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Nr. 100MinisterratssitzungMontag, 6. März 1950 Beginn: 15 Uhr 30 Ende: 18 Uhr 30
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Justizminister Dr. Müller, Innenminister Dr. Ankermüller, Kultusminister Dr. Hundhammer, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Krehle, Staatssekretär Dr. Konrad (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Schwalber (Innenministerium), Staatssekretär Fischer (Innenministerium-Oberste Baubehörde), Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Grieser (Arbeitsministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Verkehrsministerium), Ministerialdirektor Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär a.D. Sachs1 (Sonderministerium), Präsident Dr. Stang2 (Bayer. Landtag).3

Entschuldigt:

Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Verkehrsminister Frommknecht, Staatsminister Dr. Pfeiffer (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Sühler (Landwirtschaftsministerium).

Tagesordnung:

I. Demonstration der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN). II. Auflösung des B. Staatsministeriums für Sonderaufgaben. III. Gesetz über die Verlängerung des Gesetzes über die Erhebung einer Abgabe für den sozialen Wohnungsbau. IV. Auflösung der Ernährungsämter B. V. Aufnahme von Flüchtlingstransporten aus den deutschen Ostgebieten. VI. BMW Werk München – Allach. VII. Personalangelegenheiten. VIII. [Fleischwarenfabriken]. [IX. Stapellauf eines Fischdampfers „Bayern“]. [X. Bauausstellung Hannover]. [XI. Befugnisse des Landeskommissars auf kulturellem Gebiet nach Inkrafttreten des Besatzungsstatuts]. [XII. Sitzung des zwischenstaatlichen Ausschusses des Bundesrates].

I. Demonstration der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN)

Staatsminister Dr. Ankermüller teilt mit, das Innenministerium habe wegen der beabsichtigten Demonstration der VVN4vor dem Bayer. Landtag am Donnerstag, den 9. März 1950, die Verbindung mit der Stadt München aufgenommen. Die Polizeidirektion beabsichtige, die Demonstranten selbst nicht in den Landtag hineinkommen zu lassen. Er halte es für notwendig, daß auch der Herr Landtagspräsident Dr. Stang sich mit der Polizei bespreche.

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann führt ergänzend aus, die Demonstration werde sich wahrscheinlich vor dem Cafe Luitpold sammeln und von dort aus ihren Protestmarsch durch die Stadt antreten.

Präsident Dr. Stang erklärt, es sei wohl möglich, eine Abordnung der VVN im Zimmer des Präsidenten im Landtag zu empfangen,5 jedenfalls werde er aber die Verbindung mit dem Polizeipräsidium aufnehmen.

Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, daß Herr Präsident Dr. Auerbach mit Zustimmung des Finanzministeriums allen Beamten und Angestellten des Landesentschädigungsamtes untersagt habe, an einer solchen Demonstration in irgendeiner Form teilzunehmen. Außerdem habe er angeordnet, daß diejenigen, die sich an dieses Verbot nicht halten, die Konsequenzen selbst zu tragen hätten.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller teilt dazu mit, bei ihm seien einige Vertreter der VVN, unter anderem auch Herr Lörcher,6 erschienen und hätten gegen diese Anordnung protestiert. Er habe es abgelehnt, persönlich Stellung zu nehmen und erklärt, das Justizministerium werde die Frage prüfen, wie dieses Verbot Dr. Auerbachs mit der Verfassung zu vereinbaren sei, erst dann könne eine endgültige Entscheidung der Staatsregierung abgegeben werden. Jedenfalls sei Dr. Auerbach nicht berechtigt, wie er das in seiner Anordnung getan habe, im Namen der Bayer. Staatsregierung eine Erklärung abzugeben.

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann berichtet, Dr. Auerbach habe ihn angerufen, daß Angehörige seines Amtes Dienstbefreiung zur Teilnahme an der Demonstration verlangen, er habe geantwortet, zu einer solchen Demonstration wird keine Dienstbefreiung gegeben.

Staatssekretär Dr. Konrad meint, das Verbot Dr. Auerbachs, teilzunehmen, sei bei Angestellten nicht unbedenklich, überhaupt sei die Anordnung wohl nicht sehr günstig abgefaßt.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, es handle sich jedenfalls um eine Demonstration gegen die Regierung, die völlig unberechtigt sei und er sei der Auffassung, daß sich auch ein Angestellter des Landesentschädigungsamtes, der daran teilnehme, der Gefahr aussetze, entlassen zu werden.

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann gibt einen Überblick über die bisherige Tätigkeit des Landesentschädigungsamtes und betont, daß die Wiedergutmachung in Bayern weiter sei, wie in allen übrigen Ländern. Natürlich käme man nicht darum herum, alle Anträge genau und eingehend zu prüfen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller weist darauf hin, daß die Beschwerden der VVN sich zunächst gegen die Befristung der Anmeldung bis 31. März 1950 richteten und zweitens gegen die Vorschriften über die Glaubhaftmachung. Eine gewisse Rolle habe auch gespielt, daß anscheinend der Wiedergutmachungsantrag von Frau Auerbach7 bevorzugt behandelt worden sei.

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann erwidert, was die erste Beschwerde betreffe, so genüge es, wenn ein Berechtigter lediglich anmelde, daß er Wiedergutmachungsansprüche zu stellen habe; damit sei die Frist bereits gewahrt und zur Begründung stünden weitere drei Monate zur Verfügung. Eine entsprechende Verordnung werde in den nächsten Tagen vorgelegt werden. Bisher seien 42000 Anträge eingelaufen, davon 12000 Haftentschädigungsanträge; man habe ferner bereits 16 bis 18 Millionen [DM] ausbezahlt, teilweise in der Form von Vorschüssen.

Was Frau Dr. Auerbach betreffe, so könne er feststellen, daß die Anträge nach der Reihenfolge erledigt werden, in der sie gestellt werden, offensichtlich sei der Antrag von Frau Auerbach frühzeitig eingelaufen. Im übrigen werde kein Antrag ohne Zuziehung des Vertreters des Landesinteresses, Oberregierungsrat Blessin,8 erledigt. Der Antrag von Dr. Auerbach selbst sei viel später wie der seiner Gattin eingereicht worden und bisher auch noch nicht erledigt.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß es nicht zugelassen werden könne, für Beamte und Angestellte des Landesentschädigungsamtes zur Teilnahme an der Demonstration dienstlich frei zu geben. Auch für Angestellte würde eine Teilnahme eine Verletzung der Treuepflicht bedeuten; ob allerdings die Form der Anordnung des Herrn Dr. Auerbach sehr glücklich gewesen sei, stehe dahin.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller schlägt vor, eine Erklärung abzugeben, daß Dr. Auerbach nicht berechtigt sei, eine solche Anordnung zu erlassen.

Staatsminister Dr. Hundhammer erhebt Bedenken gegen diese Auffassung und meint, es sei falsch, Dr. Auerbach in diesem Fall, wo er sich klar auf den Standpunkt der Staatsregierung gestellt habe, nachträglich zu desavouieren.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt abschließend vor, als Ergebnis der Besprechung bekanntzugeben, der Ministerrat habe sich mit der Demonstration befaßt, insbesondere auch mit der Frage der Beteiligung, dabei habe er sich auf den Standpunkt gestellt, bei Beamten sei eine Teilnahme von vornherein unzulässig, aber auch bei Angestellten könne für diesen Zweck keine Dienstbefreiung bewilligt werden. Wer sich trotzdem an der Demonstration beteilige, habe die Konsequenzen selbst zu tragen.

Dieser Vorschlag findet einmütige Zustimmung.

Herr Landtagspräsident Dr. Stang verläßt daraufhin den Sitzungssaal.

II. Auflösung des B. Staatsministeriums für Sonderaufgaben9

Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert kurz daran, daß er schon im November10 einen Antrag an den Bayer. Landtag wegen der Auflösung des B. Staatsministeriums für Sonderaufgaben gerichtet habe.11 Damals habe der Rechts- und Verfassungsausschuß gegen die beantragte Auflösung Bedenken erhoben. Er beabsichtige, nun dem Landtag einen neuen Antrag zuzuleiten, demzufolge das Staatsministerium für Sonderaufgaben mit Wirkung vom 31. März 1950 aufgelöst werde. Außerdem sehe der Antrag vor, daß der Ministerpräsident in seiner Eigenschaft als Staatsminister der Finanzen die Geschäfte des Ministeriums für politische Befreiung übernehme.

Er beabsichtige, in dem Schreiben an den Landtag darauf hinzuweisen, daß der neue Antrag allen bisher geltend gemachten Bedenken Rechnung trage und Herrn Präsident Dr. Stang zu bitten, die Angelegenheit möglichst bald vor den Rechts- und Verfassungsausschuß zu bringen.

Der Ministerrat beschließt, dem Antrag in dieser Form zuzustimmen.12

III. Gesetz über die Verlängerung des Gesetzes über die Erhebung einer Abgabe für den sozialen Wohnungsbau13

An der Besprechung dieses Punktes nehmen die Herren Landtagsabgeordneten Krempl,14 Piechl,15 Baumeister,16 Ortloph17 und Zillibiller18 teil.

Staatssekretär Dr. Müller teilt mit, es stehe noch nicht genau fest, welche Mittel für den Wohnungsbau Bayern vom Bund erhalten werde. Zunächst handle es sich um das Programm von 950 Millionen DM, von denen 300 Millionen für Exportförderung, 300 Millionen für Bundesbahn und Post, 50 Millionen für die Industriebank und 300 Millionen für die Flüchtlingsländer, als das sogenannte Schwerpunkte-Programm,19 vorgesehen seien. Außerdem stünden bekanntlich 2,5 Milliarden DM Wohnungsbaumittel des Wiederaufbauministeriums zur Debatte, von denen heuer noch 990 Millionen verteilt werden sollten.

Staatsminister Dr. Ankermüller berichtet über seine Besprechung am vergangenen Donnerstag mit Bundesminister Wildermuth und Staatssekretär Hartmann.20 Die Angaben, die Bayern über die von ihm aufgebrachten Mittel für den Wohnungsbau machen konnte, standen relativ an der Spitze, nur Nordrhein-Westfalen sei noch weiter voran. Ohne die Baunotabgabe habe man 35 Millionen Haushaltsmittel. Was die Baunotabgabe betreffe, so werde kein Land eine derartige Sondersteuer erheben, außer vielleicht Hamburg; in Rheinland-Pfalz sei sie ebenfalls abgelehnt worden. Das B. Finanzministerium spreche sich für die Verlängerung des Gesetzes aus, nachdem die von Bonn kommenden Mittel zweckgebunden seien, so daß keine Beträge auf das flache Land kommen könnten. Außerdem handle es sich bei den Mitteln des Bundes meist um erstrangige Mittel, während diejenigen der Länder für die zweitrangigen Hypotheken zur Verfügung stünden. Schließlich halte das Finanzministerium die Baunotabgabe auch deshalb für notwendig, weil in Bayern eine besonders große Arbeitslosigkeit bestehe. Was die politische Seite der Frage betreffe, so müsse man bedenken, daß die Arbeitslosigkeit nicht in dem beabsichtigten Umfang ohne die Baunotabgabe bekämpft werden könne, was sich unter Umständen gegen die Landwirtschaft aus wirken könne.

Gegen die Baunotabgabe spreche, daß Bayern damit das einzige Land sei, das eine Sondersteuer erhebe. Politisch sei zu bedenken, daß vor allem die Bayernpartei weiteres Agitationsmaterial habe und dieses auch entsprechend ausnützen werde. Dazu komme noch, daß die Baunotabgabe mit der Soforthilfe,21 die zweifellos eine schwere Belastung der Landwirtschaft sei, zusammenfallen werde. Übrigens habe er nun mit Bundesfinanzminister Schäffer über die Frage der weiteren Gewährung von Mitteln gesprochen und Schäffer habe ihm dabei erklärt, Bayern könne damit rechnen.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, eine Möglichkeit, die Baunotabgabe in der Weise umzubauen, daß z.B. nur Wohngebäude herangezogen würden, sei unmöglich. Eine Erleichterung könne also nur durch eine Senkung des Prozentsatzes erreicht werden, das habe aber zweifellos wieder Konsequenzen auf die sozial schwachen Kreise in den Städten.

Staatsminister Dr. Ankermüller betont, bekanntlich müßten ursprünglich die Länder ebenso viele Mittel wie voriges Jahr aufbringen, um an den Bundesmitteln teilnehmen zu können. Dieser Beschluß sei aber jetzt nicht gefaßt worden, und diese Bedingung werde in Zukunft nicht mehr gestellt. Das wesentlichste sei, daß die Bundesmittel dem flachen Land nicht zugute kommen könnten und nur erstrangig zu verwenden seien. Bisher habe dann der Staat einspringen können.

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann macht noch darauf aufmerksam, daß die Mittel der Baunotabgabe nicht verzinslich gewesen seien, während für alle anderen Mittel der Staat die Verzinsung übernehmen müsse.

Die anwesenden Landtagsabgeordneten sprechen sich daraufhin einstimmig gegen die Verlängerung des Gesetzes über die Baunotabgabe aus, vor allem Abg. Baumeister.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, bisher liege der Gesetzentwurf dem Landtag noch nicht vor. Die Schwierigkeit sei bekanntlich bis jetzt die gewesen, daß man nicht gewußt habe, ob von den Mitteln aus der Baunotabgabe die Leistungen des Bundes abhingen. Diese Frage sei erst am 2. März 1950 endgültig geklärt worden, was zweifellos eine große Erleichterung sei. Außerdem stehe man bekanntlich vor der Notwendigkeit, den Haushalt auszugleichen, man sei also gezwungen, jedes Jahr Aufwendungen zu machen, die eigentlich von Generationen getragen werden müßten. Dieser Umstand hätte es natürlich erforderlich gemacht, die Frage der Baunotabgabe sehr ernstlich zu erörtern, daß man nicht gerne auf dieses Mittel zurückgegriffen habe, sei den Herren Landtagsabgeordneten wohl sicher klar.

Mit dem Aufkommen aus der Baunotabgabe allein habe man es aber im abgelaufenen Haushaltsjahr fertiggebracht, den Zusammenbruch der Bauvorhaben zu verhindern. Im übrigen halte er es nicht für möglich, Zuschläge zur Einkommensteuer zu erheben, wenn man andererseits bemüht sei, die Einkommensteuer zu senken.

Nachdem aber zweifellos große politische Schwierigkeiten entstehen könnten, wäre mit einer Mehrheit im Landtag nicht zu rechnen. Weshalb er sich dafür ausspreche, die Baunotabgabe nicht mehr zu verlängern. Es müßten sich wohl alle Beteiligten darüber klar sei, daß derzeit ein Ersatz für das Aufkommen aus der Baunotabgabe nicht beschafft werden könne.

Staatsminister Dr. Ankermüller erinnert daran, daß man nur mit der Baunotabgabe das Bauprogramm überhaupt habe anfangen können und daß man mit ihrer Hilfe 45 000 Wohnungen finanziert habe. Wenn sie jetzt wegfalle, so müsse er darauf verweisen, daß damit 10000 Wohnungen weniger gebaut werden könnten. An Mitteln habe man lediglich 20 Millionen ERP-Mittel für Besatzungswohnungen und 17,5 Millionen allgemeine Mittel erhalten. Ob man tatsächlich vom Bund noch mehr Mittel bekommen werde, sei fraglich, wenn überhaupt, so würden sie zweifellos erst sehr spät eintreffen.

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann erklärt, er sei überzeugt, daß man in einem Jahr noch mit ganz anderen Forderungen an den Landtag herantreten müsse, und er meine, man sollte jetzt auf die Baunotabgabe nicht verzichten. Jedenfalls müsse man aber auch die Frage des Mietgefälles prüfen, vielleicht sei es möglich, eine Mietgefälle-Abgabe einzuführen. Er müsse nochmals darauf hinweisen, daß die Hauptschwierigkeit nach der Aufhebung der Baunotabgabe in der Frage der zweitstelligen Hypotheken bestehe. Wahrscheinlich werde man mit größeren Krediten der Landesbodenkreditanstalt arbeiten müssen.

Der Ministerrat beschließt sodann, das Gesetz über die Verlängerung des Gesetzes über die Erhebung einer Abgabe für den sozialen Wohnungsbau nicht zu verlängern und folgendes Pressecommuniqué bekanntzugeben:

„Im Hinblick auf die gleichzeitige Belastung der Steuerpflichtigen durch Soforthilfe und Lastenausgleich und mit Rücksicht auf die Unsicherheit der Preis- und Absatzverhältnisse hat der Bayer. Ministerrat beschlossen, das Gesetz über die Verlängerung des Gesetzes über die Erhebung einer Abgabe für den sozialen Wohnungsbau nicht mehr zu verlängern.“

IV. Auflösung der Ernährungsämter B22

Der Ministerrat beschließt, einem Antrag des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten entsprechend, die Ernährungsämter B aufzulösen und die ihnen noch verbleibenden Aufgaben den Kreisverwaltungsbehörden zu übertragen. Die Verordnung soll am 1. April 1950 in Kraft treten.23

V. Aufnahme von Flüchtlingstransporten aus den deutschen Ostgebieten

Staatsminister Dr. Ankermüller verliest ein Telegramm des Bundesministers für Angelegenheiten der Vertriebenen,24 wonach die Hohe Kommission die Bundesregierung ersucht habe, unverzüglich die notwendigen Maßnahmen zur Verhinderung des Übertritts aller Flüchtlingstransporte zu ergreifen, die nicht zu den zur Aufnahme vorgesehenen Kategorien gehören.

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt dazu mit, er sei darauf aufmerksam gemacht worden, daß möglicherweise auch über Hof Flüchtlinge hereinzukommen versuchten, die nicht zur Aufnahme bestimmt seien. Nach Ansicht des Landeskommissariats für Bayern sei es notwendig, eine verschärfte Überwachung der Grenzen durchzuführen.

Staatssekretär Jaenicke weist darauf hin, daß für Bayern an sich nur die Einschleusung von Deutschen aus der Tschechoslowakei über Furth im Walde in Frage komme. Vorläufig lägen noch keine Nachrichten darüber vor, daß die Tschechen beabsichtigten, mehr Deutsche als vorgesehen herüber zu schicken.

Staatsminister Dr. Ankermüller erklärt, er werde zusammen mit Herrn Staatssekretär Jaenicke und der Land- und Grenzpolizei die notwendigen Maßnahmen veranlassen.

VI. BMW Werk München – Allach

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, in der letzten Zeit seien erhebliche Differenzen zwischen der amerikanischen Armeedienststelle25 im BMW Werk Allach und der Direktion der BMW AG auf getreten.26 Um seine Vermittlung angegangen, habe er Mr. Bolds27 gebeten, unter seinem Vorsitz eine Besprechung aller beteiligten Kreise einzuberufen.28 Diese Unterredung finde nun am 7. März 1950, vormittags 9 Uhr 30 in der Tegernseerlandstraße statt, er ersuche, sich über die Beteiligung klar zu werden.

Staatsminister Krehle teilt dazu mit, die Aufträge der amerikanischen Armee würden endgültig Ende 1951 auslaufen. Wenn die BMW entsprechende Kredite erhielte, sei sie in der Lage, ca. 2000 Arbeitnehmer aufzunehmen, während für 4500 keine Arbeit mehr vorhanden sei. Es müsse alles versucht werden, um nach Allach neue Betriebe hereinzubringen, die die ausgestellten Arbeiter und Angestellten dann beschäftigen könnten.

Staatssekretär Dr. Müller erklärt, die Schwierigkeiten bei BMW bestünden zurzeit darin, daß erhebliche Wechselkredite vorhanden seien, die nach Möglichkeit in langfristige Kredite umgewandelt werden müßten. ERP-Mittel zu erhalten, sei unmöglich, da diese für demontierte Betriebe nicht gegeben würden. In zweiter Linie müsse der Wiederaufbau des gesamten Werkes beraten werden, wozu ca. 8–10 Millionen erforderlich seien.

Es wird sodann vereinbart, daß an der Besprechung am 7. März 1950 Herr Staatsminister Krehle und Herr Staatssekretär Geiger mit den zuständigen Referenten teilnehmen sollten.29

VII. Personalangelegenheiten

1. Versetzung des Regierungsrats Osterhuber30 in das Staatsministerium für Unterricht und Kultus ohne Zustimmung des Staatsministeriums der Justiz.31

Staatssekretär Dr. Müller erklärt, dieser Fall werde von den beteiligten Ministerien im gegenseitigen Einvernehmen geregelt werden.

2. Ernennung des Oberlandforstmeisters Friedrich Weiß32 zum Ministerialdirigenten33

Der Ministerrat beschließt, dem Antrag des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten entsprechend, den Oberlandforstmeister Friedrich Weiß als Leiter der Ministerialforstabteilung zum Ministerialdirigenten zu ernennen.

Staatsminister Dr. Schlögl schlägt vor, die in der Landesforstverwaltung gebräuchlichen Titel den in den übrigen Ministerien verwendeten Titeln anzugleichen, da sich durch die Verschiedenheit öfters Schwierigkeiten ergeben hätten. Es käme also vor allem darauf an, „Landforstmeister“ in „Regierungsdirektor“, „Oberlandforstmeister“ in „Ministerialrat“ usw. abzuändern. Er sei bereit, dem Staatsministerium der Finanzen eine entsprechende Vorlage zu machen.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß der Ministerrat diesem Vorschlag grundsätzlich zustimmt unter der Voraussetzung, daß sich das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wegen der Einzelheiten der Durchführung noch mit dem Staatsministerium der Finanzen in Verbindung setzt.

3. Anwendung der Verordnung über die Altersgrenzen der Beamten auf den Ministerialrat Professor Dr. Koelsch34 im B. Staatsministerium für Arbeit und Soziale Fürsorge

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt die Meinung des Ministerrats fest, die dahin geht, daß grundsätzlich die Verordnung über die Altersgrenze der Beamten35 auf den Ministerialrat Professor Dr. Koelsch nicht angewendet wird, daß aber das Staatsministerium der Finanzen noch seine ausdrückliche Zustimmung dazu erteilen soll.

4. Ruhegehalt des vormaligen Staatsministers Dr. Franz Fendt36

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, der frühere Staatsminister Dr. Franz Fendt habe ihm mitgeteilt, daß er gegen die Entscheidung des Staatsministeriums der Finanzen, ihm die Pension eines Regierungsdirektors zu gewähren, Einspruch eingelegt habe, der nun zurückgewiesen worden sei. Herr Dr. Fendt stehe auf dem Standpunkt, daß er zweifellos zum Ministerialrat ernannt worden wäre, wenn er nicht inzwischen Minister geworden wäre. Er glaube, daß Dr. Fendt mit der Pension eines Ministerialrats zufrieden sei und ersuche Staatssekretär Dr. Müller, auf dieser Basis mit ihm zu sprechen.

Der Ministerrat erklärt sich mit diesem Vorschlag grundsätzlich einverstanden.

5. Ermittlungen gegen den Landtagsabgeordneten Walter Held37 wegen des Verdachts eines Vergehens gegen das B. Gesetz gegen Rassenwahn und Völkerhaß38

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, der Landtag habe die Frage der Aufhebung der Immunität des Herrn Abg. Walter Held zunächst zurückgestellt, bis geprüft sei, ob die Einleitung eines Strafverfahrens wegen eines Vergehens gegen das B. Gesetz gegen Rassenwahn und Völkerhaß veranlaßt sei.39 Bei der Entscheidung, ob die Genehmigung erteilt werden soll, könne nicht in eine materielle Prüfung der Anzeige eingetreten werden, zumal keine polizeilichen, staatsanwaltschaftlichen oder gar richterlichen Einvernahmen vorliegen. Die Einvernahmen im Zuge des Verfahrens nach § 13a des Befreiungsgesetzes40 erschienen nicht sämtlich als ausreichend. Da der Geschäftsordnungsausschuß des Bayer. Landtags seine Entscheidung über die Aufhebung der Immunität von der Genehmigung des Ministerpräsidenten abhängig mache, halte er es für das richtige, die Genehmigung nach Art. 2 des Gesetzes zu erteilen.41 Eine andere Möglichkeit scheine ihm nicht gegeben zu sein.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.42

VIII. [.Fleischwarenfabriken]

Staatsminister Dr. Schlögl teilt mit, die bayerischen Fleischwarenfabriken seien in sehr schwieriger Lage und er ersuche vor allem die Staatsministerien der Justiz und für Arbeit und Soziale Fürsorge dringend, Fleischkonserven zu den Gestehungskosten abzunehmen. Übrigens seien auch bei den Gemüsekonservenfabriken ähnliche Absatzschwierigkeiten.

Die Herren Staatsminister Dr. Müller und Krehle schlagen vor, ihnen entsprechende Angebote zu machen und vor allem die geforderten Preise mitzuteilen.

Staatsminister Krehle meint, es müsse doch eine Möglichkeit geben, die Konserven der Organisation Steffen für die Lagerversorgung zuzuführen.

Staatsminister Dr. Schlögl sichert baldige Angebote zu.

[IX] Stapellauf eines Fischdampfers „Bayern“

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, der niedersächsische Ministerpräsident Kopf43 habe ihn gebeten, beim Stapellauf eines Fischdampfers, der den Namen „Bayern“ erhalten soll, den Taufakt zu vollziehen. Der Stapellauf des Schiffes soll im Laufe des Monats April in Emden stattfinden. Er beabsichtige an sich, Herrn Ministerpräsident Kopf zuzusagen und er bitte das Kabinett, von diesem Vorschlag Kenntnis zu nehmen.44

[X.] Bauausstellung Hannover

Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich nach der Finanzierung der Beteiligung Bayerns an der Bauausstellung 1951 in Hannover.45

Staatssekretär Fischer teilt mit, er habe in diesen Tagen an die Bayerische Staatskanzlei ein Schreiben gerichtet, daß der Vorschlag des Staatsministeriums der Finanzen, den erforderlichen Betrag von 50 bis 70000 DM aus Einzelplan III Kap. 201 zu nehmen, nicht akzeptiert werden könne. Eine Teilnahme Bayerns an dieser Ausstellung sei unbedingt notwendig und er bitte dringend, ihm die notwendigen Mittel zu genehmigen.

Staatssekretär Dr. Müller erwidert, Herr Staatssekretär Fischer möge entsprechende Beträge in seinem Etat vorsehen und dann versuchen, mit dem Staatsministerium der Finanzen zurechtzukommen.

Auf Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten wird vereinbart, die Zusage an Herrn Ministerpräsident Kopf noch etwas zurückzustellen46

[XI.] Befugnisse des Landeskommissars auf kulturellem Gebiet nach Inkrafttreten des Besatzungsstatuts47

Ministerpräsident Dr. Ehard verliest ein Schreiben an den Landeskommissar für Bayern in der Frage der Befugnisse des Landeskommissars auf kulturellem Gebiet, dessen Entwurf vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus ihm zugegangen sei.

Auf Vorschlag von Stv. Ministerpräsident Dr. Müller erklärt sich Staatsminister Dr. Hundhammer bereit, noch abzuwarten und die Übersendung erst zu einem evtl, späteren günstigeren Zeitpunkt vorzunehmen.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt sodann fest, daß dieses Schreiben zunächst noch nicht auslaufen soll.

[XII. Sitzung des zwischenstaatlichen Ausschusses des Bundesrates]

Abschließend teilt Ministerpräsident Dr. Ehard noch mit, er müsse am nächsten Donnerstag, den 9. März 1950, in Bonn sein, da sich dort der Ausschuß für Zwischenstaatliche Angelegenheiten mit dem Saarproblem beschäftigen werde. Seiner Meinung nach müsse man mit der Saarfrage sehr zurückhaltend sein und er werde auch in diesem Sinn auf der Ausschußsitzung sprechen.48

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
Im Auftrag
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister