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Nr. 54MinisterratssitzungDienstag, 28. August 1951 Beginn: 8 Uhr 45 Ende: 12 Uhr 15
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Dr. Müller, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Oberlandesgerichtsrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei).1

Entschuldigt:

Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftministerium).

Tagesordnung:

I. Entwurf eines Gesetzes über die vorläufige Ermächtigung der Staatsregierung zur Aufnahme von Krediten zur Deckung von ao. Haushaltsausgaben im Rechnungsjahr 1951 (vorläufiges Kreditermächtigungsgesetz). II. Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des bayerischen Staates für das Rechnungsjahr 1951. III. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Bayer. Landesanstalt für Aufbaufinanzierung vom 7. 12. 1950. IV. Finanzausgleichsgesetz. V. Entwurf einer Verordnung über die Vertretung des bayerischen Staates in Verfahren über vermögensrechtliche Ansprüche aus dem Beamtenverhältnis. VI. Entwurf eines Gesetzes über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrswesens. VII. Anträge auf vorgriffsweise Genehmigung von Mitteln. VIII. Personalangelegenheiten. IX. Truppenübungsplatz Hohenfels. X. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 120a) und vorläufiger Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung kriegsbedingter Vermögensverluste. XI. Kraftwerk Jochenstein. XII. Behörden-Kraftwagen. XIII. Collecting Point. XIV. Investitionshilfe.

I. Entwurf eines Gesetzes über die vorläufige Ermächtigung der Staatsregierung zur Aufnahme von Krediten zur Deckung von a.o. Haushaltsausgaben im Rechnungsjahr 1951 (vorläufiges Kreditermächtigungsgesetz)2

Staatsminister Zietsch führt aus, bei einer nochmaligen Überprüfung habe sich herausgestellt, daß dieser Gesetzentwurf noch in einigen Punkten abgeändert werden müsse.

In § 1 sei die Zahl 400 Millionen DM durch die Zahl 380 Millionen DM zu ersetzen, während es im § 2 statt 200 Millionen DM 150 Millionen DM heißen müsse.3 Außerdem müsse die Begründung abgeändert werden:

In Abs. 1 heiße es nun:

„Mittel bis zum Höchstbetrag von 704734300 DM“, während in Satz 2 nach dem Wort „Da“ einzufügen sei:

„mit Ausnahme der Ermächtigung zur Ausgabe von Steuergutscheinen ...“

Da dieser Gesetzentwurf dem Landtag noch nicht zugeleitet sei, könnten die Änderungen ohne weiteres vorgenommen werden. Er bitte aber dann um sofortige Zuleitung an den Landtag.

Der Ministerrat erklärt sich mit den Abänderungsvorschlägen des Finanzministeriums einverstanden.4

II. Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des bayerischen Staates für das Rechnungsjahr 19515

Staatsminister Zietsch fährt fort, beim Haushaltsgesetz sei die Situation etwas schwieriger, nachdem dieses dem Landtag und dem Senat bereits zugeleitet worden sei. Hier müßten folgende Änderungen vorgenommen werden:6

Im § 2 müsse es ebenfalls heißen: „Mittel bis zum Höchstbetrag von 704734300 DM“. Ferner müsse Satz 2 dieser Bestimmung gestrichen und durch folgenden Satz ersetzt werden: „Die Ermächtigung zur Aufgabe von Steuergutscheinen nach dem Gesetz über Steuergutscheine vom 31. Oktober 1950 (GVBl. Nr. 28 vom 12. 12. 1950 Seite 223) ist in dieser Kreditermächtigung nicht inbegriffen“.

Ferner müßten in § 3 Abs. 2 das Wort „Mehreinnahmen“ durch „Mindereinnahmen“ und das Wort „Minderausgaben“ durch das Wort „Mehrausgaben“ ersetzt werden.

Dementsprechend sei auch die Begründung abzuändern. Der erste Absatz auf Seite 2 müsse gestrichen und durch folgende Fassung ersetzt werden:

„Von dem Gesamtbetrag, der für das Rechnungsjahr 1951 vorgesehenen außerordentlichen Ausgaben in Höhe von 775239800 DM sollen gedeckt werden durch Zuschüsse und Beiträge Dritter zu verschiedenen der veranschlagten außerordentlichen Ausgaben und durch den Überschuß des außerordentlichen Haushalts 1949 2505500 DM, durch einen Beitrag des ordentlichen Haushalts, der aus der Nettoausgabe von Steuergutscheinen resultiert 68000000 DM. Die Einnahmen aus der Ausgabe und die Ausgaben für die Einlösung von Steuergutscheinen sind im Einzelplan XIII Kap. 1206 (Staatsschuld) nachgewiesen. Der Einnahmeerlös ist mit 228 Mio DM (nominal vier mal 75 Mio vierteljährlich = 300 Mio zum Kurs von 96), die Einlösung fälliger Steuergutscheine mit 220 Mio DM veranschlagt. Der Überschuß der Einnahme über die Ausgabe wird an den außerordentlichen Haushalt abgeführt. Die Deckung der übrigen Ausgaben nach dem außerordentlichen Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1951 in Höhe von 704734300 DM setzt die Ermächtigung zur Aufnahme von Anleihen voraus.“

Die Begründung gehe dann folgendermaßen weiter:

„Diese Ermächtigung bezieht sich in Höhe von ...“

Der nächste Absatz der Begründung habe dann zu lauten:

„Aus sonstigen Anleihen sind mit Einschluß der Defizitanleihen 534180300 DM, ohne Einschuß der Defizitanleihen 220252700 DM aufzubringen“.

Es scheine ihm übrigens, als ob § 3 Abs. 2 in einem an den Landtag übersandten Exemplar schon abgeändert worden sei, denn in Beilage 1180 heiße es richtig „Mindereinnahmen“ oder „Mehrausgaben“.

Der Ministerrat erklärt sich mit den Abänderungen einverstanden und beschließt, im Nachgang zu der Zuleitung vom 16. August entsprechende Schreiben an Landtag und Senat zu richten.

Anschließend wird auf Anregung des Herrn Staatsministers Dr. Schwalber nochmals § 3 Abs. 1 besprochen, wonach nur mit Zustimmung des Staatsministeriums der Finanzen über die letzten 10% der bei den sächlichen Verwaltungsausgaben und die letzten 15% der bei den allgemeinen Haushaltsausgaben veranschlagten Mittel verfügt werden dürfe.

Nach kurzer Aussprache wird vereinbart, es bei dieser Regelung, die schon seit langem eingeführt sei, zu belassen, zumal Abs. 3 des § 3 Ausnahmen vorsehe.7

III. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Bayer. Landesanstalt für Aufbaufinanzierung vom 7. 12. 19508

Staatsminister Zietsch führt aus, der Senat habe dem Landtag am 1. März 1951 den Entwurf eines zweiten Gesetzes über die Bayer. Landesanstalt für Aufbaufinanzierung zugeleitet,9 das unter Aufhebung des Gesetzes vom 7. Dezember 1950 an dessen Stelle treten solle. Der Landtag habe am 31. Mai beschlossen, die Beratung dieses Senatsentwurfs zunächst zurückzustellen und die Staatsregierung ersucht, alsbald den Entwurf eines Änderungsgesetzes vorzulegen.10

In dem vorliegenden Entwurf seien nun einige der vom Senat vorgeschlagenen Änderungen berücksichtigt, während andere für nicht zweckmäßig erachtet würden. Wesentlich sei die Änderung des § 4,11 wonach das Staatsministerium der Finanzen der Anstalt mit Zustimmung des Landtags weitere Aufgaben zuweisen könne. § 7 Abs. 1 setze eine allgemeine Rücklage mit einem festen Betrag von 4 Millionen DM fest, während in der alten Fassung nur ein Prozentsatz vom Kapital angegeben gewesen sei. Von den sonstigen Änderungen verweise er noch auf § 25, dem ein neuer Abs. 2 beigefügt werde, wonach die Gemeinden Ersatz ihrer angefallenen besonderen Auslagen verlangen können.

Der Ministerrat beschließt, dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form zuzustimmen und ihn dem Landtag zuzuleiten.12

IV. Finanzausgleichsgesetz13

Staatsminister Zietsch führt aus, der Senat habe am vergangenen Freitag sein Gutachten abgegeben und zunächst anerkannt, daß der geltende Verteilerschlüssel dringend einer Änderung bedürfe.14 In den Ziff. 3 ff. würden allerdings Vorschläge gemacht, mit denen sich das Finanzministerium nicht einverstanden erklären könne. Unter anderem handle es sich um die Erhöhung der Gesamtsumme der Zuschüsse, der Polizeikostenzuschüsse usw. Das Finanzministerium sei keinesfalls in der Lage, diesen Wünschen, die zusätzlich Mittel von 80 Millionen DM beanspruchten, Rechnung zu tragen.

Anschließend wird erörtert, ob es notwendig sei, bei der Zuleitung des Gesetzentwurfs an den Landtag auch eine Stellungnahme zu dem Gutachten des Senats abzugeben.

Es wird vereinbart, in dem Zuleitungsschreiben lediglich auf das Gutachten Bezug zu nehmen und darauf hinzuweisen, daß es in einigen Punkten berücksichtigt worden sei.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, er habe doch einige Bedenken gegen die materielle Regelung des Gesetzes. Alle Zuweisungen würden nur auf die Unterstützung notleidender Gemeinden abgestellt, mit der Wirkung, daß sich Gemeinden und Gemeindeverbände, die sparsam gewirtschaftet hätten, zurückgesetzt fühlen müßten. Er halte es für besser, für notleidende Gemeinden einen Ausgleichsstock zu bilden, aber nicht diejenigen, die wirtschaftlich besser gestellt seien oder besser gearbeitet hätten, in ihrer freiwilligen Tätigkeit zu beschneiden. Die Kultur Bayerns bestehe ja gerade darin, daß die Selbstverwaltungskörper die Möglichkeit hätten, über das Notwendige hinaus auch für kulturelle Zwecke etwas zu leisten. In der letzten Zeit seien ihm vor allem von den Gemeinden Schwabens und Oberbayerns erhebliche Bedenken gegen die beabsichtigte Regelung vorgetragen worden.

Staatsminister Zietsch erwidert, es sei keinesfalls beabsichtigt, die Gemeinden, die gespart hätten, in irgendeiner Form zu benachteiligen. Bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen werde die durchschnittliche Belastung mit Ausgaben und die eigene Steuerkraft der Gemeinde zugrunde gelegt. Als Mehrbelastungen würden in Rechnung gesetzt:

a) der Kinderreichtum,

b) ein höherer Anteil an Unselbständigen,

c) die Lage in leistungsschwachen Grenzbezirken,

d) der Anteil der Heimatvertriebenen und Kriegsgeschädigten,

e) der Grad der Kriegszerstörungen.

Danach werde der Schlüssel berechnet und eine Ausgangsmeßzahl gefunden. Im Senat habe er betont, daß das Schwergewicht auf dem Ausgleich liege und davon ausgegangen werden müsse. Deshalb habe der Senat auch in Ziff. 1 und 2 seines Gutachtens erklärt, daß der geltende Verteilungsschlüssel einer Änderung bedürfe und gegen einen interkommunalen Lastenausgleich grundsätzlich keine Bedenken erhoben würden. Im übrigen müsse natürliche jedes Jahr der Verteilungsschlüssel neu überprüft werden.

Staatssekretär Dr. Ringelmann fügt noch hinzu, die Gemeinden könnten nicht einfach beliebige Ausgaben machen, da an Hand des Etats bestimmte Klassen aufgestellt worden seien. Eine Schwäche bestehe allerdings darin, daß nur auf die Realsteuer abgestellt sei und sonstige Einnahmen außer Betracht gelassen würden. Es müsse wohl das Bestreben sein, den Finanzausgleich weiterhin zu verbessern, allerdings müsse man vorsichtig sein, da ähnliche Grundsätze auch auf den Ausgleich zwischen Bund und Ländern angewendet werden könnten.

Staatssekretär Dr. Nerreter hält den Entwurf für einen großen sozialen Fortschritt und betont, daß die bisherige Regelung nach der Einwohnerzahl zu großen Ungleichheiten geführt habe.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß er sich nicht gegen die Unterstützung notleidender Gemeinden wenden wolle; trotzdem glaube er, nochmals auf seinen Vorschlag, einen Ausgleichsstock zu bilden, hinweisen zu sollen.

Der Ministerrat beschließt, den Entwurf in der vorliegenden Form dem Landtag und dem Senat zuzuleiten und dabei mitzuteilen, welche Punkte aus dem Gutachten des Senats berücksichtigt worden seien.15

V. Entwurf einer Verordnung über die Vertretung des bayerischen Staates in Verfahren über vermögensrechtliche Ansprüche aus dem Beamtenverhältnis16

Staatssekretär Dr. Ringelmann macht darauf aufmerksam, daß nun an die Stelle der ursprünglich vorgesehenen „Allgemeinen Anordnung“ eine Verordnung der Bayerischen Staatsregierung treten solle, deren Entwurf allen Mitgliedern des Kabinetts zugegangen sei.

Staatssekretär Dr. Koch fügt hinzu, das Justizministerium habe sich mit dem Entwurf einverstanden erklärt.

Der Ministerrat beschließt, der Verordnung in der vorliegenden Form zuzustimmen.17

VI. Entwurf eines Gesetzes über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrswesens18

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß er gegen den § 1, der die Aufteilung der bisherigen Zuständigkeiten regle, doch gewisse Bedenken habe. Seiner Meinung nach müsse in dem Entwurf grundsätzlich bestimmt werden, daß alle Zuständigkeiten des bisherigen Verkehrsministeriums auf das Wirtschaftministerium übergehen; dann erst könne die Frage der übrigen Zuständigkeiten geregelt werden. Er halte es für richtig festzusetzen, daß die sicherheitsrechtlichen Angelegenheiten im Einvernehmen zwischen Wirtschafts- und Innenministerium zu regeln seien. Es gebe doch eine Reihe von Dingen, die verkehrstechnischer und wirtschaftstechnischer Art seien, wobei natürlich die Exekutive beim Innenministerium liegen müsse, soweit es sich um sicherheitspolizeiliche Fragen handle.

Ministerialdirigent Brunner 19 führt aus, die Verordnung Nr. 33,20 durch die das Verkehrsministerium errichtet worden sei, habe das gesamte Gebiet des Verkehrswesens dem Ministerium übertragen, deshalb seien auch alle Sicherheitsangelegenheiten hier mitbearbeitet worden. Dabei sei es leider versäumt worden, eine richtige Organisationsform zu schaffen, wodurch Mißstände eingetreten seien, die den damaligen amerikanischen Chef der Transportabteilung veranlaßt hätten, die Frage der Verkehrssicherheit aus dem Verkehrsministerium herauszunehmen und dem Ministerium des Innern zu übertragen. Später haben dann auch die Amerikaner eingesehen, daß sich diese Herausnahme nicht günstig ausgewirkt habe und einen Befehl vom 7. Dezember 1948 erlassen, wonach diese Herausnahme wieder rückgängig gemacht worden sei. Anfänglich habe das Innenministerium keinen Einspruch erhoben, später allerdings erklärt, die sicherheitsrechtlichen Angelegenheiten gehörten in seinen Bereich, weil sie rein polizeilicher Natur seien. Demgegenüber habe er immer den Standpunkt vertreten, es handle sich hier um Dinge, die mit dem Verkehrsministerium eng verbunden seien. Die Verkehrsverwaltung habe dafür zu sorgen, daß sich der Verkehr möglichst gut und ungehindert gestalte, dazu gehöre, daß die Fahrzeuge in Ordnung seien, die Straßen betriebssicher usw. Selbstverständlich müsse eine Zusammenarbeit mit dem Innenministerium stattfinden. Eine ausschließliche Zuständigkeit des Ministeriums nur aus dem Gesichtspunkt der Polizei sei hier ebensowenig gegeben, wie z. B. auf dem Gebiet der Gewerbepolizei, der Jagdpolizei usw.

Auch im Bund hätten die Auseinandersetzungen stattgefunden, die schließlich zu Gunsten des Bundesverkehrsministeriums entschieden worden seien. Allerdings habe der Bundesrat im Gesetz zur Bekämpfung der Unfälle auf den Straßen21 ein Mitwirkungsrecht des Bundesministeriums des Innern bei der Gesetzgebung auf dem Gebiet der Verkehrssicherheit eingefügt. Ob der Bundestag allerdings zustimmen werde, erscheine fraglich. Jedenfalls sei unbestritten, daß grundsätzlich alle Zuständigkeiten auf dem Verkehrsgebiet im Bund beim Bundesverkehrsministerium lägen. Übrigens habe sich auch der Verkehrsausschuß des früheren Bayer. Landtags wiederholt mit dem Problem befaßt und sich gegen eine Zerreißung der Zuständigkeiten ausgesprochen. Zu erwähnen sei auch noch, daß das Bayer. Innenministerium eine Reihe von Sachverständigen brauche, wenn es diese Frage mit der nötigen Intensität behandeln müsse. Diese Leute stünden dem Verkehrsministerium zur Verfügung, sie könnten aber nicht abgegeben werden, da sie für eine Reihe von anderen Aufgaben benötigt würden. Alle Verkehrsfragen seien mit technischen Einzelheiten so durchsetzt, daß sich eine Trenung nach der verwaltungsmäßigen und der technischen Seite nicht durchführen lasse. Ein Ministerium für Wirtschaft und Verkehr könne ohne Techniker nicht auskommen, wobei er als Beispiel nur einfüge, daß Fragen der Verkehrsplanung nach den technischen Möglichkeiten untersucht werden müßten, ebenso wie nach der wirtschaftlichen Seite.

Anschließend bringt Ministerialdirigent Brunner noch eine Reihe von anderen Beispielen. Die Notwendigkeit, alle Aufgaben auf diesem Gebiet möglichst zu konzentrieren, habe auch in den anderen Ländern eine Rolle gespielt und fast überall sei auch die Frage der Verkehrssicherheit im Wirtschaftsministerium zusammengefaßt worden.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, der Kernpunkt sei der, daß das gesamte Gebiet des Verkehrs möglichst geschlossen in das Wirtschaftministerium überführt werden müsse; das sei wohl auch die Meinung des Kabinetts. Schwierig sei nur die Entscheidung hinsichtlich der Sicherheitsfragen. Hier brauche man, genauso wie bei Gesetzgebung und Verwaltung, Techniker. Vielleicht könne man die gesetzgeberischen Arbeiten im Wirtschaftministerium belassen und – wie er ja schon früher gesagt habe – eine Querverbindung und ein Einvernehmen mit dem Innenministerium herbeiführen, und zwar dann, wenn es sich um reine Sicherheitsmaßnahmen und deren polizeiliche Durchführung handle. Wenn man die Sicherheitsmaßnahmen ganz aus dem Wirtschaftministerium herausnehme, könnten erhebliche Schwierigkeiten entstehen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß der Gesetzentwurf am letzten Freitag in Anwesenheit sämtlicher Referenten zustande gekommen sei; offensichtlich sei aber Ministerialdirigent Brunner mit der Lösung nicht zufrieden. Er schlage vor, die Behandlung heute zurückzustellen und die Referenten nochmals zu einer Erörterung zusammenzurufen.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt sich damit einverstanden und fügt hinzu, entscheidend sei also die Lösung der sicherheitsrechtlichen Angelegenheiten. Im übrigen halte er die Formulierung „sicherheitsrechtlich“ nicht für glücklich, weil es sich um „sicherheitstechnische“ Angelegenheiten handeln könne. Auf alle Fälle müsse der ganze Fragenkomplex noch einmal durchberaten werden, seiner Meinung nach in der Richtung, daß möglichst viel der bisherigen Zuständigkeiten beim Wirtschaftsministerium verbleibe und hinsichtlich der Sicherheit das Wirtschaftsministerium im Einvernehmen mit dem Innenministerium tätig werde.

Was die staatliche Schiffahrt betreffe, so habe er hier auch gewisse Bedenken, da die Schiffahrt sehr stark mit der Bundesbahn verknüpft sei. Auch hier müsse jedenfalls eine Querverbindung geschaffen werden.

§ 2 des Entwurfs werde wohl auf keine besonderen Bedenken stoßen.

Staatsminister Zietsch hält es für notwendig, auch die Abwicklungen aus dem Kraftfahrzeugbereinigungsgesetz22 in den Entwurf aufzunehmen und zwar seines Erachtens schon in Ziff. 2 des § 1 Abs. 1.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, die Straßenverkehrsdirektionen und Straßenverkehrshauptämter aufzulösen, deren Hauptaufgabe in der Bereinigung bestünden23 Das Finanzministerium beabsichtige, diese Aufgaben den Oberfinanzdirektionen zu übertragen, während im Entwurf vorgeschlagen werde, daß die Regierungen diese Ämter übernehmen.

Staatsminister Zietsch schlägt nochmals vor, in Ziff. 2 noch die Worte aufzunehmen „und die rechtliche Bereinigung der Kraftfahrzeugzuweisungen“.

Ministerpräsident Dr. Ehard kommt nochmals auf die Frage der staatlichen Schiffahrt zurück und betont, daß die Schiffahrt nicht eine rein fiskalische Angelegenheit, sondern in erster Linie ein Verkehrsproblem sei. Jedenfalls müsse auch hier eine Querverbindung geschaffen werden, weshalb er eine nochmalige Erörterung für notwendig halte. Was die Kraftfahrzeugbereinigung betreffe, so sei es hier anders und er sei damit einverstanden, wenn das Finanzministerium eine Übertragung auf die Oberfinanzdirektionen vorziehe.

Staatsminister Dr. Oechsle hält es auch für richtig, wenn die Referenten nochmals Zusammenkommen und den Entwurf unter dem Gesichtspunkt nochmals bearbeiten, daß alle Verkehrsfragen eine zusammenhängende Einheit bildeten.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt folgende Richtlinien auf:

1. Alle Aufgaben des Verkehrsministeriums werden grundsätzlich vom Wirtschaftsministerium übernommen.

2. Hinsichtlich der Maßnahmen für die Verkehrssicherheit muß eine Querverbindung zwischen Wirtschafts- und Innenministerium geschaffen werden, wobei das Wirtschaftsministerium im Einvernehmen mit dem Innenministerium tätig wird und zwar sowohl hinsichtlich der Gesetzgebung wie hinsichtlich der Durchführung aller erforderlichen Maßnahmen.

3. Die Frage der Kraftfahrzeugbereinigung ist nicht von erheblicher Bedeutung, so daß hier dem Finanzministerium entgegengekommen werden kann.

Ministerialdirigent Brunner verweist auf die Begründung zu Abs. 2 und äußert Bedenken gegen die Übertragung an die Oberfinanzdirektionen.

Ministerpräsident Dr. Ehard hält die Einwände nicht für ganz begründet.

Ministerialdirigent Brunner kommt dann auf die Schiffahrt zu sprechen und erklärt, das Finanzministerium sei nicht in der Lage zu beurteilen, ob die Bundesbahn zweckmäßig arbeite.

Staatssekretär Dr. Nerreter meint, zu § 2 Abs. 3 müßte noch die Art und Weise geregelt werden, in der die Übernahme zu erfolgen habe.

Ministerialdirigent Brunner erwidert, die Straßenverkehrsämter hätten überhaupt keine Funktionen mehr, höchstens solche beratender Art.

Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich, ob man den Zusatz „ihre Aufgaben übernehmen die Kreisverwaltungsbehörden“ nicht überhaupt streichen könne und ersucht, auch diese Frage noch zu prüfen.

Ministerialdirigent Brunner meint, in einer Reihe von Rechtsstreitigkeiten spiele die Frage eine Rolle, ob die Straßenverkehrsämter staatliche Aufgaben oder Selbstverwaltungsaufgaben gehabt hätten, deshalb sei es wohl nicht unbedenklich, eine Entscheidung zu treffen.

Ministerpräsident Dr. Ehard faßt das Ergebnis der Beratung folgendermaßen zusammen:

a) Die Aufgaben des Verkehrsministeriums werden grundsätzlich vom Wirtschaftsministerium übernommen;

b) Was die Frage der Sicherheit betreffe, so müsse jedenfalls ein Einvernehmen zwischen Wirtschaftsministerium und dem Ministerium des Innern hergestellt werden, wobei die Frage noch offen bleibe, welches Ministerium diese Angelegenheiten zugeteilt erhalten soll. Zu beachten dabei ist, daß jedenfalls die technischen Fragen und das technische Personal beim Wirtschaftsministerium verbleiben müssen;

c) Hinsichtlich der Kraftfahrzeugbereinigung hat das Finanzministerium die Federführung; Schwierigkeiten sollen nicht gemacht werden, wenn dieses Ministerium die Aufgaben der Straßenverkehrsverkehrsdirektionen den Oberfinanzdirektionen übertragen will.

d) Bei der staatlichen Schiffahrt muß auch der Gedanke einer Querverbindung verwirklicht werden, die Zuständigkeitsfrage ist nochmals zu erörtern.

e) Besonderer Prüfung bedarf noch § 2 Abs. 3.

Ministerialdirigent Brunner ersucht, daß auch die Vertreter der sogenannten neutralen Ministerien entsprechende Weisungen ihrer Herrn Minister bekommen. Für die nochmalige Beratung wäre es zweckmäßig, wenn den Referenten eine gewisse Marschroute mitgegeben werden könne.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, das Staatsministerium für Wirtschaft werde es bei den Einladungen veranlassen.24

VII. Anträge auf vorgriffsweise Genehmigung von Mitteln.

1. Antrag auf vorgriffsweise Genehmigung der Zuschüsse an die unter das Königsteiner Staatsabkommen fallenden wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen25

Staatsminister Dr. Schwalber ersucht um Weiterleitung des Antrags an den Landtag, das deshalb notwendig sei, weil Bayern auf Grund der Königsteiner Staatsabkommens Zuschüsse leisten müsse, die bereits seit 1. April 1951 fällig seien.

Der Ministerrat beschließt, den Antrag an den Landtag weiterzuleiten.26

2. Vorweggenehmigung dringend benötigter Stellen durch den Landtag

Staatsminister Dr. Müller führt aus, es sei dringend notwendig, die Abt. „D“ öffentliches Recht und Strafrecht im Justizministerium aufzuteilen und eine eigene Abteilung für Strafrecht zu schaffen. Dafür sei nun eine Stellenmehrung und eine Umwandlung der Stellen erforderlich. Er ersuche, den Antrag möglichst bald dem Landtag zuzuleiten.

Der Ministerrat beschließt auch hier, den Antrag in der vorliegenden Form an den Landtag zu geben.27

VIII. Personalangelegenheiten

1. Versorgung der Witwe des früheren Staatsministers Heinrich Schmitt28

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erinnert daran, daß der frühere Staatsminister Schmitt gestorben sei und nun die Frage der Versorgung seiner Witwe geprüft werden müsse.

Staatsminister Zietsch antwortet, bekanntlich fehle es noch an einer Rechtsgrundlage. Das Finanzministerium wolle aber demnächst ein neues Ministerversorgungsgesetz vorlegen.29 Er halte es für möglich, einen vorläufigen Vorschuß zu gewähren, wenn sich die Vorlage des Gesetzentwurfs noch länger hinziehen könne.

Der Ministerrat beschließt, die Angelegenheit zunächst zurückzustellen.

2. Ernennung des Präsidenten des Landesamts für Verfassungsschutz30

Der Ministerrat beschließt, Oberstaatsanwalt Kurz31 zum Präsidenten des Landesamts für Verfassungsschutz zu ernennen.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt dazu, die endgültige Ernennung und die Veröffentlichung dieser Maßnahme könne wohl erst erfolgen, wenn Herr Generalstaatsanwalt Frank32 Mitte September aus dem Urlaub zurückkomme.

3. Der Ministerrat beschließt, Regierungsdirektor Fritz Held im Staatsministerium des Innern zum Ministerialrat zu ernennen.33

IX. Truppenübungsplatz Hohenfels34

Ministerpräsident Dr. Ehard verliest ein soeben eingetroffenes Schreiben des Bundesfinanzministeriums über die Hilfsmaßnahmen bei der Umsiedlung der betroffenen Bevölkerung,35 sowie die Abschrift eines an die Dienststelle Blank gerichteten Briefes von McCoy, in dem mitgeteilt wird, daß EUCOM noch ein Gebiet mit den Ortschaften St. Colomann und St. Wolfgang bei Velburg beanspruche. Er fügt hinzu, daß er allerdings noch keine offizielle Mitteilung habe und man noch nicht wissen könne, ob diese zusätzliche Erweiterung, die neue schwere Opfer verlange, tatsächlich gefordert werde.36

Staatsminister Dr. Schlögl berichtet, Herr Staatssekretär Dr. Oberländer und er hätten am Donnerstag in Parsberg festgestellt, daß die Kommissionen nicht in der Lage seien, innerhalb von drei Wochen die Schätzungen durchzuführen; sie hätten deshalb angeordnet, daß die Kommissionen erweitert würden.37 Sehr bedenklich sei, daß bereits amerikanische Vermessungskommissionen ohne Zuziehung der bayerischen Stellen mit ihren Arbeiten begonnen hätten.38

Staatssekretär Dr. Guthsmuths stellt fest, daß ihm von den amerikanischen Vertretern am 17. August ausdrücklich zugesichert worden sei, man werde bei den Vermessungen die bayerische Regierung beteiligen.

Staatsminister Dr. Schlögl fährt fort, eine Abänderung des Siedlungsgesetzes39 und des Bodenreformgesetzes40 dahingehend, daß die einheimischen Bauern, die ausgesiedelt werden müssen, den heimatvertriebenen Bauern gleichgestellt würden, sei dringend notwendig. Wahrscheinlich müsse das über den Bundesrat gehen.

Was die Angebote im Landkreis Hammelburg betreffe, so habe in Anwesenheit von Frau Probst41 eine Versammlung in Karlstadt stattgefunden, mit einem leider sehr bescheidenen Ergebnis. Es seien lediglich fünf Bauernhöfe, die gar nicht brauchbar wären, angeboten worden. Allzu große Hoffnungen könne man also auf Unterfranken nicht mehr setzen.

Besonders wichtig für den Ministerrat sei aber nun folgende Angelegenheit:

Die Hohenfelser Bauern, vor allem aus zwei Ortschaften, hätten den Wunsch, zusammenzubleiben und gemeinsam wieder angesiedelt zu werden.42 Es stünde nun aus dem Grundbesitz des Fürsten Thurn und Taxis43 und eines Luxemburger Staatsangehörigen, Herrn Kirsch-Puricelli,44 ein zusammenhängendes Gelände von rd. 1000 ha dann zur Verfügung, wenn die von den beiden Herren eingelegten Rechtsmittel zurückgezogen würden.45 Von verschiedenen Seiten, unter anderem vom Erzbischof von Regensburg,46 werde versucht, hier etwas zu erreichen. Voraussetzung für ein Zugeständnis der betroffenen Gutsbesitzer sei aber, daß sie eine günstigere Entschädigung erhielten, wie es eigentlich nach dem Bodenreformgesetz47 und dem Entschädigungsgesetz48 dazu möglich sei. Selbstverständlich habe es große Vorteile, wenn es gelingen würde, zwei Pfarreien geschlossen wieder unterzubringen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erklärt, Fürst Thurn und Taxis erhalte nach den gesetzlichen Bestimmungen 90% Entschädigung in Schuldverschreibungen und nur 10% in bar, er sei nicht bereit, darauf einzugehen. Man könnte vielleicht daran denken, daß die Bauern, die nun ihren Wald verkaufen, den Erlös in eine gemeinsame Kasse legen würden, so daß dann dieser Betrag den Abgabepflichtigen an der Stelle der Schuldverschreibungen gegeben werden könnte. Er halte es aber dabei für notwendig, daß die Landessiedlung eingeschaltet werde, die den Grund und Boden aufkaufe und dann parzelliere.

Staatsminister Dr. Schlögl macht darauf aufmerksam, daß ein ähnlicher Weg auch bei der Siedlung in Haar gegangen worden sei.

Staatssekretär Dr. Ringelmann meint, es sei aber auch möglich, daß die Bauern, die nun ihr Holz verkaufen, erklären würden, sie wollten ihr Geld behalten und der Staat müsse ihnen als Entschädigung entsprechenden Grund und Boden zuweisen. So ergebe sich nun die Frage, was dann die Landessiedlung zu tun habe. Fürst Thurn und Taxis und Herr Kirsch-Puricelli könnten wohl nicht mit den einzelnen Bauern verhandeln. Die Landessiedlung erhalte aber die Ablösung aus Bundesmitteln und könne entsprechende Käufe tätigen. Vielleicht sei es möglich, in dieser Sache der Landessiedlung einen Sonderauftrag zu geben, wodurch dann das Gesetz nicht verletzt würde.

Staatsminister Dr. Oechsle gibt zu überlegen, ob die Landessiedlung nicht die Schuldverschreibungen übernehmen könne, um dann den Grundbesitzer entsprechend in bar zu entschädigen, und zwar mit Mitteln, die die Bauern zur Verfügung stellen könnten?

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, diesen schwierigen Fragenkomplex noch genauer durchzuprüfen.

Staatsminister Dr. Schlögl erklärt, ihm komme es in erster Linie darauf an, einen Weg zu finden, der die Grundbesitzer dazu veranlassen könne, ihre Rechtsmittel zurückzunehmen. Er erinnere nochmals an den Fall Haar, wo auch ein Ausweg gefunden worden sei. Hier käme es nur darauf an, dem Fürsten Thurn und Taxis evt. statt 500000 DM 800000 DM zu geben.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner ersucht, ihm Unterlagen zu geben, er werde dann versuchen, daß der Verwaltungsgerichtshof das Verfahren so rasch als möglich abwickle. Er halte es nicht für möglich, den Grundbesitzern für ihre Grundstücke einen höheren Preis und eine höhere Abfindung gleichzeitig zu geben.

Staatsminister Dr. Schlögl faßt das Ergebnis der Besprechung wie folgt zusammen:

1. Er werde nochmals mit dem Fürsten Thurn und Taxis und Herrn Kirsch-Puricelli verhandeln;

2. Er werde dann dem Ministerrat mitteilen, welche Forderungen gestellt würden;

3. Die Unterlagen über das Rechtsmittelverfahren würden dem Staatsministerium des Innern zugeleitet werden.

Anschließend ersucht Staatsminister Dr. Schlögl, ihm das Schreiben des Bundesfinanzministeriums, das der Herr Ministerpräsident heute verlesen habe, sobald als möglich zuzuleiten.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths kommt nochmals auf die Tätigkeit der Vermessungskommissionen im Landkreis Parsberg zurück und stellt fest, daß ihm die Beteiligung bayerischer Stellen ausdrücklich zugesichert worden sei. Er werde ein entsprechendes Schreiben an die Dienststelle Blank richten und einen Durchschlag auch der Bayer. Vertretung in Bonn zuleiten.49

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht, ihm einen Durchschlag des Briefes zu übersenden, damit er seinerseits an den Herrn Bundeskanzler schreiben könne.50

X. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 120a)51 und vorläufiger Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung kriegsbedingter Vermögensverluste52

Staatssekretär Dr. Ringelmann führt aus, die Bundesregierung beabsichtige, zum Zwecke der Durchführung der Lastenausgleichsgesetzgebung53 einen Art. 120a in das Grundgesetz einzufügen.54 Vorgesehen sei die Schaffung einer sich teils im Auftrag des Bundes, teils in Eigenverwaltung der Länder vollziehenden Verwaltungsform. Wenngleich eine derartige Regelung zunächst nur für den Lastenausgleich bestimmt sei, so sei sie doch vom Standpunkt der Länder aus sehr bedenklich und eröffne die Möglichkeit gefährlicher Konsequenzen.55

Im Anschluß hieran weist Oberlandesgerichtsrat Dr. Gerner auf den vom Unterausschuß des Bundestagsausschusses für den Lastenausgleich erarbeiteten Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung kriegsbedingter Vermögensverluste56 hin und trägt kurz die gegen diesen Entwurf sprechenden Bedenken vor, mit der Anregung, allenfalls eine gemeinsame Stellungnahme des Sonderausschusses Lastenausgleich des Bundesrates zu diesem Entwurf herbeizuführen.57

Staatssekretär Dr. Ringelmann teilt mit, daß der Bundesrat bereits die Schaffung einer gesonderten gesetzlichen Regelung über die Feststellung kriegsbedingter Vermögensverluste abgelehnt habe.58 Regelungen über die Feststellung solcher Vermögensverluste gehörten in das Gesetz über einen allgemeinen Lastenausgleich und seien nur im Zusammenhang mit dem allgemeinen Lastenausgleich überhaupt sinnvoll und zweckdienlich.

Im Ministerrat bestand Einhelligkeit darüber, daß die Pläne auf Änderung des Grundgesetzes und Schaffung eines „Feststellungsgesetzes“ von Bayern aus abzulehnen seien.

Staatssekretär Dr. Ringelmann weist abschließend noch auf die Möglichkeit hin, daß die Fragen bereits in der nächsten Sitzung des Finanzausschusses des Bundesrates zur Sprache kämen und daß hierbei von ihm die bayerische Stellungnahme jetzt schon entsprechend dargelegt werde.

Der Ministerrat billigt die Anregung, mit dem Sonderausschuß Lastenausgleich beim Bundesrat zwecks etwaiger Erarbeitung einer Stellungnahme des Ausschusses zum Feststellungsgesetz ins Benehmen zu treten.59

XI. Kraftwerk Jochenstein60

Staatssekretär Dr. Ringelmann teilt mit, das Auswärtige Amt habe sich bei den Vertragsverhandlungen auf den Standpunkt gestellt, daß nach Abschluß des Vertrages alle Erklärungen dem österreichischen Vertragspartner gegenüber durch das Auswärtige Amt abgegeben werden müßten. Er habe dagegen Widerspruch erhoben, es scheine jedoch, als ob nicht nur das Auswärtige Amt, sondern auch Staatssekretär Hallstein61 selbst auf dieser Haltung bestehen bleiben würden. Auf alle Fälle werde trotz dieser Meinungsverschiedenheit weiter verhandelt werden.

Der Ministerrat billigt die von Herrn Staatssekretär Dr. Ringelmann eingenommene Haltung.62

XII. Behörden-Kraftwagen

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß eine Reihe von Ministerien eigenmächtig die 12er-Nummern ihrer Kraftwägen abgeändert hätten. Er bitte dringend, in solchen Fällen das Staatsministerium des Innern zu verständigen, falls zwingende Gründe vorliegen.

Staatsminister Dr. Oechsle meint, die Abschaffung aller 12er-Nummern könne einen schlechten Eindruck in der Öffentlichkeit erwecken.

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht das Staatsministerium des Innern um entsprechende Vorschläge und betont, daß tatsächlich die Abänderung der Nummern infolge verschiedener Vorfälle notwendig geworden sei.

XIII. Collecting Point63

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt einen Überblick über die Entwicklung der letzten Tage und teilt mit,64 daß er am Mittwoch, den 29. August, den Fragenkomplex eingehend mit dem Landeskommissar besprechen werde.

XIV. Investitionshilfe

Oberlandesgerichtsrat Dr. Gerner berichtet, der Bundesrat müsse für das Kuratorium zur Durchführung der Investitionshilfe drei Mitglieder bestellen. Es müsse nun entschieden werden, ob von bayerischer Seite aus ein Vertreter des Wirtschafts- oder des Finanzministeriums genannt werden solle.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erwidert, das Kuratorium habe in erster Linie über die Verwendung der Mittel zu beschließen, er schlage deshalb vor, einen Vertreter des Wirtschaftsministeriums zu ernennen.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
Im Auftrag
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Ministerialrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Karl Schwend
Ministerialdirigent