PDF
Nr. 52MinisterratssitzungMittwoch 13. November 1946 Beginn: 15 Uhr 15 Ende: 18 Uhr 30
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Hoegner, Staatsminister Roßhaupter, Staatsminister Seifried, Staatsminister Dr. Fendt, Staatsminister Dr. Terhalle, Staatsminister Dr. Baumgartner, Staatsminister Helmerich, Staatsminister für Sonderaufgaben Dr. Pfeiffer, Staatssekretär Dr. Kraus (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Ficker (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Ehard (Justizministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Staatssekretär Waldhäuser (Verkehrsministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium).

Entschuldigt:

Staatsminister Dr. Erhard, Staatssekretär Dr. Meinzolt (Kultusministerium).

Tagesordnung:

I. Wahlgesetz. II. Brückenbau Simbach-Braunau. III. Landesaufsichtsamt für das Versicherungswesen. IV. Angelegenheit Frhr. v. Bassus (Entlassung aus dem Deutschen Staatsverband). V. Fragen der Entnazifizierung. [VI. Landeszentralbank]. [VII. Flüchtlingsfragen]. [VIII. Angelegenheit Regierungsrat Risse]. [IX. Landespersonalamt]. [X. Energieaufsicht in Bayern]. [XI. Ministerialrat Sterner Treuhänder des Innwerks]. [XII. Vertreter der Gewerkschaften in Aufsichtsräten staatseigener Betriebe]. [XIII. Fragen der Ärzteschaft in Bayern]. [XIV. Landpolizei]. [XV. Tarifverträge]. [XVI. Getreideablieferung]. [XVII. Abtrennungsbestrebungen]. [XVIII. Jahrestag der Wiederaufstellung der Mariensäule auf dem Marienplatz in München]. [XIX. Personalfragen]. [XX. Bizonale Ämter].

I. [Wahlgesetz]

Ministerpräsident Dr. Hoegner eröffnet die Sitzung und berichtet zunächst über die verschiedenen Auffassungen, die sich um den Art. 49 Abs. 2 des Wahlgesetzes gebildet hätten.1 Entgegen der Anordnung, daß die Kandidaten für die Landtagswahlen in den Stimmkreisen von den Parteiorganisationen in Orts- und Bezirksversammlungen aufgestellt werden sollten, habe eine große Partei durch Kreisversammlungen – also auf der Basis des Regierungsbezirks – Kandidaten nach eigenem Ermessen nominiert.2 Am Samstag habe daraufhin eine Auseinandersetzung bei der Militärregierung stattgefunden, in deren Verlauf eine Entscheidung zu Gunsten dieser Richtung getroffen worden sei. Anfang dieser Woche sei dann Oberst Jackson3 zurückgekommen, der daraufhin eine neue Entscheidung zu Gunsten der von der Staatsregierung vertretenen Auffassung erlassen habe. Diese Anordnung von Oberst Jackson habe aber keine rückwirkende Kraft.4 Die Situation sei nun die, daß eine Partei die alten bestätigten Kandidaten wieder aufstellen könne. Die Parteien, die das angehe, könnten ja von sich aus das Notwendige veranlassen. Die Veröffentlichung der ganzen Angelegenheit in der Presse müsse so rasch wie möglich erfolgen.5

Staatsminister Seifried erklärt ergänzend, daß nach dem Wahlgesetz Mängel bis zum zehnten Tage vor der Wahl behoben werden können.

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt anschließend noch eine Ergänzung zu Art. 6 Abs. 2 des Wahlgesetzes bekannt, wonach auch die Angehörigen der deutschen Minderheiten in Rumänien und Jugoslawien unter den gleichen Bedingungen wie die übrigen deutschen Minderheiten wahlberechtigt seien.

Die Ergänzung wird durch den Ministerrat einstimmig angenommen.6

II. [Brückenbau Simbach-Braunau]

Staatsminister Seifried teilt mit, daß ein Entwurf der Landesbaudirektion Linz vorliege, die Innbrücke zwischen Simbach und Braunau wieder herzustellen. Dabei sei vorgesehen, daß der österreichische Entwurf zu Grunde gelegt werde, daß aber bayerische Firmen sich an der Ausführung beteiligen sollten. Da Bayern die erforderlichen Materialkontingente nicht besitze, solle Österreich die gesamten Kontingente zur Verfügung stellen. Staatsminister Seifried schlägt anschließend vor, den Punkten 1 bis 3 des Entwurfs zuzustimmen, bezüglich Punkt 4, der die finanzielle Seite regle, aber die Zustimmung der Militärregierung einzuholen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, daß gegen Punkt 1 bis 3 wohl keine Bedenken beständen. Der Herr Finanzminister möge den Punkt 4 mit der Militärregierung besprechen. Er schlage vor, dem Entwurf zuzustimmen und ein entsprechendes Schreiben an die Oberösterreichische Landesregierung in Linz zu schicken.

Staatsminister Dr. Terhalle erklärt sich bereit, die erforderlichen Schritte zu unternehmen.

Der Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten wird vom Ministerrat einstimmig angenommen.

