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Nr. 53MinisterratssitzungMittwoch 20. November 1946 Beginn: 15 Uhr 15 Ende: 18 Uhr 30
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Hoegner, Staatsminister Roßhaupter, Staatsminister Seifried, Staatsminister Dr. Terhalle, Staatsminister Dr. Erhard, Staatsminister Dr. Baumgartner, Staatsminister Helmerich, Staatsminister Dr. Pfeiffer, Staatssekretär Dr. Kraus (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Dr. Ehard (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Meinzolt (Kultusministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Staatssekretär Waldhäuser (Verkehrsministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium).

Entschuldigt:

Staatsminister Dr. Fendt,1 Staatssekretär Ficker (Innenministerium).

Tagesordnung:

I. Referat des Landeslastverteilers über die Stromversorgung. II. Wohnungsbeschlagnahme. III. Aufhebung der Beförderungsgrenze. [IV. Oberschule in Fürth]. [V. Gesetz über die staatsbürgerliche Pflicht zur Mitarbeit an wichtigen Staatsaufgaben]. [VI. Verordnung über die Zusammenarbeit von Ministerien und Behörden bei der Durchführung der Entnazifizierung]. [VII. Verordnung über den Raumbedarf der Spruchkammern]. [VIII. Allgemeine Fragen der Entnazifizierung]. [IX. Personalfragen]. [X. Raumbeschaffung]. [XI. Organe der Preisprüfung]. [XII. Direktor der Militärregierung in Bayern]. [XIII. Zuständigkeit bei der Bildung von sozialrechtlichen Körperschaften]. [XIV. Steuerermäßigung für Totalbombengeschädigte]. [XV. Briefwechsel mit General Muller über Rundfunkkommentator Geßner]. [XVI. Überlassung von Kleidung durch die Amerikaner]. [XVII. Fall Witwe Gareis]. [XVIII. Jagdwesen]. [XIX. Landeszentralbank]. [XX. Landespersonalamt]. [XXI. Lotterie des Bayerischen Roten Kreuzes]. [XXII.] Bierfrage. [XXIII. Schicksal von Angehörigen der Vereinten Nationen]. [XXIV. Landesjugendamt]. [XXV. Stromeinschränkung]. [XXVI. Verwaltungsausschuß für die Post]. [XXVII. Anstellung von Beamten und Angestellten]. [XXVIII. Finanzielle Forderungen gegenüber der Post]. [XXIX. Besuch von Vertretern der britischen Zone]. [XXX. Brennstoffeinsparung].

I. [Referat des Landeslastverteilers über die Stromversorgung]

Zu Beginn der Sitzung hält Landeslastverteiler Dipl.-Ing. Wolf 2 ein eingehendes Referat über die Schwierigkeiten in der Stromversorgung Bayerns.3 Zunächst befaßte sich das Referat mit der Produktionsseite, wobei vor allem auf den außerordentlich niedrigen Wasserstand der bayerischen Flüsse hingewiesen wurde. So ist z. B. der Walchensee so stark gesunken, daß er nurmehr für die Versorgung der Elektrischen Bahnen in Frage kommt. Darüber hinaus sind auch die Dampf-Elektrizitätswerke in einer äußerst prekären Situation. Besonders kritisch ist die Lage dadurch geworden, daß keine Stromeinfuhr mehr aus der russischen Zone – die früher Nordbayern zu einem guten Teil mitversorgte – kommt und die dortigen Werke von den Russen abgebaut werden. Dieser Strom aus Mitteldeutschland kann nicht ersetzt werden.

Was die Verbraucherseite anbelangt, so wies Dipl.-Ing. Wolf vor allem darauf hin, daß der Verbrauch durch das Fehlen der Kohle erheblich erhöht worden sei, nicht zuletzt auch durch die zahlreichen für Flüchtlinge ausgegebenen Heiz- und Kochgeräte. Erfreulicherweise sei auch der industrielle Verbrauch gestiegen. Eine besondere Verschärfung der Lage sei durch ein am 1. 11. 1946 in Kraft getretenes Abkommen über den Stromaustausch Österreich-Bayern eingetreten.4 Auf Grund dieses Abkommens muß Bayern täglich rund 900.000 Kw-Stunden nach Wien liefern. Zum Ausgleich erhalte Bayern lediglich 320.000 Kw-Stunden, sogenannten Spitzenstrom, über das Achensee-Werk, sowie 120.000 Kw-Stunden über Salzburg an die Reichsbahn. Die Folge sei, daß bereits schwere Schäden und Netzzusammenbrüche durch Überbeanspruchung entstanden seien.5

Zur Überwindung der überaus kritischen Lage sei schnellste Behebung der Reparaturen bei den Dampfkraftwerken erforderlich. Es sei aber auch unbedingt notwendig, zum Ausgleich Hessen und Württemberg heranzuziehen, die ja z.B. auch von den Bayerischen Kalkstickstoff-Werken6 beliefert würden, die die weitaus größten Stromabnehmer Bayerns seien. Bei den Verhandlungen mit den beiden anderen Ländern der US-Zone sei es zu zähen Kämpfen gekommen, wobei man aber schließlich doch erreicht habe, daß die Württembergischen Elektrizitätswerke von Marbach täglich 500.000 Kw-Stunden nach Bayern liefern, andererseits unsere Lieferungen nach Württemberg und Hessen eingestellt werden. Was die Abnehmerseite betreffe, so müsse äußerste Einschränkung gefordert werden; notfalls werde gegen einzelne Haushalte bei zu hohem Strombezug mit Stromsperre vorgegangen werden müssen. Vor allem dürfe keinerlei Raumheizung mehr geduldet werden. Es habe sich als unbedingt notwendig herausgestellt, in gewissen Stunden den Strom völlig abzuschalten, eine Maßnahme, bei der sich heuer im Gegensatz zum vorigen Jahr auch die Amerikaner nicht ausgeschlossen hätten. Die erste Abschaltung habe keinen Erfolg gehabt, da sie nur vormittags durchgeführt worden sei und nachmittags die Einsparung wieder restlos aufgeholt worden sei. Daher habe man sich dazu entschließen müssen, eine tageweise Abschaltung einzuführen. Davon seien nur einzelne besonders wichtige Industrien, Verkehrsbetriebe, Lebensmittelbetriebe usw. ausgenommen. Andererseits dürfe man nicht verkennen, daß durch die tageweise Stromabschaltung und die damit verbundene Verkürzung der Arbeitszeit die soziale Lage weiter verschärft und Unruhe in der Arbeiterschaft hervorgerufen werde. Zur nachhaltigen Überwindung der Schwierigkeiten sei der Ausbau der bayerischen Wasserkraftwerke unbedingt notwendig;7 Bayern habe auch als erstes Land die Genehmigung erhalten, mit dem Ausbau zu beginnen. Vor allem käme der Rißbach, ein Nebenfluß der Isar, in Frage.8 Weiterhin sei besonders der Ausbau der unteren Isar von Landshut nach Plattling von größter Wichtigkeit.

Ministerpräsident Dr. Hoegner dankt Herrn Landeslastverteiler Wolf für sein aufschlußreiches Referat.

II. [Wohnungsbeschlagnahme]

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt zunächst den Inhalt eines ausführlichen Schreibens des Herrn Oberbürgermeisters Dr. Scharnagl über die neuerliche Beschlagnahme von Wohnungen bekannt.9 Danach wurden in letzter Zeit in Ramersdorf 150, in Obermenzing 150 bis 200, in Solln 50 bis 100 Häuser beschlagnahmt.10 Unter diesen Umständen habe die Stadt München um einen Schritt bei der Militärregierung gebeten, zumal die Beschlagnahmen noch bis Mitte 1947 weitergehen sollen. Ministerpräsident Dr. Hoegner verliest sodann einen von ihm entsprechend den Wünschen des Herrn Oberbürgermeisters verfaßten Brief an General Muller, in dem er besonders auf die gesundheitlichen Gefahren einer weiteren Zusammendrängung der Münchener Bevölkerung hinweist, sowie um Schutz gegen Plünderungen, Erlaubnis zur Wegführung von persönlichen Gebrauchsgegenständen usw. ersucht, außerdem auf die Notwendigkeit des Abtransports und der Zusammenziehung von Ausländern aufmerksam macht.11

Staatsminister Dr. Erhard teilt mit, er sei von den Amerikanern aufgefordert worden, seine Stellungnahme schriftlich niederzulegen, und verliest anschließend sein Schreiben an die Militärregierung.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, er habe natürlich schon häufig mit General Muller über die Frage der Wohnungsbeschlagnahme gesprochen. Auch das Arbeitsministerium habe einen Schritt wegen der Beschlagnahmen der UNRRA in Pasing und Solln unternommen, so daß also wirklich alles nur irgend Mögliche geschehe. Auch General Muller habe ihm zugesichert, alles zu tun, was in seinen Kräften stehe, gleichzeitig aber angedeutet, daß er in diesen Fragen nicht allmächtig sei.

Staatsminister Seifried teilt in diesem Zusammenhang mit, daß sich Staatskommissar Dr. Auerbach über die Sitzung beim Oberbürgermeister beschwert habe und es für unklug halte, die Dinge an die Öffentlichkeit zu bringen. Dr. Auerbach habe selbst z. B. in Kaltherberg nach dem Rechten gesehen12 und mitgeteilt, daß eine Ausländerorganisation selbst die Dinge in Ordnung bringen werde.

Ministerpräsident Dr. Hoegner entgegnet, das Versprechen, Kaltherberg nach einem Vierteljahr zu verlassen, sei nicht gehalten worden, im Gegenteil, man habe die Häuser restlos ausgeplündert, die Möbel verheizt usw.

Staatsminister Seifried weist nachdrücklich darauf hin, daß die Kriminalität erst mit der Wegschaffung der Ausländer zurückgehen werde.

Ministerpräsident Dr. Hoegner ersucht sodann die Zustimmung des Ministerrats, den von ihm entworfenen Brief an General Muller abzusenden.

Der Ministerrat erklärt sich mit der Absendung dieses Schreibens einstimmig einverstanden.

III. [Aufhebung der Beförderungsgrenze]

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß die Beförderungsgrenze von 62 Jahren nicht aufrechterhalten werden könne; eine Heraufsetzung auf 68 Jahre – ausnahmsweise auch darüber hinaus in einzelnen Fällen – sei notwendig.13

Staatssekretär Waldhäuser schlägt vor, besonders auch jüngere bewährte Leute zu befördern.

Staatsminister Dr. Terhalle äußert Bedenken gegen einen allgemeinen Beschluß, besonders jüngere Kräfte zu befördern.

Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, dabei käme es jeweils auf den einzelnen Fall an.

Der Ministerrat erklärt sich sodann einstimmig mit der Heraufsetzung der Beförderungsgrenze einverstanden.

[IV.] Oberschule in Fürth

Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, daß die Oberschule in Fürth zunächst von den Amerikanern beschlagnahmt, sodann vor einigen Wochen freigegeben worden sei, worauf der Staatsminister für Sonderaufgaben seine Hand darauf gelegt habe, um in der Schule ein Lazarett für Internierte aus dem Lager Langwasser zu errichten. Die in der Oberschule befindlichen Nazis benähmen sich außerordentlich herausfordernd, wie überhaupt die ganze Angelegenheit in Fürth geradezu einen Skandal hervorgerufen habe. In einem Schreiben des Stadtrats Fürth werde von einer Herausforderung der Einwohnerschaft und großer Empörung in der Bevölkerung gesprochen, wobei von Vertretern sämtlicher Parteien, auch von der CSU, heftige Vorwürfe gegen Staatsminister Dr. Pfeiffer erhoben würden. In diesem Schreiben werde weiter darauf aufmerksam gemacht, daß im Südteil des Lagers Langwasser genügend Baracken zur Verfügung ständen, in denen früher französische Offiziere untergebracht gewesen seien, und die sofortige Freigabe der Schule verlangt.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, sich dieser Forderung anzuschließen und frägt an, wie dieser Vorfall überhaupt ohne Verständigung des Kultusministeriums möglich geworden sei. Im übrigen hätten die Internierten in Moosburg den schlechtesten Eindruck auf ihn gemacht und er sei der Auffassung, daß zu große Menschenfreundlichkeit hier nur schade.

Staatsminister Dr. Pfeiffer entgegnet, daß die Angelegenheit in Fürth sich vollkommen anders verhalten habe. In Wirklichkeit habe nicht das Sonderministerium die Schule übernommen, sondern die Militärregierung habe das Lazarett für Internierte schon vor der Übergabe des Lagers in deutsche Hände eingerichtet. Am 13. 11. 1946 sei der Abgeordnete Fischer14 von Fürth bei ihm gewesen und habe ihm erklärt, die Stadt Fürth brauche die Oberschule, in der jetzt das Lazarett untergebracht sei. Das sei zwei Tage vor der Übergabe des Lagers gewesen. Er habe daraufhin in Gegenwart von zwei weiteren Abgeordneten den Abgeordneten Fischer zu Ministerialdirektor Höltermann geführt und diesen ersucht, sich mit aller Energie dafür einzusetzen, daß das Schulgebäude frei werde. Im übrigen habe die Entfernung der Lehrmittel, über die sich die Stadt Fürth besonders entrüstet zeige, die Militärregierung angeordnet. Bei dieser Sachlage sei er – ebenso wie Höltermann – äußerst befremdet über die schiefe Darstellung, die nun auch in der Presse gegeben worden sei. Er mache ferner darauf aufmerksam, daß ein Teil des Lagers Langwasser durch die UNRRA beschlagnahmt worden sei und daß andererseits in den übernommenen Lagern sich die Zahl der Inhaftierten von 18.000 auf 25.000 erhöht habe. Zur Erleichterung der Situation habe er einen Antrag bei der Militärregierung vorbereitet, daß alle Leute, die aus gesundheitlichen Gründen Berücksichtigung verdienten, keine besondere Belastung hätten usw., in ihre Heimat zur Verfügung der Spruchkammern entlassen werden könnten. Wenn dieser Antrag genehmigt werde und der von der UNRRA beschlagnahmte Teil des Lagers Langwasser frei werde, könne er das Schulgebäude wieder zurückgeben, das – wie er nochmals betone – von der Militärregierung beschlagnahmt worden sei. Er habe sich wegen dieser Angelegenheit bereits mit dem Bürgermeister von Fürth15 und der Presse in Verbindung gesetzt und weise im übrigen darauf hin, daß wieder einmal niemand bei ihm oder Ministerialdirektor Höltermann angefragt habe.

Staatssekretär Dr. Meinzolt teilt mit, daß der Oberbürgermeister von Fürth bei Staatsminister Dr. Fendt wegen der Schulfrage gewesen sei. Die Oberschule in Fürth sei die schönste und modernste im ganzen Bereich Nürnberg-Fürth. Er bitte daher dringend, daß die Schule zurückgegeben werde.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt sich dafür, die SS-Insassen so rasch wie möglich wegzuschaffen.

Staatsminister Dr. Pfeiffer stellt noch einmal fest, daß ihn keine Schuld treffe; er habe sofort das Notwendige veranlaßt und Ministerialdirektor Höltermann sei bereits daran, die Sache zu regeln.

Staatsminister Dr. Baumgartner erkundigt sich, warum sich die Fürther eigentlich nicht an Staatsminister Dr. Pfeiffer gewandt hätten; er habe den Verdacht, daß dafür wieder politische Gründe maßgebend gewesen seien.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, im Stadtrat Fürth habe sich ein Vertreter der CSU am allerschärfsten gegen Dr. Pfeiffer geäußert. Auf Vorschlag des Ministerpräsidenten Dr. Hoegner wird folgender Beschluß vom Ministerrat einstimmig gefaßt: „Die in der Oberschule Fürth untergebrachten SS-Insassen des Lagers Langwasser müssen das Schulgebäude innerhalb kürzester Frist verlassen und sollen im Lager in den Baracken untergebracht werden, in denen früher die kranken französischen Offiziere waren“.

[V.] Gesetz über die staatsbürgerliche Pflicht zur Mitarbeit an wichtigen Staatsaufgaben16

In der Präambel werden die Worte „die dringlichste“ durch „eine vordringliche“ ersetzt.

§ 1 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „Der Staatsminister für Sonderaufgaben ist ermächtigt, auf bestimmte Zeit Personen, die in Bayern wohnhaft sind, zur Mitarbeit an der Durchführung des Befreiungsgesetzes heranzuziehen, wenn er sie für geeignet hält und ihnen nach ihren persönlichen Verhältnissen die Mitarbeit zumutbar ist“.

Im übrigen bleibt § 1 unverändert.

§ 2: In Abs. 1 werden dem Wort „Personen“ „zur Mitarbeit herangezogene“ vorausgesetzt und in Satz 2 das Wort „verpflichtete“ durch „herangezogene“ ersetzt.

In Abs. 2 wird „Staatsbürgerpflicht“ durch „Mitarbeit“ ersetzt; in Abs. 3 „Entnazifizierung“ durch „Ausführung des Befreiungsgesetzes“; in Abs. 4 treten an Stelle des Wortes „Verpflichteter“ die Worte „zur Mitarbeit Herangezogener“; ferner wird „Verpflichtung“ durch „Heranziehung“ ersetzt; in Abs. 5 heißt es ebenfalls anstatt „Verpflichtete“ „Herangezogene“ und anstatt „Verpflichtung“ „Mitarbeit“.

§ 3: Das Wort „Staatsbürgerpflichtige“ wird durch „Herangezogene“ ersetzt, während die Worte „oder Kläger“ gestrichen werden.

Die §§ 4 bis 6 werden unverändert angenommen.17

[VI.] Verordnung über die Zusammenarbeit von Ministerien und Behörden bei der Durchführung der Entnazifizierung18

§ 1 erhält folgende Fassung: „Der Bayerische Ministerpräsident kann aus dem gesamten Bereich der öffentlichen Verwaltung Personen, die ihm vom Staatsminister für Sonderaufgaben bezeichnet werden, für die Mitarbeit an der Durchführung des Befreiungsgesetzes heranziehen“.

§ 2: Der erste Halbsatz des § 2 erhält folgende Fassung: „Die Behörden und Dienststellen der öffentlichen Verwaltung sind verpflichtet, … “. Im übrigen bleibt die Bestimmung unverändert.

§ 3 erhält folgende Fassung: „Wird jemand auf diese Weise für den Staatsminister für Sonderaufgaben zur Dienstleistung herangezogen, so gelten für ihn im übrigen die Bestimmungen des Gesetzes über die staatsbürgerliche Pflicht zur Mitarbeit bei wichtigen Staatsaufgaben vom 20. 11. 1946“.19

[VII.] Verordnung über den Raumbedarf der Spruchkammern

§ 1 Abs. 1 dieser Verordnung erhält folgende Fassung: „Dem Raumbedarf der Spruchkammern und der Berufungskammern wird die höchste Dringlichkeitsstufe zuerkannt“.

Im übrigen bleibt die Verordnung unverändert.20

Es wird festgestellt, daß die Gesetze und Verordnungen noch der Genehmigung durch die Militärregierung bedürfen.

In der Aussprache gibt Staatsminister Dr. Pfeiffer bekannt, daß an Geschäftspersonal für die Spruchkammern noch mindestens 1.000 Personen benötigt würden, während für die Tätigkeit als Mitwirkende bei den Kammern selbst 500 Personen gebraucht werden. Staatsminister Dr. Pfeiffer weist noch darauf hin, daß die Bedingungen für die Mitwirkung bei der Entnazifizierung so streng seien, daß die Zahl der Herangezogenen wohl nicht allzu hoch sein werde. Im übrigen werde der Staatsminister für Sonderaufgaben durch den Ministerpräsidenten ermächtigt, so daß eine Berufungsmöglichkeit an diesen gegeben sei.

Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, es bestehe eine gewisse Gefahr, daß auf Grund der ersten Verordnung gerade die fähigsten Beamten aus anderen Ministerien herausgezogen würden.

Staatsminister Seifried weist darauf hin, daß er schon einige Beamte abgegeben habe und auch in der Raumfrage sehr entgegenkommend gewesen sei. Die Situation im Innenministerium sei durch die ständig wachsenden Aufgaben sehr schwierig.

Staatssekretär Dr. Meinzolt ersucht, vor Abordnung der Beamten bei den zuständigen Ministerien anzufragen, was Ministerpräsident Dr. Hoegner für selbstverständlich erklärt.

Staatsminister Dr. Pfeiffer versichert, zurückhaltend sein zu wollen, es könne aber notwendig werden, in Nürnberg, Regensburg, Augsburg und Würzburg auf unbelastete Beamte zurückzugreifen, da dort die Verhältnisse sehr kompliziert seien.

Ministerpräsident Dr. Hoegner ist der Auffassung, daß besonders heikle Fragen im Ministerrat besprochen werden sollten.

Staatssekretär Dr. Kraus äußert Bedenken in Bezug auf § 2 der ersten Verordnung, wonach die Ermittler Einblick in den Personalbestand bekommen müssen, was doch einen gewissen Eingriff in die Verwaltung bedeute.

Staatsminister Dr. Pfeiffer bestreitet diese Auffassung und erklärt, es werde vollkommen korrekt und höflich gehandelt werden. Zu dem Gesetz frägt Staatssekretär Dr. Meinzolt an, ob nicht eine Strafbestimmung aufgenommen werden sollte.

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt zu überlegen, ob man nicht auf die Strafbestimmungen des Kontrollrates verweisen könne. Die Anwälte verdienten so viel an der Entnazifizierung, daß sie sich voraussichtlich weigern werden, zur Mitarbeit herangezogen zu werden.

Staatssekretär Dr. Ehard äußert Bedenken gegen Strafbestimmungen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner regt an, ob man nicht vielleicht eine Bestimmung erlassen könne, daß bei Verweigerung der Mitarbeit eine andere Beschäftigung als ungesetzlich angesehen werden könne.

Nach eingehender Debatte wird von einer Strafbestimmung abgesehen.

[VIII.] Allgemeine Fragen der Entnazifizierung

Staatsminister Dr. Pfeiffer teilt mit, es sei ein Vorschlag gemacht worden, wonach Rechtsanwälte in der ersten Instanz nicht auftreten dürften,21 ferner, daß Rechtsanwälte, die selbst vor der Spruchkammer waren, nicht als Verteidiger in Verfahren zugelassen werden dürften. Die Militärregierung sei damit einverstanden, daß diese Vorschläge dem Länderrat vorgetragen würden. Ministerialrat Trabert habe die Bewachungsmannschaften für die Lager zusammengestellt, die von ihm beabsichtigte Schulung sei nicht genehmigt worden. Die Folge sei, daß diese Bewachungsmannschaften in schlechtem Zustand seien und eine Reihe von Mißständen sich ergeben hätten. Daraufhin habe am vergangenen Samstag eine eingehende Besprechung stattgefunden mit dem Ergebnis, daß der Militärregierung ein Vorschlag unterbreitet worden sei, einen Instruktor von der Landpolizei zu holen. Die Militärregierung habe daraufhin geantwortet, man solle sich nicht nur einen, sondern so viele als möglich beschaffen. Der Präsident der Landpolizei, Frhr. v. Godin, habe sich bereit erklärt, die erforderlichen Leute zu stellen und zwar für jedes der vier Lager22 einen Instruktor und drei weitere Beamte. Außerdem wollte er dem Ministerium noch einen besonderen Berater zuweisen. Nun aber habe eine andere Abteilung der Militärregierung diese Maßnahme verboten, so daß man neuerdings in großer Schwierigkeit sei. Er mache nunmehr den Vorschlag, daß bei Flucht von Inhaftierten strafrechtliche Verfolgung eintrete und die im Lager verbrachte Zeit nicht angerechnet werde. Er bitte noch um Stellungnahme des Justizministeriums.

Staatssekretär Dr. Ehard weist darauf hin, daß laut Anordnung der Amerikaner gwöhnliche Gefangene mit mindestens drei Monaten bei Fluchtversuchen bestraft werden müßten. Diese Anordnung sei allerdings allzu schematisch.

Staatsminister Dr. Pfeiffer ersucht dann nochmals um schriftliche Stellungnahme des Justizministeriums. Staatsminister Dr. Pfeiffer teilt mit, daß der Münchner Rundfunk Ausführungen über die Vermögenskontrolle auf Grund von Informationen der Reichsbank gemacht habe, die unrichtig waren, nachdem inzwischen eine Neuregelung vorgenommen worden sei; natürlich habe man wieder einmal nicht beim Sonderministerium angefragt. Er habe daraufhin ein deutliches Schreiben an die Reichsbank gerichtet.

[IX. Personalfragen]

Der Ministerrat erklärt sich mit der Ernennung des Oberbergrates Nagelmann zum Präsidenten des Oberbergamtes München unter der Dienstbezeichnung „Berghauptmann“ einverstanden.23

[X.] Raumbeschaffung

Ministerpräsident Dr. Hoegner weist unter Bezugnahme auf verschiedene Vorkommnisse auf den Ministerratsbeschluß hin, nachdem jeder Raumbedarf der Behörden durch das Innenministerium zu behandeln ist.24 Teilweise werde immer noch unmittelbar mit dem Town-major verhandelt, weshalb er ersuche, sich in Zukunft an den Ministerratsbeschluß zu halten.

[XI. Organe der Preisprüfung]

Ministerpräsident Dr. Hoegner verliest einen Auszug aus dem Monatsbericht einer Kreisregierung, wonach die Preisprüfer durch Polizeibeamte ersetzt worden seien.

Staatsminister Seifried erklärt, die Angelegenheit müsse noch geregelt werden, da verschiedene Auffassungen bei den Stellen der Militärregierung bestünden.

[XII. Direktor der Militärregierung in Bayern]

Staatssekretär Dr. Ehard gibt bekannt, daß der Direktor der Militärregierung in Bayern das Recht habe, jedes Gesetz in seiner Durchführung aufzuhalten, auch wenn es von OMGUS in Berlin genehmigt worden sei, falls er die Durchführung für nicht zweckmäßig halte. Es sei ferner von der Militärregierung gewünscht worden, daß alle seit Mai 1945 in Kraft getretenen und noch in Kraft befindlichen Verordnungen zusammengestellt und vorgelegt würden, die nicht im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht worden seien. Dieser Wunsch beziehe sich nicht auf bloße Dienstanweisungen. Er ersuche demnach die Ministerien um entsprechende Mitteilung. Der Herr Staatsminister des Innern werde ferner ersucht, eine Art Ehetauglichkeitsgesetz25 mit Rücksicht auf die Zunahme der Tuberkulose und der Geschlechtskrankheiten26 einzuführen.

[XIII. Zuständigkeit bei der Bildung von sozialrechtlichen Körperschaften]

Staatsminister Dr. Erhard äußert sich sodann zu der im Ministerrat vom 13. 7. 1946 behandelten Frage der Zuständigkeit bei der Bildung von sozialrechtlichen Körperschaften.27 Man könne das Wirtschaftsministerium nicht ausschalten, zum mindesten müsse dieses gehört werden. Auch Hessen und Württemberg seien dieser Auffassung.

Staatsminister Roßhaupter zeigt sich überrascht, da die Änderungen gerade von Hessen beantragt worden seien.

Staatsminister Dr. Erhard stellt fest, daß nach dem Stuttgarter Beschluß die Aufsicht über diese Körperschaften beim Wirtschaftsministerium liege.

Staatssekretär Dr. Kraus teilt mit, daß Hessen seinen Standpunkt noch nicht festgelegt habe, da anscheinend der dortige Wirtschaftsminister, Dr. Hilpert,28 Widerstand leiste; Württemberg habe vorgeschlagen, die Wirtschaftsminister nicht völlig auszuschalten. Er selbst halte es für richtig, daß es heiße: „ … das Arbeitsministerium im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsministerium“.

Staatsminister Roßhaupter erklärt sich damit einverstanden, soweit § 1 in Frage komme, nicht aber in Bezug auf die §§ 2 und 6.

Staatsminister Dr. Erhard ist der Auffassung, daß der Wirtschaftsminister doch zum mindesten in seinem Bereich mitarbeiten müsse.

Staatsminister Roßhaupter schließt sich daraufhin dem Vorschlag von Staatssekretär Dr. Kraus an, worauf Ministerpräsident Dr. Hoegner die Erledigung der Frage in der vorgeschlagenen Art und Weise feststellt.

[XIV.] Steuerermäßigung für Totalbombengeschädigte

Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, daß die Ermäßigung der Lohnsteuer bei Totalbombengeschädigten in Zukunft wegfallen solle.

Staatsminister Dr. Terhalle erwidert, daß diese Steuerermäßigung, die zum Ausgleich der Notabgabe eingeführt worden sei, ungesetzlich gewesen und nun vom Kontrollrat verboten worden sei. Eine Ausgleichsmöglichkeit biete aber § 33 des Einkommensteuergesetzes, wobei die Steuerbehörden entgegenkommend sein würden.

Staatssekretär Dr. Müller berichtet, daß er wegen der Steuerermäßigung für rassisch Verfolgte mit Staatskommissar Dr. Auerbach gesprochen habe, der eingesehen habe, daß auch hier eine besondere Steuerermäßigung nicht möglich sei.

[XV. Briefwechsel mit General Muller über Rundfunkkommentator Geßner]

Ministerpräsident Dr. Hoegner verliest daraufhin die Beschwerde gegen den nunmehr zurückgetretenen Rundfunkkommentator Geßner an General Muller29 sowie dessen Antwort.30 In dem Schreiben des Generals heiße es u.a., daß die Meinung der Rundfunkkommentatoren nicht die Meinung der Militärregierung wiedergebe. Die Militärregierung werde boshafte und ungerechtfertigte Kritik nicht dulden. Ministerpräsident Dr. Hoegner bezeichnet diese Antwort als halben Erfolg, zumal in dem Schreiben noch zugestanden werde, daß bei Angriffen gegen ein Ministerium usw. der betreffende Minister die gleiche Redezeit zur Entgegnung erhalten werde.31

Staatssekretär Dr. Ehard stellt fest, daß die Presse-Mitteilung über die durch General Muller erfolgte Antwort tendenziös gefärbt gewesen sei.

Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, daß er gebeten worden sei, die Erklärung des Ministerrats nicht im Wortlaut zu veröffentlichen.

Staatsminister Dr. Terhalle frägt an, ob der Ministerpräsident nicht diese Antwort zitieren könne, um die Pressemitteilung richtigzustellen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, er werde bei nächster Gelegenheit General Muller fragen, ob er beide Erklärungen veröffentlichen könne.32

[XVI. Überlassung von Kleidung durch die Amerikaner]

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt ein Schreiben bekannt betreffend die Überlassung von Bekleidungsstücken aus amerikanischem Besitz an Strafanstalten, wobei eine Verrechnung gegen zukünftige Exporte erfolgen solle.

Staatssekretär Dr. Ehard erklärt, die Belastung des zukünftigen Exports werde allerdings von den Amerikanern verlangt.

Staatsminister Dr. Erhard teilt ergänzend mit, daß Bayern das Wehrmachtgut umsonst bekomme, daß aber am Rüstungsgut verrechnet werden müsse. Es sei aber durchaus möglich, diese Verpflichtung zu übernehmen.

Der Ministerrat äußert keine weiteren Bedenken.

