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Nr. 26MinisterratssitzungFreitag, 10. Mai 1946 Beginn: 15 Uhr 20 Ende: 18 Uhr 50
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Hoegner, Arbeitsminister Roßhaupter, Innenminister Seifried, Kultusminister Dr. Fendt, Finanzminister Dr. Terhalle, Landwirtschaftsminister Dr. Baumgartner, Wirtschaftsminister Dr. Erhard, Verkehrsminister Helmerich, Staatsminister für Sonderaufgaben Schmitt, Staatssekretär Dr. Pfeiffer, Staatssekretär Dr. Meinzolt (Kultusministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Staatssekretär Ficker (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Ehard (Justizministerium), Ministerialdirektor Dr. Kraus (Bayerische Staatskanzlei; zu Punkt II der Tagesordnung).

Tagesordnung:

I. Einheitlichkeit der Verwaltung. II. Staatsvertrag über die Verwaltung und den Betrieb der deutschen Eisenbahnen in der amerikanischen Besatzungszone. III. Die Ernährungslage in Bayern. IV. Auflösung der Bayerischen Heimat- und Königspartei. V. Eingliederung der Landesforstverwaltung in ein Ministerium. [VI. Jagdwesen]. [VII.] Verordnung über die Errichtung eines Landesbeschaffungsamtes für Polizeiausrüstung. [VIII.] Rückführung der Evakuierten. [IX.] Urlaubsregelung für das Jahr 1946. [X.] Entschließung der Betriebsobleute des oberbayerischen Kohlenbergbaues vom 5. Mai 1946. [XI.] Überführung der Property Control in die Verwaltung der Länder. [XII. Bodenreformgesetz]. [XIII.] Gesetz über das Feuerlöschwesen. [XIV. Gesetz über die Aufhebung des § 98 a des deutschen Beamtengesetzes]. [XV. Verordnung zum Vollzug des § 28 des Beamtengesetzes]. [XVI. Änderung des Gesetzes Nr. 2 über Personenkraftwagen von Mitgliedern der NSDAP]. [XVII. Flughafen Riem]. [XVIII. Mitgliedschaft von Ministern in Aufsichtsräten]. [XIX. Personalangelegenheit].

I. [Einheitlichkeit der Verwaltung]

Ministerpräsident Dr. Hoegner eröffnet die Sitzung und erklärt, er sei heute mit dem Innenminister zur Militärregierung gerufen und auf gewisse Tendenzen in der Staatsverwaltung hingewiesen worden, mit denen die Militärregierung nicht einverstanden sei.1 Einzelne Zweige der Verwaltung hätten sich verselbständigt, so daß die Verwaltung auseinanderzufallen drohe. Dies gelte insbesondere für die Fahrbereitschaftsleiter, für die Bevollmächtigten für den Nahverkehr, für die Wirtschaftsämter und für die Siedlungsämter, die alle nicht den Landräten und Regierungspräsidenten unterstünden.2 Col. Burns habe mit Nachdruck betont, daß unter allen Umständen verhütet werden müsse, daß die Staatsverwaltung in eine Reihe selbständiger Gebiete zerfalle und der Zusammenhang in den unteren und mittleren Instanzen verloren gehe. Er sei beauftragt, dafür zu sorgen, daß dies nicht eintrete. Der Ministerpräsident sei der Militärregierung gegenüber allein verantwortlich, auch für die Arbeit der Ressortminister. Wenn die Ressortminister Weisungen von Offizieren der Militärregierung bekämen, müsse er davon Kenntnis erhalten. Die Einheitlichkeit der Verwaltung werde am besten dadurch hergestellt, daß die Fahrbereitschaftsleiter, Siedlungsämter, Wirtschaftsämter in näheren organisatorischen Zusammenhang mit den Landräten gebracht würden. Er bitte die einzelnen Minister, sich die Sache zu überlegen und innerhalb einer Woche bestimmte Vorschläge zu unterbreiten.

Staatsminister Roßhaupter erwidert, er könne nicht verstehen, daß die Siedlungsämter eine selbständige Politik betreiben sollten. Sie seien den Landräten angeglichen, es könne sich nur darum handeln, daß der eine oder andere aus der Reihe tanze.

Staatsminister Dr. Erhard behauptet das Gleiche für die Wirtschaftsämter. Diese seien doch den Landräten disziplinär unterstellt.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, die disziplinäre Unterstellung genüge nicht, es müsse auch die notwendige Zusammenarbeit hergestellt werden. Der Regierungspräsident sei nicht nur Vertreter der inneren Verwaltung, sondern der gesamten Staatsregierung. Die Einheitlichkeit und Übersichtlichkeit der Verwaltung müsse wieder hergestellt werden. Es fänden auch noch Besprechungen innerhalb der Militärregierung statt, aber wir müßten inzwischen schon versuchen, einen engeren Zusammenhang herzustellen.

Staatssekretär Dr. Meinzolt erklärt, daß in den Monatsberichten der Regierungspräsidenten ständig über den bestehenden Zustand geklagt werde.3

Staatsminister Dr. Erhard meint, man habe es aber auch als wohltuend empfunden, daß die lokalen Instanzen nicht hineinfuhrwerken könnten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner fährt fort, es sei von der Militärregierung insbesondere erklärt worden, jetzt, da die Landräte gewählt würden,4 dürfe deren Zuständigkeit nicht von oben her ausgehöhlt werden.5

II. [Staatsvertrag über die Verwaltung und den Betrieb der deutschen Eisenbahnen in der amerikanischen Besatzungszone]6

Staatsminister Helmerich führt aus, der Staatsvertrag sei in langen Beratungen in Stuttgart zustandegekommen. Er habe große Schwierigkeiten gekostet. Hessen habe von Anfang an einen zentralistischen Standpunkt eingenommen, später habe sich auch Württemberg auf die Seite Hessens geschlagen.

Ministerialdirektor Dr. Kraus berichtet hierauf über die Entstehungsgeschichte und die Grundzüge des Staatsvertrags. Für den vorliegenden Entwurf habe er noch folgende Abänderungen vorzuschlagen:7

Zu § 3 [Vermögen]: Der letzte Halbsatz8 solle lauten: „Soweit sie es mit einer ordnungsmäßigen Betriebsführung für vereinbar hält und die Vermögenssubstanz gewahrt bleibt“.

In § 9 [Erwerb und Veräußerungen] Absatz 2 müsse es anstatt „Grundstücke“ „Liegenschaften“ heißen.

§ 19 [Kredite] Absatz 59 solle lauten: „Die allgemeinen Grundsätze über ein Eingehen von Verbindlichkeiten, soweit sie nicht im Wirtschaftsplan vorgesehen sind, und über die Anlegung der flüssigen Mittel bestimmt der Verkehrsrat“.

§ 21 [Wirtschafts- und Rechnungsprüfung] Absatz 2 Satz 210 müsse folgendermaßen abgeändert werden: „Der Leiter des Prüfungsdienstes wird auf Vorschlag des Präsidenten der Hauptverwaltung nach Anhörung der obersten Rechnungsprüfungsbehörden vom Verkehrsrat bestellt“. In Absatz 3 solle das Wort „Anregungen“ durch „Weisungen“ ersetzt werden.11 In Absatz 412 sollen hinter „Verkehrsrat“ die Worte „im Einvernehmen mit den obersten Rechnungsprüfungsbehörden“ eingefügt werden. Außerdem solle folgender Absatz 5 angefügt werden: „Die oberste Aufsicht über die Durchführung des Prüfungsgeschäftes wird von den obersten Rechnungsprüfungsbehörden der Länder wahrgenommen. Hierüber bleiben noch besondere Vereinbarungen Vorbehalten“.

§22 [Jahresabschluß] Absatz 413 solle lauten: „Der Jahresabschluß wird vom Länderrat nach Begutachtung durch die obersten Rechnungsprüfungsbehörden festgesetzt“.

§ 27 [Eisenbahnbeamte] Absatz 2 Satz 1 gehe zu weit.14 Er müsse folgendermaßen geändert werden: „Reichsbeamte, die sind, sind als deutsche Eisenbahnbeamte so zu behandeln, wie wenn sie Landesbeamte des Landes wären, in dem sie ihren Dienstsitz haben“.

In Absatz 3 solle in Zeile 3 das Wort „werden“ durch „bleiben“ ersetzt werden und in Zeile 5 die Worte „kraft Gesetzes“ gestrichen werden.15

In § 29 [Anstellung, Beförderung etc.] müsse ein neuer Absatz 3 eingeschaltet werden: „Bei der Annahme und Anstellung von Anwärtern ist der landsmannschaftliche Charakter nach Möglichkeit zu wahren“. Absatz 3 werde dann Absatz 4.

In § 30 [Besetzung der Dienstposten] Absatz 2 solle nach Satz 1 folgender Satz eingeschaltet werden: „Vor der Versetzung ist der Beamte zu hören“. Es müsse dann weitergefahren werden: „Die Zustimmung des Verkehrsministers …“

§ 32 [Dienstbezüge] Absatz 2 müsse lauten: „Änderungen der Besoldungsordnung für die Reichsbahnbeamten erläßt auf Vorschlag des Präsidenten der Hauptverwaltung der Verkehrsrat, soweit sie nicht durch einheitliche Verordnung geregelt sind“.

Staatsminister Dr. Terhalle führt aus, es handle sich um eine sehr wichtige wirtschaftspolitische und finanzpolitische Frage. Es bestehe die Gefahr, daß diese Frage rein im Ressortgeist gelöst werde. Es sei unmöglich für ihn, diese Vorschläge zu akzeptieren, wenn sie vorher nicht noch einmal gründlich durchgearbeitet werden könnten.

Staatsminister Dr. Erhard schließt sich dieser Stellungnahme an.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, daß er durch diese Stellungnahme in eine äußerst unangenehme Lage komme. Auf der letzten Länderratstagung seien ihm schwerste Vorwürfe gemacht worden, weil er nicht sofort diesem Entwurf beigepflichtet habe.16 Es sei ihm insbesondere vorgehalten worden, daß dieser Vertrag schon seit 10 Tagen vorliege und daß Württemberg-Baden und Hessen einstimmig beschlossen hätten, dem Entwurf zuzustimmen.17 Bayern versuche wieder einmal, Sonderpolitik zu treiben und die Eisenbahnen noch in seine Hand zu bekommen. Er sei diesem Vorwurf sehr energisch entgegengetreten und habe diese Unterstellung zurückgewiesen. Bayern habe niemals von sich aus die Eisenbahnen zurückverlangt, sondern im Verkehrsausschuß sei die Frage gestellt worden, ob die Länder bereit seien, die Eisenbahnen zurückzunehmen.18 Auf diese Frage habe allein der bayerische Vertreter und zwar mit Recht erklärt, wenn die Eisenbahnen zurückgegeben würden, dann sei Bayern in der Lage, sie selbständig zu verwalten. In der Presse sei die Sache ganz anders dargestellt worden, insbesondere in der Berliner Presse. Er habe nun sein Wort dafür eingesetzt, daß der Vertrag in der nächsten Kabinettssitzung behandelt und der Beschluß nach Stuttgart gegeben werde. Durch die Stellungnahme des Finanzministers werde er in die peinliche Lage versetzt, diese Zusage nicht einhalten zu können.19

Ministerialdirektor Dr. Kraus erklärt, die bayerischen Vertreter hätten das Menschenmögliche getan. Es seien auch Sicherungen eingebaut, daß der Finanzminister und Wirtschaftsminister nicht zu kurz kämen. Diese Minister seien im Verkehrsrat vertreten.20

Ministerpräsident Dr. Hoegner weist in diesem Zusammenhang auf § 14 [Verkehrsrat] hin, nach dem auch die anderen Minister Gelegenheit hätten, jederzeit im Verkehrsrat aufzutreten.21 Er könne sich nicht vorstellen, daß der Verkehrsminister eines Landes einer Regelung zustimmen werde, wenn er wisse, daß der Finanzminister seines Landes anderer Meinung sei. Mehrheitsbeschlüsse seien nicht möglich, da für Länderratsbeschlüsse immer Einstimmigkeit erforderlich sei. Das gelte selbstverständlich auch für den Verkehrsrat.

Staatsminister Dr. Erhard erwidert, nach § 15 habe der Verkehrsrat selbständige Aufgaben, die Beschlüsse hierüber bedürften nicht mehr der Zustimmung des Länderrats.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, daß auch in den anderen Ausschüssen in Stuttgart niemand überstimmt werden könne. Er sei der Meinung, daß die Belange des Finanz- und Wirtschaftsministeriums auf Grund der §§14 und 16 hinreichend gewahrt seien.

Staatsminister Dr. Terhalle erwidert, § 14 sei nur eine Kann-Vorschrift. §15 stelle eigene Zuständigkeiten fest.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt hierauf folgende Fassung des § 14 Satz 2 vor: „Er hat auf Antrag des Verkehrsministers als nicht stimmberechtigte Mitglieder die Vertreter von Landesfachministerien zuzuziehen“.

Staatsminister Dr. Erhard meint, die Fachminister bräuchten darüber hinaus noch ein Einspruchsrecht.

Staatssekretär Dr. Ehard fügt hinzu, der Länderrat werde gemäß § 16 nur befaßt auf Antrag des Präsidenten der Hauptverwaltung.22

Ministerpräsident Dr. Hoegner bezeichnet das Veto als eine bedenkliche Sache. Man könne aber in § 16/17 folgenden Satz anfügen: „Die gleiche Befugnis steht jedem Verkehrsminister zu“. Damit seien alle Sicherungen getroffen.

Staatsminister Dr. Terhalle fragt an, wie es sei, wenn in einer Sache der Verkehrsminister, der Finanzminister und der Wirtschaftsminister verschiedener Ansicht seien.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, daß dann der Ministerrat zu entscheiden habe. Er könne sich nicht vorstellen, daß ein Verkehrsminister in einer wichtigen Sache Vorstellungen des Finanzministers in den Wind schlage. Für diesen Fall könne aber der Finanzminister schon von Stuttgart aus den Ministerpräsidenten anrufen und die Sache vor den Ministerrat bringen. Er könne also jeden Beschluß des Verkehrsrats durch Anrufung des Ministerpräsidenten verhindern. Unter dieser Drohung werde sich der Verkehrsminister hüten, so abzustimmen, daß er hernach im Ministerrat Vorwürfe zu erwarten habe.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt hierauf vor, die einzelnen Paragraphen des Vertrags durchzugehen und einzeln über sie zu beschließen.

§§ 1 und 2 werden angenommen.

§ 3 wird mit der vorgeschlagenen Änderung angenommen.

§§ 4, 5 und 6 werden angenommen.

§ 7 ist bereits gestrichen.

§ 8 wird angenommen.

§ 9 wird mit den vorgeschlagenen Änderungen angenommen.

§ 10 wird angenommen.

Zu § 11 [Länderrat] erkundigt sich Staatsminister Dr. Terhalle, warum die Genehmigung des Haushalts- und Wirtschaftsplanes dem Verkehrsrat überlassen bleibe und nicht dem Länderrat Vorbehalten werde.23

Ministerialdirektor Dr. Kraus erwidert, das Interesse des Landes werde hinreichend durch den Verkehrsminister gewahrt, auch ohne daß der Apparat des Länderrats in Bewegung gesetzt werde.

Staatsminister Dr. Terhalle widerspricht dieser Auffassung. Der Eigentümer dürfe sich nicht seines Verfügungsrechtes begeben.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, der Verkehrsminister habe nicht die Verpflichtung, den Wirtschaftsplan vor den Landtag zu bringen. Eine parlamentarische Beratung sei überhaupt nicht vorgesehen. Dies sei ein Übelstand. Unter diesem Gesichtspunkt schlage er vor, daß die Genehmigung des Haushalts- und Wirtschaftsplanes dem Länderrat Vorbehalten bleibe. Der Ministerpräsident werde vorher sein Parlament befragen.

Staatsminister Dr. Fendt meint, es sei notwendig, daß auch der Verkehrsrat einstimmig entscheiden müsse. Wenn der Länderrat einstimmig entscheiden müsse, sei damit nicht gesagt, daß dies auch für den Verkehrsrat gelte.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, in § 15 Absatz 2 hinter „Bedeutung“ das Wort „einstimmig“ einzusetzen. Damit seien zwei Sicherungen gegeben.24

§ 11 wird auf Grund dieser Änderung des § 15 Absatz 2 nunmehr angenommen.

§§12 und 13 werden angenommen.

§ 14 wird in der abgeänderten Fassung angenommen.

Staatsminister Dr. Terhalle regt an festzulegen, daß der Finanzminister und Wirtschaftsminister über die Tagesordnung unterrichtet werden sollen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, daß man dies den Ausführungsbestimmungen überlassen müsse, daß die Fachminister zu verständigen seien, wenn Angelegenheiten auf der Tagesordnung stehen, welche die Fachminister berühren können.

§§15 und 16/17 werden in der abgeänderten Fassung angenommen.

§ 18 wird angenommen.

Staatsminister Dr. Terhalle erkundigt sich, was der Absatz 3 von § 19 bedeuten solle. Solle er heißen, daß die Schuldverschreibungen mündelsicher seien oder daß der Staat für sie hafte oder daß sie steuerpolitisch gleichgestellt seien?25

Zu Absatz 4 habe er zu bemerken, daß es eine Länderschuldenverwaltung nicht gebe, das wäre eine neue Institution. Man solle anstelle von „Länderschuldenverwaltung“ sagen „Schuldenverwaltung der einzelnen Länder“.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt folgenden Zusatz zu Absatz 3 vor: „Soweit die letzteren in den drei Ländern gleichmäßig behandelt werden“.

§ 19 wird in der abgeänderten Fassung angenommen.

§ 20 [Rechnungsführung] wird angenommen.

§ 21 [Wirtschafts- und Rechnungsprüfung] wird mit den vorgeschlagenen Änderungen angenommen.

§§ 22 mit 28 werden angenommen.

§§ 29 und 30 werden mit den vorgeschlagenen Änderungen angenommen.

Auch die §§31 mit 44 werden angenommen, davon die §§ 32 und 4326 mit den vorgeschlagenen Änderungen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt abschließend fest, daß der Staatsvertrag im ganzen mit den entsprechenden Änderungen angenommen sei. Der Staatsvertrag müsse nun mit diesen Änderungen nach Stuttgart gegeben werden. Außerdem solle Stuttgart noch heute telefonisch verständigt werden.27

Staatsminister Helmerich teilt mit, daß am Montag eine Sitzung des Verkehrsausschusses stattfinde.28

Ministerialdirektor Dr. Kraus hofft, daß in dieser Sitzung der Vertrag mit den Abänderungen durchgedrückt werden könne. Wenn sich aber noch kleine Abänderungen ergäben, dann bitte er, daß die Kabinettsmitglieder den Ministerpräsidenten ermächtigten, diesen kleinen Abänderungen zuzustimmen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner fügt an, weitere Schwierigkeiten könne man nicht machen, es seien aber Sicherheiten eingebaut, auf denen wir bestehen müßten.

Ministerialdirektor Dr. Kraus fragt, ob man unter allen Umständen auf diesen Sicherungen bestehen müsse.

Diese Frage wird von Staatsminister Dr. Terhalle bejaht.

Staatsminister Helmerich hält es für zweckmäßig, daß Vertreter des Finanz- und Wirtschaftsministeriums zur nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses kommen sollten.

Staatsminister Dr. Terhalle erwidert, daß er selbst erscheinen werde.29

III. [Die Ernährungslage in Bayern]

Staatsminister Dr. Baumgartner führt aus, die Ernährungslage sei so ernst,30 daß er sich verpflichtet fühle, dem Kabinett hiervon Mitteilung zu machen. Es sei nur noch Brotgetreide bis etwa Mitte Juni vorhanden. Die amerikanische Militärregierung werde von ihm laufend ins Bild gesetzt. Die Erfassung und Ablieferung gehe weiter, aber mehr als 10.000 to seien nicht mehr herauszubringen. Er habe bereits Vorschläge gemacht, daß dem Brot Kartoffeln beigemischt werden sollen. Hiefür sei aber die Einwilligung des Kontrollrats notwendig. Andererseits habe er erfahren, daß 60.000 to Getreide von Amerika unterwegs seien. Er habe dringend gebeten, daß hiervon mindestens 20.000 to nach Bayern kommen. Der Juni könne vielleicht noch überbrückt werden, die größten Schwierigkeiten entstünden im Juli und August.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, General Clay habe in Stuttgart beruhigende Versicherungen abgegeben.31 Ein Anlaß, eine Hungerkatastrophe befürchten zu müssen, scheine ihm nicht zu bestehen. Er müsse allerdings darauf hinweisen, daß durch Verdächtigungen bayerischer Bauern in amerikanischen Zeitungen, daß sie ihre Ablieferungspflicht nicht erfüllten, vorübergehend eine sehr schwierige Lage entstanden sei. Der Inhalt dieser Zeitungsmeldungen habe sich als völlig falsch herausgestellt. Diese Meldungen stammten aus einem Nachbarland.

Staatsminister Dr. Baumgartner führt aus, die DANA32 habe diesen falschen Bericht gebracht. Er habe eine scharfe Berichtigung im bayerischen Bauernblatt gegeben.33 Er wolle auch veranlassen, daß im Rundfunk eine Berichtigung komme. Die Bauern hätten bis zu 94% des Ablieferungssolls erfüllt, Württemberg-Baden und Hessen hätten nicht das hohe Ablieferungssoll. Er müsse jeden Vergleich mit diesen Ländern ablehnen, weil die Umlagezahlen nicht übereinstimmten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner fügt hinzu, daß das bayerische Umlagesoll überdies noch auf nachweisbar falschen Voraussetzungen beruhe.

Staatsminister Seifried scheint es wichtig, Wege zu finden, um in der amerikanischen Presse die Richtigstellung zu veranlassen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, daß hierzu das Presse- und Informationsamt der Staatskanzlei eingeschaltet werden solle.

Staatsminister Dr. Baumgartner erklärt, er werde für das Informationsamt einen entsprechenden Artikel vorbereiten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner führt noch aus, die amerikanische Militärregierung habe sofort erklärt, daß sie von der Loyalität Bayerns vollkommen überzeugt sei.

IV. [Auflösung der Bayerischen Heimat- und Königspartei]34

Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, daß er soeben von der Militärregierung die Mitteilung erhalten habe, daß die bayerische Heimat- und Königspartei aufgelöst und ihr jede Tätigkeit verboten sei.35 Durch den Innenminister seien die erforderlichen Schritte zu unternehmen, insbesondere auch hinsichtlich der von dieser Partei bereits eingereichten Wahlvorschläge.36

V. [Eingliederung der Landesforstverwaltung in ein Ministerium]

Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, der Arbeitsminister habe bereits ein Gutachten über diese Frage erstattet, das allen Kabinettsmitgliedern zugegangen sei.37 Er bittet ihn, noch einmal kurz Bericht zu erstatten.

Staatsminister Roßhaupter wiederholt in Kürze die Ausführungen seines Gutachtens. Er halte es für das zweckmäßigste, wenn die Landesforstverwaltung in das Landwirtschaftsministerium eingegliedert werde. Wenn dies wirklich ein Mißgriff sein sollte, dann könne man später wieder eine Änderung vornehmen, weil die Landesforstverwaltung als geschlossene Masse überführt werde. Befürchtungen hinsichtlich einer Ausräuberung des Waldes, auch hinsichtlich der Streunutzung bestünden seines Erachtens nicht.

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt noch eine Zuschrift der Militärregierung vom 29. April bekannt, die einen ähnlichen Standpunkt vertritt.

Staatsminister Dr. Terhalle führt aus, es handle sich um eine reine Zweckmäßigkeitsfrage. Wenn wirtschaftspolitische Dinge im Vordergrund stünden, dann müsse die Forstverwaltung einem Fachministerium zugewiesen werden, wenn finanzpolitische Dinge, dann dem Finanzministerium. Da es sich hauptsächlich um wirtschaftspolitische Dinge handle, könne er sich nicht sträuben. Er bitte aber darum, daß das Finanzministerium auf das stärkste eingeschaltet werde, da es sich auch um erheblichen Staatsbesitz handle.

Ministerpräsident Dr. Hoegner' fragt an, wie der Landwirtschaftsminister organisatorisch vorzugehen gedenke.

Staatsminister Dr. Baumgartner erwidert, daß die Forstverwaltung eine in sich geschlossene Verwaltung mit einem Forstmann an der Spitze bleiben müsse. Er selbst müsse sich aber die Oberleitung Vorbehalten; er stelle sich die Sache nicht so vor, wie sie im Verkehrsministerium mit der Post geregelt sei.38

Ministerpräsident Dr. Hoegner fragt, ob Staatsminister Baumgartner beabsichtige, einen Staatssekretär einzurichten.

Staatsminister Dr. Baumgartner antwortet, er bitte den Ministerrat, ihm zuerst Gelegenheit zu geben, die Sache mit dem Ministerpräsidenten zu besprechen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, wenn ein eigenes Staatssekretariat eingerichtet werde, dann müßten erst noch Besprechungen mit der Militärregierung stattfinden.

Staatsminister Dr. Terhalle wendet sich gegen die Ernennung eines selbständigen Staatssekretärs. Er habe der beabsichtigten Regelung zugestimmt, weil gerade der Landwirtschaftsminister besser auf die Bauern einwirken könne.

[VI. Jagdwesen]

Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt noch mit, daß bezüglich des Jagdwesens ein neuer Vorschlag der Militärregierung vorliege.39 Die von uns vorgeschlagene Regelung sei nicht genehmigt worden.40 Das Jagdwesen müsse aber immer noch als Abteilung dem Landwirtschaftsministerium eingegliedert werden.

Staatsminister Dr. Baumgartner meint, dahinter stecke sicher Herr von Beck.41 Es sei ein unmöglicher Zustand, daß unsere Leute zur Militärregierung gingen und die Beschlüsse des Ministerrats hintertrieben.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt abschließend fest, daß die Eingliederung der Landesforstverwaltung in das Landwirtschaftsministerium beschlossen sei.

Staatssekretär Dr. Ehard empfiehlt, einen bestimmten Tag festzusetzen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner präzisiert den Beschluß des Ministerrats dahin, daß die Landesforstverwaltung mit dem 10. Mai 1946 vorbehaltlich der Zustimmung der Militärregierung in die Verwaltung des Landwirtschaftsministeriums übergegangen ist.

Staatssekretär Dr. Pfeiffer begrüßt diese Lösung.

Staatsminister Dr. Baumgartner dankt für das bewiesene Vertrauen und erklärt, daß er bestrebt sein werde, allen Wünschen gerecht zu werden und vor allem mit dem Finanzministerium in bestem Einvernehmen zu arbeiten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner weist noch darauf hin, daß der Landwirtschaftsminister eine sehr schwierige Aufgabe übernehme, nämlich eine Verwaltung ohne entsprechende Verwaltungsbeamte, da die Forstverwaltung zu einem großen Teil nazistisch verseucht sei.42

[VII. Verordnung über die Errichtung eines Landesbeschaffungsamtes für Polizeiausrüstung]

Staatsminister Seifried führt aus, daß die Einrichtung eines Landesbeschaffungsamtes erforderlich sei, weil die Landesstelle für Textilwirtschaft erklärt habe, es sei unmöglich, die Anforderungen jeder einzelnen Polizeistelle gesondert zu behandeln. Die Militärregierung habe ihre Zustimmung erteilt und Auftrag gegeben, entsprechende Schritte zur Organisation dieses Amtes zu unternehmen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, in § 7 zu bestimmen, daß die Verordnung am 10. Mai 1946 in Kraft trete.

Mit dieser Abänderung wird die Verordnung einstimmig angenommen.43

[VIII. Rückführung der Evakuierten]

Staatsminister Seifried erklärt, diese Frage habe im Länderrat und auch im Ministerrat schon eine große Rolle gespielt.44 Die Vertreter von Württemberg-Baden und Hessen hätten sich auf den Standpunkt gestellt, die Rückführung der Evakuierten in die übrigen Zonen solle auf freiwilliger Grundlage erfolgen.45 Bayern habe das abgelehnt, weil durch die Freiwilligkeit die ganze Angelegenheit illusorisch werde.

Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, im letzten Länderrat sei einstimmig der Beschluß gefaßt worden, daß mangels der organisatorischen Vorbereitungen die zwangsweise Rückführung vorerst nicht stattfinden könne.46 In der Zwischenzeit sei bei ihm der Vertreter des Präsidenten der Rheinprovinz47 gewesen, der ihm folgendes mitgeteilt habe: Wenn Bayern darauf bestehe, daß 60.000 Leute sofort in die englische Zone zurückgeführt würden, müßten Wohnungen von Bergarbeitern mit Beschlag belegt werden. Das habe sofort einen Rückgang der Kohlenproduktion zur Folge. Außerdem seien die Ernährungsverhältnisse dort so, daß die Leute in den sicheren Tod gingen. Er habe daraufhin erwidert, daß wir keine Barbaren seien und keine Menschen in den Tod schicken wollten. Er habe aber gefragt, bis zu welchem Zeitpunkt denn die Vorbereitungen getroffen sein könnten und habe insbesondere auf den einstimmigen Beschluß des Ministerrats hingewiesen. Es wurde ihm geantwortet, in zwei bis drei Monaten seien die Voraussetzungen geschaffen. Er habe sich aus menschlichen Gründen mit diesem Aufschub einverstanden erklärt und erbitte hiefür die nachträgliche Zustimmung des Ministerrats. Deswegen habe er auch dem Stuttgarter Beschluß zugestimmt. Bezüglich der illegalen Einreise habe er jedoch in Stuttgart einen Zusatzantrag gestellt, daß diese Personen nötigenfalls zwangsweise in ihre Zone zurückgeführt werden sollen. Dieser Antrag sei an einen Flüchtlingsausschuß verwiesen worden, namentlich weil der württembergische Innenminister48 Bedenken gehabt habe. Er ersuche den Flüchtlingskommissar durch den Innenminister, eine Aufstellung zu machen, wie viele Personen in der letzten Zeit illegal nach Bayern eingereist seien, aus welchen Gründen und woher sie stammten. Dieses Material müsse dem Flüchtlingsausschuß in Stuttgart unterbreitet werden.

Staatsminister Schmitt unterstützt den Antrag des Ministerpräsidenten. In der englischen Zone sei die Ernährungslage so schlimm, wie wir sie uns nicht vorstellen könnten.

Staatsminister Dr. Baumgartner bittet, daß die Vorbereitungen aber beschleunigt werden sollten, weil Bayern in der Ernährungslage auch nur um einen Monat besser daran sei als die anderen.

Staatsminister Helmerich erkundigt sich, ob die Transporte der Ausgewiesenen49 gestoppt würden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, diese Transporte gingen weiter. Es sei die Frage, ob man in Stuttgart den Antrag einbringen solle, daß in Anbetracht der Ernährungslage diese Flüchtlingstransporte abgestoppt werden sollen. Er halte diesen Antrag aber für aussichtslos.

Staatsminister Seifried fügt hinzu, die Zahl der Flüchtlingstransporte werde noch gesteigert. Monatlich kämen jetzt 200.000 Personen.

Staatsminister Dr. Baumgartner erwidert, dann bekämen wir auch in Bayern brotlose Wochen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bittet den Ernährungsminister, die Militärregierung auf die drohende Lage durch die Überzahl der Flüchtlinge und den Nichtabtransport der Evakuierten hinzuweisen. Die verlangte internationale Hilfe sei vorerst ausgeblieben.

Staatsminister Seifried teilt noch mit, daß in einer Sitzung in Stuttgart am 26. April 1946 mitgeteilt worden sei, daß 106.000 Deutsche aus Österreich nach Bayern kommen sollen und zwar Leute, die jahrzehntelang in Österreich gelebt hätten.

Staatsminister Helmerich erkundigt sich, was mit den Österreichern in Bayern sei.

Staatsminister Dr. Baumgartner erwidert, diese dürften nicht ausgewiesen werden.50

Ministerpräsident Dr. Hoegner ersucht, daß der Flüchtlingskommissar in Stuttgart folgende Anträge stellen solle:

1.) Abstoppung der weiteren Flüchtlingstransporte aus der Tschecho-Slowakei im Hinblick auf die drohende Ernährungslage bis zur nächsten Ernte;

2.) Rückführung einer entsprechenden Anzahl von Österreichern falls die weiteren Ausweisungen von Deutschen aus Österreich sich bewahrheiten sollten.

Auf die Dauer gehe es so nicht weiter, daß Bayern immer die Zeche bezahle.

Staatsminister Dr. Terhalle fragt an, es sei doch selbstverständlich, daß unter diesen Umständen Österreicher nicht neu eingestellt werden sollten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bejaht diese Frage. In der Regel sollten solche Einstellungen nicht mehr vorgenommen werden. Er gibt weiter eine Zuschrift des Evangelischen Hilfswerkes in Deutschland bekannt, das sich gegen den bayerischen Standpunkt in der Frage der Rückführung der Evakuierten wendet. Durch das Hereinströmen der Flüchtlinge sei Bayern aber in eine Zwangslage versetzt.

[IX. Urlaubsregelung für das Jahr 1946]

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt den Entwurf einer Bekanntmachung des Finanzministeriums über die Regelung des Urlaubs für das Jahr 1946 bekannt. Darüber, daß im Jahre 1945 kein Urlaub gewährt worden sei, sei wohl inzwischen Beruhigung eingetreten.

Staatsminister Dr. Terhalle verneint dies. Erst kürzlich seien bei ihm die Betriebsobleute der Versicherungskammer, des Arbeitsministeriums und des Oberfinanzpräsidiums gewesen und hätten darauf hingewiesen, daß die Versagung des Urlaubs unökonomisch und unsozial sei. Es ergebe sich ein sehr hoher Krankenstand; außerdem sei z. B. im Arbeitsministerium seit Mai 1945 in stärkstem Grade gearbeitet worden. Die Betriebsobleute wollten zwar nicht auf ihrem Tarifvertragsrecht bestehen und es auch nicht im Wege der Klage durchsetzen, sie hätten aber vorgeschlagen, daß allen denjenigen, die übermäßig angespannt gewesen seien, ein kurzer Urlaub gewährt werden solle. Diese Leute müßten von den Betriebsobleuten herausgesucht werden. Er habe zugesagt, dies dem Ministerpräsidenten vorzutragen und habe betont, daß ein zweimaliger einstimmiger Beschluß des Ministerrats vorliege.51

Ministerpräsident Dr. Hoegner fragt an, ob zur Frage des Urlaubs 1945 das Wort gewünscht werde.

Staatsminister Schmitt erwidert, es liege ein zweimaliger Beschluß des Ministerrats vor. Damit sei die Sache erledigt.

Staatsminister Dr. Terhalle teilt bezüglich des Urlaubs 1946 mit, in Baden und Württemberg seien Bestrebungen im Gange, einen Urlaub von 2/3 bis 1/2 der gewöhnlichen Urlaubszeit mit Rücksicht auf die heutige Arbeitslage zu geben. Niemand könne heute wochenlang wegbleiben.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, daß nach Möglichkeit 2/3 des Urlaubs gewährt werden sollen, in den unteren Gruppen der ganze Urlaub.

Staatssekretär Dr. Pfeiffer begrüßt die Anregung des Ministerpräsidenten, daß die untersten Gruppen besser wegkommen sollten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt noch Einzelheiten bekannt.

Staatsminister Roßhaupter schlägt vor, daß diejenigen Beamten, die von Anfang an angestrengt tätig gewesen seien, besonders berücksichtigt werden und den vollen Urlaub bekommen sollten. Dann werde auch eine Beruhigung eintreten über den Verlust des letzten Urlaubs. Das sei aber eine interne Angelegenheit der Behörden.

Die vorgeschlagene Urlaubsregelung wird angenommen.

[X. Entschließung der Betriebsobleute des oberbayerischen Kohlenbergbaues vom 5. Mai 1946]

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt eine Entschließung der Betriebsobleute des oberbayerischen Kohlenbergbaus52 vom 5. Mai 1946 bekannt, die auch von den Gewerkschaften unterstützt werde.53 Diese Entschließung sei den verschiedenen Ministerien schon zugegangen. Die Betriebsobleute ersuchten erstens darum, daß von einer Kürzung der Lebensmittelrationen abgesehen werde.

Staatsminister Dr. Baumgartner nimmt hierzu sogleich Stellung. Er habe selbst mit den Bergarbeitern verhandelt. Von Berlin habe er den Befehl bekommen, die Rationen von 4.000 Kalorien auf 3.300 zu senken. Gegen diesen Befehl habe er nichts erreichen können, er habe jedoch Maßnahmen getroffen, daß die Bergarbeiter auf andere Art wieder 4.000 Kalorien bekämen, z. B. durch Zuweisung von Fischen und von Milch.

Ministerpräsident Dr. Hoegner nimmt diese Erklärung mit großer Befriedigung entgegen. Der zweite Wunsch der Betriebsobleute sei der auf Verstaatlichung des bayerischen Bergbaus.

Staatsminister Dr. Terhalle erwidert, im Moment sei es für eine Entscheidung vielleicht noch zu früh. Hausham stehe im Eigentum der Viag,54 die wahrscheinlich sowieso auf das Land übergehen werde. Bei Marienstein wolle der bisherige Besitzer55 noch nichts davon wissen.56 In ein paar Monaten habe er sich die Sache aber vielleicht überlegt. Man stehe gerade bei der Frage, den Bergwerken staatliche Zuschüsse zu geben.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt als einmütigen Wunsch des Ministerrats fest, daß die Verstaatlichung der Kohlenbergwerke eingeleitet werde. Auch die künftige Verfassung sei vom gleichen Geiste getragen.57 Der dritte Wunsch der Bergarbeiter sei der, daß die frei gewordenen Stellen bei den Bergämtern und dem Aufsichtspersonal der Gruben durch einheimische Bergleute besetzt werden sollten. Er schlage vor, daß diese Anregung vom Wirtschaftsminister berücksichtigt werde. Dieser Vorschlag wird einstimmig angenommen. Der nächste Wunsch sei der, daß Staatszuschüsse zur Verfügung gestellt werden sollten, um jüngeren bayerischen Bergleuten den Besuch einer Bergschule zu ermöglichen.58 Er glaube, daß auch dieser Wunsch berücksichtigt werden könnte.

Staatsminister Dr. Terhalle erwidert, daß fiskalische Bedenken hiergegen nicht bestünden. Man solle aber keinen Präzedenzfall schaffen. Er wolle sich deshalb mit dem Wirtschaftsminister beraten, ob nicht über die Arbeitnehmer hiefür Mittel bereit gestellt werden könnten. Wenn das nicht möglich sei, dann müsse man diese Mittel aus dem Etat des Wirtschaftsministeriums entnehmen.

Hiermit herrscht Einverständnis.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bringt noch den letzten Wunsch der Betriebsobleute vor, daß bei den bayerischen Bergämtem aktive Bergleute für den Grubensicherheitsdienst als Einfahrer bestellt werden sollten. Dieser Antrag solle vom Wirtschaftsminister behandelt werden.

Auch hiermit herrscht allseitiges Einverständnis.

[XI. Überführung der Property Control in die Verwaltung der Länder]

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, daß die Property Control in die Verwaltung der einzelnen Länder überführt werden solle.59 Das erfordere eine Reihe von organisatorischen Maßnahmen. Beteiligt seien bisher Wirtschafts-, Finanz-, Landwirtschafts- und Sonderministerium gewesen. Nun habe ein Plan für die Übernahme ausgearbeitet werden müssen. Auf seinen Vorschlag hin sei folgende Regelung für Bayern vorgesehen. Beim Ministerpräsidenten werde ein Amt für Vermögenskontrolle60 errichtet. Der Geschäftsführer dieses Amtes unterstehe unmittelbar dem Ministerpräsidenten. Weiter werde ein Beirat aufgestellt, der aus Vertretern der beteiligten Ministerien bestehe. Eine Abteilung des obersten Rechnungshofes werde mit der Überwachung dieses Amtes betraut. Es müßten alle Sicherungen getroffen werden, um eine Verschleuderung dieses wertvollsten Besitzes zu verhüten. Diese Maßnahmen seien einstimmig in einer mit den Referenten der einzelnen Ministerien abgehaltenen Sitzung beschlossen worden.

Staatsminister Dr. Terhalle bittet, daß festgestellt werde, daß alle finanziellen Aufwendungen, die für die Durchführung dieser Maßnahme notwendig seien, auch vom Ministerrat genehmigt werden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß die vorgesehenen Maßnahmen und die hiefür erforderlichen Aufwendungen vom Ministerrat einstimmig genehmigt sind. Es handle sich um sehr umfangreiche Aufgaben. Es müsse das ganze deutsche Personal der Property Control übernommen werden.61

[XII. Bodenreformgesetz]

Staatsminister Dr. Baumgartner erklärt, er müsse bis 15. Mai 1946 ein Bodenreformgesetz in Stuttgart vorlegen. Er bitte deshalb darum, daß vor diesem Termin noch ein Ministerrat stattfinde.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, dann müsse der nächste Ministerrat am 15. Mai stattfinden, in dem dann das Bodenreformgesetz beraten werden könne.62

[XIII. Gesetz über das Feuerlöschwesen]

Er fragt an, ob Staatsminister Seifried mit der Zurückstellung des Gesetzes über das Feuerlöschwesen bis zu diesem Ministerrat einverstanden sei.

Staatsminister Seifried gibt sein Einverständnis.

[XIV. Gesetz über die Aufhebung des § 98 a des deutschen Beamtengesetzes]

Staatsminister Dr. Terhalle beantragt, ein Gesetz über die Aufhebung des § 98 a des deutschen Beamtengesetzes, der aufhebungsreif sei, zu erlassen.63 Es sei nur noch die Frage, ab wann diese Aufhebung erfolgen solle, ob ab 1. März 1946 oder ab 8. Mai 1945.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, nachdem dieser Paragraph nationalsozialistische Gedankengänge enthalte, sei er automatisch außer Kraft getreten.64 Man müsse also den 8. Mai 1945 nehmen65 und damit die vom Justizministerium vorgeschlagene Fassung.66 Bereits ausgezahlte Abfindungen müßten belassen bleiben dürfen.

Das Gesetz über die Aufhebung des § 98 a des deutschen Beamtengesetzes wird in der vom Justizministerium vorgeschlagenen Fassung einstimmig angenommen.67

[XV. Verordnung zum Vollzug des § 28 des Beamtengesetzes]

Staatsminister Dr. Terhalle beantragt weiter den Erlaß einer Verordnung zum Vollzug des § 28 des Beamtengesetzes.68 Er stellt drei Fassungen zur Wahl

1. die Fassung des Finanzministeriums,

2. die des Arbeitsministeriums,

3. die des Wirtschaftsministeriums.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bezeichnet den Vorschlag des Arbeitsministeriums als unmöglich, da sämtliche Ernennungen zur Zeit nur mit Genehmigung des Ministerpräsidenten möglich seien. Der Vorschlag des Wirtschaftsministeriums, auch von der einjährigen Bewährungsfrist grundsätzlich abzusehen, solle dahin abgeändert werden, daß die Bewährungsfrist grundsätzlich mindestens ein Jahr betragen müsse, in begründeten Ausnahmefällen aber davon abgegangen werden könne.

Mit dieser Änderung wird die Verordnung in der Fassung des Finanzministeriums einstimmig angenommen.69

[XVI. Änderung des Gesetzes Nr. 2 über Personenkraftwagen von Mitgliedern der NSDAP]

Staatsminister Schmitt erklärt, das Gesetz Nr. 2 über die Personenkraftwagen von Mitgliedern der NSDAP und ihrer Gliederungen stehe in einigen Punkten in Widerspruch zu dem Gesetz über Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus.70 Das Führen von Kraftfahrzeugen sei doch in vielen Fällen gewöhnliche Arbeit.

Ministerpräsident Dr. Hoegner ersucht um Vorschläge, damit dieses Gesetz an das Bereinigungsgesetz angeglichen werden könne.71

[XVII. Flughafen Riem]72

Staatsminister Helmerich führt aus, das Finanz-, Wirtschafts- und Verkehrsministerium seien beauftragt worden, wegen des Flugplatzes Riem zu verhandeln. Das Verkehrsministerium könne aber keine Stellung nehmen, da kein deutscher Privatflugverkehr möglich sei.73 Dagegen müsse das Landwirtschaftsministerium mit dieser Sache befaßt werden.

Staatsminister Dr. Terhalle erwidert, die Deutschen könnten zwar keinen Privatflugverkehr betreiben, aber eines Tages werde München doch wohl wieder in den Weltflugverkehr eingeordnet werden und müsse auch einen Flugplatz haben. Insoferne sei das Verkehrsministerium auch beteiligt.

Staatsminister Dr. Baumgartner führt aus, der Flugplatz Riem müsse so behandelt werden, daß er immer wieder als Flugplatz übernommen werden könne, auch wenn er landwirtschaftlich genutzt werde.

Staatsminister Helmerich schlägt dann vor, daß die vier Ministerien sich zusammen mit dem Oberbürgermeister von München ins Benehmen setzen sollen.

[XVIII. Mitgliedschaft von Ministern in Aufsichtsräten]

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt ein Schreiben des Staatsministers für Wirtschaft vom 6. Mai 1946 bekannt, wonach Staatsminister Helmerich durch Verfügung vom 22. März 1946 kommissarisch zum Mitglied des Aufsichtsrats der Beamtenversicherungsanstalt auf Gegenseitigkeit berufen worden sei. Nach den §§ 158, 177 des Beamtengesetzes74 sei aber dies nur auf Grund einer Ausnahmebewilligung zulässig, die bisher der Reichsstatthalter erteilt habe. Er bitte nunmehr um die Erteilung der Ausnahmebewilligung durch den Ministerpräsidenten.

Staatsminister Helmerich erklärt, er habe diese Ausnahmebewilligung bereits erhalten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner beantragt, der Ministerrat wolle beschließen, daß grundsätzlich anstelle des Reichskanzlers oder Reichsstatthalters der Ministerpräsident für zuständig erklärt werde.

Dieser Beschluß wird einstimmig gefaßt.

[XIX. Personalangelegenheit]

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt weiter bekannt, der Unterrichtsminister habe am 30. April 1946 schriftlich beantragt, Herrn Otto Graf,75 den Referenten für allgemeines Volksbildungswesen, zum Ministerialrat im Staatsministerium für Unterricht und Kultus unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu ernennen.

Diese Ernennung wird einstimmig beschlossen.

Der Bayer. Ministerpräsident:
gez. Dr. Wilhelm Hoegner
Der Sekretär d. Ministerrats:
gez. Claus Leusser
Ministerialrat
Der Leiter d. Bayer. Staatskanzlei:
gez. Dr. Anton Pfeiffer
Staatssekretär