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Nr. 86MinisterratssitzungMontag, 21. November 1949 Beginn: 15 Uhr 30 Ende: 20 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Justizminister Dr. Müller, Innenminister Dr. Ankermüller, Kultusminister Dr. Hundhammer, Finanzminister Dr. Kraus, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Krehle, Verkehrsminister Frommknecht, Staatssekretär Dr. Schwalber (Innenministerium), Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Grieser (Arbeitsministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Verkehrsministerium).1

Entschuldigt:

Staatssekretär Fischer (Innenministerium-Oberste Baubehörde), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Sühler (Landwirtschaftsministerium).2

Tagesordnung:

I. 1. Verordnung zur Durchführung des Entschädigungsgesetzes und Verordnung über die Organisation der Wiedergutmachung. II. Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Rechtsmitteländerungsgesetzes und zur Änderung des Gesetzes Nr. 124. III. Gesetz über die Kosten für das Verfahren der Vertragshilfe nach §21 des 3. Gesetzes zur Neuordnung des Geldwesens. IV. Gesetz zur Änderung des Berggesetzes. V. Gesetz über die Errichtung einer bundesunmittelbaren, rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts „Deutscher Meteorologischer Dienst“. VI. KZ-Gräber auf dem Leitenberg bei Dachau. VII. Bundesangelegenheiten. VIII. Grenzpolizei und Zollgrenzschutz. IX. Personalangelegenheiten.

I. 1. Verordnung zur Durchführung des Entschädigungsgesetzes und Verordnung über die Organisation der Wiedergutmachung

Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert an die Besprechung der beiden Verordnungsentwürfe im letzten Ministerrat3 und schlägt vor, den bisherigen Generalanwalt Dr. Auerbach kommissarisch mit der Leitung des Landesentschädigungsamtes zu betrauen.4 Er halte es aber für richtig, daß gleichzeitig der Oberste Rechnungshof eine Überprüfung des Landesamts vornehme u.z. auch in Hinsicht auf die Organisation der Behörde. Er halte dies vor allem deshalb für notwendig, weil anscheinend das Amt in der letzten Zeit außerordentlich ausgedehnt worden sei.

Staatsminister Dr. Kraus stimmt zu und erklärt, er werde mit einem entsprechenden Antrag an den Herrn Ministerpräsidenten herantreten.

Der Ministerrat beschließt sodann, den beiden Entwürfen zuzustimmen.5

II. Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Rechtsmitteländerungsgesetzes und zur Änderung des Gesetzes Nr. 1246

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, daß gegen diesen Entwurf7 wohl keine Bedenken bestünden. Es sei wohl nicht erforderlich, jetzt in die Einzelheiten einzugehen.

Der Ministerrat beschließt, dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zuzustimmen.8

III. Gesetz über die Kosten für das Verfahren der Vertragshilfe nach § 21 des 3. Gesetzes zur Neuordnung des Geldwesens

Der Ministerrat beschließt auf Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten, auch diesem Gesetzentwurf9 in der vorliegenden Fassung zuzustimmen.10

IV. Gesetz zur Änderung des Berggesetzes

Staatsminister Dr. Seidel teilt mit, es habe sich als notwendig herausgestellt, das bayerische Berggesetz vom 13. August 191011 abzuändern, vor allem in der Richtung, daß der in Art. 1 des Berggesetzes enthaltene Mineralien-Katalog erweitert werde.12 Die sonstigen Änderungen seien von keiner großen Bedeutung. Er mache nur darauf aufmerksam, daß in Zukunft das Wort „Berginspektion“ durch das Wort „Bergamt“ ersetzt werde.

Staatsminister Dr. Seidel schlägt sodann vor, den Gesetzentwurf heute zu verabschieden und sodann dem Landtag zuzuleiten. Im übrigen werde er dann mit dem Landtag selbst in Verbindung treten, damit die Verabschiedung dort in der richtigen Weise vor sich gehe.

Der Ministerrat beschließt, dem Gesetzentwurf seine Zustimmung zu geben.13

V. Gesetz über die Errichtung einer bundesunmittelbaren, rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts „Deutscher Meteorologischer Dienst“

Ministerialrat v. Elmenau 14 gibt einen Überblick über die bisherige Entwicklung des Wetterdienstes in den verschiedenen westlichen Besatzungszonen.15 Für den 1. Dezember 1949 habe nun das Bundesverkehrsministerium zu einer Sitzung eingeladen, auf der die künftige Organisation des Wetterdienstes im Bund besprochen werden solle.

Auf Vorschlag des Herrn Staatsministers Dr. Hundhammer beschließt der Ministerrat, der als Vertreter des Kultusministeriums vorgesehene Ministerialrat v. Elmenau solle versuchen, nach Möglichkeit die Organisation des Wetterdienstes in der Bundesrepublik auf Landesebene zu erreichen. Dies solle in der Art geregelt werden, daß die Spitzenbehörden der zu schaffenden meteorologischen Organisation Organe einer Bundeskörperschaft des öffentlichen Rechts sein sollten, die Wetterdienstbehörden der mittleren und unteren Instanzen dagegen Landesbehörden. Notfalls könne man sich auch mit der Errichtung einer Bundeskörperschaft des öffentlichen Rechts einverstanden erklären. Von dem Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums16 müsse allerdings insofern abgewichen werden, als Art. 817 etwa folgenden Wortlaut erhalten sollte:

„Für die Beamten der Körperschaft des öffentlichen Rechts gelten die für die Bundesbeamten vorgesehenen Rechtsvorschriften sinngemäß, soweit sich nicht aus dem Nachstehenden Abweichendes ergibt.

Die Beamten und Angestellten werden vom Präsidenten der Körperschaft ernannt. Die Ernennung von Beamten der Besoldungsgruppe A 2 o 2 und höher, sowie von Angestellten der Gruppe TO. A III und höher bedarf der vorherigen Zustimmung des Verwaltungsrates. Bei der Ernennung und Versetzung der Beamten ist dem landsmannschaftlichen Prinzip Rechnung zu tragen.

Die Ernennung der Leiter der Ämter für Wetterdienst bedarf der Zustimmung der Regierung des Landes, in welchem das Amt für Wetterdienst gelegen ist.“

Der Ministerrat beauftragte das Staatsministerium für Unterricht und Kultus bezw. dessen Vertreter, Ministerialrat v. Elmenau, in dieser Art und Weise bei der Sitzung vom 1. Dezember vorzugehen.18

VI. KZ-Gräber auf dem Leitenberg bei Dachau19

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, er habe heute einen Brief des Landeskommissars für Bayern, Mr. Bolds, erhalten, der sich mit der Frage der Gräber von ehemaligen KZ-Häftlingen auf dem Leitenberg bei Dachau befasse.20 Durch verschiedene Berichte im In- und Ausland21 sei eine recht unangenehme Situation entstanden22 und man könne nicht darüber hinweg, daß diese Gräber vernachlässigt worden seien und daß man auch bisher noch kein Denkmal errichtet habe. Die Sache sei vor allem deswegen eilbedürftig, weil sich die französische Öffentlichkeit sehr stark damit beschäftige.23 Mr. Bolds habe in seinem Brief den Bayerischen Ministerpräsidenten selbst gebeten, die Obhut über diese Gräber zu übernehmen und eine Untersuchung darüber anzustellen, warum bisher noch wenig oder nichts geschehen sei.

Staatssekretär Dr. Schwalber gibt einen kurzen Überblick über den bisherigen Verlauf der Angelegenheit und stellt fest, daß Generalanwalt Dr. Auerbach die Instandsetzung aus Mitteln seines Wiedergutmachungsfonds übernommen habe und beabsichtige, eine Kapelle zu bauen. Die Verkaufsverhandlungen über die notwendigen Grundstücke seien auch schon abgeschlossen.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, die ganze Situation mache es jetzt unbedingt notwendig, daß die Bayer. Staatsregierung selbst die Betreuung der Gräber in die Hand nehme.

Nach eingehender Aussprach wird sodann folgender Beschluß24 angenommen, der noch am gleichen Tag im Pressecommuniqué25 bekanntzugeben ist:26

„Der Bayer. Ministerrat hat in seiner Sitzung am 21. 11. 1949 beschlossen, die Massengräber von ehemaligen KZ-Häftlingen auf dem Leitenberg bei Dachau unmittelbar in die Obhut des bayerischen Staates zu nehmen.

Eine Kommission, bestehend aus dem stellv. Ministerpräsidenten und Justizminister Dr. Josef Müller, dem Staatsminister des Innern Dr. Willi Ankermüller und dem Staatsminister für Unterricht und Kultus Dr. Alois Hundhammer, wurde vom Ministerrat beauftragt, unverzüglich die notwendigen Maßnahmen einzuleiten und insbesondere für die Errichtung einer Gedächtnisstätte zu sorgen.27 Diese Maßnahmen sollen in engster Fühlungnahme mit dem amerikanischen Landeskommissar für Bayern durchgeführt werden.

Das Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus wird noch bei den schwebenden Haushaltsverhandlungen im Bayer. Landtag die notwendigen Mittel anfordern.

Der Ministerrat beauftragte ferner den Bayer. Ministerpräsidenten, eine Untersuchung darüber zu veranlassen, ob und inwieweit Behörden oder Einzelpersonen für die Verzögerung einer würdigen Ausgestaltung der Begräbnisstätten verantwortlich zu machen sind.“

Anschließend wird noch die Frage besprochen, wer die Untersuchungen über die Verantwortlichen zu führen hat, wobei teils das Staatsministerium der Justiz, teils das Staatsministerium des Innern vorgeschlagen werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß er von sich aus die Untersuchung veranlassen werde.28

Staatsminister Dr. Schlögl regt noch an, dafür Sorge zu tragen, daß alle Landräte genaue Erhebungen anstellen sollten, ob in ihrem Landkreis noch Gräber von ehemaligen KZ-Häftlingen vorhanden sind.

Staatsminister Dr. Ankermüller erwidert, das Ministerium des Innern werde das auf dem Weg über eine Anweisung an die Regierungspräsidenten erledigen.29

VII. Bundesangelegenheiten

1. Gesetz zur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Bewirtschaftungsnotgesetzes, des Gesetzes zur Deckung der Kosten für den Umsatz ernährungswirtschaftlicher Waren und des Preisgesetzes30

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, daß der Bundesrat sich in der Plenarsitzung vom 23. November 1949 mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Bewirtschaftungsnotgesetzes, des Gesetzes zur Deckung der Kosten für den Umsatz ernährungswirtschaftlicher Waren und des Preisgesetzes befassen werde.

Staatsminister Dr. Seidel führt aus, daß es sich im wesentlichen um § 2 des Entwurfs drehe, wonach die Zustimmung des Bundesrats zu Anordnungen der Bundesminister auf Grund der genannten Gesetze nicht erforderlich sei.31 Gegen diese Bestimmung werden sich die Länder wenden müssen.32 Es sei auch bereits von sämtlichen Ausschüssen des Bundesrats, die sich mit dem Entwurf befaßt hätten, Einspruch erhoben worden.33

Der Ministerrat billigt die Ausführungen von Staatsminister Dr. Seidel und bittet ihn, diese Auffassung im Bunderat vorzutragen.34

Staatsminister Frommknecht erhebt Einwendungen gegen § 1 Abs. 2 des vorliegenden Entwurfs.35

Staatsminister Dr. Seidel erwidert, seiner Ansicht nach könnte der Vorschlag des Staatsministers für Verkehrsangelegenheiten zu unliebsamen Wirkungen führen und er schlage deshalb vor, daß er diese Frage noch mit den anderen Verkehrsministerien im Bundesrat erörtern werde, um die etwaigen Konsequenzen festzustellen. Er bitte, ihm die notwendigen Vollmachten hierzu zu geben.

Staatsminister Frommknecht erklärt sich mit diesem Vorschlag einverstanden, dem das Kabinett sodann zustimmt.36

2. Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin“37

Staatsminister Dr. Kraus berichtet über die Verhandlungen auf der letzten Sitzung der Finanzminister. Die politische Situation mache die sachliche Behandlung der Ansprüche Berlins einigermaßen schwierig.

Staatsminister Dr. Seidel hält es für ausgeschlossen, daß Mittel aus dem ERP-Fonds für Berlin verfügbar gemacht werden können. Die Gerüchte, die in dieser Beziehung umliefen, entbehrten seiner Auffassung nach einer Grundlage.

Ministerpräsident Dr. Ehard faßt das Ergebnis der Aussprache dahin zusammen, daß man versuchen müsse zu klären, wofür im einzelnen die Gelder verwendet würden. Man habe bisher das Gefühl, daß keinerlei Kontrolle bestehe. Über das laufende Rechnungsjahr hinaus dürfe man das Gesetz nicht erstrecken, man sei sonst gebunden und könne einer Entwicklung nicht gerecht werden, die die Möglichkeit von Veränderungen in sich trägt.38

3. Gesetz über die Gewährung von Straffreiheit

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller stellt fest, daß der Bundesrat gegen diesen Gesetzentwurf in seiner Mehrheit keinen Widerspruch erheben werde. Entsprechend des schon im letzten Ministerrat gefaßten Beschlusses39 werde er als Vertreter Bayerns dagegen stimmen und den bayerischen Standpunkt begründen.40

Ministerpräsident Dr. Ehard stimmt zu und spricht sich dafür aus, außer der ablehnenden Begründung keine weitere Stellungnahme abzugeben. Wenn allerdings ein Gericht die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes bestreitet, müsse der Verfassungsgerichtshof entscheiden.41

4. Anordnung zur Behebung der Bewirtschaftung von entrahmter Frischmilch, Käse usw.42

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, hier handle es sich nicht um eine in die Zuständigkeit des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten falllende sachliche Frage, sondern um eine Rechtsfrage. Es handle sich einmal darum, ob zum Erlaß dieser Anordnung auch die Zustimmung des Bundesrats notwendig sei. Nach der Bayer. Verfassung sei gegen die Anordnung an sich nichts einzuwenden, man müsse aber auf der Zustimmung des Bundesrats bestehen bleiben.43

5. Gesetz zur Änderung des Zuckersteuergesetzes44

Ministerialrat Leusser teilt mit, daß gegen diesen Entwurf keine Bedenken erhoben werden könnten.

6. Bericht über den Finanzausgleich unter den Ländern45

Staatsminister Dr. Seidel meint, hier habe sich die bisherige Rolle Hessens insofern geändert, als Hessen jetzt aus einem gebenden zu einem nehmenden Land geworden sei. Unter diesen Umständen sei es fraglich, ob der hessische Finanzminister Dr. Hilpert46 nach wie vor der richtige Sprecher für die Finanzminister sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard rät nachdrücklich dazu, eine möglichst enge persönliche Verbindung mit Bundesminister Schäffer aufrecht zu erhalten. Es genüge nicht, ihm den bayerischen Standpunkt lediglich in Briefen oder Fernschreiben mitzuteilen, man müsse auch dauernd persönlichen Kontakt suchen.47

Staatsminister Dr. Kraus erwidert, diese enge Fühlungnahme bestehe bereits.

Ministerpräsident Dr. Ehard bittet nochmals, hier nichts zu versäumen, zumal es sich um so wichtige Fragen wie den Finanzausgleich, die Steuerreform, die Biersteuer usw. handle. In diesem Zusammenhang müsse er sein Ersuchen wiederholen, daß die einzelnen Minister möglichst bald geeignete Beamte nach Bonn abordnen.48 Er halte es auch für notwendig, daß das Justizministerium einen Vertreter delegiere, da der Rechtsausschuß überlastet sei.49

Staatsminister Dr. Kraus führt aus, was die Bezahlung betreffe, so habe man eine vorläufige Regelung nach dem Frankfurter Beispiel getroffen, das bedeute mehr, als die anderen Länder konzedieren wollten. Augenblicklich bekämen die Referenten in Bonn 150,- DM monatlich, wozu noch die Trennungsentschädigung komme.

Staatsminister Dr. Hundhammer wirft ein, hier dürfe man nicht sparen, das Geld, das für tüchtige Beamte aufgewendet werde, sei gut angewendet.

Regierungsdirektor Wagenhöfer teilt mit, am Donnerstag werde in der Sitzung des Finanzausschusses endgültig der Gesetzentwurf beraten, der als Gesetzesinitiative des Bundesrats eingebracht werde.50 Er warne vor einer Debatte im Bundesrat, zumal jetzt die Schwierigkeiten von Hessen kämen. Am besten wäre es, wenn man erreichen könnte, daß man überhaupt keinen Bericht entgegennehmen müsse.

Staatsminister Dr. Kraus stimmt zu und erklärt, er werde unter allen Umständen eine Diskussion zu vermeiden suchen.51

7. Kredite für Notstandsarbeiten in Gemeinden52

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß man grundsätzlich gegen diesen Plan Stellung nehmen müsse53 und er schlage vor, daß er den bayerischen Standpunkt selbst in Verbindung mit dem Finanzminister darlegen werde.54

8. Gesetz zur Erstreckung und Verlängerung der Geltungsdauer des Fachstellengesetzes55 und der Fachstellengebührenordnung56

Staatsminister Dr. Seidel erläutert den Gesetzentwurf57 und bemerkt, daß Bedenken nicht erhoben werden können.58

9. Küstenkohlentarife59

Staatsminister Dr. Seidel erklärt, in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Bundesrats seien die Meinungen über diese Vorlage geteilt gewesen.60 Die süddeutschen Vertreter haben sich gegen diese Küstenkohlentarife gewandt und er werde auch im Bundesrat diesen Standpunkt vertreten.61 Allerdings habe im Wirtschaftsausschuß Stimmengleichheit über diese Angelegenheit bestanden.62

10. Erhöhung der Krisenzuschläge der Bundesbahn63

Staatsminister Dr. Seidel führt aus, hier läge vorläufig nur ein Bericht vor, dagegen noch keine konkreten Vorschläge. Die ganze Angelegenheit scheine aber recht problematisch zu sein.

11. Haushalts- und Stellenplan64

Staatsminister Dr. Kraus gibt bekannt, daß diese Frage am 23. November nochmals besprochen werden solle.65 Alle Ausschüsse haben sich für einen hauptamtlichen Sekretär entschieden.66 Man könne also wohl nicht viel mehr dagegen machen.

Staatsminister Dr. Seidel weist darauf hin, daß der Finanzausschuß Ministerialrat Fischer-Menshausen67 als Sekretär verlangt habe68 mit der Wirkung, daß wohl die anderen Ausschüsse ebenfalls Persönlichkeiten im Ministerialratsrang fordern würden. Er habe gegen die Entwicklung, die sich hier anzubahnen scheint, erhebliche Bedenken.69 Jedenfalls müsse man dafür eintreten, daß dann auch Regierungsdirektor Dr. Wegmann in einem wichtigen Ausschuß als Ministerialrat hineinkomme, also z.B. in den zwischenstaatlichen oder in den ERP-Ausschuß.70

Ministerpräsident Dr. Ehard betont, daß er gegen den Stellenplan auftreten werde, er fürchte aber, daß alle Bemühungen umsonst seien.71

12. Sonderausschuß für den Wirtschaftsplan 1950 der Reichsbahn

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, hier handle es sich nur darum, den Sonderausschuß durch die Zuwahl von Vertretern der französischen Zone zu ergänzen.72

13. Grenzgängerverordnung73

Nordrhein-Westfalen 1000
Niedersachsen 500
Bayern 500
Hessen 400
Württemberg-Baden 300
Hamburg 100
Bremen 40
Das Land Schleswig-Holstein ist seiner Überlastung wegen von der Aufnahme freigestellt. Für die Länder der französischen Zone ist eine Beteiligung mit 1/3 der Gesamtzahl – rund 900 – vorgesehen, wodurch sich die Quoten der an der Uelzener Vereinbarung beteiligten Länder um rd. 1/3 senken werden. Für November 1949 ist vorübergehend die Erhöhung der Gesamtzahl auf 6000 beschlossen. Die Zahl der echten politischen Flüchtlinge wird vom Flüchtlingsministerium Niedersachsen auf 5–6 % der Gesamtzahl der Grenzgänger geschätzt. Das Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen schätzt die Zahl der Grenzgänger, bei denen ein zwingender Grund für den Übertritt anzuerkennen ist, auf 15% der Gesamtzahl.“

Ministerialrat Leusser führt aus, in der letzten Sitzung74 sei das Kabinett darüber einig gewesen, daß bezüglich der Grenzgänger ein Gesetz nach Art. 11 Abs. 2 des Grundgesetzes notwendig sei. Nunmehr habe einerseits Staatssekretär Dr. Strauß75 ein Gutachten abgegeben, daß verfassungsrechtlich auch eine Verordnung zulässig sei, andererseits habe Ministerialdirigent Dr. Adam darauf hingewiesen, man müsse in dieser Sache im Interesse Bayerns vorsichtig vorgehen.76 Infolgedessen habe er sich im Rechtsausschuß auch nicht gegen diese Verordnung gewandt, die Angelegenheit selbst sei vertagt worden. Er bitte nun um Weisung, welche Meinung am Donnerstag im Rechtsausschuß vertreten werden solle?

Staatssekretär Jaenicke stellt fest, rechtlich sei er der Auffassung, daß eine Verordnung nicht genüge, daß es aber im bayerischen Interesse wichtig sei, sich nicht dagegen zu wenden. Zunächst werde Bayern jedenfalls von dieser Verordnung den Vorteil der Entlastung haben.

Augenblicklich sei es so, daß durch den Zustrom aus der Ostzone die ganze Entlastung Bayerns durch den Flüchtlingsausgleich aufgewogen werde. Insgesamt kämen in das Gebiet der Bundesrepublik täglich etwa 600 Flüchtlinge. Dazu komme, daß seit dem 15. Oktober sämtliche Nationaltschechen der bayerischen Regierung überwiesen seien, ebenso wie alle Ausländer, die noch in Zukunft hereinkämen u. zw. ohne Nachprüfung ihrer Person durch CIC.77 Aus allen diesen Gründen sei es dringend notwendig, sobald als möglich diese Verordnung zu bekommen und man dürfe die Regelung nicht einem Gesetz überlassen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller meint, im Laufe der Zeit müsse sich Bundesminister Dr. Lukaschek78 entschließen, größere Vollmachten an sich zu ziehen.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt sodann fest, daß der letzte Ministerratsbeschluß, wonach gegen die Verordnung Stellung genommen und ein Gesetz verlangt werde, aufgehoben worden sei.79

VIII. Grenzpolizei und Zollgrenzschutz

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, in der Frage der Abgrenzung der Zuständigkeiten von Grenzpolizei und Zollgrenzdienst seien die Staatsministerien der Finanzen und des Innern verschiedener Meinung.80 Er könne der Auffassung des Finanzministeriums,81 den Grenzpolizeidienst nur an bestimmten Grenzübertrittsorten aufrecht zu erhalten, nicht beitreten.

Staatsminister Dr. Kraus antwortet, die Angelegenheit könne heute nicht mehr erledigt werden und er ersuche, sie auf die nächste Sitzung des Kabinetts zu verschieben.82

IX. Personalangelegenheiten

1.) Der Ministerrat beschließt, der Ernennung des Regierungsdirektors mit der Amtsbezeichnung Ministerialrat Dr. Kurt Wolf83 zum Ministerialrat im Staatsministerium des Innern zuzustimmen.

2.) Der Ministerrat beschließt ferner, der Ernennung des Abteilungsdirektors der Bayer. Staatsbibliothek, Dr. Paul Ruf,84 zum Direktor der Bayer. Staatsbibliothek (Stellvertreter des Generaldirektors) zuzustimmen.

Anschließend wurde noch kurz besprochen, ob das Bayern-Haus in Frankfurt85 vorläufig weitergeführt werden solle oder nicht.

Der Ministerrat war sich darüber einig, daß dieses Haus zunächst nicht aufgegeben werden solle, die näheren Einzelheiten über die Fortführung durch den bisherigen Verwalter aber noch zu regeln seien.

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
Im Auftrag
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister