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Nr. 27MinisterratssitzungFreitag, 17. Mai 1946 Beginn: 16 Uhr 20 Ende: 18 Uhr 35
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Hoegner, Innenminister Seifried, Kultusminister Dr. Fendt, Finanzminister Dr. Terhalle, Arbeitsminister Roßhaupter, Verkehrsminister Helmerich, Staatsminister für Sonderaufgaben Schmitt, Staatssekretär Dr. Pfeiffer, Staatssekretär Dr. Ehard (Justizministerium), Staatssekretär Ficker (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Meinzolt (Kultusministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Staatssekretär Fischer (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Waldhäuser (Verkehrsministerium).

Tagesordnung:

[I. Bodenreform]. [II.] Gesetz über das Feuerlöschwesen. [III.] Jagdgesetz. [IV.] Verordnung über die Verlängerung von Land- und Fischerei-Pachtverträgen. [V.] Gesetz über den Entzug der unter der nationalsozialistischen Herrschaft verliehenen Titel. [VI.] Kasernenbauten in München. [VII.] Angelegenheit Schwaben und Neuburg. [VIII.] Ruperti-Winkel. [IX.] Subventionierung des bayerischen Kohlenbergbaus. [X.] Verkehrsfragen. [XI. Kassen- und Vollstreckungsrechte der Arbeitsgerichte]. [XII. Termin des nächsten Ministerrats]. [XIII. Bayerischer Staatsanzeiger]. [XIV. Ernennung des Erlanger Rektors Süß zum Leiter der Hochschulabteilung im Kultusministerium]. [XV. Besoldung in den Ministerien].

[I. Bodenreform]

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt zunächst bekannt, daß Punkt I der vorläufigen Tagesordnung1 (Gesetz zur Beschaffung von Siedlungsland)2 abgesetzt worden sei, da die Angelegenheit noch einmal in Stuttgart behandelt werden solle.

[II. Gesetz über das Feuerlöschwesen]

Ministerpräsident Dr. Hoegner weist auf die Grundzüge des Gesetzentwurfes hin, worauf die Besprechung der einzelnen Vorschriften erfolgt.

Die §§ 1 und 2 werden unverändert angenommen.

§ 3: Staatssekretär Dr. Meinzolt äußert Bedenken gegen die Fassung des § 3 Absatz 1 Satz 1 und schlägt folgende Neufassung vor: „In allen Gemeinden ist auf die Bildung freiwilliger Feuerwehren hinzuwirken“.

Dieser Abänderung wird einstimmig zugestimmt.

§ 4: Ministerpräsident Dr. Hoegner spricht sich dafür aus, in Absatz 2 Satz 2 dieses Paragraphen nach dem Wort „bieten“ folgende Einschaltung zu machen: „oder politisch unzuverlässig sind“.

Der Ministerrat schließt sich diesem Abänderungsvorschlag an. Im übrigen wird die Bestimmung angenommen.

§ 5 wird unverändert angenommen.

§ 6: Auf Vorschlag von Staatssekretär Dr. Meinzolt wird in § 6 Absatz 4 statt „in dringenden Notfällen“ die Fassung: „in dringenden Fällen“ gewählt.

Die §§ 7 und 8 werden unverändert angenommen.

§ 9: Staatssekretär Dr. Meinzolt ist der Meinung, daß durch die Bestimmung in § 9 Absatz 2 der Verwaltungsgerichtshof allzusehr überlastet würde.

Der Absatz wird unter allgemeiner Zustimmung gestrichen. Absatz 3 wird nunmehr Absatz 2.

§ 10 Absatz 2 letzter Satz erhält folgende Neufassung: „Bestrittene Ansprüche können im Verwaltungsrechtswege verfolgt werden“.

Die §§ 11 bis 14 werden unverändert angenommen.

§ 15: Der letzte Satz in Absatz 2 dieser Bestimmung wird wie folgt abgeändert: „Bestrittene Ansprüche können im Verwaltungsrechtswege verfolgt werden“.

In § 16 Absatz 4 werden auf Vorschlag von Staatssekretär Dr. Meinzolt die Worte: „die Verwaltungsgerichte anrufen“ durch: „den Verwaltungsrechtsweg beschreiten“ ersetzt.

§§ 17 und 18 werden unverändert angenommen.

§ 19: Staatssekretär Dr. Ehard regt an, in Absatz 2 statt „Betriebsführer“ lieber die Fassung „Betriebsleiter“ zu wählen.

Der Vorschlag findet allgemeine Zustimmung.

§ 20 wird unverändert angenommen.

§ 21 erhält folgende Neufassung: „Dieses Gesetz tritt am 1.6. 1946 in Kraft“.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß das Gesetz einstimmig angenommen worden sei, daß es aber noch der Genehmigung durch die Militärregierung bedürfe.3

[III. Jagdgesetz]

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß die Militärregierung den bayerischen Entwurf für ein neues Jagdgesetz nicht genehmigt und ihrerseits einen Gesetzentwurf in englischer Sprache vorgelegt habe,4 der allerdings keine erheblichen Abänderungen enthalte. Bei Verlesung der deutschen Übersetzung des amerikanischen Entwurfs ergibt sich, daß verschiedene Unklarheiten bestehen. Die Beratung des Jagdgesetzes wird daher von der Tagesordnung abgesetzt. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, daß er den Entwurf zur Klärung von Zweifelsfragen an das Landwirtschaftsministerium zurückgeben werde.

[IV. Verordnung über die Verlängerung von Land- und Fischerei-Pachtverträgen]

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt zunächst den Inhalt der Verordnung bekannt.

Staatssekretär Dr. Ehard erklärt, daß sich in der Praxis daraus Schwierigkeiten ergeben hätten, daß der Begriff „Kriegsende“ noch nicht feststehe.5 Deshalb habe sich der Erlaß dieser Verordnung als notwendig erwiesen.

Nach längerer Besprechung wird die Verordnung einstimmig unverändert angenommen mit Ausnahme von Absatz 3 des § 2, der folgende Fassung erhält: „Das Pachtamt kann Anordnungen über die Abwicklung des aufgehobenen Vertrages treffen; entgegenstehende Vereinbarungen sind unwirksam“.6

[V. Gesetz über den Entzug der unter der nationalsozialistischen Herrschaft verliehenen Titel]

Nach Verlesung des Gesetzes durch den Herrn Ministerpräsidenten wird in die Beratung eingetreten, in der Staatssekretär Dr. Ehard zu bedenken gibt, daß auch während der Herrschaft des Nationalsozialismus Titel berechtigterweise erworben werden konnten, wie z. B. der eines Kammersängers. Er hält es für bedenklich, Persönlichkeiten, die sich einen Titel rechtmäßig erworben haben und auch jetzt ihren Beruf usw. ausüben können, durch Entziehung der Titel zu diffamieren.

Staatsminister Helmerich schlägt vor, ob nicht Personen, die ihren Titel berechtigt zu führen glauben, einen entsprechenden Antrag auf Belassung stellen könnten.

Nach längerer Beratung erhält sodann auf Anregung des Herrn Ministerpräsidenten § 2 folgende Fassung: „Die auf Grund der in § 1 bezeichneten Vorschriften und auf Grund des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 7. 4. 1933 (RGBl. I S. 180  ) und des Ergänzungsgesetzes hierzu vom 15. 5. 1934 (RGBl. I S. 379  ) verliehenen Titel können nach Prüfung durch die zuständigen Behörden entzogen und dürfen dann nicht mehr geführt werden“.

Das Gesetz wird mit dieser Abänderung einstimmig angenommen.7

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, daß das Ministerium des Innern entsprechende Ausführungsvorschriften dazu erlassen solle, die dann der Militärregierung vorzulegen seien.

[VI. Kasernenbauten in München]

Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, daß Oberbürgermeister Dr. Scharnagl die Überlassung von drei Kasernen für dringende Zwecke der Stadt München wünsche. Das Finanzministerium habe bereits mitgeteilt, daß es kein Interesse an den Objekten habe. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt die Frage, ob andere Ministerien an den Kasernen interessiert seien.

Staatsminister Dr. Fendt erklärt, daß man die Kasernen als Schulen einrichten könnte.

Staatssekretär Dr. Pfeiffer regt an, ob man sich nicht in die Objekte teilen könne, da es sich ja um umfangreiche aus einer Reihe von Gebäuden bestehende Komplexe handle.

Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, daß ein Schreiben an die einzelnen Ministerien in Umlauf gebracht werden solle.

Der Vorschlag findet allgemeine Zustimmung.

[VII. Angelegenheit Schwaben und Neuburg]

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt Umtriebe des Redakteurs Färber von der „Schwäbischen Landeszeitung“ in Augsburg bekannt, die darauf abzielten, den Regierungsbezirk Schwaben und Neuburg von Bayern abzutrennen und eventuell mit Württemberg zu vereinigen.8 Er verliest dazu ein Schreiben eines echten Schwaben, der sich mit Entrüstung gegen diesen Plan wendet und feststellt, daß Herr Färber natürlich kein Schwabe, sondern ein Sachse sei.9

Staatssekretär Dr. Pfeiffer entgegnet, daß er Herrn Färber seit 20 Jahren kenne;10 dieser sei politisch verfolgt und sogar im Konzentrationslager11 gewesen und an sich ein gutmütiger Mensch, den man wieder zur Ordnung bringen könne.

Staatsminister Seifried teilt mit, daß er mit diesem Herrn schon gesprochen und seine Meinungen widerlegt habe.12 Färber habe zum Schluß erklärt, er würde sich in Zukunft mehr zurückhalten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bezeichnet daraufhin unter Zustimmung des Ministerrats die Angelegenheit für erledigt.

[VIII. Ruperti-Winkel]

Staatsminister Seifried weist darauf hin, daß im Ruperti-Winkel neuerdings eine Agitation für den Anschluß an Österreich aufgezogen würde. Hauptmacher sei ein von den Amerikanern abgesetzter Bürgermeister Dr. Kriß,13 der große wirtschaftliche Interessen auf österreichischem Gebiet habe.14 Durch Nachforschungen wurde festgestellt, daß ein akademischer Klüngel mit diesem Treiben zu tun habe; eine Niederschrift über die Verhältnisse werde dem Herrn Ministerpräsidenten vorgelegt werden. Staatsminister Seifried schlägt abschließend die Veranstaltung einer großen Kundgebung vor, um den Bestrebungen energisch entgegenzutreten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß schon früher von wirtschaftlichen Zusammenhängen gesprochen worden sei und daß bayerische Kreise die österreichischen Bestrebungen begünstigten.

Staatsminister Seifried weist noch darauf hin, daß jede kleinste Angelegenheit im Ruperti-Winkel sofort größte Erregung auslöse. Immer wieder gehe Flüsterpropaganda um und werde durch Gerüchte eine Schockwirkung erzeugt. Ein Teil der Bevölkerung beginne bereits seinen wertvollsten Besitz zusammenzupacken. Der Ministerrat werde auf dem laufenden gehalten werden.

Staatssekretär Dr. Pfeiffer glaubt, daß erst in den letzten acht Tagen neue Beunruhigung eingetreten sein müsse, da bei seinem Aufenthalt im Ruperti-Winkel vor ca. drei Wochen alles völlig ruhig gewesen sei.

Ministerpräsident Dr. Hoegner ist der Ansicht, daß dies wohl zum Teil auf die in der Presse veröffentlichten Nachrichten über beabsichtigte Grenzberichtigungen zugunsten Österreichs zurückzuführen sei.15

[IX. Subventionierung des bayerischen Kohlenbergbaus]

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt den Inhalt einer Denkschrift des Herrn Wirtschaftsministers über die finanzielle Lage des bayerischen Kohlenbergbaus bekannt. Danach sei ein jährlicher Zuschuß von ca. 6 Millionen Mark erforderlich. An sich sei die Angelegenheit wohl noch nicht reif für eine Entscheidung im Ministerrat.

Staatsminister Dr. Terhalle erklärt eine Kohlenpreiserhöhung für außerordentlich bedenklich als eine Durchbrechung des Preisstops. Andererseits sei freilich die Lage der Kohlenbergwerke sehr ernst.

Auf Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten wird die Angelegenheit einstweilen zurückgestellt. Er weist noch darauf hin, daß die Subventionspolitik an sich abgeschafft sei; es müsse aber alles getan werden, um den Kohlenbergbau aufrecht zu erhalten.

[X. Verkehrsfragen]

Staatsminister Helmerich berichtet, daß er einen Ausweis habe ausarbeiten lassen für die Kraftfahrzeuge aller Kabinettsmitglieder.

Gegen diesen Ausweis erhebt sich Widerspruch, vor allem findet Staatsminister Schmitt es bedenklich, daß er auf das einzelne Fahrzeug und nicht auf die Person des Ministers oder Staatssekretärs ausgestellt sei.

Staatsminister Helmerich erklärt sich daraufhin bereit, einen Ausweis für alle Kabinettsmitglieder vorzubereiten, der noch im Laufe des Samstags vormittag, den 18. Mai, zugestellt werde.

Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, daß die Militärregierung zur Zeit in Treibstoffangelegenheiten sehr schwierig sei. Er habe gestern Col. Gitton über die Einschränkung des Benzinverbrauchs Rede und Antwort stehen müssen, der über die ihm erteilten Auskünfte sehr befriedigt gewesen sei. Die Militärregierung habe genaue Statistiken, wie oft in Presse und Radio Aufforderungen über Einschränkung des Benzinverbrauchs, Kontrolle usw. erschienen seien und wache sehr sorgfältig über dieses Gebiet. Ministerpräsident Dr. Hoegner verliest dann eine Statistik über die dienst- und beamteneigenen Wagen in den einzelnen Ministerien und stellt fest, daß besonders im Landwirtschafts- und Wirtschaftsministerium die Zahl der Wagen zu hoch sei. Eine weitere Vermehrung sei ausgeschlossen, es müsse eher eine Einsparung erfolgen. Abschließend fordert er, daß festgestellt werde, welche Referenten in den einzelnen Ministerien Dienstwagen benutzen.

Staatsminister Helmerich verliest hierauf den Entwurf zur Erlassung einer Verordnung über die Weiterbenutzung von Kraftfahrzeugen und bittet, die Verordnung anzunehmen, da die Sache sehr eilig sei.

Staatssekretär Fischer gibt zu bedenken, daß in Anbetracht der Wahlen der politischen Betätigung keine Schwierigkeiten bereitet werden dürften und daß man zu Wahlversammlungen unbedingt das Wochenende benützen müsse.

Ministerpräsident Dr. Hoegner regt an, sich deshalb mit Major Vacca in Verbindung zu setzen, damit für die Durchführung der Wahlvorbereitung Bewegungsfreiheit gegeben sei.

Staatssekretär Dr. Pfeiffer empfiehlt dringend die Annahme der Verordnung, da dadurch die Verhandlungsmöglichkeit mit den Amerikanern erleichtert werde.

Der Ministerrat nimmt daraufhin die Verordnung über die Weiterbenützung von Kraftfahrzeugen einstimmig mit der Maßgabe an, daß § 5 folgende Fassung erhält: „Diese Verordnung tritt am 20. 5. 1946 in Kraft. Am gleichen Tag treten die Verordnung über die Weiterbenützung von Kraftfahrzeugen vom 6. 9. 1939 (RGBl. I S. 1698  ) und die zu deren Durchführung erlassenen Vorschriften außer Kraft“.16

Ministerpräsident Dr. Hoegner berichtet noch, daß angeblich in München 80.000 Kraftfahrzeuge zugelassen seien; das Verkehrsministerium solle eine Verordnung über Einschränkung um 10% erlassen.

Staatsminister Helmerich gibt hierauf eine Durchführungsanordnung zur Verordnung über die Weiterbenutzung von Kraftfahrzeugen bekannt und bittet um sofortige Zustimmung.17

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt noch einmal fest, daß die im vorletzten Absatz der Durchführungsanordnung vorgesehenen Dauerausweise für Minister und Staatssekretäre auf die Person und nicht auf den Wagen lauten müssen.

Die Durchführungsanordnung wird daraufhin einstimmig angenommen.

Staatsminister Helmerich legt eine Verordnung über Holzabfuhr vor und führt dazu aus, daß diese auf Wunsch der Militärregierung analog einer württembergischen Verordnung abgefaßt worden sei. Danach werde beim Bevollmächtigten für den Nahverkehr ein Sonderbeauftragter für Holzabfuhr eingesetzt. Auf seinen Vorschlag wird ohne Widerspruch zugestimmt, daß die Verordnung von den einzelnen Ressortministern zu unterzeichnen ist.

[XI. Kassen- und Vollstreckungsrechte der Arbeitsgerichte]

Staatsminister Roßhaupter schlägt vor, die Kassen- und Vollstreckungsgeschäfte der Arbeitsgerichte der Justizverwaltung zu übergeben.

Staatssekretär Dr. Ehard stimmt diesem Vorschlag zu, gegen den sich kein Widerspruch erhebt.

[XII. Termin des nächsten Ministerrats]

Staatssekretär Dr. Pfeiffer regt an, den nächsten Ministerrat am Mittwoch, den 22. Mai abzuhalten. Der Vorschlag findet allgemeine Billigung.18

[XIII. Bayerischer Staatsanzeiger]

Staatssekretär Dr. Pfeiffer berichtet dann über die vorbereitenden Maßnahmen zum Erscheinen des Bayerischen Staatsanzeigers und gibt bekannt, daß die erste Nummer, die vier Seiten umfassen werde, am 1.6. 1946 herauskommen werde. Die Auflage sei zunächst 50.000, später 100.000 Exemplare. Zum Leiter des Staatsanzeigers sei Herr König19 bestimmt worden, der über reiche praktische Erfahrungen verfüge. Anschließend berichtet er noch über Einzelheiten des Erscheinens, des Redaktionsschlusses usw. und stellt fest, daß nur amtliche Bekanntmachungen im Staatsanzeiger veröffentlicht werden können. Lediglich Mitglieder der Regierung könnten in Artikelform zur Erläuterung von Gesetzen, Verordnungen usw. das Wort ergreifen.20 Regelmäßig sollen Besprechungen mit den Pressereferenten der Ministerien, des Roten Kreuzes und der kirchlichen Stellen stattfinden; Einzelheiten werden später bekanntgegeben. Staatssekretär Dr. Pfeiffer teilt als besonderen Wunsch der Herren des Pressedienstes mit, daß diese größten Wert auf persönlichen Kontakt mit den Regierungsmitgliedern legten. Er schlägt deshalb vor, daß den Mitgliedern des Presseamtes jeweils eine Viertelstunde vor Beginn des Ministerrates Gelegenheit gegeben werden sollte, sich zwanglos mit den Ministern und Staatssekretären zu unterhalten.

Der Anregung wird einhellig zugestimmt.

[XIV. Ernennung des Erlanger Rektors Süß zum Leiter der Hochschulabteilung im Kultusministerium]

Staatsminister Dr. Fendt gibt bekannt, daß ihm Rektor Professor Dr. Süß von Erlangen zugesagt habe, als Referent für das Hochschulwesen und Leiter der Hochschulabteilung in das Kultusministerium einzutreten. Rektor Süß werde dann das Rektorat in Erlangen aufgeben, aber o. Professor bleiben. Er bitte um Titel und Rang eines Ministerialdirektors.

Ministerpräsident Dr. Hoegner äußert Bedenken gegen die Berufung von Rektor Süß ins Kultusministerium, da dieser auf dem schwierigen Pflaster von Erlangen sehr notwendig sei und erklärt sein Erstaunen über den raschen Wechsel.

Staatsminister Dr. Fendt erwidert, daß Rektor Süß seine Wohnung in Erlangen behalte, jeden Samstag/Sonntag dort sei und nach dem Rechten sehen könne. Auch als Hochschulreferent könne er entsprechenden Einfluß auf seine frühere Universität nehmen.

Staatsminister Dr. Terhalle bezeichnet es als großen Gewinn, wenn dieser Mann auf einen so entscheidenden Posten kommen könnte. Es scheinen ihm bei Süß alle Voraussetzungen gegeben zu sein.

Ministerpräsident Dr. Hoegner hält seine Bedenken, die vor allem politischer Natur seien, aufrecht, erklärt aber, keinen Widerstand erheben zu wollen. 21 Er weist ferner mit Nachdruck darauf hin, daß die endgültige Bereinigung der Universität München noch nicht durchgeführt sei und der Staatskommissar im Amt bleibe. Dieser stehe auch über dem Hochschulreferenten und habe seine Anweisungen unmittelbar vom Ministerpräsidenten zu empfangen.

Auf Vorschlag von Staatssekretär Dr. Ehard erklärt sich der Ministerrat übereinstimmend dafür, daß bezüglich der Einstufung von Professor Süß es dabei bleiben solle, daß er das Recht habe, die Dienstbezeichnung Ministerialdirektor zu führen.

[XV. Besoldung in den Ministerien]

Auf Anfrage von Staatssekretär Fischer bittet Staatsminister Dr. Terhalle möglichst bald die Vorschläge für die Besoldungen in den einzelnen Ministerien einzureichen. Er stellt noch fest, daß sich vielfach Schwierigkeiten daraus ergeben, daß auf den Etatposten nicht genügend qualifizierte Beamte seien. Das Finanzministerium, das selbst in dieser Hinsicht nicht gut daran sei, müsse noch den Haushalt für andere Ministerien machen, was auf die Dauer nicht gehe. Auf den Etatposten in den Ministerien könnten nur die allerbesten Verwaltungsbeamten eingesetzt werden.

Der Bayer. Ministerpräsident:
gez. Dr. Wilhelm Hoegner
I.V.
gez. Frhr. v. Gumppenberg
Regierungsrat
Der Leiter d. Bayer. Staatskanzlei:
gez. Dr. Anton Pfeiffer
Staatssekretär