PDF
Nr. 21MinisterratssitzungMontag, 2. April 1951 Beginn: 8 Uhr 30 Ende: 11 Uhr 30
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Dr. Müller, Kultusminister Dr. Schwalber, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirigent Dr. Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Leusser (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Finanzminister Dr. Zorn, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium).

Tagesordnung:

I. Bundesratsangelegenheiten. II. Entwurf eines Gesetzes über die Bereitschaftspolizei. III. Zweite Bekanntmachung der Bayer. Staatsregierung über die Führung des Wappens des Freistaates Bayern; hier: Amtssiegel der bayerischen Notare. IV. Ausstellung „Deutsche Heimat im Osten“. V. [Unterhaltsbeitrag für die Witwe des verstorbenen Staatsministers Wutzlhofer]. [VI. Landkreisverband Bayern]. [VII. Deutscher Fremdenverkehrstag Stuttgart]. [VIII. Versammlungsverbot für die SRP in Bayern]. [IX. Tag der Opfer des Nationalsozialismus (29. April 1951)]. [X. Flüchtlingslager]. [XI. Globalabfindung der Ansprüche der JRSO]. [XII. Veranstaltungen getarnter kommunistischer Organisationen].

I. Bundesratsangelegenheiten

1. Entwurf eines Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 19511

Ministerialrat Leusser führt aus, es handle sich um ein im Bundestag verabschiedetes Gesetz, das aber nicht aus der Mitte des Bundestages stamme und bei dem der Bundesrat übergangen worden sei.2 In der Koordinierungssitzung habe der Vertreter des Finanzministeriums vor allem gegen § 6 Abs. 3 Bedenken erhoben,3 trotzdem empfehle der Ausschuß aber nicht, einen Antrag nach Art. 77 Abs. 2  GG zu stellen.4

Staatssekretär Dr. Ringelmann erklärt, der springende Punkt für die Länder sei der, daß die Bank deutscher Länder einspringen müsse, wenn die Bundesbahn nicht mehr in der Lage sei, die Zinsen für die Ausgleichsforderungen aufzubringen; letzten Endes gehe das an den Ländern hinaus. Die Frage, ob die Länder ablehnen sollten, könne nicht ohne weiteres bejaht werden, er selbst glaube, daß man dem Bund hier entgegenkommen müsse. Vielleicht könnte man so vorgehen, daß Bayern von sich aus keinen Antrag stelle, den Vermittlungsausschuß anzurufen, sich aber anschließe, wenn ein solcher Antrag von anderer Seite komme. Die Anrufung müsse dahin gehen, die Haftung der Bundesbahn auf den Bund auszudehnen. Allerdings müßte man berücksichtigen, daß Bundesfinanzminister Schäffer mit einem gewissen Recht einwende, bei der Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes im Jahre 1950 habe man ähnliche Bedenken nicht erhoben.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden, im Bundesrat zunächst abzuwarten und sich erst dann anzuschließen, wenn ein anderes Land einen Antrag nach Art. 77 Abs. 2  GG stelle.5

2. Entwurf eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen6

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, hier handle es sich um eine sehr unangenehme Angelegenheit. Beabsichtigt sei, alles das, was an Reichsvermögen auf die Länder übergegangen sei, mit einem Schlag wieder rückgängig zu machen. Wenn eingewendet werde, es handle sich nur um eine grundsätzliche Entscheidung, über die Einzelheiten könne man sich später unterhalten, komme man nicht weiter. An sich sei es doch allein richtig, vor einer solch weittragenden Entscheidung festzulegen, was mit den einzelnen Objekten zu geschehen habe.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erwidert, das Bestreben des Bundes sei es, die Verwaltung dieses Vermögens in die Hand zu bekommen, und zu diesem Zweck müßten die Militärregierungsgesetze außer Kraft gesetzt werden, die in den Jahren nach 1945 das Eigentum an die Länder gegeben haben.7 Über die Eigentumsverhältnisse selbst solle angeblich durch dieses Gesetz noch nicht entschieden werden, da es sich zunächst nur um die Verwaltung handle.

Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, es werde nun behauptet, im Bundestag habe sich für dieses Gesetz eine so große Mehrheit ergeben, weil man es als mißlich empfinde, daß sich die Länder auf Gesetze der Militärregierung beriefen.8 Diese Begründung sei aber völlig unrichtig, da in der Tat sich nach dem Zusammenbruch irgend jemand um das ehemalige Reichsvermö-gen habe kümmern müssen, und das seien eben nur die Länder gewesen. Diese hätten ihrerseits große Beträge in die Objekte hineingesteckt, Flüchtlingsbetriebe, Lager, Wohnungen usw. errichtet. Über diese ganzen Aufwendungen gehe man einfach hinweg.

Staatssekretär Dr. Ringelmann weist darauf hin, daß das Bundesfinanzministerium nun erkläre, es sei gar nicht notwendig, ein Gesetz nach Art. 134 GG zu erlassen,9 diese Bestimmung sei nämlich nicht nur ein Programmsatz, sondern enthalte bereits positives Recht. Die sogenannte Identitätstheorie sei durch die Übernahme der Auslandsschulden durch den Bund bereits zur Annahme gelangt. Er habe demgegenüber festgestellt, hier handle es sich nur um eine privative Schuldübernahme. Wenn die Identitätstheorie in der Tat bestünde, so müßten auch die Inlandsschulden des Reiches vom Bund übernommen werden. Mit diesem Einwand habe er aber leider nicht durchdringen können. Es gehe nicht an, in diesem Fall, auch wenn die Eigentumsverhältnisse nicht endgültig geregelt würden, einfach Gesetze der Militärregierung ohne Zustimmung der Länder außer Kraft zu setzen, die den Ländern gewisse Rechte zusicherten und Eigentum verschafft hätten. Das Militärregierungsgesetz Nr. 19 sehe ja bekanntlich vor, daß alle Vermögenswerte, die unmittelbar oder mittelbar dem Reich gehört hätten, für beschlagnahmt erklärt würden; alle darin bestehenden Rechte und Interessen gingen, ebenso wie das Eigentum, auf die amerikanische Militärregierung über, Reichsvermögen werde also amerikanisches Vermögen, während die Verfügung darüber nach Bestimmung des Gesetzes Nr. 19 zu erfolgen habe. Der Art. 5 dieses Gesetzes regle dann den Übergang auf die Länder.

Das vorliegende Gesetz werde von der überwiegenden Mehrheit der Länder als Zustimmungsgesetz betrachtet, und es sei anzunehmen, daß durch den Hinzutritt von Nordrhein-Westfalen die Mehrheit für diese Auffassung größer werde. Wenn der Bundesrat feststelle, daß es sich um ein Zustimmungsgesetz handle, komme die weitere Frage, ob die Zustimmung verweigert werden solle. Hier könnte dann unter Umständen ein Verfassungskonflikt entstehen, für den Fall, daß der Bundespräsident10 das Gesetz als einfaches Gesetz veröffentliche. Der Konflikt könnte dann vor den Verfassungsgerichtshof kommen;11 es sei aber zweifelhaft, ob es alle Länder darauf ankommen lassen würden, einen Verfassungskonflikt herbeizuführen.

Besonders bedenklich sei neben den §§ 1 und 2 auch § 3, der dem Bund unbeschränkte Vollmachten bezüglich der früheren Reichsbeteiligungen gebe.12

Ministerpräsident Dr. Ehard wirft ein, gerade hier habe man seit Jahren verhandelt und von Bayern aus sehr vernünftige Vorschläge gemacht; über all das versuche man sich jetzt einfach hinwegzusetzen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann fährt fort, Bundesfinanzminister Schäffer habe früher wiederholt erklärt, das VIAG-Vermögen werde zwischen Bund und Ländern verteilt und ähnlich solle es bei den Tochtergesellschaften der VIAG sein.13 Über das Zugeständnis an Bayern, daß es nämlich 26% der Beteiligungen erhalte, sei bereits weitgehende Verständigung erzielt worden, ebenso bei den anderen Unternehmungen. Dies alles würde in Zukunft völlig wegfallen. Man müsse sich aber über folgendes klar sein: Wenn der Bund tatsächlich die Verwaltung habe, könne er ein Gesetz nach Art. 134 Abs. 4  GG14 erlassen und darin den Ländern Angebote machen. Wenn der Bundesrat nicht zustimme, bleibe alles beim alten, was natürlich auch auf die Dauer nicht erfreulich sei. Jedenfalls müsse sich Bayern mit allen Mitteln dafür einsetzen, daß die Verwaltung des Vermögens bei den Ländern bleibe.

Was den § 5 betreffe, so seien sich hier alle Länder einig.15 Bei der endgültigen Auseinandersetzung müßte jedenfalls auch die Passivseite vom Bund mitübernommen werden. In diesem Zusammenhang könnte dann auch der § 6 gestrichen werden.16

Staatsminister Dr. Seidel unterstreicht diese Ausführungen und betont die große wirtschaftliche Bedeutung der in solchen Objekten errichteten Betriebe. Er sei durchaus der Meinung, daß gegen dieses Gesetz Front gemacht werden müsse. Allerdings sei es richtig, daß Schwierigkeiten auftreten könnten, wenn die Zustimmung nicht erteilt werde und der Bundespräsident dieses Gesetz für ein einfaches Gesetz halte. Dann sei zunächst alles erledigt und man müsse abwarten, bis der Bundesverfassungsgerichtshof errichtet sei. Er glaube, deshalb sei es zweckmäßig, vorsorglich den Vermittlungsausschuß mit den von Herrn Staatssekretär Dr. Ringelmann dargelegten Einwendungen anzurufen. Im übrigen bedeute die Übernahme der gesamten Verwaltung des ehemaligen Reichsvermögens auf den Bund eine große Belastung, von der dieser keine Vorteile habe; es scheine sich tatsächlich darum zu handeln, wieder weitere Kompetenzen zu erhalten.

Staatssekretär Dr. Ringelmann weist darauf hin, daß der württembergische Finanzminister Frank17 im Bundesrat berichten solle, während er selbst dann weitere Ausführungen dazu machen werde. Er hoffe, eine große Mehrheit dafür zu erhalten, daß es sich um ein Zustimmungsgesetz handle. Vielleicht lasse sich dann das Bundesfinanzministerium doch zu einer Revision seiner bisherigen Haltung bewegen. Wenn über die Frage, Zustimmungsgesetz oder nicht, Einstimmigkeit erzielt werde, müsse das Gesetz auch einstimmig abgelehnt werden. Wenn das erreicht sei, glaube er nicht, daß der Bundespräsident es als einfaches Gesetz verkünden könne.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt unter Zustimmung des Ministerrats fest, daß in Bonn der Standpunkt vertreten werde, es handle sich um ein Zustimmungsgesetz, ferner, daß allenfalls der Vermittlungsausschuß angerufen werden könne, wenn feststehe, daß keine überwiegende Mehrheit für die Ablehnung des Gesetzes zu finden sei.18

3. Entwurf eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr19

Ministerialrat Leusser führt aus, der Koordinierungsausschuß empfehle, gegen das Gesetz keine Bedenken zu erheben, aber darauf hinzuweisen, daß die vorgesehenen Sätze das äußerste darstellen, was die Länder tragen könnten.

Staatssekretär Dr. Ringelmann fügt hinzu, eine solche Erklärung sei schon in das Protokoll des Finanzausschusses aufgenommen worden.

Der Ministerrat beschließt, Bedenken nicht zu erheben.20

4. Ernennung des Präsidenten der früheren Schuldenverwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, Dr. Wilhelm Dieben21

Es wird beschlossen, gegen die Ernennung des Herrn Dr. Wilhelm Dieben zum Präsidenten der Bundesschuldenverwaltung keine Einwendungen zu erheben.

5. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über das Schiffsregister22

Ministerialrat Leusser fährt fort, mit diesem Entwurf werde sich der Rechtsausschuß am 3. April 1951 befassen23 Der Koordinierungsausschuß sei der Auffassung, man sollte sich aus grundsätzlichen Erwägungen für die Anrufung des Vermittlungsausschusses einsetzen, weil Art. 2 Nr. 1 des vom Bundestag beschlossenen Gesetzes einen völlig unnötigen Eingriff in die Justizhoheit der Länder darstelle.24 Das Bundesjustizministerium sei selbst mit dem Entwurf, der auf Anträge aus dem Bundestag zurückgehe, nicht einverstanden.

Der Ministerrat beschließt, einen Antrag gern. Art. 77 Abs. 2  GG zu stellen.25

6. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes

Bedenken werden nicht erhoben.26

7. Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Wahlperiode der Landtage der Länder Baden und Württemberg-Hohenzollern27

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, der Vermittlungsausschuß habe das Gesetz praktisch unverändert gelassen, obwohl sich jedermann darüber klar gewesen sei, daß es mit dem Grundgesetz nicht in Einklang zu bringen sei.28 Es frage sich, ob Einspruch eingelegt werden solle?

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner spricht sich dafür aus, Einspruch einzulegen und bezeichnet das Gesetz als glatten Verfassungsbruch.

Staatssekretär Dr. Koch macht darauf aufmerksam, daß sich eines Tages zweifellos der Bundesverfassungsgerichtshof mit diesem Gesetz beschäftigen und es aller Wahrscheinlichkeit nach aufheben werde; das hätte zur Folge, daß sämtliche Gesetze, die von diesen verlängerten Landtagen beschlossen worden seien, ungültig seien.

Der Ministerrat beschließt, sich von Bayern aus für die Einlegung des Einspruchs einzusetzen.29

8. Entwurf eines Gesetzes über den vorläufigen Handels- und Schiffahrtsvertrag vom 19. 12. 1950 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Island30

Bedenken werden nicht erhoben.

9. Entwurf eines Gesetzes über die Verlängerung der Zuckerungsfrist von Wein31

Ministerialrat Leusser erklärt, das Innenministerium halte diesen Entwurf für überflüssig, und zwar sowohl aus politischen wie aus rechtlichen Gründen. Die Verwaltungsbefugnisse des § 13 Abs. 2 des Weingesetzes seien nach dem Grundgesetz auf die Länder übergegangen, so daß keinerlei Veranlassung für dieses neue Gesetz bestehe.32 Die Bundesregierung halte es überhaupt nicht mehr für erforderlich, die Notwendigkeit einer einheitlichen Regelung zu begründen.

Der Ministerrat beschließt, das Gesetz als überflüssig abzulehnen.33

10. Entwurf einer Verordnung über Preise für Zuckerrüben der Ernte 195134

Ministerialrat Leusser macht darauf aufmerksam, daß die Verordnung noch nicht eingelaufen sei; der Agrarausschuß empfehle Annahme, während der Wirtschaftsausschuß sich erst am 5. April damit befassen werde. Die Angelegenheit sei dringlich und er glaube, daß man wohl zustimmen könne.

11. Entwurf einer Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Zweiten Durchführungsverordnung zum Getreidegesetz35

Auch diese Verordnung sei bisher noch nicht bekannt, die Zustimmung aber wohl unbedenklich.

Der Ministerrat beschließt, die endgültige Stellungnahme von dem Ergebnis der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 5. April abhängig zu machen.36

12. Sitzung des Vermittlungsausschusses am 6. April 1951

Ministerialrat Leusser teilt noch mit, am Freitag, den 6. April, vormittags 10 Uhr, werde eine Sitzung des Vermittlungsausschusses stattfinden, bei der die gemeinsame Geschäftsordnung beraten werden solle.

Auf Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten beschließt das Kabinett, als ständige bayerische Vertreter im Vermittlungsausschuß die Herren Staatssekretäre Dr. Koch und Dr. Ringelmann zu benennen. Beide Herren werden an der Sitzung am Freitag teilnehmen.

Abschließend wird festgestellt, daß an der nächsten Bundesratssitzung der Herr Ministerpräsident und die Herren Staatssekretäre Dr. Koch und Dr. Ringelmann teilnehmen werden.37

13. Bundesstelle für den Warenverkehr38

Staatsminister Dr. Seidel erinnert daran, daß Vermittlungsausschuß und Bundestag als Sitz der Bundesstelle für Warenverkehr Frankfurt festgelegt hätten. Nun gehe man dazu über, von dem Recht, Zweigstellen zu bilden, Gebrauch zu machen und versuche damit, Frankfurt auszuhöhlen. Die Errichtung der Zweigstellen solle morgen durch das Bundeskabinett genehmigt werden, ohne daß vorher mit Fachverbänden Rücksprache genommen worden sei. Er bitte nun den Herrn Ministerpräsidenten, möglichst sofort an Herrn Bundeskanzler Dr. Adenauer heranzutreten und diesen zu bitten, die Besprechung im Bundeskabinett auf Freitag zu verlegen, damit sich vorher der Bundesrat noch mit dieser Frage befassen könne. Die Angelegenheit werde auch auf die Tagesordnung der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am nächsten Donnerstag gesetzt werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard sichert zu, an den Herrn Bundeskanzler ein Fernschreiben zu richten.

II. Entwurf eines Gesetzes über die Bereitschaftspolizei39

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner referiert über den auf Grund der letzten Ministerratssitzung geänderten Entwurf eines Gesetzes über die Bereitschaftspolizei.

Zu Art. 3:40

Satz 2 dieser Bestimmung erhält auf Vorschlag des Herrn Staatsministers Dr. Schwalber folgende Fassung:

„Das Staatsministerium des Innern legt auch die Standorte fest.“

Zu Art. 5:41

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß Art. 5 wesentlich gekürzt worden sei und nunmehr lediglich bestimme, daß die Bereitschaftspolizei nur auf Weisung des Staatsministeriums des Innern eingesetzt werden dürfe.

Zu Art. 6:42

Hier habe die Frage eine Rolle gespielt, ob die Bereitschaftspolizei auch auf Ersuchen anderer Länderregierungen in Orte des Bundesgebietes außerhalb Bayerns abgeordnet werden könne. Eine nochmalige Prüfung habe ergeben, daß es zweckmäßig sei, sich hier nicht an den Wortlaut des Grundgesetzes,43 sondern an das zwischen den Ländern beschlossene Verwaltungsabkommen zu halten.44 Der erste Entwurf sei nur insofern geändert worden, als statt des Wortes „Verhütung“ nun das Wort „Abwehr“ eingesetzt worden sei.

Der Ministerrat erklärt sich mir der jetzigen Fassung einverstanden.

Zu Art. 7:

Nach eingehender Prüfung halte das Innenministerium die Angabe des Grundrechts, das hier eingeschränkt werden solle (Art. 19 Abs. 1  GG),45 nicht für notwendig und zwar im Hinblick auf Art. 5 Abs. 2  GG.46 Außerdem gehe Art. 7 des Gesetzes über die Bereitschaftspolizei auf das Besatzungsrecht zurück, das die politische Betätigung aller Angehörigen der Polizei untersage.47

Staatssekretär Dr. Koch erklärt, seine ursprünglichen Bedenken zurückstellen zu wollen.

Zu Art. 8:

Der Ministerrat beschließt, in dieser Bestimmung die Worte: „und dem Landespersonalamt“ zu streichen.48

Im übrigen wird beschlossen, dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form zuzustimmen und ihn dem Landtag zuzuleiten.49

III. Zweite Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über die Führung des Wappens des Freistaates Bayern; hier: Amtssiegel der bayerischen Notare50

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, daß das Justizministerium den Erlaß einer Bekanntmachung über Amtssiegel für Notare vorgeschlagen habe. Das für den Vollzug des Gesetzes über das Wappen des Freistaates Bayern zuständige Staatsministerium des Innern habe lediglich einige Änderungen redaktioneller Art vorgeschlagen, so daß eine nochmalige Zuleitung an das Justizministerium wohl nicht erforderlich sei. Er schlage vor, der Bekanntmachung in der vom Innenministerium angeregten Form zuzustimmen.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.51

IV. Ausstellung „Deutsche Heimat im Osten“52

Staatssekretär Dr. Guthsmuths berichtet, er habe über diese Ausstellung eine Besprechung mit Herrn Oberbürgermeister Wimmer53 geführt, für den es nicht ganz einfach sei, wiederum seitens der Stadt einen Betrag zur Verfügung zu stellen. Der Herr Oberbürgermeister habe aber schließlich doch eine Zusicherung namens der Stadt abgegeben, [so] daß er nicht glaube, daß noch Schwierigkeiten auftreten könnten.

Das Kabinett müsse sich aber noch darüber schlüssig werden, wer in das Kuratorium der Ausstellung berufen werden solle. Er schlage vor, ähnlich wie bei der Düsseldorfer Ausstellung zu verfahren und in das Kuratorium den Herrn Ministerpräsidenten, den Herrn Kultusminister, Herrn Staatssekretär Dr. Oberländer, Herrn Oberbürgermeister Wimmer und die Herren Präsidenten des Landtags und Senats zu berufen, ferner die Herren Bundesminister Kaiser und Lukaschek.54 Außerdem sei geplant, die Ausstellung durch Herrn Bundeskanzler Dr. Adenauer eröffnen zu lassen, weshalb er den Herrn Ministerpräsidenten bitte, sich unmittelbar mit dem Herrn Bundeskanzler in Verbindung zu setzen. Den Entwurf für das Einladungsschreiben werde er in den nächsten Tagen vorlegen.

Der Ministerrat erklärt sich mit diesen Vorschlägen einverstanden.55

V. Unterhaltsbeitrag für die Witwe des verstorbenen Staatsministers Wutzlhofer56

Ministerpräsident Dr. Ehard verliest ein Schreiben des Bayer. Staatsministeriums der Finanzen, in dem gebeten wird, durch Beschluß des Ministerrats der Witwe des früheren Landwirtschaftsministers Wutzlhofer mit Wirkung vom 1. November 1950 ab einen Vorschuß auf die künftige Versorgung von monatlich DM 50 zu bewilligen.

Der Ministerrat beschließt, diesem Vorschlag entsprechend einen monatlichen Vorschuß von 50 DM zu bewilligen.

[VI.] Landkreisverband Bayern

Staatsminister Dr. Seidel macht darauf aufmerksam, daß die Tagung des Landkreisverbandes am 20. April 1951 stattfinden solle, also am gleichen Tag, an dem die Übergabe des ERP-Eisenbahnzuges in München vorgesehen sei.57

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, er werde sich mit dem Landkreisverband in Verbindung setzen und versuchen, diesen zu einer Verschiebung seiner Tagung zu veranlassen, da anderenfalls kein Mitglied der Staatsregierung daran teilnehmen könne.

[VII.] Deutscher Fremdenverkehrstag Stuttgart

Es wird vereinbart, daß die Bayerische Staatsregierung bei dieser Tagung durch Herrn Staatsminister Dr. Seidel vertreten wird.

[VIII. Versammlungsverbot für die SRP in Bayern]

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, der Herr Innenminister habe ein Fernschreiben des Vorsitzenden der SRP, Bundestagsabg. Dr. Doris,58 erhalten, in dem gegen das Verbot von Versammlungen der SRP in Bayern protestiert werde.59 Dieses Schreiben enthalte eine Reihe von Beleidigungen und Beschimpfungen, so daß es kaum verständlich sei, daß es von der Fernschreibestelle des Bundestages weitergegeben worden sei.60 Er bitte, ihm derartige Schreiben jeweils zuzuleiten, da er beabsichtige, mit dem Herrn Bundespostminister zu sprechen.61

[IX.] Tag der Opfer des Nationalsozialismus (29. April 1951)62

Staatsminister Dr. Müller führt aus, er halte es für das zweckmäßigste, am 29. April lediglich von der Staatsregierung zu der Opernaufführung im Prinzregententheater einzuladen. Dagegen glaube er nicht, daß man die beabsichtigte Kundgebung im Landtag abhalten könne, nachdem auch keinerlei Einigung unter den politisch Verfolgten bestehe. Auf alle Fälle werde er aber mit Herrn Senator Ackermann63 sprechen, der das Vertrauen dieser Kreise besitze.

Staatsminister Dr. Schwalber hält es nicht für ausreichend, lediglich zu einer Opernaufführung einzuladen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, einige Tage vor dem 29. April eine Sondersitzung des Landtags unter Beteiligung der Staatsregierung abzuhalten, ein Vorschlag, dem Staatsminister Dr. Seidel zustimmt.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt das Einverständnis des Kabinetts mit diesem Vorschlag fest und ersucht, in nächster Zeit noch die Fragen zu klären, an wen Einladungen hinausgegeben werden sollen.64

[X.] Flüchtlingslager65

Staatssekretär Dr. Oberländer gibt bekannt, daß das Innenministerium einen Betrag von 6 Millionen DM zur Auflösung der Flüchtlingslager bekommen und diesen Betrag nun verbraucht habe. Notwendig sei jetzt aber noch ein verlorener Baukostenzuschuß von ca. 300000 DM, um die gestellte Aufgabe restlos abschließen zu können.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erwidert, es handle sich wohl hier nicht um verlorene Zuschüsse, er könne aber im Augenblick nicht sagen, ob diese Mittel noch vorhanden seien.

Eine andere Frage müsse er aber noch zur Sprache bringen und zwar die der IRO-Ausbildungsstätte Ingolstadt.66 Ihm scheine diese Sache noch keineswegs klar zu sein, zumal der künftige Träger der Schule eine Reihe von Verpflichtungen übernehmen müsse. Unter anderem müsse man, abgesehen von dem Betrag von 100 000 DM für den Ausbau von Wohnungen, 150 000 DM in die Schule hineinstecken und mit ungefähr dem gleichen Betrag die vorhandenen Maschinen ablösen, die nicht im Eigentum der IRO stünden.

Staatssekretär Dr. Oberländer erklärt, dies sei zum erstenmal, daß er davon höre und auch er sei der Auffassung, daß hier eine sofortige Aufklärung notwendig sei.

Staatssekretär Dr. Ringelmann fährt fort, ferner werde damit gerechnet, daß der laufende Unterhalt der IRO-Schule Ingolstadt 682000 DM im Jahr betrage. Bisher weigere sich der Bund, diese Kosten zu übernehmen. Er werde aber versuchen, beim Zweiten Überleitungsgesetz67 das durchzusetzen. Jedenfalls halte er es für unbedingt notwendig, vorläufig die beiden weiteren Schulen nicht zu übernehmen.68

Staatssekretär Dr. Oberländer meint, er habe bisher immer gehört, daß die Kosten des Unterhalts der Schule durch Zuschuß gedeckt seien.69

Staatssekretär Dr. Ringelmann erklärt abschließend, was die 300 000 DM für die Auflösung der Lager betreffe, so werde er versuchen, diese Gelder bereitzustellen; er bitte aber Herrn Staatssekretär Dr. Oberländer um die Zuleitung der Unterlagen.

[XI.] Globalabfindung der Ansprüche der JRSO70

Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert daran, daß ihm das Finanzministerium ein dringend gehaltenes Schreiben und ein Telegramm der JRSO zugeleitet hat.71

Staatssekretär Dr. Ringelmann antwortet, die JRSO fordere nach wie vor eine Globalabfindung in Höhe von 22 Millionen DM, während Bayern bereit sei, 12,75 Millionen zu bezahlen, ein Vorschlag, gegen den die JRSO Einspruch erhoben habe. Schon vor einiger Zeit sei mit Herrn Landeskommissar Prof. Shuster wegen des Konflikts Fühlung genommen worden, vielleicht könnte der Herr Ministerpräsident ihn nochmals daran erinnern. In der Tat sei eine Anleihe Voraussetzung für das Angebot von 12,75 Millionen DM. Die notwendigen Feststellungen seien an sich jetzt getroffen und man könne abschließen; allerdings sei noch nicht das bewegliche Vermögen festgestellt, das auch in keiner Weise kontrolliert werden könne.

Der Ministerrat nimmt diesen Bericht zur Kenntnis.72

[XII.] Veranstaltungen getarnter kommunistischer Organisationen

Der Ministerrat beschließt, Veranstaltungen, bei denen einwandfrei feststeht, daß es sich um getarnte kommunistische Veranstaltungen handelt, zu verbieten, sie andernfalls lediglich zu überwachen. Ferner wird beschlossen, gegenüber allen derartigen kommunistischen Versuchen aufklärend zu wirken.

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
Im Auftrag
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Karl Schwend
Ministerialdirigent