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Nr. 77MinisterratssitzungSamstag, 3. September 1949 Beginn: 9 Uhr 35 Ende: 13 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Hans Ehard, stv. Ministerpräsident Dr. Müller, Finanzminister Dr. Kraus, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Krehle, Verkehrsminister Frommknecht, Staatsminister Dr. Pfeiffer, Staatssekretär Dr. Schwalber (Innenministerium), Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Grieser (Arbeitsministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Verkehrsministerium), der Leiter des Regierungsflüchtlingsamts Regensburg, Lang (zu Pkt. III1 der Tagesordnung).

Entschuldigt:

Innenminister Dr. Ankermüller, Kultusminister Dr. Hundhammer, Staatssekretär Fischer (Innenministerium-Oberste Baubehörde), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Sühler (Landwirtschaftsministerium).

Tagesordnung:

I. Bundesangelegenheiten. II. Kündigung des Staatsbeauftragten für die Braunkohlenbewirtschaftung. III. Sonderverkaufsstellen für Flüchtlinge. IV. Drittes Gesetz über die Sicherheitsleistungen des Bayer. Staates (Flugplatz Riem). V. Flüchtlingsangelegenheiten. VI. Personalangelegenheiten.

I. Bundesangelegenheiten

Ministerpräsident Dr. Ehard eröffnet die Sitzung und berichtet über den gegenwärtigen Stand der Angelegenheiten insbesondere auch über die bisher stattgefundenen Koalitionsbesprechungen.2

Zunächst müsse man sich über die Besetzung des Bundesrats klar werden. Bayern könne 5 Mitglieder benennen. Die Bundesratsmitglieder müßten Mitglieder der Regierung sein. Alle Mitglieder könnten durch andere Kabinettsmitglieder vertreten werden. Es sei also gar nicht notwendig, daß man 5 Mitglieder bestelle. Nach seiner Auffassung seien alle Kabinettsmitglieder Mitglieder des Bundesrats. Wer bei der einzelnen Sitzung dann auftrete, sei jeweils eine Sache für sich. Er könne sich vorstellen, daß einmal 7 oder 8 Kabinettsmitglieder anwesend seien, je nachdem ihr Ressort beteiligt sei. Die 5 bayerischen Stimmen könnten nur einheitlich abgegeben werden. Nun sei die Frage, wie die Bundesratsangelegenheiten von den Ländern her organisiert werden sollten.3 Darüber bestehe noch eine gewisse Unsicherheit bei den Ländern. Man müsse sich aber darüber klar sein, daß eine ständige Vertretung Bayerns am Bundessitz sein müsse.4 Ein qualifizierter Mann müsse die Leitung dieser Vertretung haben, dem eine Reihe von Sachreferenten aus den einzelnen Ministerien beigegeben werden müßten. Auf die Zusammenarbeit dieser Leute mit dem Bundesrat, Bundestag und der Bundesregierung müsse ganz entscheidendes Gewicht gelegt werden. Wenn die Arbeit dieser Leute in Bonn und deren Verbindung mit den einzelnen Ministerien hier nicht absolut zuverlässig sei, kämen wir in die größten Schwierigkeiten und würden an die Wand gedrückt. Die Frage sei nun die, wie man diese Vertretung konstruiere. Hier gebe es verschiedene Möglichkeiten:5

An die Spitze dieser Vertretung könne ein Bundesratsmitglied treten, das nach dem Grundgesetz aber gleichzeitig Kabinettsmitglied sein müsse. Dieser Mann müsse unter allen Umständen seinen dauernden Sitz in Bonn haben. Es müsse also praktisch ein Kabinettsmitglied nach Bonn übersiedeln. Die anderen Länder mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen hätten sich nicht für diese Lösung entschieden. Die anderen Länder setzten an die Spitze ihrer Vertretung kein Bundesratsmitglied, sondern einen qualifizierten Beamten. Dies sei die andere Lösung, nämlich daß man an die Spitze der Vertretung einen qualifizierten Beamten setze, der die nötigen Referenten bei sich habe. Zu den Bundesratssitzungen müßten dann Kabinettsmitglieder nach Bonn gehen. An sich sei es Sache des Ministerpräsidenten dann dafür zu sorgen. Der Ministerpräsident könne aber nicht bei allen Angelegenheiten in Bonn sein. Es müsse dann ein Mitglied des Kabinetts mit der Vorbereitung betraut werden. Damit könne man den Leiter der Staatskanzlei beauftragen, der dafür sorgen müsse, daß in Bonn eine politische Verbindung bestehe und die Verbindung mit den einzelnen Ministerien hier sichergestellt werde. Leider stimme bis jetzt die Koordinierung der einzelnen Ministerien immer noch nicht. Man könne auch daran denken, daß man einen Sonderminister berufe, der nichts zu tun habe, als diese Vertretung in Bonn zu machen.6 Er persönlich sei nicht dafür, das Kabinett sei ohnehin schon zu groß. Auf keinen Fall könne man das jetzt machen, weil man nicht wisse, wie sich die Sache weiterentwickle. Es sei unmöglich, sich in dieser Frage jetzt an den Landtag zu wenden, ganz abgesehen davon, daß gewisse verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht werden könnten.

Er schlage deshalb vor, eine Vertretung in Bonn einzurichten, mit einem Ministerialdirektor an der Spitze, dem man gewisse Sachreferenten an die Seite gebe. Alle wesentlich beteiligten Ministerien müßten in Bonn vertreten sein, einige Ministerien könne man vielleicht zusammenfassen. Vertreten sein müßten wohl unter allen Umständen das Finanzministerium, das Wirtschaftsministerium, welches vielleicht noch die Aufgaben von Verkehr und Post übernehmen könne, das Innenministerium, welches die Interessen der Justiz wahrnehmen könne, das Landwirtschaftsministerium und das Arbeitsministerium. Es seien also 5 qualifizierte Sachbearbeiter notwendig, die zumindest bei einigen Ministerien noch jüngere Beamte als Hilfskräfte haben müßten. Wer an die Spitze der Vertretung treten solle, könne er im Augenblick noch nicht sagen. Er habe an Ministerialdirektor Dr. Ringelmann gedacht.

Staatsminister Dr. Kraus wirft ein, er habe gerade mit Dr. Ringelmann gesprochen, dieser werde diese Stellung unter keinen Umständen annehmen.

Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, er habe damit keinen Vorschlag machen wollen. An sich hätte er gerne, daß Ringelmann im Bundesfinanzministerium in irgendeiner Form unterkomme. In erster Linie solle Ringelmann Bundesfinanzminister werden, dann könne man aber auch an eine Kombination Ringelmann-Hartmann7 denken. Die Personalfrage müsse aber heute nicht gelöst werden.

Diesen Leiter der Vertretung in Bonn könne man gleichzeitig als Bevollmächtigten Bayerns bei der Bundesregierung benennen. So ungefähr wollten es auch die anderen Länder machen, mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen.8

Man müsse sich also heute darüber unterhalten,

1. ob man die Vertretung in dieser Form aufziehe und

2. daß es nicht, zum mindesten jetzt noch nicht,9 notwendig sei, für den Bundesrat 5 Mitglieder zu benennen.

Für uns seien alle Kabinettsmitglieder Bundesratsmitglieder. Es müsse nur dafür gesorgt werden, daß neben dem Ministerpräsidenten ein Mann verantwortlich damit betraut werde, daß die einzelnen Minister zur rechten Zeit benachrichtigt und zugezogen würden. Die gegebene Person hiefür sei der Leiter der Staatskanzlei. Darüber hinaus gebe es noch eine Sache nur für den Augenblick: Bei der Eröffnung des Bundesrats müsse man wohl zu fünft auftreten. Es handle sich aber hier mehr um eine optische Sache. Es müsse aber entschieden werden, wer zu dieser Eröffnungssitzung abgeordnet werden solle. Schließlich müsse er noch um das Einverständnis bitten, daß mehrere unserer10 Leute beim Länderrat in Frankfurt sofort nach Bonn dirigiert würden, damit dort gleich Personal vorhanden sei.

Er fasse kurz zusammen:

1. Er nehme das Einverständnis damit an, daß nicht 5 Mitglieder des Bundesrats bestellt würden und die anderen nur gelegentlich Vertreter seien, sondern daß außer dem Ministerpräsidenten nur noch ein besonders Verantwortlicher bestellt werde und alle anderen Kabinettsmitglieder ebenfalls Mitglieder des Bundesrats seien.

2. Wir müßten eine Vertretung in Bonn haben, an deren Spitze ein qualifizierter Beamter mit einem kleinen Stab von Sachreferenten stehe, nicht ein Bundesratsmitglied. Der Leiter der Vertretung könne gleichzeitig Bevollmächtigter bei der Bundesregierung sein.

3. Die Frankfurter Referenten sollten sofort nach Bonn, damit sie dort die Arbeit aufnehmen könnten. Außerdem bitte er um Vorschläge nach der personellen Seite der Bonner Vertretung. Die Minister sollten sich deswegen mit Ministerialrat Dr. Baer von der Staatskanzlei in Verbindung setzen.11

4. Abseits von dieser grundsätzlichen Frage müßten bei der Eröffnung der Bundesratssitzung 5 Kabinettsmitglieder auftreten, wobei diese 5 Mitglieder aber nicht Bundesratsmitglieder kat’ exochen12 seien. Er bitte nun um Äußerung hiezu.

Auf eine Frage von Staatsminister Dr. Seidel, wie das gemeint sei, daß die Referenten von Bonn in den Ausschüssen des Bundesrats das Land vertreten sollen, erwidert Ministerpräsident Dr. Ehard, im Plenum des Bundesrats könnten die Länder nur durch Kabinettsmitglieder vertreten werden. In den Ausschüssen des Bundesrats könnten auch andere Bevollmächtigte auftreten.

Staatsminister Dr. Kraus erklärt, man werde aber zu diesen Ausschüssen auch häufig Referenten der Ministerien abordnen müssen.

Ministerpräsident Dr. Ehard stimmt dem zu, im Augenblick könne man allerdings mit Sicherheit noch nicht überblicken, wie es mit diesen Ausschüssen gehandhabt werde. Damit werde sich ein Geschäftsordnungsausschuß befassen müssen.

Staatsminister Dr. Seidel stimmt dem zu, daß man das System des Bevollmächtigten, wie man es in Frankfurt gehabt habe, beibehalte.

Ministerpräsident Dr. Ehard ergänzt seine Ausführungen noch dahin, daß der Bundesrat voraussichtlich nicht ein Sekretariat wie der Länderrat haben werde, sondern man werde sich darauf beschränken, ein Büro zu errichten, das die technischen Arbeiten mache.

Staatsminister Dr. Seidel führt aus, die Auffassung, daß jedes Mitglied des Kabinetts Mitglied des Bundesrats sein solle, halte er persönlich nicht für richtig. Der Bundesrat13 werde nur dann eine Wirkung haben, wenn seine Arbeit sorgfältig geleistet werde. Dies sei jedoch nur möglich, wenn bestimmte Mitglieder des Kabinetts wüßten, daß sie für bestimmte Arbeiten verantwortlich seien.

Wenn jedes Mitglied nur von Fall zu Fall herangezogen werde, werde die Sache nicht so klappen. Wenn er seine Erfahrungen aus der Zeit des Länderrats hernehme, müsse er sagen, daß die Vertretung sehr wichtig sei. Er halte es für besser, wenn man die Sachgebiete auch auf die Bundesratstätigkeit aufteile und den jeweils zuständigen Ressortminister als Bundesratsmitglied bestimme. Dieses Mitglied könne dann selbstverständlich einen anderen Minister bitten, an der Sitzung teilzunehmen. Das sei auch nützlich für das Kabinettsmitglied, das in München die Dinge koordinieren müsse. Diese Tätigkeit könne nicht hoch genug gewertet werden. Der Leiter der Staatskanzlei müsse sich viel mehr mit diesen Dingen beschäftigen und zwar nicht nur formal, sondern mit der Sache selbst. Es gehe nicht, daß man die Berichte, die vom Bevollmächtigten kämen, zu den Akten nehme oder einmal kurz durchbespreche, es müsse vielmehr dafür gesorgt werden, daß die bayerische Auffassung eindeutig klargestellt werde. Dazu sei es auch notwendig, daß diese Dinge in das Kabinett kämen. Dies sei bis jetzt oft nicht der Fall gewesen, diese Praxis könne in der Zukunft nicht beibehalten werden. Man müsse sich diese Sache einmal überlegen. Heute könne man noch nichts Endgültiges darüber sagen, weil man noch nicht wisse, wie der Bundesrat sich selbst organisieren wolle. Was die Person des Bevollmächtigten anlange, so müsse das eine Persönlichkeit sein, die über gewisse Qualitäten verfüge: es müsse ein Beamter sein, der zwar politisches Fingerspitzengefühl, aber keinen politischen Ehrgeiz habe.14 Es müsse ein hervorragender Verwaltungsbeamter sein, der vor allem rechtzeitig den Leiter der Staatskanzlei unterrichte. Es müsse auch ein Mann sein, der über gewisse äußere Formen verfüge, die auch den Norddeutschen zusagten. Wenn an Ringelmann gedacht werde, so müsse er sagen, daß dieser an sich eine sehr geeignete Persönlichkeit sei, er glaube aber, daß die Aufgabe, die dort zu erledigen sei, für Ringelmann nicht groß genug sei. Ringelmann könne an einer anderen Stelle besser eingesetzt werden. Er höre von dieser Sache heute zum ersten Mal, es komme ihm aber der Gedanke, ob nicht Ministerialdirigent Heilmann15 seines Ministeriums hiefür geeignet16 sei.17 Er könne seine Sorge, daß die Dinge auseinanderschwimmen, noch nicht ganz loswerden. Die Arbeit müsse so intensiv koordiniert werden, daß wirklich keine Panne passieren könne. Er wisse nicht, ob es richtig sei, daß jedes Mitglied des Kabinetts damit rechnen müsse, daß es einmal nach Bonn fahren müsse. Zu dieser Überzeugung komme er auf Grund seiner Erfahrung im Länderrat.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, auch er sei der Meinung, daß vor allen Dingen eine sehr viel engere Verbindung stattfinden müsse und daß man im Kabinett und in den einzelnen Ministerien eine Abgleichung herbeiführen müsse. Ob man 5 Bundesratsmitglieder ad personam bestellen solle, darüber lasse sich reden. Er habe aber für den Augenblick noch Hemmungen, weil die Aufteilung nicht so leicht sei. Deshalb solle man diese Frage heute noch offen lassen. Vor allem wolle er nicht, daß für die Abordnung für die Eröffnungssitzung bereits eine Festlegung erfolge.

Staatsminister Dr. Pfeiffer bittet daran zu denken, daß der Bundesrat in sehr vielen Punkten ganz anders sei als der jetzige Länderrat. Man könne zwar die Erfahrungen aus dem Länderrat verwerten, ihn aber nicht in eine echte Parallele setzen.

Der Bevollmächtigte in Bonn müsse auch die Funktion eines Gesandten übernehmen und nicht nur mit dem Bundesrat zusammenarbeiten. Dieser Mann müsse eine ganz ausgezeichnete Mannschaft von Fachkennern bei sich haben, von Vertretern der einzelnen Ministerien; u. U. müßten von einem Mann zwei Ministerien vertreten werden. Der Leiter der Staatskanzlei müsse mit diesem Mann in Bonn in ständiger Verbindung stehen. Der Leiter der Staatskanzlei sei verantwortlich für die materielle Bearbeitung von der Regierung aus. Die meisten Länder seien sich noch im unklaren und hätten nur eine vorläufige Regelung getroffen. Er schließe sich daher dem Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten an, nur eine vorläufige Regelung zu treffen, in der Weise, daß Ressortminister für den Eröffnungsakt benannt würden und die endgültige Entscheidung bezüglich der dauernden Mitglieder etwas hinausgeschoben würde. Im übrigen glaube er, daß man schon Namen nennen müsse.

Staatsminister Dr. Seidel weist in diesem Zusammenhang auf den ausdrücklichen Wortlaut des Art. 51 des Grundgesetzes hin.18

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller spricht sich ebenfalls für eine nur vorläufige Lösung aus. Man übersehe noch nicht, wie droben die Arbeiten angefaßt würden. Sicher sei, daß man nicht den Länderrat kopieren wolle. Auf der anderen Seite werde sich der Bundesrat in erster Linie mit Gesetzesvorschlägen befassen müssen. Es werde dort nicht so viel Politik und Repräsentation betrieben. Zunächst müsse man aber einmal sehen, was dort geschehe.

Staatssekretär Dr. Schwalber meint, vom Funktionieren des Bundesrats werde der föderalistische Aufbau abhängen. Im Ministerrat müsse man absolute Klarheit schaffen, dem Bundesrat müßten wir unser Gepräge geben. In erster Linie müsse man davon ausgehen, daß die Bundesratsvertreter nicht weisungsgebundene Bevollmächtigte sein sollen. Nur dadurch sei es möglich gewesen, den Bundesratsgedanken gegenüber dem Senatsgedanken durchzusetzen. In Art. 51 Abs. 1 sei nicht daran gedacht gewesen, daß jedes Land so viele Mitglieder zu entsenden habe, als ihm Stimmen zustünden. Man habe nur ein Pluralstimmrecht festlegen wollen. Es sei seiner Ansicht nach taktisch nicht glücklich, wieder von einem bayerischen Bevollmächtigten zu sprechen, wenn man von einem Mitglied des Bundesrats spreche.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, die Bevollmächtigung erfolge nicht gegenüber dem Bundesrat, sondern nur gegenüber der Bundesregierung.

Staatssekretär Dr. Schwalber erklärt sich hiermit einverstanden. Was das Organisatorische anlange, so sei er der Meinung, daß es nicht genüge, daß ab und zu ein Kabinettsmitglied nach Bonn fahre. Das bestellte Kabinettsmitglied müsse schon sehr oft in Bonn anwesend sein. Wie vereinbare sich aber dann dessen Stellung mit der Stellung in der Staatskanzlei? Es sei notwendig, daß die Staatskanzlei mit einem leitenden Berufsbeamten besetzt werde, der einen großen Teil der Arbeit mache.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, darüber müsse man sich später unterhalten.

Staatssekretär Dr. Schwalber fährt fort, wenn der Bundesratsvertreter den größten Teil seiner Zeit in Bonn verbringen werde, dann müsse hier die Arbeit zwischen den Ministerien intensiv koordiniert werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, daß dies sich schon entwickeln werde.19

Staatsminister Dr. Kraus führt aus, man überschätze die Koordinierung nach seiner Meinung sowohl hier wie in Bonn. Er wisse wohl, daß in der Vergangenheit beim Staatsministerium des Äußern20 eifersüchtig darüber gewacht worden sei, daß politische Fragen dorthin kämen. Aber von dort sei nicht die Instruktion ausgegangen, sondern von den einzelnen Ministerien. In der Regel seien diese Instruktionen dem Staatsministerium des Äußern nur nachrichtlich zugegangen. Praktisch werde es auch gar nicht anders zu machen sein, weil die Dinge sehr eilten. Zum Finanzausgleich z.B. könne von der Staatskanzlei aus keine große Weisheit mehr dazugegeben werden. Die Hauptarbeit werde in den Ausschüssen geleistet werden, im Bundesrat werde es gar keine großen Debatten mehr geben. Dort werde im wesentlichen nur noch abgestimmt werden. Seiner Meinung nach solle man nicht so großes Gewicht auf die Frage legen, welcher Minister dort abstimme, da es sich wahrscheinlich doch nur um eine formale Abstimmung über Dinge handle, die in den Ausschüssen schon entschieden seien. Er neige mehr der Auffassung des Ministerpräsidenten zu, daß man auch andere Kabinettsmitglieder allenfalls als stellvertretende Mitglieder benennen könne. Man solle ja nicht glauben, daß man in der Staatskanzlei das alles regeln könne.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, daß davon ja gar keine Rede sein könne. Es sei natürlich wichtig, daß Einzelfragen selbständig von den Ministerien erledigt würden. Es gebe aber eine ganze Reihe von Dingen, die seines Erachtens den Ministerpräsidenten zur Kenntnis gegeben werden müßten. Er müsse doch vorher wissen, was in der Sache los sei. Es gehe nicht, daß man eine Sache in einem Ressort festlege und die anderen erst hinterher verständige. Die Koordinierung liege immer noch im argen. Man dürfe sie nicht unterschätzen, sondern sie sei dringend notwendig. Davon, daß sich die Staatskanzlei in die einzelnen Ressorts einmischen wolle, könne keine Rede sein.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller meint, es bestehe der Eindruck, daß die Koordinierung bisher von der Staatskanzlei nicht richtig gemacht worden sei. Staatsminister Dr. Pfeiffer möge ihm deswegen nicht bös sein. Man müsse jetzt aber überlegen, wie man es praktisch mache, daß Bayern gut wegkomme. Deswegen müsse man Zeit gewinnen. Die Führung in Bonn habe immer der Ministerpräsident, er gebe auch die Stimme ab.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, es könne sich jetzt nur um eine Lösung für den Anlauf handeln.21

Staatsminister Dr. Pfeiffer erwidert, es handle sich nicht um eine Frage der Empfindlichkeit. Im letzten Jahr sei er praktisch wegen seiner Tätigkeit in Bonn fast nicht in München gewesen. In 3 Wochen werde man sehr viel mehr wissen.

Staatsminister Dr. Kraus möchte nicht mißverstanden werden. Das Schwergewicht der Arbeit im Bundesrat liege bei den Beamten der Ministerien, die dorthin abgeordnet würden. Er sei aber nach wie vor der Meinung, daß der Fachmann, den er nach Bonn schicke, die Angelegenheit bearbeiten müsse in Korrespondenz mit seinen Beamten hier. In wichtigen Angelegenheiten müsse die Staatskanzlei und das Kabinett eingeschaltet werden.

Es sei aber nicht möglich, in der Staatskanzlei alles zu sammeln. Das Schwergewicht müsse beim Bevollmächtigten, seinen Fachleuten und den Ressortministerien liegen.

Staatsminister Dr. Seidel möchte zum Teil zustimmen und zum Teil widersprechen. Sicherlich hätten die Referenten in Bonn eine wichtige Arbeit zu leisten. Sicherlich sei es aber nicht so, daß die einzelnen Ressortministerien an ihre Referenten Weisungen gäben, daß sie so oder so abzustimmen hätten. Das werde in der Mehrzahl der Fälle möglich sein, in einer ganzen Reihe von Fällen müsse aber schon vorher eine Abgleichung erfolgen. Dort könne z.B. nicht der Finanzminister allein seine Weisung geben, wenn er das Beispiel der Sozialgesetze anführe, müsse auch der Arbeits- und Wirtschaftsminister gehört werden.

Staatsminister Dr. Kraus will dem nicht widersprechen.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, diese Frage zunächst nochmals offen zu lassen. Man müsse jetzt für die Eröffnungssitzung 5 Kabinettsmitglieder bestimmen. Der Ministerpräsident und der Leiter der Staatskanzlei ließen sich wohl nicht ganz umgehen. Er bitte um weitere Vorschläge.

Staatsminister Frommknecht schlägt die Staatsminister Dr. Kraus und Dr. Seidel vor.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, wenn man von den Personen absehe und auf die sachliche Beteiligung abstelle, so kämen wohl das Finanz- und Wirtschaftsministerium in Betracht. Dann kämen aber schon die Schwierigkeiten; das Wirtschafts-, Arbeits- und Innenministerium hätten wohl den gleichen Anspruch. Das Kultusministerium komme wohl nicht in Betracht, da man gar nicht den Anschein erwecken solle, als ob kulturelle Dinge im Bund behandelt würden. Wegen der Justiz sei er sich noch nicht im Klaren.

Staatssekretär Dr. Sattler schlägt vor, daß der Ministerpräsident, der stv. Ministerpräsident, der Leiter der Staatskanzlei und zwei Minister nach Bonn fahren sollen.

Staatsminister Dr. Pfeiffer berichtet über die vorgesehenen Veranstaltungen in Bonn.22 Wenn Ministerpräsident Dr. Ehard Bundesratspräsident werde, dann werde er die Organisation des Bundesrats einzurichten haben.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller glaubt, daß die Aussichten von Ministerpräsident Dr. Ehard geringer geworden seien; z. Zt. werde als Bundesratspräsident Arnold23 genannt.24

Staatsminister Dr. Pfeiffer beendet seinen Bericht.

Staatssekretär Dr. Schwalber erklärt, von Seiten des Innenministeriums bestehe erhebliches Interesse daran, zu gegebener Zeit im Bundesrat vertreten zu sein. Jetzt sei es aber nicht nötig. Für die Eröffnungsfeierlichkeiten verzichte er aber auf die Teilnahme.

Staatsminister Dr. Schlögl erklärt, persönlich lege er keinen Wert darauf, nach Bonn zu gehen. Das größte Agrarland müsse aber wohl seinen Landwirtschaftsminister dorthin abstellen. Man müsse auf die Stimmung der Bauernverbände Rücksicht nehmen, die sich in diesem Sinn schon an ihn gewandt hätten.25

Staatsminister Dr. Kraus will zugunsten des stv. Ministerpräsidenten zurücktreten.

Staatssekretär Dr. Grieser erklärt, dem Arbeitsministerium liege jeder persönliche Ehrgeiz fern, aber ohne Nachteile für Bayern könne das Arbeitsministerium nicht übergangen werden.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller führt aus, ihm liege wirklich nichts daran, nach Bonn zu gehen, er begrüße den Vorschlag Kraus aber aus dem Grund, damit nicht irgendwie Gerüchte konstruiert würden. Aus diesem Grunde würde er hingehen.

Nach einer kürzeren Debatte wird beschlossen, daß zur Eröffnung des Bundesrats abgeordnet werden: Ministerpräsident Dr. Hans Ehard, stv. Ministerpräsident Dr. Müller, Staatsminister Dr. Pfeiffer, Staatsminister Dr. Schlögl und Staatsminister Dr. Seidel.26

II. Kündigung des Staatsbeauftragten für die Braunkohlenbewirtschaftung

Staatsminister Dr. Seidel führt aus, das Gesetz zur Sicherung der Brennstoffversorgung und zur Förderung der Braunkohlenwirtschaft (Zweites Durchführungsgesetz zu Art. 160 der Verfassung) trete Ende dieses Jahres außer Kraft.27 Man müsse sich darüber schlüssig werden, ob es verlängert werden solle. Jedenfalls wolle er vorsorglich dem Staatsbeauftragten für die Brennstoffversorgung, Höltermann,28 kündigen. Er bitte hiezu um Einverständnis des Ministerrats.

Diese Zustimmung wird erteilt.29

III. Sonderverkaufsstellen für Flüchtlinge30

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, vom Einzelhandelsverband seien gegen die Sonderverkaufsstellen für Flüchtlinge schärfste Proteste erhoben worden.31

Staatssekretär Jaenicke legt den Sachverhalt dar. Es sei richtig, daß die Verkaufsstellen innerhalb der Lager auch um solche außerhalb der Lager erweitert worden seien. In Streit stehe nur diese Ausdehnung.

Der Leiter des Regierungsflüchtlingsamtes Regensburg, Lang, 32 ergänzt diesen Bericht dahin, der Gedanke der Errichtung solcher Verkaufsstellen sei von Regensburg ausgegangen, weil dort die Not noch größer gewesen sei als im übrigen Bayern. Der Personenkreis der Bezugsberechtigten sei etwas erweitert worden. Dies stehe nicht im Gegensatz zu einer Ministerialentschließung. Mit einer Unterstützung von 90–95 DM könnten die Flüchtlinge nicht existieren. Seine Aktion habe den Staat keinen Pfennig gekostet.

Der Stab Steffen bezahle Steuern und liefere Millionen ab. Alle anderen Vorschläge seien vom Finanzministerium abgelehnt worden, so die Ausgabe von Gutscheinen, die Ausgabe von Gemeinschaftsverpflegung oder die Erhöhung der Fürsorgesätze. In den Verkaufsstellen würden die Waren nur auf Berechtigungsscheine und nur auf gestempelte Lebensmittelmarken abgegeben. Außerdem müsse die Kennkarte vorgezeigt werden und die Verkaufssumme sei auf 25 DM begrenzt. Die bei den Familien erzielten Ersparnisse würden doch auch wieder dem Einzelhandel zugeführt, da diese Leute wieder etwas anderes kaufen könnten. Er könne sich nicht vorstellen, daß 2000 Lebensmittelgeschäfte notleidend geworden seien. Die Zahl dieser Sonderverkaufsstellen stehe in gar keinem Verhältnis zur Zahl der Flüchtlinge. Dadurch hätten die anderen Einzelhandelsgeschäfte doch auch einen Zuwachs an Kunden erhalten. Er bitte darum, daß die Sache wenigstens bis 1. Oktober verlängert werde.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, die Schwierigkeit bestehe darin, daß eine Sonderregelung im Bezirk Niederbayern bestehe. An sich habe man beschlossen, daß die Angelegenheit bis zum 1. September bereinigt werde. Wenn man diese jetzt wieder bis zum 1. Oktober verschiebe, habe man Schwierigkeiten von beiden Seiten.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller erklärt, die Protesttelegramme seien in einem Ton abgefaßt, der einen eigentlich dazu veranlassen könne, das Gegenteil zu tun.33 Er sehe die Sache so an, daß man den Flüchtlingen die Chance geben müsse, eine Genossenschaft hinzustellen. Dem könne man nicht entgegentreten. Die Frage sei nur, wo sie das Kapital herbrächten. Wir könnten ihnen dieses nicht geben, sie müßten schauen, ob sie das Geld in Frankfurt bekämen.

Staatsminister Dr. Seidel führt aus, es drehe sich zunächst einmal darum, ob die Vereinbarung, die man im letzten Ministerrat getroffen habe, aufgehoben werden solle oder nicht. Er habe sich damit einverstanden erklärt, daß man bis 10. September zuwarte. Wenn die Staatsregierung aber einmal gesagt habe, daß diese Verkaufsstellen am 1. 9. aufzulösen seien, dann müsse die Regierung dieses Wort auch einhalten. Was die Genossenschaft betreffe, so sei diese praktisch eine Konsumgenossenschaft. Sie werde also auch die Gegnerschaft der Konsumvereine bekommen. Was werde mit dieser Genossenschaft geschehen? Wenn er wüßte, ob die Sache Hand und Fuß hätte, würde er mit sich reden lassen. Aber mit dem geplanten Geschäftsanteil von 5 DM könne die finanzielle Grundlage nicht geschaffen werden. Es bleibe das Problem bestehen, ob die Organisation Steffen oder der Staat oder eine andere Organisation mittelbar diese Genossenschaft unterstütze. Zur Frage der Organisation Steffen werde Staatsminister Schlögl zu sprechen haben; dieser werde aber verfassungsrechtliche und andere Bindungen haben, die ihm das gar nicht möglich machten. Wenn der Staat eine Genossenschaft finanziell unterstütze, kämen auch die anderen mit der gleichen Forderung. Er sei der Meinung, daß diese Genossenschaft ein großes Fiasko geben werde, wenn sie nicht organisch aufgebaut werde. Das wolle man aber nicht. Er glaube, daß es das Vernünftigste sei, wenn man darauf bestehen bleibe, daß diese Verkaufsstellen aufgelöst würden. Etwas anderes sei es, ob die Organisation Steffen diese Warenvorräte und Lagerhaltung habe, die sie augenblicklich besitze. Diese Organisation habe amerikanischen hochwertigen Speck seit 3 Jahren auf Lager, ihre Warenhäuser seien vollgepropft bis unter das Dach; auf der anderen Seite gebe es hungernde Menschen. So etwas belaste sein soziales Gewissen. Die Genossenschaft könne man nur unterstützen, wenn man die Gewißheit habe, daß etwas Richtiges aus ihr werde.

Staatsminister Dr. Schlögl erklärt, daß diese Verkaufsläden von der Organisation Steffen beliefert worden seien, sei hinter seinem Rücken geschehen. Diese Organisation sehe, daß es langsam mit ihr zu Ende gehe.34 Sie wolle sich daher neue Aufgaben schaffen und habe hinter seinem Rücken die Verkaufsstellen eingerichtet. Diese arbeiteten mit amerikanischen Lebensmitteln. Vom Landwirtschaftsministerium würden sie nicht beliefert. Unser Einfluß auf die Organisation Steffen sei leider außerordentlich gering und zwar wegen der Militärregierung. Er habe schon oft versucht, diese Organisation aufzulösen, die einen Fremdkörper darstelle, es sei aber nicht gelungen. Diese neuen Verkaufsstellen würden einzig und allein von Steffen beliefert. Sie trieben an sich gegenüber dem Einzelhandel eine Konkurrenz, die nicht richtig sei und die er niemals befürworten könne. Die Verkaufsstellen in den Lagern sollten aufrecht erhalten bleiben. Wenn die Genossenschaft einmal stehe und die Sache von Niederbayern und Oberpfalz auf die anderen Regierungsbezirke überspringe, seien auch die vollgefüllten Lager der Organisation Steffen nicht in der Lage, die Belieferung unter den jetzigen Bedingungen weiterzuführen. Dies sei eine Sache, die die Organisation Steffen als staatliche Verkaufsstelle gar nicht machen könne. Er habe sich dafür eingesetzt, daß dieses Treiben ein Ende finde. Er habe sich nur schweren Herzens bereit erklärt, noch bis 10. September mitzutun. Wenn man heute eine Verlängerung bis 1. Oktober beschließe, habe man dann die gleiche Kalamität wie heute. Die Genossenschaft könne nur existieren mit einem großen Kapital. Der Finanzminister könne aber nichts zur Verfügung stellen. Er müsse wiederholen, daß die Organisation Steffen gar nicht in der Lage sei, ganz Bayern zu versorgen. Der Verdruß sei kleiner, wenn man jetzt Schluß mache, als wenn man die Dinge weitertreiben lasse bis zum 1. Oktober. Vielleicht könne man die Verkaufsstellen in den Lagern etwas erweitern.

Ministerpräsident Dr. Ehard fragt, auf welche Kreise dann eine Beschränkung erfolgen könne.

Staatsminister Dr. Schlögl erwidert, auf diejenigen, die in die Lager hineingingen.

Staatsminister Dr. Seidel erklärt noch, die Genossenschaft als solche sei nicht zu verhindern. Sie habe die formellen Voraussetzungen erfüllt und sei gegründet. Er müsse auch sagen, daß er den Zorn der Konsumvereine nicht fürchte. Wenn diese Genossenschaft sich organisch entwickle, könne etwas Vernünftiges herauskommen. Er fürchte aber, daß dies nicht der Fall sein werde.

Herr Lang meint, viele Flüchtlinge würden die 5 DM Anteil zahlen, aber nicht nur Flüchtlinge, sondern auch Körperbeschädigte. Auch die Gewerkschaften hätten ihre Zusage gegeben. In wenigen Wochen werde man zwei Millionen zusammenbringen. Wenn man diesen Gesamtbetrag aus ganz Bayern verwende, um in Regensburg einen Kristallisationspunkt zu schaffen, der dann auf das übrige Bayern übergreife, könne aus der Sache schon etwas werden. Wenn gesagt werde, daß der Stab Steffen nicht in der Lage sei, ganz Bayern zu beliefern, so werde es Sorge der Genossenschaft sein, die Belieferung sicherzustellen. Wesentlich sei, in Niederbayern und Oberpfalz kein Vakuum entstehen zu lassen. Er bitte deshalb nochmals um eine Verlängerung bis zum 1. Oktober.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, es stehe heute schon ziemlich sicher fest, daß auch bis 1. Oktober die Genossenschaft noch nicht so weit sei. Man sei deshalb dann wieder in der gleichen Situation wie jetzt.

Staatssekretär Jaenicke fragt, ob man die Verkaufsstellen in den Lagern so erweitern könne, daß auch Leute von außen hereinkommen könnten.

Staatsminister Dr. Schlögl erklärt sich hiemit einverstanden. Verkaufsstellen außerhalb der Lager könne man nicht gestatten.

Herr Lang bezeichnet dies auch als einen Ausweg. Man könne die Verteilungsstellen in den Lagern aufrecht erhalten, mit der Maßgabe, daß auch Bedürftige mit Ausweis unter den besonderen Bedingungen im Lager einkaufen könnten.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, die Sache auf ehem. Lagerangehörige zu beschränken, dies gebe schon eine gewisse Abgrenzung. Die anderen Verkaufsstellen außerhalb der Lager müßten aber dann verschwinden. Er frage, ob sich dies bis 10. September machen lasse.

Dies wird von dem Leiter des Regierungsflüchtlingsamtes Regensburg [Lang] bejaht.

Mit dieser Regelung herrscht allgemeines Einverständnis. Staatsminister Dr. Seidel, Dr. Schlögl und Staatssekretär Jaenicke werden beauftragt, ein Communiqué über diesen Punkt der Tagesordnung zu entwerfen (Wortlaut siehe Anlage).35

IV. Drittes Gesetz über die Sicherheitsleistungen des Bayer. Staates (Flugplatz Riem)36

Der vom Finanzministerium ausgearbeitete Gesetzentwurf37 wird einstimmig gebilligt und seine Vorlage an den Landtag beschlossen.38

V. Flüchtlingsangelegenheiten

Staatssekretär Jaenicke führt aus, in Württemberg sei eine sehr unangenehme Situation entstanden durch die Schuld der Österreicher. Dorthin seien von Österreich aus wieder 850 Mann durchgebrochen und zwar über Bayern. Die Württemberger verlangten nun, daß wir diese Leute zurücknehmen sollten, nachdem sie aber nicht zurückgebracht werden könnten, bestehe Württemberg darauf, daß diese Menschen auf das bayerische Kontingent angerechnet werden sollen. Gegen diese unerhörte Forderung müsse er sich auf das entschiedenste wehren. Solche Vorfälle könnten sich jede Nacht wiederholen. Von Bayern aus könne man nicht verhindern, daß diese Leute nachts von Österreich über Bayern nach Württemberg gingen. Am Ende bekämen wir überhaupt nichts von den Flüchtlingen an die französische Zone los. Die Volksdeutschen aus Österreich kämen dann auf unsere Kosten in Württemberg unter. Im übrigen seien die Grenzlager entsetzlich überfüllt. Es käme ein unausgesetzter Strom aus der Tschechoslowakei und aus Süd-Ost-Europa, und zwar nicht nur von Deutschen, sondern auch von Ausländern. Diese kämen alle nach Bayern und müßten aufgenommen werden. Die Militärregierung verlange jeden Tag die Unterbringung von 100–200 Ausländern. Sie behaupte, daß sie uns Kasernen von der IRO übergeben habe. Diese seien aber in einem fürchterlichen Zustand. Für das Lager Pocking39 brauche man allein 1, 4 Millionen [DM], um es überhaupt bewohnbar zu machen. Er sei deshalb zu dem schwerwiegenden Entschluß gekommen, beim Innenministerium den Antrag zu stellen, daß die Grenze überhaupt geschlossen werde. Man könne dies natürlich nur für eine bestimmte Zeit tun, z.B. bis 1. November. In dieser Zeit sollten keine Flüchtlinge mehr aufgenommen werden. Jetzt seien wieder 130000 Reichsdeutsche aus Polen gemeldet. Hinzu kämen die illegalen Grenzgänger aus der Ostzone. Er stelle deshalb den Antrag auf Schließung der Grenzen. Gleichzeitig bitte er den Finanzminister um Unterstützung, daß alle Mittel, die noch vorhanden seien, zum Ausbau der Kasernen gegeben würden.

Staatssekretär Dr. Schwalber erwidert, von Bayern aus seien wir gar nicht in der Lage, die Sperre zu erklären, geschweige denn, sie praktisch durchzuführen. Mit Polizeimaßnahmen könne man die Flüchtlingsnot nicht steuern. Ohne Militärregierung könne man überhaupt nichts erreichen.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, daß das Innenministerium einen Schritt bei der Militärregierung unternehmen solle.

Staatssekretär Jaenicke erklärt sich hiermit einverstanden. Auf alle Fälle solle man aber die Grenzschließung anordnen, wenn die Militärregierung nichts dagegen habe. Auch mit dem Ministerpräsidenten von Württemberg müsse man noch einmal verhandeln.

VI. Personalangelegenheiten

Auf Antrag des Finanzministeriums erklärt sich der Ministerrat mit der Beförderung der Ministerialräte Kallenbach40 und Roederer41 zu Ministerialdirigenten im Finanzministerium einverstanden, desgleichen auf Antrag des Landwirtschaftsministeriums42 mit der Beförderung des Landesforstmeisters Dr. Woelfle43 zum Oberlandesforstmeister.

Staatssekretär Dr. Müller erklärt, bezüglich der Rückübertragung der Ministerialdirigentenstelle Metz auf das Landespersonalamt werde das Finanzministerium noch eine entsprechende Zusicherung geben 44

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
gez.: Claus Leusser
Ministerialrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister

Anlage

Communiqué

Die Organisation Steffen stellt am 10. September 1949 die Belieferung ihrer Verkaufsstellen im Regierungsbezirk Niederbayern und Oberpfalz außerhalb der Lager ein. In den Lagern kann sie auch weiterhin ihre Verkaufsstellen aufrechterhalten. Der Betrieb dieser Verkaufsstellen wird gesondert geregelt. Der neugegründeten Genossenschaft „Soziales Hilfswerk Bayern“45 bleibt es überlassen, im Rahmen der gesetzlichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten ihre Arbeit aufzunehmen und auszubauen.