabei hätten insbesondere das Justiz- und Finanzministerium sich dahin entschieden, daß es sich um eine Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinden handle, während sich im Senat die Herren Senatoren Thoma8 und Dr. Volkhardt9 als Vertreter der Gemeinden und kreisunmittelbaren Städte dagegen ausgesprochen hätten.10 Diese Frage müsse zunächst geklärt werden. Im Zusammenhang damit sei auch der Artikel 11 des Entwurfs über die Kostentragung zu beachten, bei dem der Senat eine andere Formulierung vorgeschlagen habe.11

Ministerpräsident Dr. Ehard wirft ein, das Recht auf Selbstverwaltung werde nur dann nicht in Anspruch genommen, wenn es sich um die Tragung von Kosten handle. Seiner Ansicht nach falle die Aufräumung von Trümmergrundstücken usw. zweifelsohne unter die Selbstverwaltungsaufgaben.

Ministerialrat von Miller erklärt noch ergänzend, es handle sich schon deshalb um eine Selbstverwaltungsaufgabe, da die Gemeinden nach dem Zusammenbruch sofort von sich aus mit den Aufräumungsarbeiten begonnen und auch wesentliches geleistet hätten.

Staatsminister Dr. Kraus macht darauf aufmerksam, der Staat habe an sich im Rahmen des Finanzausgleichs Zuschüsse für diese Aufgaben gegeben, die aber an sich geradezu typische Selbstverwaltungsaufgaben seien, wie überhaupt das Bauwesen in den Städten, was die ganze historische Entwicklung seit dem Mittelalter beweise. Bei der gegenwärtigen Finanzlage sei es vollkommen ausgeschlossen, von Seiten des Staates aus Mittel zur Verfügung zu stellen. Er müsse abermals feststellen, daß der Staat vor der Zahlungsunfähigkeit stehe.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt nochmals fest, daß man unter allen Umständen an diesem Standpunkt festhalten müsse.

Staatsminister Dr. Ankermüller schlägt vor, in einer kurzen Referentenbesprechung zwischen den beteiligten Ministerien die Sache soweit abzuschließen, daß der Ministerrat in seiner nächsten Sitzung über den Gesetzentwurf Beschluß fassen könne.12

Der Ministerrat erklärt sich sodann damit einverstanden, die Angelegenheit bis zur nächsten Sitzung zurückzustellen, in der sie abgeschlossen werden soll.13

[III.] Emährungsfragen

Staatsminister Dr. Schlögl führt aus, die Erregung der Bauern, die durch die Versprechungen Dr. Baumgartners noch geschürt werde, sei außerordentlich gestiegen. Andererseits versuche man, die Bewirtschaftung bei der Ernährung dadurch wieder einzufangen, daß man die jetzt vorgesehenen Preise halten wolle. Von Frankfurt aus habe man die Absicht, den Verkauf ohne Marken zu verhindern, wobei besonders auf Bayern ein Druck ausgeübt werden solle. Wenn dieser Versuch scheitere, werde man zweifellos versuchen, den Ländern die Schuld darin zu geben und hier besonders wieder Bayern. Dabei würden überall Waren ohne Marken abgegeben, bei uns allerdings zu einem niedrigeren Preis wie z.B. in Nordrhein-Westfalen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller berichtet in diesem Zusammenhang über die Pläne, in Frankfurt eine Änderung herbeizuführen.

Staatsminister Dr. Schlögl fährt fort, in der Fleischversorgung sei die Krise in der Hauptsache dadurch eingetreten, daß jüdische Viehhändler und Metzger systematisch versuchten, überall Vieh aufzukaufen zu teilweise horrenden Preisen, um sich damit ein Monopol zu verschaffen. Diese Bestrebungen würden durch Staatskommissar Dr. Auerbach unterstützt. Er sei entschlossen, nicht mehr länger zuzusehen und auch gegen die Juden vorzugehen, die tatsächlich zurzeit alles in der Hand hätten. Er brauche aber dazu das Einverständnis des Kabinetts.

Ministerpräsident Dr. Ehard stimmt im Namen des Ministerrats zu, betont aber, das Material, das man hiezu brauche, müsse völlig einwandfrei sein. Gleichzeitig mache er noch einmal darauf aufmerksam, daß man der Vorratswirtschaft größte Aufmerksamkeit schenken müsse.

