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Nr. 38MinisterratssitzungFreitag 2. August 1946 Beginn: 15 Uhr 20 Ende: 18 Uhr 50
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Hoegner, Arbeitsminister Roßhaupter, Innenminister Seifried, Kultusminister Dr. Fendt, Landwirtschaftsminister Dr. Baumgartner, Verkehrsminister Helmerich, Staatssekretär Dr. Kraus (Bayerische Staatskanzlei), Staatssekretär Dr. Ehard (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Meinzolt (Kultusministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium).

Entschuldigt:

Finanzminister Dr. Terhalle, Wirtschaftsminister Dr. Erhard, Staatsminister für Sonderaufgaben Dr. Pfeiffer, Staatssekretär Ficker (Innenministerium), Staatssekretär Waldhäuser (Verkehrsministerium).

Tagesordnung:

I. Bodenreform. [II. Zugang zu den Fraktionssitzungen der Verfassunggebenden Landesversammlung]. [III. Schreiben des Presseamtes der Staatskanzlei]. [IV. Auskunftrecht gegenüber der Presse]. [V. Artikel im Informationsblatt der KPD]. [VI.] Pressegesetz. [VII.] Gesetz über die Genehmigungspflicht für Zeitungen und Zeitschriften. [VIII.] Gesetz über die Genehmigungspflicht von Verlagsunternehmen. [IX.] Verordnung zur Regelung der Papierzuweisungen an Buch- und Zeitschriftenverlage. [X.] Gesetz über die Zulassungspflicht für die Veranstalter von Theateraufführungen, Konzerten und Schaustellungen und die Inhaber einschlägiger Schulen und Agenturen. [XI. Bericht über die Sitzung des Länderratsdirektoriums am 1.8. 1946]. [XII. Ablehnung der Kartoffelsammlung für die Pfalz]. [XIII. Unwetterkatastrophe]. [XIV. Dr. Ringelmann]. [XV. Auflösung der Staatskommissariate für die Betreuung der Juden und die politisch Verfolgten]. [XVI. Entwurf einer Verordnung über die Herausgabe von Fahrzeugen].

[I. Bodenreform]1

Staatsminister Dr. Baumgartner führt aus, die beiden Gesetze seien von den 3 Landwirtschaftsministern in Stuttgart angenommen bezw. zur Annahme durch den Länderrat vorgeschlagen worden. Es seien nur wenig Änderungen eingetreten, die er zur Kenntnis bringen wolle. Im Gesetz zur Beschränkung des Großgrundbesitzes sei in Artikel 1) ein Schluß-Satz eingefügt worden, ebenso sei in Artikel 2), Satz 1 abgeändert worden.2 Durch diese neuen Bestimmungen werde dem bayerischen Standpunkt Rechnung getragen.3 In dem Gesetz zur Beschaffung von Siedlungsland sei im großen ganzen alles beim alten geblieben. Von seinem Standpunkt aus könne er die Annahme der beiden Gesetze empfehlen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß durch die neuen Vorschriften erreicht worden sei, was der Ministerrat in seiner letzten Sitzung beschlossen habe.4 Er erkundigt sich noch, wie es mit dem Wittelsbacher Ausgleichsfonds stehe.

Staatsminister Dr. Baumgartner erwidert, die Stiftungen des öffentlichen Rechts habe er nicht unterbringen können.

Staatssekretär Dr. Müller fügt hinzu, wenn dies nicht gelänge, müsse der Wittelsbacher Ausgleichsfonds, der 1925 mit Mühe und Not untergebracht worden sei,5 in eine neue Form gebracht werden.

Gegen die neue Fassung des Gesetzes zur Beschränkung des Großgrundbesitzes und des Gesetzes zur Beschaffung von Siedlungsland werden keine Einwendungen erhoben.

[II. Zugang zu den Fraktionssitzungen der Verfassunggebenden Landesversammlung]

Ministerpräsident Dr. Hoegner bringt außerhalb der Tagesordnung eine wichtige Sache zur Sprache: Die Militärregierung habe ihm mitgeteilt, daß sie wünsche, daß auch die Fraktionssitzungen der einzelnen Parteien6 von Studenten beobachtet würden. Diese sollten berichten, was in diesen Sitzungen über die Verfassung gesprochen werde. Er habe demgegenüber sofort erklärt, seine Auffassung sei folgende: Wenn ein Offizier der Militärregierung das Verlangen stelle, einer Fraktionssitzung beizuwohnen, könnte er nichts dagegen machen. Dieser könne zugegen sein. Er wehre sich aber dagegen, daß ein junger deutscher Student, für dessen Persönlichkeit er keinerlei Gewähr habe, an Fraktionssitzungen teilnähme und Berichte an die Öffentlichkeit und an die Militärregierung bringe, die man nicht kenne und kontrollieren könne. Er habe das mit aller Entschiedenheit abgelehnt. Notfalls werde er zum General gehen. Die Sache werde man auch im Ältestenrat der Verfassunggebenden Landesversammlung besprechen müssen, er wolle aber, da sie von grundsätzlicher Bedeutung sei, sie auch im Ministerrat zur Sprache bringen. Die Stellungnahme des Fraktionsvorsitzenden der CSU7 kenne er noch nicht, er bitte Staatsminister Dr. Baumgartner, diesem sofort Mitteilung zu machen, damit eine einheitliche Stellungnahme erfolgen könne.

[III. Schreiben des Presseamtes der Staatskanzlei]

Weiter müsse er eine Pressesache zur Sprache bringen. Er habe vom Presseamt ein Schreiben erhalten, unterzeichnet mit Dr. Burggraf,8 das als vertraulich bezeichnet und mit folgendem Zusatz versehen sei: „Bitte anliegende Weisung der Militärregierung beachten“. In diesem Schreiben werde über mangelnde Zusammenarbeit der Behörden, insbesondere des Innenministeriums mit der Presse geklagt. In dem Schreiben sei die Rede von offiziellen Informationsquellen. Er habe um Äußerung ersucht, was unter offiziellen Informationsquellen zu verstehen sei. Er habe hierauf eine Antwort bekommen, die aber seiner Ansicht nach nicht die Meinung der Militärregierung, sondern nur die private Meinung des Presseamts darstelle. Wenn er auch dieses Vorgehen des Presseamts auf das schärfste verurteile, so sei er doch der Meinung, man solle an und für sich gute Beziehungen zur Presse haben. Es sei aber unmöglich, daß jeder Beamte jedem Pressevertreter gegenüber zur Auskunft verpflichtet sei. Das könne in keinem Pressegesetz geregelt werden, sondern Bestimmungen hierüber müßten im Beamtengesetz getroffen werden.9

Staatssekretär Dr. Kraus weist auf den § 3410 des neuen Pressegesetzes hin.

Staatsminister Dr. Baumgartner erklärt, er sei sehr überrascht, daß das Presseamt der Staatskanzlei, das er für eine Einrichtung der Staatskanzlei halte, in solcher Weise gegen den eigenen Arbeitgeber vorgehe. Er sei weiter überrascht, daß wegen dieses einen Falles, wo ein Pressevertreter von einem Referenten des Innenministeriums nicht entsprechend behandelt worden sei, ein solches Aufheben gemacht werde, während, wenn ein Minister in der Presse persönlich und zu unrecht angegriffen werde, sich niemand darum kümmere, auch nicht das Presseamt, das offizielle Organ der Regierung. Er schlage vor, diese Sache im Ministerrat weiter gar nicht zu behandeln.

Staatsminister Seifried erklärt, auch er habe gedacht, das Presseamt sei eine Einrichtung der Regierung, er habe aber wiederholt feststellen müssen, daß Personen, die als Journalisten allgemeiner Art auftreten, zugleich Mitglieder des Presseamts seien. Es läge hier eine gewisse Zwitterstellung vor, die auf die Betätigung im Amt abfärbe. Trotzdem seien vielfach Notizen in den Zeitungen gestanden, die zumindest schiefe Sachdarstellungen und vielfach sogar unwahre Behauptungen enthalten hätten, so daß Berichtigungen notwendig seien. Diese Berichtigungen seien aber sehr schwer zu formulieren, weil dazwischen bestimmte Dinge lägen, z. B. Wünsche der Militärregierung, die man nicht öffentlich bekanntgeben dürfe. Mit Rücksicht darauf scheine es notwendig zu sein, daß man sich mit maßgebenden Leuten der Presse zusammensetze und ihnen klar mache, daß wir lebhaftes Interesse daran hätten, mit der Presse im besten Einvernehmen zusammenzuarbeiten, daß andererseits aber von der Presse auch die heute vielfach gegebenen Schwierigkeiten gewürdigt werden müßten. Etwas anderes sei noch die Art und Weise, wie das Presseamt in diesem Schreiben der Staatsregierung gegenüber auftrete. Dieses Schreiben enthalte nicht nur eine gröbliche Verletzung der selbstverständlichen Anstandspflicht, sondern auch Drohungen mit der Militärregierung und mit der Presse. Dieses Verhalten könne man nicht ohne weiteres hinnehmen, sondern müsse zumindest sagen, daß es nicht gebilligt werde. Eine amtliche Behörde habe den üblichen Verkehrston einzuhalten und dürfe nicht irgendeinen Anlaß dazu benutzen, um derart gegen die Regierung aufzutreten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt als einmütige Meinung des Ministerrats fest, daß dieser sich von einer amtlichen Stelle einen solchen Ton nicht gefallen lasse und daß Staatssekretär Dr. Kraus ersucht werde, dem Unterzeichner Dr. Burggraf, der Angestellter der Bayerischen Staatskanzlei sei, den Standpunkt dahin klar zu machen, daß Drohungen gegen die Staatsregierung mit der Militärregierung und mit der Presse ungehörig seien und zu Weiterungen führen müßten.

Staatssekretär Dr. Meinzolt fügt hinzu, man solle noch besonders auf das Unterordnungsverhältnis hinweisen. Kein Privater werde sich das von seinem Angestellten gefallen lassen, auch kein Minister von einem anderen Beamten.

Staatssekretär Dr. Kraus erklärt noch, vorgestern vor seiner Abfahrt nach Stuttgart habe er von dieser Sache erfahren und Dr. Burggraf bereits sein schärfstes Mißfallen aussprechen lassen. Bezüglich des Presseamtes werde man auch nach der organisatorischen Seite einiges machen müssen.11 Er werde dafür Sorge tragen, daß derartige Unzuträglichkeiten in Zukunft nicht mehr vorkommen.

[IV. Auskunftrecht gegenüber der Presse]12

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt weiter als die einmütige Meinung des Ministerrates fest, daß nur der zuständige Minister das Recht habe, Auskünfte an die Presse zu geben, da er die Verantwortung gegenüber dem Ministerpräsidenten und der Militärregierung trage. Es sei untragbar, daß jeder beliebige Beamte irgendeinem Journalisten unter Umständen sogar Amtsgeheimnisse mitteile.

Staatsminister Dr. Baumgartner weist darauf hin, daß sonst Zustände eintreten könnten wie beim Länderrat in Stuttgart.

Staatssekretär Dr. Kraus erklärt hierzu, daß er gestern in Stuttgart schärfstens gegen diese Praxis Stellung genommen habe.13 Es gehe nicht an, daß Referenten des Länderrates Ausführungen machten, die im Gegensatz zur Auffassung unserer Regierung stünden, die aber trotzdem als Länderratsauffassung an die Öffentlichkeit gebracht würden. Auch der Vertreter von Hessen habe sich dagegen gewandt. In diesem Zusammenhang dürfe er den Herrn Arbeitsminister darauf hinweisen, daß von Hessen Beschwerde gegen einen Artikel von Dr. Schieckel im Staatsanzeiger erhoben worden sei, weil dieser einen der Regierungsauffassung entgegengesetzten Standpunkt vertreten habe.14 Es sei zwar angeführt, daß dieser Artikel nur die persönliche Auffassung des Referenten vertrete, aber auch das sei gefährlich. Im Staatsanzeiger sollten künftig nur Artikel veröffentlicht werden, die mit der Regierungspolitik in Einklang ständen, nicht die Meinung von Privatpersonen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bezeichnet dies als richtig. Wenn die Auffassung eines Artikelschreibers mit der Meinung der Staatsregierung in Widerspruch stehe, solle er sich eine andere Zeitung suchen. Zu Veröffentlichungen brauche er aber die Zustimmung seines Ministers.15 Abschließend stellt er noch einmal fest, daß amtliche Informationsquellen im Sinne des Schreibens der Militärregierung nur die Minister oder sonstige von ihnen beauftragte Beamte seien. Der Minister könne seinem Staatssekretär oder einem Referenten die Erlaubnis geben, die Presse zu informieren. Die bereits in manchen Ministerien bestehenden Pressereferenten könnten selbstverständlich solche Auskünfte geben, soweit sie dazu ermächtigt seien.

[V. Artikel im Informationsblatt der KPD]

Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt weiter mit, im Informationsblatt der KPD16 sei ein Artikel mit der Überschrift „Was geht im Bayerischen Verfassungsausschuß vor?“ veröffentlicht worden. Darin sei behauptet, daß alle Anträge der KPD, insbesondere bezüglich der Einheit Deutschlands, einfach abgelehnt worden seien. Die Wahrheit sei aber, daß bereits ein Artikel A beschlossen worden sei: „Bayern wird einem künftigen deutschen Bund beitreten“. Die KPD bringe nur das, was abgelehnt worden sei, nicht aber das, was angenommen worden sei.17 Diese Information könne nur von einem Mitglied des Verfassungsausschusses selbst stammen.18 Er werde den Vorsitzenden des Ausschusses19 ersuchen, diese Angelegenheit in der nächsten Sitzung zur Sprache zu bringen,20 damit man sehe, wie Brunnenvergiftungen entstünden. Hier wäre es Aufgabe des Presseamtes gewesen, anzufragen, wie die Sache in Wirklichkeit stehe und im nächsten Staatsanzeiger eine Berichtigung zu bringen.

[VI. Pressegesetz]

Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, das Gesetz21 müsse heute besprochen werden, weil es am nächsten Dienstag im Länderrat zu behandeln sei. Er weise besonders auf § 34 hin, der seines Erachtens eine Einschränkung der persönlichen Freiheit bringe. Der Presse gegenüber solle man reden müssen. Es werde hier eine Pflicht für jede Behörde festgelegt, Auskunft zu erteilen.22

Staatsminister Dr. Baumgartner schlägt vor, den § 34 abzulehnen, da er völlig unhaltbar sei.

Staatssekretär Dr. Ehard führt aus, dieser Entwurf berücksichtige die Wünsche der Presse in weitgehendem Maße. Es müßten aber auch die Wünsche der Allgemeinheit und der Staatsregierung geprüft und dazu in Parallele gesetzt werden. Das könne man nicht aus dem Handgelenk machen; dann müsse man auch wissen, welches die Grenze sei, welche die Amerikaner zwingend gezogen hätten. Durch das Gesetz in der vorliegenden Form könnten Schwierigkeiten entstehen, da die Tatbestände nicht klar genug herausgearbeitet seien. Es erscheine ihm notwendig zu sein, daß bei der großen Bedeutung dieses Gesetzes die Sache noch einmal vom Rechtsausschuß überprüft werde.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, daß er die Sache in diesem Sinne im Länderrat behandeln werde.23

[VII. Gesetz über die Genehmigungspflicht für Zeitungen und Zeitschriften]

Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, daß auch dieser Entwurf im Länderrat behandelt werden müsse.24

Staatsminister Dr. Baumgartner erklärt, die in § 13 geregelte Zusammensetzung des Zulassungsausschusses sei unmöglich, weil sich die Lizenzträger hierdurch ein Monopl verschafften.25

Staatssekretär Dr. Kraus bezeichnet insbesondere die Kooptierung der 4 unabhängigen Vertreter als ganz unmöglich.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, er werde auf diesen Umstand aufmerksam machen,26 ebenso auf den § 17, Absatz 2. 5 Mitglieder könnten durch ihr Wegbleiben einfach jede weitere Zulassung sabotieren.27

Staatssekretär Dr. Kraus schlägt vor, man könne den § 13 vielleicht dahin ändern, daß die Mitglieder nach Absatz 1 Nr. 4) nicht vom Ausschuß ernannt, sondern von einer anderen Stelle, z.B. dem Ministerpräsidenten oder der Staatsregierung bestimmt würden.

Staatsminister Dr. Fendt erklärt, ihm scheine durch diese Bestimmung das sonst geförderte Prinzip der Pressefreiheit wieder geleugnet zu werden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt abschließend fest, daß er bei § 13 darauf hinweisen werde, daß kein Monopol für die gegenwärtigen Lizenzträger geschaffen werden dürfe.28

[VIII. Gesetz über die Genehmigungspflicht von Verlagsunternehmen]

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt zu diesem Entwurf,29 daß dadurch ein reines Zunftwesen geschaffen werde.

Staatsminister Dr. Fendt bezeichnet diesen Entwurf als eine Quelle der Korruption.

Staatsminister Dr. Baumgartner hält es für vollkommen unmöglich, daß Berufsgruppen selbst entscheiden, wer zugelassen werde. Das könnten dann nicht nur die Verleger, sondern auch andere, wie z.B. Bäcker und Metzger verlangen.

Staatssekretär Dr. Müller weist darauf hin, daß diese Lizenzierungsgesetze alle die gleiche Tendenz hätten.

[IX. Verordnung zur Regelung der Papierzuweisungen an Buch- und Zeitschriftenverlage]30

Staatssekretär Dr. Ehard fragt an, wie das Zulassungs- und Zuweisungsverfahren zur neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit stehe, der die Möglichkeit eröffnet werden solle, alle Verwaltungsmaßnahmen nachzuprüfen. Man könne aber daran denken, daß es sich hier um ein besonderes Verfahren handle und eine Beschwerde zu den Verwaltungsgerichten nicht möglich sei, weil diese Beschwerde sich nicht gegen eine behördliche Entscheidung richte.

Ministerpräsident Dr. Hoegner vertritt die Ansicht, daß bei diesen Verfahren keine Beschwerde zu den Verwaltungsgerichten gegeben sei.

Staatssekretär Dr. Ehard weist dann noch auf die Besonderheit hin, daß jede andere Zulassung einer Behörde einmal der Dienstaufsichtsbeschwerde und dann immer noch der Beschwerde an die Verwaltungsgerichte unterliege. Wenn die Zulassungen nach diesen Entwürfen nicht als behördliche Zustimmungen gelten, seien sie sakrosant.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, er sei überzeugt, daß in dem neuen Verwaltungsgerichtsverfahren nur behördliche Maßnahmen angegriffen werden könnten.31

Staatssekretär Dr. Ehard erwidert, dann sei der Zustand noch unmöglicher. Jede Entscheidung bis zu der des Ministerpräsidenten hinauf unterliege der Nachprüfung durch die Verwaltungsgerichte. Für diese Entscheidungen sollte dies aber nicht der Fall sein. Das sei eine Ausnahme, aus der heraus die ganze Sache schon hinfällig werde.

Staatssekretär Dr. Meinzolt betrachtet es als einen Vorzug, daß das Verwaltungsgerichtsgesetz hier nicht anwendbar sei, da sonst den Ausschüssen eine zu große Bedeutung zugemessen werde.

Staatssekretär Dr. Ehard erwidert, dann sei das Publikum aber vollkommen rechtlos. Die Bewerber seien von der Verfolgung ihrer Rechte ausgeschlossen. Einerseits dehne man die Verwaltungsgerichtsbarkeit aus, andererseits schaffe man Institutionen, die man aus ihr wieder herausnehme.

[X. Gesetz über die Zulassungspflicht für die Veranstalter von Theateraufführungen, Konzerten und Schaustellungen und die Inhaber einschlägiger Schulen und Agenturen]32

Staatsminister Dr. Fendt erklärt, er sei im Grunde froh, daß das Kultusministerium an dem Vollzug dieses Gesetzes nicht beteiligt sei, da dieses auch nur eine neue Korruptionsquelle sei.

[XI. Bericht über die Sitzung des Länderratsdirektoriums am 1. 8. 1946]33

Staatssekretär Dr. Kraus erstattet Bericht über die Sitzung des Länderratsdirektoriums vom 1. 8. 1946. Insbesondere seien behandelt worden das Eisenbahnabkommen, ein Statut des Verkehrsrates des Länderrats, ein Gesetz über die Verwaltungsgerichtsbarkeit,34 eine Verordnung zur einstweiligen Regelung der Bekanntmachung über Wertpapiere, ein Gesetz betr. den Wiederaufbau der deutschen Rechtsanwaltschaft und ein Gesetz zur Verhütung des Mißbrauchs ausländischer Liebesgaben. Weiter habe sich das Direktorium mit einem Entwurf des Sozialpolitischen Ausschusses zur Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes, bei dem es sich um die Zulassung der Rechtsanwälte vor den Arbeitsgerichten gehandelt habe, und dem Statut des Wirtschaftsrates des Länderrats befaßt. Weiter habe sich ergeben, daß sich die Statistiker bei der Verteilung der Flüchtlinge zu Ungunsten Bayerns verrechnet hätten. Der Flüchtlingsausschuß sei deshalb beauftragt worden, durch seinen statistischen Unterausschuß die Rechnung noch einmal nachzuprüfen.35

[XII. Ablehnung der Kartoffelsammlung für die Pfalz]

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, daß General Clay den Antrag auf Erlaubnis einer Kartoffelsammlung für die Pfalz abgelehnt habe.36

Staatsminister Dr. Baumgartner teilt im Anschluß daran mit, daß auch die aufgrund der Hamburger Beschlüsse37 beabsichtigte Lieferung von Frühkartoffeln an die Ruhrbergarbeiter abgelehnt worden sei.

[XIII. Unwetterkatastrophe]

Staatsminister Dr. Baumgartner erstattet Bericht über die schwere Unwetterkatastrophe. Es seien im Gebiet von Fürstenfeldbruck etwa 1400 ha Wald vernichtet worden. Er bitte um das Einverständnis des Ministerrats, daß dieses Holz (120–150.000 cbm) der Stadt München als Brenn- und Nutzholz zur Verfügung gestellt werde. Bei Freising sei durch Hagelschlag in einem großen Gebiet die ganze Ernte vernichtet worden. Er werde diese Gebiete morgen besichtigen und die erforderlichen Maßnahmen einleiten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt hierzu mit, daß sich auch der Wirtschaftsausschuß der Verfassunggebenden Landesversammlung mit dieser Katastrophe beschäftigen werde.38

Der Vorschlag von Staatsminister Dr. Baumgartner wird einstimmig angenommen.

[XIV. Dr. Ringelmann]39

Ministerpräsident Dr. Hoegner bringt die Sache Dr. Ringelmann zur Sprache. Er habe inzwischen festgestellt, daß Dr. Ringelmann entlassen worden sei. Der öffentliche Ankläger habe nunmehr gegen ihn das Verfahren eingestellt und ihn zum Entlasteten erklärt. Alle diese Entlastungen würden aber gegenwärtig vom Sonderministerium nachgeprüft. Nunmehr habe der Finanzminister gebeten, eine neue Anstellungsurkunde auszustellen. Dies sei an sich richtig, er sei aber der Meinung, daß hierfür 2 Voraussetzungen notwendig seien:

1) müsse die Entlastung bei der Nachprüfung aufrecht erhalten bleiben,

2) müßten die gegenwärtig in Ausarbeitung befindlichen allgemeinen Richtlinien abgewartet werden. Diese Richtlinien müßten unbedingt bis zur nächsten Woche vorgelegt werden.40

Bei dieser Gelegenheit wolle er darauf aufmerksam machen, daß die Lage hinsichtlich der Denazifizierung gegenwärtig äußerst ernst sei. Die Spruchkammern hätten eine Reihe falscher Entscheidungen erlassen, die Spruchkammer Schweinfurt sei aufgelöst worden. Die Militärregierung werde nicht mehr sehr lange zusehen, sondern die Dinge selber wieder in die Hände nehmen. Es bestehe die Gefahr, daß nicht nur dieses Kabinett über diese Frage stürze, sondern, daß darüber hinaus überhaupt keine demokratische Regierung mehr in Bayern eingerichtet werde.

Staatssekretär Dr. Müller erklärt, auch das Finanzministerium stehe auf dem Standpunkt, daß es sich bei Dr. Ringelmann um eine Entlassung im Sinne des Beamtengesetzes handle. Er müsse deshalb wieder neu eingestellt werden. Er zweifle nicht, daß auch die Nachprüfung der Entscheidung des öffentlichen Klägers durch das Sonderministerium wieder die Entlastung ergeben werde. Diesen Bescheid werde man wohl abwarten müssen.41

Staatsminister Roßhaupter erklärt, am 26.7. habe im Finanzministerium eine Besprechung über die Richtlinien stattgefunden. Dem Bericht entnehme er, daß auch höhere Beamte einen völlig abwegigen Standpunkt eingenommen hätten.42

Ministerpräsident Dr. Hoegner bemerkt hierzu, es sei eine Geschmacksache, ob man ausgerechnet in einen solchen Ausschuß jemand hineinnehme, der selbst unter diese Richtlinien falle.

Staatssekretär Dr. Müller erwidert, daß das Finanzministerium niemand anderen als Dr. Ringelmann gehabt habe, es sei aber auch noch Oberfinanzpräsident Prugger delegiert worden.

Staatssekretär Dr. Ehard führt aus, er habe schon immer den Standpunkt eingenommen, daß es ganz unmöglich sei, daß man auch Entlastete sofort dort wieder einsetze, wo sie gewesen seien. Dadurch bringe man diese Leute selbst in eine große Gefahr und das Ressort in eine peinliche Situation. Dabei sei er durchaus der Meinung, daß man die Entlasteten in anständiger Weise unterbringen solle.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schließt sich diesen Ausführungen an. Dr. Ringelmann müsse man genau so behandeln wie alle übrigen Beamten.43 Es sei nicht wünschenswert, daß er an den Richtlinien arbeite, die für entlastete Beamte gelten sollen.

Staatssekretär Dr. Ehard gibt zu erwägen, ob man in dieser Sache nicht mit Richtlinien durchkommen könne und kein Gesetz oder eine Verordnung brauche. Er habe den Eindruck, daß die Amerikaner ein Gesetz oder eine Verordnung ablehnen würden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bezweifelt, ob man mit Richtlinien auch bei den Beamten der Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts durchkomme. Wahrscheinlich lasse es sich aber machen. Im übrigen stelle er noch als Standpunkt des Ministerrates fest, daß für Beamte, die jetzt wieder in eine Stellung einrückten, anfängliche Zurückhaltung geboten sei.

[XV. Auflösung der Staatskommissariate für die Betreuung der Juden und die politisch Verfolgten]

Staatsminister Seifried weist darauf hin, daß das Staatskommissariat für die Betreuung der Juden und die politisch Verfolgten aufgelöst werde. Es handle sich aber um eine technische Umwandlung, denn deren Aufgaben würden vom Innenministerium und vom Landesamt für Vermögensverwaltung und Wiedergutmachung übernommen. In der Betreuung selbst trete keine Veränderung ein. Das wolle er feststellen, damit keine falschen Auffassungen aufkämen. Die Sache ginge auf eine Anweisung der Militärregierung zurück.

Staatssekretär Dr. Kraus fügt hinzu, es liege schon ein entsprechender Verordnungsentwurf vor.44

Ministerpräsident Dr. Hoegner ersucht Staatsminister Seifried, ihm einen Durchschlag der Verfügung der Militärregierung zu übersenden.45

[XVI. Entwurf einer Verordnung über die Herausgabe von Fahrzeugen]

Staatsminister Helmerich legt den Entwurf einer Verordnung über die Herausgabe von Fahrzeugen, die in Diensten der deutschen Wehrmacht waren und Fahrzeugen ungeklärter Herkunft an den Eigentümer sowie eine Verordnung über die Zulassung stillgelegter Kraftfahrzeuge und Anhänger vor.

Ministerpräsident Dr. Hoegner fragt an, ob diese Verordnungen eilig seien.

Staatsminister Helmerich erwidert, daß nur die Zulassungsverordnung eilig sei, da sie von Oberst Giddens bis 15.8. verlangt werde.

Staatssekretär Dr. Ehard hat Bedenken, daß eine Pflicht zur Neuzulassung statuiert werde und nicht nur eine Meldepflicht.

Staatsminister Helmerich erwidert, dies geschehe nur wegen der Steuer.

Staatssekretär Dr. Ehard meint, daß die Fassung der Verordnung trotzdem nicht ganz klar sei.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schließt sich dem an und erklärt, § 1 müsse noch anders gefaßt werden. Er schlage vor, daß die Sache grundsätzlich so gemacht werden solle, die Formulierung der Verordnung aber vom Justizministerium überprüft werde.

Staatsminister Helmerich erklärt sich hiermit einverstanden und fragt nur an, ob, wenn die Sache mit dem Justizministerium durchgesprochen sei, die Verordnung noch einmal vor den Ministerrat gebracht werden müsse.

Diese Frage wird verneint.46

Der Bayerische Ministerpräsident:
gez. Dr. Wilhelm Hoegner
Der Sekretär d. Ministerrats:
gez. Claus Leusser
Ministerialrat
Der Leiter der Bayer. Staatskanzlei:
gez. Dr. Hans Kraus
Staatssekretär