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Nr. 14MinisterratssitzungDienstag, 20. Februar 1951 Beginn: 9 Uhr Ende: 13 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Dr. Müller, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Dr. Zorn, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialrat Leusser (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialdirigent Brunner1 (Verkehrsministerium), Abteilungspräsident Lippl2 (Verkehrsministerium), Oberforstmeister Heckel (Landesforstverwaltung).3

Entschuldigt:

Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium).

Tagesordnung:

I. Gesetz über Zins- und Tilgungszuschüsse des Bayer. Staates. II. Bereitstellung von Mitteln für den sozialen Wohnungsbau. III. Errichtung eines Verkehrsflughafens Nordbayern. IV. Bundesratsangelegenheiten. V. Deutsche Verkehrsausstellung 1952 in München. VI. Ausbau der Bahnhofsanlagen in Bayreuth. VII. Landesentschädigungsamt. VIII. Landesanstalt für Aufbaufinanzierung. IX. Personalangelegenheiten. X. [Beteiligung der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft an Besprechungen der Staatsministerien mit den Arbeitnehmerverbänden]. [XI. Leopoldkaserne in Bayreuth].

I. Gesetz über Zins- und Tilgungszuschüsse des Bayer. Staates4

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, dieser Gesetzentwurf sei bereits dem alten bayerischen Landtag vorgelegt, von diesem aber nicht mehr verabschiedet worden, so daß eine neuerliche Zuleitung an den Landtag notwendig sei. Der Entwurf sehe eine Ermächtigung des Finanzministerium vor:

1. im Rahmen des bayerischen Notstandsprogramms 1950 Zuschüsse für Darlehen für landwirtschaftliche Wasserbauten, Wegebauten usw., Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Abwasserverwertung zu gewähren, insgesamt für Darlehen bis zu einem Gesamtbetrag von 17,8 Millionen DM,

2. im Rahmen des ordentlichen Haushalts Zins- und Tilgungszuschüsse für Darlehen bis zu einem Gesamtbetrag von rund 15 Millionen DM für Wasserbauten, Wasserversorgung usw.

Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten habe verschiedenen Ergänzungen vorgeschlagen, z.B. zur Durchführung von Siedlungsverfahren nach dem Bodenreformgesetz5 und für den Wiederaufbau kriegszerstörter landwirtschaftlicher Anwesen. Diese Anregungen habe das Finanzministerium nicht mehr berücksichtigen können; es ersuche auch, die Vorlage des Entwurfs nicht mehr weiter zurückzustellen.

Staatsminister Dr. Zorn bittet dringend, den Gesetzentwurf in der vorliegenden Form zu verabschieden, besonders im Hinblick auf die Tatsache, daß die Landessiedlung und ihre Geschäftsführung umstritten sei und zur Zeit geprüft werde.6

Staatsminister Dr. Schlögl erwidert, damit habe der Wiederaufbau zerstörter landwirtschaftlicher Anwesen an sich nichts zu tun und er müsse nachdrücklich die Notwendigkeit dieser Maßnahmen betonen.

Staatsminister Dr. Zorn erklärt, es handle sich jetzt darum, diesen Gesetzentwurf beschleunigt vorzulegen, die Vorschläge des Landwirtschaftsministeriums könne man im Haushalt des nächsten Jahres berücksichtigen.

Der Ministerrat beschließt, den Gesetzentwurf in der vorliegenden Form zu verabschieden und dem Landtag zuzuleiten.7

II. Bereitstellung von Mitteln für den sozialen Wohnungsbau8

Staatsminister Dr. Zorn erinnert daran, daß der Ministerrat in seiner letzten Sitzung den vom Finanzministerium vorgelegten Antrag an den Landtag grundsätzlich gebilligt habe mit der Maßgabe, daß die Ziff. 4 und 5 des ursprünglichen Entwurfs gestrichen werden und die in Ziff. 7 vorgesehenen 5 Millionen DM auf 10 Millionen erhöht werden sollten. Das Finanzministerium sei in schwieriger Situation, weil die Mittel einfach nicht zur Verfügung stünden, er habe deshalb in Ziff. 7 die 10 Millionen DM wohl aufgeführt, aber dabei die einzelnen Kapitel des Haushaltsplans zitiert.

Was die Wohnungsbauabgabe betreffe, so schwebten darüber zur Zeit Verhandlungen mit dem Bund, infolgedessen habe er einen entsprechenden Hinweis in den Antrag aufgenommen.

Staatsminister Dr. Oechsle teilt mit, das Arbeitsministerium habe noch ergänzende Vorschläge gemacht, die nicht berücksichtigt worden seien, und zwar könne es aus den verstärkten Förderungsmitteln des Staates für den sozialen Wohnungsbau ca. 3 Millionen DM zur Verfügung stellen, ferner weitere Mittel aus der wertschaffenden Arbeitslosenfürsorge.

Staatsminister Dr. Zorn stellt fest, daß er diese Vorschläge nicht mehr rechtzeitig erhalten habe, er werde aber die Angelegenheit nochmals nachprüfen und bitte, den Antrag bis zum nächsten Ministerrat zurückzustellen.

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht abschließend, ihm die Vorlage an den Landtag sobald als möglich zuzuleiten.9

III. Errichtung eines Verkehrsflughafens Nordbayern10

Ministerialdirigent Brunner führt aus, der Flugbetrieb in Nordbayern wickle sich zur Zeit auf einem behelfsmäßigen Flugplatz bei Fürth ab, der in keiner Weise den Bedürfnissen entspreche. Schon Anfang des vorigen Jahres sei deshalb der Plan ventiliert worden, in der Nähe von Nürnberg einen neuen Flugplatz zu errichten.11 Die Möglichkeit, diesen Flugplatz südlich von Nürnberg anzulegen, sei schon bald fallen gelassen worden,12 die Frage sei dann nur noch gewesen, ob er durch Erweiterung des früheren Flugplatzes Marienberg oder durch eine Neuanlage bei Kraftshof geschaffen werden solle.13 Das Verkehrsministerium habe unter Zustimmung des Landesplanungsausschusses dann eine Sachverständigenkommission berufen, bestehend aus Professor Dr. Pirath14 als Sachverständiger für Flughafenwesen, Professor Georg Werner15 als Sachverständiger für Städtebau und Forstdirektor Otto Lidl16 als Sachverständiger für land- und forstwirtschaftliche Fragen. Diese Kommission habe unter dem Vorsitz des Herrn Verkehrsministers Frommknecht eingehend alle Möglichkeiten untersucht und sie dann schriftlich niedergelegt.17

Sowohl für das Projekt „Marienberg“ wie für das Projekt „Kraftshof“ seien gute Gründe, die dafür und dagegen sprechen, geltend gemacht worden. Schließlich habe man sich aber doch mit Mehrheit auf das Projekt „Kraftshof“ geeinigt, weil das hierfür in Frage kommende Gelände auf einem im Besitz des Staates befindlichen Wald liege, während zur Errichtung des Flughafens „Marienberg“ ein Teil des sogenannten Knoblauchlandes, eines außerordentlich fruchtbaren Gemüse- und Obstlandes, benötigt werde.18

Gegen den Plan „Kraftshof“ habe allerdings die Landesforstverwaltung Einspruch eingelegt mit dem Hinweis, daß es sich hier um einen Waldbestand handle, dessen Beseitigung die an sich schon sehr verringerte Waldfläche um Nürnberg herum noch weiter reduzieren würde.19 Vor allem aber müsse berücksichtigt werden, daß dieser Wald außerordentlich stark mit Forstrechten belastet sei,20 die nicht beseitigt werden könnten, sondern transferiert werden müßten. Herr Lidl mache dagegen geltend, daß es sich nur um geringwertigen Waldboden handle und die Herausnahme einer Fläche von 250 ha aus der Gesamtfläche von 10000 ha ein verhältnismäßig geringes Opfer sei. Die Bedenken wegen der Forstrechte seien allerdings ernst zu nehmen und es sei die Frage, ob man dem übrigen Waldbestand noch eine weitere Belastung mit Forstrechten zumuten könne; man müsse wohl ihre Ablösung anstreben, unter dieser Voraussetzung habe sich auch Herr Forstdirektor Lidl für „Kraftshof“ ausgesprochen.21

Abteilungspräsident Lippl ergänzt die Ausführungen des Herrn Ministerialdirigenten Brunner und weist darauf hin, daß die Kosten für „Marienberg“ auf 7,3 Millionen DM geschätzt würden, während für „Kraftshof“ 9,3 Millionen DM erforderlich seien. Trotzdem seien die Vorteile bei diesem Projekt im ganzen gesehen größer.

Auf Frage des Herrn Staatsminister Dr. Oechsle erklärt Abteilungspräsident Lippl, die geplante Autobahnlinie Nürnberg-Würzburg22 lasse sich ohne weiteres mit diesem Flughafenprojekt vereinbaren.

Staatssekretär Dr. Brenner weist darauf hin, daß er bei Besprechungen mit den Nürnberger Stellen festgestellt habe, daß die Stadt Nürnberg im Hinblick auf das Gemüseland gegen den Plan „Marienberg“ eingestellt sei. Übrigens solle der wertvolle Waldbestand bei Kraftshof stehen bleiben, so daß also auch im Hinblick auf die durchaus notwendige Erhaltung des Nürnberger Reichswaldes keine zu großen Bedenken bestünden.

Oberforstmeister Heckel erklärt, die Landesforstverwaltung habe sich nicht für berechtigt gehalten, einem so weitgehenden Projekt zuzustimmen. Richtig sei zweifellos, daß es sich hier um keinen besonders guten Wald handle, sondern um Bestände, die durch die große Belastung mit Forstrechten heruntergewirtschaftet seien. Die seitens der Forstbehörden vorzutragenden Bedenken bestünden einmal darin, daß es sich um einen historischen Wald handle, der sich in den letzten Jahrzehnten bereits um 5000 ha auf 25 000 ha verringert habe. Die Hauptbedenken lägen aber auf dem Gebiet der Forstrechte, und zwar sei dieser Wald belastet mit zahlreichen Bau- und Brennholzrechten, ferner mit 1245 Streurechten und 861 Weiderechten. Ein derartig belasteter Wald müsse, falls das Projekt durchgeführt werde, mindestens noch 250 bis 300 ha abgeben, so daß die Belastung des Restes noch größer werde. Die Forstabteilung könne nur unter der Bedingung zustimmen, daß die Forstrechte aus der Welt geschafft würden. Besonders schwierig sei dabei aber, daß die Rechte im wesentlichen den Bauern des Knoblauchlandes zustünden, die das größte Interesse daran hätten. Eine freiwillige Ablösung käme vielleicht für die Bau- und Brennholzrechte in Frage, bestimmt aber nicht für die bäuerlichen Streurechte. Die jetzige Rechtsgrundlage gebe keine Möglichkeit, im Wege der Enteignung abzulösen. Es wäre also notwendig, daß entweder der Träger des Flughafens sich mit den Rechtlern auseinandersetze oder versucht werde, eine vorhergehende Lösung zu finden.

Auf Frage erklärt Oberforstmeister Heckel die Streurechte seien nicht auf bestimmte Waldbezirke gelegt, sondern jeder Rechtler habe ein Recht am ganzen Wald.

Auch der Gesichtspunkt des Naturschutzes dürfe nicht außer acht gelassen werden und man müsse evtl, mit klimatischen Veränderungen rechnen. Schon jetzt protestierten die Bauern sehr scharf und es sei bereits mit einer Klage beim Verfassungsgerichtshof gedroht worden.

Staatssekretär Dr. Koch weist darauf hin, daß es sich also um Rechte auf den gesamten Waldbesitz handle, so daß eine Enteignung gar nicht mehr in Betracht komme. Die Rechte würden also einfach auf den übrigen Waldbesitz umgelegt werden. Es sei sehr fraglich, ob ein Gesetz haltbar wäre, das die Rechtler in ihrem Recht beschränken würde, obwohl der andere Wald noch übrig bleibe, da ja eine rechtliche Notwendigkeit gar nicht vorliege.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, der Verfassungsgerichtshof könnte unter Umständen eine wesentliche Einschränkung der Rechte schon in der Tatsache erblicken, daß der Wald erheblich verringert werde.

Staatssekretär Dr. Koch stimmt zu und glaubt auch, daß man unter Umständen damit rechnen müsse.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß über die Notwendigkeit, den Flughafen zu errichten, wohl kein Zweifel bestehe, ebensowenig darüber, daß die sogenannte Südlösung auszuscheiden habe. Nach dem vorliegenden Gutachten komme wohl in erster Linie „Kraftshof“ in Betracht, hier bestünden aber die Schwierigkeiten bei der Ablösung der Rechte. Zunächst müsse sich der Ministerrat wohl darüber klar werden, ob man sich endgültig für „Kraftshof“ entscheiden wolle.

Staatsminister Dr. Zorn meint, wenn der Flughafen gebaut werde, müsse man sich für das Projekt mit den geringsten Nachteilen entscheiden, was zweifellos „Kraftshof“ sei; Widerstände würden überall auftreten, notfalls müsse man eben ein Gesetz machen.23

Staatsminister Dr. Schlögl meint, die Abgabe des Waldgeländes sei an sich wohl möglich, er halte aber die Schwierigkeiten mit den Rechtlern für fast unüberwindlich.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner widerspricht und weist nochmals darauf hin, daß die Forstrechte sich auf den ganzen Wald bezögen und also durch die Abgabe eines kleinen Teiles nicht wesentlich beeinflußt würden.

Ministerpräsident Dr. Ehard spricht sich dafür aus, die Frage der Forstrechte nochmals zu untersuchen und zu prüfen, ob man sich nicht mit einem Teil der Rechtler verständigen könne.

Der Ministerrat beschließt sodann

a) grundsätzlich der Errichtung des Flughafens Nordbayern zuzustimmen,

b) sich für das Projekt „Kraftshof“ zu entscheiden,

c) die Fragen was mit den Rechtlern zu geschehen habe, nochmals zu untersuchen;

die Untersuchung solle sich sowohl auf die rechtliche Seite beziehen wie auf die Frage, ob die Streurechte durch die Abtrennung des Waldstückes besonders beeinträchtigt würden.

Ministerialdirigent Brunner fährt fort, der zweite Teil des Antrags des Verkehrsministeriums beziehe sich auf den Träger des Projekts.24 Dabei werde die Bildung einer „Flughafen Nordbayern GmbH“ als Trägerin des Baues und des Betriebs des Verkehrsflughafens Nordbayern vorgeschlagen. Teilhaber dieser GmbH solle zu einer Hälfte der Bayerische Staat, zur anderen Hälfte die am Flugverkehr in erster Linie beteiligten nordbayerischen Städte (Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach usw.) sein.25 Der Flughafen sollte eigentlich bis Ende des Jahres im wesentlichen fertig sein, wofür man einen Betrag von ca. 4 Millionen DM aufwenden müsse.

Staatsminister Dr. Zorn erklärt, vom Finanzministerium aus keine Darlehen in Aussicht stellen zu können. Der Staat und die Städte könnten höchsten gesamtschuldnerische Bürgschaft leisten, damit habe die GmbH aber noch keine Mittel. Er sei aber gerne bereit, mit den Banken zu sprechen und rate auch dem Verkehrsministerium, sich an die Banken und Versicherungsgesellschaften zu wenden. Zweifellos sei das Projekt auch aus dem Gesichtspunkt der Arbeitsförderung sehr zu begrüßen. Federführend sei an sich das Verkehrsministerium, wenn er selbst sich bezüglich der Finanzierung einschalte, so könne er das aber nicht als Finanzminister tun, sondern nur seine persönlichen Beziehungen zu den Bankkreisen ausnützen.

Staatsminister Dr. Schlögl macht darauf aufmerksam, daß bei einem Verkauf die Rechtler sofort Einspruch erheben würden.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, darum müsse ja auch diese Frage besonders geprüft werden, im übrigen könne man ja auch daran denken, den Wald nicht zu verkaufen, sondern nur zu verpachten.

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht, die erforderlichen Unterlagen möglichst bald zur Prüfung der Rechte dem Justizministerium zuzuleiten und regt an, daß die Staatsministerien der Finanzen, der Justiz und für Verkehrsangelegenheiten in ständiger Verbindung bleiben sollten.

Ministerialdirigent Brunner erklärt, Vertragspartner müsse die GmbH sein, sie müsse deshalb möglichst beschleunigt gegründet werden. Außerdem sei wohl noch die Frage zu besprechen, ob der Landtag eingeschaltet werden müsse.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, im Hinblick auf Art. 81 der Bayer. Verfassung,26 der vorschreibe, daß das Grundvermögen des Staates in seinem Wertbestand nur auf Grund eines Gesetzes verringert werden dürfe, sei eine Einschaltung des Landtags nicht erforderlich.

Ministerpräsident Dr. Ehard empfiehlt, auch diese Rechtsfrage im Zusammenhang mit den übrigen Problemen zu prüfen.27

IV. Bundesratsangelegenheiten

1. Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung von Bundesgrenzschutzbehörden28

Ministerialrat Leusser berichtet, es handle sich um einen Rückläufer, mit dem sich der Finanzausschuß und der Ausschuß für Innere Angelegenheiten des Bundesrates am 22. Februar 1951 befassen müßten. Der Koordinierungsausschuß bittet um eine Beschlußfassung des Kabinetts, ob Bayern an seinen bisherigen verfassungsrechtlichen Bedenken festhalten solle.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, er sei der Meinung, die bisher geltend gemachten Bedenken müßten unter allen Umständen aufrecht erhalten werden, vor allem damit später evtl, der Bundesverfassungsgerichtshof angerufen werden könne. Wenn man jetzt darauf verzichte, Einwendungen zu erheben, vergebe man sich auch des Rechts, diese Einwendungen später geltend zu machen. Wenn von Seiten des Bundes auch zugesichert werde, zunächst sei an die Errichtung der Bundesgrenzschutzbehörden in den Ländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen gedacht, so ändere das an der grundsätzlichen Frage nichts.

Der Ministerrat beschließt, diesem Vorschlag entsprechend, daß Bayern an seinen bisherigen verfassungsrechtlichen Bedenken festhalten müsse.29

2. Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung30

Staatsminister Dr. Oechsle führt aus, der Sozialpolitische Ausschuß des Bundesrates habe den Entwurf sehr eingehend beraten, nachdem vorher schon eine Konferenz der Arbeitsminister der Länder stattgefunden habe. Der Ausschuß habe sich dem Standpunkt der Arbeitsminister im wesentlichen angeschlossen.

Bekanntlich habe Bayern zusammen mit Württemberg-Baden schon 1946 im Länderrat den Antrag gestellt, die Selbstverwaltung auf diesem Gebiet durch die Errichtung von Landesanstalten wieder herzustellen, dabei seien die Länder aber davon ausgegangen, daß die öffentlichen Körperschaften beteiligt würden. Der Bundesarbeitsminister habe auch eine entsprechende Zusage gemacht, worauf der jetzt vorliegende Entwurf zustande gekommen sei; nun zeige sich aber, daß in der Länderebene von einer Dreigleisigkeit keine Rede mehr sei. Daraufhin hätten die Arbeitsminister einstimmig eine Änderung verlangt und die Beteiligung der öffentlichen Körperschaften auf allen Ebenen gefordert (§ 9 des Entwurfs).31

Außerdem hätten die Arbeitsminister verlangt, daß auch die Ernennung des Präsidenten der Bundesanstalt, der Präsidenten der Landesarbeitsämter und der Direktoren der Arbeitsämter usw. von den Selbstverwaltungskörperschaften vorgenommen würden (§ 27).32 Im ersten Entwurf sei auch ein echtes Wahlrecht dieser Organisation festgelegt worden, dagegen habe man im neuen Entwurf diesen Standpunkt verlassen; übrig geblieben sei lediglich ein Anhörungsrecht. Auch die Sozialpartner wendeten sich gegen diese Lösung und forderten eine völlige Selbstverwaltung.

Ein weiterer Punkt von grundsätzlicher Bedeutung sei die in dem § 38ff. vorgesehene Übergangsregelung für Beamte, Angestellte und Arbeiter.33 Die in dem Regierungsentwurf vorgesehene Lösung werde von den Arbeitsministern nicht für annehmbar gehalten. Er schlage deshalb vor, daß das Kabinett der Auffassung der Arbeitsminister beitrete, wonach eine Übernahmeverpflichtung festgelegt werden solle.

Ministerialrat Leusser fügt hinzu, der Koordinierungsausschuß sei der Meinung, daß der Vorschlag der Arbeitsminister vom Länderstandpunkt aus gesehen noch nicht ausreiche.34 Das Finanzministerium empfehle deshalb einen zusätzlichen § 37a, etwa des Inhalts, daß alle Verbindlichkeiten der bisherigen Verwaltung auf die Bundesanstalt übergehen sollten. Daraus ergebe sich auch eine grundsätzliche Regelung der Übernahmeverpflichtung für das Personal. Dabei könne bestimmt werden, daß die Bundesanstalt die Möglichkeit haben sollte, ungeeignete Leute zu entlassen oder zu pensionieren. Damit würde jede Belastung der Länder entfallen.

Staatsminister Dr. Oechsle stimmt diesem Vorschlag grundsätzlich zu.

Ministerialrat Leusser fährt fort, nach Ansicht des Koordinierungsausschusses seien auch die §§ 39 und 40 überflüssig, § 40 stelle überdies einen Eingriff in die Personalhoheit der Länder dar.

Staatsminister Dr. Oechsle sichert eine nochmalige Überprüfung dieser Frage zu und fährt dann fort:

Was die Frage des Sitzes der Anstalt betreffe, so seien die Sozialpartner und die Arbeitsminister der Meinung, daß die Selbstverwaltungskörperschaften den Sitz der Anstalt bestimmen sollten.35 Der Gesetzgeber dagegen habe bereits als Sitz der Bundesanstalt Koblenz eingesetzt. Der bayerische Vorschlag, die Anstalt nach Nürnberg zu legen, habe keine Gegenliebe gefunden. Die Gewerkschaften hätten sich gegen die bayerische Stimme für Frankfurt entschieden, während die Arbeitgeberverbände mit Nürnberg einverstanden seien. Die Mehrzahl der Länder sei wohl der Meinung, daß der Gesetzgeber das Recht habe, den Sitz der Anstalt zu bestimmen. Es bestehe also wenig Aussicht, den bayerischen Standpunkt durchzusetzen. Wenn der Vorschlag Nürnberg nicht durchgehe, sollte man sich wohl für Stuttgart oder Frankfurt entscheiden.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.

Ministerialrat Leusser berichtet aus dem Koordinierungsausschuß, daß hier Bedenken gegen die Regelung des Vermögensübergangs insbesondere vom Finanzministerium erhoben worden seien, vor allem gegen den Stichtag des 8. Mai 1945 (§ 45–46) und gegen die Haftung im § 48.36

Staatsminister Dr. Oechsle rät hier zur Vorsicht, da es sich um ein Sondervermögen handle, das aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung gebildet sei. Von diesem Standpunkt, der bei der Auseinandersetzung mit dem früheren Reichsstock eine große Rolle gespielt habe, konnten die Arbeitsminister nicht abgehen, die auch der Meinung seien, daß der Stichtag keine Rolle spiele. In diesem Zusammenhang erinnere er daran, daß Nordrhein-Westfalen die Zuschüsse aus der Arbeitslosenversicherung mit der Begründung gesperrt habe, daß Bayern erklärt habe, es handle sich hier um Staatsvermögen. Eine solche Erklärung sei aber von bayerischer Seite nie abgegeben worden.

Ministerialrat Leusser fährt fort, zum erstenmal solle hier eine Bundesanstalt mit Mittel- und Unterbehörden errichtet werden; erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken bestünden vor allem im Hinblick auf Art. 87 Abs. 3  GG.37 Dort werde in Satz 2 zwar von Mittel- und Unterbehörden von Bundesoberbehörden gesprochen, aber nicht von Mittel- und Unterbehörden von Körperschaften. Dem werde wohl entgegengehalten werden, daß Art. 87 Abs. 2 für das Gebiet der Sozialversicherung eine Spezialvorschrift darstelle.38 Es sei nun die Frage, ob grundsätzliche Bedenken gegen die Einrichtung solcher Mittel- und Unterbehörden erhoben werden sollten.

Staatsminister Dr. Oechsle rät davon ab mit dem Hinweis, daß die Entwicklung schon längst darüber hinweggegangen sei.

Ministerialrat Leusser erwidert, Art. 87 Abs. 2 gebe aber nur eine Spezialvorschrift für die Arbeitslosenversicherung, zweifelhaft sei dies bereits für die Arbeitsvermittlung, dagegen sei für die Berufsberatung keinerlei Bundeszuständigkeit gegeben, auch nicht auf gesetzgeberischem Gebiet.

Staatsminister Dr. Oechsle erwidert, Arbeitslosenversicherung und Arbeitsvermittlung gehörten zusammen, zur Arbeitsvermittlung gehöre aber wieder die Berufsberatung, wenn er auch zugeben müsse, daß diese im Grundgesetz nicht ausdrücklich genannt sei. Er glaube aber, daß schon bei der Beratung des Grundgesetzes die Berufsberatung als Teil der Arbeitsvermittlung betrachtet worden sei.

Ministerialrat Leusser stellt fest, daß doch der bayerische Standpunkt immer der sei, eine Zuständigkeit kraft Sachzusammenhangs abzulehnen und er müsse deshalb fragen, warum das nicht hier geschehen könne. Man könne deshalb hier diesen Grundsatz auch nicht verlassen.

Ministerpräsident Dr. Ehard hält es auch für bedenklich, aus Zweckmäßigkeitsgründen eine Zuständigkeit kraft Sachzusammenhangs anzuerkennen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner spricht sich dafür aus, jedenfalls diese rechtlichen Bedenken im Rechtsausschuß geltend zu machen, womit sich auch Staatsminister Dr. Oechsle einverstanden erklärt.

Ministerialrat Leusser erklärt weiter, daß der Koordinierungsausschuß auch Bedenken gegen § 11 habe.39

Staatsminister Dr. Oechsle erwidert, es handle sich hier um keine neue Bestimmung. Bezüglich der Aufbringung der Beträge für die Arbeitslosenversicherung könnten die Sozialpartner bestimmen, die die Beträge aufbrächten. Im übrigen haben ja auch die Körperschaften die Möglichkeit, als Arbeitgeber in den Verwaltungsrat gewählt zu werden.

Ministerialrat Leusser meint, vielleicht könne man doch den § 11 insoweit klarstellen, daß es sich nur um die Aufbringung der Mittel handle.

Auf eine weitere Frage erklärt Staatsminister Dr. Oechsle, daß im Bereich des § 740 kein Anwendungsfall des § 11 gegeben sei.

Ministerialrat Leusser fährt fort, im Koordinierungsausschuß seien Bedenken gegen die Spruchbehörden (§52ff.) erhoben worden.41 Nach der Begründung des Entwurfs sollten diese Spruchbehörden wohl Gerichte sein. Sie entsprächen aber nicht den Anforderungen, welche das Grundgesetz an Gerichte stelle. Mit Rücksicht auf die Generalklausel des Art. 19 Abs. 4 GG42 werde also gegen Entscheidungen dieser Spruchbehörden die Anrufung der Verwaltungsgerichte möglich sein.

Staatsminister Dr. Oechsle erklärt, bei den Spruchkammern am Oberversicherungsamt handle es sich seiner Meinung nach um Gerichte besonderer Art. In Bayern haben sich bisher auch noch keine Schwierigkeiten ergeben; er wisse jedoch, daß das Oberverwaltungsgericht Münster anders entschieden habe. Es handle sich auch nur um eine Übergangsregelung, die bis zur Einrichtung der Sozialgerichte, mit der man in etwa 6 Monaten rechnen könne, bestehen bleiben solle.

Mit Rücksicht auf den Übergangscharakter dieser Vorschriften ist der Ministerrat der Meinung, daß Beanstandungen hier nicht erhoben werden sollen. Außerdem müßten diese Fragen noch einmal besprochen werden, wenn die Behandlung in den Ausschüssen abgeschlossen sei.43

V. Deutsche Verkehrsausstellung 1952 in München44

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, vor kurzem sei Herr Bundesverkehrsminister Dr. Seebohm45 wegen der 1952 geplanten Deutschen Verkehrsausstellung bei ihm gewesen.46 In der Zwischenzeit hätten mehrere Verhandlungen über den Zeitpunkt der Ausstellung und die finanzielle Beteiligung des Bayerischen Staates und der Stadt München stattgefunden. Dabei sei überwiegend der Standpunkt vertreten worden, daß die Vorbereitungszeit für 1952 zu kurz sei und es deshalb zweckmäßig sei, die Ausstellung erst 1953 zu veranstalten.47

Ministerialdirigent Brunner führt aus, neben diesen beiden vom Herrn Ministerpräsidenten aufgeworfenen Fragen sei auch die Raumfrage zu überlegen und die Trägerschaft der Ausstellung. Das Ausstellungsgelände in München sei ziemlich stark zerstört, der überdeckte Raum betrage statt 30000 qm nur mehr 13000 qm, was nicht ausreiche. Allgemein werde für notwendig gehalten, noch mindestens 7–8000 qm überdeckten Raum zu schaffen und sich darüber hinaus mit Behelfsbauten abzufinden. Es frage sich nun, wie dieser Aufbau finanziert werden solle. Die Stadt München habe sich grundsätzlich bereiterklärt, einen Betrag von 400000 DM zur Verfügung zu stellen, der Verein Ausstellungspark einen solchen von 200000 DM und das Wirtschaftsministerium, vorbehaltlich der Zustimmung des Finanzministeriums, 200 000 DM; diese Zustimmung des Finanzministeriums sei nunmehr erfolgt.

Außerdem habe man einen vorläufigen Finanzierungsplan aufgestellt, der von einem angenommenen Fehlbetrag von etwa einer Million DM ausgehe und einen Vorschußbedarf in gleicher Höhe errechne. Selbstverständlich sei es durchaus möglich, daß sich der Fehlbetrag erheblich verringere oder überhaupt nicht eintrete. Nach dem Vorschlag des Bundesverkehrsministeriums solle sich der Bayerische Staat mit 1/3 an diesem Defizit beteiligen, bisher habe das Finanzministerium seine Zustimmung dazu noch nicht erklärt.

Staatsminister Dr. Zorn stellt fest, daß diese Frage erst etwas später behandelt werden könne. Was den Zuschuß zum Wiederaufbau von 200000 DM betreffe, so sei er bereit, 25 000 DM in bar, 75 000 DM in Steuergutscheinen und den Rest im nächsten Haushaltsjahr zur Verfügung zu stellen.

Ministerialdirigent Brunner fährt fort, die Frage des Termins der Ausstellung sei eingehend erörtert worden. Die Vertreter der Stadt und des Staates hätten dabei darauf hingewiesen, daß für 1952 die erforderlichen Beträge im Jahre 1951 aufgebracht werden müßten, was kaum möglich sei. Außerdem sei geltend gemacht worden, im Jahre 1952 finde bereits in München die Deutsche Landwirtschaftsausstellung (DLG) statt.48 Das Bundesverkehrsministerium empfehle aus verschiedenen Gründen, trotzdem die Ausstellung nicht bis zum Jahre 1953 zu verschieben, vor allem im Hinblick auf die in diesem Jahr stattfindenden Bundestagswahlen. Wenn man sich auf 1953 festlege, so sei die Frage, ob das Bundesverkehrsministerium die Ausstellung ebenso fördern würde.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths empfiehlt dringend, sich für 1953 zu entscheiden, besonders da im Jahre 1952 die große Bauausstellung in Hannover49 stattfinden werde.

Der Ministerrat beschließt, die Deutsche Verkehrsausstellung in München im Jahre 1953 abzuhalten.

Ministerialdirigent Brunner teilt weiter mit, der auf Bayern entfallende Betrag von 330000 DM könnte folgendermaßen verteilt werden: je 100000 DM für die Haushaltsjahre 1950/51 und 1951/52, sowie 130000 DM für das Haushaltsjahr 1952/53. Dabei müsse wohl noch geklärt werden, ob der Landtag dazu zustimmen müsse. Er betone dabei, daß der Betrag von 200 000 DM, von dem vorher die Rede gewesen sei, nur für den Ausbau der Hallen zur Verfügung gestellt werden müsse.

Staatsminister Dr. Zorn sichert zu, von Seiten des Finanzministeriums 330000 DM im Laufe der nächsten Haushaltsjahre bereitzustellen.

Ministerialdirigent Brunner fährt fort, was die Trägerschaft betreffe, so bewerbe sich darum die Amtliche Messe- und Ausstellungs GmbH (AMAG), eine Gründung des Bayerischen Staates, der Stadt München, der Industrie- und Handelskammer München, der Handwerkskammer München und des Vereins Ausstellungspark; dagegen bestünden aber erhebliche Bedenken. Man könne jedoch überlegen, ob der AMAG nicht die Geschäftsführung übertragen werden könne, während die Entscheidung eine Instanz haben müsse, in der alle Beteiligten vertreten seien. Zur Vorbereitung der Verkehrsausstellung 192550 sei ein Verein gebildet worden, der die bereitgestellten Mittel vereinnahmt, alle Ausgaben geleistet und nach außen die offizielle Vertretung übernommen habe. Er empfehle, auch diesmal einen derartigen Verein zu gründen, der dann die Geschäftsführung an die AMAG übertragen könne, die ausschließlich nach seinen Weisungen arbeiten müsse.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, die Bedenken bezüglich der AMAG zu teilen.

Nach kurzer Aussprache wird vereinbart, daß Herr Staatssekretär Dr. Guthsmuths bis zum nächsten Ministerrat klären solle, wer Träger der Ausstellung zu werden habe, ferner die Frage, in welcher Weise die AMAG beteiligt werden könne.51

VI. Ausbau der Bahnhofsanlagen in Bayreuth52

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, Herr Bundesverkehrsminister Dr. Seebohm habe ihn schriftlich und auch mündlich gebeten, für den Ausbau der Bahnhofsanlagen in Bayreuth, der im Hinblick auf die Bayreuther Festspiele notwendig sei, einen Zuschuß des Bayerischen Staates zu leisten, ähnlich wie dies im Jahre 1950 bei Oberammergau geschehen sei.

Er habe dazu die Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums eingeholt, die den Ausbau im Interesse des Fremdenverkehrs für dringlich halte. Der Ausbau erfordere danach einen Betrag von 420000 DM, wovon die Bundesbahn 100000 DM aus eigenen Mitteln bereitstellen wolle, während die restlichen 320000 DM in der Weise beigesteuert werden sollten, daß das Land Bayern Bundesbahnschatzanweisungen in dieser Höhe erwerbe. Nach Mitteilung des Finanzministeriums hänge das aber davon ab, daß die Bank deutscher Länder dem Land Bayern eine Relombardzulage für die Bundesbahnschatzanweisungen gebe. Bisher sei eine solche Zusage aber nicht erreicht worden.

Andererseits werde es vielfach für zweckmäßiger gehalten, derartige Mittel nicht für den Ausbau der Bahnhofsanlagen zu verwenden, sondern für die Instandsetzung der Straßen in Oberfranken, vor allem der Straße von Bayreuth in die Fränkische Schweiz, die sich in einem außerordentlich schlechten Zustand befinde. Vielleicht sei es zweckmäßig, von Seiten des Innenministeriums aus in Verbindung mit dem Wirtschaftsministerium diese Frage noch zu prüfen und vorläufig die Angelegenheit zurückzustellen.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.53

VII. Landesentschädigungsamt54

Staatsminister Dr. Zorn erklärt, das Landesentschädigungsamt müsse unter allen Umständen sobald wie möglich wieder arbeitsfähig gemacht werden. Nachdem jede Auszahlung von der Kriminalpolizei geprüft werde, könnten auch keine weiteren Schädigungen eintreten. Außerdem sei schon geklärt, daß nur gegen wenige Angestellte des Landesentschädigungsamts ein Verdacht bestehe, an den Fälschungen beteiligt zu sein.

Was Dr. Auerbach betreffe, so habe er diesen beurlaubt und zwar nicht deshalb, weil gegen ihn der Vorwurf der Untreue erhoben worden sei, sondern weil die Unordnung in seinem Amt zeige, daß er zur Führung einer solchen Behörde nicht fähig sei. Er sehe sich infolgedessen auch veranlaßt, ihn zu entlassen; wenn die Staatsanwaltschaft einen entsprechenden Nachweis führen könne, werde er fristlos entlassen, wenn nicht, so müsse das Verfahren gegen ihn eingestellt und ihm normal gekündigt werden. Er bitte, einen Beschluß zu fassen, demzufolge die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft ihre Tätigkeit so begrenzen sollten, daß das Amt wieder funktionsfähig sei.

Staatsminister Dr. Müller stellt fest, daß bei einer Besprechung zwischen der Staatsanwaltschaft und Dr. Hebeda55 vom Finanzministerium die Einrichtung eines Notbetriebs vereinbart worden sei.56 Die Untersuchungen müßten aber weiter geführt werden, andernfalls müßte der Herr Finanzminister selbst die Verantwortung übernehmen.

Die bisherige Überprüfung habe ergeben, daß auf Grund von 3610 einwandfrei festgestellten Fälschungen und 989 zweifelhaften Bescheinigungen 1 232000 bzw. 2124000 DM ausgezahlt worden seien.

Was die unmittelbar nach der Währungsreform erfolgten Kreditgewährungen betreffe, so habe die Firma Fischer-Weppler von Dr. Auerbach am 2. Juli 1948 300000 DM, am 31. August 1948 464000 DM und am 13. September 1948 31500 DM erhalten. Auch Herr Stadtrat Fackler57 habe einen namhaften Kredit bekommen. Dabei berufe sich Dr. Auerbach auf das Finanzministerium.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner fordert gleichfalls die baldige Wiedereröffnung des Amtes und macht darauf aufmerksam, daß in vielen Fällen die Bürgermeister alles Interesse daran gehabt hätten, die DPs wieder wegzubringen und sich deshalb an den Fälschungen beteiligt hätten.58 Der Betrieb könne nicht weiter unterbunden werden, man könne ruhig wieder anfangen und die Akten nach und nach überprüfen.

Staatsminister Dr. Müller erklärt nochmals, daß ein Notbetrieb schon wieder laufe. Anschließend verliest er einen Bericht der Oberstaatsanwaltschaft über die Vereinbarung mit dem Finanzministerium, wonach man sich auf eine beschränkte Tätigkeit am 1. März 1951 geeinigt habe. Bis dahin solle das gesamte Personal einer genauen Prüfung unterzogen werden.59

Staatsminister Dr. Zorn stellt fest, daß er diesen Bericht gleichfalls habe, aus dem hervorgehe, daß der volle Dienstbetrieb mit Ausnahme der Ausländerabteilung am 1. März 1951 wieder aufgenommen werden solle. Über die zukünftige Eingliederung der Polizei in den Amtsbetrieb sei Übereinstimmung erzielt worden, was schon deshalb notwendig sei, weil die Prüfung der Akten noch einige Monate in Anspruch nehmen werde.

Der Ministerrat stellt fest, daß auf Grund dieser Vereinbarung auch eine Einigung zwischen den Herrn Staatsministern Dr. Müller und Dr. Zorn zustande gekommen sei.60

VIII. Landesanstalt für Aufbaufinanzierung61

Staatsminister Dr. Zorn teilt mit, daß Herr Staatsminister a.D. Dr. Ankermüller mit dem vorläufigen Kandidaten des Finanzministeriums, Herrn Staatsbankdirektor Schilling, gesprochen habe mit dem Ergebnis, daß Herr Schilling Bedenken habe und seine Bewerbung für den Vorstand der Landesanstalt mehr oder weniger zurückgezogen habe.

Auf Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten wird beschlossen, die Angelegenheit im nächsten Ministerrat zu beraten.62

IX. Personalangelegenheiten

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, die Bayerische Staatsregierung habe durch Beschluß vom 6. März 1950 für die Beamten der Landesforstverwaltung wieder die alten Amtsbezeichnungen Ministerialrat und Regierungsdirektor eingeführt, dagegen sei bezüglich der Amtsbezeichnung „Oberforstmeister“ der alte bayerische Zustand noch nicht wieder hergestellt worden. Das Bayer. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten habe daher beantragt, den Beschluß vom 6. März 1950 dahin zu ergänzen, daß die Beamten der Landesforstverwaltung der Besoldungsgruppe A 2b wieder die Amtsbezeichnung „Oberregierungsrat“ und in der Besoldungsgruppe A 2c wieder die Amtsbezeichnung „Oberforstmeister“ erhalten sollen.

Staatsminister Dr. Schlögl stellt dazu fest, daß es sich hier nur um Forstbeamte an den Regierungen handle.

Der Ministerrat beschließt, der Änderung der Amtsbezeichnungen in der Landesforstverwaltung zuzustimmen.

X. Beteiligung der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft an Besprechungen der Staatsministerien mit den Arbeitnehmerverbänden

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, er habe ein Schreiben der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft (DAG) bekommen, in dem darüber Klage geführt werde, daß die DAG häufig bei Besprechungen der Staatsministerien mit den Arbeitnehmerorganisationen nicht zugezogen werde.

Staatsminister Dr. Oechsle erwidert, das Arbeitsministerium habe sich schon vor einem Jahr entschlossen, die DAG zu allen Besprechungen hinzuzuziehen; das sei auch immer geschehen, weshalb er die jetzige Beschwerde nicht recht verstehe. Die DAG fordere allerdings auch einen Sitz im Senat, worauf sie im Hinblick auf ihre Mitgliederzahl von lediglich 16000 keinen Anspruch habe. Das Arbeitsministerium habe immer der DAG gegenüber loyal gehandelt und werde das auch in Zukunft tun.

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht das Kabinett, bei Besprechungen mit Arbeitnehmerverbänden die DAG zu berücksichtigen.

[XI.] Leopoldkaserne in Bayreuth63

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, daß sich Herr Oberbürgermeister Rollwagen64 von Bayreuth darüber beschwert habe, daß in den letzten Tagen wiederholt Nachrichten im Rundfunk über die Räumung der Leopoldkaserne in Bayreuth erschienen seien, die größte Beunruhigung hervorgerufen haben und von kommunistischer Seite zu Propagandazwecken benutzt würden.65 Er bitte Herrn Staatsminister Dr. Schwalber, im Rundfunkrat dafür zu sorgen, daß die Presse bei der Verbreitung derartiger Meldungen äußerste Zurückhaltung übe.

Staatsminister Dr. Zorn wirft ein, auch er habe über den Nachrichtendienst des Bayer. Rundfunks schon mit Herrn von Scholtz66 gesprochen und bitte Herrn Staatsminister Dr. Schwalber, das gleiche zu tun.

Staatsminister Dr. Schwalber sichert dies zu und stellt fest, daß die Programmgestaltung überhaupt in nächster Zeit im Rundfunkrat zur Sprache kommen werde.67

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
Im Auftrag
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Karl Schwend
Ministerialdirigent