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Editionsgrundsätze1 D

Textgrundlage

Die Texte der Ministerratsprotokolle werden auf der Grundlage der den Mitgliedern der Staatsregierung zugeleiteten hektographierten Exemplare (Umdrucke) vollständig abgedruckt. Hierbei handelt es sich um die autorisierte Fassung der Protokolle. Diese sind in verschiedenen Serien überliefert. Dabei handelt es sich um

- das den Akten der Staatskanzlei im Bayerischen Hauptstaatsarchiv (Abteilung II) zugeordnete Exemplar,2

- die Serie im Nachlaß Hoegner im Institut für Zeitgeschichte in München,3

- die Serie im Nachlaß Ehard in der Abteilung V des Bayerischen Hauptstaatsarchivs.4

Geringe Lücken in diesen Serien können durch die Parallelüberlieferungen geschlossen werden. Teilserien der Ministerratsprotokolle befinden sich

- im Nachlaß Hanns Seidel im Archiv für Christlich-Soziale Politik der Hanns-Seidel-Stiftung (ACSP) in München,5

- im Nachlaß Otto Weinkamm im Archiv für Christlich-Soziale Politik der Hanns-Seidel-Stiftung in München,6

- im Nachlaß Josef Müller im Archiv für Christlich-Soziale Politik der Hanns-Seidel-Stiftung in München,7

- im Bestand Sonderministerium (MSo) im Bayerischen Hauptstaatsarchiv,8

- im Bestand „Bevollmächtigter Stuttgart“ im Bayerischen Hauptstaatsarchiv.9

B99 Einzelne Protokolle finden sich in einer Vielzahl von Sachakten der Staatskanzlei und der Ministerien.10

Als Vorlage der hektographierten Protokolle dienten Entwürfe, die im Registraturexemplar der Bayerischen Staatskanzlei im Bayerischen Hauptstaatsarchiv überliefert sind. Es wird ergänzend herangezogen. Korrekturen des Ministerpräsidenten sowie des Sekretärs des Ministerrats in diesem Registraturexemplar werden in Anmerkungen festgehalten, falls ihnen Informationswert zukommt.11

Der Grundsatz der vollständigen Textwiedergabe wird dort durchbrochen, wo im Spannungsverhältnis zwischen Wissenschaftsfreiheit und Persönlichkeitsschutz die Wahrung der Persönlichkeitsrechte, insbesondere des informationellen Selbstbestimmungsrechts,12 vorrangig ist. Im vorliegenden Band mußte davon kein Gebrauch gemacht werden. Die Kabinettsprotokolle liegen damit der Öffentlichkeit ungekürzt vor.

Auslassungen sowie Zusätze des Bearbeiters werden stets durch eckige Klammem [] kenntlich gemacht. Abkürzungen sind beibehalten und im Verzeichnis der Abkürzungen nachgewiesen, ungebräuchliche Abkürzungen werden aufgelöst oder in die heute übliche Form gebracht. Orthographische und offensichtliche Schreibfehler, insbesondere bei Personennamen, werden stillschweigend korrigiert. Unterstreichungen und Sperrungen im Text werden nicht übernommen. Die Namen der Sprecher in den Ministerratsprotokollen werden durch Kursive wiedergegeben.

Dokumentenkopf

Die vom Bearbeiter einheitlich gestalteten Dokumentenköpfe enthalten Nummer und Datum, die Uhrzeit von Beginn und Ende der Sitzung, die Anwesenheitsliste und ab der Sitzung vom 10. 7. 1946 (Nr. 34) eine Liste der entschuldigt abwesenden Kabinettsmitglieder.13 Die Reihenfolge der Teilnehmer folgt der Vorlage. Ferner enthält der Dokumentenkopf die Tagesordnung entsprechend der den Ministerratsprotokollen vorangestellten Tagesordnung.

Für die unter dem Tagesordnungspunkt „Sonstiges“ beratenen Themen sowie für Themen, die eigenständig sind, aber innerhalb eines übergreifenden Tagesordnungspunktes behandelt wurden, hat der Bearbeiter eigene Tagesordnungspunkte formuliert. Diese werden ebenso in eckige Klammem gesetzt wie die sich daraus ergebende abweichende Numerierung der Tagesordnungspunkte. Die Tagesordnungspunkte werden im Text wiederholt. Dies geschieht in eckigen Klammem, wenn sie in der Vorlage nicht enthalten sind.

Der Tagungsort wird nur angegeben, wenn die Sitzung nicht in München stattfand.

Auch die in der Gestaltung leicht variierende Schlußformel – die Unterzeichnung durch den Ministerpräsidenten, den Leiter der Staatskanzlei und den Sekretär des Ministerrats – wurde in eine einheitliche Form gebracht.

Kommentar

Die Ministerratsprotokolle werden durch knappe Sachanmerkungen erläutert. Diese dienen als Verständnishilfe und verweisen auf weiterführende Literatur, auf die großen Quelleneditionen zur Nachkriegszeit und auf ungedruckte Quellen, die zur vertiefenden Beschäftigung mit den Texten heranzuziehen sind.

Bei den Aktenhinweisen wird primär auf die Akten der Bayerischen Staatskanzlei im Bayerischen Hauptstaatsarchiv Bezug genommen (StK). Dieser umfangreiche Bestand soll durch die Edition der Ministerratsprotokolle thematisch erschlossen werden (Fondsedition). Wo immer notwendig, werden weitere ungedruckte Quellen aus anderen Beständen herangezogen. Zu nennen sind in erster Linie für die seit Oktober 1945 im Rahmen des Länderrats der US-Zone in Stuttgart behandelten Fragen der Bestand „Landesdienststelle des Länderrats und der Zweizonenämter“ in der Bayerischen Staatskanzlei (MA) und deren in Stuttgart beim bayerischen Länderratsbevollmächtigten erwachsene Gegenüberlieferung (Bevollmächtigter Stuttgart). Herangezogen wurden ferner die Akten der Ministerien, besonders des Staatsministeriums der Finanzen, Material aus den einschlägigen Nachlässen, besonders Hoegners, Ehards und Pfeiffers sowie die Akten der amerikanischen Militärregierung für Bayern (OMGBY-Bestand).14

Sammlungen der Kabinettsvorlagen konnten nicht ermittelt werden; solche Zusammenstellungen existieren wohl auch nicht. Die einzelnen Vorlagen sind vielmehr, dem Sachaktenprinzip folgend, im sachlichen Zusammenhang in den Ministerialakten abgelegt worden und jeweils dort zu ermitteln.15 Einen partiellen Ersatz für das Fehlen von Sammlungen der Kabinettsvorlagen bildet eine Serie von Akten (StK-GuV), deren Entstehung auf die Praxis der Staatskanzlei zurückgeht, zu allen Gesetz- und Verordnungsentwürfen eine Stellungnahme zu formulieren. Auf diese Weise werden Entstehung, Behandlung im Ministerrat, Veränderungen und Aufhebung aller Gesetze und Verordnungen dokumentiert. Bislang wurden von der Staatskanzlei jedoch nur diejenigen Akten an das Bayerische Hauptstaatsarchiv abgegeben, die sich auf außer Kraft befindliche Gesetze und Verordnungen beziehen.

Regelmäßige Referentenbesprechungen zur Vorbereitung der Kabinettssitzungen fanden während des Kabinetts Hoegner nicht statt.16 Neben den in den Akten enthaltenen Regierungsentwürfen von Gesetzen und Verordnungen, den dazugehörigen Begründungen oder einzelnen anderen Kabinettsvorlagen stellen die als „Vormerkungen“ bezeichneten Vermerke der Referenten der Staatskanzlei zu einzelnen Tagesordnungspunkten der Ministerratssitzungen, die den Ministerpräsidenten in knapper Form über den Sachverhalt, dessen Entwicklung, den letzten Stand und die politischen Implikationen einer Sachentscheidung informieren und in der Regel mit einem Entscheidungsvorschlag schließen, die wichtigste subsidiäre Quelle zur Kommentierung der Ministerratsprotokolle dar.17 Weiter werden zur Kommentierung herangezogen der „Bayerische Staatsanzeiger“ (ab 1. Juni 1946)18, die „Süddeutsche Zeitung“ (ab 6. Oktober 1945), die „Neue Zeitung“ sowie die Pressemitteilungen des Presse- und Informationsamtes der Bayerischen Staatskanzlei „Die Information“.

Die im Protokolltext erwähnten Personennamen werden durch biographische Hinweise in den Anmerkungen kurz erläutert. Sie enthalten in der Hauptsache Lebensdaten, Beruf und Funktion zur Zeit der Erwähnung. Auch hier sind die schutzwürdigen Belange der Betroffenen oder Dritter zu wahren. Bei „Personen der Zeitgeschichte“ werden die Angaben in der Regel zu einem kurzen Lebenslauf erweitert. Die Biogramme werden möglichst bei der erstmaligen Erwähnung wiedergegeben, das Personenregister verweist durch Sternchen auf diese Stellen. Auf diese Weise wird über die Edition auch der personelle Wiederaufbau der Verwaltung und Justiz des Freistaates Bayern nach 1945 faßbar.19 Durch Verweise wird der Zusammenhang der Beratungen hergestellt.

Einleitung, Verzeichnisse und Register

Jedem Band wird eine Einleitung vorangestellt. Sie behandelt das Zustandekommen und das Ende des jeweiligen Kabinetts, die Biographie der regelmäßigen Teilnehmer der Kabinettssitzungen, den formalen Rahmen und Ablauf der Sitzungen, das Zustandekommen und den Charakter der Protokolle sowie den ereignisgeschichtlichen Zusammenhang, in dem die Kabinettssitzungen stattfanden.

Jedem Band werden folgende Verzeichnisse beigegeben:

- Inhaltsverzeichnis,

- Abkürzungsverzeichnis,

- Verzeichnis der Protokolle und der Tagesordnungspunkte,

- Verzeichnis der zitierten Quellen und Literatur.

Der Inhalt des Bandes wird durch ein Personenregister und ein Orts- und Sachregister erschlossen.