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Nr. 7MinisterratssitzungMontag, 15. Januar 1951 Beginn: 9 Uhr 15 Ende: 13 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Dr. Müller, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Dr. Zorn, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialrat Leusser (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Dr. Eggendorfer1 (Wirtschaftsministerium), Regierungsdirektor Dr. Ahnelt2 (Innenministerium), Oberregierungsrat Dr. Lauerbach3 (Landwirtschaftsministerium).

Entschuldigt:

Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium).

Tagesordnung:

I. Besprechung des Entwurfs eines Gesetzes über den allgemeinen Lastenausgleich. II. Restliche Tagesordnung der Bundesratssitzung vom 19. Januar 1951. III. [Tarifgemeinschaft der deutschen Länder]. [IV. Gewährung einer Sonderzulage an Beamte]. [V. Tagesordnung des nächsten Ministerrats].

I. Besprechung des Entwurfs eines Gesetzes über den allgemeinen Lastenausgleich4

Ministerpräsident Dr. Ehard eröffnet die Sitzung und stellt fest, daß der Sonderausschuß Lastenausgleich des Bundesrates den Entwurf eines Beschlusses ausgearbeitet habe, der am kommenden Freitag in der Bundesratssitzung besprochen werden müsse.5 Dieser Entwurf stütze sich auf ein umfangreiches Gutachten des Sonderausschusses,6 das nach Zusicherung der Vertreter des Bundesfinanzministeriums bei der Beratung des Gesetzentwurfs im Bundestag gleichfalls zur Erörterung gestellt werde.

Staatsminister Dr. Zorn führt aus, das Lastenausgleichsgesetz sei wohl eines der schwierigsten Gesetze, das jemals ein deutsches Parlament zu beschließen gehabt habe. Österreich habe einen ähnlichen Versuch machen wollen, ihn aber auf Grund der unüberwindlichen Schwierigkeiten wieder aufgegeben. Die Beratungen seien vor allem deshalb so schwierig, weil der Lastenausgleich zum Tummelplatz demagogischer Versprechungen und uneinsichtiger Hoffnungen gemacht worden sei. Die Interessen der Gebenden und der Empfangenden in Einklang zu bringen, sei so gut wie ausgeschlossen. Was den vorliegenden Entwurf betreffe, so sei es eine gute Arbeit, mit der man im großen und ganzen einverstanden sein könne.

Von Anfang an müsse man sich darüber klar sein, daß zwei Prinzipien besonders wichtig seien, nämlich einmal, daß der Lastenausgleich nicht auf die Lohn-, Gehalts- und Rentenempfänger abgewälzt werden dürfe, zum anderen, daß er die deutsche Wirtschaft nicht funktionsunfähig machen dürfe. Wenn der Bundesrat zustimme, so müsse er jede Gewähr dafür haben, daß die Wirtschaft noch weiter laufen könne.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, er halte es für völlig unzweckmäßig, wenn der Bundesrat jede einzelne Bestimmung prüfen wolle, deshalb habe man auch den Sonderausschuß eingesetzt, um so die grundsätzlichen Fragen genau herauszuarbeiten.7

Staatssekretär Dr. Ringelmann schlägt vor, sich bei der heutigen Sitzung an den vorliegenden Entwurf zu halten, womit man am schnellsten vorwärts komme. Eine der Hauptfragen sei vor allem die, ob man einen quotalen oder einen sozialen Lastenausgleich wolle. Quotal bedeute, daß sich der Lastenausgleich an den Verlust des Vermögens zu halten habe, während der soziale nicht nur den Verlust des Vermögens, sondern auch den Verlust der Lebensgrundlage usw. berücksichtigen wolle; unter anderem werde hierbei der berücksichtigt, der früher ein Einkommen besessen und dieses verloren habe. Durch die Hauptentschädigung sollen einzelne Schäden bereinigt werden, das könne aber nicht sofort geschehen, weshalb eine vorläufige Eingliederungshilfe vorgesehen sei. Daneben liefen noch verschiedene andere Ausgleichsabgaben.

Ausgangspunkt dabei sei, daß derjenige, der noch ein Vermögen oder Werte von über 75 000 DM besitze, nicht teilnehmen solle.

Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, daß der Bundesrat keineswegs unvorbereitet sei, so habe er neulich in einer geschlossenen Sitzung einen sehr guten Vortrag des jetzigen hessischen Finanzministers, Dr. Troeger,8 gehört. Soeben habe er auch einen Fernspruch des Herrn Senators Dudek9 erhalten, wonach am Freitag vormittag eine Vorbesprechung stattfinden solle, wobei nach Möglichkeit der Beschluß des bayerischen Kabinetts zugänglich gemacht werden sollte.

Ziffer 1:

Staatssekretär Dr. Ringelmann erläutert sodann Abs. 1 Ziff. 1 des Entwurfs und verweist auf die §§ 1 bis 4 des Gesetzentwurfs.10

Abs. 2 der Ziff. 1 behandelt zunächst im wesentlichen die §§ 63 und 64, wonach nicht ausschließlich die Kreise herangezogen werden, die ihren Besitzstand ganz oder überwiegend erhalten haben und nicht sämtliche Kreise mit Ausgleichsleistungen bedacht werden, die in ihrem Besitzstand geschädigt worden sind. Grundsätzlich gebe es nach dem Regierungsentwurf keine Unterschiede, jeder könne zu den Ausgleichsabgaben herangezogen werden, auch Vermögen der öffentlichen Hand, wodurch die Gesamtheit der Steuerpflichtigen belastet werde. Was der einzelne zu zahlen habe, könne er bis zu einem gewissen Grade von der Einkommensteuer abziehen, was bedeute, daß die Länder diesen Ausfall zu tragen haben.

Von besonderer Bedeutung sei in diesem Zusammenhang der § 325, der vorsehe, daß die Regelung etwaiger Ansprüche wegen Vermögensschäden der Gläubiger der Anleihen des Reichs, der Reichsbahn und der Reichspost, ferner der Vorzugsrentner, der Patentgeschädigten, der Demontagegeschädigten usw. besonderen Gesetzen Vorbehalten bleibe. Dagegen müsse man größte Bedenken haben, zumal unter allen Umständen eines Tages diese Gesetze verlangt würden; jedenfalls müsse man es sich sehr genau überlegen, ob man derartige Hoffnungen erwecken dürfe. Der Sonderausschuß habe in seinem Gutachten auf S. 71ff. vorgeschlagen, § 325 überhaupt zu streichen und an sich sei er geneigt, diesem Vorschlag zuzustimmen. Andererseits dürfe man nicht übersehen, daß der Altsparergedanke keinesfalls mehr zur Ruhe kommen werde. Vorläufig bestehe aber keine Möglichkeit, die Höhe der Altsparerkonten zu berechnen, auch müßte man in einem solchen Falle eine Grenze nach oben festsetzen. Vielleicht könne man den Vermittlungsvorschlag machen, daß die Altsparer berücksichtigt werden sollten, aber mit einer Grenze nach oben, über die noch diskutiert werden könnte.

In der eingehenden Aussprache, die sich über diese Frage erhebt, berichtet Ministerialrat Dr. Eggendorfer, der Sonderausschuß wolle den § 325 grundsätzlich streichen, aber andererseits doch auch zu den Problemen der Altsparer Ausführungen machen, die auf Seite 72 des Gutachtens enthalten seien.

Staatssekretär Dr. Nerreter meint, er sehe ein, daß die Streichung wohl notwendig sei, andererseits stehe § 325 organisch mit dem Grundgedanken des Lastenausgleichs in Verbindung, so daß er doch einige Bedenken habe.

Staatssekretär Dr. Ringelmann stimmt zu, verweist aber darauf, daß die in § 325 vorgesehenen Ansprüche eng mit dem Friedensvertrag in Verbindung stünden, z. B. Reichsschulden, Patentforderungen, Besatzungsschäden, Demontageschäden usw. Vielleicht könne man über die Bedenken dadurch hinweg kommen, daß man § 325 durch eine Bestimmung ersetze, wonach diese Schäden unberührt bleiben sollen.

Ministerialrat Dr. Eggendorfer fügt hinzu, der Sonderausschuß sei von dem Gedanken ausgegangen, daß die in § 325 vermerkten Kategorien von Schäden in ihrer Größenordnung weit über das hinausgingen, was durch das Lastenausgleichsgesetz ersetzt werden solle. Wenn diese Schäden mitberücksichtigt und zu stark erwähnt würden, so könne nichts mehr für die eigentlichen Geschädigten übrig bleiben.

Auch Staatssekretär Dr. Guthsmuths spricht sich für die Streichung dieser Bestimmung aus.

Staatssekretär Dr. Ringelmann führt aus, aus der Ausgleichsabgabe werde ein jährliches Aufkommen von 1,625 Milliarden DM erwartet, wenn man eine Zeitdauer von 28 Jahren annehme, so käme man auf ca. 45 Milliarden, während die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Gesamtleistungen 32 Milliarden DM betrügen. Dabei müßte man aber bedenken, daß die Hauptentschädigung erst festgestellt werden müsse, bei der weit größere Beträge herauskommen könnten. Deshalb müsse er nochmals davor warnen, weitere Schäden in irgendeiner Form in das Gesetz einzubeziehen.

Der Ministerrat beschließt sodann, im Bundesrat den Vorschlag zu machen, Ziff. 1 des Entwurfs des Beschlusses durch folgende Sätze zu ergänzen:

„Es wird aber für notwendig gehalten, die Altsparer in die Regelung nach dem Vorschlag des Sonderausschusses Lastenausgleich beim Bundesrat, jedoch mit einer Begrenzung nach oben, einzubeziehen. Es wird aber zu erwägen sein, ob nicht in das Gesetz eine Bestimmung aufgenommen werden soll, wonach die sonstigen in § 325 genannten Schäden unberührt bleiben.“

Zu Ziff. 1 teilt Ministerialrat Dr. Eggendorfer noch mit, der Sonderausschuß habe sich grundsätzlich damit einverstanden erklärt, daß ein Mittelweg zwischen sozialen und quotalen Lastenausgleich gesucht werde (vgl. Seite 2 oben11). Dagegen habe der Wirtschaftsausschuß vorgeschlagen, den letzten Satz des Abs. 2 der Ziff. 1 zu streichen und dafür folgende Formulierung zu wählen:

„Der Bundesrat hält es für erforderlich, den Gesetzentwurf so umzugestalten, daß die Zahlung einer Hauptentschädigung als Grundsatz gestrichen wird.“

Der Sonderausschuß habe sich damit nicht einverstanden erklärt und beschlossen, an seiner Formulierung festzuhalten. Immerhin habe er sich entschlossen, die Formulierung des Wirtschaftsausschusses dem Bundesrat wahlweise mit der seinigen vorzulegen.

Staatssekretär Dr. Oberländer gibt zu bedenken, daß damit der gesamte Lastenausgleich auf eine völlig andere Grundlage gestellt werde.

Staatssekretär Dr. Ringelmann fügt hinzu, das Gutachten des Sonderausschusses befasse sich auf S. 40ff. eingehend mit dem Problem der Hauptentschädigung, er verweise auf diese Ausführungen, durch die der Vorschlag des Wirtschaftsausschusses überflüssig werde.

Der Ministerrat beschließt, Ziff. 1 des Entwurfs mit der oben erwähnten Änderung zuzustimmen.

Ziffer 2:

Staatssekretär Dr. Ringelmann fährt fort, Ziff. 2 befasse sich mit der Grundsatzfrage, daß die Vermögensabgabe gleichmäßig bei allen Abgabepflichtigen in Höhe von 50% des abgabepflichtigen Vermögens erhoben und nach Maßgabe der Ertragsfähigkeit verzinst werden solle. Der Vorschlag gehe dahin, dem Gesetzentwurf im Bundesrat zuzustimmen.

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt dazu mit, die Fraktion der Bayernpartei im Bayerischen Landtag habe beantragt, die Staatsregierung anzuweisen, im Bundesrat gegen die 50%ige Vermögensabgabe zu stimmen.12 Er warne dringend davor, hier im Interesse der Landwirtschaft eigene Wege gehen zu wollen.

Staatsminister Dr. Oechsle bemerkt, daß an sich die Berechnung des Einheitswertes für die Landwirtschaft außerordentlich günstig sei.

Oberregierungsrat Dr. Lauerbach führt aus, bei einem Einheitswert von 8000 DM betrage die Belastung 0,75%, bei 20000 DM 1,5%, ab 50000 DM 2% usw. Diese Belastungen gingen zwar an die Grenze der Ertragsfähigkeit, sie könnten aber s.E. im Hinblick auf die gegenwärtigen Umstände geleistet werden.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths stimmt zu und gibt zu bedenken, daß die Zugrundelegung des Einheitswertes an sich schon eine große Vergünstigung für die Abgabepflichtigen sei.

Staatssekretär Dr. Ringelmann macht dabei darauf aufmerksam, daß das Bundesfinanzministerium an sich für eine Neufestsetzung des Einheitswertes eingetreten sei und schließlich nur technische Bedenken den Ausschlag zur Ablehnung dieses Vorschlags gegeben hätten.

Der Ministerrat bestimmt, Ziff. 2 des Entwurfs zuzustimmen und den Antrag der Bayernpartei nicht zu übernehmen.

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht noch die Herren Staatsminister der Finanzen und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, dafür zu sorgen, daß Vertreter der Ministerien bei der Behandlung des Antrags im Haushaltsausschuß zugegen seien.

Staatssekretär Dr. Ringelmann kommt sodann auf die Hausratsentschädigung zu sprechen (§§ 244 bis 48), über die auf S. 56ff. des Gutachtens eingehende Ausführungen enthalten seien. Was die Erfassung des Hausrats betreffe, so habe er schon vor Jahren den Vorschlag gemacht, jeder solle ein Inventar aufstellen und sich selbst einschätzen, was dann für den Lastenausgleich berücksichtigt werden könnte. Er halte es jetzt nicht mehr für möglich, für den Lastenausgleich den Hausrat zu erfassen, das hätte man früher tun sollen.

Staatsminister Dr. Oechsle meint, an sich wäre es wohl recht und billig, eine Abgabe von Hausrat zu erheben, er befürchte aber auch, daß die notwendigen Feststellungen zu kostspielig werden würden.

Staatssekretär Dr. Oberländer erklärt, er halte es für ausgeschlossen, den Hausrat überhaupt herauszulassen, da dann zweifellos eine große Erregung unter den Heimatvertriebenen entstehen würde. Wegen Erhebungsschwierigkeiten könne man den Grundsatz nicht fallen lassen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erwidert, er glaube nicht, daß man im Rahmen dieses Gesetzes etwas tun könne, dagegen sei es möglich, bei der Neugestaltung der Vermögenssteuer einzugreifen. An sich sei es zweifellos richtig, daß es eigentlich unverständlich sei, für Kunstsammlungen usw. Vermögenssteuer zu zahlen, für luxuriöse Wohnungen aber nicht.

Staatsminister Dr. Zorn schlägt vor, doch schon heute einen Beschluß über die Erfassung von Hausrat zu fassen, aber vielleicht eine Freigrenze vorzusehen.

Der Ministerrat beschließt, folgenden Zusatz zu Ziff. 2 des Entwurfs vorzuschlagen:

„Die Frage der Steuererfassung von Hausrat im Wert von über 5000 DM sollte noch besonders geprüft werden.“

Ziffer 3:

Staatssekretär Dr. Ringelmann stellt fest, zu diesem Absatz sei von besonderer Bedeutung, daß der Entwurf der Bundesregierung für die Kalenderjahre 1951/52 eine Übergangsabgabe und vom 1. Januar 1953 bis 31. Dezember 1978 die Vermögenssteuer als Ausgleichsabgabe vorsehe. Den Ausführungen des Entwurfs, wonach es verfassungsrechtlich nicht möglich sei, die Vermögenssteuer für Zwecke des Bundes in Anspruch zu nehmen, sei unbedingt beizupflichten, ebenso der Feststellung, daß die Länder auf das Aufkommen aus der Vermögenssteuer nicht verzichten könnten. Die Einnahmen der Länder würden ja ohnehin durch die Auswirkungen der Ausgleichsabgabe erheblich geschmälert. Außerdem verweise er auf die §§ 49, 74, 81, 137, 153 und 169 des Gesetzentwurfs, in denen überall die Abzugsfähigkeit vorgesehen sei. Wenn nun tatsächlich die Vermögenssteuer auch an den Bund gehen sollte und zwar mit sofortiger Wirkung, so bedeute das einen Ausfall von mindestens 50 Millionen DM, ein Ausfall, der unmöglich gedeckt werden könne. Er bitte deshalb dringend, dem Vorschlag des Sonderausschusses, die Erhebung der Vermögenssteuer für Zwecke des Lastenausgleichs abzulehnen, beizupflichten. Im übrigen könne man wohl sagen, daß die Einnahmenseite des Lastenausgleichs außerordentlich vorsichtig kalkuliert sei und hier noch gewichtige Reserven gefunden werden könnten. Er rechne damit, daß das Aufkommen sicher noch um 100 Millionen über die vorgesehenen 1,6 Milliarden hinausgehen werde.

Ministerialrat Leusser teilt mit, auch der Rechtsausschuß habe sich mit dieser Frage befaßt und mit überwiegender Mehrheit die Wegnahme der Vermögenssteuer der Länder als verfassungswidrig bezeichnet.

Ziffer 4:

Staatssekretär Dr. Ringelmann erläutert dann Ziff. 4 des Entwurfs, in dem die im Gesetzentwurf vorgesehene Freistellung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens der öffentlichen Körperschaften von der Vermögensabgabe nachdrücklich unterstrichen werde. Von Bayern aus könne man dem nur zustimmen, zumal schon die Belastung des Grundvermögens nur schwer zu tragen sei.

Staatssekretär Dr. Oberländer stellt fest, daß er dieser Meinung durchaus zustimme.

Staatssekretär Dr. Ringelmann fährt fort, die Freistellung ergebe sich aus § 12ff. des Gesetzentwurfs. Nicht minder bedeutungsvoll sei aber der Abs. 2 des Entwurfs des Sonderausschusses, der die Verkehrs- und Versorgungsbetriebe, Wasserwerke, Energieversorgungsunternehmungen usw. behandle; hier wäre wohl im heutigen Ministerrat eine eingehendere Erörterung notwendig. Das Gutachten des Sonderausschusses befasse sich damit ausdrücklich auf den Seiten 6ff. und zwar mit

a) Wasserwerke

Darin werde vorgeschlagen, § 14 Abs. 1 Ziff. 5 noch einen Zusatz zu geben, ein Vorschlag, dem ohne weiteres zugestimmt werden könne.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.

b) Energieversorgungsunternehmungen

Auch hier schlage das Gutachten eine neue Ziff. 5a hinter § 14 Abs. 1 Ziff. 5 vor, gegen die keine Bedenken zu erheben seien; im übrigen sei auch das Wirtschaftsministerium damit einverstanden.

c) Verkehrsunternehmen

Das Gutachten sehe vor, § 14 Abs. 1 Ziff. 6 wie folgt neu zu fassen:

„Abgabepflichtige mit dem Vermögen, das dem Betrieb von Eisenbahnen, schienengebundenen Straßenverkehrsunternehmen und der Personenbeförderung auf Onmibussen und Obussen13 im Linienverkehr, der sich nicht über das Gebiet mehrerer Gemeinden erstreckt, gewidmet ist.“

Mit dieser Neufassung könne man wohl nicht so ohne weiteres einverstanden sein.

In der Aussprache schlägt Staatsminister Dr. Müller vor, jedenfalls die Worte „im Linienverkehr, der sich nicht über das Gebiet mehrerer Gemeinden erstreckt“ zu streichen und statt dessen vielleicht einen gewissen Umkreis des Verkehrs zugrunde zu legen.

Es wird beschlossen, im Bundesrat auf die Bedenklichkeit dieser Formulierung hinzuweisen und statt dessen wie folgt zu sagen:

„Abgabepflichtige mit dem Vermögen, das dem Betrieb von Eisenbahnen, schienengebundenen Straßenverkehrsunternehmen und der Personenbeförderung auf Omnibussen und Obussen gewidmet ist, wobei eine in Kilometern festgelegte Umkreisbeschränkung festzulegen ist.“

d) Dem öffentlichen Verkehr dienende Häfen

Staatssekretär Dr. Ringelmann verweist auf Seite 8 des Gutachtens und stellt dazu fest, der Sonderausschuß habe inzwischen die dort vorgesehene Neuformulierung wieder fallen gelassen.

e) Wasserverkehrsunternehmen

Es wird vereinbart, hier dem Gutachten des Sonderausschusses beizutreten.

f) Öffentliche Gesundheitspflege

Staatssekretär Dr. Ringelmann weist darauf hin, daß gerade Bayern mit Rücksicht auf seine Staatsbäder an dieser Frage sehr interessiert sei und dem vom Sonderausschuß zu § 14 Abs. 1 Ziff. 10 vorgeschlagenen Zusatz „sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts mit dem Vermögen, das unmittelbar Kur- und Heilzwecken dient“ unbedingt zustimmen müsse.

Dieser Vorschlag findet die Billigung des Kabinetts.

g) Hauberggenossenschaften und dergleichen

Auch hier wird beschlossen, sich dem Vorschlag des Gutachtens des Sonderausschusses anzuschließen.

Ministerialrat Dr. Eggendorfer teilt in diesem Zusammenhang mit, der Verkehrsausschuß des Bundesrates habe den Wunsch ausgesprochen, die gesamte Schiffahrt und Fischerei von der Lastenausgleichsabgabe freizustellen oder diese doch zu ermäßigen. Württemberg-Baden habe noch einen besonderen Antrag eingebracht, der nur die Neckar AG und die Rhein-Main-Donau AG betreffe.

Staatssekretär Dr. Ringelmann meint, an sich gehe der Vorschlag des Verkehrsausschusses wohl zu weit, wenn es auch für Bayern im Hinblick auf die Donauschiffahrt beachtlich sei. Jedenfalls aber sei es möglich, der Ziff. 4 des Entwurfs des Sonderausschusses (Seite 3 unten) folgenden Satz einzufügen:

„Zu befreien wären noch Wasserstraßenunternehmungen, die auf staatliche Hilfeleistungen angewiesen sind und solche erhalten.“

Der Ministerrat beschließt, diese Ergänzung vorzunehmen.

Ziffer 5:

Staatssekretär Dr. Ringelmann führt aus, Ziff. 5 befasse sich mit der Gewährung einer Kriegsschädenrente. Er halte die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung nicht für ausreichend und habe deshalb eine völlige Umgestaltung des vierten Abschnitts vorgeschlagen. Das Gutachten befaßt sich damit eingehend auf den Seiten 48ff., wo eine Neuformulierung der §§ 231 bis 243 vorgesehen sei. Er glaube, daß man hier dem Sonderausschuß ohne weiteres folgen könne, die wichtigste Änderung sei wohl die Neufassung des §241.

Der Ministerrat beschließt, sich dem Vorschlag des Sonderausschusses in vollem Umfang anzuschließen.

Ziffer 6:

Staatssekretär Dr. Ringelmann erläutert sodann Ziff. 6 des Entwurfs, in dem die Eingliederungsmaßnahmen behandelt würden; das Gutachten befasse sich damit auf Seite 42ff. und sehe hier gleichfalls eine Neufassung der §§ 220 bis 230 vor. Es genüge wohl, wenn er dabei auf § 222 verweise, der in der vorgeschlagenen Neufassung einen großen Fortschritt gegenüber dem Gesetzentwurf bedeute. Die Bemessung der Darlehen werde nach dem Gutachten in § 226 geregelt, das Verhältnis zur Hauptentschädigung in § 229. Er betrachte den Vorschlag als eine sehr glückliche Lösung, der man durchaus zustimmen könne. Ob es allerdings möglich sei, den § 230 durchzusetzen, der die Verzinsung und Tilgung behandle, scheine ihm nach den Erfahrungen der Flüchtlingsproduktivkredite zweifelhaft zu sein.

In der Aussprache werden einige Bedenken gegen die vom Sonderausschuß vorgeschlagene Regelung geltend gemacht, schließlich aber doch noch beschlossen, Ziff. 6 des Entwurfs und den damit zusammenhängenden Ausführungen des Gutachtens beizupflichten.

Ziffer 7:

Staatssekretär Dr. Ringelmann erläutert Ziff. 7 des Entwurfs und stellt fest, daß Art. 108 GG14 dem Bund zwar für die Verwaltung der einmaligen Vermögensabgaben zwei Möglichkeiten einräume, nämlich die Verwaltung durch Bundesfinanzbehörden oder die Verwaltung durch Landesfinanzbehörden als Auftragsverwaltung, daß aber die in dem Entwurf gewählte Lösung weder das eine noch das andere sei, sondern in klarem Widerspruch zu Art. 108 [GG] stehe. Man sehe hier nur, daß die Bundesregierung eine Bestimmung des Überleitungsgesetzes,15 die für die Verwaltung der Umsatz-Steuer gelte, auch hier anwenden wolle; sie könne sich aber nicht darauf berufen, daß eine solche Regelung schon endgültig getroffen sei. Beim Lastenausgleich gebe es überhaupt keine verfassungsrechtliche Bestimmung, die die Länder zu einem Kompromiß zwingen könnte.

Wenn der Entwurf vorschlage, daß die Ausgleichsabgabe von den Landesfinanzbehörden im Auftrage des Bundes verwaltet würde, damit die erforderliche enge Verbindung zur Verwaltung der Einkommen- und Vermögenssteuer gesichert werde, so könne man dem nur zustimmen. Die in Ziff. 7 des Entwurfs vorgeschlagene Neufassung des § 179 entspreche völlig der bayerischen Auffassung.

Der Ministerrat beschließt daraufhin, auch Ziff. 7 des Entwurfs des Sonderausschusses zuzustimmen.

Ziffer 8:

Staatssekretär Dr. Ringelmann erklärt, § 260 stoße auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, der Sonderausschuß habe deshalb vorgeschlagen, die rechtliche Grundlage für das Weisungsrecht des Präsidenten des Bundesausgleichsamtes zur Vermeidung einer Verfassungsänderung durch Verwaltungsabkommen zwischen dem Bunde und den Ländern zu schaffen. Bei gutem Willen könne dies ohne weiteres durchgeführt werden.

Ministerialrat Leusser fügt hinzu, im Rechtsausschuß sei man zu dem gleichen Ergebnis gekommen, wobei lediglich Rheinland-Pfalz anderer Meinung gewesen sei. Der Rechtsausschuß habe deshalb vorgeschlagen, die Überschrift des § 260 zu ändern und der Bestimmung selbst folgende Fassung zu geben:

„Die Vorschriften des dritten Teils dieses Gesetzes werden von den Ländern in ihrem Bereich nach näherer Bestimmung eines Verwaltungsabkommens ausgeführt.“

Der Ministerrat beschließt, diese Änderungen zu übernehmen und für die Aufnahme in den Beschluß des Bundesrates vorzuschlagen.

Im übrigen wird beschlossen, Ziff. 8 des Entwurfs des Sonderausschusses beizupflichten.

Ziffer 9:

Staatssekretär Dr. Ringelmann weist auf Ziff. 9 des Entwurfs hin, der vorschlage, daß der Bundesrat seine Zustimmung zu dem Gesetz nur in Aussicht stellen könne, wenn die in dem Beschluß behandelten Fragen eine befriedigende Lösung fänden. Außerdem werde vom Bundesrat das Gutachten als Material übergeben, wobei die Vertreter des Bundesfinanzministeriums zugesichert haben, daß diese Stellungnahme bei der Beratung im Bundestag zur Erörterung gestellt werde.

An Einzelfragen wolle er noch besonders darauf aufmerksam machen, daß das Gutachten auf S. 16ff. eine Verkoppelung der Obligationsgewinne mit der Kreditgewinnabgabe vorschlage unter der Bezeichnung „Währungsgewinnabgabe“.

Diesem Vorschlag sei durchaus zuzustimmen, er glaube, daß gegen die Neufassung der §§ 139 bis 170 nichts einzuwenden sei, wobei er besonders auf die §§ 149 und 154 hinweisen wolle.

Das Gutachten behandle dann noch auf Seite 25ff. die Sonderabgabe von Vorratsvermögen (§ 171) und schlage vor, diese Bestimmung, die zweifellos sehr kurz geworden sei, durch die §§ 171a bis 171o zu ergänzen.

Nach dem Vorschlag des Sonderausschusses könne man auf diese Weise mit Mehreinnahmen von 170 Millionen DM rechnen, ohne daß damit Härten verbunden seien.

Schließlich spreche sich der Sonderausschuß in seinem Gutachten noch dafür aus, den § 178 durch folgenden Absatz 2 zu ergänzen:

„Die Anwendung des § 131 AO wird für den Rahmen dieses Gesetzes durch besondere Verwaltungsanordnung des Bundesministers der Finanzen geregelt.“

Der Ministerrat beschließt, diesen Vorschlägen zuzustimmen.

Staatssekretär Dr. Koch stellt fest, man müsse wohl noch die Frage der dinglichen Sicherung der Hypothekengewinnabgabe besprechen, nachdem die Umschuldungsgrundschulden bisher im Grundbuch nicht eingetragen gewesen seien; er verweise dabei unter anderem auf § 129. Das bedeute eine außerordentliche Mehrarbeit, die ohne Vermehrung der Arbeitskräfte gar nicht durchgeführt werden könne und die außerdem noch die Gefahr mit sich bringe, daß die Grundbücher völlig unübersichtlich und verschmiert würden. Man sollte sich unter allen Umständen gegen diese dingliche Sicherung aussprechen.

Ministerialrat Dr. Eggendorfer wirft ein, daß auch der Wirtschaftsausschuß zu demselben Ergebnis gekommen sei.

Der Ministerrat beschließt, in Ergänzung des Entwurfs des Sonderausschusses nochmals festzustellen, daß sich der bayerische Ministerrat gegen eine dingliche Sicherung der Hypothekengewinnabgabe ausgesprochen habe.

Ministerialrat Leusser macht darauf aufmerksam, daß es sich bei dem Gesetz über einen allgemeinen Lastenausgleich um ein Zustimmungsgesetz handle.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, er habe eine Eingabe der jüdischen Unternehmen erhalten, die vorschlagen, daß man sie entweder völlig vom Lastenausgleich befreie oder die Ausgleichsabgabe mit ihren Wiedergutmachungsansprüchen verrechne.16 In der Eingabe werde erklärt, die jüdischen Unternehmer hätten sich bereits mit dem Bundeswirtschaftsminister besprochen, der zugesagt habe, sich für ihre Forderungen einsetzen zu wollen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann stellt dazu fest, die Forderung, überhaupt ausgenommen zu werden, sei nicht erfüllt worden. Man könne aber durch Vereinbarung eine Regelung treffen, wonach die Wiedergutmachungsansprüche abgetreten werden könnten.

Ministerpräsident Dr. Ehard verliest sodann ein Schreiben der Verbände der bayerischen Wirtschaft, in dem eine Reihe von Bedenken erhoben und die bayerische Regierung gebeten werde, ihre Zustimmung nicht zu erteilen.17

Ministerialrat Dr. Eggendorfer betont, daß diese Wünsche dem Staatsministerium für Wirtschaft bekanntgeworden seien und er selbst im Arbeitsstab bis an die Grenze des Möglichen versucht habe, sie zu vertreten. Man könne aber hier nicht weiter entgegenkommen.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt unter Zustimmung des Kabinetts fest, daß man diese Wünsche nicht mehr berücksichtigen könne. Es müsse den Verbänden selbst überlassen werden, im Bundestag ihre Vorschläge und Anregungen noch durchzusetzen.

Der Ministerrat beschließt sodann, der Presse folgendes mitzuteilen:

„In seiner Sitzung vom 15. Januar 1951 hat sich der bayerische Ministerrat durch Beschluß dahin festgelegt, im Bundesrat dafür zu stimmen, daß der Entwurf des Sonderausschusses mit der Anlage (Stellungnahme des Sonderausschusses Lastenausgleich) an die Bundesregierung weitergeleitet wird, wobei die einzelnen in der heutigen Sitzung beschlossenen Änderungen besonders unterstrichen werden sollen.“18

II. Restliche Tagesordnung der Bundesratssitzung vom 19. 1. 1951

Ministerialrat Leusser trägt das Ergebnis der soeben stattgefundenen Koordinierungssitzung vor.19 Die Beratung der einzelnen Punkte hat folgendes Ergebnis:

1. Gesetz zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes20

Das Gesetz wird vom Bundestag voraussichtlich erst am Mittwoch, den 17. Januar verabschiedet. Dem Bundesrat ist es noch nicht zugestellt. An sich ist die endgültige Verabschiedung auch im Bundesrat wegen des sonst entstehenden Steuerausfalls dringlich. Solange die endgültige Fassung nicht bekannt ist, kann aber keine Stellung genommen werden. Es ist damit zu rechnen, daß ein Land wegen der nicht fristgerechten Zustellung der Verhandlungen widersprechen wird, so daß eine Verabschiedung am 19. Januar nicht möglich ist. Von Bayern soll aber ein Absetzungsantrag nicht gestellt werden.21

2. Gesetz betreffend die Industriekreditbank AG22

Bedenken werden nicht erhoben. Entsprechend dem Vorschlag des Finanzausschusses soll in § 1 Abs. 2 die Sollbestimmung durch eine Mußbestimmung ersetzt werden.23

3. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 195024

Es handelt sich um eine durch die noch nicht erfolgte Verabschiedung des Bundeshaushalts notwendige Verlängerung, der zugestimmt wird.25

4. Gesetz über die Aufhebung des § 29 des Soforthilfegesetzes26

§ 29 des Soforthilfegesetzes ist überflüssig geworden, da mit einer dinglichen Sicherung der nach dem Lastenausgleich zu erwartenden Vermögensabgabe nicht zu rechnen ist. Gegen seine Aufhebung bestehen daher keine Bedenken27

5. und 6. Gesetz über Ordnungswidrigkeiten28 und Wirtschaftsstrafgesetz29

Der Ministerrat hält an seinem in der vorigen Sitzung gefaßten Beschluß fest, daß das alte Wirtschaftsstrafgesetz,30 allenfalls unter Einbau gewisser Verbesserungen, verlängert werden solle, da mit einer endgültigen Verabschiedung der beiden Gesetze bis zum 31. März nicht gerechnet werden könne. Auf jeden Fall muß aber § 3 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten die Fassung erhalten, wie sie der Rechtsausschuß des Bundesrates empfiehlt.31 Die Fassungen des Wirtschafts- und Agrarausschusses werden abgelehnt. Bezüglich noch etwa bestehender Divergenzen in den Vorschlägen des Rechtsausschusses, des Innenausschusses, des Agrar- und Wirtschaftsausschusses32 soll am Dienstag, den 18. Januar eine nochmalige Besprechung der Referenten der Ministerien stattfinden, um eine Angleichung der Standpunkte herbeizuführen.33

7. Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Energienotgesetzes34

Der Verlängerung wird trotz gewisser Bedenken zugestimmt.

8. Verwaltungsanordnung über das Inkrafttreten der allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Güterfernverkehr-Änderungsgesetzes im Lande Rheinland-Pfalz35

Hiegegen bestehen keine Bedenken.36

9. Verordnung über den Verkehr mit landwirtschaftlichem Saatgut und mit Gemüsesaatgut37

Nachdem sich der Agrarausschuß und der Rechtsausschuß des Bundesrates sowie das Bundeslandwirtschaftsministerium dahingehend geeinigt haben, daß das Bundesministerium keinerlei Befugnis zum Erlaß von Verwaltungsakten mehr habe, wird der jetzigen Fassung zugestimmt.38

10. Verordnung über die Verwendbarkeitsdauer von Rotlaufkulturen39

Bedenken werden nicht erhoben.

11. Bestimmung von vier Verwaltungsratsmitgliedern und vier Stellvertretern für den Verwaltungsrat für die Einfuhrstelle für Zucker40

Mit den Vorschlägen des Agrarausschusses (Bundesratsdrucksache Nr. 31/51) besteht Einverständnis.

12. Entschließung zur Erstellung eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesarbeits- und Bundessozialgerichts41

Die Entschließung wurde in der letzten Bundesratssitzung zurückgestellt, weil sie stilistische Mängel aufweist; sie soll in der Zwischenzeit noch einmal überarbeitet werden. Mit dem materiellen Inhalt hat sich der Ministerrat schon in seiner letzten Sitzung einverstanden erklärt.

Es wird sodann vereinbart, daß an der nächsten Bundesratssitzung der Herr Ministerpräsident, die Herren Staatsminister Dr. Zorn, Dr. Schlögl und Dr. Oechsle sowie die Herren Staatssekretäre Dr. Ringelmann, Dr. Oberländer und Dr. Guthsmuths teilnehmen werden.

Staatsminister Dr. Müller teilt mit, die Sitzung des Vermittlungsausschusses am 17. Januar 1951 werde Herr Staatssekretär Dr. Koch wahrnehmen.

III. [Tarifgemeinschaft der deutschen Länder]42

Staatssekretär Dr. Ringelmann führt aus, es handle sich hier um eine außerordentlich schwierige Frage und er könne es nicht verantworten, jetzt schon den Beitritt Bayerns zur Tarifgemeinschaft zu erklären.

IV. Gewährung einer Sonderzulage für Beamte]

Staatssekretär Dr. Ringelmann teilt mit, bekanntlich sei ein Gesetz verkündet worden, wonach Beamte des Bayerischen Staates eine Sonderzulage bekommen könnten; dieses Gesetz laufe am 31. Januar 1951 ab.43 Man könne dem Landtag eine Vorlage auf Verlängerung dieses Gesetzes einbringen, sowie für die Zeit nach dem 1. April 1951 eine Neuregelung vorbereiten. Wenn das Kabinett sich einverstanden erklären würde, könnte er noch mit den Gewerkschaften verhandeln und dann im nächsten Ministerrat die Vorlage bringen.44

V. Tagesordnung des nächsten Ministerrats]

Staatsminister Dr. Oechsle ersucht, den Gesetzentwurf über die Erstattung der Kosten des Schwerbeschädigtenurlaubs, der schon seit längerer Zeit vorliege, auf die Tagesordnung des nächsten Ministerrats zu setzen, zumal die SPD-Fraktion im Landtag einen Initiativantrag eingebracht habe.45

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.

Außerdem wird vereinbart, im nächsten Ministerrat über die Landesanstalt für Aufbaufinanzierung zu sprechen.46

Staatssekretär Dr. Oberländer erinnert an sein Schreiben an den Herrn Ministerpräsidenten und den Herrn Innenminister, in dem er gebeten habe, die Soforthilfe in die Zuständigkeit der Flüchtlingsverwaltung zu überführen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, diese Frage sei zur Behandlung im Ministerrat noch nicht reif, sie müsse vielmehr innerhalb des Innenministeriums geklärt werden.47

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
Im Auftrag
gez.: Levin Frhr. Von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Karl Schwend
Ministerialdirigent