III. [Landesaufsichtsamt für das Versicherungswesen]

Staatsminister Dr. Terhalle berichtet über die Notwendigkeit einer staatlichen Versicherungsaufsicht, da diese bereits in den übrigen Ländern der US-Zone bestehe und Bayern in diesem Punkt nicht Zurückbleiben könne. Es bestehe übrigens in Hamburg ein Amt für Versicherungsaufsicht, das außerordentlich viel zu tun habe,7 nachdem fast alle privaten Berliner Versicherungsgesellschaften sich in die britische Zone begeben hätten, um der schärferen Denazifizierung in der US-Zone zu entgehen.

Staatsminister Helmerich schlägt daraufhin als Leiter des Amtes Dr. Rinke vom Staatsministerium für Sonderaufgaben vor.

Staatsminister Dr. Terhalle entgegnet, daß Oberregierungsrat Bernhard,8 der bisher die Versicherungsaufsicht innehabe, der weitaus beste Mann für diesen Posten sei und er keinerlei Grund habe, ihn zu ersetzen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß die Verordnung noch der Militärregierung vorgelegt werden müsse.

Der Ministerrat erklärt sich mit der Einrichtung des Landesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen einverstanden.9

IV. [Angelegenheit Frhr. v. Bassus (Entlassung aus dem Deutschen Staatsverband)]

Ministerpräsident Dr. Hoegner verliest einleitend ein Schreiben des Innenministeriums, wonach Frhr. v. Bassus,10 der aus einer ursprünglich schweizerischen Familie stammt, den Antrag gestellt habe, ihn aus dem deutschen Staatsverband zu entlassen, nachdem er neben der deutschen auch die schweizerische Staatsangehörigkeit besitze. Das Landwirtschaftsministerium habe sich gegen die Entlassung ausgesprochen, da Frhr. v. Bassus sehr begütert sei11 und deshalb materielle Vorteile für seinen Schritt maßgebend zu sein schienen.

Staatssekretär Dr. Kraus regt an, die Frage evtl. bis zur Klärung zwischen den einzelnen Ministerien zurückzustellen. Im übrigen habe die Familie Bassus immer als deutsch gegolten.

Staatsminister Dr. Baumgartner erklärt sich – ebenso wie Ministerpräsident Dr. Hoegner – gegen die Entlassung und macht darauf aufmerksam, daß Frhr. v. Bassus während der Hitlerzeit nicht daran gedacht habe, aus dem deutschen Staatsverband auszuscheiden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt daraufhin aus den Akten fest, daß ein vorläufiger Bescheid der Spruchkammer Riedenburg vorliege, wonach der Antragsteller wahrscheinlich als Mitläufer erklärt werden würde. Er schlage auch im Hinblick auf die vorliegende politische Belastung vor, den Antrag nicht zu genehmigen.

Staatsminister Dr. Pfeiffer wirft ein, daß ein solcher vorläufiger Bescheid einer Spruchkammer überhaupt nicht zulässig sei, und daß er der Sache nachgehen werde.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt abschließend, die Sache sei klar, Frhr. v. Bassus wolle sich in die schweizerische Staatsangehörigkeit drücken, um sich von den allgemeinen Belastungen jedes Deutschen sowie den besonderen eines Parteigenossen freizuhalten.

Der Ministerrat erklärt übereinstimmend, daß der Antrag abzulehnen sei.

V. [Fragen der Entnazifizierung]

a)

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, daß auf Vorschlag des Herrn Wirtschaftsministers nach Verständigung von Staatssekretär Dr. Kraus ein Mann für eine bizonale Stelle vorgeschlagen worden sei, der von der Spruchkammer wohl entlastet worden sei, aber als ehemaliger Hospitant der Reichstagsfraktion der NSDAP nicht die Zustimmung der Militärregierung gefunden habe.12 Es sei ihm völlig unverständlich, daß so jemand vorgeschlagen werden konnte, noch mehr aber, daß er selbst nicht davon verständigt worden sei. Er hätte niemals dazu seine Zustimmung gegeben. In Zukunft müßte bei allen Vorschlägen für bizonale Ämter vorher der Ministerrat gehört werden. Nachdem dieser so regelmäßig zusammentrete, könnte das leicht gemacht werden.

Staatsminister Seifried bedauert, daß man die Personalakte dieses Herrn nicht angefordert habe; man hätte dann feststellen können, daß er für den vorgesehenen Posten untragbar sei.

Staatssekretär Dr. Müller teilt mit, die Amerikaner hätten ihm erklärt, daß Beamte, die für bizonale Ämter in Frage kämen, niemals in der NSDAP gewesen sein dürften.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt abschließend, daß er den Fall außerordentlich bedauere und mit Befremden feststellen müsse, daß er übergangen worden sei.

b)

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt zunächst fest, daß im Verlauf der Aussprache vor dem Verfassungsausschuß13 alle Vorwürfe gegen Staatsminister Dr. Pfeiffer im großen und ganzen völlig zusammengebrochen seien. Man könne ihm in keiner Weise vorwerfen, daß er sein Amt zu persönlichen Zwecken mißbraucht habe. Auch der größte Teil der sachlichen Klagen sei nicht begründet oder doch übertrieben gewesen. Allerdings liege die Entnazifizierung im Großen gesehen noch im Argen, so daß es erforderlich wäre, einmal die schweren Fälle besonders herauszugreifen und beschleunigt durchzuführen, andererseits bei den leichteren Fällen unbedingt eine Änderung des Gesetzes bzw. des Verfahrens herbeizuführen. Bei Gruppe IV des Gesetzes müsse man ein schematisches Verfahren einführen, bei dem ein bestimmter Teil des Vermögens als Buße abgegeben werden müsse. Man könne die kleinen Fälle nicht jahrelang hinausziehen. Im übrigen müsse das Protokoll der Verhandlungen vor dem Verfassungsausschuß abgewartet werden, bevor endgültig Stellung genommen werden könne. Er richte an Staatsminister Dr. Pfeiffer die Frage, ob er in der Lage sei, jetzt schon Vorschläge machen zu können.

Staatsminister Dr. Pfeiffer teilt daraufhin mit, daß er infolge der letzten Ereignisse leider nicht mehr zu produktiver Arbeit gekommen sei. Er habe nunmehr mit der Militärregierung über die erforderlichen Maßnahmen gesprochen. Diese werde heute oder morgen eine Anordnung erlassen, daß alle Spruchkammern nurmehr die schweren Fälle behandeln dürfen, soweit nicht zwei Senate bestehen. Für 40 Kammern müßten noch zweite Senate gebildet werden. In Zukunft würden dann bei der einen Gruppe der Kammern die Fälle der Klasse I und II, bei der zweiten Gruppe die übrigen Fälle behandelt werden. Bei den Prioritäten auf Grund eines öffentlichen Interesses werde ein besonders strenger Maßstab angelegt werden. Er habe ferner herbeigeführt, daß besonders tüchtige Ankläger und Vorsitzende aus den Kammern in die Berufungskammern berufen werden, um von dort aus eingesetzt zu werden, wenn irgendwelche Kammern nicht richtig funktionierten. Außerdem kämen schon in den nächsten Tagen eine Reihe von schweren Fällen zur Durchführung.14 Es sei unbedingt erforderlich, daß die Spruchkammern bei der Beschaffung von Diensträumen bevorzugt behandelt werden. Außerdem müßten unter allen Umständen brauchbare und unbelastete Leute, die im öffentlichen Dienst tätig sind, dem Staatsministerium für Sonderaufgaben zur Verfügung gestellt werden; unter Umständen müßte durch Gesetz oder Verordnung die staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung festgelegt werden. Was die so dringend notwendige Beschleunigung betreffe, so müsse man bedenken, daß die Vorschläge, die gemacht würden, vielfach daran krankten, daß man sich über den Gang des Verfahrens nicht im Klaren sei. Er gäbe zu überlegen, was alles vor Einleitung des Verfahrens geprüft werden müsse und welche Zeit es erfordere, z.B. allein das Arbeitsblatt anzulegen. Er halte es für das zweckmäßigste, anstelle der Ermittlungen das Gutachten eines örtlichen Volksausschusses zu setzen, der festzustellen habe, welchen Beitrag der Betroffene zum Nazismus geleistet habe. Daran anknüpfend könne dann mechanisch entschieden werden. Übrigens rechne er mit ca. 30.000 Hauptschuldigen, 150.000 Belasteten nach Gruppe II; die leichteren Fälle könnten auf Grund des vorgeschlagenen Verfahrens dann schnell erledigt werden. Er solle seine Anregungen Prof. Dom übergeben, die – wie er nochmals feststelle – dahin zielen, den Kammern lediglich die Gruppen I und II zu überlassen. Man habe erklärt, daß in der Methodik des Gesetzes so große Schwierigkeiten lägen, daß es praktisch nicht durchführbar sei. Er habe über diese Dinge vor dem Verfassungsausschuß noch nicht gesprochen, da sie noch in der Sphäre der persönlichen Aussprache mit Prof. Dom lägen. Dieser habe ihm übrigens mitgeteilt, daß Besprechungen mit der russischen und französischen Zone über die Entnazifizierung stattfinden würden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner geht anschließend noch auf einige Einzelfälle ein und gibt bekannt:

1. daß ihm eine Mitteilung von Botschafter Murphy vorliege, der darin Staatsminister Dr. Pfeiffer von der Entlassung seines Bruders Dr. Peter Pfeiffer verständige;15

2. der Fall Dr. Aicher, Landau, sei noch nicht geklärt.16

Staatsminister Dr. Pfeiffer teilt dazu mit, die Sache würde noch überprüft; er könne aber jetzt schon bekannt geben, daß zur Entlastung des Dr. Aicher vor allem ein äußerst günstiges Gutachten der Kommunistischen Partei Landau beigetragen habe.

3. Ministerpräsident Dr. Hoegner geht sodann auf den Fall des Gestapo-Agenten Karl ein17 und verliest ein Zeugnis eines amerikanischen Offiziers, der Karl im Konzentrationslager kennengelernt habe und ihn u.a. als einen der besten Deutschen bezeichne, die er kennengelernt habe. Auch sonst sei das Schreiben des amerikanischen Offiziers außerordentlich rühmend, so daß es zweifellos gerechtfertigt gewesen sei, Karl nicht zu verhaften.

4. Schwerwiegender sei dagegen die Angelegenheit Dr. Ziebell18 bzw. dessen Äußerungen über das „Überspielen der Amerikaner“ sowie das „Schlukken der milden Urteile“. Er stelle aber fest, daß die fraglichen Äußerungen in Abwesenheit des Ministers gefallen und ihm auch nicht gemeldet worden seien. Staatsminister Dr. Pfeiffer habe eine gründliche Untersuchung angestellt, deren Protokolle vorliegen.19 Ministerialdirektor Höltermann habe bei seiner Vernehmung erklärt, daß Ministerialrat Ziebell anläßlich einer Verkündigung im Rathaus gesagt habe, bei gewissen Stellen des Gesetzes seien die Amerikaner in Stuttgart überspielt worden, und man habe absichtlich Unklarheiten beibehalten.20 Weiter habe Dr. Ziebell erklärt, ein Urteil könne so milde wie möglich sein, wenn es nur gut begründet sei. Ministerialrat Troberg habe bei der Vernehmung angegeben, Dr. Ziebell habe den Ausdruck „überspielen“ im Zusammenhang mit der Abfassung des Gesetzes gebraucht. Bezüglich der „milden Urteile“ habe Troberg die Äußerung Dr. Ziebells so verstanden: „Wenn die Urteile gut begründet seien, würde sie die Militärregierung anerkennen, auch wenn sie milde seien“. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt zusammenfassend, daß die Äußerungen Dr. Ziebells zum mindesten sehr unbedacht gewesen seien. Man habe sie als gewisse Aufforderung betrachten können, milde Urteile zu machen. Solche Vorfälle seien imstande, das Vertrauen der Militärregierung zu erschüttern. Auch Ministerialdirektor Höltermann habe die Äußerung als Handhabe, zu milden Urteilen zu kommen, aufgefaßt. Immerhin sähe er die Sache etwas milder an, als zuerst nach dem offenen Brief Geßners angenommen werden mußte; wäre dieser völlig richtig gewesen, hätte Dr. Ziebell binnen 24 Stunden entlassen werden müssen. Jetzt glaube er aber, daß die Angelegenheit nicht zur Entlassung ausreiche; er bitte den Ministerrat um Äußerung.

Staatsminister Dr. Pfeiffer teilt mit, daß das Disziplinarverfahren gegen Dr. Ziebell wahrscheinlich noch im Laufe dieser Woche abgeschlossen werde.21

Staatssekretär Dr. Ehard erklärt, es sei völlig unmöglich gewesen, selbst wenn man es gewollt hätte, was er bestreite, die Amerikaner in Stuttgart zu überspielen.22 Nachdem die amerikanischen Vertreter außerordentlich genau und sachkundig gewesen seien, betrachte er es als Anmaßung, von „überspielen“ zu reden. Die deutschen Vertreter hätten den Amerikanern Wort für Wort abringen müssen, so daß also schon rein sachlich Dr. Ziebell völlig unrecht habe.

Staatsminister Roßhaupter frägt, wie sich wohl die Militärregierung zu diesem Fall einstellen werde. Er sei der Auffassung, daß Dr. Ziebell ausscheiden müsse.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bezeichnet die Angelegenheit als sehr ernst, da auf alle Fälle in der fraglichen Äußerung die Aufforderung erblickt werden könnte, milde Urteile zu machen. Er schlage deshalb vor, daß bei Abschluß des Disziplinarverfahrens die Äußerungen als belastend angesehen werden müßten.

Der Ministerrat erklärt sich mit diesem Vorschlag einstimmig einverstanden.23

[VI.] Landeszentralbank24

Staatsminister Dr. Terhalle berichtet eingehend über den Vorschlag zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Landeszentralbank von Bayern.25 Er weist dabei besonders auf die neue Fassung des § 7 hin, der die Befugnisse des Verwaltungsrates festlegt.26 Leider sei er mit seinem Vorschlag auf Beteiligung der Staatsbank nicht durchgedrungen, man könne sich aber damit helfen, daß der jeweilige Präsident der Bayer. Staatsbank zum Vorsitzenden erklärt werde. Besonders wichtig seien weiterhin der § 1427 sowie der neue § 27.28

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß keine Wortmeldung vorliege.

[VII.] Flüchtlingsfragen

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, daß bei der Militärregierung eine Sitzung betreffend die Unterbringung von Flüchtlingen stattgefunden habe. Danach sollen die bisherigen Einrichtungen zunächst beibehalten werden; eine neue Verordnung der Militärregierung sei bisher nicht ergangen. Im übrigen solle ein Plan über die Unterbringung der Flüchtlinge aufgestellt werden.

[VIII.] Angelegenheit Regierungsrat Risse

Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, daß ein Disziplinarverfahren gegen Präsident Koch von der Oberpostdirektion im Gange sei, und daß in diesem Zusammenhang Regierungsrat Risse29 vom Staatsministerium für Sonderaufgaben Untersuchungen angestellt habe und dabei gegen Staatssekretär Waldhäuser vorgegangen sei. Risse habe sich als Beauftragter der Militärregierung bezeichnet, was in keiner Weise den Tatsachen entspreche, und anscheinend zu Gunsten des Präsidenten Koch untersucht.

Staatsminister Dr. Pfeiffer erklärt, daß sich bei Überprüfung dieser Sache alles Mögliche gegen Risse ergeben habe, so daß er gezwungen gewesen sei, ein Disziplinarverfahren gegen ihn einzuleiten. Risse habe anscheinend noch mehr auf dem Kerbholz.

Staatssekretär Waldhäuser berichtet, daß Risse einen geradezu haarsträubenden Bericht über ihn abgegeben habe, der einer [Disqualifikation gleichkomme, wie überhaupt das Benehmen dieses Mannes jeder Beschreibung spotte. In dem „Gutachten“ habe ihn Risse mit allen Mitteln herunterzusetzen gesucht, habe behauptet, er sei im Irrenhaus gewesen, „heute“ bei der SPD, „nur“ kurze Zeit im KZ usw., alles Dinge, die natürlich vollständig falsch gewesen seien.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß Risse auch mit Verhaftungen gedroht haben soll.

Staatssekretär Waldhäuser erwidert, er habe jedenfalls bei ihm mit der Militärregierung gedroht.

Staatsminister Dr. Baumgartner teilt in diesem Zusammenhang mit, daß ein angeblicher Angestellter des CIC bei der Allianz nach seinem Personalakt gefragt und ein Schriftstück verlangt habe, in welchem im Jahre 1933 von den Nazis seine Entlassung aus der Allianz gefordert worden sei. Dieses Dokument habe der angebliche CIC-Mann dann mitgenommen. Er frage, wie er sich verhalten solle.

Ministerpräsident Dr. Hoegner rät, von der ganzen Angelegenheit sofort Oberst Quarles Mitteilung zu machen.30

[IX.] Landespersonalamt

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, daß ein Generalsekretär für das Landespersonalamt gesucht werde; bisher habe er noch keinen Vorschlag erhalten. Er ersuche, unbedingt bis zum nächsten Ministerrat entsprechende Vorschläge einzureichen.31

[X.] Energieaufsicht in Bayern32

Ministerpräsident Dr. Hoegner verliest einen vom Wirtschaftsministerium ausgearbeiteten Entwurf eines Briefes an das Wirtschafts- und Innenministerium über die Energieaufsicht in Bayern.

Staatssekretär Dr. Kraus führt zu diesem Entwurf aus, daß die grundsätzliche Frage zur Entscheidung stehe, ob die Energiewirtschaft in private Hand hinübergleiten solle oder ob sie in der öffentlichen Hand verbleiben solle. Die Verfassung habe sich daraufhin festgelegt, daß sie in der öffentlichen Hand bleiben solle,33 andererseits ständen privatwirtschaftliche Interessen entgegen. Es habe bereits am 29. 8. 1946 eine Besprechung zwischen den beteiligten Ministerien, dem Landeslastverteiler Wolf usw. stattgefunden, nun müsse er feststellen, daß der jetzige Entwurf mit dem Ergebnis der Besprechung vom 29. 8. 1946 nicht in Einklang stehe. Er weise dabei vor allem auf II A la hin und müsse nachdrücklich erklären, daß dieser Punkt in den Bereich des Staatsministeriums des Innern, Bauabteilung gehöre. Das gleiche sei der Fall mit II A lb. Es sei zu befürchten, daß es zu einem großen Durcheinander kommen werde, wenn die vorgeschlagene Regelung durchgeführt werde.

Staatsminister Dr. Terhalle erklärt, das Finanzministerium könne unmöglich bei dieser Frage umgangen werden, seine Mitwirkung sei unbedingt erforderlich. Er ersuche daher, die Beschlußfassung über die Frage zu verschieben, im übrigen halte er eine interministerielle Diskussion für notwendig.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, den Entwurf des Wirtschaftsministeriums dem Finanzministerium zur Stellungnahme zuzuleiten.

Der Ministerrat erklärt sich mit diesem Vorschlag einstimmig einverstanden.34

[XI. Ministerialrat Sterner Treuhänder des Innwerks]35

Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, daß Colonel Lord Ministerialrat Sterner zum Treuhänder des Innwerks36 machen wolle.37 Er halte dies für zweckmäßig und habe sich Colonel Lord gegenüber schon einverstanden erklärt. Colonel Lord habe im übrigen angeregt, eine Art zentrales Technisches Amt beim Staat zu bilden, in dem Vertreter des Bayernwerks, Innwerks und der Rhein-Main-Donau AG neben den Ministerien vertreten sind.

Staatssekretär Dr. Kraus meint, Colonel Lord denke wohl mehr an ein Verwaltungsamt als an ein Technisches Amt und wolle damit die Konzernbildung hintanhalten. Der Verwaltungsrat müsse sich zusammensetzen aus Vertretern der Ministerien und der beteiligten Werke.

Staatsminister Dr. Terhalle schlägt Staatssekretär Dr. Müller zur organisatorischen Weiterführung der Angelegenheit vor.

Staatssekretär Dr. Kraus erklärt sich einverstanden und stellt fest, daß Finanz-, Wirtschafts-, Innen- und Verkehrsministerium beteiligt werden müßten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt das Einvernehmen des Ministerrats fest, daß Staatssekretär Dr. Müller die Sache weiter durchführen werde.38

[XII. Vertreter der Gewerkschaften in Aufsichtsräten staatseigener Betriebe]

Ministerpräsident Dr. Hoegner verliest ein Schreiben der Gewerkschaften, die beantragen, daß Vertreter der Gewerkschaften in die Aufsichtsräte der staatseigenen Betriebe berufen werden.39 Es handle sich dabei um Bayernwerk,40 Rhein-Main-Donau AG, Innwerk, Bawag, Berg-, Hütten- und Salinenwerke, Braunkohlen AG und Bayer. Staatsbank.

Staatsminister Dr. Baumgartner wirft ein, daß er bei Genehmigung das gleiche Ersuchen für den Bauernverband stellen müsse, der die Gewerkschaft für das gesamte Gebiet der Landwirtschaft darstelle.

Staatssekretär Dr. Kraus weist darauf hin, daß an sich schon der Betriebsrat in allen Aufsichtsräten vertreten sei.

Staatsminister Dr. Terhalle bestätigt dies und glaubt, daß bei Beteiligung der Gewerkschaften auch alle anderen Verbände kommen würden.

Staatsminister Roßhaupter tritt für die Vertretung der Gewerkschaften in den Aufsichtsräten ein.

Staatsminister Dr. Terhalle entgegnet, daß seiner Ansicht nach die Betriebsräte Gewerkschaftsvertreter seien.

Staatsminister Roßhaupter weist demgegenüber darauf hin, daß die Gewerkschaften keine Zwangsorganisationen seien, also auch ein Unorganisierter Mitglied des Betriebsrats und damit auch des Aufsichtsrats werden könne.

Staatssekretär Dr. Müller schlägt vor, die Sache nochmals zu prüfen.

Staatsminister Roßhaupter ersucht, die Prüfung dann im Benehmen mit den Gewerkschaften durchzuführen.

Staatsminister Dr. Baumgartner begründet noch seinen Standpunkt, daß bei Heranziehung der Gewerkschaften auch der Bauernverband als einer der größten Stromabnehmer berücksichtigt werden müsse.41

Ministerpräsident Dr. Hoegner regt an, die Frage vom neugebildeten Senat begutachten zu lassen. Im übrigen sei auch er der Auffassung, daß die Gewerkschaften beteiligt werden müßten.

Staatsminister Helmerich unterstützt abschließend den Antrag von Staatsminister Dr. Baumgartner.

[XIII.] Fragen der Ärzteschaft in Bayern

Staatsminister Seifried berichtet, daß mindestens 80% aller Ärzte Nazis gewesen seien und infolgedessen eine Neuorganisation erforderlich geworden sei und gleichzeitig eine Neuregelung der Frage der Zulassung usw. beim Arbeitsministerium.42 Daraufhin sei ein Protest der Nazi-Ärzte erfolgt, die einen Block gebildet hätten. In der Abteilung Gesundheit des Innenministeriums sei als kommissarischer Leiter Ministerialrat Dr. Hösch eingesetzt worden, in der Landesärztekammer habe er Dr. Kallenberger durch Dr. Stein ersetzen müssen. Es sei dann eine Wahlordnung zur Feststellung der aktiv und passiv Wahlberechtigten aufgestellt worden. Dies habe sich als notwendig erwiesen, da Ärzte, die während der Nazizeit in ärztlichen Organisationen tätig waren, heute nicht mehr tragbar seien. Die Wahlordnung habe bisher noch nicht durchgeführt werden können, weil der Nazi-Block Obstruktion triebe und zwar in Zeitungen, Versammlungen usw., so daß tatsächlich die Staatsautorität gefährdet sei. Als besonders bezeichnendes Beispiel führe er an, daß beim Länderrat in Stuttgart Dr. Hösch und Dr. Stein als Beauftragte gewesen seien, worauf sodann zwei andere Ärzte versucht hätten, unberechtigt an den Beratungen mitzuwirken. Diese Herren seien in Stuttgart erschienen und hätten erklärt, hinter ihnen ständen 99% der bayerischen Ärzteschaft. Natürlich hätten sich Dr. Hösch und Dr. Stein zur Wehr gesetzt, worauf die beiden anderen Ärzte das Lokal verlassen mußten. Da eigenmächtig Wahlen ausgeschrieben worden seien, habe er nunmehr mit Fernschreiben die Regierungspräsidenten angewiesen, festzustellen, wo solche Wahlen stattgefunden hätten. Da die Wahlordnung vom Ministerium aufgestellt wird, fehle einem solchen Vorgehen jegliche rechtliche Grundlage. Die bisherigen Vorstandschaften der Kreisverbände usw. hätten gezeigt, daß sie nicht gewillt oder in der Lage seien, die ministeriellen Richtlinien zu beachten. Er habe daher mit sofortiger Wirkung die Kreisvorstände ihres Amtes enthoben und gleichzeitig ein Schreiben an die Militärregierung gerichtet. Er ersuche den Ministerrat um Zustimmung zu seinen Maßnahmen.

Staatsminister Roßhaupter stellt fest, daß die Zulassung an sich eine Angelegenheit des Innenministeriums sei, daß aber für die Zulassung zu den Krankenkassen das Arbeitsministerium zuständig sei. Er habe dabei die Verordnung 66 in Zusammenarbeit und auf Anordnung der Militärregierung erlassen, gegen die nunmehr als lex Roßhaupter Sturm gelaufen werde, wobei z. B. der Bezirksverein Landsberg bereits mit dem Verwaltungsgerichtshof gedroht habe. Diese Verordnung habe u.a. vorgesehen, daß vor Zulassung zu den Krankenkassen ein polizeiliches Führungszeugnis und der Fragebogen vorzulegen seien. Bei einer Besprechung mit dem Vorsitzenden des ärztlichen Bezirksvereins München, Dr. Berthold,43 habe er zugestanden, daß bei bayerischen Ärzten von der Vorlage des polizeilichen Führungszeugnisses Abstand genommen werden könne. In allen Fällen müsse aber der Fragebogen vorgelegt werden, zumal dies auch ein Auftrag der Militärregierung sei. Inzwischen habe der Widerstand der Ärzte etwas nachgelassen. Übrigens habe er auch bei der Militärregierung angefragt, ob diese auf der Verordnung 66 bestehen bleibe, was mit Entschiedenheit bejaht worden sei. Die Militärregierung habe erklärt, sie werde gegen alle, die gegen die Verordnung verstoßen und öffentlich Propaganda dagegen treiben, mit Verhaftungen vorgehen. Diese Bewegung mache sich in der ganzen US-Zone breit, so daß die Militärregierung nicht mehr lange Zusehen werde.

Zur Kennzeichnung der Ärzte weist Staatsminister Seifried darauf hin, daß immer noch von Krankenhäusern usw. Stellen für Nazis freigehalten würden. Er habe jetzt angeordnet, daß alle neu ausgeschrieben werden müßten und daß auch frühere Stelleninhaber sich neu bewerben müßten.

Staatssekretär Dr. Ehard stellt fest, daß das Justizministerium von jedem Rechtsanwalt einen großen Fragebogen einfordere und bisher noch niemand die Einreichung verweigert habe.

Staatssekretär Dr. Kraus erklärt, daß jede Widersetzlichkeit verhindert werden müßte. Er müsse aber darauf hinweisen, daß unter den Ärzten außerordentliche Unruhe bestehe, auch unter denen, die keine Nazis seien. Man müsse alles tun, um die Lage nicht zu verschärfen. Es gehe nicht an, den angesehenen Stand der Ärzte in Bausch und Bogen zu verurteilen.

Staatsminister Seifried bittet Staatssekretär Dr. Kraus, ihm Ärzte zu benennen, mit denen er eine Basis zur Klärung der Lage schaffen könnte. Er wünsche unter allen Umständen Beruhigung und habe sich auch schon mit dem Abgeordneten Dr. Linnert in Verbindung gesetzt und diesen gebeten, ihm zu helfen. Er könne aber unmöglich zulassen, daß sich ein Block bilde, der die Anweisungen des Innenministeriums ignoriere.

Staatssekretär Dr. Kraus erklärt sich bereit, zwei Vertreter der ärztlichen Wissenschaft zu benennen. Er habe im übrigen ausdrücklich den Ärzten gesagt, daß die von ihnen angeführte Begründung ihrer ablehnenden Haltung falsch sei.

Staatsminister Roßhaupter meint, die Ärzte sollten doch Vernunft annehmen; wenn die bayerischen Ärzte ihre Fragebogen nicht abgeben, müssen eben norddeutsche Herren eingestellt werden.

Staatssekretär Dr. Ehard bestätigt, daß unter den jüngeren Ärzten große Mißstimmung herrsche.

Staatssekretär Krehle berichet, daß auch bei ihm Dr. Berthold gewesen sei und daß er ihn ersucht habe, die Wogen zu glätten. Dr. Berthold habe ihm zugesagt, auf Beruhigung hinzuwirken.

Staatsminister Seifried entgegnet, daß Dr. Berthold weiter schüre und behauptet habe, die Ärzte hätten das Arbeitsministerium zum Rückzug gezwungen und würden dasselbe auch beim Innenministerium erreichen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß der Ministerrat gegen die Behandlung dieser Frage durch den Herrn Innenminister nichts einzuwenden habe.

Staatsminister Seifried berichtet anschließend noch über die Anerkennung der ausländischen Approbationen und ersucht den Ministerrat um Klärung dieser Frage.

Staatssekretär Dr. Ehard tritt dafür ein, in Anbetracht des Mangels an brauchbaren und unbelasteten Ärzten in dieser Frage großzügig zu sein.

Ministerpräsident Dr. Hoegner hat keine Bedenken, die Approbationen um ein weiteres halbes Jahr zu verlängern.

Der Ministerrat schließt sich dieser Auffassung an.

[XIV.] Landpolizei

Staatsminister Seifried führt aus, daß 1.350 ehemalige Gendarmeriebeamte keine Wiederanstellung finden könnten. Da die ehemalige Landespolizei nicht unter das Gesetz vom 3. 5. 194644 falle,45 könnten diese Beamten wieder eingesetzt werden. Die Frage der Verwendung von ehemaligen Offizieren werde seiner Anordnung entsprechend derzeit überprüft. Im übrigen sei bei der Landpolizei kein Beamter beschäftigt, der nicht von der Militärregierung genehmigt worden sei. Der Präsident der Landpolizei, Herr v. Godin, wünsche Richtlinien, nach denen er die Personalverhältnisse regeln könne.

Staatsminister Roßhaupter findet die Landpolizei im allgemeinen zu jung im Gegensatz zu der Polizei in der russischen Zone.

Staatsminister Seifried entgegnet, daß die Richtlinien für die Einstellung in die Landpolizei außerordentlich streng seien, so daß ältere Jahrgänge den Bedingungen vielfach nicht mehr entsprechen würden.

Staatsminister Roßhaupter schlägt vor, die Landpolizei wenigstens mit älteren, gesetzteren Leuten zu durchsetzen.

Staatssekretär Dr. Ehard meint, es sei wichtig, daß in Anbetracht des schweren Dienstes die Landpolizei jüngere Leute habe, im Gegensatz zur städtischen Polizei, bei der auffallend viele ältere Beamte festzustellen seien.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, daß der Ministerrat die Richtlinien zur Kenntnis nehme. Ihm selbst erscheine die Landpolizei vielfach zu soldatenmäßig.

[XV.] Tarifverträge

Staatsminister Roßhaupter berichtet über einen im Sozialpolitischen Ausschuß46 angenommenen Gesetzentwurf, in dem der Abschluß von Tarifverträgen geregelt wird. Es handle sich dabei um das Einvernehmen des Wirtschaftsministeriums zum Abschluß von Tarifverträgen. Die Frage sei sehr wichtig, da der Abschluß der Bergarbeitertarife unmittelbar bevorstehe. Er selbst habe eigentlich eine Änderung der bisherigen Bestimmungen nicht für notwendig gehalten; Hessen und Württemberg, deren Arbeitsminister der Kommunistischen Partei angehörten,47 hätten aber anscheinend aus Prestigegründen einen anderen Standpunkt eingenommen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß der Herr Wirtschaftsminister nicht anwesend sei und also ohne ihn entschieden werden müsse.

Staatsminister Roßhaupter erklärt zusammenfassend, daß nach der neuen Regelung die Bildung von Ausschüssen zum Abschluß von Tarifverträgen im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsministerium zu geschehen habe, also umgekehrt wie früher. Wenn die Ausschüsse gebildet seien, sei das Weitere nurmehr Angelegenheit des Arbeitsministeriums und das Wirtschaftsministerium sei völlig ausgeschaltet.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, den Standpunkt des Herrn Arbeitsministers bis zur endgültigen Entscheidung beim Länderrat zu billigen.

Der Ministerrat schließt sich diesem Vorschlag einstimmig an.

[XVI.] Getreideablieferung

Staatsminister Dr. Baumgartner erklärt, daß die Ablieferung von Brotgetreide augenblicklich um 10% besser sei als im Durchschnitt der letzten sechs Jahre. Auch die Kartoffelablieferung gehe gut vor sich.

[XVII. Abtrennungsbestrebungen]

Ministerpräsident Dr. Hoegner verliest ein Schreiben des Regierungsvizepräsidenten Dr. Balles, wonach in Kiefersfelden, Ober- und Niederaudorf Bestrebungen zur Abtrennung dieses Gebietes von Bayern und Anschluß an Österreich im Gange seien. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, er halte davon nicht viel, jedenfalls würden seine österreichischen Freunde jeden Abtrennungsbestrebungen fernstehen.48

[XVIII. Jahrestag der Wiederaufstellung der Mariensäule auf dem Marienplatz in München]

Staatssekretär Dr. Kraus teilt mit, daß am 17. 11. 1946 um 11. 15 Uhr anläßlich des Jahrestages der Wiederaufstellung der Mariensäule auf dem Marienplatz eine hl. Messe stattfinden werde. Das Erzbischöfliche Ordinariat habe zu dieser Feier eingeladen.49

[XIX. Personalfragen]

Staatsminister Dr. Fendt ersucht um Zustimmung zur Beförderung des Regierungsdirektors Dr. Karnbaum50 im Kultusministerium zum Ministerialrat.

Der Ministerrat erklärt sich mit der Beförderung einstimmig einverstanden.

Staatssekretär Dr. Müller teilt mit, daß Oberregierungsrat Barbarino, für den auch Staatsminister Seifried warm eintritt, nach Frankfurt abdelegiert worden sei.51

Vom Ministerrat werden dagegen keine Bedenken erhoben.

[XX. Bizonale Ämter]

Staatssekretär Dr. Müller frägt in diesem Zusammenhang an, ob auch die Mitglieder der Unterausschüsse dem Ministerrat bekanntgegeben werden müssen, was Ministerpräsident Dr. Hoegner bejaht.

Staatssekretär Dr. Kraus weist nachdrücklich darauf hin, daß die bisherige Entwicklung zum Einheitsstaat treibe und daß es notwendig sei, sich über diese Frage eingehend zu unterhalten. Übrigens werde der Länderrat auch gegenüber den bizonalen Ämtern eine große Rolle spielen.

Staatssekretär Dr. Müller weist ergänzend darauf hin, daß der Finanzminister des Landes Hannover nichts zu sagen habe, da alles in der Hand der Zentralstelle in Hamburg sei.52 Ähnlich sei es bei dem Wirtschaftsministerium des Landes Hannover. In dieser Beziehung bestehe eine große Divergenz zwischen US- und britischer Zone.

Staatssekretär Dr. Kraus stellt fest, daß diese Ämter in der britischen Zone auch nicht demokratisch entstanden seien. Man müsse auf der Hut sein, denn eines Tages werde der Landtag von der bisherigen Regierung Rechenschaft fordern.

Der Bayerische Ministerpräsident:
gez. Dr. Wilhelm Hoegner
Der Sekretär d. Ministerrats:
I.V.
gez. Frhr. v. Gumppenberg
Oberregierungsrat
Der Leiter der Bayer.
Staatskanzlei:
gez. Dr. Hans Kraus
Staatssekretär