Staatsminister Dr. Schlögl erklärt sodann, er habe die Fleischversorgung bis Ende des Monats gesichert, was lediglich eine Finanzierungsfrage sei; wenn er 5 Millionen bekommen könne, habe er keinerlei Bedenken für die Zukunft. Im übrigen habe sein Ministerium eine Denkschrift über die Ernährungswirtschaft ausgearbeitet,14 deren Zweck u.a. der sei, in aller Öffentlichkeit festzustellen, daß die bayerische Staatsregierung an den Verhältnissen keine Schuld trage. Besonders schwierig sei aber die Getreidefrage, da durch die Freigabe des Saatgetreides 30% der Erntemenge Bayern verloren gegangen seien. Bis 3. Oktober sei Getreide praktisch frei gewesen, so daß er große Schwierigkeiten in Zukunft befürchten müsse und infolgedessen auch die Senkung der Brotration, die mit 11 000 gr. an sich reichlich hoch sei, beantragt habe. Für seine Pläne benötige er aber die Autorität der bayerischen Regierung und schlage deshalb vor, einen Aufruf an die Bevölkerung seitens der gesamten Staatsregierung zu erlassen.

Der Entwurf des Aufrufs wird verlesen,15 worauf Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, man könne ihn in der vorgeschlagenen Form nicht erlassen und er habe überhaupt Bedenken gegen eine solche Verlautbarung. Er halte es für zweckmäßiger, bestimmte Anweisungen zu geben und diese dann mit allen Mitteln durchzusetzen.

Der Ansicht des Herrn Ministerpräsidenten über diesen Entwurf schließen sich noch verschiedene Kabinettsmitglieder an, so daß Staatsminister Dr. Schlögl zustimmt, ihn zunächst nicht zu veröffentlichen.16 Er fährt dann fort, der Bauernverband habe sich hinter die Regierung gestellt, dagegen habe er erneut Schwierigkeiten mit den Gewerkschaften, die wohl auch politische Ziele damit verfolgten. Jedenfalls habe sich gezeigt, daß durch die reine Zwangswirtschaft nichts mehr erreicht werden könne, was auch im Gegensatz zu früher die Auffassung der Militärregierung sei. Er betone nochmals, seine Versuche würden durch die Propaganda Dr. Baumgartners außerordentlich erschwert und er müsse immer wieder in Gegenden, wo dieser gesprochen habe,17 die Bauern zur Vernunft bringen.

Was die Fleischversorgung betreffe, so müsse er nochmals darauf hin- weisen, daß er diese erst seit 1. Oktober wieder in der Hand habe, nachdem vorher die Bewirtschaftung von Nutz- und Zuchtvieh von Frankfurt frei gegeben worden sei mit der Wirkung, daß unter diese Kategorien praktisch jedes Stück Vieh gefallen sei. Nach der jetzigen Regelung sei ein Verkauf direkt beim Erzeuger verboten und die Bauern müßten alles Vieh ausschließlich auf die Märkte bringen. Wer dagegen verstößt, habe mit strengsten Strafen zu rechnen.

Anschließend ersucht Ministerpräsident Dr. Ehard nochmals, wie schon im letzten Ministerrat, alle mit dem Bauwesen zusammenhängenden Fragen möglichst energisch vorwärts zu treiben.

Staatsminister Dr. Ankermüller entgegnet, es sei alles geschehen, was nur irgendmöglich sei, nur käme man über die Schwierigkeiten der Finanzierung nicht ohne weiteres hinweg. Im übrigen hätten auch Herr von Knoeringen und Dr. Zorn den sogenannten Aufbauplan A18 mehr oder weniger zurückgestellt, da sie auch nicht in der Lage gewesen seien, realisierbare Pläne über seine Finanzierung vorzuschlagen.

Staatssekretär Sedlmayr bezeichnet es als dringend notwendig, die Öffentlichkeit in weitestem Umfang, unter Umständen auch durch Plakate, darüber aufzuklären, was auf dem Gebiet der Ernährung und des Bauwesens und in sonstiger Hinsicht seitens der Regierung geleistet worden sei.19 Überall höre man nur von Angriffen, während von einer wirksamen Abwehr nichts zu spüren sei. Es sei Aufgabe des Presseamts der Bayerischen Staatskanzlei, hier für die entsprechende Aufklärung Sorge zu tragen.

Ministerpräsident Dr. Ehard stimmt zu und ersucht, dem Presseamt entsprechendes Material zur Verfügung zu stellen.

