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Nr. 126MinisterratssitzungDienstag, 3. Oktober 1950 Beginn: 9 Uhr 45 Ende: 13 Uhr 30
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Justizminister Dr. Müller, Kultusminister Dr. Hundhammer, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Krehle, Verkehrsminister Frommknecht, Staatssekretär Dr. Konrad (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Schwalber (Innenministerium), Staatssekretär Fischer (Innenministerium-Oberste Baubehörde), Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Grieser (Arbeitsministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Verkehrsministerium), Staatssekretär Sühler (Landwirtschaftsministerium), Ministerialrat Leusser (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Dr. Wagenhöfer (Finanzministerium), Ministerialrat Dr. Freudling (Finanzministerium).

Entschuldigt:

Innenminister Dr. Ankermüller, Staatsminister Dr. Pfeiffer (Bayer. Staatskanzlei).

Tagesordnung:

I. Polizeifrage. II. Gesetz über die Verwendung der Polizei im Falle eines öffentlichen Notstands. III. Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges durch die Polizei. IV. Bundesratsangelegenheiten. V. Österreichisch-Bayerische Kraftwerke1 AG. VI. [Untere Isar]. [VII. Presseerklärung des Kabinetts betr. Meldung im BP-Organg „Bayerische Landeszeitung“ über Exil-Anwärterlisten].

I. Polizeifrage2

Zu Beginn des Ministerrats gibt Ministerpräsident Dr. Ehard einen Überblick über die von Bundeskanzler Dr. Adenauer am vergangenen Wochenende einberufene Konferenz der Ministerpräsidenten und Innenminister, die sich mit der Frage der Bereitschaftspolizei beschäftigte.3 Die Sitzung am Samstag habe nur von 10 bis 12 Uhr 45 gedauert und sei ziemlich ergebnislos verlaufen. Schließlich seien lediglich einige Ausschüsse eingesetzt worden, dabei habe der Bundeskanzler ihn gebeten, sich des Organisationsausschusses anzunehmen. Am Nachmittag habe er dann in der Innenministerkonferenz, die noch weiter gegangen sei, die Innenminister dazu gebracht, zu einem Ergebnis zu kommen; davon habe er noch am nächsten Vormittag den Bundeskanzler verständigt.4

Seitens der Alliierten werde der Standpunkt vertreten, daß die Frage der europäischen Sicherheit von der Polizeifrage absolut getrennt werden müsse. Die zu schaffende Bereitschaftspolizei dürfe keine polizeilichen Befugnisse haben und könne nur bei Unruhen usw. eingesetzt werden. Die grundsätzlich zugestandene Erhöhung der Polizeikräfte um 30000 Mann werde natürlich aus finanziellen und organisatorischen Gründen nicht auf einmal vorgenommen werden können. Im einzelnen müsse auch noch die Frage geprüft werden, in welcher Form die Bundesregierung die Möglichkeit bekommen könne, im Falle des Art. 91 GG5 die Bereitschaftspolizei unter ihre Weisung zu bekommen. Wahrscheinlich werde eine Stelle errichtet werden, deren Aufgabe es auch sei, über Ausbildung und Ausrüstung der Polizeikräfte mit den Ländern zusammen gemeinsame Richtlinien aufzustellen.

Die finanzielle Frage sei noch völlig offen geblieben und müsse noch durch den Finanzminister geprüft werden.

Staatssekretär Dr. Schwalbermacht darauf aufmerksam, daß man unter Umständen am nächsten Freitag in der Bundesratssitzung abschließen könne, wenn die Ausschüsse sich im Laufe der Woche geeinigt hätten.

Staatsminister Dr. Seidelmeint, der Herr Ministerpräsident habe sich schon bei verschiedenen Gelegenheiten klar und eindeutig für eine Trennung zwischen Polizei und einer evtl. Wehrmacht ausgesprochen.6 Er halte es aber für notwendig, daß auch die CSU als solche eine Stellungnahme abgeben solle. Vielleicht sei es zweckmäßig, die Erklärung so zu halten, daß darin die bisherige Entwicklung dargelegt und mitgeteilt werde, was der Bayer. Ministerpräsident und Landesvorsitzende der CSU bisher getan habe. Die Erklärung müsse jedenfalls keinen Zweifel darüber lassen, wie die Partei die ganze Frage beurteile.

Staatssekretär Dr. Schwalberteilt noch mit, das Bundesinnenministerium habe bereits Richtlinien geschickt, die sich mit der Aufstellung der Bereitschaftspolizei beschäftigen; er halte ein solches Verfahren zum mindesten für etwas merkwürdig.7

Ministerpräsident Dr. Eharderwidert, auf alle Fälle müsse dafür gesorgt werden, daß die Landpolizei nicht beeinträchtigt werde und daß deren Personalstand auch zusammengehalten werde. Natürlich könne niemand etwas dagegen haben, wenn einige Leute der Landespolizei zur Bereitschaftspolizei hinübergingen. Im übrigen bitte er dringend, die Presse über Einzelheiten noch nicht zu informieren.8

II. Gesetz über die Verwendung der Polizei im Falle eines öffentlichen Notstands9

Staatssekretär Dr. Schwalbermacht darauf aufmerksam, daß zu diesem an sich schon verabschiedeten Gesetz noch einige Änderungsvorschläge des Wirtschaftsministeriums eingelaufen seien, gegen die das Staatsministerium des Innern nichts einzuwenden habe.10

Der Ministerrat beschließt, trotzdem den Entwurf nicht mehr abzuändern und ihn in der vorliegenden Form dem Landtag zuzuleiten.11

III. Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges durch die Polizei12

Staatssekretär Dr. Schwalberführt aus, bei diesem Gesetzentwurf habe das Landwirtschaftsministerium eine Reihe von Einwendungen gebracht, die etwas tiefergreifend seien und wohl berücksichtigt werden müssten.13

Unter anderem sei vorgeschlagen worden, in Art. 4 Abs. 1 Ziff. 1 das Wort „vorsätzlich“ zu streichen.14 Ferner sollen in Ziff. 5 dieser Bestimmung die Worte „von sich oder einem anderen“ eingefügt werden.15 Zu Art. 5 Abs. 4 Ziff. 3 habe das Landwirtschaftministerium vorgeschlagen, nicht vom Forstgesetz allgemein, sondern vom „Bayerischen Forstgesetz“ zu sprechen.16Art. 7 Abs. 3 solle dahingehend abgeändert werden, daß das Wort „und“ gestrichen, durch ein Komma ersetzt und die Worte eingefügt würden „und sonstige Personen“.17 Entsprechend müsse auch die Begründung geändert werden.

Das B. Staatsministerium des Innern sei mit diesen Vorschlägen einverstanden und werde dem Entwurf entsprechend abändern.

Der Ministerrat beschließt, entsprechend zu verfahren und den Gesetzentwurf sodann dem Landtag zuzuleiten.18

IV. Bundesratsangelegenheiten

1. Entwurf eines Gesetzes über das landwirtschaftliche Pachtwesen19

Ministerialrat Leusser berichtet, der Entwurf werde seitens des Landwirtschaftsministeriums befürwortet, seitens des Justizministeriums abgelehnt; das letztere stehe auf dem Standpunkt, daß das Genehmigungsverfahren zwar auch nicht allen Ansprüchen genüge, aber doch dem Anzeigeverfahren vorzuziehen sei.20

Staatssekretär Sübler ersucht dringend, dem zuzustimmen, da der jetzige Zustand nicht mehr haltbar sei und das Genehmigungsverfahren viel zu umständlich und zeitraubend sei.

Nach kurzer Aussprache stimmt Herr Staatssekretär Sühler zu, daß in § 8 Abs. 1 des Entwurfs das Wort „dringend“ nicht gestrichen werde.21

Der Ministerrat beschließt, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.22

2. Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung des Notgesetzes für die deutsche Hochseefischerei23

3. Entwurf eines Gesetzes über das Allgemeine Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die soziale Sicherheit nebst vier Zusatzvereinbarungen und drei Protokollen24

4. Entwurf eines Gesetzes betreffend die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über Grenzgänger vom 10. Juli 195025

5. Entwurf eines Gesetzes betreffend die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über Gastarbeitnehmer vom 10. Juli 195026

Gegen die vier Gesetzentwürfe werden keine Einwendungen erhoben.

6. Entwurf eines Gesetzes betreffend die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Anwerbung von deutschen Arbeitskräften für Frankreich vom 10. Juli 195027

Staatssekretär Dr. Grieser äußert Bedenken gegen diesen Gesetzentwurf, da dieser Frankreich die Möglichkeit gebe, auch Arbeiter aus Mangelberufen und in Schlüsselstellungen anzuwerben und überdies keine zahlenmäßige Beschränkung erhalte.28 Außerdem läßt der Entwurf die Frage offen, wer die Kosten der Fahrt bis zur Grenze und den Aufenthalt in den Grenzsammellagern übernehmen solle.29 Er halte es für dringend notwendig, im Bundesrat auf diese Einwendungen hinzuweisen. Trotzdem glaube er aber doch, daß man dem Gesetzentwurf zustimmen müsse.

Der Ministerrat beschließt, unter dieser Voraussetzung zuzustimmen.30

7. Entwurf eines Gesetzes über Sicherungs- und Überleitungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft31

Staatsminister Dr. Seidel erklärt, § 4 des Entwurfs sei bedenklich, das Wirtschaftsministerium könne der Bundesregierung das Recht auf Erteilung von Einzelanweisungen nur unter der Voraussetzung zubilligen, daß dies im Benehmen mit den Ländern geschehe.32

Ministerialrat Leusser fügt hinzu, das Ministerium des Innern habe im Hinblick auf Art. 84 Abs. 5 des GG33 verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 4 des Entwurfs erhoben, die zweifellos begründet seien. Er halte es aber nicht für zweckmäßig, hier Schwierigkeiten zu machen.

Der Ministerrat beschließt, dem Entwurf unter der Bedingung zuzustimmen, daß die Einzelweisungen nur im Benehmen mit den beteiligten Ländern erfolgen.34

8. Entwurf eines Gesetzes über Errichtung und Aufgaben des Bundesrechnungshofes35

Ministerialrat Leusser berichtet, es handle sich hier um einen Rückläufer, bei dem das Finanzministerium der Ansicht sei, es sollte der Vermittlungsausschuß angerufen werden.

Staatssekretär Dr. Grieser erklärt, die Arbeitsminister aller Länder hätten die im § 4 Abs. 4 des Gesetzes vorgesehene Prüfungspflicht des Bundesrechnungshofes einstimmig abgelehnt. Er halte es für durchaus möglich, hier noch etwas zu erreichen, da die Mehrheit im Bundestag für das Gesetz sehr klein gewesen sei.36 Es handle sich hier tatsächlich um einen Einbruch in die Befugnisse der Länder, der nur vom Bundesfinanzministerium, nicht aber vom Bundesarbeitsministerium ausgehe.

Ministerialrat Leusser meint, es sehe nicht so aus, als ob der Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses durchgehen würde, jedenfalls werde aber vom Finanzministerium eine entsprechende Erklärung vorbereitet und er wird deshalb noch mit Herrn Ministerialrat Wagenhöfer sprechen.

Der Ministerrat beschließt, jedenfalls einen Versuch zu machen, den Vermittlungsausschuß anzurufen.37

9. Entwurf eines Gesetzes über eine vorläufige Finanzhilfe für das Land Schleswig-Holstein38

Ministerialrat Leusser führt aus, das Finanzministerium halte dieses Gesetz für überflüssig, er könne allerdings diesen Standpunkt nicht teilen.39 Wenn man das Gesetz beseitigen wollen, müsse man den Vermittlungsausschuß anrufen, was wohl nicht empfohlen werden könne.40

Staatsminister Dr. Seidel spricht sich dafür aus, keine Einwendungen zu erheben, wenn die Identität mit dem bereits bestehenden Länderabkommen feststehe.41

Staatssekretär Dr. Müller sichert zu, die Angelegenheit nochmals zu überprüfen42

10. Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung der Besatzungskosten, sonstigen Kriegsfolgelasten und von Steuern und Monopolerträgen auf den Bund (Überleitungsgesetz)43

Der Ministerrat beschließt, hier keine Einwendungen zu erheben.

11. Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplanes für das Rechnungsjahr 1950

Die Besprechung des Entwurfs wird zunächst zurückgestellt.44

12. Entwurf einer Verwaltungsanordnung betreffend die steuerliche Anerkennung von Sammelwertberichtigung bei Kreditinstituten

Der Ministerrat beschließt, diesem Entwurf zuzustimmen.45

13. Entwurf einer Verordnung über Steuervergünstigungen zur Förderung des Baus von Landarbeiterwohnungen46

Ministerialrat Leusserteilt mit, über diesen Entwurf bestünden noch Differenzen zwischen dem Finanzausschuß und dem Agrarausschuß des Bundesrates.47 Die in Frage kommenden Ministerien in Bayern seien sich aber darüber einig, daß dem Gesetz nach Maßgabe des Beschlusses des Agrarausschusses zugestimmt werden könne.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren48

14. Ernennung des Oberbundesanwalts

Der Ministerrat beschließt, sich mit der Ernennung des Herrn Dr. Wiechmann49 zum Oberbundesanwalt einverstanden zu erklären.

15. Entwurf eines Gesetzes über die Rechtswirkungen des Ausspruchs einer nachträglichen Eheschließung50

Einwendungen werden hier nicht erhoben.

16. Entwurf einer Anordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer der Anordnungen über die Bewirtschaftung und Marktregelung von Erzeugnissen der Landwirtschaft51

Ministerialrat Leusser stellt fest, daß die Vorlage noch nicht eingelaufen sei, das Landwirtschaftsministerium habe aber dringend gebeten, keine Schwierigkeiten zu bereiten.

Der Ministerrat beschließt, der Anordnung zuzustimmen.52

17. Entwurf eines Gesetzes über den Personalausweis53

Ministerialrat Leusser berichtet, gegen die neue Fassung des Gesetzes, das dem Beschluß des Vermittlungsausschusses entsprechend abgeändert worden sei, bestünden seitens des Innenministeriums keine Bedenken.54 Es sei auch tatsächlich im Vermittlungsausschuß mehr erreicht worden, als man vorher angenommen hätte.

Der Ministerrat beschließt, dem Gesetzentwurf nunmehr zuzustimmen.55

Besprechung des Punktes 11

Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplanes für das Rechnungsjahr 195056

Ministerialrat Dr. Wagenhöfer berichtet eingehend über die bis jetzt vorliegenden Einzelpläne des Bundeshaushalts.57 In fast allen Fällen müßten erhebliche Bedenken angemeldet werden, vor allem was die Vermehrung des Personaletats, den Ansatz von Mitteln für noch nicht bestehende Bundesbehörden, Bundesanstalten usw. betreffe.58 Er halte es für dringend notwendig, daß im Bundesrat Herr Staatssekretär Dr. Müller im einzelnen die Beanstandungen, die von Bayern aus gemacht werden müßten, vortrage und begründe.59

V. Österreichisch-Bayerische Kraftwerke AG60

Ministerialrat Dr. Freudling berichtet, die Verhandlungen seien nunmehr zu einem Abschluß gekommen61 und von österreichischer Seite sei vorgeschlagen worden, den Vertrag am 16. Oktober in München abzuschließen.62

Es wird vereinbart, daß als Vertreter des bayer. Staates Herr Staatssekretär Dr. Müller auftreten solle.

Ministerialrat Dr. Freudling fährt fort, am gleichen Tag müsse die Gesellschaftsgründung vorgenommen werden, hier sei noch die Frage offen, welcher Notar genommen werden solle.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller erklärt, er werde den Vorstand der Notarkasse, Herrn Dr. Feyock,63 deshalb anrufen.

Ministerialrat Dr. Freudling geht sodann auf die Frage des Vorstands ein und teilt mit, die österreichischen Vertreter hätten gebeten, den Vorstand vorläufig nebenamtlich zu besetzen und zwar mit je zwei Herren aus Österreich und von Bayern. Das Finanzministerium schlage deshalb vor, zunächst nebenamtlich den Justitiar des Bayernwerkes, Herrn Dr. Schmeller,64 sowie Herrn Dipl. Ing. Schmidt65 von der Innwerk AG zu bestellen. Als hauptamtliche Vorstandsmitglieder hätten sich unter anderem beworben: Dr. Scheublein,66 Dipl. Ing. Wagner67 und Regierungsbaumeister Schlegel.68

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller spricht sich dafür aus, heute keine Entscheidung zu fällen.

Staatsminister Dr. Hundhammer ersucht, die Namen der Bewerber an die einzelnen Ministerien zu geben, damit man sich dazu äußern könne.

Ministerialrat Dr. Freudling stellt fest, daß auch noch die Frage des Aufsichtsrats besprochen werden müsse, man denke an einen Aufsichtsrat von 8 bis 12 Mitgliedern, der je zur Hälfte aus österreichischen und bayerischen Herren besetzt werden solle.

Der Ministerrat beschließt, die Federführung dem Finanzministerium zu übertragen, das die Staatsministerien für Wirtschaft, Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und die Oberste Baubehörde beteiligen solle. Eine endgültige Entscheidung über Vorstand und Aufsichtsrat soll im Ministerrat vom Montag, den 9. Oktober getroffen werden69

VI. Untere Isar70

Staatsminister Frommknecht führt aus, der Wirtschaftsausschuß habe die erforderlichen Mittel für den Ausbau der unteren Isar abgelehnt. Es bestehe aber Aussicht, daß dieser Betrag im Haushaltsausschuß doch genehmigt werde. Inzwischen sei ein neuer Vorschlag aufgetaucht, wonach statt der bisher benötigten 400000 DM nur 30–40000 DM benötigt würden. Er halte es für dringend notwendig, diesen geringen Betrag für den Ausbau zur Verfügung zu stellen und bitte Herrn Staatssekretär Fischer, die Angelegenheit im Haushaltsausschuß entsprechend vorzutragen.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.

[VII. Presseerklärung des Kabinetts betr. Meldung im BP-Organg „Bayerische Landeszeitung“ über Exil-Anwärterlisten]

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt anschließend bekannt, die Bayer. Landeszeitung habe die Behauptung aufgestellt, es bestehe eine Exil-Anwärterliste, auf der auch bayerische Kabinettsmitglieder aufgeführt seien.71 An dieser Behauptung, die völlig aus der Luft gegriffen sei, könne man nicht Vorbeigehen.

Der Ministerrat beschließt sodann, folgende Presseerklärung abzugeben:

„Unter der Schlagzeile ‚Die westlichen Exil-Anwärter‘ bringt das Organ der Bayernpartei, die Bayerische Landeszeitung, unter Berufung auf eine Reuter-Meldung in ihrer Ausgabe vom 30. 9. 1950 einen Aufsatz über angebliche Evakuierungslisten. Diese Listen sollen den Zweck haben, in dem angenommenen Falle einer östlichen militärischen Invasion bestimmten Persönlichkeiten des politischen Lebens, die als besonders gefährdet betrachtet werden, die Möglichkeit eines Exils zu bieten. Es wird behauptet, daß auf diesen Listen auch Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung stehen sollen. Da durch solche Nachrichten das Mißtrauen erweckt wird, die Regierung könnte in einer mit Recht vom Volke nie verstandenen Weise auf ihre Sicherheit bedacht sein, hat der Bayerische Ministerrat in seiner heutigen Sitzung festgestellt, daß weder an die Staatsregierung als solche noch an eines ihrer Mitglieder jemals ein solches Ansinnen gestellt worden ist.

Die in der Presse aufgestellten Behauptungen sind auch aus dem Grunde sehr bedauerlich, weil sie geeignet sind, an den von gewissen Kreisen betriebenen Erzeugung einer Panikstimmung mitzuwirken, für die keinerlei Grund vorhanden ist.“72

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
Im Auftrag
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister