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Nr. 48MinisterratssitzungFreitag 18. Oktober 19461 Beginn: 15 Uhr 30 Ende: 18 Uhr 15
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Hoegner, Arbeitsminister Roßhaupter, Innenminister Seifried, Kultusminister Dr. Fendt, Finanzminister Dr. Terhalle, Verkehrsminister Helmerich, Staatssekretär Dr. Kraus (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Dr. Ehard (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Meinzolt (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Staatssekretär Waldhäuser (Verkehrsministerium).

Entschuldigt:

Wirtschaftsminister Dr. Erhard, Landwirtschaftsminister Dr. Baumgartner, Staatsminister für Sonderaufgaben Dr. Pfeiffer, Staatssekretär Ficker (Innenministerium).

Tagesordnung:

I. Schulpolitische Fragen. II. Flüchtlingsgesetz. III. Pressegesetz. IV. Jagd und Forsten. [V. Gesetzentwurf über die Erhöhung der Grundsteuer]. [VI.] Wiederernennung eines Präsidenten der Bayer. Staatsbank. [VII.] Ausbau des Maximilianeums. [VIII.] Informationsdienst. [IX.] Polizeiverordnung zum Schutz der Jugend. [X. Interzonen-Konferenz der Arbeitsminister in Stuttgart].

Ministerpräsident Dr. Hoegner eröffnet die Sitzung und gibt die Erweiterung der vorläufigen Tagesordnung durch die neuen Punkte 1 und 2 bekannt.

I. [Schulpolitische Fragen]

Staatsminister Dr. Fendt trägt den Entwurf eines Erlasses über die vorläufige Gliederung der Volksschulen vor und begründet diesen Entwurf.2 Ziff. 1 des Erlasses sei ein Auszug aus den Verfassungsbestimmungen.3 Dieser Rechtszustand könne aber nur als Ziel betrachtet werden. Am [gegenwärtigen] Rechtsstandpunkt solle nicht gerüttelt werden. Infolge der ungeheuren schulischen Not könne er jedoch zurzeit nicht durchgeführt werden. Er habe weiter unter dem Titel „Volksschule in Not“ in möglichst populärer Form einen Aufruf verfaßt, in dem er alles das aufgeführt habe, was er zur Begründung des Erlasses vorgetragen habe. Er schlage vor, daß dieser Aufruf genehmigt und an den Schul- und Gemeindetafeln angeschlagen werde.4

Staatssekretär Dr. Kraus spricht zunächst eine Anerkennung für die Arbeit aus, die der Unterrichtsminister geleistet habe. Er wolle nur bemerken, daß wir selbstverständlich keinen Schulkampf wollten, den wir uns zurzeit nicht leisten können. Er danke dem Ministerpräsidenten, der schon frühzeitig das Steuer nach der Richtung gedreht habe, daß der Friede zwischen den Konfessionen und Staat und Kirche gewahrt bleibe.5 In letzter Zeit habe es jedoch eine gewisse Beunruhigung durch den Erlaß des Kultusministeriums vom 26. 9. 1946 gegeben.6 In solchen grundlegenden Fragen sei es vielleicht doch erwünscht, wenn zunächst der Ministerpräsident unterrichtet würde. Er sei schon auch der Meinung, daß man den Standpunkt vertreten könne, den der Kultusminister bekanntgegeben habe. Es sei aber nicht nötig, daß z. B. in Regensburg ein Erlaß herausgegeben worden sei, der genau das Gegenteil darstelle, was die Regierung wolle.7 Im übrigen habe er einige Bedenken gegen die Formulierungen des Aufrufs auf S. 2 unten.8

Staatssekretär Dr. Meinzolt legt die Rechtslage dar. Nach der Schulpflichtverordnung von 18839 seien die Volksschulen Bekenntnisschulen. Nur dort, wo gemischte Bevölkerung vorhanden sei, seien auf Antrag gemischte Schulen einzurichten. Nach dem Konkordat und den Verträgen mit den evangelischen Kirchen10 seien Bekenntnisschulen einzurichten, auch wenn der Unterricht nur in Form ungeteilten Unterrichts erteilt werden könne. Ziff. 2 des Erlasses stelle eine Abweichung vom Konkordat und den Verträgen dar. Er wisse nicht, ob der hier vorgesehene Weg, nämlich der Erlaß einer Verfügung des Ministers der richtige Weg sei. Er rechne damit, daß die beteiligten Kirchen, wenn der Erlaß publiziert werde, sagten, daß der Boden des Vertrags verlassen worden sei. Ob man zum gleichen Ziel auf einem anderen Weg kommen könne, nämlich indem man die Vertragspartner zur Einsicht bringe, daß zurzeit die Verpflichtungen nicht erfüllt werden könnten, sei eine andere Frage. Er glaube nicht, daß die Kirchen sich ablehnend verhalten würden. Wenn man den Erlaß aber so hinausgäbe, sähe er die Gefahr, daß die Kirchen Sturm liefen. Diese Gefahr werde vergrößert, wenn der vorgesehene Aufruf angeschlagen werde. Er wolle davor warnen, diesen Aufruf zu erlassen. Dem Minister habe er schon vorher seine Bedenken dargelegt.

Ministerpräsident Dr. Hoegner fragt Staatssekretär Dr. Meinzolt, ob ihm der Erlaß vom 26. 9. 1946 bekannt gewesen sei. Dieser verneint. Ministerpräsident Dr. Hoegner fährt fort, er habe ihn auch nicht gekannt, er werde ihn aber jetzt verlesen, nachdem er durch den neuen Erlaß aufgehoben werden solle. Der Inhalt des Erlasses vom 26. 9. 1946 sei hochpolitischer Natur. Er wolle diese Gelegenheit benützen, um wiederholt darauf aufmerksam zu machen, daß solche Erlasse hochpolitischen Inhalts nicht von einzelnen Ministern erlassen werden dürften, sondern nur vom Ministerpräsidenten, der selbstverständlich Deckung seitens des Ministerrats suchen werde. Er glaube, daß dieser Erlaß nicht aufrechterhalten werden könne. Auf die gegenwärtige Rechtslage sei in ihm nicht Rücksicht genommen. Er könne so ausgelegt werden, als ob durch einfache Anweisung des Ministers die vertragsmäßige Bekenntnisschule mit einem Federstrich abgeschafft werde.

Staatsminister Dr. Fendt erwidert, in diesem Erlaß sei dreimal erklärt, daß er nur der Behebung eines vorübergehenden Notstands diene. Er sei dazu veranlaßt worden durch die Unbotmäßigkeit der Regierungen,11 insbesondere durch die Bildung von Zwerg- und Mammutschulen. Er habe garnicht das Bewußtsein gehabt, daß er an dem gegenwärtigen Zustand etwas ändere. Daß er in seinem Herzen für die christliche Gemeinschaftsschule sei, verhehle er nicht.12 Das veranlasse ihn aber nicht, gegen die Verfassung zu verstoßen. Jetzt herrsche jedoch ein Notzustand, der es unmöglich mache, gewisse Dinge durchzuführen, die an sich durchgeführt werden müßten.

Staatssekretär Dr. Ehard fragt, ob mit den Kirchen die Regelung der Ziff. 2 des Erlasses grundsätzlich besprochen worden sei. Im übrigen müsse es möglich sein, eine Formulierung zu finden, die etwa dahingehe, daß diese Lösung zur Behebung des gegenwärtigen Notstands in Übereinstimmung mit den Kirchen gefunden worden sei. Man müsse den Gedanken hineinbringen, daß es sich um eine Notlösung handle.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schließt sich der Frage an, ob mit den kirchlichen Oberbehörden verhandelt worden sei.

Staatsminister Dr. Fendt erwidert, dies sei schon vor Antritt seines Amts geschehen. Eine neuerliche Verhandlung habe nicht stattgefunden.13

Staatssekretär Dr. Kraus hält es für zweckmäßig, daß jetzt erst noch mit den Vertretern der Konfessionen gesprochen werde. Diese würden vernünftig genug sein, um den gegenwärtigen Notstand anzuerkennen. Wenn wirkliche Staatsnotwendigkeiten vorhanden seien, werde sich auch der Ministerrat hinter den Kultusminister stellen. Er solle aber zuerst einen Ausgleich versuchen. Zunächst tue man am besten daran, die Sache nicht an die große Glocke zu hängen. Er schließe sich deshalb der Meinung von Staatssekretär Dr. Meinzolt an, daß der Aufruf nicht veröffentlicht werden soll.14

Ministerpräsident Dr. Hoegner bezeichnet diesen Vorschlag als zweckmäßig. Man könne heute nicht zu Ende kommen. Den bestehenden Rechtszustand könne man nicht abändern. Aus dem gleichen Grunde könne aber der Erlaß vom 26. 9. 1946 nicht einen Tag länger aufrechterhalten bleiben. Es sei nur die Frage, ob der Unterrichtsminister ihn selber aufheben oder ob dies der Ministerrat tun solle.

Staatssekretär Dr. Meinzolt spricht sich ebenfalls für die Aufhebung aus. Man setze sich sonst den übelsten Anfeindungen aus. Die Außenbehörden müßten mit klaren Weisungen versehen werden. Es gehe nicht, daß z. B. ein Regierungspräsident mit einem Bischof noch verhandeln müsse. Von Verhandlungen mit den kirchlichen Oberbehörden verspreche er sich Erfolg. Er schlage vor, daß der Minister einen Erlaß herausgebe, daß der Erlaß vom 26. 9. 1946 nicht vollzogen werde und daß weitere Entschließungen folgten.

Staatssekretär Dr. Ehard hält es auch für unzweckmäßig, wenn der neue Erlaß durch einen Aufruf in populärer Form begründet würde.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, er habe seinerzeit die Verhandlungen mit den Kirchen nicht ohne Erfolg geführt.15 Er sei gerne bereit, sich auch jetzt wieder einzuschalten. Der Unterrichtsminister habe andererseits auch wieder Gründe für diesen Erlaß gehabt. Es seien Dinge vorgekommen, die man nicht dulden könne.

Staatsminister Dr. Fendt gibt Einzelfälle bekannt. Wenn diese Dinge andauerten, könne er nicht mehr verantworten, länger Unterrichtsminister zu sein; er würde dann sein Amt zur Verfügung stellen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner macht gegenüber diesen Ausführungen auf Folgendes aufmerksam: Der Gesetzentwurf vom 16. 1. 1946 sei vom Ministerrat einstimmig, auch vom Unterrichtsministerium, angenommen worden.16 Er hätte es sehr gerne gesehen, wenn damals die Bedenken vorgetragen worden wären, die jetzt vorgebracht würden. Heute komme man in den Verdacht, als ob man etwas anderes gemeint habe, als was man niedergelegt habe. Diesem Verdacht setze er sich und den Ministerrat nicht aus. Man könne garnichts anderes tun, als Verhandlungen mit den Kirchen einzuleiten. Er bitte den Unterrichtsminister, diese Verhandlungen zu führen, und das Kabinett, diesem Vorschlag zuzustimmen.

Staatssekretär Dr. Kraus schlägt vor, daß sich der Ministerpräsident mit seiner Autorität einschalten solle. Er habe das Verdienst erworben, daß er den Frieden im Lande hergestellt habe. Er wolle noch auf eines hinweisen: wenn der Unterrichtsminister einen Fall schildere, in dem Ausschreitungen vorgekommen seien, müsse er sagen, daß die Staatsautorität auch gegen herrschsüchtige Pfarrer aufrechtzuerhalten sei. Die Regierung sei dem Volk verantwortlich in Bezug auf die Erziehungsfrage und auch auf die Finanzfrage. Der Ministerpräsident habe das Vertrauen aller, wenn er von diesem Standpunkt aus mit den kirchlichen Oberbehörden in Gemeinschaft mit dem Unterrichtsminister verhandle.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt seine Bereitwilligkeit. Darüber hinaus sei er der Meinung, daß ein Erlaß, der einen solchen Sturm erregt habe, wie der vom 26. 9. 1946, nicht länger aufrechterhalten werden könne. Er müsse sofort zurückgezogen werden. Es sei sogar das Wort „Kulturkampf“ gefallen. Diesem Verdacht könne sich die Regierung nicht aussetzen. Deswegen schlage er vor, daß der Unterrichtsminister diesen Erlaß heute noch zurückziehe und dies durch Fernschreiben bekanntgebe. Er sei auch bereit, selbst den Erlaß zurückzuziehen oder es solle, was ihm noch lieber sei, dies der Ministerrat machen. Er frage an, ob Widerspruch dagegen bestehe, daß die Verhandlungen mit den kirchlichen Oberbehörden aufgenommen würden.

Staatssekretär Dr. Meinzolt erwidert: hiergegen bestehe kein Widerspruch; dies stelle vielmehr die einmütige Meinung des Ministerrats dar. Einerseits sei ein Notstand gegeben, aus dem heraus die Bestimmungen der Verträge nicht lückenlos durchgeführt werden können; andererseits müsse man eine Vereinbarung treffen. Er sei dafür, daß die Verhandlungen vom Unterrichtsminister geführt würden, da die bisherigen Verhandlungen reibungslos verlaufen seien. Was die Aufhebung des Erlasses vom 26. 9. 1946 betreffe, so solle der Kultusminister einen neuen Erlaß herausgeben, wonach der Vollzug des Erlasses vom 26. 9. 1946 ausgesetzt würde.

Staatsminister Roßhaupter spricht sich ebenfalls für den letzteren Weg aus im Interesse der Aufrechterhaltung der Staatsautorität.

Staatssekretär Dr. Kraus schließt sich dieser Meinung an.

Staatsminister Dr. Fendt stimmt ebenfalls diesem Vorschlag zu, hat aber Bedenken gegen die Bekanntgabe durch den Fernschreiber des Innenministeriums.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, es handle sich hier doch nur um die Technik der Verbreitung; er habe sich verbürgt, daß der Erlaß keine 24 Stunden mehr in Kraft bleibe. Er schlägt folgende Formulierung des neuen Erlasses vor: „Der Erlaß vom 26. 9. 46 hat nach eingegangenen Berichten zu verschiedenen Mißverständnissen Anlaß gegeben. Ich ordne daher an, daß der Vollzug dieses Erlasses sofort ausgesetzt wird. Weitere Anordnungen folgen“.17

Mit diesem Vorschlag herrscht allseitiges Einverständnis.18

Staatsminister Dr. Fendt ersucht, daß die weiteren Verhandlungen durch ihn geführt werden sollen. Etwas anderes bedeute ein Mißtrauensvotum gegen ihn. Er werde den Ministerpräsidenten ständig auf dem Laufenden halten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, ein Mißtrauensvotum sei keineswegs gegeben. Er habe ja auch im Januar die Verhandlungen mit den Kirchen geführt. Er sei aber froh, wenn er von dieser Arbeit entlastet werde. In der Regel müßten allerdings die Verhandlungen mit den höchsten Stellen der Kirchen durch ihn geführt werden.

Staatsminister Dr. Terhalle macht einen Vermittlungsvorschlag, wonach der Kultusminister ersucht werden soll, die neuen Verhandlungen zu führen. Dieser Vorschlag wird angenommen.

Staatsminister Dr. Fendt beantragt noch eine Erklärung des Ministerrats über den derzeitigen Schulen-Notstand. Diese Erklärung wird in folgender Fassung angenommen: „Der Ministerrat erkennt einstimmig an, daß auf dem Gebiet des Volksschulwesens zurzeit ein unüberwindlicher Notstand gegeben ist, der bedauerlicherweise die lückenlose Durchführung des Konkordats und der Verträge mit den evangelischen Landeskirchen unmöglich macht“.

Staatsminister Dr. Fendt führt weiter aus, er fühle sich verpflichtet, noch folgende Erklärung abzugeben: Er habe mit dem Fraktionsvorsitzenden der CSU,19 Dr. Hundhammer,20 in dieser Angelegenheit eine Besprechung gehabt, wobei Dr. Hundhammer zwei Sätze gesprochen habe, die er sich mit seiner Erlaubnis mitstenografiert habe. Diese wolle er mitteilen: 1.) „Wir sehen in Ihnen eine Persönlichkeit, die in ihrem Herzen die Konfessionsschule aus Überzeugung nicht vertreten kann“. 2.) „Ich habe darüber hinaus die Meinung, daß Sie aus Ihrer Einstellung gegen die Konfessionsschule als verfassungsmäßiges Ziel aus den heutigen anormalen Verhältnissen Konsequenzen ziehen, die m.E. in diesem Umfang nicht nötig sind“. Er bitte, diese Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen. Sie legten ihm den Gedanken nahe, sein Amt niederzulegen, da er nicht mehr das Vertrauen genieße.

Staatssekretär Dr. Kraus erwidert, er sei der Meinung, diese Ausführungen seien keine Grundlage für einen Rücktritt, da die Regierung nicht von den Parteien, sondern von der Militärregierung bestellt sei.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bestätigt diese Ausführungen. Die Regierung sei zurzeit nicht eine parlamentarische, nicht einmal eine demokratische Regierung, sondern stehe unter Leitung der Militärregierung.

Staatssekretär Dr. Kraus fährt fort, die Regierung sei von den Parteien nicht abhängig. Der Kultusminister verkenne die Sachlage, wenn er aus diesen Äußerungen Konsequenzen ziehen wolle. Deswegen müsse man nicht eine Regierungskrise heraufbeschwören. Das sei auch nicht der Wille von Dr. Hundhammer.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bestätigt diese Ausführungen. Er fühle sich für seine Tätigkeit – und das gelte auch für die übrigen Regierungsmitglieder – keiner Partei verantwortlich, sondern der Militärregierung, seinem Gewissen und dem Volk. Solange die Regierung nicht von einem Landtag abhängig sei, sei sie auch den Parteien nicht verantwortlich. Erst dann sei sie unter Umständen von den Fraktionen abhängig, aber sie habe auch dann die Pflicht, unter Umständen gegen die Fraktionen zu stimmen und daraus die Konsequenzen zu ziehen. Gegenwärtig sei dies aber nicht notwendig.

Staatssekretär Krehle erklärt, es sei bei der CSU über den Erlaß vom 26. 9. 1946 gesprochen worden. Nachdem er nunmehr aufgehoben sei, sei die Sache aus der Welt geschafft. Es sei keineswegs beabsichtigt, eine Regierungskrise heraufzubeschwören.

Staatsminister Seifried erklärt noch hierzu, er habe in der letzten Verfassunggebenden Landesversammlung eindeutig und klar die Stellung der gegenwärtigen Regierung im Sinne der Ausführungen des Ministerpräsidenten dargelegt.21

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt abschließend, die Landesversammlung habe nicht die Rechte eines Zwischenlandtages. Ihre Mitglieder hätten keine Immunität. Die Landesversammlung und keiner ihrer Ausschüsse hätten das Recht, Minister oder Staatssekretäre zu zitieren oder gar schlecht zu behandeln.22

II. [Flüchtlingsgesetz]23

Ministerpräsident Dr. Hoegner schickt voraus, daß wohl jedes Kabinettsmitglied den Aufsatz in der Neuen Zeitung gelesen habe.24 Es läge hier der ungewöhnliche Fall vor, daß ein Staatsbeamter,25 statt sich an seinen zuständigen Minister zu wenden, sich in die Spalten einer amerikanischen Zeitung geflüchtet habe, dort über den einstimmig gefaßten Entschluß der Regierung losgezogen sei und dabei noch eine falsche Darstellung gegeben habe.26 Er glaube, hierfür gebe es kein Vorbild. Er ersuche den Herrn Innenminister, um dessen Untergebene es sich handle, hier mit aller Schärfe durchzugreifen. Früher seien solche Beamte vor ein Disziplinargericht gestellt worden; heute könne man das nicht. Vorläufig bitte er den Innenminister, den Beamten in aller Form zu eröffnen, daß es unbedingt unzulässig sei, in dieser Weise zu verfahren.27 Die Folge dieses Aufsatzes sei natürlich gewesen, daß die Militärregierung gewisse Abänderungen vorgeschlagen habe, weil sie sich selbst vor den hier entfesselten Kräften nicht retten konnte. Inzwischen sei in Stuttgart die Angelegenheit beraten und der neue bayerische Vorschlag mit Freude aufgenommen worden. Heute stehe man nun vor der Notwendigkeit, daß wir uns teilweise wieder verbessern und das wieder hineinschreiben müßten, was gestrichen worden sei.

Staatsminister Seifried fügt hinzu, er habe den Beschluß des Ministerrats sofort an den Staatskommissar für das Flüchtlingswesen weitergeleitet. Dieser habe entgegen einer selbstverständlichen Übung, die er als bisher gewesener höherer Beamter28 ohne weiteres kennen müßte, den großen Flüchtlingsausschuß einberufen und habe ihm die neue Fassung vorgelegt. Dabei solle er die Äußerung getan haben: „Dieser Gesetzentwurf, das sage ich im vollen Bewußtsein als Beamter, ist ein Schmarren“. Er habe daraufhin Jaenicke zu sich gebeten, dieser sei aber auswärts gewesen. Dafür sei sein Stellvertreter, Dr. Ahnelt,29 gekommen. Diesem habe er mit aller Schärfe seine Mißbilligung ausgesprochen und darauf hingewiesen, daß, wenn er irgendwie gegen Beschlüsse des Ministerrats Bedenken habe, er sich selbstverständlich an den zuständigen Ressortminister zu wenden und diesem die Bedenken vorzutragen habe. Dr. Ahnelt habe erklärt, daß er selbst bedauere, daß die Dinge so verlaufen seien. Er werde Jaenicke sofort nach seiner Rückkehr benachrichtigen. Bisher habe sich Jaenicke aber noch nicht gemeldet.

Staatssekretär Dr. Ehard erklärt, er könne bestätigen, daß Jaenicke wieder hier sei.

Staatsminister Seifried fährt fort, dann werde er Jaenicke morgen zitieren. Im Flüchtlingsausschuß sei in geradezu wütender Weise auf die Regierung losgehackt worden und zwar unter Führung von Dr. Menzel,30 der aber gesagt habe, er spreche hier nicht als Beamter.

Staatssekretär Dr. Ehard erklärt, Jaenicke sei heute bei ihm gewesen und habe u.a. auch den Wunsch geäußert, er möge selbst oder durch seine Referenten bei einer Ergänzung des Flüchtlingsgesetzes mitwirken.31 Er habe ihm geantwortet, dies scheine ihm eine politische Frage zu sein, die er mit dem Ministerpräsidenten oder seinem Minister besprechen solle. Zur Mithilfe bei rechtlichen Formulierungen sei das Justizministerium jederzeit bereit, etwas anderes sei aber nicht seine Aufgabe.

Staatssekretär Dr. Kraus führt aus, ihm habe man eine Flüchtlingsabordnung geschickt; dieser habe er erklärt, der Ministerpräsident habe einen so scharfen Erlaß herausgegeben,32 um den Flüchtlingen zu helfen, daß es ihm niemals einfallen könne, von dieser Stellungnahme auch nur im geringsten abzurücken. Es handle sich doch nur um formaljuristische und organisatorische Fragen, welche die Flüchtlinge garnicht berührten; man wolle nur die Organisation der Flüchtlingskommissare nicht verewigen. Außerdem sollten noch Ausführungsbestimmungen erlassen werden, in die man die Punkte, die im Gesetz gestrichen worden seien, übernehmen könne. Damit sei die Abordnung im wesentlichen zufrieden gewesen. Inzwischen habe nun der Staatskommissar die Militärregierung alarmiert. Es handle sich hier um eine Unbotmäßigkeit einer nachgeordneten Dienststelle, für die der Ministerpräsident die richtigen Worte gefunden habe.

Ministerpräsident Dr. Hoegner trägt nun die neuen Veränderungen im einzelnen vor:33

1.) Die Präambel soll bleiben.34

2.) In § 1 Nr. 3 solle es heißen: „ … Beschluß der zuständigen Ministerien ganz ... “.

3.) §§ 2 bis 5 bleiben.

4.) § 6 erhält folgende Fassung:

Nr. 1) bleibt in der Neufassung,

Nr. 2) soll lauten: „Die Behörden sind verpflichtet, für die Einrichtung solcher Unterkünfte zu sorgen. Die Staatsregierung kann insbesondere die mit der Betreuung der Flüchtlinge besonders beauftragten Beamten ermächtigen, die für die Einrichtung von Flüchtlingsunterkünften notwendigen Gegenstände, soweit sie für die Besitzer entbehrlich sind, zum Zwecke der Gebrauchsüberlassung auf unbestimmte Zeit und gegen angemessene Vergütung zu beschlagnahmen. Dabei sind bewegliche Sachen von künstlerischem Wert und Familienandenken auf jeden Fall von der Beschlagnahme auszuschließen. Gegen die Beschlagnahme ist Einspruch bei der beschlagnahmenden Behörde und die Anrufung der Verwaltungsgerichte nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig. Sie hat keine aufschiebende Wirkung“.

Nr. 3) bleibt in der Neufassung.

5.) §§ 7 und 8 bleiben wie beschlossen.

6.) § 9 Abs. 1 bleibt wie beschlossen.

Abs. 2 soll folgenden Wortlaut erhalten: „Die zuständigen Behörden sind verpflichtet, die Eingliederung der Flüchtlinge mit allen Mitteln zu fördern. Bei der Einstellung von Beamten, Angestellten und Arbeitern, bei der Zulassung zu den freien Berufen, bei der Erteilung von Handels- und Gewerbegenehmigungen und bei der Errichtung selbständiger landwirtschaftlicher Betriebe dürfen den Flüchtlingen keine schwereren Bedingungen gestellt werden als der einheimischen Bevölkerung“.