[IV.] Verordnung über die behördliche Organisation der Wohnraumbewirtschaftung und des Flüchtlingswesens20

Staatsminister Dr. Ankermüller berichtet über den nunmehr vorliegenden Entwurf,21 der gegenüber der ersten Fassung in einigen Punkten, vor allem § 1 abgeändert worden sei.22 Er ersuche, in der Begründung auf Seite 2 am Ende den Absatz von „ebensowenig bis sich nicht ergeben“ (Seite 3 oben) zu streichen. Nach § 3 werde das Flüchtlingswesen in der Unterstufe den kreisunmittelbaren Städten als Auftragsangelegenheit übertragen, wobei der Leiter des städtischen Flüchtlingsamtes auf Vorschlag des Staatsbeauftragten durch das Staatsministerium des Innern bestellt werden solle. Es sei wohl richtig, daß bei allen Aufgaben die Auswahl des städtischen Personals in die Personalhoheit des Stadtrats falle und daher echte Selbstverwaltungsangelegenheit sei. Das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden bestehe aber nach Artikel 11 Absatz 2 der Verfassung23 nur nach Maßgabe der Gesetze, was die Möglichkeit zu der in § 3 des vorliegenden Entwurfs vorgesehenen Regelung habe. Was die Kosten betreffe, so bedürften die Einzelheiten noch der Absprache mit dem Staatsministerium der Finanzen. Insbesondere sei zu klären, ob die neu entstehenden Kosten mit Rücksicht auf die im Zuge des Abbaues der Bewirtschaftung verringerten Kosten auf anderen Gebieten des übertragenen Wirkungskreises durch den Zuschuß nach Artikel 2 des Finanzausgleichsgesetzes vom 10. August 194824 als abgegolten gelten könnten. Zurzeit stünden aber noch im Haushalt die Mittel für die Dienststellen der Kreisbeauftragten für das Flüchtlingswesen zur Verfügung, die den Städten als Zuschüsse gegeben werden könnten, so daß eine Neubewilligung von Haushaltsmitteln im laufenden Etatjahr nicht erforderlich sei. Das im § 425 des Entwurfs vorgesehene Weisungsrecht des Staatsbeauftragten sei in § 11 Absatz 1 des Flüchtlingsgesetzes26 verankert.

Ministerpräsident Dr. Ehard macht nochmals Bedenken wegen der Kosten geltend und erkundigt sich, ob alle Fragen zwischen den einzelnen Ministerien abgeglichen seien.

Staatsminister Dr. Kraus erklärt, die Sache sei mit dem Finanzministerium noch nicht genügend behandelt worden.

Staatsminister Dr. Ankermüller betont demgegenüber, die Verordnung müsse unter allen Umständen erlassen werden und Mehrkosten würden, wie er schon ausgeführt habe, nicht entstehen.

Der Ministerrat beschließt sodann, die Verordnung unverändert anzunehmen.27

[V.] Betriebsmittelplan für das 3. Rechnungsvierteljahr 1948

Staatsminister Dr. Kraus legt sodann den Betriebsmittelplan für das 3. Rechnungsvierteljahr 1948 vor28 und macht darauf aufmerksam, daß bis Ende Dezember voraussichtlich ein Defizit von 52,3 Millionen DM sich ergeben werde. Es sei dringend notwendig, allmählich wieder zu einem außerordentlichen Haushalt zu kommen. Noch im Jahre 1947 habe sich der Haushalt auf ca. 3 Milliarden RM belaufen, wogegen man in Zukunft, wenn man sehr vorsichtig rechne, auf Steuereinnahmen von 15[00] bis 1600 Millionen [DM] komme, was einen Ausfall von ca. 800 bis 1000 Millionen bedeute. Das einzige Aktivum seien die gestiegenen Holzgelder. Nach wie vor bestehe eine außerordentliche Diskrepanz zwischen den Einnahmen und den unumgänglich notwendigen Ausgaben. Dabei habe man weitgehende Einsparungen gemacht, bis Ende des Jahres allein beim Personalaufwand über 22 Millionen DM.

Der vorliegende Betriebsmittelplan sei in eingehender Aussprache mit den Haushaltsreferenten aller Ministerien zustande gekommen. Er sei der Auffassung, daß der Betriebsmittelplan ein Instrument der Exekutive sei und sich eigentlich auf der Grundlage eines Haushaltsplans aufbauen müßte, den man zurzeit nicht habe, da der letzte Haushaltsplan auf der RM-Grundlage aufgestellt worden sei. Auch die Militärregierung vertrete den Standpunkt, daß dieser nicht als Grundlage für die Haushaltsführung genommen werden könne. In diesem Zusammenhang müsse er bemerken, daß die Militärregierung neuerdings Vertreter in die Sitzungen des Haushaltsausschusses entsende, was sonst nicht üblich sei;29 wenn sie bestimmte Wünsche haben, sei es der allein richtige Weg, diese über den Herrn Ministerpräsidenten bekanntzumachen. Der Betriebsmittelplan sei übrigens der Militärregierung vorgelegt worden.

Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich, ob es Zweck habe, den Betriebsmittelplan dem Landtag vorzulegen, bevor er nicht im einzelnen mit der Militärregierung besprochen worden sei.

Staatsminister Dr. Kraus macht demgegenüber auf die Dringlichkeit der Sache aufmerksam.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt sodann vor, dem Staatsministerium der Finanzen die Ermächtigung zur Vorlage des Betriebsmittelplans an den Landtag zu geben unter der Voraussetzung, daß mit der Militärregierung gesprochen werde, ferner unter der weiteren Bedingung, daß je nach dem Ausgang der Besprechung mit der Militärregierung ein Ausgleich des Defizits durch die Einsetzung höherer Steuereinnahmen vorgenommen werde.

Der Ministerrat erklärt sich mit diesem Vorschlag einverstanden.30

[VI.] Gesetz zur Durchführung der Schulreform31

Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich nach dem derzeitigen Stand der Schulreform.

Staatsminister Dr. Hundhammer antwortet, sein Ministerium habe jetzt die Gesetzentwürfe über die Lehr- und Lernmittelfreiheit,32 sowie über die Schulgeldfreiheit33 ausgearbeitet und er ersuche, heute noch diese Entwürfe zu besprechen und sodann dem Landtag zuzuleiten. Da sich die Militärregierung mit einer 50%igen Schulgeld-, sowie Lehr- und Lernmittelfreiheit einverstanden erklärt habe, würden sich die Kosten im laufenden Haushaltsjahr auf ca. 12 bis 14 Millionen belaufen. Bei 100%iger Freiheit betrügen die Kosten allerdings jährlich 40 Millionen DM. Was den Ausfall beim Schulgeld betreffe, so entstehe dieser zum Teil bei der Staatskasse, zum Teil bei den gemeindlichen und Privatschulen. Da die Gemeinden und Gemeindeverbände einen Ausgleich aus der Staatskasse beantragten, um die Schulen halten zu können, schlage er dem Ministerrat vor, die Gesetzentwürfe unverändert dem Landtag hinüber zu leiten und er bitte den Herrn Finanzminister, seine Bedenken erst bei den Beratungen im Ausschuß des Landtags geltend zu machen.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, man müsse jetzt die Angelegenheit zum Abschluß bringen, nachdem er selbst sich aufs äußerste für die jetzige Regelung eingesetzt und erreicht habe, was überhaupt zu erreichen gewesen sei; von Seiten der Regierung dürften hier auf keinen Fall neue Schwierigkeiten gemacht werden. Natürlich könne man nach wie vor auf die finanziellen Belastungen hinweisen.

Staatsminister Dr. Kraus führt aus, er müsse bei dem Gesetz über die Schulgeldfreiheit Bedenken dagegen erheben, daß man in §2 den Privatschulen so stark entgegenkomme. Das gleiche gelte übrigens auch bei den gemeindlichen Schulen. Die vorgesehene Regelung gehe zu weit und sei nicht vertretbar.34

Staatsminister Dr. Hundhammer entgegnet, man habe größtes Interesse daran, die Privatschulen, die ja überwiegend in kirchlichen Händen seien, zu erhalten. Er sei aber bereit, im § 2 des Entwurfs aus einer Muß-Vorschrift eine Kann-Vorschrift zu machen.

Ministerpräsident Dr. Ehard macht darauf aufmerksam, daß bei einer Kann-Vorschrift jedes Jahr im Landtag neue Auseinandersetzungen entstehen könnten.

Staatsminister Dr. Kraus betont, es gebe auch eine Reihe von Privatschulen, die nicht klösterliche Schulen seien und er müsse seine Bedenken in gewissem Umfange aufrecht erhalten. Jedenfalls sei es dringend notwendig, lediglich eine Kann-Vorschrift einzusetzen.

Staatsmmister Dr. Hundhammer formuliert darauf § 2 Absatz 1 des Entwurfs in folgender Weise: „Der Staat kann den Gemeinden und Gemeindeverbänden für den Einnahmeausfall, der durch die Herabsetzung des Schulgeldes entsteht, angemessene Zuschüsse gewähren.“

Bei dieser Festsetzung bleibe Absatz 2 natürlich unverändert.35

Der Ministerrat erklärt sodann seine Zustimmung u. z. bei dem Gesetzentwurf über Lehrmittelfreiheit in der unveränderten Form, bei dem Gesetz über die Schulgeldfreiheit in der von Herrn Staatsminister Dr. Hundhammer abgeänderten Fassung.36

[VII.] 1. Verordnung zur Durchführung des Rundfunkgesetzes

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, er habe gegen den Entwurf der Verordnung zur Durchführung des Rundfunkgesetzes, den das B. Staatsministerium für Unterricht und Kultus ausgearbeitet habe,37 Bedenken bezüglich des letzten Absatzes des § 4, da sich im Rundfunkgesetz keine Unterlage dafür finde, daß die verschiedenen Verbände zwei Vertreter wählen sollten, die sich in einem Turnus von je einem Jahr abwechseln.38

Staatssekretär Dr. Sattler erklärt sich bereit, den Entwurf in dieser Hinsicht noch einmal zu überarbeiten.

Der Ministerrat beschließt sodann, daß nach der Abänderung der vorliegende Verordnungsentwurf weitergehen könne.39

[VIII.] Neuregelung der Kosten für die Schulspeisung40

Staatsminister Dr. Schlögl teilt mit, einem Fernschreiben der Verwaltung für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Frankfurt zufolge, wolle das Zweimächtekontrollamt allen Ländern der Trizone die Lebensmittel für die Schulspeisung unentgeltlich zur Verfügung stellen unter der Voraussetzung, daß die Länder die Zubereitungs-, Lagerungs-, und Transportaufwendungen selbst tragen und dadurch die Mahlzeiten ohne Bezahlung an die Kinder abgeben. Der monatliche Aufwand für Bayern belaufe sich auf 1,4 Millionen DM.

Staatsminister Dr. Kraus beklagt, daß der Staatsregierung von Seiten der Militärregierung immer wieder neue Lasten auferlegt würden, die kaum getragen werden könnten.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, die Schulspeisung sei von allergrößter Bedeutung und er müsse nachdrücklich darauf hinweisen. Im übrigen werde ja am 13. Oktober eine Besprechung aller beteiligten Stellen stattfinden, um die Aufteilung der Kosten zu regeln.

Staatsminister Dr. Ankermüller betont gleichfalls die Notwendigkeit der Schulspeisung und der unentgeltlichen Abgabe angesichts der nach der Währungsreform entstandenen Situation.

Ministerpräsident Dr. Ehard faßt die Meinung des Kabinetts dahin zusammen, daß die Schulspeisung grundsätzlich durchgehalten werden müsse, die Finanzierung aber nicht allein vom Staat getragen werden könne.41

[IX.] Fall J. E. Messmer42

Ministerpräsident Dr. Ehard berichtet, daß bei ihm eine Eingabe von 60 Mitgliedern des Bayerischen Landtags zu Gunsten des Herrn J. E. Messmer eingelaufen sei, der eine zeitlang unter Staatsminister a.D. Loritz Ministerialrat im Sonderministerium gewesen sei.43 Der Eingabe liege auch eine Fotokopie eines Briefes des Herrn Staatsministers Frommknecht bei, der sich gleichfalls für Messmer einsetze.

Staatsminister Dr. Hundhammer erklärt, Herr Messmer sei seiner Ansicht nach nicht geeignet, eine führende Staatsstellung zu bekleiden, was er ihm auch persönlich mitgeteilt habe. Er sei auch der Auffassung, die seinerzeitige Einstellung wäre besser nicht erfolgt. Andererseits glaube er, die Entlassung aus dem Amt im Frühjahr 1947 sei zu Unrecht erfolgt und die gegen ihn erhobenen Vorwürfe hätten sich nicht bestätigt.

Staatsminister Dr. Hagenauer macht darauf aufmerksam, wenn er im Ministerium geblieben wäre, wäre ihm zweifellos jetzt auch gekündigt worden und es bestehe keine Veranlassung, für ihn etwas besonderes zu tun.

Staatsminister Dr. Hundhammer gibt zu bedenken, ob nicht doch die Art, in der er entfernt worden sei, zu einer Kritik Anlaß geben könne und ob nicht ein gewisser Ausgleich gefunden werden müsse.

Staatsminister Dr. Hagenauer ersucht, ihm das vorliegende Material zuzuleiten, damit er prüfen könne, ob eine ordnungsgemäße Kündigung mit entsprechender Gehaltszahlung möglich sei.

Der Ministerrat erklärt sich mit dieser Regelung einverstanden.44

[X.] Unterbringung der Kriegsbeschädigtenabteilung.45

Es wird nochmals festgestellt, daß unter allen Umständen die Kriegsbeschädigtenabteilung der Landesversicherungsanstalt Oberbayern bis Ende Oktober in den frei werdenden Räumen des Hauses Prinzregentenstraße 48 bzw. in gleichwertigen Räumen in der Holbeinstraße 11 einziehen müsse.46

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
In Vertretung
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister