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Nr. 49MinisterratssitzungSamstag, 13. November 1948 Beginn: 9 Uhr 30 Ende: 14 Uhr 30
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, stv. Ministerpräsident Dr. Müller, Innenminister Dr. Ankermüller, Kultusminister Dr. Hundhammer, Finanzminister Dr. Kraus, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Arbeitsminister Krehle, Verkehrsminister Frommknecht, Sonderminister Dr. Hagenauer, Staatssekretär Fischer (Innenministerium-Bauabteilung), Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Grieser (Arbeitsministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Verkehrsministerium).

Entschuldigt:

Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Staatsminister Dr. Pfeiffer (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Dr. Schwalber (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Lacherbauer (Justizministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Sühler (Landwirtschaftsministerium).

Tagesordnung:

I. Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des bayerischen Staates für das Rechnungsjahr 1948 (Haushaltsgesetz). II. Gesetz über die Organisation der Volksschulen. III. Gesetz über die Aufhebung des Staatsministeriums für Verkehrsangelegenheiten. IV. Personalangelegenheiten. [V. Maximilianeum]. [VI. Wiederaufbaubank]. [VII. Tarifvertragsgesetz]. [VIII. Generalstreik am Freitag, den 12. November 1948]. [IX. Errichtung von Spielkasinos].

I. Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des bayerischen Staates für das Rechnungsjahr 1948 (Haushaltsgesetz)

Staatsminister Dr. Kraus teilt mit, die Militärregierung habe in einem an den Herrn Ministerpräsidenten gerichteten Brief darauf verzichtet, daß bis zum 1. Oktober 1948 ein revidierter Haushaltsplan für 1948/49 vorgelegt werde und erklärt, den bestehenden Schwierigkeiten Rechnung tragen zu wollen.1 Die der Staatsregierung dagegen auferlegte Verpflichtung, den Entwurf des Staatshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1949/50 bereits bis zum 17. Januar 1949 der Militärregierung vorzulegen, sei nur unter der Voraussetzung erfüllbar, daß ein Nachtragshaushalt nicht mehr aufgestellt werde und auch der Bayerische Landtag nicht mehr in eine Einzelberatung dieses Haushalts eintreten würde. Der vorliegende Gesetzentwurf2 sehe deshalb vor, daß sich der Bayerische Landtag dem Verzicht der Militärregierung auf die Aufstellung eines Nachtragshaushalts anschließe. Das Finanzministerium werde dem Landtag mit dem Betriebsmittelplan für das [4.]3 Rechnungsvierteljahr 1948 eine Übersicht über die notwendigen über- und außerplanmäßigen Ausgaben vorlegen. Was den von der Militärregierung gestellten Termin betreffe, so stehe er zurzeit in Verhandlungen und werde aller Voraussicht nach erreichen, daß dieser Termin bis Anfang Februar verlängert werde. Es sei praktisch unmöglich, vorher schon die umfangreichen Vorarbeiten abzuschließen.4

Ministerpräsident Dr. Ehard empfiehlt, der Militärregierung möglichst bald endgültig mitzuteilen, wann der Haushaltsplan 1949/50 vorgelegt werden könne und zweitens den bayerischen Senat einzuschalten.

Der Ministerrat beschließt sodann, seine Zustimmung zu dem Gesetzentwurf des Finanzministeriums, der umgehend dem Bayerischen Landtag zugeleitet wird.5

II. Gesetz über die Organisation der Volksschulen

Staatsminister Dr. Hundhammer weist darauf hin, der Erlaß eines Schulorganisationsgesetzes6 sei vor allem deshalb notwendig, weil die bisher geltenden Vorschriften auf eine Reihe von zum Teil sehr weit zurückgehenden Rechtsquellen verteilt seien.7 Es kämen laufend Anträge auf Errichtung von Konfessions- und Gemeinschaftsschulen, die sich auf die einschlägigen Bestimmungen der Bayerischen Verfassung stützen, mangels Durchführungsvorschriften aber nicht behandelt werden könnten. Der Landesschulbeirat habe den Entwurf des Kultusministeriums fast einstimmig angenommen, auch der Senat habe ihn gründlich bearbeitet und einige Änderungsvorschläge gemacht,8 die sämtlich berücksichtigt worden seien.

Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich, wer die in § 14 des Gesetzes vorgesehene Beauftragung einer kirchlichen Organisation durchführe,9 ferner, ob bei dieser Bestimmung nicht Schwierigkeiten durch die Ausschaltung der Gemeinden entstehen könnten.

Staatsminister Dr. Hundhammer antwortet, die Beauftragung läge beim Kultusministerium; im übrigen müßten die Gemeinden in jedem Fall gehört werden, ein Recht, das in den Durchführungsvorschriften verankert werde. Er werde auch in Kürze ein neues Schulbedarfsgesetz10 vorlegen können, bei dem selbstverständlich nicht daran gedacht werde, den sächlichen Schulbedarf, den die Gemeinden zu tragen hätten, auf den Staat zu übertragen.

Der Ministerrat beschließt sodann, dem vorliegenden Gesetzentwurf, der nunmehr dem Landtag zugeleitet wird, zuzustimmen.11

III. Gesetz über die Außebung des Staatsministeriums für Verkehrsangelegenheiten

Staatsminister Dr. Kraus gibt einen Überblick über die Entstehung des Verkehrsministeriums,12 sowie über die Verminderung seiner Aufgaben und Zuständigkeiten durch die Proklamation Nr. 5. In der Öffentlichkeit werde s.E. die Aufhebung des Ministeriums als Sparmaßnahme begrüßt werden.13

Staatsminister Frommknecht berichtet über die umfangreichen Aufgaben, die das Ministerium auch jetzt noch zu erfüllen habe14 und verweist auf seine eingehende Haushaltsrede.15 Die Position gegenüber der bizonalen Verwaltung für Verkehr und der Bahn, sowie der Post sei sehr stark und es sei gelungen, die bayerischen Interessen mit Nachdruck und Erfolg zu vertreten. Er glaube, daß die Aufhebung des Verkehrsministeriums Nachteile mit sich bringen werde, die größer seien, als die durch die Einsparung erzielten Vorteile.

Staatssekretär Sedlmayr macht gleichfalls auf die sachliche und politische Bedeutung des Verkehrsministeriums aufmerksam.

Nach einer eingehenden Aussprache über die politische Seite der Angelegenheit erklärt Ministerpräsident Dr. Ehard, es sei notwendig, den vorliegenden Gesetzentwurf durch eine ausführliche Begründung zu ergänzen. Insbesondere müsse geklärt werden, welche Zuständigkeiten dem Ministerium noch verblieben seien und in welcher Weise sie aufgeteilt werden sollten. Es sei wohl auch zweckmäßig, die Meinung der Landtagsfraktion zu erforschen.16

Staatsminister Frommknecht gibt noch bekannt, die Aufhebung der Straßenverkehrsdirektion München, der Straßenverkehrshauptämter und Straßenverkehrsämter sei bereits weitgehend vorbereitet und würde in allernächster Zeit durchgeführt werden.17

Auf Vorschlag des Ministerpräsidenten Dr. Ehard wird beschlossen, den Gesetzentwurf des Finanzministeriums nochmals zu überarbeiten, wobei das Finanzministerium die Federführung behalten, aber alle beteiligten Ministerien zuziehen solle.18 Insbesondere müsse eine klare Zusammenstellung der Zuständigkeiten ausgearbeitet werden.19

IV. Personalangelegenheiten

1. Ernennung von Mitgliedern des Obersten Rechnungshofs

Der Ministerrat beschließt, dem Vorschlag des B. Staatsministeriums der Finanzen entsprechend folgende ehemalige Beamte zu Mitgliedern des Obersten Rechnungshofs zu ernennen, unter gleichzeitiger Ernennung zum Ministerialrat unter Wiederberufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit:

a) Ludwig Oexle,20

b) Dr. Josef Traßl,21

c) Dr. Franz Schneider.22

2. Durch Beschluß des Ministerrats wird der Präsident des Landgerichts Landshut, Mork,23 zum Generalstaatsanwalt in Nürnberg ernannt.

3. Besetzung des Amtes für Wiedergutmachung

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, das Staatsministerium der Finanzen habe als Anwalt für Wiedergutmachung den bisherigen Staatskommissar Dr. Auerbach und als Leiter der Regelungs- und Verwaltungsabteilung den bisherigen Abteilungsleiter im Landesamt für Vermögensverwaltung und Wiedergutmachung, Dr. Sebastian Endres,24 vorgeschlagen.25 Er halte es für notwendig, in das Ernennungsschreiben an Dr. Auerbach folgenden Absatz hereinzunehmen:

„Ihre Gehalts- und Anstellungsverhältnisse werden durch einen besonderen Vertrag mit dem B. Staatsministerium der Finanzen im einzelnen geregelt“.26

Der Ministerrat erklärt sich mit der Berufung des Herrn Dr. Auerbach unter Zustimmung zu dem Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten einverstanden.27

Anschließend wird nach kurzer Aussprache beschlossen, die Berufung des Herrn Dr. Endres noch nicht durchzuführen und die Angelegenheit noch kurze Zeit zurückzustellen.

4. Vizepräsident Schindler, Ansbach28

Staatsminister Dr. Ankermüller teilt mit, Vizepräsident Schindler in Ansbach habe das 65. Lebensjahr erreicht und müßte demnach pensioniert werden. Nun habe der Besoldungsausschuß beschlossen,29 daß Beamte, die unter das Wiedergutmachungsgesetz fielen, und zu ihnen gehöre Vizepräsident Schindler, nicht vor dem 68. Lebensjahr pensioniert werden dürften.

Staatsminister Dr. Kraus erklärt es für fraglich, ob ein solcher Beschluß die Staatsregierung binde.

Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, daß der Landtag ein entsprechendes Gesetz machen müsse und daß vorher die Staatsregierung nicht gehalten sei, derartige Beschlüsse auszuführen. Er würde empfehlen, im Haushaltsausschuß zu klären, daß ein Gesetz gemacht werden müsse, wenn man Ausnahmen verlangen wolle. Im Falle des Vizepräsidenten Schindler in Ansbach, der früher nicht bayerischer Beamter gewesen sei, habe man keinerlei Veranlassung, von sich aus eine besondere Ausnahme zu machen.

Staatsminister Dr. Ankermüller stellt sodann abschließend fest, daß der Ministerrat seine Auffassung billige, Vizepräsident Schindler müsse am 15. November 1948 pensioniert werden.

[V.] Maximilianeum30

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, er müsse zu seinem Bedauern feststellen, daß die Frage der Übersiedlung des Bayerischen Landtags in das Maximilianeum noch nicht zur Ruhe gekommen sei. Nachdem eigentlich schon alles geregelt gewesen sei, hätten sich neuerdings Schwierigkeiten ergeben. Esmüßte sich doch machen lassen, ein schriftliches Abkommen zu treffen, worin die Räume, die der Landtag beziehe, festgelegt würden und andererseits einem Teil der Studenten die Möglichkeit gegeben werde, weiter im Maximilianeum-Gebäude wohnen zu bleiben. Dieser Zustand könne dann solange bleiben, bis ein neues Gebäude für die Studenten errichtet sei. Die Frage des Eigentumswechsels selbst könnte allenfalls31 der Entscheidung eines Schiedsgerichts Vorbehalten bleiben. Eine solche Vereinbarung habe er schon vor 5/4 Jahren vorgeschlagen32 und es sei dringend an der Zeit, dies jetzt schriftlich niederzulegen.

Staatsminister Dr. Hundhammer erklärt, Professor Rheinfelder,33 der die Stiftung Maximilianeum vertrete, habe ihm versichert, die Vorschläge des Herrn Ministerpräsidenten bedeuteten die einzig mögliche Lösung. Gleichzeitig habe Professor Rheinfelder ihn gebeten, auf das Finanzministerium hinzuwirken, daß ein solcher Vertrag vor dem Einzug des Landtags in das Gebäude unterschrieben sei.

Staatsminister Dr. Ankermüller weist darauf hin, daß die Frage mit den Privatwohnungen im Maximilianeum besonders schwierig sei, insbesondere sei ein Einvernehmen mit Frau Professor Vossler34 kaum zu erreichen.

Staatsminister Dr. Hundhammer erklärt sich bereit, nochmals mit Frau Vossler35 zu verhandeln. Von dem Ergebnis dieser Besprechung müßten dann die weiteren Schritte abhängig gemacht werden.36

[VI.] Wiederaufbaubank,37

Staatsminister Dr. Seidel teilt mit, der Wirtschaftsrat habe ein Gesetz über eine Wiederaufbaubank beschlossen.38 Der Verwaltungsrat dieser Bank solle sich voraussichtlich aus je einem Vertreter der Verwaltungen der Finanzen, der Wirtschaft, der Ernährung und Arbeit, ferner aus drei Vertretern der Länder zusammensetzen. Dabei solle der Länderrat das Recht haben, die drei Ländervertreter vorzuschlagen. Nordrhein-Westfalen beabsichtige, einen Vertreter für die Wirtschaft zu benennen und dafür Bayern einen Vertreter für die Landwirtschaft einzuräumen.39

Staatsminister Dr. Hundhammer tritt dafür ein, daß auch Bayern in diesem Verwaltungsrat einen Vertreter der Wirtschaft entsenden solle.

Staatsminister Dr. Seidel regt an, das Kabinett möge dem Ministerpräsidenten und ihm die Vollmacht erteilen, im Länderrat in Frankfurt über diese Frage gemäß der dort bestehenden Situation zu verhandeln.

Der Ministerrat stimmt sodann diesem Vorschlag zu.40

[VII.] Tarifvertragsgesetz

Staatsminister Dr. Seidel berichtet über ein vom Wirtschaftsrat in Frankfurt beschlossenes Tarifvertragsgesetz,41 das u.a. vorsehe, daß die Allgemein-Verbindlichkeit von Tarifverträgen allein von Frankfurt aus erteilt werden müsse. Die Arbeitsminister sämtlicher Länder hätten dagegen Protest eingelegt.

Staatsminister Krehle führt aus, bei einer bizonalen Arbeitsministerbesprechung in Zusmarshausen sei der sogenannte Zusmarshausener Entwurf ausgearbeitet worden, der vorsehe, daß das Recht, Tarifverträge für allgemein verbindlich zu erklären, grundsätzlich bei den Ländern verbleiben müsse und Frankfurt lediglich bei Reichstarifen zuständig sei. Der Gesetzentwurf in der zentralistischen Fassung sei von der SPD eingebracht worden,42 man habe dagegen protestiert und beantragt, den Zusmarshausener Entwurf wieder herzustellen43 Ob man einen Erfolg erziele, sei aber zweifelhaft. Man müsse berücksichtigen, daß vor 1933 das Reichsarbeitsministerium allein zuständig gewesen sei, Tarifverträge für allgemein verbindlich zu erklären. Für alle Fälle würden die Arbeitsminister dem Länderrat empfehlen, ein Veto einzulegen.44 Übrigens sei in Frankfurt schon ein Gesetzentwurf vorgelegt, demzufolge alle Zuständigkeiten des früheren Reichsarbeitsministeriums auf die Verwaltung für Arbeit in Frankfurt übergehen sollen.45

Staatsminister Dr. Ankermüller teilt in diesem Zusammenhang mit, die gleichen Tendenzen bestehen auf dem Gebiet des Bauwesens.46 Er bitte das Kabinett um Ermächtigung, gegen diese Bestrebungen in Frankfurt mit allem Nachdruck vorgehen zu können.

Der Ministerrat billigt die Haltung des Herrn Staatsministers des Innern gegenüber derartigen Tendenzen in Frankfurt.

Anhand verschiedener Beispiele werden anschließend die schwebenden Versuche, auf allen Gebieten zentralistische Lösungen zu finden, besprochen.

Staatsminister Dr. Kraus erklärt sodann im Namen des Kabinetts, daß dieses die Haltung des Herrn Ministerpräsidenten im Kampf für eine föderalistische Gestaltung des zukünftigen Bundesstaates rückhaltlos billige und ihn bitte, mit der gleichen Zielsicherheit und Klarheit wie bisher für Bayern weiter zu arbeiten. Er persönlich sei überzeugt, daß mit unbeirrbarer Festigkeit noch vieles für Bayern erreicht werden könne.

[VIII.] Generalstreik am Freitag, den 12. November 194847

Staatsminister Dr. Ankermüller macht darauf aufmerksam, daß die Verlautbarung der Gewerkschaften über die Arbeitsruhe am 12. November 194848 in einem gewissen Widerspruch mit den Presseberichten und den Mitteilungen der staatlichen Stellen stehe, wonach die Mehrzahl der Bevölkerung den Streik ablehne. Die Berichte zeigten, daß eine Reihe von großen und kleinen Betrieben gearbeitet hätten.49 Er halte es für richtig, von Seiten der Regierung aus der Öffentlichkeit eine klare Darlegung zu geben.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, der Herr Staatsminister für Wirtschaft möge in den nächsten Tagen am Rundfunk sprechen und vor der Öffentlichkeit feststellen, wie die Beteiligung am Streik und die Stimmung der Bevölkerung gewesen sei.50

Staatsminister Krehle empfiehlt, mit einer solchen Erklärung abzuwarten, bis die endgültigen Zahlen von den Arbeitsämtern eingelaufen seien. Es werde sich wahrscheinlich herausstellen, daß kaum 50% der arbeitenden Bevölkerung die Arbeit niedergelegt haben.51

Staatsminister Dr. Seidel meint, er könnte ja am Rundfunk zunächst die Behauptung der Gewerkschaften über eine 95%ige Beteiligung am Streik anzweifeln und genaue Angaben in Aussicht stellen.

Staatsminister Dr. Ankermüller wirft sodann die Frage des Streiks von Beamten und Angestellten im Staatsdienst auf.52 So habe zum Beispiel das Landratsamt Kronach gestreikt, einschließlich der Beamten, an einigen weiteren Landratsämtern nur die Angestellten. Auch das Finanzamt Rothenburg habe die Arbeit niedergelegt.

Staatsminister Dr. Kraus antwortet, er werde gegen das Finanzamt Rothenburg einschreiten.

Staatsminister Krehle erklärt, bezüglich des Streikrechts der Beamten müsse eine klare Rechtsgrundlage geschaffen werden. Die Angestellten könnten ein Streikrecht haben, wenn es sich um reine wirtschaftliche Forderungen, wie Verbesserung der Löhne und Arbeitsbedingungen, handle.

[IX.] Errichtung von Spielkasinos

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, der Staatsregierung lägen Anträge von verschiedenen Orten auf Errichtung von Spielkasinos vor und man müsse diese Frage grundsätzlich besprechen.53

Staatsminister Dr. Ankermüller erwidert, er habe die notwendigen Vorarbeiten schon veranlaßt, auch auf der Konferenz der Innenminister in Wiesbaden habe man sich darüber unterhalten und Hessen habe die Genehmigung für Nauheim erteilt.54 Von verschiedenen Seiten würde geltend gemacht, man könne die Spielleidenschaft doch nicht ausrotten und durch die Errichtung von Spielkasinos würden einerseits dem Staat Gelder zufließen, andererseits würde unkontrollierbares Glücksspiel verhindert. Er habe bereits veranlaßt, daß die gesetzliche Grundlage nachgeprüft und ein Memorandum seines Ministeriums vorbereitet würde.

Staatsminister Dr. Kraus führt aus, wenn man derartige Pläne verwirklichen wolle, bräuchte man ein neues Gesetz, da das Reichsgesetz vom Jahre 1933 nicht ausreiche.55 Persönlich stehe er aber auf dem Standpunkt, daß das Glücksspiel an sich zu verwerfen sei und die Erfahrungen, die man mit den Spielbanken in Monaco usw. gemacht habe, ihn als Christen abschreckten. Er werde sich einer anderen Auffassung des Kabinetts nicht entgegenstellen, müsse aber davor warnen und darauf hinweisen, daß man gerade als CSU-Regierung eine solche Sache sehr genau überlegen müsse.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller und Staatsminister Dr. Seidel schließen sich dieser Auffassung an.

Staatsminister Dr. Seidel betont, seiner Auffassung nach könne man unmöglich gerade in einer Zeit so etwas machen, in der Millionen von Menschen nicht wissen, wie sie ihr Leben fristen sollen.

Staatsminister Dr. Ankermüller erklärt, das sei selbstverständlich auch seine persönliche Meinung, er habe lediglich die von anderer Seite für die Errichtung von Spielbanken geltend gemachten Argumente wiedergeben wollen.

Auf Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten wird sodann beschlossen, das Staatsministerium des Innern solle die für und gegen die Errichtung von Spielbanken sprechenden Gründe genau zusammenstellen und ein Memorandum ausarbeiten.56

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
In Vertretung
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister