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Nr. 60MinisterratssitzungFreitag,18. März 1949 Beginn: 15 Uhr 30 Ende: 19 Uhr 30
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, stv. Ministerpräsident Dr. Müller, Kultusminister Dr. Hundhammer, Finanzminister Dr. Kraus, Arbeitsminister Krehle, Verkehrsminister Frommknecht, Sonderminister Dr. Hagenauer, Staatssekretär Dr. Schwalber (Innenministerium), Staatssekretär Fischer (Innenministerium-Oberste Baubehörde), Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Grieser (Arbeitsministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Verkehrsministerium).1

Entschuldigt:

Innenminister Dr. Ankermüller, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Staatsminister Dr. Pfeiffer, Staatssekretär Sühler (Landwirtschaftsministerium).

Tagesordnung:

I. Notparlament der Flüchtlinge. II. Pressegesetz. III. Baunotabgabegesetz. IV. Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiet des Kostenwesens und Gesetz zur Änderung der Hinterlegungsordnung. V. Schulspeisung. VI. Versorgung der Strafanstalt Landsberg/Lech.

I. Notparlament der Flüchtlinge2

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, der 1. Vorsitzende des sogenannten Notparlaments der Flüchtlinge sei kurz vor Weihnachten bei ihm gewesen, um ihm mitzuteilen, das Notparlament sei nunmehr gewählt und werde in der nächsten Zeit zusammentreten. Um eine Geschäftsstelle einrichten zu können und für sonstige Zwecke benötige es 10 oder 20000,- DM.3 Er habe daraufhin Herrn Goetzendorff4 geantwortet, in dieser Weise ginge es nicht und zum mindesten müsse er Angaben darüber machen, wie sich das Notparlament die Finanzierung vorstelle. Außerdem habe er erklärt, zunächst müsse die Verbindung mit dem Finanzministerium aufgenommen werden, das aber ebenfalls nicht über die notwendigen Mittel im Haushalt verfüge. Der normale Weg sei Bewilligung von Geldern durch den Landtag.

Im übrigen sei die Frage, welche Stellung das Notparlament habe, noch offen, zumal der Hauptausschuß der Flüchtlinge als beratende Körperschaft bestehe, der aus staatlichen Mitteln subventioniert wäre. Er habe sich von Anfang an auf den Standpunkt gestellt, es scheine ihm notwendig, eine Klärung des Verhältnisses zwischen Hauptausschuß und Notparlament zu suchen.5

Staatsminister Dr. Kraus wirft ein, er habe Herrn Goetzendorff damals geschrieben, Haushaltsmittel seien nicht vorhanden und etwaige Gelder für das Notparlament müßten vom Landtag bewilligt werden.6

Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, er habe den Vorsitzenden des Hauptausschusses, Herrn Schütz,7 nach seiner Meinung gefragt und dieser habe geantwortet, er werde versuchen, eine Querverbindung aufzunehmen und es bestehe die Möglichkeit, entweder Mittel des Hauptausschusses abzuzweigen oder auch den Hauptausschuß8 durch Hereinnahme von Mitgliedern des Notparlaments zu ergänzen. Herr Schütz habe auch den Gedanken erwogen, ob es nicht möglich sei, die Mittel für den Hauptaussschuß zu erhöhen. Das Notparlament für sich allein zu subventionieren halte er für unmöglich, da in diesem Fall natürlich auch andere Organisationen die gleichen Forderungen erheben könnten. In der Zwischenzeit habe er keine weitere Nachricht von Herrn Schütz bekommen, bis jetzt vor einigen Tagen ein umfangreiches Schreiben des Hauptausschusses und des Notparlaments, unterschrieben Schütz-Goetzendorff, eingelaufen sei, das zum Schluß die Forderung nach der Schaffung eines Flüchtlingsministeriums enthalte.9 Dagegen sei in diesem Schreiben kein Wort über das Notparlament und seine Finanzierung zu finden. Trotzdem habe dieses heute früh einen Beschluß gefaßt, noch vier Wochen auf die Erfüllung seiner finanziellen Forderungen zu warten und dann einen Sitz- und Hungerstreik auszurufen.10

In diesem Zusammenhang müsse er noch mitteilen, daß ihm in der letzten Zeit verschiedene noch nicht nachgeprüfte Gerüchte zugegangen seien, wonach Herr Goetzendorff die Mitteilung verbreite, der Ministerpräsident habe zwar kein Geld für die Flüchtlinge übrig, wohl aber dafür, 20000,- DM für einen Festabend aufzuwenden. Er brauche wohl nicht zu betonen, daß an diesen Gerüchten kein wahres Wort sei.11

II. Pressegesetz

Ministerpräsident Dr. Ehard berichtet einleitend über die bisherige Entwicklung, die zu dem jetzt vorliegenden Entwurf eines Pressegesetzes geführt habe.12 Dabei weise er darauf hin, daß auch in den übrigen Ländern der US-Zone bisher kein Pressegesetz veröffentlicht worden sei.13

Ministerialrat Brandl 14 vom Innenministerium referiert sodann über den Entwurf15 und weist einleitend darauf hin, daß sich der Entwurf jeder Beschränkung des Inhalts der Presseerzeugnisse enthalte und auch keine besonderen strafrechtlichen Bestimmungen vorsehe. Dagegen seien 4 besondere Privilegien der Presse aufgeführt, nämlich

a) die Straflosigkeit bei Berichten über öffentliche Sitzungen einer gesetzgebenden Körperschaft des Staates usw. oder bei öffentlichen Gerichtssitzungen (§ 316 mit der auf S. 8 des Entwurfs beigefügten Ergänzung);

b) die Bestimmung des § 3 Abs. 1 Abs. 2, daß die Presse insofern berechtigte Interessen im Sinne des § 193 StGB wahrnehme;

c) das in § 417 geregelte Auskunftsrecht und

d) die in § 1518 vorgesehene weitgehende Einschränkung der Beschlagnahme von Druckwerken durch die Staatsanwaltschaft oder Polizei ohne vorherige richterliche Anordnung.

Ferner mache er darauf aufmerksam, daß irgendwelche Vorschriften über das Verbreiten von Presseerzeugnissen nicht enthalten seien.

Über die beiden Fassungen von Art. 4 Abs. 2 erhebt sich eine längere Debatte, mit dem Ergebnis, daß mit Mehrheit folgender Fassung zugestimmt werde:

„Der Behördenleiter oder der von ihm beauftragte Beamte darf, soweit es sich nicht um Angelegenheiten handelt, die auf Grund eines Gesetzes, einer dienstlichen Anordnung oder ihrem Wesen nach geheim gehalten werden müssen oder bei denen ein überwiegendes öffentliches oder ein schutzwürdiges privates Interesse vorliegt, der Presse Auskunft nicht verweigern.“

Außerdem wird beschlossen, dem Abs. 3 dieser Bestimmung folgende Fassung zu geben:

„Der Anspruch auf Auskunftserteilung kann nur von verantwortlichen Redakteuren und ihren hiefür Beauftragten geltend gemacht werden.“ Zu § 519 berichtet Ministerialrat Brandl, daß Abs. 2 Buchstabe A noch strittig sei. Die in Abs. 3 vorgesehene Regelung schließe sowohl Landtagsabgeordnete wie DP’s, die den deutschen Gesetzen nicht unterliegen, aus.

Zu § 820 sei noch gewünscht worden, daß auch die Eigentumsverhältnisse klargelegt werden sollten. Man habe jedoch vorläufig davon abgesehen.

§ 10,21 der die Verpflichtung zur Aufnahme von Gegendarstellungen festlege, sei von besonderer Wichtigkeit.

Nach kurzer Aussprache wird beschlossen, Abs. 4 dieser Bestimmung zu streichen.22

Ministerialrat Brandl fährt fort, der § 1123 gehe auf die fortschrittliche Fassung des Schweizer Strafrechts von 1937 zurück.24

Dem § 13,25 der die Strafbestimmungen enthält, wird ebenfalls in unveränderter Form zugestimmt.

Ministerialrat Brandl weist sodann auf den § 1526 hin, der einer der Konfliktpunkte des Entwurfs sei, weil die Presse Beschlagnahmen grundsätzlich nicht anerkennen wolle. Bei den in dieser Bestimmung aufgeführten Straftaten könne man aber nicht darauf verzichten; die Begrenzung sei an sich außerordentlich eng.

Staatssekretär Dr. Schwalber schlägt vor, die Bestimmung so zu fassen, daß zunächst festgelegt werde, grundsätzlich dürfe keine Beschlagnahme durch Staatsanwaltschaft oder Polizei ohne vorherige richterliche Anordnung erlassen werden. Dann solle man die wenigen vorgesehenen Ausnahmen bringen.

Der Ministerrat schließt sich dieser Auffassung an.

Es wird sodann beschlossen, den Entwurf mit den beschlossenen Änderungen alsbald dem Bayer. Landtag zuzuleiten.27

III. Baunotabgabegesetz

Staatsminister Dr. Kraus berichtet über den Entwurf28 und betont, es hätten eingehende Beratungen über die Notwendigkeit, in irgendeiner Form den sozialen Wohnungsbau zu finanzieren,29 stattgefunden und auch der Bayer. Senat habe sich grundsätzlich auf den Boden des Entwurfs gestellt.30 Seine Einwendungen seien entweder berücksichtigt oder wenigstens besprochen worden.

Außer dem Aufkommen aus dem Baunotabgabegesetz, das auf 52 Millionen DM geschätzt werde, seien im Haushalt für den Wohnungsbau keinerlei Mittel vorhanden. Eine baldige Verabschiedung des Gesetzes sei schon deshalb notwendig, weil demnächst die günstige Jahreszeit für das Bauen beginne. Auch das Finanzministerium habe gewisse Bedenken gehabt, sie müßten aber zurückgestellt werden.

Staatssekretär Geiger begründet sodann die ablehnende Haltung des Wirtschaftsministeriums und weist vor allem darauf hin, daß bisher Lohn- und Gehaltserhöhungen mit dem Hinweis auf die Tatsache vermieden worden seien, daß die Miete als wesentlicher Bestandteil der Lebenshaltungskosten unverändert bleibe. Die Baunotabgabe bewirke aber eine Mieterhöhung. Es sei auch wenig sozial, daß gerade die kinderreichen Familien besonders betroffen würden. Ferner sei zu bedenken, daß, auch von der Produktionsseite her gesehen, die Auswirkungen der Baunotabgabe ungünstig werden könnten, da jeder Gewerbetreibende und Landwirt versuchen werde, die Mehrbelastung aus der Baunotabgabe abzuwälzen. Auch gegen die technische Seite des Entwurfs, insbesondere die Heranziehung des Brandversicherungswertes, müsse er auf die Bedenken hinweisen, die in der Note des Wirtschaftsministeriums vom 17. 3. enthalten seien.

Staatssekretär Dr. Müller erwidert, die Auswirkungen auf die Miete seien nicht bedeutend, die Abgabe sei überhaupt so gering, daß auch die Landwirtschaft sie ohne weiteres aufbringen könne. Selbstverständlich wisse das Finanzministerium genau, daß das Gesetz nicht ideal sei, es bestehe aber einfach keine andere Möglichkeit, Mittel zu erhalten.

Der Ministerrat beschließt sodann mit Mehrheit,31 dem Gesetzentwurf seine Zustimmung zu geben und ihn dem Landtag unverändert zuzuleiten.32

IV. Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiet des Kostenwesens33 und Gesetz zur Änderung der Hinterlegungsordnung

Senatspräsident Cammerer 34 als Vertreter des Justizministeriums begründet einleitend die vom B. Staatsministerium der Justiz erhobenen Bedenken gegen die Gesetzentwürfe.35 Zunächst sei grundsätzlich zu sagen, daß durch eine Erhöhung der Gebühren der allgemeinen Tendenz zur Erhöhung der Preise Vorschub geleistet werde. Da das Finanzministerium aber erwidert habe, die Erhöhung sei eine Staatsnotwendigkeit, da keine anderen Quellen zur Erhöhung der Staatseinkünfte erschlossen werden könnten,36 habe sich das Justizministerium schließlich einverstanden erklärt. Die Einwendungen aber, die die Erhöhung bei den Notariatsgebühren beträfen, müßten nach wie vor geltend gemacht werden. Es gehe nicht an, daß der erhöhte Ertrag in die Staatskasse fließe und nichts an die Notare37 und38 über die Notare an die soziale Einrichtung der Notariatskasse.39 Die Notare übten hoheitliche Rechte aus und ein Heruntersinken dieses Standes würde für das Ansehen des Staates höchst schädlich sein. Insbesondere in Bayern sei man hier immer besondere Wege gegangen und der Staat habe sich stets bemüht, den Notaren eine ausreichende Altersversorgung zu ermöglichen, die aber von den Notaren selbst finanziert worden sei. Durch die Währungsreform sei naturgemäß auch die Notarkasse, die sehr gut fundiert gewesen sei, in Schwierigkeiten geraten und müsse jetzt versuchen, mit ihren Wechselschulden fertig zu werden. Wenn die Notariatsgebühren erhöht würden, aber den Notaren verblieben, so würden diese Gebühren im wesentlichen der Notarkasse zufließen. Sollte man dagegen die Bestimmung des Art. 3 Abs. 240 lassen, dergestalt, daß die erhöhten Gebühren der Staatskasse zugeführt werden, so bedeute dies eine Sondersteuer, die mit Sicherheit eine Anfechtungsklage beim Verfassungsgerichtshof zur Folge haben werde.

Nach kurzer Aussprache, bei der vor allem auch Ministerpräsident Dr. Ehard für die Streichung des Abs. 2 des Art. 3 eintritt, beschließt der Ministerrat mit Mehrheit, dem Entwurf unter der Voraussetzung der Streichung zuzustimmen.

Auf Vorschlag des Ministerpräsidenten wird noch vereinbart, kleinere Differenzen, die zwischen Finanz- und Justizministerium noch etwa bestehen, auszugleichen41 und den Entwurf sodann dem Landtag zuzuleiten.42

V. Schulspeisung43

Der Geschäftsführer der Landesstelle für Schulspeisung,44 Herr Stangl,45 berichtet über die gegenwärtige Situation, die sich sehr zugespitzt habe, nachdem der Städteverband es am 18. 3. 1949 abgelehnt habe, einen Teil der anfallenden Transport- und Zubereitungskosten zu übernehmen. Der Städteverband habe einen Beschluß gefaßt, der folgendes besage: Es besteht keine rechtliche Möglichkeit, die Gemeinden zur Teilnahme zu zwingen. Der Staat sei verpflichtet, die gesamten Kosten zu übernehmen, nachdem es sich um eine Auftragsangelegenheit handle. Die Gemeinden seien nicht in der Lage, sich in irgendeiner Form an der Kostentragung zu beteiligen46 und verlangten schließlich eine hinreichende Finanzierung der bisher entstandenen Defizite.47

Die Lage sei deshalb ernst, weil der staatliche Lagerhalter sofort mit der Ausgabe der Lebensmittel für die Schulspeisung im Monat April beginnen müsse. Das bisherige Defizit belaufe sich auf ca. 8 Millionen DM, dessen Übernahme durch den Staat, wie oben ausgeführt, die Gemeinden verlangten. Es müsse nun die Frage geprüft werden, ob die Städte überhaupt noch mit den Lebensmitteln beliefert werden sollten, eine Frage, die weitgehend auch eine politische Seite habe.

Oberregierungsrat Dr. Friedrich 48 vom Finanzministerium führt aus, man habe versucht, Staat und Gemeinden in gleicher Weise zu beteiligen. Die Städte hätten aber schließlich alle Vorschläge abgelehnt und auch den zuletzt vorgetragenen Plan, einen Ausweg über den Finanzausgleich zu suchen, nicht angenommen. Die Behauptung, der Staat habe sich verpflichtet, sämtliche Kosten zu übernehmen, ist unrichtig. Der Herr Ministerpräsident habe in einem Telegramm an die Verwaltung für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten lediglich erklärt, der bayer. Staat werde dafür sorgen, daß die Schulspeisung kostenlos durchgeführt werde.49 Im übrigen sei auch in der amerikanischen Anweisung klar und deutlich erklärt, die Mittel für die Schulspeisung sollten aus Haushaltsmitteln der Länder, der Kreise und Gemeinden entnommen werden.

Staatsminister Dr. Kraus erklärt im Verlauf der Aussprache, die Finanzlage der Städte sei keineswegs so schlecht, besonders nicht in München, wie sie geschildert werde. Der Staat allein sei unmöglich in der Lage, alle Kosten zu übernehmen.

Ministerialrat Ritter 50 vom Innenministerium meint, eine endgültige Entscheidung auf Seiten der Städte liege noch nicht vor und man könne seiner Ansicht nach durch Verhandlungen vielleicht doch noch etwas erreichen. Von gewisser Seite sei wohl in die Verhandlungen eine scharfe Note hineingekommen, er glaube aber persönlich immer noch an eine Verständigung.

Herr Stangl stimmt diesen Ausführungen zu und weist darauf hin, daß ja mit den Landgemeinden keine Schwierigkeiten bestünden. Allerdings sei im Augenblick keinerlei Geld vorhanden.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, er würde es sehr begrüßen, wenn doch noch eine Verständigung zustande komme, es müßten aber die Fragen geprüft werden, ob einmal die Schulspeisung überhaupt finanziert werden könne und dann ob eine Vorfinanzierung möglich sei.

Herr Stangl erkundigt sich, ob im April also auch die großen Städte, die eine Beteiligung abgelehnt hätten, mit Lebensmitteln beliefert werden dürften.

Ministerpräsident Dr. Ehard bejaht diese Frage mit Zustimmung des Kabinetts und erklärt, man könne keinesfalls die großen Städte ausschließen, man müsse aber deutlich zum Ausdruck bringen, daß in dieser Belieferung kein Zugeständnis an die Forderungen der Städte erblickt werden dürfe.

Der Ministerrat erklärt sich hiemit einverstanden.51

VI. Versorgung der Strafanstalt Landsberg/Lech

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller berichtet über einen Brief der Militärregierung, wonach bis zum 22. 3. 1949 die volle Versorgung der52 Strafanstalt Landsberg/Lech, in der sich die verurteilten Kriegsverbrecher befänden,53 vom bayer. Staat übernommen werden solle.54 Das Justizministerium könne diese Kosten nicht auf seinen Etat übernehmen,55 ebensowenig wie eine Verantwortung über dieses Gefängnis.56 Es beabsichtige, die bisherige Trennung aufrecht zu erhalten. Seiner Ansicht nach sollte eine eigene Stelle geschaffen werden, die die Verwaltung übernehme, bis die Strafanstalt selbst in die Hand genommen werden könne. Die Mittel müßten wohl aus den Haushaltsmitteln für Besatzungskosten genommen werden.

Staatsminister Dr. Kraus erwidert, das ginge nicht, es seien aber Positionen im Haushaltsplan für die Kosten politisch Internierter.

Der Referent des Finanzministeriums, Regierungsdirektor Dr. Barbarino,57 führt aus, es sei nicht erforderlich, daß die Mittel für die Strafanstalt Landsberg/Lech vom Justizministerium bereitgestellt würden. Sie könnten aus Einzelplan 1458 genommen werden, d.s. andere von der Besatzungsmacht vorgeschriebene Kosten. Er schlage vor, diesen Titel auf 300000 DM zu erhöhen.

Der Ministerrat beschließt sodann, diesen Vorschlag durchzuführen.

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht noch, ihm bis Montag Mittag den Entwurf eines Briefes an den Direktor der Militärregierung zuzuleiten.59

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des Ministerrats
In Vertretung
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister