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Nr. 118MinisterratssitzungMittwoch, 16. August 1950 Beginn: 12 Uhr Ende: 13 Uhr 50
Anwesend:

Stv. Ministerpräsident und Justizminister Dr. Müller, Innenminister Dr. Ankermüller, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Arbeitsminister Krehle, Verkehrsminister Frommknecht, Staatsminister Dr. Pfeiffer (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Dr. Konrad (Justizministerium), Staatssekretär Fischer (Innenministerium-Oberste Baubehörde), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Grieser (Arbeitsministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Sühler (Landwirtschaftsministerium), Ministerialdirigent Kallenbach1 (Finanzministerium), Ministerialdirigent Brunner (Verkehrsministerium), Ministerialrat Leusser (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Ministerpräsident Dr. Ehard,2 Kultusminister Dr. Hundhammer, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Staatssekretär Dr. Schwalber (Innenministerium), Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Verkehrsministerium).3

Tagesordnung:

I. Interpellation der SPD-Fraktion des Landtags wegen Preissteigerungen. II. Bestellung eines Mitglieds des Kontrollausschusses beim Hauptamt für Soforthilfe. III. Bundesangelegenheiten.

I. Interpellation der SPD-Fraktion des Landtags wegen Preissteigerungen

Staatsminister Dr. Seidelgibt den vermutlichen Inhalt einer Interpellation bekannt, die im Bayerischen Landtag von der SPD-Fraktion eingebracht werden soll.4

Es besteht Übereinstimmung darüber, daß die Interpellation in dem Sinne beantwortet werden soll, daß alles aufgeboten werde, um die Preise zu halten.5

Nach Erörterung der Frage, mit welchen Mitteln dies geschehen könne, wird beschlossen, daß die Antwort auf die Interpellation federführend vom Staatsministerium für Wirtschaft unter Beteiligung der anderen einschlägigen Ressorts bearbeitet werden soll. Zu diesem Zwecke werden die zuständigen Referenten der Staatsministerien für Wirtschaft, des Innern, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für Arbeit und soziale Fürsorge, der Finanzen und der Justiz heute Nachmittag um 15 Uhr im Wirtschaftsministerium zusammentreten und einen Entwurf für die Antwort ausarbeiten.6

Auf Anregung von Staatsminister Dr. Seidel wird beschlossen, auch das Statistische Landesamt einzuschalten, damit das nötige Zahlenmaterial zur Verfügung steht. Die Zuziehung des Statistischen Landesamtes übernimmt das Staatsministerium des Innern.7

II. Bestellung eines Mitglieds des Kontrollausschusses beim Hauptamt für Soforthilfe8

Nach Mitteilung des Bundesfinanzministeriums ist die einjährige Wahldauer der Mitglieder des Kontrollausschusses beim Hauptamt für Soforthilfe abgelaufen. Die Mitglieder müssen für ein weiteres Jahr neu bestellt werden.

Der Ministerrat beschließt einstimmig, die Bestellung von Herrn Staatssekretär Dr. Müller, der bereits bisher Mitglied des Kontrollausschusses war, zu erneuern.

III. Bundesangelegenheiten

1. Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen9

Ministerialrat Leusser berichtet, daß von den Referenten der Ministerien in einigen Punkten gegen den Entwurf Bedenken geltend gemacht wurden.10 Eine Entscheidung des Ministerrats wäre über folgende vier Hauptfragen erforderlich:

a) Frage der Einbeziehung Westberlins in die Regelung des Entwurfs11

Dagegen bestehen Bedenken einmal deswegen, weil Bayern durch sie zur Aufnahme von etwa 20000 weiteren Personen gezwungen würde, zweitens weil die Hilfe für Berlin nicht in einzelnen Gesetzen zersplittert werden sollte.

Der Ministerrat beschließt, daß die Vertreter in Bonn zunächst sich vergewissern sollen, wie die Majorität im Bundesrat voraussichtlich sein werde. Komme eine Majorität gegen die Einbeziehung Berlins zustande, solle man sich ihr anschließen, sei jedoch die Majorität dafür, soll nicht dagegen gestimmt werden, sondern mit einer kurzen Erklärung Stimmenthaltung geübt werden.

b) Frage der 3%igen Gehaltsabgabe der Beamten12

Der Ministerrat beschließt mit 8 gegen 4 Stimmen, diesen Punkt des Entwurfs abzulehnen.

c) Erhöhung der Quote der unterzubringenden Beamten

Ministerialrat Leusserberichtet, daß der Innenausschuß vorgeschlagenhabe, die Quote von 20 auf 25% zu erhöhen.13

Der Ministerrat beschließt, diesem Vorschlag des Innenausschusses nicht zuzustimmen.

Außerdem wird das Finanzministerium ermächtigt vorzuschlagen, daß dem Art. 13 folgender Abs. 3 angefügt werde:

„Die in Abs. 1 und 2 bestimmten Hundertsätze sind nach Ablauf von drei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes zu überprüfen.“

Der Vorschlag soll jedoch nicht zu einer Grundsatzfrage gemacht werden. Das Finanzministerium wird ferner ermächtigt vorzuschlagen, daß Art. 13 Abs. 214 folgenden Zusatz erhält:

„Auf diesen Pflichtanteil ist der Betrag anzurechnen, um den der Besoldungsaufwand für Personen, die nach § 2 Nr. 1 und § 12 als Beamte in Planstellen untergebracht sind, 20 v.H. des Besoldungsaufwands für die planmäßigen Beamten übersteigt.“

d) Anderweitige Besetzung von Stellen bei Erfüllung des Pflichtanteils (§ 15)

Der Ministerrat beschließt, dem § 15 Abs. 3 in der Fassung der Empfehlung des Innenausschusses unter der Voraussetzung zuzustimmen, daß an Stelle der Worte „für jede dritte Stelle“ gesetzt wird „für jede zweite Stelle“.15

2. Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet16

Der Ministerrat beschließt, für das Gesetz zu stimmen, aber zu versuchen, einige Verbesserungen durchzubringen.17

3. Entwurf eines Gesetzes über den Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen18

Der Ministerrat beschließt, im Sinne des Vorschlags des Verkehrsausschusses den Entwurf der Bundesregierung19 abzulehnen und an dem Entwurf des Bundesrats festzuhalten.20

4. Entwurf eines Gesetzes über die deutsche Bundesbahn (Bundesbahngesetz)21

Hier ist die Situation ähnlich wie beim Güterfernverkehrgesetz. Der Entwurf der Bundesregierung22 soll abgelehnt werden und grundsätzlich an dem Entwurf des Bundesrates festgehalten werden23 Jedoch soll zum Ausdruck gebracht werden, daß in einigen Punkten, z.B. in der Frage der Tragung von Fehlbeträgen (§ 32 Abs. 2), dem Entwurf der Bundesregierung der Vorzug zu geben sei.24 Über einige solcher Punkte bestehen noch Meinungsverschiedenheiten zwischen Verkehrs- und Finanzausschuß.25

a) Frage der Konzessionsabgabe (§ 31)

In diesem Punkt vertritt der Finanzausschuß die Auffassung, daß entgegen der Meinung des Verkehrsausschusses auch zu dem § 31 des Regierungsentwurfs positiv Stellung genommen werden sollte.26

Der Ministerrat beschließt gegen die Stimme von Staatssekretär Dr. Müller, der Auffassung des Finanzausschusses nicht zuzustimmen, also die Konzessionsabgabe abzulehnen. Falls bei den Ausschußsitzungen und Vorbesprechungen in Bonn noch neue Gesichtspunkte auftreten sollten, bleibt es den Vertretern in Bonn überlassen, ihre endgültige Stellungnahme selbständig festzulegen.

b) Frage der Rücklage (§ 32 Abs. 1 Ziff. 1)

Der Finanzausschuß hat vorgeschlagen, die Höhe der Rücklage statt auf 800 Mill. auf 300 Mill. DM festzusetzen, während der Verkehrsausschuß für die Belassung von 800 Mill., welcher Betrag schon im Entwurf des Bundesrates vorgesehen ist, eintritt.27

Der Ministerrat beschließt, den Empfehlungen des Verkehrsausschusses zuzustimmen. Die Vertreter in Bonn haben freie Hand für die endgültige Festlegung ihrer Stellungnahme.

c) Frage der Zusammensetzung des Direktoriums (§ 7)

Auf Anregung von Staatsminister Dr. Seidel beschließt der Ministerrat gegen die Stimme des Verkehrsministers, für das Kollegialsystem einzutreten, also auch in diesem Punkt dem Regierungsentwurf (§ 7) den Vorzug vor dem Entwurf des Bundesrates zu geben.28

d) Darüber, daß der § 51 Abs. 1 des Regierungsentwurfs,29 der für die Anfechtung von Beschlüssen des Verwaltungsrats die Zustimmung des Bundesverkehrsministers vorsieht, auf alle Fälle abzulehnen sei, besteht Übereinstimmung.30

5. Entwurf eines Allgemeinen Eisenbahngesetzes31

Der Ministerrat beschließt, dem Entwurf zuzustimmen mit der Maßgabe, daß in § 1 Abs. 232 und § 2 Abs. 233 die Worte „im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr“ gestrichen werden.34

6. Entwurf eines Zweiten Gesetzes über Rheinschifferpatente35

Ministerialrat Leusser berichtet, daß gegen die Regelung keine sachlichen Bedenken bestehen, daß aber die Frage, ob die einschlägigen Länderverordnungen Bundesrecht geworden sind, noch im Rechtsausschuß behandelt werde.

Der Ministerrat beschließt, den Vertretern in Bonn freie Hand zu lassen.36

7. Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein37

Ministerialrat Leusser teilt mit, daß von Seiten des Koordinierungsausschusses gegen den Entwurf keine Bedenken bestehen.

Der Ministerrat beschließt, dem Entwurf zuzustimmen.38

8. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des DM-Bilanzgesetzes (D-Markbilanzergänzungsgesetz)39

Auch gegen diesen Entwurf bestehen keine Bedenken.

Der Ministerrat beschließt daher Zustimmung.

9. Entwurf eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligung40

Ministerialrat Leusser berichtet, daß die Bundesregierung den Standpunkt vertrete, das Gesetz stelle keine Regelung nach Art. 134 GG dar und bedürfe daher nicht der Zustimmung des Bundesrates,41 während der Rechtsausschuß die Auffassung vertritt, daß es als Vorbereitungsgesetz für die Regelung nach Art. 134 GG ebenfalls zustimmungsbedürftig sei. Er schlägt vor, den Standpunkt zu vertreten, daß das Gesetz auf jeden Fall Zustimmungsgesetz sei, aber in erster Linie den Entwurf überhaupt abzulehnen. Auf alle Fälle müsse der § 6 abgelehnt werden42

Der Ministerrat stimmt diesem Vorschlag zu.43

10. Entwurf eines Zolltarif-Gesetzes44

Der Ministerrat beschließt, dem Entwurf nach Maßgabe der Beschlüsse des Agrarausschusses zuzustimmen.45

11. Entwurf eines Gesetzes über gesetzliche Handelsklassen für Erzeugnisse der Landwirtschaft und Fischerei46

Der Ministerrat beschließt Zustimmung nach Maßgabe der Beschlüsse des Agrarausschusses.47

12. Entwurf eines Bundesjagdgesetzes48

Da nach Auffassung des Ministerrats der Entwurf kein Rahmengesetz darstellt, wird beschlossen, den Entwurf abzulehnen, auch auf die Gefahr hin, daß Bayern mit der Ablehnung allein bleibt.49

13. Entwurf eines Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz)50

Ministerialrat Leusser berichtet, daß der Sozialpolitische Ausschuß und der Finanzausschuß abweichende Auffassungen vertreten.51 Die Vorschläge des Finanzausschusses gehen darauf hinaus, durch Änderung der Rentenstaffelung zu Gunsten der Schwerbeschädigten auf Kosten der Leichtbeschädigten eine Einsparung von etwa 165 Mill. DM zu erzielen.52

Der Ministerrat beschließt gegen die Stimme von Staatssekretär Dr. Müller, sich dem Standpunkt des Sozialpolitischen Ausschusses anzuschließen.53

Der Bayerische Ministerpräsident
In Vertretung
gez.: Dr. Josef Müller
Stv. Ministerpräsident und
Staatsminister
der Justiz
Der Generalsekretär des
Ministerrats
In Vertretung
gez.: Peter Bußler54
Regierungsrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister