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Nr. 73MinisterratssitzungDienstag, 4. Dezember 1951 Beginn: 18 Uhr 15 Ende: 21 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Dr. Müller, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Dr. Baumgärtner (Presse- und Informationsamt).

Entschuldigt:

Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium).

Tagesordnung:

I. Entwurf eines Gesetzes über die Verwahrung geisteskranker, geistesschwacher, rauschgift- oder alkoholsüchtiger Personen (Verwahrungsgesetz). II. Gesetz über die Befriedung des Landtagsgebäudes. III. Entwurf einer Verordnung über die Bestimmung der obersten Dienstbehörde im Sinne des Kap. I des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen vom 11. Mai 1951. IV. Entwurf einer Verordnung über die Erhöhung der Renten für Verfolgte des Nationalsozialismus. V. Rechtsangleichung in Lindau; hier: Zuständigkeit der bayerischen Dienststrafgerichte. VI. Antrag auf Vorweggenehmigung der im ao. Haushalt für 1951 vorgesehenen Bauausgaben für den Wiederaufbau des Justizgebäudes in Augsburg in Höhe von 742000 DM. VII. Beteiligung des bayerischen Staates an der Eisenwerkgesellschaft Maximilianshütte mbH. VIII. Personalangelegenheiten. IX. [Universität München]. [X. Flüchtlingslager]. [XI. Staatsoperette]. [XII. Sylvensteinspeicher]. [XIII. Innwerk AG]. [XIV. Staatliche Baumaßnahmen]. [XV. Kraftfahrer in den Ministerien].

I. Entwurf eines Gesetzes über die Verwahrung geisteskranker; geistesschwacher, rauschgift- oder alkoholsüchtiger Personen (Verwahrungsgesetz)1

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, der Vorschlag des Staatsministeriums der Justiz, in Art. 5 Abs. 2 Satz 3 einzuschalten: „Spätestens aber bis zum Ende des Tages nach dem Ergreifen“ sei zwar berücksichtigt worden, er halte aber nach wie vor diese Änderung verfassungsrechtlich nicht für notwendig.2

Staatssekretär Dr. Koch ersucht, im Hinblick auf Art. 104 des Grundgesetzes3 diese Einschaltung doch zu belassen.

Nachdem sich Staatsminister Dr. Hoegner damit einverstanden erklärt, beschließt der Ministerrat, dem Art. 5 Abs. 2 Satz 3 in der vorliegenden Form zuzustimmen.

Staatssekretär Dr. Koch weist noch darauf hin, daß die zuständigen Referenten des Justizministeriums die Einfügung „zwingend“ nach dem Wort „Ordnung“ in Art. 1 für erforderlich hielten,4 und zwar mit Rücksicht auf Art. 98 der Bayer. Verfassung.5 Er teile diese Auffassung nicht und sei vielmehr der Meinung, daß Art. 1 in der vorliegenden Form richtig und zweckmäßig sei.

Der Ministerrat beschließt, den Gesetzentwurf dem Landtag zuzuleiten.6

II. Gesetz über die Befriedung des Landtagsgebäudes7

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erläutert kurz den Gesetzentwurf, der in Art. 1 bestimme, daß innerhalb des befriedeten Bannkreises des Landtagsgebäudes Versammlungen unter freiem Himmel und Umzüge nicht stattfinden dürften; insoweit wird das in Art. 113 der Bayer. Verfassung8 und in Art. 8 des Grundgesetzes gewährleistete Grundrecht der Versammlungsfreiheit eingeschränkt.9 Er betone, daß es sich lediglich um Versammlungen unter freiem Himmel und Umzüge, nicht aber um andere Veranstaltungen in Sälen usw. handle.

Ministerpräsident Dr. Ehard hält die in Art. 2 geregelte Ausdehnung des Bannkreises für zu groß und schlägt vor, den Halbmesser des Bannkreises um das Landtagsgebäude herum auf 1 km zu beschränken.

Der Ministerrat beschließt, dem Gesetzentwurf mit der Maßgabe zuzustimmen, daß in Art. 2 Satz 2 der Halbmesser auf 1 km festgelegt wird.10

III. Entwurf einer Verordnung über die Bestimmung der obersten Dienstbehörde im Sinne des Kap. I des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen vom 11. Mai 195111

Staatssekretär Dr. Ringelmann begründet kurz die Notwendigkeit dieser Verordnung.

Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich, ob die Verordnung tatsächlich schon mit dem 1. April 1951 in Kraft treten müsse.

Staatssekretär Dr. Ringelmann bejaht die Frage mit dem Hinweis darauf, daß schon einige Verfahren anhängig seien und deshalb diese Rückwirkung in den Gesetzentwurf aufgenommen werden müsse.

Der Ministerrat beschließt, der Verordnung in der vorliegenden Form zuzustimmen.12

IV. Entwurf einer Verordnung über die Erhöhung der Renten für Verfolgte des Nationalsozialismus13

Staatssekretär Dr. Ringelmann teilt aus der Begründung zu diesem Entwurf mit, daß nach § 13 Abs. 4 und § 14 Abs. 3 des Entschädigungsgesetzes14 bei der Bemessung der Renten die Versorgungsbezüge der Hinterbliebenen bzw. das Diensteinkommen eines mit dem Verfolgten vergleichbaren Beamten zugrundegelegt wird. Die mit Wirkung vom 1. Oktober 1951 vom bayer. Landtag beschlossene Erhöhung der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge der Beamten und der beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge mache auch eine Erhöhung der Renten für die Verfolgten notwendig.15 Die vorgesehene Erhöhung um 16% entspreche der Erhöhung der Beamtenbezüge, da bei letzteren nur das Grundgehalt und nicht auch der Wohnungsgeldzuschuß um 20% erhöht worden sei.

Der Ministerrat beschließt, dieser Verordnung zuzustimmen.16

V. Rechtsangleichung in Lindau; hier: Zuständigkeit der bayerischen Dienststraf gerichte17

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß die Zuständigkeit der bayerischen Dienststrafgerichte für den Kreis Lindau nicht durch eine Verwaltungsvereinbarung, sondern lediglich durch eine Rechtsanordnung erfolgen könne. Er schlage vor, der Rechtsanordnung folgenden Text zu geben:

„In Abänderung der Rechtsanordnung vom 4. 4. 1950 (Amtsblatt der bayer. Kreises Lindau Nr. 16) wird mit Zustimmung der Bayerischen Staatsregierung bestimmt, daß die bayerische Dienststrafordnung vom 29. 4. 1948 (GVBl. S. 67  ) im bayerischen Kreis Lindau unverändert zur Anwendung kommt, mit der Maßgabe, daß an die Stelle der Staatsregierung, des Ministerpräsidenten und der Obersten Landesbehörden der Kreispräsident tritt und daß in Ansehung der Zuständigkeit der Dienststrafgerichte der bayerische Kreis Lindau als zum Regierungsbezirk Schwaben und zum Landgericht Kempten zugehörig behandelt wird.

Diese Rechtsanordnung gilt mit Wirkung vom 4. 4. 1950.“

Der Ministerrat erklärt sich mit diesem Vorschlag einverstanden.

VI. Antrag auf Vorweggenehmigung der im ao. Haushalt für 1951 vorgesehenen Bauausgaben für den Wiederaufbau des Justizgebäudes in Augsburg in Höhe von 742 000 DM

Staatssekretär Dr. Koch erklärt, dieser Antrag sei bereits mit dem Finanzministerium besprochen worden, das seine Zustimmung in Aussicht gestellt habe. In der Begründung sei darauf hingewiesen, daß im letzten Rechnungsvierteljahr des laufenden Haushaltsjahres für dieses Bauprojekt keine weiteren Mittel bereitgestellt werden könnten, wenn bis dahin der Vorgriff nicht genehmigt sei.

Staatssekretär Dr. Ringelmann gibt dazu ein Schreiben des Herrn Staatsministers der Finanzen an den Herrn Staatsminister der Justiz bekannt, wonach dem Antrag zugestimmt, aber darauf verwiesen werde, daß im Falle der vorgriffsweisen Genehmigung der Haushaltsmittel durch den Landtag das Bayer. Staatsministerium der Finanzen sich die Entscheidung darüber Vorbehalten müsse, ob und in welchem Umfang Betriebsmittel zur Verfügung gestellt werden könnten.

In der erwähnten Note werde außerdem gebeten, in der drittletzten Zeile der Begründung des Antrags die Zahlen 2730000 DM und 1001000 DM entsprechend den Feststellungen der Obersten Baubehörde auf 2725000 DM und 1002 000 DM abzuändern.

Staatssekretär Dr. Koch erklärt sich damit einverstanden.

Der Ministerrat beschließt, den Antrag dem Landtag vorzulegen.18

VII. Beteiligung des bayerischen Staates an der Eisenwerkgesellschaft Maximilianshütte mbH19

Der Ministerrat erörtert in eingehender Aussprache alle Fragen, die mit dem Erwerb einer Beteiligung von 26% an der Eisenwerkgesellschaft Maximilianshütte mbH verbunden sind.

Dabei verliest Staatssekretär Dr. Ringelmann den Entwurf des Hauptvertrages zwischen dem bayer. Staat und der Friedrich Flick KG.20

Staatsminister Dr. Seidel begründet ausführlich die Forderung, daß sich Herr Flick im Hauptvertrag verpflichten müsse, den Kaufpreis von 20 Millionen DM in bayerischen Projekten anzulegen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann ersucht darum, ihm die Projekte bekanntzugeben, da er darüber mit Herrn Flick dann beim endgültigen Vertragsabschluß verhandeln müsse. Spätestens bis zur nächsten Ministerratssitzung müsse er eine Liste der vorgeschlagenen Projekte haben.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, daß die Vermittlung der Vorschläge durch Wirtschafts- und Finanzministerium erfolgen solle.

Der Ministerrat faßt daraufhin folgenden Beschluß:

Der Erwerb einer Beteiligung von 26% an der Eisenwerkgesellschaft Maximilianshütte mbH wird davon abhängig gemacht, daß der Kaufpreis von 20 Millionen DM in angemessener Form in von der Bayerischen Staatsregierung vorgeschlagenen Projekten investiert wird.

Staatssekretär Dr. Ringelmann macht noch darauf aufmerksam, daß diese Bedingung durch den Landtag gestellt worden sei, dem am 28. November der Antrag zugeleitet worden sei,21 für den Erwerb dieser Beteiligung eine vorgriffsweise Inanspruchnahme der notwendigen Haushaltsmittel zu beschließen.

Er könne sich Flick gegenüber bei den Verhandlungen auf den Standpunkt stellen, daß der Landtag auf solchen Bedingungen bestehen werde.22

VIII. Personalangelegenheiten

Der Ministerrat beschließt, den Ministerialrat im Bayer. Staatsministerium der Justiz Dr. Ludwig Rechenmacher,23 der am 17. August 1951 das 68. Lebensjahr vollendet hat, in den Ruhestand zu versetzen.

IX. Universität München24

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß die Zahlen, die er über die den Hochschulen zugewiesenen Mittel in der Pressekonferenz bekanntgegeben habe, auf genauen Unterlagen beruhten.25 Er halte es für notwendig, eine Besprechung einzuberufen, an der die Herren Staatsminister des Innern, der Finanzen und für Unterricht und Kultus sowie die beiden Rektoren der Universität und der Technischen Hochschule teilnehmen sollten. Dabei müsse eindeutig festgestellt werden, was nun bei den Hochschulen völlig zerstört worden sei, was bisher wieder hergestellt worden sei und welche Bauaufgaben besonders vordringlich seien. Dann müßte ein genauer Plan über die Reihenfolge der Baumaßnahmen aufgestellt werden.

Der Ministerrat erklärt sich mit dem Vorschlag einverstanden.

Staatssekretär Dr. Brenner teilt mit, aus einem Gespräch mit dem bisherigen Landeskommissar, Herrn Prof. Dr. Shuster, habe er erfahren, daß die Rockefeller Fonds das amerikanische Institut an der Universität München wahrscheinlich nicht mehr unterstützen werden, weil die Universität keinerlei Interesse an diesem Institut zeige. Es seien dort offensichtlich Bestrebungen im Gange, das Institut nicht hochkommen zu lassen. Er glaube, daß man sich auch einmal um diese Angelegenheit kümmern müsse.

[X] Flüchtlingslager

Ministerpräsident Dr. Fhard teilt mit, daß ihm Herr Staatssekretär Dr. Oberländer eine Aufstellung über die noch in Lagern befindlichen Heimatvertriebenen gegeben habe.

Staatssekretär Dr. Oberländer erklärt dazu, die Zahl der Lagerinsassen sei zwar etwas zurückgegangen, wenn man aber alle Lager, z. B. auch die bei den Betrieben usw. zusammennehme, komme man immer noch auf eine Zahl von 116000.

Er habe überdies schon einen Bauplan allen Mitgliedern des Kabinetts vorgelegt, wonach insgesamt 380000 DM erforderlich wären, wenn man Wohnungen für alle Heimatvertriebenen in Lagern bauen wollte. Es liege ein Vorschlag vor, jedem Heimatvertriebenen, der umsiedle, einen Betrag von 6000 DM zu geben; damit könnten die Massenlager, bei denen keinerlei Arbeitsmöglichkeit vorhanden sei, aufgelöst werden. Diesem Vorschlag hätten sowohl die Abgabe- wie die Aufnahmeländer zugestimmt; allerdings habe sich Bundesminister Wildermuth26 damit nicht einverstanden erklärt.

In diesem Zusammenhang müsse er nochmals darauf hinweisen, daß außerordentlich hohe Summen benötigt würden, um die Lager winterfest zu machen, ohne daß dadurch ein nachhaltiger Erfolg erreicht werde.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, an Hand des von Herrn Staatssekretär Dr. Oberländer bereits aufgestellten Programms den ganzen Fragenkomplex der Flüchtlingslager in einer der nächsten Kabinettssitzungen zu besprechen.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.27

[XI.] Staatsoperette28

Ministerpräsident Dr. Ehard wirft die Frage auf, ob man sich nicht überlegen müsse, die Staatsoperette, die einen sehr bedeutenden Zuschuß erfordere, aufzugeben oder zu verpachten.

Staatssekretär Dr. Brenner erwidert, bei einer Verpachtung könne das an sich nicht hohe Niveau der Staatsoperette überhaupt nicht mehr gehalten werden. Deshalb habe sich auch das Kultusministerium entschlossen, in Zukunft die Organisation der Staatstheater zu ändern. Er glaube aber, daß ein völliger Abbau des Gärtnertheaters auf zu großen Widerstand in weitesten Kreisen stoßen werde.

[XII.] Sylvensteinspeicher29

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, es liege ein Dringlichkeitsantrag, unterschrieben von Abgeordneten verschiedener Parteien, vor, demzufolge das Innenministerium ersucht werde, über den im außerordentlichen Haushalt vorgesehenen Betrag von 200000 DM für dieses Projekt vorgriffsweise zu verfügen;30 der Wirtschaftsausschuß habe nun beschossen, diesen Betrag auf 400000 DM zu erhöhen.31 Nachdem die Oberste Baubehörde ersucht, diesen Antrag zu vertreten, müsse er nach der Meinung des Finanzministeriums fragen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann entgegnet, er wisse nicht, wo diese Mittel hergebracht werden könnten und müsse sich gegen ständige Erhöhungen wenden. Der Ministerrat sei sich ja darüber einig gewesen, nichts weiteres zu tun, als für die Vorarbeiten 200 000 DM bereitzustellen.

Der Ministerrat beschließt, sich gegen die Erhöhung des Betrags auf 400 000 DM auszusprechen.32

[XIII.] Innwerk AG

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner fährt fort, die Innwerk AG habe bis jetzt noch keine Konzessionsgebühr gezahlt.33 Soviel ihm bekannt sei, schwebten noch Verhandlungen mit dem Bundesfinanzminister.

Staatssekretär Dr. Ringelmann bestätigt das und erklärt, die Verhandlungen gingen dahin, daß der bayerische Staat eine Minorität von 26% bekomme, was Bundesfinanzminister Schäffer auch zugesichert habe. Es sei richtig, daß das Innwerk, ohne die bayerischen Stellen zu unterrichten, arbeite. Das Innwerk habe in der Tat bis jetzt noch keinerlei Wasserbenutzungsgebühr gezahlt, deshalb habe er auch schon vorgeschlagen, diese und andere grundsätzlichen Fragen möchten vom Herrn Ministerpräsidenten mit dem Bundesfinanzminister besprochen werden. Die Aufstellung dieser Punkte gehe jetzt an die Staatskanzlei.

Ministerpräsident Dr. Ehard sichert zu, dann mit Bundesfinanzminister Schäffer zu sprechen.

[XIV.] Staatliche Baumaßnahmen34

Staatssekretär Dr. Ringelmann stellt fest, eine Hauptschwierigkeit liege darin, daß eigentlich die Mittel für die ganze Bauzeit zugewiesen werden müßten, wozu sie aber nicht ausreichten. Eine Kontrolle sei erst dann möglich, wenn die Oberste Baubehörde im Finanzministerium vertreten sei, wo dann alle Projekte mit ihr genau durchgesprochen werden könnten.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erkundigt sich, ob es zweckmäßig sein könnte, die wirtschaftliche Angelegenheit im Bereich der Obersten Baubehörde der Landesbodenkreditanstalt zu übertragen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erwidert, das würde über die Aufgabe der Anstalt hinausgehen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner macht dann darauf aufmerksam, daß schon Referenten für die einzelnen Ressorts von der Obersten Baubehörde benannt seien. Wie weit sich die Tätigkeit dieser Herren auswirke, wisse er allerdings nicht.

Staatssekretär Dr. Ringelmann stellt fest, daß davon im allgemeinen wenig zu merken sei.

Der Ministerrat beschließt, die Frage der Dringlichkeit der Staatsbauten und ihrer Reihenfolge sofort zu erörtern, wenn die Vorschläge von allen Ministerien eingegangen sind.

[XV.] Kraftfahrer in den Ministerien35

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner betont, die Entlohnung der Kraftfahrer müsse jetzt bald einheitlich geregelt werden. Ein ihm vorliegender Vorschlag gehe dahin, die Ministerfahrer mit monatlich 420 DM zu entlohnen, dagegen soll die Zahl der bei den sogenannten Kurierfahrern angerechneten Überstunden von 18 auf zwölf gesenkt werden. Dieser Vorschlag habe überall erhebliche Unzufriedenheit ausgelöst, da die Kurierfahrer nun behaupten könnten, ihre Bezüge werden zugunsten der Ministerfahrer herabgesetzt.

Auch gegen die vom Finanzministerium in der Note vom 28. November 1951 vorgesehene Regelung der Frage der Haftpflichtversicherung36 habe er Bedenken; danach müsse z.B. jedes Ressort prüfen, ob bei einem Unfall eine leichte oder grobe Fahrlässigkeit vorliege.

Staatssekretär Dr. Ringelmann teilt in diesem Zusammenhang mit, daß auch die Frage eines Pauschalvertrags zur Diskussion stehe. Eine solche Regelung würde aber viel zu weit gehen, da unter anderem in diesem Vertrag auch sämtliche Fahrer aller Bundesbehörden in Bayern aufgenommen werden sollten.

Ein Beschluß wird nicht gefaßt.37

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
Im Auftrag
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Ministerialrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Karl Schwend
Ministerialdirigent