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Nr. 11MinisterratssitzungFreitag, 21. Dezember 1945 Beginn: 15 Uhr 20 Ende: 18 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Hoegner, Arbeitsminister Roßhaupter, Innenminister Seifried, Kultusminister Dr. Fendt, Finanzminister Dr. Terhalle, Wirtschaftsminister Dr. Erhard, Landwirtschaftsminister Dr. Baumgartner, Minister ohne Portefeuille Schmitt, Staatssekretär Staatsrat Dr. Pfeiffer, Staatssekretär Ficker (Innenministerium), Staatssekretär Staatsrat Dr. Ehard (Justizministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Staatssekretär Staatsrat Dr. Meinzolt (Kultusministerium), Reichsbahnpräsident Dr. Rosenhaupt, Reichspostpräsident Dr. Geiger.

Tagesordnung:

[I. Verpflichtung von Staatsrat Dr. Meinzolt]. [II. Genehmigung der von der KPD vorgeschlagenen Staatssekretäre]. [III. Übertragung einer Ministerratssitzung am 1. 1. 1946 im Rundfunk]. [IV. Stellungnahme der Staatsregierung zu Angriffen auf Ministerpräsident Hoegner]. [V.] Bericht über Stuttgart. [VI.] Personalfragen. [VII.] Grundsätze für die Ruhestandsversetzung von Beamten. [VIII.] Gesetz über die Errichtung einer bayerischen Verwaltungsschule. [IX. Rücktritt des Staatssekretärs im Finanzministerium Müller]. [X. Fragebogenfälschung]. [XI. Finanzierung der Sozialversicherung]. [XII. Angestelltentarife]. [XIII. Pension des ehemaligen Sozialministers Oswald]. [XIV. Ruhegehaltsfrage des ehemaligen Staatssekretärs Funke]. [XV. Kriegsgefangene Beamte]. [XVI. Finanzielle Unterstützung des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzpolitik der Münchener Gewerkschaften]. [XVII. Wiedereinführung der Kirchenlohnsteuer]. [XVIII. Stromversorgung der Eisenbahn].

[I. Verpflichtung von Staatsrat Dr. Meinzolt]

Ministerpräsident Dr. Hoegner begrüßt zunächst Minister Schmitt und wünscht ihm baldige völlige Wiederherstellung.1 Er begrüßt weiter Staatsrat Dr. Meinzolt, der nunmehr mit Genehmigung der Militärregierung sein Amt als Staatssekretär im Kultusministerium antreten könne.2 Hierauf nimmt er die Verpflichtung des neuen Staatssekretärs vor und überreicht ihm die vorläufige Bestallungsurkunde.

[II. Genehmigung der von der KPD vorgeschlagenen Staatssekretäre]

Weiter gibt Ministerpräsident Dr. Hoegner bekannt, daß die von der KPD vorgeschlagenen Staatssekretäre Ewald [Georg] Fischer und Georg Thury [Ewald Thunig] von der Militärregierung genehmigt seien3 und im nächsten Ministerrat verpflichtet würden.4

[III. Übertragung einer Ministerratssitzung am 1. 1. 1946 im Rundfunk]

Anschließend teilt Ministerpräsident Dr. Hoegner mit, daß am 1. Januar 1946 für den Rundfunk eine Ministerratssitzung von einer viertel Stunde abgehalten werden solle, in der jeder Minister Bericht über das vergangene Jahr erstatten und über die wichtigsten Aufgaben des neuen Jahres sprechen solle. Hiefür stünden jedem zwei Minuten zur Verfügung.

Staatsminister Schmitt regt an, die Reden der einzelnen Minister aufeinander abzustimmen.

Zu diesem Zweck schlägt Staatssekretär Dr. Pfeiffer vor, die Reden im Manuskript am nächsten Donnerstag in der Staatskanzlei einzuliefern.

Mit dieser Anregung herrscht allseitiges Einverständnis.5

[IV. Stellungnahme der Staatsregierung zu Angriffen auf Ministerpräsident Hoegner]

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, daß er vor Eintritt in die Tagesordnung noch eine Sache behandelt wissen wolle und ersucht hierzu Staatssekretär Dr. Pfeiffer Bericht zu erstatten.

Dieser führt aus:

Im letzten Ministerrat sei mitgeteilt worden, daß der Schweizer Rundfunk eine sehr merkwürdige Meldung gebracht habe, nämlich, daß die Vorsitzenden der Berliner Parteien beim Kontrollrat eine Beschwerde über die separatistischen Bestrebungen des Ministerpräsidenten eingereicht hätten.6 Diese Meldung des Schweizer Rundfunks sei ein Glied in einer Kette von Angriffen gewesen, die sich verhüllt und zum Teil auch unverhüllt gegen den Ministerpräsidenten gerichtet hätten. Der Ministerrat habe damals einstimmig beschlossen, daß das Presseamt eine gemeinsame Kundgebung der gesamten Staatsregierung zur Veröffentlichung bringen solle. Diese Kundgebung sollte nach der Sitzung formuliert werden und auch den damals abwesenden Ministern Roßhaupter und Schmitt und dem Staatssekretär Ficker vorgelegt werden, da diese Kundgebung nur dann einen Wert habe, wenn sie einstimmig erfolge. Wie nun die Mitglieder des Ministerrats gemerkt hätten, sei aber eine solche Kundgebung nicht ergangen. Er sei also verpflichtet, über die weitere Entwicklung dieser Angelegenheit Bericht zu erstatten:

Im Anschluß an die Ministerratssitzung sei eine solche Kundgebung formuliert worden, die den abwesenden Mitgliedern vorgelegt worden sei. Diese Erklärung habe zunächst die Zustimmung des Staatsministers Schmitt gefunden, die dieser aber am folgenden Tag wieder zurückgezogen habe. Gleichzeitig habe Staatssekretär Ficker die Unterzeichnung der Kundgebung abgelehnt. Staatssekretär Dr. Pfeiffer verliest hierauf die Schreiben von Staatsminister Schmitt und Staatssekretär Ficker vom 13. Dezember 1945. Weiter verliest er ein Interview von Ministerpräsident Dr. Hoegner, das am 7. Dezember in der „Neuen Zeitung“ veröffentlicht wurde und auf das in den beiden Briefen Bezug genommen war.7 Staatssekretär Dr. Pfeiffer erklärt weiter, daß in Ansehung der Verweigerung der Unterschrift durch zwei Mitglieder des Kabinetts die angekündigte Verlautbarung nicht an die Presse gegeben und somit der Auftrag des Ministerrats nicht ausgeführt werden konnte.

Ministerpräsident Dr. Hoegner führt hierauf aus, er glaube, daß das Schreiben von Staatsminister Schmitt von drei unrichtigen Voraussetzungen ausgehe:

1. Staatsminister Schmitt habe geschrieben, er, Ministerpräsident Dr. Hoegner, sei gegen Bildung eines gesamtdeutschen Parlaments. Er habe sich aber nur gegen ein direkt gewähltes Parlament ausgesprochen.8

2. Staatsminister Schmitt behaupte weiter, er, Ministerpräsident Dr. Hoegner, sei gegen eine Zentralregierung. Auch das sei ein Irrtum.

3. Was die eigene[n] außenpolitischen Vertretungen der Länder anlange, so habe auch er von einer zentralen Lenkung der Außenpolitik gesprochen. Trotzdem dürfe man aber das Recht auf diplomatische Vertretungen der Länder nicht verkümmern [lassen]. Dieser Zustand habe bis 1918 bestanden. Es ergebe sich daraus zwar klar, aber vielleicht doch nicht ganz unmißverständlich, daß die Länder nur in ihren eigenen Angelegenheiten diplomatische Vertretungen haben sollten, nicht dagegen in solchen, die der zentralen Regelung unterliegen. Er gebe zu, daß man darüber reden könne, ob das Bundesparlament direkt gewählt werden solle oder aus der Mitte der Länderparlamente. Das sei kein Glaubenssatz. Aber er als alter Politiker habe die verschiedenen Schwierigkeiten zwischen den Länderparlamenten und dem Reichsparlament erlebt. Es seien die Fraktionen in diesen verschiedenen Parlamenten verschiedener Ansicht gewesen. Deshalb habe er geglaubt, seinen Vorschlag machen zu müssen. Die Mitglieder der Länderparlamente würden auf diese Weise einen weiteren Blick für die Aufgaben des Bundes bekommen und andererseits nicht den Boden unter den Füßen verlieren. Es handle sich hier um eine persönliche Verlautbarung. Er sei durchaus nicht der Meinung, daß alle diese Konstruktion unterschreiben müßten. Er bemerke, daß ihm Vorwürfe in Norddeutschland und Hessen gemacht worden seien, daß er Separatist sei. Er habe aber niemals den Standpunkt vertreten, daß Bayern losgetrennt werden solle, weil er sich der verhängnisvollen Folgen bewußt sei. Es bedeute aber eine Entstellung, wenn von norddeutscher Seite Föderalismus mit Separatismus gleichgestellt werde. Deutschland sei ein Bundesstaat gewesen von 1870 bis 1919 und auch noch in der Weimarer Republik. Ebenso seien die Vereinigten Staaten9 und die Sowjetunion ein Bundesstaat.

Er wiederhole also, daß nach seiner Meinung das Schreiben des Ministers Schmitt von drei falschen Voraussetzungen ausgegangen sei. Er wolle keine politische Debatte heraufbeschwören und habe nur diese Irrtümer klarstellen wollen. Im allgemeinen bestimme er, der Ministerpräsident, die Richtlinien der Politik,10 er wolle aber keinerlei Zwang ausüben. Solche Zeitungsverlautbarungen wie das Interview stellten keine offizielle Politik dar, sondern seien persönliche Ansichten von einzelnen Mitgliedern der Regierung, soweit sie nicht in direktem Gegensatz zur Politik der Gesamtregierung stünden.

Staatsminister Schmitt stellt fest, die bisherigen ihm bekannten Äußerungen des Ministerpräsidenten hätten niemals erkennen lassen, daß er sich für eine Loslösung Bayerns vom Reich einsetzte. Als ihm daher die Erklärung der Gesamtregierung vorgelegt worden sei, habe er bedenkenlos mündlich seine Zustimmung gegeben. Wie er aber dann in der „Neuen Zeitung“ das Interview gelesen habe, habe er Staatssekretär Ficker zu sich gebeten und habe sich über die anderen Verlautbarungen informieren lassen. Er habe dann doch Bedenken bekommen und zwar aus dem Grunde, weil in Bayern Kräfte am Werke seien, die dem Separatismus huldigten.11 Auch die Zustimmung des früheren Ministerpräsidenten Schäffer zu den Ausführungen des Ministerpräsidenten Dr. Hoegner habe ihm zu denken gegeben.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt hiezu, daß ihm von einer solchen Zustimmung nichts bekannt sei.

Staatsminister Schmitt fährt fort, daß ihn diese Umstände veranlaßt hätten, seine Stellungnahme zu revidieren und zwar hauptsächlich von dem Standpunkt aus, weil Ministerpräsident Dr. Hoegner ein direkt gewähltes Parlament und ein Staatsoberhaupt für ganz Deutschland abgelehnt habe. Die Berufung auf die USA und die Sowjetunion ginge seiner Meinung nach fehl. Die Sowjetunion sei ein absoluter Nationalitätenstaat von 43 Nationen; ein Vergleich mit Deutschland, das ein Nationalstaat sei, sei nicht angebracht.

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt demgegenüber zu bedenken, daß eine Verschiedenheit der deutschen Stämme vorhanden sei.

Staatsminister Schmitt erklärt weiter, daß die KPD grundsätzlich auf dem Standpunkt des Zentralstaates stehe, aber föderalistische Länderregierungen nicht ablehne. Die Kommunisten hätten nichts gegen den Föderalismus, aber nur im Rahmen eines Zentralstaates. Ob das Parlament direkt gewählt werde oder nicht, spiele eine untergeordnete Rolle. Er könne aber auf keinen Fall irgendeine Tendenz unterstützen, die zu Separatismus führen könne.

Staatssekretär Dr. Pfeiffer erklärt, er fühle die Verpflichtung zu einer Feststellung:

Staatsminister Schmitt habe geäußert, daß ihm die Zustimmung des früheren Ministerpräsidenten Schäffer zu Bedenken Anlaß gegeben habe. Dadurch könne der Eindruck entstehen, daß die Politik von Ministerpräsident Dr. Hoegner diskreditiert werde, wenn der frühere Ministerpräsident sie in einem Punkte unterstütze oder billige. Damit werde gegen Schäffer der Vorwurf erhoben, daß er des Separatismus verdächtig sei. Er habe einige Monate mit ihm zusammengearbeitet. Ministerpräsident Schäffer habe überall mit aller Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht, daß nichts geschehen dürfe, was nur im entferntesten den Gedanken des Separatismus entstehen lassen könne.12 Er dürfe weiter darauf hinweisen, daß nach Referaten von Dr. Schäffer im Ruperti-Winkel die Ortsgruppen der Christlich-Sozialen Union Stellung genommen hätten gegen jede von außen hereingetragene Bewegung, am Bestand Bayerns und des Reiches etwas zu ändern. Er glaube, es geschehe durch eine solche Auffassung Dr. Schäffer unrecht. Es seien auch noch Mitglieder der alten Regierung im neuen Kabinett und wenn ein solcher Verdacht bestehen würde, dann wäre er selbst als Mitarbeiter Dr. Schäffers auch eine suspekte Persönlichkeit im Rahmen dieser Regierung. Er glaube aber, daß niemand diesen Eindruck habe, daß er für Separatismus zu haben sei, genau so wenig wie andere politische Freunde von ihm. Gegenüber der Überfremdung sei der weiß-blaue Gedanke stark betont worden, damit nicht der Unmut der Bevölkerung sich in einer Form Luft mache, daß es gefährlich werden könnte.

Ministerpräsident Dr. Hoegner hält sich ebenfalls verpflichtet, zu Ehren Dr. Schäffers festzustellen, daß er ihm bei einer der ersten Unterredungen im Juni dieses Jahres schon gesagt habe, er sei kein Separatist.

Staatsminister Roßhaupter bestätigt diese Ausführungen.

Staatsminister Dr. Erhard erklärt, er habe die Angriffe auf den Ministerpräsidenten aufgefaßt als Angriffe gegen die bayerische Staatsregierung. Die Nuancen in den Auffassungen schienen ihm nicht groß genug, um die Geschlossenheit der Regierung zu sprengen. Er glaube, es müsse tatsächlich eine geschlossene Entschließung herauskommen. Dies könne man um so mehr, als jeder wisse, daß die Verdächtigungen falsch seien und niemals zum Ausdruck gekommen sei, daß der Ministerpräsident separatistischen Tendenzen huldige. Man solle in diesem Falle geschlossen handeln ohne Rücksicht darauf, was sonst die einzelnen trenne.

Staatsminister Schmitt führt aus, nichts liege ihm ferner, als irgendwie Mißstimmigkeiten in die Regierung hineinzubringen. Er habe ausdrücklich erklärt, daß bisherige Ausführungen des Ministerpräsidenten immer dahin gelautet hätten, daß er sich für ein zentrales Deutschland, wenn auch föderalistisch aufgebaut, ausgesprochen habe. Er habe darin keinen Separatismus erblickt und tue es auch nach den heutigen Erklärungen des Ministerpräsidenten nicht. Die kommunistischen Mitglieder des Kabinetts würden die Entschließung unterschreiben.

Staatssekretär Ficker wünscht noch eine Ergänzung dieser Entschließung. Wenn uns in Bayern der Vorwurf des Separatismus gemacht werde, komme das daher, weil wir zu sehr die Eigenstaatlichkeit und zu wenig die Reichseinheit betont hätten. Dies habe den Verdacht mit sich gebracht. Deshalb sei es notwendig, in Zukunft die Reichseinheit stärker zu betonen.

Staatssekretär Dr. Pfeiffer meint hierzu, der Ausgangspunkt seien Angriffe gegen den Ministerpräsidenten als Chef der Bayerischen Regierung gewesen, der vollkommen in Einklang mit den Richtlinien und der Regierungserklärung, die von allen Kabinettsmitgliedern gebilligt seien, gehandelt habe. Aus dieser allgemeinen Lage heraus fühle er nicht den geringsten Anlaß, nunmehr zu anderen Themen Stellung zu nehmen. Was er als Regierungsmitglied zu sagen habe, das sei in der Regierungserklärung enthalten. Es bestehe also kein Anlaß, zu den Fragen des Reichsaufbaues und zu dem Willen zur Zusammenarbeit noch einmal zu reden, das stehe in der Regierungserklärung. Wenn wir es trotzdem täten, sehe es so aus, als ob wir uns zu verteidigen hätten. Wir hätten nur Anlaß, für den Ministerpräsidenten einzutreten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner führt zum Beweis dafür, welche falschen Auffassungen in Norddeutschland herrschen, an, daß ihm ein alter Freund geschrieben habe, er habe mit Entsetzen gehört, daß er Deutschland in eine Reihe von ohnmächtigen Bundesstaaten auflösen wolle. Die Leute hätten vollkommen vergessen, daß Deutschland bis zur Machtübernahme durch die NSDAP ein Bundesstaat gewesen sei.

Staatsminister Baumgartner führt aus, er nehme diese Dinge sehr ernst, weil bei den Amerikanern ebenfalls die Meinung vertreten werde, der Ministerpräsident sei Separatist. In diesem Sinne habe sich Oberst Gottlieb geäußert. Die Amerikaner seien aber falsch unterrichtet. Er schließe sich den Ausführungen des Wirtschaftsministers an, daß unbedingt eine Erklärung der gesamten Regierung hinausgehen müsse.

Hierzu erklärt Ministerpräsident Dr. Hoegner noch, daß in Stuttgart davon die Rede gewesen sei, daß Bayern sich an der allgemeinen Ernährung beteiligen müsse. Das habe er Oberst Gottlieb zugesichert, er habe aber hinzugefügt, wenn die bayerische Kuh gemolken werden solle, dann wollten wir sie selbst melken; wenn ein fremder Melker sich hinsetze, schlage die Kuh aus. Diese Äußerung sei in der Presse so wiedergegeben worden, daß er gesagt haben solle, wem die Milch gehöre, bestimmten wir. So würden aus der allgemeinen Animosität gegen Bayern seine Erklärungen verdreht. Die Kundgebung der Gesamtregierung sei nur eine Abwehr unberechtigter Angriffe.

Er bittet hierauf Staatssekretär Dr. Pfeiffer, den ursprünglichen Entwurf der Kundgebung noch einmal zu verlesen und bittet um Mitteilung, ob jetzt noch Bedenken hiergegen bestehen, nachdem darin doch auch von der Mitwirkung am künftigen Reichsaufbau gesprochen werde.

Hierzu erklärt Staatsminister Schmitt, er habe vorher schon gesagt, er habe dieser Resolution bedenkenlos zugestimmt, weil er die Vorgeschichte nicht gekannt habe. Aber auf Grund seiner anderen Informationen, teils durch die Zeitungen, teils durch seine Freunde, habe er seine Stellung revidieren müssen. Die heutige Aussprache habe aber gezeigt, daß er der Entschließung seine Zustimmung geben könne.

Staatssekretär Ficker schlägt noch einen Nachsatz vor, in dem mit allem Nachdruck betont werde, daß die Bayerische Staatsregierung den Separatismus ablehne und an der Wiederherstellung der Reichseinheit mitarbeite. Das sei seiner Ansicht nach notwendig, um von vorneherein alle Verdrehungen unmöglich zu machen.

Staatsminister Dr. Erhard schlägt vor, vielleicht mit einem Wort an den Passus der Regierungserklärung anzuknüpfen, wo es heiße, daß Bayern untrennbar mit dem Reich verbunden sei. Auch die praktische Politik Bayerns sei in diesem Geiste gehalten.

Staatssekretär Dr. Ehard führt noch aus, daß völlige Einigkeit darüber bestehe, daß das Reich erhalten bleiben solle. Aber darüber bestünden verschiedene Meinungen, ob man einen völlig zentralistischen Staat aufbauen solle oder ob man zu einem gesunden historischen, föderalistischen Aufbau zurückkehren solle. Nun müßte man doch bedenken, daß diese Fragen im Augenblick nicht gelöst werden könnten. Es sei aber ein demokratischer Grundsatz, daß man sich über werdende Dinge aussprechen könne. Dagegen müsse man sich wenden, daß man einfach einen anderen, der eine andere Meinung habe, als politisches Schwein hinstelle. Wenn jemand der Meinung sei: Ich will das Reich, ich will es aber föderalistisch aufgebaut haben, dann dürfe man ihm nicht unterschieben, er wolle überhaupt kein Reich. Im Ziel seien sich alle Regierungsmitglieder einig, man müsse aber von Anfang an dem entgegentreten, daß man in einem demokratischen Staatswesen einen anderen schon deshalb als einen unanständigen Menschen hinstelle, weil er eine andere Auffassung habe. Das sei seines Erachtens der Kernpunkt.

Staatsminister Dr. Erhard schlägt noch vor, in der Erklärung anstelle der Worte „eine billige und wenig anständige Methode“ zu setzen „eine billige und wenig würdige Methode“.

Damit herrscht allseitiges Einverständnis.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt weiter vor, folgenden Schlußsatz hinzuzufügen: Der Bayerische Ministerpräsident wiederholt mit der gesamten bayerischen Staatsregierung die Versicherung in der Regierungserklärung vom 22. Oktober 1945, daß wir Bayern uns mit dem deutschen Volke als dessen Teil untrennbar verbunden fühlen.

Hiermit herrscht allseitiges Einverständnis.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß die Erklärung in dieser Form von der gesamten Staatsregierung einstimmig angenommen sei und daß jetzt der Veröffentlichung nichts mehr im Wege stehe.13

[V. Bericht über Stuttgart]

Staatssekretär Dr. Ehard erstattet Bericht über die erste Konferenz der Justizminister in Stuttgart am 18. Dezember 1945. Bei dieser Konferenz seien auch Mitglieder der Militärregierungen von Frankfurt und Berlin anwesend gewesen. Es seien Fragen der Rechtsangleichung, der Organisation, des Erlasses von Gesetzen und auch das Denazifizierungsgesetz besprochen worden. Die Grundbuchämter und Registergerichte sollten wieder eröffnet werden, allerdings mit den durch das Gesetz Nr. 52 gebotenen Einschränkungen. Auch die Errichtung von Anwaltskammern14 sei in Aussicht gestellt worden. Weiter sei die Beteiligung von Laienrichtern im Strafverfahren, die Friedensrichter, die Einrichtung von Rechtsberatungsstellen besprochen worden; die Prüfungen für Referendare und Assessoren sollten bald wieder aufgenommen werden. Vom Kontrollrat sei eine neue Strafprozeßordnung ohne deutsche Mitwirkung beschlossen worden. Bei der Besprechung der Frage der Verfolgung von Nazi-Verbrechen und der Wiedergutmachung habe es sich herausgestellt, daß die meisten Amerikaner von den bereits vom Ministerpräsidenten vorgelegten Gesetzentwürfen noch gar keine Kenntnis hatten.

Sodann sei die Frage des Erfinderschutzes behandelt worden. Nachdem das Reichspatentamt nicht in Tätigkeit sei, habe man eine Anmeldestelle schaffen wollen, etwa in der Art wie bei Ausstellungen. In Groß-Hessen sei schon eine derartige Stelle in Tätigkeit. Nun sei aber mitgeteilt worden, daß es jeder Militärregierungsstelle verboten sei, irgendeine solche Stelle zu genehmigen. Es gebe nur die eine Möglichkeit, daß von allen Ländern eine gemeinsame Eingabe gemacht werde, in der auf die Notwendigkeit der Wiederaufnahme des Erfinderschutzes hingewiesen werde.15

Einen sehr weiten Raum habe die Besprechung des Denazifizierungsgesetzes eingenommen. Am Tage vorher habe eine Besprechung der beteiligten Ministerien von Groß-Hessen und Württemberg-Baden stattgefunden. Die bayerischen Vertreter seien in Stuttgart mit einem völlig neuen Entwurf überrascht worden, der von Groß-Hessen vorgelegt und auf den sich Hessen und Württemberg am Tage vorher geeinigt hätten. Die Hauptunterschiede des hessischen von dem bayerischen Entwurf seien folgende: Der hessische Entwurf sehe nur eine Zweiteilung vor, nämlich in Aktivisten und Mitläufer. Dagegen hätten sich sowohl Staatsminister Schmitt als auch er gewendet, da bei einer solchen Zweiteilung entweder die Gruppe der Aktivisten oder die Gruppe der Mitläufer zu groß werde. Es sei bemerkenswert, daß auch die Herren der Militärregierung der Meinung gewesen seien, man solle den Kreis der Aktivisten nicht allzu groß ziehen, damit man keine Radikalisierung schaffe. Man habe die hessischen Vertreter gefragt, was sie mit den Aktivisten endgültig und auf die Dauer machen wollten. Darauf sei geantwortet worden, das könne man heute noch nicht entscheiden, man habe heute nur ein Interesse daran, sie aus dem öffentlichen Leben radikal auszuschalten. Die endgültige Entscheidung müsse man dem gewählten Parlament überlassen. Bei den Herren der Militärregierung sei zum Ausdruck gekommen, daß man sich mit den Jugendlichen und den Mitläufern möglichst wenig beschäftigen solle. Was die Jugendlichen anlange, sei ein Vertreter der Frankfurter Militärregierung soweit gegangen, daß er habe entgegnen müssen, auch wir seien stark für die Schonung der Jugendlichen, aber man müsse doch darauf hinweisen, daß gerade unter den Jugendlichen große Fanatiker und vor allem die Führer der Werwolfgruppen waren. Hier müsse man sich Vorbehalten, eine Grenze zu ziehen. Schließlich habe die Militärregierung zugebilligt, daß man außer den Mitläufern und Aktivisten noch eine Mittelgruppe brauche. Ob man statt der im bayerischen Entwurf vorgesehenen vier Gruppen drei Gruppen mache, sei eine Frage des Ermessens. Staatsminister Schmitt und er hätten versucht, den hessischen Entwurf so umzugestalten, daß er dem bayerischen nahekomme, aber dies sei wegen der knappen Zeit unmöglich gewesen. Ein zweiter Hauptunterschied sei der, daß in dem hessischen Entwurf die Sühnemaßnahmen nicht enthalten seien. Die Ausschüsse sollten nur entscheiden, zu welcher Gruppe der Betreffende gehöre. Die Amerikaner hätten mit Recht erklärt, auf diese Weise schaffe man mindestens ein doppeltes Verfahren, noch dazu jeweils mit zwei Instanzen. Über die Schaffung einer Mittelgruppe habe man sich geeinigt, dagegen sei über die Frage der Sühnemaßnahmen keine Einigung erzielt worden. Es komme aber im Augenblick nicht darauf an, ziselierte Kleinarbeit zu leisten, sondern es müsse eine großzügige Bereinigung vorgenommen werden, die bis zum Zusammentritt des ersten gewählten Parlaments beendigt sei. Man habe im großen Ganzen den Eindruck gehabt, daß die Amerikaner sich für den Inhalt des Gesetzes sehr stark interessieren und daß auch sie der Meinung seien, daß es in der bisherigen Art nicht weitergehen könne. Die Sache habe sehr geeilt. Man habe den deutschen Vertretern keine Zeit mehr gelassen, einen gemeinsamen Entwurf auszuarbeiten. Die Amerikaner hätten schließlich den bayerischen Entwurf und den abgeänderten hessischen Entwurf mitgenommen. Im übrigen sei auf dieser Ministerkonferenz in vielen Punkten Fühlung genommen worden; sie solle jeden Monat wieder zusammentreten.

Staatsminister Dr. Baumgartner berichtet über seine Verhandlungen in Stuttgart mit General Hester. Die Amerikaner seien bereit, 150.000 t Lebensmittel über Bremen zu liefern, zuerst für Baden und Württemberg und Groß-Hessen, weil Bayern bis 1.6. 1946 versorgt sei. Insgesamt würden etwa 700.000 t für die amerikanische Zone benötigt. Es bestehe die große Gefahr, daß diese Menge transportmäßig nicht bewältigt werden könne. Darauf habe er aufmerksam gemacht. Bezüglich der Zusammenarbeit mit dem Länderrat bestehe von seiten des Obersten Gottlieb die Tendenz, alles zentral für die amerikanische Zone zu regeln und auch eine zentrale landwirtschaftliche Verwaltung einzurichten. Dagegen habe er sich gesträubt und eingewendet, daß der Länderrat zuständig sei.

Staatsminister Schmitt ergänzt noch kurz den Bericht von Staatssekretär Dr. Ehard. Die Vertreter von Baden und Württemberg hätten sich schließlich doch bewogen gefühlt, eine Bewährungsgruppe einzuschieben, wie sie im bayerischen Entwurf vorgesehen sei. Er schlage deshalb vor, daß er den hessischen Entwurf noch einmal durcharbeite und ihn mit den Sühnemaßnahmen ergänze. Im nächsten Ministerrat wolle er dann auf diesen abgeänderten Entwurf noch einmal kurz eingehen, damit er bis zum 4. Januar 1946 fertig sei. Die Sache dränge sehr.

Staatssekretär Krehle bittet auch, daß von unserer Seite alles getan werde, um die Angelegenheit zu beschleunigen. In Coburg setze man bereits Strafen fest, dort seien schon etwa 1 Million Mark eingegangen. Auch an anderen Orten sei es der Fall. Ein Geschäftsmann in Erding dürfe gegen Zahlung eines Betrages von 120.000 Reichsmark sein Geschäft weiter führen. In Erding könne man sich überhaupt für RM 2.000.- entnazifizieren lassen. Diese Gelder müßten sichergestellt werden, damit sie nicht in andere Kanäle versikkern.

Ministerpräsident Dr. Hoegner betont, daß von bayerischer Seite aus alles geschehen sei; die Schwierigkeiten kämen von den anderen Ländern, die vorher überhaupt nichts getan hätten. Sie hätten uns nur Vorwürfe gemacht, daß man sie nicht vorher gefragt habe. Jetzt hänge aber wieder alles. Er bemerke noch, daß auf der letzten Ministerpräsidenten-Konferenz vom 4. Dezember 1945 beschlossen wurde, daß das bayerische Gesetz die Grundlage bilden solle. Daran hätten sich die Hessen wieder nicht gehalten, sondern einen eigenen Entwurf gemacht, den man wieder überarbeiten müsse.

Staatssekretär Dr. Ehard fügt hinzu, eine gewisse Gefahr bestehe von seiten der Hessen merkwürdigerweise darin, daß sie auf einmal den Standpunkt einnehmen, man solle den armen Nazis nicht zu weh tun, sondern vielmehr eine große Geste machen.16 Er habe deswegen heftige Auseinandersetzungen gehabt. Man könne nicht so tun, als ob gar nichts geschehen sei. Die Trümmer unserer Städte lägen noch da und die Toten könnten wir auch nicht mehr lebendig machen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner setzt hinzu, daß, wenn ein Ministerpräsident wie der hessische erkläre, er habe bis zum 30. Juni 1934 nicht gewußt, ob er nicht selbst der NSDAP beitreten solle, weil er sie für Idealisten gehalten habe, man sich über nichts zu wundem brauche. Alles mit einem großen Schwamm wegzuwischen, das sei nicht unser Standpunkt und auch nicht der der Amerikaner.

Staatssekretär Dr. Ehard betont, die Amerikaner legten ein sehr großes Gewicht darauf, daß jeder Nazi-Einfluß ausgeschaltet werde, insbesondere auf dem Gebiete der Bildung der öffentlichen Meinung, der Erziehung und der Justiz. Es sei keineswegs so, daß die Amerikaner geneigt seien, das auf die Seite schieben zu lassen.

[VI. Personalfragen]

Staatssekretär Dr. Ehard beantragt die Ernennung des Personalreferenten im Justizministerium Landgerichtsdirektor Dr. Konrad zum Ministerialdirektor.17

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß dieser Antrag einstimmig genehmigt ist.

Staatssekretär Dr. Ehard beantragt weiter die Ernennung des Oberlandesgerichtsrats Wilhelm Roessner,18 des 1. Staatsanwalts Walter Roemer,19 des 1. Staatsanwalts Ernst Steffen20 und des Rechtsanwalts Wilhelm Dieß,21 sämtliche im Justizministerium, zu Ministerialräten. Bezüglich des Rechtsanwalts Dieß bemerkt er, daß dieser bereits 60 Jahre überschritten habe. Ministerpräsident Dr. Hoegner lege Wert darauf, einen Mann aus der Anwaltschaft in das Justizministerium zu bekommen, der das Anwalts- und Notariatswesen betreuen solle. Wegen der Frage der Besoldung des Rechtsanwalts Dieß wolle er durch eine besondere Note mit dem Finanzministerium in Verhandlungen treten.

Staatsminister Dr. Terhalle erklärt hiezu, daß hier die Frage der Ernennung, ob auf Lebenszeit oder auf Widerruf, geklärt werden müsse.

Staatssekretär Dr. Ehard führt aus, daß für Rechtsanwalt Dieß nur die Ernennung auf Lebenszeit in Betracht komme. Er gebe eine ausgezeichnete Praxis auf. Dies bedeute für ihn sowieso schon ein finanzielles Opfer.

Staatsminister Dr. Terhalle erwidert, daß diese Frage, Ernennung auf Lebenszeit oder auf Widerruf, den Ministerrat noch ein paarmal beschäftigen werde. Auch in seinem Ministerium liege ein derartiger Fall vor. Moralisch gesehen sei die Sache eindeutig, leider aber weniger eindeutig, wenn man vom geltenden Beamtenrecht ausgehe. Hier komme § 28 des Beamtengesetzes in Betracht, nach dem eine Ernennung auf Lebenszeit nur möglich sei, wenn der Bewerber die vorgeschriebenen Prüfungen bestanden oder sein Amt fünf Jahre verwaltet habe.22 Es bleibe nichts anderes übrig, als das Gesetz zu ändern, da man in vielen Fällen die benötigten Leute gar nicht bekomme, wenn man sich strikt an das Gesetz halte.

Staatssekretär Dr. Ehard erwidert, daß es sich bei Rechtsanwalt Dieß nicht um einen Außenseiter handle. Man müsse den Anwalt als ein Organ der Justizverwaltung betrachten. Man könne solche Kräfte nicht gewinnen, wenn man ihnen nicht die Möglichkeit der Anstellung auf Lebenszeit biete. Eine Reihe von Stellen könne man sowieso nicht besetzen. Die Militärregierung habe uns bereits vorgeworfen, warum wir keine Anwälte nähmen. Es habe sich gezeigt, daß die jüngeren Anwälte gar nicht daran denken, zu uns zu kommen, weil sie als Anwälte mehr verdienen und weil wir viel zu viel Hemmungen hätten, zuzugreifen. Auch die anderen Herren der Justiz hätten wesentlich günstigere Angebote bekommen, aber sie blieben, wenn sie nicht gerade besonders schlecht behandelt würden.

Staatsminister Dr. Terhalle erwidert, er glaube, daß man im Falle Dieß das Gesetz schon so interpretieren könne, aber auch auf dem Gebiete der Wirtschaft, der Finanz usw. ergäben sich ähnliche Fälle und dort sei die Grenze schwierig festzustellen. Lieber solle man das Gesetz ändern, als es durch Interpretationen zum Wanken zu bringen. In der Sache selbst bestehe ja keine Uneinigkeit.

Staatssekretär Dr. Ehard will die Angelegenheit noch in einer besonderen Note an das Finanzministerium klären.23

Staatsminister Roßhaupter kommt noch einmal auf die grundsätzliche Seite der Frage zu sprechen. In dem einen oder anderen Fall könne man durch Auslegung des Gesetzes helfen. Das alte Beamtenrecht sei aber auf normale Verhältnisse zugeschnitten. Auf die Dauer könne man damit nicht auskommen, weil es der jetzigen Lage keine Rechnung trage. Also müsse eine Abänderung der gesetzlichen Bestimmungen erfolgen. Das habe er schon früher vorgeschlagen, damals sei aber die Lage so gewesen, daß die Änderung eines bayerischen Gesetzes allein nichts geholfen habe, weil darüber die reichsgesetzlichen Bestimmungen gestanden seien. Jetzt sei man aber in der Lage, das Beamtenrecht ändern zu können. Man müsse es sogar ändern, wenn man die Staatsverwaltung neu aufbauen wolle.24 Er bitte darum, daß vom Finanzministerium die diesbezüglichen Änderungen vorgeschlagen und dann dem Ministerrat vorgelegt würden. Auch in seinem Ministerium komme er mit den geltenden Bestimmungen nicht aus. Er müsse versuchen, seine Beamten dauernd zu halten, weil diese Leute auch in der Gewerkschaftsbewegung gesucht und, wenn sie im Staatsdienst nicht entsprechend behandelt würden, dorthin gingen. Er fühle sich deshalb verpflichtet, für eine Änderung der gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmungen einzutreten.

Staatssekretär Ficker steht auf demselben Standpunkt.

Staatssekretär Dr. Pfeiffer erklärt sich vollständig einverstanden, meint aber, daß die ergänzenden Bestimmungen scharf umrissen werden müßten. Man müsse sich an den Stellenausweis halten und daran, daß die zu erfüllenden Aufgaben auch geleistet werden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß das jetzige Gesetz zwei Voraussetzungen habe, entweder die entsprechende Vorbildung für das Amt oder eine fünfjährige Bewährung im Amt.

Staatsminister Dr. Terhalle glaubt, daß man auch jetzt schon weiterkommen könne. Man könne die Beamten auf Widerruf genehmigen und dann sehr bald an die Gesetzesänderung herangehen, die man aber sehr gut überlegen müsse. Er empfehle, daß insoweit die Staatskanzlei und das Justizministerium eingeschaltet würden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner hält es für notwendig, daß für jedes Ministerium ein Schaubild hergestellt werde, auch schon für die Amerikaner.

Staatsminister Dr. Terhalle bringt noch etwas Grundsätzliches zur Sprache. Bei mehreren Anträgen würden Einstufungen erwogen, ohne daß ein Stellenplan vorliege. Wenn eine Stelle nicht vorgesehen sei, dann könne man nur für die Person selbst eine Ernennung aussprechen.

Abschließend stellt Ministerpräsident Dr. Hoegner fest, daß im Falle Dieß keine Schwierigkeiten bestehen, daß der Antrag also genehmigt sei.

Staatsminister Seifried stellt den Antrag, zum Flüchtlingskommissar für Bayern den Regierungspräsidenten Jaenicke, der nunmehr vollständig wieder hergestellt sei, zu ernennen.25 Mit dem Finanzministerium sei die Sache schon geklärt. Der Flüchtlingskommissar solle im Angestelltenverhältnis auf Dienstvertrag beschäftigt werden, die Bezüge sollten nach der Gruppe B 6 der Bayerischen Besoldungsordnung bemessen werden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß dieser Antrag einstimmig genehmigt sei.

Staatsminister Dr. Erhard beantragt, den Regierungsdirektor Dr. Deckert zum Ministerialrat zu ernennen. Es handle sich hier nur um ein Vorrücken. Dieser Antrag wird einstimmig genehmigt. Staatsminister Dr. Erhard stellt weiter den Antrag, Dr. Eggendorfer zum Ministerialrat auf Lebenszeit zu ernennen. Hier lägen allerdings formale Schwierigkeiten vor. Die Vorbildung des Dr. Eggendorfer erfüllte seiner Auffassung nach die Voraussetzungen für sein Amt.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bezweifelt diese Auffassung. Für diesen Fall müsse seiner Meinung nach das Gesetz geändert werden.

Staatsminister Dr. Terhalle schlägt für jetzt eine Ernennung auf Widerruf vor und in einigen Monaten die Ernennung auf Lebenszeit.

Staatsminister Dr. Erhard meint hierzu, daß die Militärregierung zweifellos der Gesetzesänderung zustimmen werde. Er glaubt daher, man könne den Beamten zusichern, daß, wenn die Militärregierung das von der Staatsregierung eingebrachte Gesetz genehmige, sie zu Beamten auf Lebenszeit ernannt würden.

Staatsminister Dr. Terhalle bezeichnet das als den gegebenen Weg.

Die Ernennung von Dr. Eggendorfer zum Ministerialrat wird unter diesen Voraussetzungen einstimmig angenommen.

Staatssekretär Dr. Pfeiffer beantragt, den Regierungsdirektor Dr. Kraus zum Ministerialdirektor in der Staatskanzlei zu ernennen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß dieser Antrag einstimmig angenommen wird.

Staatsminister Roßhaupter bringt noch eine grundsätzliche Frage zur Sprache. Er sei in seinem Ministerium genötigt gewesen, auch auf außerbayerische Beamte zurückzugreifen, weil gerade in seinem Ministerium streng vorgeschrieben sei, daß jeder Beamte politisch vollkommen unbelastet zu sein habe. Deshalb habe er auch Beamte berufen, die schon 1933 oder 1934 entlassen worden seien. Nun handle es sich um die Frage, ob Bayern dazu verpflichtet sei, den Schaden zu vergüten, den diese Beamten durch ihre Entlassung durch einen anderen Staat erlitten hätten. Es handle sich bei ihm um einen preußischen und einen sächsischen Beamten.26 Diese stellten sich nun auf den Standpunkt, sie seien durch den Nationalsozialismus geschädigt und verlangten eine gewisse Berücksichtigung bei der Wiedereinstellung. Man könne aber auf dem Standpunkt stehen, diese Beamten hätten in Bayern einen Schaden nicht erlitten und müßten sich an den Staat wenden, von dem er ausgegangen sei. Diesen Standpunkt habe er bisher vertreten. Er wolle aber diese grundsätzliche Frage dem Ministerrat unterbreiten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bezeichnet diese Frage als juristisch sehr einfach. Der Beamte sei im Dienst eines anderen Staates gestanden, er habe einen Anspruch nur gegen seinen früheren Arbeitgeber, der auf ihn ein Nazigesetz angewendet habe. Es sei untragbar, daß wir bei der Übernahme außerbayerischer Beamten einen solchen Schaden vergüteten. Etwas anderes sei die Anrechnung der früheren Dienstzeit, da müsse man loyal sein. Der Schaden aber könne nur vom früheren Arbeitgeber verlangt werden, das sei unanfechtbar.

Staatssekretär Dr. Ehard erklärt, daß bei der Justiz dieser Standpunkt immer eingenommen worden sei. Die außerbayerische Dienstzeit sei immer angerechnet worden.

Auch Staatsminister Dr. Terhalle spricht sich für die Anrechnung der Dienstzeit aus. Ein Schadenersatz durch den bayerischen Staat sei aber unmöglich.

Reichsbahnpräsident Dr. Rosenhaupt erkundigt sich, ob die Frage der Entschädigung denn überhaupt schon akut sei. Die Reichsbahn habe sich auf den Standpunkt gestellt, daß kein Schadenersatz bezahlt werde. Die Beamten kämen jetzt nur auf den Posten, den sie erreicht hätten, wenn sie nicht benachteiligt worden wären. Die Reichsbahn habe abgelehnt, Gehalt nachzuzahlen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, daß die Militärregierung zu dem Wiedergutmachungsgesetz bis jetzt keine grundsätzlichen Einwendungen gemacht habe.27 Genehmigt sei das Gesetz allerdings noch nicht. Man könne vorläufig nur das eine tun, daß Beamte, die 1933 gemaßregelt worden seien, auf die Stellen gesetzt würden, die sie normalerweise erreicht hätten. Von einer geldlichen Nachzahlung könne noch keine Rede sein.

Staatsminister Seifried teilt hiezu mit, daß die Stadt München die Unterschiedsbeträge nachzahle.

Staatssekretär Dr. Ehard bezeichnet die Sache als nicht so einfach. Man müsse zumindest doch das anrechnen, was der Beamte in der Zwischenzeit verdient habe. Es seien Fälle vorgekommen, daß entlassene Beamte in der Zwischenzeit ein Vielfaches von dem verdient hätten, was sie im Staat hätten verdienen können.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, daß diese Anrechnung in seinem Entwurf vorgesehen sei.

Staatsminister Roßhaupter stellt fest, daß Einstimmigkeit darüber bestehe, daß Entschädigung an Beamte, die Schäden außerhalb des Landes Bayern erlitten haben, nicht gezahlt werde. Er stellt nunmehr folgende Einzelanträge:

Oberregierungsrat28 Dünschede29 zum Ministerialrat auf Lebenszeit. Dünschede glaube, daß er zumindest für seine Person als Ministerialdirektor vorgeschlagen werden könnte. Er wolle sich das aber für einen späteren Zeitpunkt Vorbehalten. Die Ernennung von Oberregierungsrat Dünschede zum Ministerialrat wird einstimmig angenommen.30

Ministerialdirigent Dr. Wolf,31 den Leiter der Abteilung 6, für seine Person zum Ministerialdirektor.

Staatsminister Dr. Terhalle erklärt, daß dieser Fall von ihm eingehend geprüft worden sei. Er schlage seinerseits die Zwischenlösung des Ministerialdirigenten vor.

Hierzu erklärt Staatsminister Roßhaupter, daß man in Bayern den Ministerialdirigenten nicht gekannt habe und ihn nicht neu einführen wolle.32 Deshalb habe er Dr. Wolf für seine Person zum Ministerialdirektor vorgeschlagen. Wie der Stellenplan des Arbeitsministeriums ausfalle, sei eine Sache für sich.

Staatssekretär Dr. Ehard erklärt hiezu, der bayerische Ministerialdirektor stehe ohnehin eine Stufe tiefer als der Ministerialdirektor der Reichsbesoldungsordnung.

Die Ernennung von Dr. Wolf für seine Person zum Ministerialdirektor wird einstimmig angenommen.

Staatsminister Roßhaupter beantragt weiter, den Leiter der Abteilung 2,33 Herrn Oechsle,34 zum Ministerialrat zu ernennen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß die Ernennung von Herrn Oechsle als Ministerialrat auf Widerruf vorbehaltlich der Gesetzesänderung einstimmig angenommen wird.

In gleicher Weise wird der Antrag von Staatsminister Roßhaupter auf Ernennung des Herrn Kröpelin35 zum Ministerialrat einstimmig angenommen.

Staatsminister Roßhaupter stellt weiter den Antrag, den Oberregierungsrat Dr. Schieckel36 zum Ministerialrat zu ernennen. Dieser komme aus dem sächsischen Staatsdienst.

Auch dieser Antrag wird einstimmig angenommen.37

Staatsminister Dr. Terhalle beantragt, Herrn Hielscher38 zum Ministerialrat im Finanzministerium auf Lebenszeit zu ernennen. Falls dies nicht möglich sei, zunächst auf Widerruf. In dieser letzten Fassung wird der Antrag einstimmig angenommen.

[VII. Grundsätze für die Ruhestandsversetzung von Beamten]39

Punkt VII [III] der Tagesordnung wird zurückgestellt.40

[VIII. Gesetz über die Errichtung einer bayerischen Verwaltungsschule]

Das vom Innenministerium vorgelegte Gesetz41 über die Errichtung einer bayerischen Verwaltungsschule wird einstimmig angenommen.42

[IX. Rücktritt des Staatssekretärs im Finanzministerium Müller]

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, daß er eine traurige Mitteilung machen müsse. Es handle sich hier um den Staatssekretär des Finanzministeriums. Es sei ihm erklärt worden, daß er unter die Kategorie der Beamten falle, die vom CIC automatisch zu verhaften seien. Col. Jackson der hiesigen Militärregierung sei deswegen nach Frankfurt gefahren, um den Fall zu klären und die automatische Verhaftung hintan zu halten. Das sei zwar außerordentlich schwierig, aber in einzelnen Fällen möglich. In diesem Falle sei es nicht nur nicht gelungen, sondern es habe dazu geführt, daß Staatssekretär Müller nahegelegt wurde, zurückzutreten. Eigentlich sollte er überhaupt entlassen werden, aber weil er 1933 gemaßregelt worden sei, habe man ihm die Chance gegeben, seinen Rücktritt freiwillig zu erklären. Er sei nun zurückgetreten, damit seien für ihn die schweren Folgen einer Entlassung beseitigt. Die gegen Staatssekretär Dr. Müller erhobenen Vorwürfe, von denen er nicht feststellen könne, ob sie berechtigt seien, seien folgende: Gegen ihn lägen Berichte in Frankfurt vor, daß er die Entnazifizierung zu lax durchgeführt und sich geweigert habe, die Stellen von entlassenen Beamten wieder zu besetzen, da er sie für bayerische Beamte offen halten wollte, die doch wieder kämen.43 Col. [General] Adcock und der Referent in Frankfurt seien auf das Äußerste erbittert gewesen. Er bitte die Sache vertraulich zu behandeln. Er wolle nicht, daß Staatssekretär Dr. Müller dadurch noch mehr Nachteile erwachsen. Man müsse aber jetzt einen geeigneten Vertreter suchen.

Staatsminister Dr. Terhalle bezeichnet den Rücktritt Staatssekretärs Dr. Müller als einen zweifellos sehr großen Verlust für das Land Bayern. Auch persönlich bedauere er die Sache außerordentlich. Staatssekretär Müller habe sich heute mit ihm bei der Militärregierung verabschiedet. Wahrscheinlich handle es sich um ganz weit zurückliegende alte Dinge, die jetzt erst und zufällig nach Frankfurt gekommen seien. Es seien kürzlich zwei Herren der Militärregierung in der Frage der Denazifizierung bei Staatssekretär Müller gewesen. Denen habe er die erforderlichen Aufschlüsse erteilt, von denen diese befriedigt gewesen seien.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt abschließend fest, daß wohl alle diese Entwicklung bedauern. Man könne aber aus diesem Beispiel sehen, daß kein Beamter die notwendigen Denazifizierungsmaßnahmen irgendwie durchkreuzen oder auch nur hemmen dürfe.

[X. Fragebogenfälschung]

Staatsminister Seifried führt aus, Major Vacca habe eine gesetzliche Bestimmung verlangt, wonach das falsche Ausfüllen der Fragebogen für die Wählerliste unter Strafe gestellt würde. Er verliest einen Gesetzentwurf, der einstimmig angenommen wird.

[XI. Finanzierung der Sozialversicherung]

Staatsminister Roßhaupter bringt die Frage der Sozialversicherung zur Sprache. Bei dem starken Zustrom von Rentenberechtigten aus anderen Gebieten könne man die Renten nicht in der alten Höhe bezahlen, wenn den Flüchtlingen die Renten nach den bayerischen Bestimmungen bezahlt würden. Der Staat leiste sowieso schon einen Zuschuß von 8 Millionen im Monat. In vielen Fällen könne keine Rente deswegen bezahlt werden, weil keine Rentenbescheide vorgezeigt werden könnten. Es sei die Frage, ob neue Rentenbescheide zu erstellen seien, nicht nur für die Flüchtlinge, sondern auch für die einheimische Bevölkerung. Es müsse deshalb irgendeine Grundlage für die Neuberechnung der Renten gefunden werden. Diese Frage wolle er jetzt nicht behandelt wissen. Vordringlich geklärt müsse werden, wie man sich gegenüber den Flüchtlingen aus anderen Ländern verhalten solle, die als deutsche Volksangehörige Rechtsansprüche erworben hätten. Wir könnten diese Ansprüche nicht erfüllen ohne erhebliche Zuschüsse des Staates. Andererseits sei zu bedenken, daß diese Leute, wenn sie bei uns bleiben müssen, sonst der Fürsorge zur Last fallen. Auf jeden Fall müsse er es ablehnen, diese Renten zu bezahlen, ohne daß der Staat sich bereit erklärt, weitere nicht unerhebliche Zuschüsse für diesen Zweck zu gewähren.

Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, vom staatsrechtlichen Standpunkt aus scheine ihm die Sache nicht geklärt. Nach seiner Ansicht bestehe die zwangsweise Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an die 1938 und später von Hitler eroberten Gebiete nicht zu recht. Diese Eroberungen seien mit rückwirkender Kraft für nichtig erklärt. Nach dem ersten Anschein könnten also solche Renten zunächst nicht bezahlt werden. Es werde sich vielleicht empfehlen, so zu verfahren, wie es bei Ausländem geschehe, die in Deutschland gearbeitet und Versicherungsbeiträge bezahlt hätten. Bei denjenigen, die nicht im Reichsgebiet gearbeitet hätten, könnten wir nichts leisten. Sie hätten höchstens einen Anspruch auf Rückerstattung der Beiträge, aber auch das sei zweifelhaft.

Staatsminister Dr. Terhalle schlägt eine grundsätzliche Prüfung unter einem ökonomischen Gesichtswinkel vor. Die Leute hätten früher nicht im Inland gearbeitet. In der Sozialversicherung seien ja keine Reserven vorhanden, sondern man müsse aus den laufenden Beiträgen schöpfen. Die bayerische Bevölkerung werde also benachteiligt.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß man diese Frage nicht aus dem Handgelenk entscheiden könne. Sie müsse noch juristisch und staatsrechtlich überprüft werden. Auch die Amerikaner müßten ja zustimmen. Man müsse sich einigen und dann Vorschläge machen. Er neige mehr zum negativen Standpunkt, denn die vorübergehende Beitragszahlung verleihe keine Rentenansprüche.

Staatsminister Roßhaupter schlägt noch vor, man müsse auch prüfen, ob die Karenzzeiten erfüllt seien. Andererseits stehe die Sache so, daß, wenn keine Renten bezahlt würden, dann die allgemeine Wohlfahrtspflege eintreten müsse.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, daß dies ganz selbstverständlich sei, daß man für die Leute sorgen müsse. Es handle sich nur um den Weg, ob die Sozialversicherung belastet werde oder die Wohlfahrtspflege. Die Kosten würden letzten Endes immer an uns hängen bleiben.

[XII. Angestelltentarife]

Staatsminister Roßhaupter bringt noch eine Tarifangelegenheit zur Sprache und zwar bezüglich der Behördenangestellten. Das Arbeitsministerium sei daran, neue Tarife zu erstellen für alle möglichen Berufsgruppen. Einer sei bereits vollständig fertig und zwar der für die Angestellten der Militärregierung und der von ihr betriebenen Einrichtungen. Ein zweiter sei in Arbeit und das Arbeitsministerium sei daran, auch für die Behördenangestellten Erkundigungen über die einzelnen Tarife einzuziehen. Nun habe sich das Finanzministerium geweigert, diese Auskünfte zu erteilen und auch das Innenministerium habe Einspruch erhoben mit Rücksicht darauf, daß dem eine Anordnung der Militärregierung, eine Entschließung des Ministerpräsidenten vom 16. Juli 1945 und eine Entschließung des Staatsministeriums der Finanzen vom 18. Juli 1945 entgegenstehe. Andererseits habe das Arbeitsministerium von der Militärregierung den Auftrag, einen Tarif aufzustellen. Er schlage vor, daß zunächst vielleicht das Finanzministerium und das Innenministerium mit ihren Verbindungsoffizieren bei der Militärregierung ins Benehmen treten und diese auf das Gesetz zur Errichtung des Bayerischen Arbeitsministeriums hinweisen sollten, in dem dem Arbeitsministerium alle Tarifangelegenheiten übertragen seien. Er wolle das Gleiche bei seinem Verbindungsoffizier tun, damit eine Klarheit herbeigeführt werde. Die Frage der Tarifänderung spiele deshalb eine Rolle, weil das Arbeitsministerium daran gehe, die Bauarbeitertarife zu erhöhen und die Rüstungsarbeitertarife zu senken, da mit Rücksicht auf den Preisstop zwar eine Lohnerhöhung nicht stattfinden könne, aber trotzdem ein gewisser Ausgleich der Tariflöhne herbeigeführt werden müsse. Es müsse Klarheit geschaffen werden über die Zuständigkeit zur Aufstellung dieser Tarife. Wenn diese dem Finanzministerium oder dem Innenministerium zugesprochen werde, sei es ihm auch recht. Aber man müsse der Militärregierung sagen können, insoweit werde das Tarifrecht von den anderen Ministerien in Anspruch genommen.

Staatsminister Dr. Terhalle bittet, diese Frage unter allen Umständen gehörig durchprüfen zu lassen. Es müßte ein zentraler Tarif durch eine Behörde gestaltet werden. Wenn ein einheitlicher Tarif da sei, sei allerdings noch keine Garantie gegeben, daß überall richtig eingestuft werde. Er schlage vor, diese Frage von Ministerium zu Ministerium zu prüfen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß mit diesem Vorschlag allseitiges Einverständnis herrscht.

[XIII. Pension des ehemaligen Sozialministers Oswald]

Staatsminister Roßhaupter erklärt, er habe sich schon früher bemüht, für den früheren Sozialminister Oswald44 eine Erhöhung der Pension herbeizuführen. Oswald sei von den Nazis auf monatlich RM 300.- zurückgedrängt worden. Nun sei er unter Hinterlassung einer Witwe gestorben, deren Pension dementsprechend niedrig sei. Er schlage nun vor, der Witwe eine Pension von etwa RM 4.000.- jährlich zu gewähren, damit werde einigermaßen wieder gut gemacht, was vom Nationalsozialismus gesündigt worden sei. Die Witwe sei schon über 80 Jahre alt und fast erblindet, so daß es sich also nur um einen billigen Ausgleich handle. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.

[XIV. Ruhegehaltsfrage des ehemaligen Staatssekretärs Funke]

Staatssekretär Dr. Pfeiffer bringt im Anschluß daran den Fall des Staatssekretärs Funke45 zur Sprache. Diesem sei bei seiner Berufung als Staatssekretär versprochen worden, daß er als Beamter des Sozialministeriums angestellt würde und zwar mindestens als Ministerialrat. Nun sei er aber 1933 einfach hinausgeworfen worden und die ihm zugesicherte Sicherstellung sei unterblieben. Jetzt habe ein Gutachten ergeben, es sei ihm zwar eine Ministerialratsstelle in Aussicht gestellt worden, da er sie aber nicht bekommen habe, könne er auch kein Ruhegehalt bekommen, auch ein Unterhaltszuschuß sei nicht möglich. So werde aus rein formalen Bedenken die Wiedergutmachung eines ganz evidenten Unrechts unmöglich gemacht. Der Ministerpräsident habe aber entschieden, daß dieses Unrecht gutgemacht werden solle. Wenn auch der Wille des Ministerrats dahin gehe, werde sich wohl ein Weg finden, um auch diese Angelegenheit zu regeln.

Hierzu äußert Staatsminister Dr. Terhalle, diese Einstellung hätten auch seine Sachbearbeiter gehabt. Sie hätten vorgeschlagen, daß das Justizministerium hier mit einem Rechtsgutachten eingeschaltet werde.

Staatssekretär Dr. Ehard erklärt, er glaube dieses Gutachten sofort geben zu können. Nach formalem Buchstabenrecht könne man die Zahlung der Pension ablehnen. Es gebe aber gewisse Grenzen und zwar die des billigen Ermessens, die überschritten würden, wenn man die reine Tatsache zu einer rechtlichen Formel erstarren lasse.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt hierzu fest, daß man also zu einer Billigkeitsentscheidung komme.

Staatsminister Dr. Terhalle bittet noch um schriftliche Erstattung dieses Gutachtens.

Staatssekretär Dr. Pfeiffer stellt fest, daß also vom Ministerrat dem Grundsatz nach für Staatssekretär Funke die Pension eines Ministerialrats gebilligt werde.

Diese Feststellung wird von Ministerpräsident Dr. Hoegner bestätigt.

[XV. Kriegsgefangene Beamte]

Staatsminister Schmitt führt aus, daß im Zuge der Denazifizierung ein Mangel an qualifizierten Fachkräften eintreten werde. Es werde wahrscheinlich eine Reihe von Beamten geben, die von den Nazis nicht uk-gestellt und jetzt in Gefangenschaft seien. Er glaube, man solle sich entweder durch den Rundfunk oder durch die Presse an die Familien dieser Leute wenden, damit man durch einen Austausch sie frei bekomme und einstellen könne.46

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, daß dies wohl die einhellige Meinung sei, wenn hierzu irgendeine Möglichkeit bestehe. Er erklärt sich mit diesem Vorschlag einverstanden.

[XVI. Finanzielle Unterstützung des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzpolitik der Münchener Gewerkschaften]

Staatsminister Seifried beantragt, für den Wirtschaftsausschuß der Gewerkschaften eine laufende monatliche Zuwendung von RM 500.- auszuwerfen. Im Prinzip sei die Sache schon genehmigt,47 er wolle nur noch den formalen Antrag stellen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß dieser Antrag einstimmig genehmigt ist.

[XVII. Wiedereinführung der Kirchenlohnsteuer]

Staatssekretär Dr. Pfeiffer beantragt die Zustimmung des Ministerrats zu dem vom Kultusministerium vorgelegten Kirchenlohnsteuergesetz.48 Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.49

[XVIII. Stromversorgung der Eisenbahn]

Reichsbahnpräsident Dr. Rosenhaupt führt aus, daß die Elektrizitätsversorgung in Bayern auf außerordentliche Schwierigkeiten stoße. Diese wirkten sich auch auf die Versorgung der Eisenbahn aus. Er habe mit dem Lastenverteiler vereinbart, daß der Eisenbahn tatsächlich der Strom, den sie brauche, gegeben werde. Wenn die Züge nicht fahren könnten, müsse die Wirtschaft stille stehen. Für den Bezirk München könne die Eisenbahn den elektrisch betriebenen Personenverkehr wahrscheinlich wieder lockern, aber gleichwohl sei es notwendig, daß der Eisenbahn der notwendige Strom zur Verfügung gestellt werde. Diese Mitteilung dient zur Kenntnis.

Der Bayerische Ministerpräsident:
gez. Dr. Wilhelm Hoegner
Der Sekretär d. Ministerrats:
gez. Claus Leusser
Oberregierungsrat
Der Leiter d. Bayer. Staatskanzlei:
gez. Dr. Anton Pfeiffer
Staatssekretär