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Nr. 16MinisterratssitzungDienstag, 27. Februar 1951 Beginn: 8 Uhr 30 Ende: 10 Uhr 30
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Dr. Müller, Finanzminister Dr. Zorn, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirigent Dr. Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialdirigent Leusser (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Kultusminister Dr. Schwalber, Wirtschaftsminister Dr. Seidel.

Tagesordnung:

I. Landesentschädigungsamt. II. Bundesratsangelegenheiten. III. Gesetz über die Erstattung der Kosten des Schwerbeschädigtenurlaubs. IV. Personalangelegenheiten.

I. Landesentschädigungsamt1

Staatsminister Dr. Zorn stellt fest, daß der Ministerrat am 20. Februar 1951 beschlossen habe, das Landesentschädigungsamt wieder zu öffnen; es scheine aber, als ob das Amt bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht funktionsfähig sein werde. Seines Erachtens könne die Wiedereröffnung ohne weiteres stattfinden, ohne daß damit das Ermittlungsverfahren gestört werde. Wie er höre, sei auch die Staatsanwaltschaft damit einverstanden, während lediglich die Polizei Schwierigkeiten mache.

Staatsminister Dr. Müller erwidert, er nehme an, daß die Vereinbarung eingehalten werden könne, er werde sich aber noch näher erkundigen. Bedauerlich sei allerdings, daß die Kreditakten, die man jetzt unbedingt benötige, nicht aufgefunden werden könnten. Gestern sei übrigens Dr. Auerbach ebenso wie Herr Oberrabbiner Dr. Ohrenstein2 vernommen worden. Er könne aber darüber noch keine nähere Mitteilung machen.

Staatsminister Dr. Zorn wiederholt sein Ersuchen, dafür Sorge zu tragen, daß das Landesentschädigungsamt am 1. März 1951 wieder arbeitsfähig sei.3

II. Bundesratsangelegenheiten

1. Entwurf eines Gesetzes über die Vermittlung der Annahme an Kindes Statt4

Ministerialrat Leusser berichtet, es handle sich hier um einen Rückläufer, dem der Rechtsausschuß trotz gewisser Bedenken zustimmen möchte, einer Empfehlung, der sich auch der Koordinierungsausschuß anschließe.5

Bedenken werden nicht erhoben.6

2. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Behandlung wiederkehrender Leistungen bei der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen7

3. Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Abkommen über die Schaffung eines internationalen Patentbüros8

Zu diesen beiden Entwürfen werden keine Bedenken geltend gemacht.

4. a) Entwurf eines Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten9

b) Entwurf eines Wirtschaftsstrafgesetzes10

Ministerialrat Leusser weist darauf hin, daß beide Gesetze an sich schon im Plenum des Bundesrates gewesen seien.11 Mit den Empfehlungen des Rechtsausschusses vom 21. Februar 1951 bestehe Einverständnis;12 lediglich hinsichtlich der zu den §§ 64a und 65 abgegebenen Empfehlungen müsse von Bayern aus die Meinung vertreten werden, daß die Gebühren für das Verfahren vor den Länderbehörden eine reine Länderangelegenheit darstellten und die beiden Bestimmungen daher entsprechend geändert werden müßten.13 Die Hauptschwierigkeit, nämlich der § 3 des ersten Gesetzes,14 sei beseitigt worden.

Staatssekretär Dr. Koch meint, die Empfehlungen des Rechtsausschusses und des Sonderausschusses15 könnten im wesentlichen die bayerische Zustimmung finden, jedenfalls sei die Neuregelung des § 3 eine wesentliche Verbesserung. Die Frage der Gebühren halte er nicht für besonders entscheidend.

Ministerialrat Leusser erwidert, diese Regelung sei doch wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung bedenklich, wenn er auch glaube, daß man den bayerischen Standpunkt kaum durchsetzen werde. Immerhin müsse man wohl eine andere Fassung der §§ 64a und 65 vornehmen.

Ministerpräsident Dr. Ehard stimmt zu und spricht sich dafür aus, die Streichung des § 65 zu beantragen und eine Änderung des § 64a zu verlangen; das müsse wohl schriftlich niedergelegt werden.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.16

Ministerialrat Leusser fährt fort, was das Wirtschaftsstrafgesetz betreffe, so sei hier vor allem der § 12 umstritten, der theoretisch wohl in Ordnung gehe, aber so gefaßt sei, daß ein Amtsrichter wegen der Kompliziertheit der Formulierung wenig damit anfangen könne.17

Auch Staatssekretär Dr. Koch meint, man könne es eigentlich nicht verantworten, dieser Bestimmung zuzustimmen.

Ministerialrat Leusser schlägt vor, die gleichen Bedenken, die man von bayerischer Seite aus bei der Verlängerung des Preistreibereigesetzes18 geltend gemacht habe, auch bezüglich des § 12 aufrecht zu erhalten und zwar entsprechend den Empfehlungen des Agrarausschusses.19

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.20

5. Entwurf eines Gesetzes über die Rechtswirkung des Ausspruchs einer nachträglichen Eheschließung21

Bedenken werden nicht erhoben.

6. Entwurf einer Verordnung gem. Art. 130 GG und Art. 2 des Gesetzes [Nr. 51] der Alliierten Hohen Kommission22

Ministerialrat Leusser weist darauf hin, daß eine entsprechende Drucksache noch nicht vorliege; durch diese Verordnung werde beabsichtigt, die Tätigkeit des Deutschen Obergerichts in Köln demnächst einzustellen. Der Entwurf werde noch in der nächsten Sitzung des Rechtsausschusses vom 2. März 1951 beraten werden. Grundsätzlich könne man wohl damit einverstanden sein.23

7. Entwurf eines Gesetzes über die vorläufige Regelung der Bereitstellung von Bauland (Zweites Wohnungsbaugesetz)24

Ministerialrat Leusser führt aus, der Gesetzentwurf ginge einerseits zu weit, andererseits dagegen nicht weit genug. Jedenfalls bekämen die Städte das nicht, was sie eigentlich haben wollten. Der Rechtsausschuß habe versucht, eine Beschränkung des in diesem Entwurf vorgesehenen Enteignungsrechts durchzuführen, was aber nicht gelungen sei. Dabei sei er von der Meinung ausgegangen, daß die Schwierigkeit im Bauwesen nicht im Mangel an geeigneten Grundstücken, sondern im Mangel an den notwendigen Mitteln läge.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner hält auch die vorgesehene Regelung für viel zu weitgehend und spricht sich dafür aus, jedenfalls die öffentliche Hand mehr einzuschalten. Man müsse befürchten, daß der Entwurf zu großer Beunruhigung und zu Spekulationen führen werde.

Staatssekretär Maag entgegnet, auf dem Land zeige sich immer wieder, daß viele Bauwillige einfach nicht bauen könnten, weil ihnen keine entsprechenden Grundstücke verkauft würden. Insofern halte er den Gesetzentwurf schon für zweckmäßig.

Auf Frage des Herrn Staatssekretärs Dr. Koch antwortet Ministerialrat Leusser; der Enteignungsantrag gehe auch über die Gemeinde. Übrigens habe das Bundesjustizministerium neue Vorschläge von den Ländern erbeten. Es scheine also über Abänderungsvorschläge nicht unzufrieden zu sein. Die Bundesregierung müßte eigentlich den Entwurf umarbeiten, zumal bestimmt in diesem Fall mit der Anrufung des Bundesverfassungsgerichtshofs zu rechnen sei.

Der Rechtsausschuß schlage weiterhin vor, das Verwaltungsverfahren überhaupt zu streichen, da es Ländersache sei, ferner habe er die sogenannten Baulandkammern abgelehnt.25

Ministerpräsident Dr. Ehard bezeichnet es als bedenklich, daß jeder Bauwillige die Enteignung eines anderen verlangen könne, eine Sache, die eigentlich eine öffentliche Behörde machen müsse. Man könne auch nicht damit einverstanden sein, daß ein neues Verfahren vorgesehen werde, dies müsse den Ländern überlassen bleiben. Was die Baulandkammern betreffe, so seien diese zweifellos verfassungswidrig. Wenn keine Einigung mit der Bundesregierung zustande komme, gehe das Gesetz nicht durch, da es sich hier um ein Zustimmungsgesetz handle; die Wirkung sei, daß die Bundesregierung eine neue Vorlage machen müsse.

Staatsminister Dr. Oechsle regt an, eine Lösung ungefähr in der Art zu finden, daß der Einzelne den Antrag bei einer öffentlichen Behörde stellen müsse und diese dann zu entscheiden habe, ob er angenommen werde oder nicht.

Staatssekretär Maag betont nochmals die Notwendigkeit, etwas zu tun, damit vor allem auf dem Lande gebaut werden könne.

Staatsminister Dr. Oechsle fährt fort, man müsse doch wohl das Begehren des Einzelnen zulassen, aber geeignete Sicherheiten vor allem in den Städten treffen.

Ministerialrat Leusser wirft ein, daß derartige Sicherheiten in dem Entwurf an sich enthalten seien. Auch eine Sicherheit in der Art, daß innerhalb einer gewissen Zeit auch tatsächlich gebaut werden müsse, sehe der Entwurf vor. Er verweise dabei auf § 45.

Ministerpräsident Dr. Ehard faßt dahin zusammen, daß man versuchen müsse, eine Einschaltung der öffentlichen Hand zu erreichen und außerdem eine Gewähr dafür zu finden, daß innerhalb einer gewissen Frist auch tatsächlich gebaut werde. Den Empfehlungen des Rechtsausschusses und des Ausschusses für Innere Angelegenheiten könne man sich wohl anschließen und den Versuch machen, damit durchzukommen. Es werde ja auch wohl davon abhängen, wie die Beratungen im Plenum abliefen.

Der Ministerrat erklärt sich mit diesem Vorschlag einverstanden.26

8. Entwurf eines Gesetzes zur Sammlung von Nachrichten über Kriegsgefangene, festgehaltene oder verschleppte Zivilpersonen und Vermißte27

Bedenken werden nicht erhoben.

9. Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung von Bundesgrenzschutzbehörden28

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß Bayern an seinem grundsätzlichen ablehnenden Standpunkt wohl festhalten müsse. Nachdem die vorgesehene Regelung aber ohne Verfassungsänderung gemacht werden könne, müsse man sich wohl damit begnügen, dagegen zu stimmen ohne den Vermittlungsausschuß anzurufen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, Bayern habe das Zugeständnis erhalten, daß zunächst mit der Errichtung von Grenzschutzbehörden in Bayern nicht begonnen werde. Dieses Zugeständnis sei immerhin wertvoll, auch wenn man im Prinzip nach wie vor gegen den Entwurf sei.

Staatssekretär Dr. Nerreter betont, die Bundesgrenzschutzbehörden seien ein Kompensationsobjekt im Verhältnis zur Bundesbereitschaftspolizei. Infolgedessen trete er dafür ein, hier keine allzu große Aktion zu beginnen. Andererseits sollte man aber versuchen, ähnlich wie das schon in der Weimarer Republik gewesen sei, den landsmannschaftlichen Charakter dieser Polizei zu sichern. Auch die Frage der Weisungsbefugnis der Landesbehörden müsse geprüft werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, das letzte sei wohl schwer zu erreichen, auf dem landsmannschaftlichen Charakter müsse man aber bestehen bleiben.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths teilt in diesem Zusammenhang mit, er habe bei einem Besuch in Deggendorf festgestellt, daß ein Beauftragter des Bundesinnenministeriums Kasernen für die Unterbringung dieser Grenzschutzpolizei besichtigt habe, ohne daß irgendeine bayerische Stelle davon unterrichtet worden sei. Er habe auch festgestellt, daß andere Vertreter Bonner Behörden, z.B. des Bundesflüchtlingsministeriums, Erhebungen in Bayern gemacht hätten.

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht Herrn Staatssekretär Dr. Guthsmuths, ihm die beiden Fälle schriftlich mitzuteilen, er werde dann entsprechende Schritte in Bonn unternehmen. Übrigens habe der Ministerrat schon früher einen Beschluß gefaßt, daß alle Angestellten ihre Vorgesetzten Behörden, also entweder den Regierungspräsidenten oder das zuständige Ministerium, unverzüglich benachrichtigen müssen, wenn Beauftragte des Bundes Besichtigungsreisen, Untersuchungen und Erhebungen usw. vornehmen.29 Er halte es für zweckmäßig, diese Weisung zu erneuern. Das Gleiche gelte auch, wenn Bundesminister oder Bundestagsausschüsse nach Bayern kämen.

Ministerialrat Leusser macht darauf aufmerksam, daß ein solches Vorgehen auch dem Art. 84 Abs. 330 des Grundgesetzes widerspreche.

Der Ministerrat beschließt, sich bezüglich des Gesetzes über die Errichtung von Bundesgrenzschutzbehörden der Stimme zu enthalten.31

10. Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung32

Ministerialrat Leusser führt aus, der Koordinierungsausschuß empfehle, zu § 1 den vom Ausschuß für Arbeit und Sozialpolitik am 22. Februar 1951 vorgeschlagenen neuen Abs. 2 zu § 1, der die Übertragung von weiteren Aufgaben vorsehe, zu streichen.33

Ministerpräsident Dr. Ehard spricht sich dafür aus, diesem Vorschlag zu folgen und Abs. 2 zu streichen.

Staatsminister Dr. Oechsle meint, an sich sei diese Bestimmung bereits im Unkeler Entwurf enthalten gewesen, allerdings dann aber von der Bundesregierung in ihren Entwurf nicht mehr aufgenommen worden. Er bestehe aber nicht unbedingt darauf, und könne sich mit der Streichung einverstanden erklären.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.

Ministerialrat Leusser weist darauf hin, daß der Finanzausschuß vorgeschlagen habe, in § 1 den Halbsatz 2 von Satz 2 und Satz 3 zu streichen, da die Bundesanstalt die Verwaltungskosten für die Arbeitslosenfürsorge selbst übernehmen könne.34 Der Sozialpolitische Ausschuß habe sich aber aus grundsätzlichen Erwägungen gegen diesen Vorschlag gewandt, da bei Auftragsangelegenheiten der Auftraggebende die Verwaltungskosten zu tragen habe.

Der Ministerrat beschließt, dem Vorschlag des Sozialpolitischen Ausschusses zu folgen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann setzt sich für die Einfügung des vom Finanzausschuß vorgeschlagenen § 34a ein.35 Den Länderfinanzministern käme es darauf an, zu wissen, welche Anlagemittel der Bundesanstalt zur Verfügung stünden und in welcher Weise sie von dieser angelegt würden. Die Länder müßten darauf bestehen, hier eingeschaltet zu sein.

Staatsminister Dr. Oechsle erwidert, er halte diese Bestimmung nicht für so notwendig, da die Länder in den Organen der Bundesanstalt vertreten seien.

Bei der Berichterstattung des Sozialpolitischen Ausschusses im Plenum des Bundesrates werde ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Mittel der Bundesanstalt dezentralisiert angelegt werden sollen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erwidert, auch in den Ländern gebe es verschiedene Anlegemöglichkeiten und es habe auch hier Fälle gegeben, in denen die Finanzminister nicht unterrichtet worden seien.

Staatsminister Dr. Oechsle erklärt, er könne sich vorstellen, daß die Bundesanstalt etwa so wie die Bank deutscher Länder monatliche Geschäftsberichte herausgebe, die der Unterrichtung dienen könnten.

Staatssekretär Dr. Ringelmann antwortet, unter dieser Voraussetzung könne er auch mit dieser Lösung einverstanden sein.

Nach kurzer Aussprache beschließt der Ministerrat, bei den §§ 38–44 und 45–5136 den Vorschlägen des Finanzausschusses den Vorzug zu geben.37

11. Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Härten in der knappschaftlichen Rentenversicherung bei langer bergmännischer Tätigkeit38

Ministerialrat Leusser berichtet, an sich bestünden keine Bedenken. Der Vertreter des Finanzministeriums habe aber vorgeschlagen, eine Bestimmung aufzunehmen, wonach die Mehraufwendungen so begrenzt werden müssen, daß dadurch keine Bundeszuschüsse erforderlich würden.39

Staatsminister Dr. Oechsle stellt fest, daß das Arbeitsministerium mit dieser Ergänzung einverstanden sei.40

12. Entwurf eines Gesetzes betr. die Ermöglichung der Kapitalkreditbeschaffung für landwirtschaftliche Pächter41

Der Ministerrat beschließt, sich den zu § 17 Abs. 3 vom Agrarausschuß gemachten Abänderungsvorschlägen anzuschließen,42 im übrigen gegen den Entwurf keine Einwendungen zu erheben.43

13. Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes zur Sicherung der Düngemittel- und Saatgutversorgung44

Bedenken werden nicht erhoben.

14. Entwurf einer Verordnung zur Regelung der Hopfenanbaufläche45

Staatssekretär Dr. Koch hält es für richtig, auch bei dieser Verordnung Kriminaldelikte von Ordnungswidrigkeiten zu unterscheiden und erkundigt sich, ob das gemacht werden könne.

Staatsminister Dr. Schlögl hält die Angelegenheit für außerordentlich dringlich und ersucht, sie nicht weiter zu verschieben.

Der Ministerrat beschließt daraufhin, dem Entwurf zuzustimmen.46

15. Entwurf einer Ersten Durchführungsverordnung zum Milch- und Fettgesetz47

16. Entwurf einer Zweiten Durchführungsverordnung zum Getreidegesetz48

17. Entwurf eines Gesetzes über die Abänderung des Gesetzes über die Auflösung des Reichsnährstandes etc.49

18. Entwurf eines Gesetzes über eine Bundesbürgschaft für Kredite zur Finanzierung der Lebensmittelbevorratung50

Zu diesen Entwürfen werden Einwendungen nicht geltend gemacht.

19. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuerrechts51 Der Ministerrat beschließt, dem Entwurf mit den Änderungs- und Ergänzungsvorschlägen des Finanzausschusses vom 23. 2. 51 zuzustimmen.52

20. Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung des § 29 des Gesetzes zur Milderung dringender sozialer Notstände (Soforthilfegesetz)53

Ministerialrat Leusser führt aus, es handle sich um einen Rückläufer, zu dem der Koordinierungsausschuß empfehle, keinen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2  GG zu stellen.54

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.55

21. Entwurf eines Anleihegesetzes56

Ministerialrat Leusser fährt fort, der Koordinierungsausschuß schlage die Anrufung des Vermittlungsausschusses vor und zwar wegen des § 2 Abs. 2 Satz 2, der dahin geändert werden müsse, daß der Kredit nicht innerhalb von zwei Jahren, sondern innerhalb von drei Jahren zu tilgen sei.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.57

22. Entwurf eines Gesetzes über die Umstellung der Renten- und Pensionsrentenversicherung nach der Währungsreform58

Staatssekretär Dr. Ringelmann spricht sich dafür aus, die Zustimmung des Bundesrates nicht zu erteilen, wenn der Bundestag den Vorschlag des Vermittlungsausschusses nicht annehmen wolle. Es werde sich dann wohl wieder die Frage erheben, ob es sich hier überhaupt um ein Zustimmungsgesetz handle. Bayern müsse aber daran festhalten mit Rücksicht auf den Art. 109 [GG].59

Der Ministerrat schließt sich dieser Auffassung an.60

23. Entwurf einer Verordnung über die einkommensteuerliche Behandlung der freien Erfinder61

24. Entwurf eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen62

25. Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Güterfernverkehrs-Änderungsgesetzes63

Zu diesen Punkten werden Bedenken nicht erhoben.64

26. Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Bundesstelle für den Warenverkehr im Bereich der gewerblichen Wirtschaft65

Der Ministerrat beschließt, im Bundesrat für ein Veto einzutreten, falls der Bundestag den Beschluß des Vermittlungsausschusses nicht annehme.66

III. Gesetz über die Erstattung der Kosten des Schwerbeschädigtenurlaubs67

Staatsminister Dr. Oechsle weist darauf hin, daß der Ministerrat am 22. 1. 1951 die Behandlung dieses Gesetzentwurfs, den das Arbeitsministerium schon im Juli 1950 dem Kabinett vorgelegt habe, bis nach der Sitzung des Finanzausschusses des Bundesrates zurückgestellt habe. Leider sei das eingetreten, was er schon befürchtet habe, nämlich eine völlige Ablehnung der bayerischen Vorschläge. Ministerialrat Dr. Barbarino68 habe im Haushaltsausschuß erklärt, die Angelegenheit müsse bis zur Entscheidung des Ministerrats zurückgestellt werden, er bitte deshalb, heute diese Entscheidung zu treffen. Grundsätzlich sei das Kabinett am 22. 1. 1951 der Meinung gewesen, daß man dem Gesetzentwurf zustimmen könne. Die finanzielle Belastung sei nicht allzu hoch. Es handle sich um einen Betrag von höchstens 430 000 DM für 1950.

Staatssekretär Dr. Ringelmann stellt fest, daß das Finanzministerium nicht zustimmen könne; er befürchte auch, daß dieses Gesetz unter Umständen mißbraucht werden könne.

Staatsminister Dr. Oechsle erwidert, er könne dem nicht beipflichten und sei überzeugt, daß jeder Mißbrauch ausgeschlossen sei.

Der Ministerrat beschließt mit Mehrheit,69 dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form zuzustimmen und dem Landtag und Senat zuzuleiten.70

IV. Personalangelegenheiten

Der Ministerrat beschließt, folgenden Ernennungen zuzustimmen:

a) des Regierungsdirektors Dr. Wilhelm Wiedemann71 zum Ministerialrat im Staatsministerium des Innern;

b) des Regierungsdirektors im Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge, Dr. Josef Nothaas,72 zum Ministerialrat.73

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
Im Auftrag
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Karl Schwend
Ministerialdirigent