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Nr. 58MinisterratssitzungDienstag, 18. September 1951 Beginn: 8 Uhr 30 Ende: 13 Uhr 15
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Justizminister Dr. Müller, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirigent Dr. Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Oberlandesgerichtsrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium).

Tagesordnung:

I. Anträge im Bayerischen Landtag betreffend Landespersonalamt. II. Bundesratsangelegenheiten. III. Räumung des Truppenübungsplatzes Hohenfels. IV. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Landtagswahl, Volksbegehren und Volksentscheid. V. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die Besoldung und Versorgung der Volksschullehrer (Oberlehrergesetz). VI. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fürsorgegesetzes. VII. Entwurf eines Gesetzes über das Apothekenwesen. VIII. Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Anerkennung als rassisch, religiös und politisch Verfolgte vom 15. 11. 1950 (GVBI. S. 224). IX. Durchführung des Bundesgesetzes vom 13. 6. 1950 über die Unterhaltsbeihilfen für Angehörige von Kriegsgefangenen. X. Auflösung des Festhaltelagers Eichstätt. XI. Personalangelegenheiten (Oberster Rechnungshof). XII. [Gesetz über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrswesens]. [XIII. Ersatzwohnungsbauten in Garmisch und am Memmingerberg]. [XIV. Öffentliche Kritik am sozialen Wohnungsbau in Bayern].

I. Anträge im Bayerischen Landtag betreffend Landespersonalamt

Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, daß auf der Tagesordnung des Rechts- und Verfassungsausschusses des Landtags zwei Anträge stehen, die das Landespersonalamt betreffen. In dem einen Antrag (Beilage 1352)1 werde gefordert, daß das Landespersonalamt dem Staatsministerium der Finanzen unterstellt wird, der zweite Antrag (Beilage 1356)2 sehe eine Änderung des Art. 41 des Beamtengesetzes3 in dem Sinne vor, daß die Mitglieder des Landespersonalamts nicht nur an die Gesetze, sondern auch an die Beschlüsse des Landtags gebunden sein sollen. Zu dem ersten Antrag sei zu sagen, daß das Landespersonalamt seinerzeit auf besonderen Wunsch der amerikanischen Besatzungsmacht unmittelbar dem Ministerpräsidenten unterstellt worden sei,4 da es eine der des Obersten Rechnungshofs vergleichbare Stellung einnehme; aber das sei keine entscheidende Frage. Über die Unterstellung unter das Staatsministerium der Finanzen lasse sich reden. Gänzlich unmöglich sei dagegen der zweite Antrag, der eine völlige Verwirrung der Begriffe erkennen lasse. Ursprünglich sei sogar die Bindung an Beschlüsse des Eingaben- und Beschwerdeausschusses vorgesehen gewesen. Der Landtag könne die Regierung nur durch ein Gesetz binden, aber nicht durch einfache Beschlüsse. Er halte es für notwendig, daß derartige Anträge vor der Behandlung im Landtag erst der Staatsregierung zur Äußerung zugeleitet werden.

Staatssekretär Dr. Ringelmann betont, daß, wenn die Mitglieder des Landespersonalamts den Beschlüssen des Landtags unterworfen sein sollen, sie dann eben nicht mehr unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen wären, da der Landtag manchmal auch Beschlüsse fasse, die mit den Gesetzen nicht im Einklang stehen. Bei Gesetzen jedoch habe der Ministerpräsident das Recht und die Pflicht, verfassungswidrige Gesetze nicht zu verkünden, weshalb an der Form des Gesetzes festgehalten werden müsse.

Ministerpräsident Dr. Ehard weist noch darauf hin, daß gerade im Augenblick der Zeitpunkt sehr ungünstig dafür sei, an der Stellung des Landespersonalamts etwas zu ändern, da durch die Novelle zum Beamtengesetz5 zur Zeit das Augenmerk der Amerikaner besonders auf das Landespersonalamt gerichtet sei, so daß von der Annahme solcher Anträge erneute Schwierigkeiten zu erwarten seien, Er schlage vor, an den Vorsitzenden des Rechts- und Verfassungsausschusses ein Schreiben zu richten mit dem Ersuchen, die Behandlung der Anträge zurückzustellen und der Staatsregierung Gelegenheit zur Äußerung zu geben.

Der Ministerrat stimmt dem Vorschlag des Ministerpräsidenten zu.

II. Bundesratsangelegenheiten

1. Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 19516

Oberlandesgerichtsrat Dr. Gerner führt aus, der Finanzausschuß habe zu diesem Entwurf eingehende Empfehlungen ausgearbeitet.7 Außerdem liegen Empfehlungen des Agrarausschusses vor, die zum Teil von denen des Finanzausschusses abweichen. Nach Meinung des Vertreters des Finanzministeriums im Koordinierungsausschuß könnten die Ziffern 2, 5 und 6 der Empfehlungen des Agrarausschusses nicht berücksichtigt werden.8

Staatsminister Dr. Oechsle teilt mit, daß auch der Sozialpolitische Ausschuß Positionen im Bundeshaushalt gefunden habe, die seiner Meinung nach erhöht werden sollten, daß er aber mit Rücksicht auf die Finanzlage des Bundes darauf verzichtet habe, eine Erhöhung vorzuschlagen.9 Deshalb könnten wohl auch die Erhöhungsvorschläge anderer Ausschüsse keine Berücksichtigung finden.

Auch Staatsminister Zietsch vertritt den Standpunkt, daß man auf die Deckungsmöglichkeiten Rücksicht nehmen müsse. Er schlage daher vor, an den Beschlüssen des Finanzausschusses festzuhalten.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, daß Bayern unter keinen Umständen für eine Erhöhung einer Position eintreten könne, wenn nicht ganz besondere bayerische Interessen berührt werden.

Staatssekretär Maag erklärt, daß das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten davon ausgegangen sei, daß an den Zuschüssen für die Fischerei Bayern beteiligt werden könne und deshalb für die Erhöhung eingetreten sei.

Der Ministerrat beschließt, die Empfehlungen des Finanzausschusses und die Ziffern 1, 3 und 4 der Empfehlungen des Agrarausschusses zu unterstützen.10

2. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes11

Oberlandesgerichtsrat Dr. Gerner teilt mit, daß zwei voneinander abweichende Stellungnahmen des Finanzausschusses und des Rechtsausschusses vorliegen. Während die erstere auf Zurückziehung der Vorlage durch die Bundesregierung abziele, empfehle der Rechtsausschuß Ablehnung.12

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, man könne nur für Ablehnung eintreten.

Der Ministerrat beschließt, für Ablehnung im Anschluß an die Empfehlungen des Rechtsausschusses einzutreten. Hilfsweise könne auch der Vorschlag des Finanzausschusses unterstützt werden, jedoch ohne Aufforderung an die Bundesregierung, den Entwurf wieder vorzulegen.13

3. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes14

Der Ministerrat beschließt, die Empfehlungen des Finanzausschusses zu unterstützen.15

4. Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Grundsteuer-Durchführungsverordnungen16

Der Ministerrat beschließt, diesem Entwurf zuzustimmen.

5. Entwurf einer Verordnung über Zolländerungen17

Oberlandesgerichtsrat Dr. Gerner führt aus, der Finanzausschuß habe keine Bedenken, der Wirtschaftsausschuß empfehle eine Entschließung hierzu.18 Außerdem liegen eingehende Empfehlungen des Agrarausschusses vor.19 Das Staatsministerium der Finanzen habe keine Bedenken gegen die Entschließung des Wirtschaftsausschusses und gegen die Ziffern 1, 3 und 4 der Empfehlungen des Agrarausschusses, wohl aber gegen die Ziffer 2 dieser Empfehlungen20 und den vom Agrarausschuß vorgeschlagenen Beschluß des Bundesrates.21

Staatsminister Zietsch erklärt, daß das Finanzministerium seine Bedenken gegen die Ziffer 2 der Empfehlungen des Agrarausschusses nicht mehr aufrecht erhalte.

Staatsminister Dr. Seidel legt Wert darauf, daß die Entschließung des Wirtschaftsausschusses voll angenommen wird.

Der Ministerrat beschließt, die Empfehlungen des Wirtschaftsausschusses und des Agrarausschusses, nicht aber den vom Agrarausschuß vorgeschlagenen Beschluß zu unterstützen.22

6. Entwurf eines Gesetzes über die Börsenzulassung umgestellter Wertpapiere23

Der Ministerrat beschließt Zustimmung nach Maßgabe der Empfehlungen des Finanzausschusses.24

7. Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes betr. den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vom 18. April 195125

Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert daran, daß gegen das Gesetz über den Schuman-Plan26 im Bundesrat keine Bedenken erhoben worden sind, daß der Bundesrat aber gewisse Empfehlungen beschlossen habe,27 auf die dieser Entwurf zurückgehe.

Staatssekretär Dr. Koch weist darauf hin, daß der Entwurf der Ziffer 5 der Empfehlungen des Bundesrates nicht gerecht werde, da er nur einen sehr geringen Einfluß des Bundesrates auf die Beschlüsse der hohen Behörde ermögliche. Es sei allerdings zu bedenken, daß eine wirksame Einflußnahme gar nicht durchführbar sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, daß man seinerzeit mit der Ziffer 5 eine allgemeine Formulierung finden wollte, um den Bundesrat überhaupt einzuschalten. Es sei natürlich nicht an eine Zustimmung des Bundesrates gedacht gewesen. Man wolle nicht in die Exekutive hineinarbeiten, sondern nur die Möglichkeit haben, Vorstellungen zu erheben.

Staatsminister Dr. Seidel spricht sich für die Annahme des vorliegenden Entwurfs aus. Die Bedenken von Staatssekretär Dr. Koch erschienen wohl gerechtfertigt, aber er habe ja selbst schon betont, daß eine andere Lösung kaum möglich sei.

Staatssekretär Dr. Koch wirft die Frage auf, ob man den Entwurf nicht zurückstellen und vorerst die weitere Entwicklung abwarten sollte.

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt zu bedenken, daß, wenn man den Entwurf jetzt zurückstelle, die Gefahr bestehe, daß später nicht einmal mehr ein Gesetz im Sinne dieses Entwurfs durchzubringen sein werde. Dieser Entwurf sei immerhin ein wesentlicher Schritt auf dem Wege zu dem vom Bundesrat abgestrebten Ziele. Der Bundesrat habe überdies auch noch andere Möglichkeiten, seinen Einfluß geltend zu machen, da mit diesem Gesetz eine Zustimmung zum Schuman-Plan noch nicht ausgesprochen werde.

Der Ministerrat beschließt, dem Entwurf zuzustimmen.28

8. Entwurf eines Gesetzes über den vorläufigen Handelsvertrag vom 12. 2. 1951 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs Griechenland29

Der Ministerrat beschließt, gegen diesen Entwurf keine Einwendungen zu erheben.

9. Entwurf einer Verordnung über Verwendungsbeschränkungen für Baumaterial (Verordnung Bau I/51)30

Staatsminister Dr. Seidel führt aus, daß im Wirtschaftsausschuß zunächst erhebliche Bedenken gegen diesen Entwurf bestanden hätten, da zu der Unzahl von bereits vorhandenen Bauvorschriften eine weitere kommen soll.31 Diese Verordnung sei aber notwendig, schon um nach außen hin klarzumachen, daß Deutschland nicht so reich ist, wie es manchmal den Anschein habe. Innerhalb des Landes sei eine vernünftige Regelung zur Durchführung der Verordnung notwendig und er hätte gerne, daß für die Genehmigungen auf Grund der Verordnung das Wirtschaftsministerium, unter entsprechender Beteiligung der Obersten Baubehörde, für zuständig erklärt wird.32

Der Ministerrat beschließt, dem Entwurf zuzustimmen und die Empfehlungen des Wirtschaftsausschusses zu unterstützen.33

10. Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum internationalen Fernmeldevertrag Atlantic City 194734

Der Ministerrat beschließt, keine Einwendungen zu erheben.

11. Entwurf eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Arbeitslosenversicherung35

Der Ministerrat beschließt, keine Einwendungen zu erheben.

12. Entwurf eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über Sozialversicherung nebst Schlußprotokoll und drei Zusatzvereinbarungen36

Der Ministerrat beschließt Zustimmung nach Maßgabe des Votums des Sozialpolitischen Ausschusses.37

13. Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Durchführung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes38

Der Ministerrat beschließt Zustimmung nach Maßgabe der Empfehlungen des Sozialpolitischen Ausschusses.

14. Entwurf eines Gesetzes über Sortenschutz und Saatgut von Kulturpflanzen (Saatgutgesetz)39

Oberlandesgerichtsrat Dr. Gerner führt aus, der Agrarausschuß habe eine Reihe von Änderungen empfohlen,40 gegen die das Wirtschaftsministerium und das Justizministerium erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht haben.41 Zum Teil würde ihnen Rechnung getragen werden können, da der Entwurf noch im Rechtsausschuß behandelt werde.42 Der Koordinierungsausschuß schlage vor, dem Entwurf nach Maßgabe der Empfehlungen des Agrarausschusses und der noch zu erarbeitenden Empfehlungen des Rechtsausschusses zuzustimmen43

Der Ministerrat stimmt diesem Vorschlag zu.

Staatssekretär Dr. Ringelmann bittet noch, bei der Gebührenregelung besonders darauf hinzuwirken, daß § 59 Abs. 2 Satz 2 gestrichen wird,44 da dieser wieder einen Einbruch in die bayerische Kostengesetzgebung bedeute.45

15. Entwurf einer Zweiten Durchführungsverordnung zum Milch- und Fettgesetz: Gebührenordnung für die Einfuhr- und Vorratsstelle für Fette (Einfuhr- und Vorratsstelle)46

Oberlandesgerichtsrat Dr. Gerner trägt vor, daß der Agrarausschuß empfehle, dem Entwurf mit der Maßgabe zuzustimmen, daß der § 6 gestrichen wird.

Der Ministerrat beschließt Zustimmung nach Maßgabe der Empfehlungen des Agrarausschusses.47

16. Entwurf einer Dritten Durchführungsverordnung zum Zuckergesetz48

Der Ministerrat beschließt Zustimmung nach Maßgabe der Empfehlung des Agrarausschusses.

17. Entwurf einer Verordnung über Preise für Zucker49

Staatsminister Dr. Seidel berichtet ausführlich über die Berechnungen, die dem Regierungsentwurf und den Ausschuß-Empfehlungen zugrunde liegen. Ein Unterausschuß des Wirtschaftsausschusses habe diese Berechnungen genau nachgeprüft. Der Regierungsentwurf sehe eine Erhöhung des Zuckerpreises von DM 114 auf DM 140 pro Doppelzentner vor, während der Agrarausschuß und der Sozialpolitische Ausschuß eine Erhöhung auf DM 132 für ausreichend halten. Der springende Punkt in der Preisberechnung sei ein in den Preis eingebauter Abschöpfungsbetrag, der der Bundesregierung dazu dienen soll, einen Frachtausgleich durchzuführen und jeden etwaigen Subventionsbedarf zu decken. Bei gleichbleibenden Weltmarktpreisen ergebe sich bei einem Preis von DM 140 aus diesem Abschöpfungsbetrag ein Überschuß von 48,6 Millionen, während bei einem Preis von DM 132 ein weiterer Subventionsbedarf von 48,5 Millionen anfällt. Bei einem Preis von DM 136 pro Doppelzentner ergebe sich bei gleichbleibenden Weltmarktpreisen ein Überschuß von DM 100000, bei Zugrundelegung des durchschnittlichen Subventionsbedarfs des abgelaufenen Wirtschaftsjahres ein Fehlbetrag von 11,4 Millionen DM und bei Zugrundelegung des vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten für wahrscheinlich gehaltenen Subventionsbedarfs ein Fehlbetrag von 25,5 Millionen DM. Es erscheine daher vertretbar, eine Erhöhung auf DM 140 abzulehnen und für eine Erhöhung auf DM 136 einzutreten.

Staatsminister Dr. Oechsle weist darauf hin, daß der Sozialpolitische Ausschuß der Meinung war, daß man nicht über DM 132 gehen könne. Nachdem er persönlich sich aber davon überzeugt habe, daß aus den Handelsspannen nichts mehr herauszuholen sei, sei er der Meinung, daß man wohl nicht auf DM 132 zurückgehen könne, sondern froh sein müsse, wenn man einen Preis von DM 136 durchsetzen könne.

Staatsminister Dr. Seidel teilt mit, daß die Bundesregierung erklärt habe, es werde eine genügende Menge Gebrauchszucker, die bisher kaum zu bekommen war, bereitgestellt werden. Für den qualifizierten Zucker mußte auch schon bisher mehr als DM 114 bezahlt werden.

Auf Frage von Staatssekretär Guthsmuths erklärt Staatsminister Dr. Schlögl, daß man in Bezug auf eine Besserung der Zuckerversorgung nicht optimistisch sein dürfe. Erst auf längere Sicht sei in Bayern eine merkliche Besserung zu erwarten. Man werde also auch in Zukunft für qualifizierten Zucker mehr als den Grundpreis bezahlen müssen.

Oberlandesgerichtsrat Dr. Gerner weist darauf hin, daß für die Festsetzung eines Preises von DM 136 noch kein Antrag vorliege, da der Agrarausschuß und der Sozialpolitische Ausschuß übereinstimmend für DM 132 votiert hätten. Es erhebe sich daher die Frage, ob Bayern von sich aus einen entsprechenden Antrag stellen wolle.

Staatsminister Dr. Oechsle hält es für nicht möglich, daß Bayern einen derartigen Antrag stellt.

Staatsminister Dr. Seidel stellt den Antrag, daß Bayern im Bundesrat beantragt, den Zuckerpreis auf DM 136 festzustellen.

Staatsminister Dr. Schlögl schließt sich diesem Antrag an.

Staatsminister Dr. Oechsle warnt aus psychologischen und politischen Gründen dringend vor einem solchen Verfahren.

Ministerpräsident Dr. Ehard vertritt auch die Meinung, daß Bayern nicht von sich aus DM 136 beantragen könne, aber dieser Preissatz werde wohl im Bundesrat zur Sprache kommen und dann könne Bayern dafür eintreten. Jedenfalls müsse ein Preis von DM 140 abgelehnt werden.

Der Ministerrat beschließt, den im Regierungsentwurf vorgesehenen Preis von DM 140 je 100 kg Zucker abzulehnen und darauf hinzuwirken, daß der Preis auf DM 136 festgesetzt wird, ohne aber einen ausdrücklichen Antrag in diesem Sinne zu stellen.50

18. Entwurf eines Gesetzes über das Blutspendewesen (Blutspendegesetz)51

Der Ministerrat beschließt, dem Entwurf nach Maßgabe der noch zu erarbeitenden Empfehlungen des Ausschusses für Innere Angelegenheiten zuzustimmen.52

19. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes53

Der Ministerrat beschließt, keinen Antrag nach Art. 77 Abs. 2  GG zu stellen.54

20. Entwurf eines Gesetzes über die Anwendung des Gesetzes zur Aufhebung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiete der Mineralölwirtschaft in Berlin55

Der Ministerrat beschließt, keinen Antrag nach Art. 77 Abs. 2 zu stellen.

21. Inanspruchnahme der Einkommen- und Körperschaftsteuer durch den Bund56

Staatsminister Zietsch berichtet über den Stand der Verhandlungen. Am Donnerstag finde eine Besprechung der Finanzminister statt. Inzwischen sei alles versucht worden, um den Widerstand Bayerns gegen einen Anteil des Bundes von 31,3% zu brechen.57 In einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums sei ausgeführt worden, daß Bayern durch die Sperrung der freiwilligen Zuschüsse des Bundes 37 Millionen DM verlieren würde.58 Dies treffe aber nicht zu, sondern es handle sich nur um 16,3 Millionen. Inzwischen sei auch festgestellt worden, daß aus einigen Positionen des Bundeshaushalts noch etwas herauszuholen sei, so daß der Bund mit 25% durchkommen müßte. Ein Vermittlungsvorschlag gehe dahin, daß der Bund 28% bekommen soll, was für Bayern einen Verlust von 30 Millionen ausmachen würde. Das sei das äußerste, was man zugestehen könnte unter der Voraussetzung, daß das Bundesfinanzministerium seine Zusagen bezüglich der den Ländern zu erschließenden Einnahmequellen hält. Er schlage vor, daß der Ministerrat beschließt, daß grundsätzlich auf 25% bestanden werden soll, aber notfalls auch einem Satz von 28% zugestimmt werden könne.

Auf Frage von Staatsminister Dr. Seidel gibt Staatsminister Zietsch weitere Aufklärung über die Berechnung der erwähnten Beträge, vor allem über die gesperrten Leistungen des Bundes, unter die auch ein Zuschuß von 6 Millionen für die Sanierungsgebiete falle. Selbst wenn der Bund diese Sperrung aufrechterhalte, spare Bayern bei einem Satz von 25% noch etwa 40 Millionen. Es werde daher wohl möglich sein, daß die bisherigen Zuschüsse des Bundes von Bayern weiter geleistet werden können.

Der Ministerrat beschließt, hartnäckig auf 25% zu bestehen, sich allenfalls mit 28% abzufinden, aber keinesfalls 31,3% zu bewilligen.

Staatsminister Dr. Seidel erklärt, daß er diesem Beschluß nur unter der Voraussetzung zustimme, daß die Zuschüsse für die Sanierungsgebiete, wenn sie der Bund sperre, vom bayerischen Staat übernommen werden.59

22. Bestellung von stellvertretenden Mitgliedern des Rechtsausschusses des Bundesrates

Staatssekretär Dr. Koch teilt mit, das Justizministerium habe durch ein Schreiben des Bevollmächtigten in Bonn davon Kenntnis erhalten, daß Oberlandesgerichtsrat Dr. Gerner als Vertreter im Rechtsausschuß bestellt worden sei. Da die Mitglieder der Ausschüsse und ihre Stellvertreter die Staatsregierung vertreten, halte er einen Ministerratsbeschluß für notwendig, wie er auch seinerzeit für die Bestellung von Ministerialrat Leusser vorgelegen habe.60 Außerdem beantrage er, daß als weitere Vertreter auch drei Herren des Justizministeriums bestellt würden.

Der Ministerrat bestätigt die Bestellung von Oberlandesgerichtsrat Dr. Gerner und beschließt, daß als weitere stellvertretende Mitglieder des Rechtsausschusses Oberregierungsrat Dr. Gelbert,61 Ministerialrat Dr. Rösch62 und Oberregierungsrat Dr. Riedel63 vom Staatsministerium der Justiz bestellt werden.

23. Verfassungsstreit betreffend das Erste und Zweite Gesetz über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg und Württemberg-Hohenzollern vom 4. 5. 1951 (BGBl. S. 283  /284)64

Staatsminister Dr. Seidel macht darauf aufmerksam, daß der Bundesrat vom Bundesverfassungsgericht um Äußerung zu dem Antrag Badens ersucht worden sei.65

Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, daß auch die Länder kraft Gesetzes am Verfahren beteiligt seien. Die nächste Frage sei daher, ob Bayern als Land eine unmittelbare Äußerung gegenüber dem Bundesverfassungsgericht abgeben wolle. Er halte eine Äußerung nicht für notwendig, da für Bayern keine Veranlassung bestehe, sich in den Verfassungsstreit einzumischen. Staatssekretär Dr. Koch könne aber an der Verhandlung als Beobachter teilnehmen, ohne sich zu äußern.

Staatsminister Dr. Seidel wirft die Frage auf, ob Bayern als Vorkämpfer des Föderalismus sich nicht doch beteiligen sollte.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, es sei zu unterscheiden zwischen dem sogenannten Blitzgesetz und dem eigentlichen Abstimmungsgesetz. Zu dem ersten Gesetz habe Bayern schon immer den Standpunkt vertreten, daß es verfassungswidrig sei; bei dem zweiten Gesetz sei diese Frage jedoch sehr schwierig und nicht ohne eingehendes Studium zu entscheiden.

Staatsminister Zietsch tritt auch dafür ein, daß Bayern sich nicht äußert.

Der Ministerrat beschließt, daß Bayern keine selbständige Äußerung abgibt.

Zu der Frage, ob der Bundesrat sich äußern solle, vertritt Ministerpräsident Dr. Ehard den Standpunkt, daß es sich um eine reine Rechtsfrage handle, die allein vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden könne. Der Bundesrat habe beim Zustandekommen des Gesetzes seine Meinung geäußert und nun habe das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden, ob er richtig gehandelt habe.

Staatsminister Dr. Seidel und Staatssekretär Dr. Koch meinen, daß der Bundesrat schon eine Stellungnahme abgeben könne, daß aber im vorliegenden Fall ein brauchbares Ergebnis, vor allem wegen des Zeitdrucks, nicht zu erwarten sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard betont, daß der Bundesrat vor allem deshalb in einer schwierigen Situation sei, weil die Zeit kurz sei. An sich müßte der Rechtsausschuß eine Stellungnahme des Bundesrates vorbereiten, über die dann der Bundesrat zu beschließen hätte. Aber der Rechtsausschuß könne das Gutachten unmöglich an einem Tag machen.

Staatsminister Dr. Seidel weist noch darauf hin, daß Bayern schon deshalb dafür eintreten sollte, daß der Bundesrat keine Stellungnahme abgibt, weil es als Land keine abgibt, da es sonst in die Lage kommen könnte, politisch doch irgendwie Stellung nehmen zu müssen.

Der Ministerrat beschließt, im Bundesrat den Standpunkt einzunehmen, daß eine Äußerung des Bundesrates zu dem Verfassungsstreit nicht angezeigt sei.66

24. Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau67

Staatsminister Dr. Seidel weist darauf hin, daß wegen dieses Gesetzes der Vermittlungsausschuß angerufen worden sei. Einer der Gründe hiefür sei gewesen, den § 12 des Regierungsentwurfs wieder herzustellen.68 Danach hätte die Aufsicht über die Kreditanstalt der Bundesfinanzminister, während im Bundestag der Wirtschaftsminister eingesetzt worden sei.69 Der Wirtschaftsausschuß sei aber der Meinung, daß die Aufsicht beim Wirtschaftsminister verbleiben solle, wie es der Bundestag beschlossen habe.70

Staatssekretär Dr. Ringelmann, der Bayern im Vermittlungsausschuß vertritt, erwidert, daß die Frage der Zuständigkeit auch bezüglich der Versicherungsaufsicht bestanden habe, daß sie dort aber bereits schon zu Gunsten des Bundesfinanzministers entschieden sei. Eine Divergenz zwischen Banken und Versicherungsaufsicht sei nicht erwünscht.

Staatsminister Dr. Seidel begründet die Zuständigkeit des Wirtschaftsministeriums mit sachlichen Gesichtspunkten und betont, daß die Kreditanstalt für Wiederaufbau auf das engste mit den Wirtschaftsministerien Zusammenarbeiten müsse.

Nachdem die Mitglieder des Vermittlungsausschusses an Weisungen nicht gebunden sind, sieht der Ministerrat von einer Beschlußfassung in dieser Angelegenheit ab.71

25. Neuwahl der stellvertretenden Vorsitzenden von Bundesratsausschüssen

Oberlandesgerichtsrat Dr. Gerner macht darauf aufmerksam, daß in dieser Woche die stellvertretenden Vorsitzenden des Innen-, des Rechts- und des Flüchtlingsausschusses neugewählt werden.

Staatssekretär Dr. Oberländer erklärt, daß er als stellvertretender Vorsitzender des Flüchtlingsausschusses in Aussicht genommen sei. Seine Wahl sei nur noch eine Formsache.

Staatsminister Dr. Müller erklärt, daß das Justizministerium auf den stellvertretenden Vorsitz im Rechtsausschuß keinen Wert lege.

Der Ministerrat sieht keine Veranlassung, im Innen- und im Rechtsausschuß eine bestimmte Kandidatur zu unterstützen.

III. Räumung des Truppenübungsplatzes Hohenfels72

Ministerpräsident Dr. Ehard wirft die Frage auf, wie es mit der Räumung des Truppenübungsplatzes Hohenfels stehe. Man werde wohl versuchen müssen, die Frist um ca. sechs Wochen verlängern zu lassen.73

Staatssekretär Dr. Oberländer erklärt, daß er mit Mr. Hale gesprochen und ihm mitgeteilt habe, daß es unmöglich sei, mit der Räumung des Lagers den Termin vom 1. 10. einzuhalten.74 Mr. Hale habe den Standpunkt vertreten, daß eine generelle Verlängerung der Frist nicht in Frage komme, daß es aber genügen werde, wenn 1/3 der Baracken bis 1. 10. und die weiteren 2/3 bis längstens 20. 10. geräumt würden. Sicher seien auch bis 1. 10. acht Baracken geräumt, so daß dann schon die ersten Pioniertruppen dort einziehen können. Die Amerikaner hätten für Transportzwecke ausreichend LKW zur Verfügung gestellt. Er glaube, daß die Räumung des Lagers ohne generelle Verlängerung des Termins, wenn auch mit Verzögerung, möglich sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, trotzdem einen Kabinettsbeschluß zu fassen und in einem Schreiben an den Landeskommissar diese Räumung in Etappen vorzuschlagen.75

Staatsminister Dr. Schlögl führt aus, daß die Räumung der Bauern und Siedler viel schwieriger sei. Sie erfordere viel mehr Vorbereitungen, außerdem kämen die Schätzungen nicht nach, so daß sich die Verkaufsverhandlungen in die Länge zögen. Man müsse sich beim Bundesfinanzministerium dafür einsetzen, daß als Vorauszahlung das Drei- bis Vierfache des Einheitswertes angesetzt werde.76 Er bitte auch das Wirtschaftsministerium, daß die Preisprüfer keine Schwierigkeiten machen. Er möchte anregen, daß wegen der Verlängerung der Räumungstermine ein offizieller Schritt erfolgt. Es sei schon schwierig, das geschlagene Holz rechtzeitig aus den Waldungen herauszuschaffen.77 Er beantrage, daß ein kleiner Ausschuß, bestehend aus dem Finanz-, dem Wirtschafts- und dem Landwirtschaftsminister und dem Staatssekretär für die Heimatvertriebenen, gebildet werde, der entscheiden könne, wenn schnelle Entscheidungen getroffen werden müssen.

Der Ministerrat beschließt, diesen kleinen Ausschuß wie vorgeschlagen zu bilden.

Staatsminister Dr. Schlögl regt an, für die Bauern und Siedler eine generelle Fristverlängerung von sechs Wochen zu beantragen.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, daß sofort an den Landeskommissar wegen der Räumung des Lagers geschrieben und schon in diesem Schreiben erwähnt wird, daß es auch notwendig werden wird, eine Verlängerung der Frist für die Bauern und Siedler zu erwirken78 Mit Einzelfragen, z.B. damit, ob man auch für die Bauern eine Etappenräumung vorschlagen könne, solle sich der gebildete kleine Ausschuß noch einmal befassen.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.79

IV. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Landtagswahl, Volksbegehren und Volksentscheid80

Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, daß die Novelle zum Beamtengesetz81 u.a. aus dem Grunde von der Alliierten Hohen Kommission beanstandet worden sei, weil in ihr die Nichtwählbarkeit von Beamten nicht vorgesehen war. Das Finanzministerium habe inzwischen einen neuen Entwurf zur Änderung des Beamtengesetzes und einen zweiten, getrennten Gesetzentwurf über die Frage der Wählbarkeit der Beamten ausgearbeitet. Es erhebe sich nun die Frage, ob die Nichtwählbarkeit der Beamten nicht im Rahmen eines Landesgesetzes geregelt werden sollte. Es bestehe wohl darüber Einigkeit, daß sie nicht in das Beamtengesetz aufgenommen werden solle, aber andererseits sei es notwendig, diese Frage gleichzeitig mit der Änderung des Beamtengesetzes zu regeln, damit die Besatzungsmacht keine Schwierigkeiten mache.

Der Ministerrat beschließt, die Frage der Wählbarkeit der Beamten in einem besonderen Gesetz zu regeln und dieses Gesetz zusammen mit der Novelle zum Beamtengesetz dem Landtag vorzulegen.

Ministerpräsident Dr. Ehard bittet die Ministerien, zu den beiden Entwürfen des Finanzministeriums, die den Ministerien zur Stellungnahme zugegangen sind, möglichst bald Stellung zu nehmen, damit die Entwürfe im Ministerrat beraten werden können. Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß alle Gesetzentwürfe vor der Vorlage an den Ministerrat mit den beteiligten Ressorts abgestimmt werden sollen, damit der Ministerrat sich nicht noch mit unwesentlichen Einzelfragen befassen muß.

Die Behandlung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Landeswahlgesetzes wird zurückgestellt, da die Stellungnahmen der Koalitionsparteien noch ausstehen.82

V. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die Besoldung und Versorgung der Volksschullehrer (Oberlehrergesetz)83

Ministerpräsident Dr. Ehard verweist darauf, daß die Schaffung von Oberlehrerstellen vom Landtag wiederholt gefordert worden ist,84 daß aber das Bundesfinanzministerium Schwierigkeiten mache.85

Staatsminister Dr. Schwalber führt aus, es handle sich bei der beabsichtigten Regelung einmal um eine rechtliche, aber auch um eine weittragende politische Frage. Nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums wäre es unmöglich, die Sache landesrechtlich zu regeln, weil die Reichsbesoldungsordnung geändert würde. Auf der anderen Seite stünden aber die Beschlüsse des Landtags.

Staatssekretär Dr. Koch vertritt die Auffassung, daß verfassungsrechtliche Bedenken gegen die landesrechtliche Regelung nicht bestehen. Die Reichsbesoldungsordnung sei nicht Bundesrecht geworden, da sie nicht zur konkurrierenden Gesetzgebung, sondern zur Rahmengesetzgebung des Bundes gehört. Es sei allerdings ein Bundesgesetz in Vorbereitung, nach dem eine Höherstufung von Beamten ohne gleichzeitige Übernahme eines höheren Amtes nicht möglich sein soll. Hier sei die Frage, ob der Bund im Wege der Rahmengesetzgebung eine solche Regelung für die Länder treffen könne. Das Justizministerium sei der Meinung, daß man über diese Bedenken hinweggehen könne, da einmal das Gesetz noch nicht da sei und zweitens die geplante Bestimmung wahrscheinlich gar nicht in dem Sinne auszulegen sei, daß eine Beförderung zum Oberlehrer unzulässig sei.

Staatsminister Dr. Schlögl stellt fest, daß es demnach rechtlich vertretbar und politisch geradezu notwendig sei, den Entwurf einzubringen.

Staatsminister Zietsch wirft die Frage auf, ob man nicht dem Wunsch des Bundesfinanzministeriums entsprechen sollte. Es sei die Frage, ob man nicht den früheren Oberlehrern einen Härteausgleich gewähren könne, ohne neue Oberlehrerstellen zu schaffen.

Staatsminister Dr. Schwalber weist darauf hin, daß die Masse der Lehrer für die Zeit ihres Lebens keine Aufstiegsmöglichkeit habe. Die Folge sei, daß die guten Kräfte vom Land abgezogen würden, weil sie dort nicht befördert werden können.

Staatssekretär Dr. Ringelmann führt aus, daß die Reichsbesoldungsordnung eine völlige Umstellung in der Besoldung gebracht habe. Für die Lehrer gebe es nur auf gewissen Stellen eine Zulage, eine Beförderung sei aber nur als Schulleiter möglich. Früher konnten Oberlehrer auf ihren alten Stellen befördert werden. Der Wiedereinführung dieses Systems stemme sich das Bundesfinanzministerium mit allen Kräften entgegen. Das Besoldungsrecht sei zwar nicht Bundesrecht geworden, aber der Bund könne durch ein Rahmengesetz Höchstbeträge für die Besoldung festlegen. Wenn man zugestehe, daß den Oberlehrern alter Art Unrecht geschehen sei, sollte man das wieder gutmachen, aber es sei eine andere Frage, ob man die Altersbeförderung wieder einführen will. Die Frage habe auch Bedeutung für den höheren Dienst, da auch die Gruppe A2c2 weggefallen sei. Ein Ausgleich sei durch die Erhöhung des Höchstbetrages der Gruppe A2c2 geschaffen worden. Ein ähnlicher Ausgleich wäre auch bei den Lehrern möglich. Für eine Übergangsregelung für die alten Oberlehrer, die bereits die letzte Dienstaltersstufe erreicht hatten, sei eine Gesamtsumme von DM 209000 erforderlich, die in Kauf genommen werden könnte.

Staatsminister Dr. Schwalber hält dem entgegen, daß es den Lehrern nicht nur auf das Gehalt, sondern auch auf den Titel ankomme. Nach einem dem Landtag vorliegenden Antrag solle auch der „Studienprofessor“ wieder eingeführt werden.86

Staatsminister Dr. Schlögl weist darauf hin, daß auch für die Landwirtschaftsräte keine Beförderungsmöglichkeit bestehe.

Der Ministerrat beschließt, den Entwurf des Oberlehrergesetzes dem Landtag vorzulegen.87

VI. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fürsorgegesetzes88

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, daß dieser Entwurf bereits dem letzten Landtag vorgelegt worden war mit der Anregung, seine Beratung mit der Gemeindeordnung zu verbinden. Da er nicht mehr verabschiedet worden sei, müsse er erneut eingebracht werden. Nachdem er in engem Sachzusammenhang mit der Gemeindeordnung stehe und zu dieser ein Gutachten des Senats eingeholt worden sei, schlage er vor, auch diesen Entwurf zunächst dem Senat zur gutachtlichen Stellungnahme zuzuleiten.

Der Ministerrat stimmt diesem Vorschlag zu.89

VII. Entwurf eines Gesetzes über das Apothekenwesen90

Die Beratung dieses Entwurfs wird zurückgestellt, da Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner und Staatssekretär Dr. Nerreter nicht anwesend sind.91

VIII. Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Anerkennung als rassisch, religiös und politisch Verfolgte vom 15. 11. 1950 (GVBl. S. 224  )92

Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, daß gegen diesen Entwurf das Justizministerium erhebliche Bedenken habe, die erst abgeglichen werden müßten. Er bitte die Ministerien, soweit noch nicht geschehen, ihre Stellungnahme zu dem Entwurf des Finanzministeriums bald abzugeben.

Die Beratung des Entwurfs wird zurückgestellt.

IX. Durchführung des Bundesgesetzes vom 13. 6. 1950 über die Unterhaltsbeihilfen für Angehörige von Kriegsgefangenen93

Auch die Behandlung dieses Punktes wird wegen der Abwesenheit von Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner zurückgestellt.94

X. Auflösung des Festhaltelagers Eichstätt'95

Staatsminister Dr. Müller berichtet, daß der Eingaben- und Beschwerdeausschuß des Landtags sich mit der Eichstätter Angelegenheit befaßt und ihn beauftragt habe, dem Ministerrat die Sache vorzutragen.96 Er sei der Meinung, daß es in Eichstätt nicht so weitergehen könne. Wegen 16 Internierten seien zwölf Mann Personal vorhanden. Jeder Internierte koste dem Staat monatlich etwa DM 500 bis 700. Der Eingaben- und Beschwerdeausschuß habe die Auffassung vertreten, daß man damit Schluß machen müsse und ersucht, daß die Regierung so rasch wie möglich einen Vorschlag über die Auflösung des Lagers dem Landtag unterbreite.

Der Ministerrat beschließt, die Staatsministerien der Justiz und der Finanzen zu beauftragen, gemeinsam einen Vorschlag zur Auflösung des Festhaltelagers Eichstätt auszuarbeiten.97

XI. Personalangelegenheiten (Oberster Rechnungshof)

Der Ministerrat beschließt, die Amtszeit des Vizepräsidenten des Obersten Rechnungshofs, Oskar von Schneider,98 der am 20. September das 65. Lebensjahr vollendet, bis zum 31. März 1952 zu verlängern.

XII. Gesetz über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrswesens99

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, daß in der letzten Ministerratssitzung der § 1 Abs. 2 des Entwurfs folgende Fassung erhalten habe:

„Die Angelegenheiten der Verkehrssicherheit werden, soweit sie grundsätzlicher Art sind, im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern bearbeitet.“

Diese Fassung sei unklar, weil sie nicht zum Ausdruck bringe, daß das Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr allgemein für die Angelegenheiten der Verkehrssicherheit zuständig sein soll und damit der alte Zuständigkeitsstreit zwischen Innen- und Verkehrsministerium nicht beseitigt werden würde. Er schlage deshalb folgende Fassung vor:

„Die Angelegenheiten der Verkehrssicherheit werden vom Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr, soweit sie grundsätzlicher Art sind, im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern bearbeitet.“

Staatsminister Dr. Seidel schlägt vor, den Satz umzustellen und die allgemeine Zuständigkeit des Staatsministeriums des Innern vorzusehen, das in grundsätzlichen Angelegenheiten das Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr beteiligen soll.

Auch Staatssekretär Dr. Koch spricht sich dafür aus, daß die Angelegenheiten der Verkehrssicherheit beim Staatsministerium des Innern verbleiben.

Staatsminister Dr. Seidel weist darauf hin, daß schon immer das Innenministerium für den Vollzug der Straßenverkehrsordnung und der Straßenverkehrszulassungsordnung zuständig war und daß er nicht verstehe, warum diese Dinge von der Polizei losgelöst werden sollen.

Ministerpräsident Dr. Ehard betont, daß diese Frage an sich ja schon im letzten Ministerrat entschieden worden sei und es sich bei dem Vorschlag lediglich um eine Klarstellung handle. Er habe nicht beabsichtigt, die ganze Frage noch einmal aufzurollen.

Staatsminister Dr. Schlögl tritt für den Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten ein und begründet dies vor allem damit, daß sonst sowohl das Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr als auch das Staatsministerium des Innern Techniker haben müßten. Es sei aber zweckmäßiger, wenn das Staatsministerium für Wirtschaft die Techniker des Verkehrsministeriums geschlossen übernehme.

Der Ministerrat erklärt sich mit dem Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten einverstanden.100

[XIII.] Ersatzwohnungsbauten in Garmisch und am Memmingerherg101

Staatsminister Zietsch gibt bekannt, daß die Ersatzwohnungsbauten in Garmisch und am Memmingerberg102 eingestellt worden seien, weil das Bundesfinanzministerium gebeten habe, über die bereitgestellten Mittel noch nicht zu verfügen. Er übergibt zwei Schreiben des Bundesfinanzministeriums dem Herrn Ministerpräsidenten mit der Bitte, entsprechende Gegenvorstellungen zu erheben.103

Staatssekretär Dr. Oberländer erklärt, es müsse daran festgehalten werden, daß nach Garmisch keine Truppen kommen, daß aber trotzdem gebaut werden müsse. Die Hälfte der Kaserne in Garmisch sei übrigens schon beschlagnahmt. Es seien offenbar durch Vorstellungen örtlicher Stellen in Bonn Mißverständnisse entstanden.104 Es sei notwendig, diese durch die Staatsregierung klarzustellen.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.105

Ministerialdirigent Dr. Schwend gibt hierzu bekannt, daß nach einer fernmündlichen Mitteilung von Staatsrat Rattenhuber106 die Mittel durch das Bundesfinanzministerium solange gesperrt seien, bis eine klare Entscheidung der Besatzungsmacht über die Freigabe der Kaserne erfolgt sei. Diese sei nach den Informationen von Staatsrat Rattenhuber in den nächsten Tagen, und zwar im negativen Sinne, zu erwarten.107

[XIV. Öffentliche Kritik am sozialen Wohnungsbau in Bayern]

Staatsminister Dr. Seidel weist darauf hin, daß nach einer Rundfunkmeldung der Senator Joseph108 sich auf einer Tagung in Lindau sehr herabsetzend über die Leistungen Bayerns auf dem Gebiet des sozialen Wohnungsbaus geäußert habe. Er halte es für notwendig, daß diese Äußerungen richtig gestellt werden.

Der Ministerrat beschließt, das Staatsministerium des Innern zu ersuchen,109 daß es sich den genauen Wortlaut der Rede des Senators Joseph beschafft und seine Äußerungen richtigstellt.

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
In Vertretung
gez.: Peter Bußler
Regierungsrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Karl Schwend
Ministerialdirigent