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Nr. 84Außerordentliche MinisterratssitzungDienstag, 8. November 1949 Beginn: 19 Uhr Ende: 20 Uhr 30
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, stv. Ministerpräsident und Justizminister Dr. Müller, Innenminister Dr. Ankermüller, Kultusminister Dr. Hundhammer, Finanzminister Dr. Kraus, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Krehle, Verkehrsminister Frommknecht, Staatsminister Dr. Pfeiffer, Staatssekretär Dr. Schwalber (Innenministerium), Staatssekretär Fischer (Innenministerium-Oberste Baubehörde), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Sühler (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Verkehrsministerium).1

Entschuldigt:

Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Grieser (Arbeitsministerium).

Tagesordnung:

[I.] Vorbesprechung der Bundesratssitzung am 10. November 1949. [II. Gesetz über die vorläufige Aufstellung und Ausführung des Bundeshaushaltsplanes usw.]. [III. Flüchtlingsausgleich]. [IV. Amnestiegesetzentwurf]. [V. Fragen der Kulturpolitik].

[I. Vorbesprechung der Bundesratssitzung am 10. November 1949]

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, daß am Donnerstag, den 10. November 1949 eine Sitzung des Bundesrats stattfinden werde, sowie eine Sitzung des Rechtsausschusses des Bundesrats. Die Tagesordnung für die öffentliche Sitzung sehe vor:

1. Eine Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung über die Umsiedlung von Heimatvertriebenen aus den Ländern Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.2

2. Die Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes über die vorläufige Aufstellung und Ausführung des Bundeshaushaltsplanes und über die vorläufige Rechnungsprüfung, sowie über die vorläufige Haushaltsführung im Rechnungsjahr 1949.

Die Tagesordnung zur Sitzung des Rechtsausschusses enthalte den Amnestiegesetzentwurf, sowie gleichfalls den Entwurf der Verordnung über den Flüchtlingsausgleich.

Es sei notwendig, sich darüber klar zu werden, welche Stellungnahme die bayerischen Vertreter einnehmen sollten und wer von den Kabinettsmitgliedern persönlich an den Sitzungen teilnehmen solle.

[II.] Gesetz über die vorläufige Aufstellung und Ausführung des Bundeshaushaltsplanes usw.

Staatsminister Dr. Kraus führt aus, das B. Staatsministerium der Finanzen habe sich bereits eingehend mit dem vorliegenden Gesetzentwurf befaßt und einige Bedenken formuliert.3 Der Entwurf4 sei zwar im wesentlichen den Empfehlungen der Finanzministerkonferenz angepaßt worden, gegen einige Bestimmungen bestünden aber immer noch Bedenken. Dies gelte insbesondere für die nunmehrige Fassung des § 1 Abs. 2 Satz l.5 Zunächst müsse man daran festhalten, daß trotz des Übergangs der Aufwendung für die Kriegsfolgelasten auf den Bund die Verwaltung weiterhin bei den Ländern verbleiben müsse u. zw. als eigene, nicht als Auftragsverwaltung. Damit sei auch nach wie vor die Zuständigkeit der Länderrechnungshöfe zur weiteren Prüfung dieser Aufwendungen gegeben. Infolgedessen müßten die Worte „bis auf weiteres“ durch die Fassung „bis auf weiteres, jedoch nicht über den 31. März 1950 hinaus“ ersetzt werden.

Ministerialrat Leusser macht darauf aufmerksam, daß auch in der Begründung zu dem Gesetzentwurf davon ausgegangen werde, daß die Auftragsverwaltung feststehend sei. Darüber müsse auch noch gesprochen werden.

Staatsminister Dr. Kraus fährt fort, daß § 6 eine weitgehende Ermächtigung für den Bundesminister der Finanzen hinsichtlich der Bereitstellung der Betriebsmittel usw. enthalte. Mit Rücksicht auf § 10,6 der den Bundesminister der Finanzen ermächtige, die Länder zur Deckung eines etwaigen Haushaltsfehlbetrages heranzuziehen,7 erscheine es notwendig, den Finanzausschuß des Bundesrats schon vor der Bewilligung größerer Ausgaben einzuschalten. Er schlage deshalb einen entsprechenden Absatz 3 zu § 6 vor.8

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, in diesem Falle müßte der Bundesrat selbst eingeschaltet werden, nachdem der Finanzausschuß des Bundesrats kein verfassungsmäßiges Organ sei.

Staatsminister Dr. Ankermüller stellt fest, daß auch § 11 bedenklich erscheine.9

Ministerialrat Leusser erwidert, in der Koordinationsbesprechung10 seien gegen diese Bestimmung keine Bedenken erhoben worden, nachdem hier entsprechende Gesetze vorliegen müßten.

Staatsminister Dr. Kraus führt sodann aus, daß auch gegen § 5 Absatz 3 Einwendungen erhoben werden müßten.11 Hier sei es notwendig, noch als 2. Satz einzufügen: „In Zweifelsfällen hat der Bundesminister der Finanzen die Entscheidung des Bundestags und des Bundesrats herbeizuführen.“ Außerdem müßte in § 5 Abs. 3 Satz 1 hinter den Worten „durch den anderen Organisationsaufbau der Bundesverwaltung“ noch hinzugefügt werden: „oder durch den geänderten Zuständigkeitsbereich.“

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, vielleicht sollte man das doch den Finanzministern überlassen. Er glaube, daß durch eine Einschaltung des Bundestags und Bundesrats die ganze Sache doch erheblich erschwert werde.

Der Ministerrat beschließt sodann, daß die bayerischen Vertreter im Bundesrat versuchen sollten, die in der heutigen Sitzung dargelegten Bedenken durchzusetzen.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß in der Frage des vorläufigen Haushaltsgesetzes Bayern durch den Staatsminister der Finanzen oder dessen Staatssekretär persönlich vertreten sein müsse,12 ferner, daß das Finanzministerium dafür Sorge zu tragen habe, das notwendige Material nach Bonn zu liefern.13

[III.] Flüchtlingsausgleich14

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, daß bei der Besprechung dieser Angelegenheit der Herr Staatsminister des Innern persönlich in Bonn anwesend sein möge.

Staatsminister Dr. Pfeiffer erklärt dazu, zu diesem Punkt müsse unter allen Umständen von bayerischer Seite aus gesprochen werden, nachdem die Bayernpartei zweifellos versuchen werde, sich hier entsprechend einzuschalten.

Staatsminister Dr. Ankermüller erwidert, er werde persönlich nach Bonn fahren und selbstverständlich auch das Wort ergreifen.15

[IV.] Amnestiegesetzentwurf16

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller teilt mit, die Meinungen über die Bundesamnestie seien geteilt. Das Kabinett müsse sich darüber klar werden, ob die Bundesamnestie toleriert werden solle oder nicht. Bundesminister Dr. Dehler17 habe sich entschlossen gehabt, dafür einzutreten, daß die Amnestie durch die Länder erlassen würde;18 Bundeskanzler Dr. Adenauer habe im Kabinett die Bundesamnestie durchgesetzt,19 eine Regelung, die weit über die frühere Weimarer Regierung hinausgehe.20 Unter Umständen müsse Bayern die Erklärung abgeben, daß gegebenenfalls ein Verfassungsstreit anhängig gemacht werden wird.

Ministerpräsident Dr. Ehard stimmt zu und bemerkt, daß sich Bayern auf den Standpunkt stellen müsse, hier handle es sich keinesfalls um eine Bundesangelegenheit.21

Staatsminister Dr. Hundhammer stimmt zu und betont, er sehe überhaupt jetzt keinen Anlaß für eine Amnestie.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller teilt noch mit, die Konferenz der Justizminister habe erklärt, dem Vorschlag der Bundesregierung zuzustimmen, wenn eine gleichlautende Amnestie in allen Ländern durchgeführt würde. Bundeskanzler Dr. Adenauer habe aber diesen Kompromiß wieder umgeworfen.

Staatsminister Dr. Pfeiffer führt aus, die Angelegenheit sei von prinzipieller Bedeutung und müßte unter allen Umständen grundsätzlich vorgebracht werden. Im Plenum des Bundesrats müsse eine Darlegung des bayerischen Standpunkts erfolgen, am besten durch den Herrn Justizminister selbst.22 Im übrigen sei der Gesetzentwurf23 bisher noch nicht beim Bundesrat eingelaufen, er werde heute erwartet; man müsse sich jedenfalls energisch dagegen verwahren, daß eine so wichtige Angelegenheit erst im letzten Moment vorgelegt werde.

Ministerpräsident Dr. Ehard regt noch an, daß bei der Besprechung des Amnestiegesetzes auch die übrigen bayerischen Minister, die sich in Bonn aufhielten, anwesend seien.24

[V.] Fragen der Kulturpolitik

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, im Ausschuß für Kulturpolitik im Bundestag werde sicher die Frage aufgeworfen, was mit der Konferenz der Kultusminister geschehen solle.25 Bundeskanzler Dr. Adenauer sei ein Gegner der Kultusministerkonferenz, ebenso wie der Konferenz der Justizminister. Es wäre zweckmäßig, wenn Staatsminister Dr. Hundhammer bei der nächsten Sitzung des Ausschusses für Kulturpolitik26 in seiner Eigenschaft als stellvertretendes Mitglied des Bundesrats anwesend wäre.

Staatsminister Dr. Hundhammer antwortet, leider sei er am Donnerstag und Freitag verhindert, er werde aber seinen Vertreter in der Konferenz, den hessischen Kultusminister Dr. Stein,27 anrufen, und ihn bitten, den Standpunkt der Kultusminister zu vertreten. An sich seien alle Kultusminister der Auffassung, daß die kulturellen Angelegenheiten Sache der Länder seien. Sie ließen sich aber auch keine Vorschriften darüber machen, wann sie zusammenkommen wollten.

Staatsminister Dr. Pfeiffer teilt mit, der Bundestagsabgeordnete Dr. Laforet28 habe gegen die Ausführungen von Bundeskanzler Dr. Adenauer Verwahrung eingelegt und das Recht der Kultusminister, sich zu treffen, bestätigt.29 Auf die Tagesordnung des Ausschusses für Kulturpolitik für Donnerstag, den 10. November, stehe u.a.: „Schreiben der ständigen Konferenz der Kultusminister vom 19. 10. 1949“.30 Daran werde sich natürlich eine grundsätzliche Debatte anknüpfen. Die Mitglieder des Bundesrats können an den Sitzungen der Bundestagsausschüsse teilnehmen und das Wort ergreifen. Er halte es für selbstverständlich, daß ein Kultusminister in diesem Ausschuß spreche und den Standpunkt seiner Kollegen vertrete.

Staatsminister Dr. Hundhammer regt an, daß Staatsminister Dr. Pfeiffer zusammen mit Minister Dr. Stein hingehe und den bayerischen Standpunkt ausdrücklich vertrete.

Der Ministerrat beschließt sodann noch, daß als weitere Vertreter für den Rechtsausschuß des Bundesrats31 nachstehende Beamte des Staatsministeriums der Justiz benannt werden: Ministerialdirektor Dr. Konrad,32 Senatspräsident Walther,33 Ministerialrat Roemer,34 Oberstlandesgerichtsrat Kuchtner.35

Ferner wird beschlossen, in den Ständigen Beirat36 des Bundesrats Staatsminister Dr. Pfeiffer zu entsenden.

Staatsminister Dr. Kraus führt abschließend noch aus, daß die finanzielle Belastung der Länder für Berlin37 allmählich unerträglich werde. Die Finanzminister wollten eine Geste machen und haben ungefähr folgendes beschlossen: Der Finanzausschuß nimmt in Aussicht, die Bildung einer entsprechenden Verstärkung des Ansatzes für Berlin im Bundeshaushalt zu empfehlen in der Erwägung, daß es dem Bundesfinanzminister gelingen werde, die Gesamtforderungen an die Länderhaushalte im Rahmen des Zumutbaren zu halten.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, Bayern müsse sich unter allen Umständen auf den Standpunkt stellen, daß der Landtag gefragt werden müsse.

Staatsminister Dr. Pfeiffer bemerkt dazu, Berlin appelliere immer wieder an das Solidaritätsgefühl der Länder, die Berliner Vertreter selbst würden aber bei jeder Gelegenheit für die Abwürgung der Länder eintreten.

Der Ministerrat beschließt sodann noch, den ursprünglich für Freitag, den 11. November nachmittags angesetzten Ministerrat auf den Anfang der nächsten Woche zu verschieben.38

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
In Vertretung
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister