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Nr. 99MinisterratssitzungDonnerstag, 23. Februar 1950 Beginn: 9 Uhr 30 Ende: 13 Uhr

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Justizminister Dr. Müller, Innenminister Dr. Ankermüller, Kultusminister Dr. Hundhammer, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Krehle, Staatssekretär Dr. Konrad (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Schwalber (Innenministerium), Staatssekretär Fischer (Innenministerium-Oberste Baubehörde), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Grieser (Arbeitsministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium).

Verkehrsminister Frommknecht, Staatsminister Dr. Pfeiffer (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Verkehrsministerium), Staatssekretär Sühler (Landwirtschaftsministerium).

I. Urlaubsgesetz. II. Baunotabgabe. III. Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung der Verordnung Nr. 103 betreffend Neuberechnung der Unfallrenten vom 7. November 1945. IV. Institut zur Erforschung des Nationalsozialismus. V. Staatliche Akademie für Verwaltungswissenschaften in Speyer. VI. Verwaltungsgebäude in der Ludwigstraße. VII. Homogen Holzwerk Bayern GmbH in Eichbühl. VIII. Isarstufe Altheim. IX. Errichtung eines neuen Rundfunkhauses. X. Personalangelegenheiten.

I. Urlaubsgesetz1

Staatsminister Krehle berichtet über den vom B. Staatsministerium für Arbeit und Soziale Fürsorge vorgelegten Entwurf eines neuen Urlaubsgesetzes2 und weist darauf hin, daß im wesentlichen nur der Urlaub für Jugendliche umstritten sei.3 Sowohl die Gewerkschaften wie die politischen Parteien hätten schon Stellung genommen und sich für die in den Ländern der französischen Zone getroffene Regelung ausgesprochen, nämlich für einen Jahresurlaub von 24 Tagen für Jugendliche bis zu 18 Jahren. Nordrhein-Westfalen habe sich auf den Urlaub des Jugendschutzgesetzes beschränkt, der 15 bzw. 12 Tage betrage.4 Der Präsident des Bayer. Gewerkschaftsbundes habe beantragt, das Urlaubsgesetz in der bisherigen Form zu verlängern, auch die katholischen und evangelischen Jugendorganisationen haben sich laut Mitteilung des Herrn Abgeordneten Trettenbach5 dafür eingesetzt, an den 24 Tagen festzuhalten; dies sei übrigens auch der Standpunkt der SPD.6

Er selbst sei der Ansicht, daß man bei einem Vorschlag des Ministerrats, für Jugendliche bis zu 16 Jahren 21, über 16 Jahre 18 Urlaubstage zu gewähren, zu einem einstimmigen Beschluß des Landtags kommen könne.

Staatsminister Dr. Seidel führt aus, das Stadtjugendamt München halte einen Urlaub von 18 Tagen für ausreichend.7 An sich seien schon 1/3 aller Tage des Jahres arbeitsfrei, so daß von einer leistungsmäßigen Überbelastung der Jugendlichen nicht gesprochen werden könne. Übrigens habe auch der katholische Jugendfürsorgeverein erklärt, gegen allzuviele Urlaubstage für Jugendliche, die in den meisten Fällen keine Mittel hätten, ihren Urlaub sinnvoll zu verwenden, bestünden erhebliche Bedenken. Mit Rücksicht auf diese Äußerungen schlage er vor, den Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums so abzuändern, daß einheitlich für allen Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr der Urlaub 18 Tage betrage.8

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt noch bekannt, daß der Bayer. Senat gebeten habe, ihm den Gesetzentwurf zur gutachtlichen Äußerung zuzuleiten.9

Staatsminister Dr. Hundhammer schließt sich der Meinung des Herrn Staatsministers Dr. Seidel an und betont, daß viele Betriebe und vor allem auch das Handwerk mit der Einstellung von Jugendlichen gerade wegen der hohen Urlaubszeit sehr zurückhaltend seien.10

Staatsminister Krehle stellt nochmals fest, daß alle Jugendorganisationen für einen Jahresurlaub von 24 Tagen eintreten und daß er selbst dem Vorschlag, lediglich 18 Tage zu gewähren, nicht zustimmen könne. Wenn ein Vermittlungsvorschlag komme, für Arbeitnehmer bis zu 16 Jahren 21 Tage, für solche zwischen 16 bis 18 Jahren 18 Tage festzusetzen, so werde s.E. die SPD wohl keine Schwierigkeiten machen.

Der Ministerrat beschließt sodann, den Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums so abzuändern, daß einheitlich für alle Jugendlichen bis zu 18 Jahren der Urlaub 18 Tage betrage,11 ferner den Entwurf dem Bayer. Senat zur gutachtlichen Äußerung zuzuleiten.12

II. Baunotabgabe13

Staatsminister Dr. Seidel gibt einen Überblick über das Programm der Bundesregierung zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Das Ergebnis, das ja schon bekannt sei, sei das, daß die Bahn Aufträge in Höhe von 250 Millionen DM erhalte, die Post über 50 Millionen DM, ferner seien 300 Millionen DM für die Exportfinanzierung und weitere 300 Millionen für die Hauptflüchtlingsländer vorgesehen.14 Wie diese 900 Millionen DM finanziert werden sollten, sei allerdings in der Regierungserklärung nicht begründet worden. Im übrigen habe die Diskussion über dieses Programm nicht gerade einen guten Eindruck gemacht. Am vergangenen Freitag seien die Finanz- und Wirtschaftsminister der Länder in Königstein zusammengetroffen, um Aufklärung über die Finanzierungsmöglichkeiten zu erhalten, was leider nicht gelungen sei. Jedenfalls scheine festzustehen, daß eine Finanzierung keinesfalls durch eine Kreditgewährung erfolgen könne. Bei dieser Besprechung sei auch davon die Rede gewesen, daß die erwähnten 900 Millionen DM durch Vorgriffe auf die im nächsten Etatjahr des Marshallplanes anfallenden Beträge bereitgestellt werden sollten, eine Lösung, die zu Bedenken Anlaß gebe.

Anschließend berichtet Staatsminister Dr. Seidel über die Art und Weise, in der die Marshallplan-Mittel verwendet werden. Zweifellos bestehe eine gewisse Gefahr, daß die 900 Millionen DM, auch der für die Flüchtlingsländer vorgesehene Betrag, mehr oder weniger in der Luft hingen.

Zusammenfassend müsse er feststellen, daß er seine optimistische Auffassung, man könne auf die Baunotabgabe verzichten, revidieren müsse. Es sei für Bayern dringend notwendig, sich mit Rücksicht auf die ungeklärte Lage in Bonn auf eigene Füße zu stellen. Wenn Bundesminister Schäffer verpflichtend erklären könnte, daß Bayern aus dem Münzregal entsprechend berücksichtigt werde, dann könne man unter Umständen über die Absetzung der Baunotabgabe reden. Aber auch diese Frage sei noch keinesfalls geklärt.

Staatsminister Dr. Ankermüller führt aus, seiner Meinung nach habe man nicht viel vom Bund zu erwarten. Am 1. März 1950 sei übrigens eine von Bundesminister Wildermuth einberufene Besprechung der Finanz- und Innenminister aller Länder, in deren Verlauf sich wohl auch Gelegenheit geben werde, mit Bundesfinanzminister Schäffer wegen des Münzregals zu sprechen.

Das Bauprogramm Wildermuths in Höhe von 21/2 Milliarden DM setze bekanntlich ein Aufbringen der Länder in Höhe von 400 Millionen DM voraus, wovon auf Bayern ca. 60–70 Millionen träfen, die im Etatjahr 1949/50 mit durch das Aufkommen aus der Baunotabgabe bereitgestellt worden seien. Es sei notwendig, auch in diesem Jahr 60—70 Millionen aufzubringen, wenn man überhaupt an den übrigen Mitteln des Bundes teilnehmen wolle. Es sei unmöglich, unter diesen Umständen auf die Baunotabgabe zu verzichten, zumal dann nichts für die zweitrangige Finanzierung übrig bliebe. Man dürfe nicht übersehen, daß die vom Bund kommenden Mittel zweckgebunden seien, nämlich für Flüchtlinge, Soforthilfeempfänger usw.; das sei übrigens auch die Auffassung des Bayer. Aufbaurats,15 der ein sehr berechtigtes Gutachten in den letzten Tagen darüber abgegeben habe.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, die Mitteilung des Herrn Wirtschaftsministers sei sehr ernst zu nehmen, ebenso wie das in den letzten Tagen veröffentlichte Memorandum der Alliierten.16 Es ergibt sich daher für das bayerische Kabinett die Konsequenz, doch an der Baunotabgabe festzuhalten, wobei allerdings zu fragen sei, wie eine Mehrheit im Landtag gefunden werden könne, dessen bäuerliche Abgeordnete völlig ablehnend seien. Vielleicht wäre es doch möglich, für die Landwirtschaft die Baunotabgabe entsprechend zu verringern.

Staatssekretär Dr. Müller meint, das einzige, was man vielleicht noch zugestehen könne, sei, den Prozentsatz für die Landwirtschaft statt nur auf 4 v.T. auf 3 v.T. zu ermäßigen. Im übrigen könne man ja den Landwirten, so wie es bisher auch schon geschehen sei, soweit als möglich entgegenkommen.

Staatssekretär Fischer macht darauf aufmerksam, daß ohne die Baunotabgabe 10–12000 Wohnungen nicht errichtet werden könnten.

Staatsminister Dr. Seidel meint, sehr wesentlich wäre wohl das Ergebnis der Besprechung am 1. März 1950 bei Bundesminister Wildermuth; trotzdem könne aber sicher auf die Baunotabgabe nicht verzichtet werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, den Entwurf dem Landtag nicht vorlegen zu können, ohne nochmals in der Fraktion verhandelt zu haben und zwar nach dem 1. März 1950. Außerdem schlage er vor, in dieser Frage den Senat zu hören.

Staatsminister Dr. Schlögl regt an, Herr Staatssekretär Dr. Müller möge mit einigen Abgeordneten der CSU, die den bäuerlichen Stand vertreten, sprechen. Man dürfe nicht übersehen, daß gerade mit der Baunotabgabe überall im Land eine wilde Agitation, vor allem von Seiten der Bayernpartei, im Gange sei. Wie er gehört habe, wolle übrigens auch die SPD einen Antrag zu Gunsten der Bauern stellen.

Staatssekretär Dr. Müller erwidert, er sei gerne bereit, mit diesen Abgeordneten zu sprechen, er mache aber darauf aufmerksam, daß überall auf dem Land investiert würde, daß Feste und Vergnügungen aller Art stattfänden usw., während für die geringen Beträge der Baunotabgabe angeblich kein Geld vorhanden sei.

Staatsminister Dr. Hundhammer bezeichnet die Baunotabgabe als so wichtig, daß man unter allen Umständen versuchen müsse, sie zu retten. Wenn man der Landwirtschaft so weit entgegenkomme, daß die Mehrheit der Abgeordneten mitgehe, so werde wenigstens etwas erreicht. Vielleicht sei es doch möglich, den Prozentsatz auf 21/2 v.T. herunter zu setzen.

Staatssekretär Dr. Müller meint, dies könne man den Städten gegenüber kaum vertreten und könne sich mit diesem Vorschlag nicht einverstanden erklären. Das Aufkommen verringere sich an sich schon von ca. 35 auf 28 Millionen DM und er könne sich zu einem weiteren Entgegenkommen nicht mehr verstehen.

Nach einer weiteren Aussprache wird vereinbart, die Baunotabgabe für die Landwirtschaft auf 21/2 v.T. herabzusetzen und außerdem mit den Vertretern der Landwirtschaft in der CSU Fraktion am Montag, den 6. März 1950 um 16 Uhr in der Bayer. Staatskanzlei eine Besprechung abzuhalten.17

III. Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung der Verordnung Nr. 103 betreffend Neuberechnung der Unfallrenten vom 7. November 194518

Staatssekretär Dr. Grieser führt aus, diese Verordnung, die ein bayerisches Sonderrecht darstelle, müsse aufgehoben werden, besonders im Hinblick auf die Rechtsgleichheit mit dem übrigen Bundesgebiet.

Das Kabinett verabschiedet das Gesetz und beschließt, es dem Bayer. Landtag zuzuleiten.19

IV. Institut zur Erforschung des Nationalsozialismus20

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, man habe ein Interesse daran, daß dieses Institut bestehen bleibe und daß Bayern einen entsprechenden Einfluß darauf habe. Nach den Verhandlungen, die bisher mit dem Bundesinnenministerium geführt worden seien, habe er aber Bedenken, ein ausschließlich bayerisches Institut zu errichten.

Staatsminister Dr. Hundhammer berichtet über die Vorgänge, die zu dem Entstehen des Instituts geführt hätten. Bayern habe zunächst einen Zuschuß von 20 000 DM gegeben, man sei dann wegen eines weiteren Zuschusses an den Bund herangetreten und Bundesminister Dr. Heinemann21 habe sich bereiterklärt, monatlich 6000 DM beizusteuern. Er habe Bedenken dazu, das Institut zu groß aufzuziehen und halte deshalb einen Etat von 100000 DM für genügend. Im übrigen werde in der nächsten Woche eine Besprechung über die Zukunft des Instituts stattfinden, auf der Staatssekretär Dr. Sattler den bayerischen Standpunkt vertreten könne.22

Es wird sodann vereinbart, zunächst das Ergebnis dieser Besprechung abzuwarten.23

V. Staatliche Akademie für Verwaltungswissenschaften in Speyer

Ministerpräsident Dr. Ehard berichtet über Ziele und Aufgaben der Akademie,24 an der Bayern ein großes politisches wie sachliches Interesse habe. Es handelt sich jetzt darum, ob sich der bayer. Staat bereiterkläre, von dem jährlichen Etat in Höhe von ca. 200000 DM 50 bis 60000 DM zu übernehmen. Von den übrigen Ländern haben sich Rheinland-Pfalz und Hessen beteiligt.

Der Ministerrat beschließt, sich an dem Etat der Verwaltungsakademie mit jährlich 50 bis 60000 DM zu beteiligen.

VI. Verwaltungsgebäude in der Ludwigstraße

Staatssekretär Dr. Müller teilt mit, das amerikanische Generalkonsulat sei an das B. Staatsministerium der Finanzen mit der Frage herangetreten, ob über einen evtl. Verkauf des Verwaltungsgebäudes an der Ludwigstraße an den amerikanischen Staat verhandelt werden könne.25

Nach kurzer Aussprache beschließt der Ministerrat, das Gebäude nicht zu verkaufen und beauftragt das Finanzministerium, dem amerikanischen Generalkonsulat eine entsprechende Mitteilung zu machen.26

VII. Homogen Holzwerk Bayern GmbH in Eichbühl27

Staatssekretär Dr. Müller berichtet über die Frage der Bürgschaftsübernahme des Staates für einen Kredit an die Homogen Holzwerk Bayern GmbH in Eichbühl.

Auf Vorschlag des Herrn Staatsministers Dr. Seidel erklärt sich Staatssekretär Dr. Müller bereit, die Homogen Holzwerk Bayern GmbH aufzufordern, ihre Unterlagen vorzulegen.

Die Angelegenheit gibt Veranlassung zu einer kurzen Aussprache über die Notwendigkeit der Zusammenarbeit von Finanz- und Wirtschaftsministerium in allen Fragen der Kreditgewährung.

Es wird vereinbart, daß in nächster Zeit unter dem Vorsitz des Herrn Ministerpräsidenten eine Besprechung der beteiligten Ministerien stattfinden solle, in der die Art und Weise der Zusammenarbeit endgültig festgelegt werden solle.28

VIII. Isarstufe Altheim

Staatssekretär Fischer führt aus, es handle sich darum, ob jetzt schon ein Betrag von 40 000 DM bereitgestellt werden solle, um beim Ausbau des Kraftwerkes untere Isar bauliche Maßnahmen zu treffen, die eine spätere Schiffbarmachung der Isar ermöglichen solle.29 Wenn die Schiffbarmachung tatsächlich durchgeführt werde, so bedeute das einen Mehraufwand von 22 Millionen DM. Wenn es sich auch zunächst nur um 40000 DM handle, so kämen notwendigerweise dann schon in allernächster Zeit die weiteren Forderungen. Er habe sich der Auffassung der Staatsministerien für Wirtschaft und Finanzen angeschlossen, für die Schiffbarmachung jetzt keine Gelder aufzuwenden.

Staatssekretär Geiger empfiehlt, in dieser Frage nochmals das Verkehrsministerium zu hören und die Angelegenheit für heute zu verschieben, nachdem Staatsminister Frommknecht nicht anwesend sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, Staatssekretär Fischer möchte sich nochmals mit Herrn Staatsminister Frommknecht in Verbindung setzen und ihm die Auffassung des Ministerrats, daß die Aufwendung von 40000 DM abgelehnt werde, mitteilen. Wenn das Verkehrsministerium keine wesentlichen Bedenken habe, solle damit die Sache als abgeschlossen gelten.

Der Ministerrat erklärt sich mit diesem Vorschlag einverstanden.30

IX. Errichtung eines neuen Rundfunkhauses

Staatssekretär Dr. Müller berichtet über die Verhandlungen zwischen dem Staatsministerium der Finanzen und dem Bayer. Rundfunk über den Verkauf des Armeemuseums.31 Der Gesamtpreis für das Grundstück solle 1,875 Millionen DM betragen, der für die Reste des Gebäudes sei 900000 DM.

Staatsminister Dr. Seidel ist der Auffassung, daß man hier wohl etwas großzügiger entgegenkommen solle, jedenfalls großzügiger wie in den Fällen, wo zu Gunsten der Industrialisierung Staatsbesitz verkauft werde.

Staatsminister Dr. Hundhammer erklärt, die Tendenz des B. Kultusministeriums gehe dahin, aus dem Gebäudekomplex der Residenz und ihrer Umgebung ein kulturelles Zentrum zu machen. Er begrüße es deshalb, wenn eine Stelle, die über entsprechende Mittel verfüge, ein Projekt verwirkliche. Es sei tatsächlich richtig, daß das bisherige Rundfunkgebäude nicht mehr genüge und ein neues Rundfunkhaus errichtet werden müsse. Der Kaufpreis erscheine ihm übrigens deshalb nicht als zu gering, weil bekanntlich riesige Mengen von Schutt und Trümmern noch beseitigt werden müßten, was außerordentlich kostspielig sei.

Der Ministerrat beschließt sodann, keine Einwendungen gegen den beabsichtigten Kaufpreis zu erheben.

X. Personalangelegenheiten

1. Ernennung von Dr. Fritz Riemerschmid zum Landwirtschaftsrat32

Ministerpräsident Dr. Ehard trägt kurz den Fall des ehemaligen Landwirtschaftsrats bei der Bayer. Bauernkammer, Dr. Riemerschmid,33 vor, welcher 1933 in den Reichsnährstand übernommen wurde, jedoch während seiner Zugehörigkeit zum Reichsnährstand weder der NSDAP noch einer ihrer Gliederungen beigetreten ist.

Auf Vorschlag des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beschließt der Ministerrat, der Wiedereinstellung des ehemaligen Landwirtschaftsrats Dr. Riemerschmid zuzustimmen.

2. Anwendung der Verordnung über die Altersgrenze der Beamten vom 18. März 194834 auf den Ministerialrat Professor Dr. Koelsch35 vom Staatsministerium für Arbeit und Soziale Fürsorge. Die Angelegenheit wird zur Prüfung der Frage, wann Herr Professor Dr. Koelsch das Jubiläum seiner 50jährigen ärztlichen Tätigkeit feiert, zurückgestellt; sie soll im nächsten Ministerrat endgültig behandelt werden.36

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
Im Auftrag
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister