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Nr. 52MinisterratssitzungDienstag, 14. August 1951 Beginn: 8 Uhr Ende: 10 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Dr. Müller, Finanzminister Zietsch, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium).

Entschuldigt:

Kultusminister Dr. Schwalber, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium).

Tagesordnung:

I. Berufsschulgesetz. II. Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des bayer. Staates für das Rechnungsjahr 1951. III. Vorgriffsweise Genehmigung von Mitteln des ordentlichen und außerordentlichen Staatshaushalts für das Rechnungsjahr 1951. IV. Aufhebung des Staatsministeriums für Verkehrsangelegenheiten. V. Obersalzberg und Kehlsteinhaus. VI. Vollzug des Bayer. Beamtengesetzes. VII. Bundesgrenzpolizei. VIII. Personalangelegenheiten. IX. [Bayer. Fußballverband]. [X. Sitzung des Vermittlungsausschusses]. [XI. Wiedergutmachungsfragen]. [XII. IRO-Ausbildungsstätten Ingolstadt]. [XIII. Möbelhilfe Dachau]. [XIV. Aufhebung der Immunität des Abg. Haußleiter]. [XV. Baracken in der Holbeinstraße].

I. Berufsschulgesetz1

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner ersucht, die Behandlung dieses Gesetzentwurfs noch zurückzustellen, da die noch erforderliche Äußerung des Bayer. Städteverbandes bis jetzt noch nicht eingelaufen sei.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.2

II. Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des bayer. Staates für das Rechnungsjahr 19513

Staatsminister Zietsch begründet kurz den Entwurf dieses Gesetzes und weist darauf hin, daß der Ausgleich dadurch gefunden worden sei, daß auf der Einnahmenseite einige Ansätze erhöht und auf der Ausgabenseite einige Einsparungen vorgenommen worden seien. Im § 3 finde sich wieder die Bestimmung, daß über die einmaligen und außerordentlichen Ausgaben sowie über die letzten 10% bzw. 15% der veranschlagten Mittel nur mit der vorherigen Zustimmung des Staatsministeriums der Finanzen verfügt werden dürfe. § 2 Abs. 3 sehe vor, das Finanzministerium zu ermächtigen, zur vorübergehenden Verstärkung der Betriebsmittel bis zu 200 Millionen DM als Kassenkredite aufzunehmen.

Er bitte, den Gesetzentwurf unverzüglich dem Landtag vorzulegen; was den Senat betreffe, so sei es wohl am besten, wenn dieser die einzelnen Haushalte der Ressorts vorweg behandle und der Landtag dann jeweils acht Tage später mit seinen Beratungen beginne. Er schlage vor, vor der Zuleitung an den Landtag darauf hinzuweisen. Er selbst werde im Haushaltsausschuß erklären, daß weder bei der Einnahmen- noch bei der Ausgabenseite eine Änderung möglich sei. Außerdem müsse man beachten, daß insofern noch eine gewisse Unsicherheit bestehe, als die Anforderungen des Bundes bezüglich der Einkommen- und Körperschaftsteuer noch nicht feststünden.

Der Ministerrat beschließt, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.4

III. Vorgriffsweise Genehmigung von Mitteln des ordentlichen und außerordentlichen Staatshaushalts für das Rechnungsjahr 19515

Der Ministerrat beschließt, Anträge auf vorgriffsweise Genehmigung von Mitteln an den Landtag zu richten, und zwar

a) über 133000 DM für die Errichtung von zehn neuen staatlichen Mittelschulen,6

b) über 800000 DM für den Neubau der Oberrealschule an der Frühlingstraße in München,7

c) über 200000 DM für Errichtung und laufenden Dienstbetrieb der neuen Flurbereinigungsämter Krumbach und Landau/Isar und

d) über 1 Million DM zur Bekämpfung des Kartoffelkäfers.8

IV. Aufhebung des Staatsministeriums für Verkehrsangelegenheiten9

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, daß in der letzten Koalitionsbesprechung eine grundsätzliche Übereinstimmung über die Aufhebung des Verkehrsministeriums erfolgt sei. Es sei wohl zweckmäßig, so vorzugehen, daß zunächst dem Landtag ein Vorschlag gem. Art. 49 der Bayer. Verfassung10 gemacht werde und dann die Verteilung der Zuständigkeiten in der Form eines Gesetzes geschehe. Er ersuche die Ressorts, sich zu dem vorliegenden Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums zu äußern. Bei der Koalitionssitzung habe auch darüber Übereinstimmung bestanden, daß die Aufgaben des Verkehrsministeriums möglichst geschlossen dem Wirtschaftsministerium zugeteilt würden, wenn auch einiges aus dem Geschäftsbereich zu anderen Ministerien, z.B. dem Finanz- oder Innenministerium, gehöre.

Der Ministerrat beschließt, den Antrag auf Aufhebung des Bayer. Staatsministeriums für Verkehrsangelegenheiten gleichzeitig mit dem Gesetzentwurf über die Verteilung der Zuständigkeiten dem Landtag vorzulegen.11

V. Obersalzberg und Kehlsteinhaus12

Der Ministerrat beschließt nach eingehender Aussprache

1. die Ruinen auf dem Obersalzberg (Berghof, Göring-Haus, Bormann-Haus, Platterhof usw.) abzutragen und das Gelände anzupflanzen.13 Mit der Abtragung der Ruinen soll14 sobald als möglich begonnen werden; Einzelheiten können erst nach sorgfältiger Planung festgelegt werden;15

2. hinsichtlich des sogenannten Tee-Hauses auf dem Kehlstein sollen sofort Verhandlungen mit dem Rundfunk aufgenommen werden;16

3. der Gutshof auf dem Obersalzberg wird erhalten, der Viehbestand soll aber verringert werden;17

4. soweit notwendig, sollen die Grundstücke auf dem Obersalzberg verkauft werden unter besonderer Berücksichtigung der Interessen der Staatsforstverwaltung und der Bayer. Berg-, Hütten- und Salinen AG.18 Dabei wird festgestellt, daß die übrigen Vorbesitzer des Geländes außerordentlich hoch entschädigt worden sind.19

Auf Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten wird das Staatsministerium der Finanzen beauftragt, einen Entwurf über die Pläne der Bayer. Staatsregierung mit dem gesamten Gelände Obersalzberg und Kehlstein auszuarbeiten, der dann dem Landeskommissariat für Bayern vorgelegt werden soll.20

VI. Vollzug des Bayer. Beamtengesetzes21

Ministerpräsident Dr. Ehard berichtet kurz über eine vom Staatsministerium der Finanzen vorgelegte „Allgemeine Anordnung sämtlicher Staatsministerien“ gem. Art. 159 des BBG.22

Da über die Formulierung Meinungsverschiedenheiten auftreten, erklärt sich Staatsminister Zietsch bereit, den Entwurf zurückzuziehen und nochmals im Ministerrat vorzulegen.23

VII. Bundesgrenzpolizei24

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, die Bundesgrenzpolizei übernehme jetzt eine Reihe von Grenzübergängen, und zwar die wichtigsten, während für Bayern im wesentlichen Schellenberg, Schwarzbach, Passau und Lindau-Hafen verbleiben. Er werde einen Bericht des Herrn Ministerialrats Dr. Riedl25 den einzelnen Ministerien zuleiten, damit der Ministerrat sich darüber schlüssig werden könne, ob es nun notwendig sei, an den Bundesverfassungsgerichtshof zu gehen. Jedenfalls stimme das Vorgehen des Bundes in dieser Sache nicht mehr mit dem Grundgesetz überein.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.26

VIII. Personalangelegenheiten

1. Der Ministerrat beschließt, die Weiterbeschäftigung des Ministerialrats Berndt27 von der Obersten Baubehörde bis auf weiteres, höchstens aber auf die Dauer von einem Jahr, zu genehmigen.

2. Präsident der Landpolizei, Frhr. von Godin28

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß die Berechnung der Ruhegehaltsbezüge des Präsidenten der Landpolizei, Frhrn. von Godin, etwas schwierig sei, da er im Jahre 1926 freiwillig aus dem Dienst der Bayer. Landpolizei ausgeschieden sei. Bekanntlich sei Godin dann im Jahre 1933 verhaftet worden und habe keinerlei Möglichkeit gehabt, wieder in den Dienst der Polizei zurückzukehren. Ab 1. Juli 1935 habe er keine Versorgungsbezüge mehr erhalten, deshalb sei vorgeschlagen worden, bei der Berechnung seines Ruhegehalts von diesem Zeitpunkt auszugehen.

Der Ministerrat beschließt, für die Berechnung des Ruhegehalts des Präsidenten der Landpolizei den 1. Oktober 1933, den Tag seiner Verhaftung, zugrunde zu legen.29

IX. Bayer. Fußballverband

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, am 5. Mai 1951 sei eine Entschließung des Staatsministeriums des Innern ergangen, wonach alle Sportvereine für die Durchführung von Veranstaltungen eine polizeiliche Erlaubnis haben müßten.30 Er sei der Meinung, daß dies eine unnötige Erschwerung sei und schlage deshalb vor, daß sich die beteiligten Ministerien, nämlich Innen-, Finanz- und Kultusministerium, nochmals über die Angelegenheit besprechen sollten.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden und gibt der Meinung Ausdruck, daß der Sportbetrieb nicht unnötig erschwert werden soll.31

[X.] Sitzung des Vermittlungsausschusses

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, daß für den 16. August 1951 eine Sitzung des Vermittlungsausschusses vorgesehen sei, auf der der Gesetzentwurf über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommen- und Körperschaftsteuer durch den Bund behandelt werden solle.32 An dieser Sitzung werde wohl Herr Staatssekretär Dr. Ringelmann teilnehmen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erwidert, die Sitzung sei nun auf den 30. August verlegt worden, er werde daran teilnehmen.

[XI.] Wiedergutmachungsfragen

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, der Herr Landeskommissar habe ihn gebeten, zwei Herren des amerikanischen jüdischen Komitees zu einer Rücksprache zu empfangen. Er bitte Herrn Staatsminister Zietsch, daran teilzunehmen; als Termin schlage er Mittwoch, den 22. August, 11 Uhr, vor.

Außerdem habe er von dem Verband der jüdischen Invaliden in München Abschrift eines Schriftwechsels mit dem Finanzministerium bekommen, in dem eine Reihe von Klagen über die Durchführung der Wiedergutmachung aufgestellt würden.

Staatsminister Zietsch antwortet, die Vertreter dieses Verbands seien bei ihm gewesen, er habe alle Einzelheiten genau mit ihnen besprochen, trotzdem fühlten sich die Herren aber dauernd zurückgesetzt und benachteiligt. In der Tat sei aber das Landesentschädigungsamt nun wieder völlig aktionsfähig, die Anträge würden laufend bearbeitet und niemand werde irgendwie benachteiligt. Allerdings sei es nicht möglich, so wie bisher, die rassisch Verfolgten zu bevorzugen, man würde einfach nach der Reihenfolge der Anträge vorgehen.

In der letzten Zeit sei auch der Beirat für das Landesentschädigungsamt gebildet worden, in dem alle Verfolgten vertreten seien; dieser habe die besondere Aufgabe, das Landesentschädigungsamt zu unterstützen und alle Beschwerden zu bearbeiten.33 Vielleicht könne der Herr Ministerpräsident dem Verband mitteilen, daß der Finanzminister im Ministerrat über die Wiedergutmachung berichtet und mitgeteilt habe, daß alles Erforderliche geschehen werde.

Mit dem vom Herrn Ministerpräsidenten vorgeschlagenen Termin für die Besprechung mit den amerikanischen Vertretern sei er einverstanden.

[XII.] IRO-Ausbildungsstätten Ingolstadt34

Staatssekretär Dr. Oberländer berichtet, die Sudetendeutsche Landsmannschaft habe sich über die Entscheidung des Ministerrats beklagt, wonach Träger die Stadt Ingolstadt werden solle.35 Allerdings habe er jetzt den Eindruck, daß die Stadt die Schule nicht in der bisherigen Form weiterführen, sondern eine Sportschule daraus machen werde. Oberbürgermeister Weber36 käme heute zu ihm, es müsse dann sichergestellt werden, daß der bisherige Zweck auch weiterhin erfüllt werde.

Staatsminister Zietsch vereinbart mit Herrn Staatssekretär Dr. Oberländer, daß die Besprechung mit Herrn Oberbürgermeister Dr. Weber im Finanzministerium stattfinde, da dieses an der Sache auch beteiligt sei.37

[XIII.] Möbelhilfe Dachau38

Staatssekretär Dr. Oberländer fährt fort, Egon Hermann sei nun endgültig aus der sogenannten Möbelhilfe Dachau ausgeschieden, diese sei auf genossenschaftlicher Basis völlig neu gegründet worden. Allerdings sei die Frage noch zu entscheiden, ob die 2750 Einleger, die je 10 DM bezahlt hätten, irgendwie entschädigt werden könnten.

Staatsminister Zietsch antwortet, das Finanzministerium sei schon früher angegangen worden, es habe aber zunächst eine Entscheidung abgelehnt, da es die Gründung auf genossenschaftlicher Basis abwarten wollte. Dies sei zwar inzwischen geschehen, das Ministerium habe aber nichts mehr gehört. Jedenfalls müßten die Unterlagen vorgelegt werden, da ohne deren Prüfung das Finanzministerium zur Übernahme eines Betrages von 27500 DM nicht bereit sei.

Staatssekretär Dr. Oberländer sichert zu, dafür Sorge tragen zu wollen, daß die Unterlagen sobald als möglich eingereicht werden und betont, daß in der neuen Genossenschaft niemand von den früher Verantwortlichen mehr sei.

[XIV.] Aufhebung der Immunität des Abg. Haußleiter

Staatssekretär Dr. Oberländer teilt mit, der Geschäftsordnungsausschuß des Landtags habe gestern die Aufhebung der Immunität des Abg. Haußleiter39 abgelehnt.40 Er sei der Ansicht, daß sich die Regierung als solche es nicht gefallen lassen könne, wenn einem Regierungsmitglied vorgeworfen werde, es arbeite im Sinne des Morgenthau-Plans.41 Zu diesen Vorwürfen, die ja bekanntlich Haußleiter gegen ihn erhoben habe, habe er in der Presse erklärt, daß der Abg. Haußleiter ein notorischer Lügner und Verleumder sei.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, die Vorwürfe gegen Herrn Staatssekretär Dr. Oberländer seien so schwerwiegend, daß er vorschlage, in der nächsten Koalitionsbesprechung den Beschluß des Geschäftsordnungsausschusses, daß die Immunität des Abg. Haußleiter nicht aufgehoben werde, zu behandeln.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.42

[XV.] Baracken in der Holbeinstraße

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner macht darauf aufmerksam, daß die Raumkommission beschlossen habe, dem Landesversicherungsamt die Kosten der Wegschaffung der Baracken im Hof des Gebäudes Holbeinstraße 11 aufzuerlegen; das gehe wohl nicht.

Staatssekretär Dr. Oberländer erklärt, wenn die Baracken entfernt werden, sei seine Abteilung vollkommen zerrissen. Im übrigen sei so viel Platz, daß die Entfernung auch gar nicht notwendig sei.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, Herr Staatssekretär Dr. Oberländer möchte nochmals mit dem Landesversicherungsamt verhandeln und feststellen, was noch geschehen könne.

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
Im Auftrag
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Ministerialrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
In Vertretung
gez.: Dr. Fritz Baer
Ministerialrat