7.) § 10 soll lauten: „Die Staatsregierung ernennt einen eigenen Sachbearbeiter (Staatskommissar) für das Flüchtlingswesen. Er ist dem Minister des Innern unmittelbar unterstellt. Der Staatskommissar hat im Rahmen der Gesetze die zur Lösung seiner Aufgaben notwendigen Maßnahmen zu treffen. Insbesondere hat er Notstände in der Unterbringung, Ernährung, Bekleidung, Arbeitslenkung, Ansiedlung und Seßhaftmachung der Flüchtlinge in Verbindung mit den zuständigen Behörden zu beheben“.

8.) § 11 soll lauten wie im ursprünglichen Entwurf, nämlich: „Dem Staatskommissar werden Regierungskommissare für den Bereich der Regierungsbezirke, Kreiskommissare für den Bereich der Stadt- und Landkreise und Kommissare für die Durchführung von Sonderaufgaben (Grenz-Außenkommissare) unterstellt“.

Nr. 2) soll lauten: „Regierungskommissare, Kreiskommissare und sonstige Flüchtlingskommissare werden durch den Minister des Innern auf Vorschlag des Staatskommissars ernannt“.

9.) § 12 soll lauten wie im ursprünglichen Entwurf.

Abs. 2 Nr. 4) soll heißen: „Personen, die auf Grund ihrer Tätigkeit, ihrer Kenntnisse und besonderen Eignung durch den zuständigen Minister in den Beirat berufen werden. Mindestens die Hälfte von ihnen müssen Flüchtlinge sein. Die Gesamtzahl der nach 4) zu berufenden Personen hat der Personenzahl nach 1) bis 3) gleichzukommen“.

Abs. 3 lautet: „Der Beirat tagt unter dem Vorsitz des zuständigen Ministers oder eines Vertreters mindestens einmal im Monat“.

10.) § 13 Satz 1 soll bleiben,

Satz 2 lautet: „Die Mitglieder werden durch den Regierungspräsidenten berufen“.

11.) § 14 soll wieder die ursprüngliche Fassung erhalten.

12.) § 15 Satz 1 soll lauten: „Die Kosten der Durchführung dieses Gesetzes trägt vorbehaltlich einer späteren Regelung das Land, das hierfür eine besondere Abteilung im Rahmen des Haushalts des Staatsministeriums des Innern aufstellt“.

Satz 2 soll gestrichen bleiben.

13.) § 16 soll lauten: „Alle öffentlichen Stellen und Behörden sowie die Verbände und Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege haben bei der Durchführung dieses Gesetzes jede Hilfe und Unterstützung zu gewähren“.

14.) § 17 soll lauten: „Die Ausführungsbestimmungen zu diesem Gesetz erläßt das Staatsministerium des Innern“.

Nr. 2) und 3) sollen bleiben wie im ursprünglichen Entwurf.

15.) Ein neuer § 18 soll hinzugefügt werden mit folgendem Wortlaut: „Die Gültigkeitsdauer dieses Gesetzes ist bis zum Erlaß eines neuen Gesetzes durch den künftigen Landtag begrenzt“.

Mit diesen Abänderungsvorschlägen herrscht allgemeines Einverständnis. Das Gesetz wird in dieser entsprechend den Wünschen der Militärregierung abgeänderten Fassung einstimmig angenommen.35

Staatsminister Seifried führt aus, ebenso wichtig sei ein Aufruf an das bayerische Volk zur Unterstützung der Flüchtlinge.36 Es wird beschlossen, dem Kultusministerium die Erstellung einer geeigneten Fassung dieses Aufrufs zu übertragen.

III. [Pressegesetz]

kann wegen der fortgeschrittenen Zeit nicht mehr behandelt werden.37

IV. [Jagd und Forsten]

wird abgesetzt, weil der Landwirtschaftsminister nicht anwesend ist.38

[V. Gesetzentwurf über die Erhöhung der Grundsteuer]

Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, es liege von Seiten des Finanzministeriums ein Gesetzentwurf über die Erhöhung der Grundsteuer vor. Es sei zu erwägen, ob man die Verabschiedung dieses Gesetzes nicht dem Landtag überlassen solle.

Staatsminister Dr. Terhalle erwidert, bei dem Riesendefizit, das wir hätten, könne man die Steuerbefreiung des § 28, um deren Aufhebung es sich handle, nicht mehr aufrechterhalten. Durch die Überbelegung des Wohnraums sei sie auch nicht mehr gerechtfertigt.

Staatssekretär Dr. Kraus erklärt, da es sich hauptsächlich um Kleinsiedler handeln werde, müsse man vorsichtig sein.

Staatsminister Dr. Terhalle führt aus: genaue Zahlen könne er heute nicht geben; er werde diese aber noch bringen. Mit Rücksicht hierauf wird die Sache zurückgestellt.

[VI. Wiederernennung eines Präsidenten der Bayer. Staatsbank]

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, es sei die Mitteilung gekommen, daß Herr v. Hellingrath39 von der Spruchkammer als nicht belastet erklärt worden sei.

Staatsminister Dr. Terhalle bittet, die Sache zurückzustellen.

Staatssekretär Dr. Müller fügt hinzu, wenn die Sache klar liege, werde das Finanzministerium von sich aus einen Antrag stellen.

Staatssekretär Dr. Kraus bittet den Finanzminister, die Sache zu beschleunigen, da wichtige bayerische Interessen auf dem Spiele ständen.40 Die Staatsbank sei seit Monaten verwaist; bei der Einrichtung der Landeszentralbank seien Dinge im Gange, die uns mit Mißtrauen erfüllen müßten. Wenn man die Staatsbank wieder voll aktionsfähig mache, so sei dies nur zum Segen des Instituts und der weiteren Pläne bezüglich der Landeszentralbank.

Staatsminister Dr. Terhalle erwidert, die Frage der Landeszentralbank sei völlig ungelöst. Im übrigen sei das Problem Landeszentralbank und Staatsbank genügend erörtert; es handle sich um eine zweischneidige Sache für die Staatsbank.41

[VII. Ausbau des Maximilianeums]

Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt eine Zuschrift des Innenministers mit, wonach die Bauarbeiten am Maximilianeum infolge des Mangels an Arbeitskräften nicht den wünschenswerten Fortgang nähmen.42 Es werde der Antrag gestellt, Arbeiter von anderen Bauten abzuziehen. Den Abzug von öffentlichen Bauten könne man verantworten, von Wohnungsbauten aber nicht. Es ergeht einstimmig folgender Beschluß: „Der Ministerrat beschließt, daß von öffentlichen Bauten der Stadt München 25 Maurer, 10 Zimmerer und 65 Hilfsarbeiter zum Ausbau des Landtags abgezogen werden“.

Punkt [ VIII. Informationsdienst] und [IX. Polizeiverordnung zum Schutz der Jugend ] der Tagesordnung werden abgesetzt.43

[X. Interzonen-Konferenz der Arbeitsminister in Stuttgart]

Staatsminister Roßhaupter berichtet über die Interzonen-Konferenz der Arbeitsminister der amerikanischen und britischen Zone in Stuttgart. Bestimmte Beschlüsse seien dort nicht gefaßt worden, das sei auch garnicht die Absicht gewesen. Man habe aber bestimmte Dinge besprochen, über die eine Übereinkunft herbeigeführt werden müsse, so z. B. über die Arbeitslenkung, Preise und Löhne, Dienstverpflichtungen, Entlohnung der Frauenarbeit und Frauenarbeit im allgemeinen. Über diese Fragen solle in den nächsten Wochen eine neue Konferenz in der britischen Zone stattfinden. In der französischen Zone sei nunmehr auch eine Zentralstelle für Wirtschaft und Arbeit44 errichtet worden. Über ihren Umfang und Kompetenzen schwebten noch Verhandlungen. Die französische Militärregierung habe zum Ausdruck gebracht, daß sie für diese Stelle nur Herren anstellen wolle, die bereits in der US-Zone auf diesem Gebiet tätig gewesen seien.45 Der bisherige starre Standpunkt gegenüber einer Verbindung mit den anderen Zonen werde also allmählich aufgegeben. Für die britische und amerikanische Zone solle keine gemeinsame Zentralstelle errichtet werden, man wolle nur eine einheitliche Regelung herbeiführen. Demnächst sei eine Reise der drei Arbeitsminister der amerikanischen Zone in die russische Zone vorgesehen. Ob es gelingen werde, eine Vier-Zonenvereinbarung herbeizuführen, könne man heute noch nicht sagen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner dankt Staatsminister Roßhaupter für seinen Bericht.

Der Bayerische Ministerpräsident:
gez. Dr. Wilhelm Hoegner
Der Sekretär des Ministerrats:
gez. Claus Leusser
Ministerialrat
Der Leiter d. Bayer. Staatskanzlei:
gez. Dr. Hans Kraus
Staatssekretär