[XVII.] Fall Witwe Gareis

Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, daß trotz aller Versuche bisher noch keine Entscheidung darüber getroffen worden sei, ob die Frau des ermordeten Abgeordneten Gareis33 ein entsprechendes Ruhegehalt bekomme;34 man habe sich auf den Standpunkt gestellt, daß es sich nicht um einen politischen Mord gehandelt habe. Er stehe auf dem Standpunkt, daß der bayerische Staat eine solche Verpflichtung übernehmen müsse für den Fall, daß Frau Gareis zurückkehrt. Die Höhe der Verpflichtung werde noch festzustellen sein.

Der Ministerrat erklärt sich mit diesem Vorschlag einstimmig einverstanden.35

[XVIII.] Jagdwesen

Der Ministerrat nimmt Kenntnis von einer Mitteilung des Herrn Ministerpräsidenten, wonach beim Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eine eigene Abteilung für das Jagdwesen errichtet wird, der Referenten bei den Regierungspräsidenten unterstehen.36 Außerdem wird ein ehrenamtlicher Ausschuß gebildet.

[XIX.] Landeszentralbank37

Staatsminister Dr. Terhalle gibt bekannt, daß von OMGUS neuerlich Änderungen über das Gesetz zur Errichtung einer Landeszentralbank angekündigt worden seien. Er fragt an, ob es zweckmäßig sei, unmittelbar vor Zusammentritt des neuen Landtages ein so wichtiges Gesetz zu verabschieden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, trotz der Wichtigkeit des Gesetzes könne man es unbedenklich vor dem 1. 12. 1946 verabschieden, da der neue Landtag dafür sehr viel Zeit brauchen würde38 und im übrigen mit vordringlichen Aufgaben – wie der Errichtung des Verfassungsgerichtshofes und des Senats – vollauf beschäftigt sein werde.

Staatsminister Dr. Terhalle stellt sodann die weitere Frage, ob das Gesetz durch den Ministerrat oder die Militärregierung erlassen werden solle.

Staatssekretär Dr. Kraus gibt zu bedenken, daß die Militärregierung solche Abschiebungen nicht gerne sähe.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt unter einhelliger Zustimmung des Ministerrats fest, daß der jetzige Ministerrat die Verantwortung übernehmen könne.

[XX.] Landespersonalamt

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt die Vorschläge für das neu zu errichtende Landespersonalamt bekannt,39 das sich aus folgenden Persönlichkeiten zusammensetzen solle: Ministerialdirektor Dr. Konrad (Justizministerium),40 Regierungsrat Hoffmann41 (Innenministerium), Ministerialrat Metz (Finanzministerium),42 Universitätsprofessor Dr. Spindler,43 Stadtrat Gschrei,44 Gewerkschaftssekretär Georg Reuter,45 Direktor Vogel der Schürer AG, Augsburg, 46 sowie als Generalsekretär Dr. Franz Weiß,47 München. Er ersuche um nachträgliche Zustimmung des Ministerrats, der vorher wegen der Dringlichkeit der Sache nicht habe befragt werden können.48

Der Ministerrat erklärt sich mit den Vorschlägen einstimmig einverstanden.

[XXI.] Lotterie des Bayerischen Roten Kreuzes

Ministerpräsident Dr. Hoegner verliest ein Schreiben des Bayerischen Roten Kreuzes, in dem um die Genehmigung gebeten wird, als Preis für die Lotterie drei Holzhäuser auszusetzen.49

Der Ministerrat erklärt einstimmig seine Zustimmung.

[XXII.] Bierfrage50

Ministerpräsident Dr. Hoegner verliest einen Antrag des Herrn Landwirtschaftsministers, die Militärregierung wolle die Genehmigung zur Freigabe eines Kontingents von 24.000 to Gerste zur Erzeugung von 5 bis 6 Millionen Hektoliter Bier erteilen.

Staatsminister Dr. Terhalle teilt mit, er habe die Militärregierung ersucht, dem Antrag im Hinblick auf die Biersteuer stattzugeben.

Staatssekretär Dr. Kraus meint, der Antrag werde keinen Erfolg haben, da er bereits früher abgelehnt worden sei. Man könne ihn aber trotzdem stellen. Allerdings werde ein erneuter Antrag durch den Länderrat nicht mehr angenommen werden, so daß man höchstens bei der Militärregierung für Bayern vorstellig werden könne.51

Der Antrag wird sodann vom Ministerrat einstimmig angenommen.

[XXIII. Schicksal von Angehörigen der Vereinten Nationen]

Staatsminister Seifried berichtet, daß auf Anordnung der Militärregierung Forschungen über das Schicksal der Angehörigen der Vereinten Nationen angestellt worden seien.52 Das Ergebnis sei so kläglich gewesen, daß die Aktion nochmals durchgeführt worden sei. Diesmal sei das Resultat etwas besser gewesen, habe aber trotzdem den Wünschen der Militärregierung nicht entsprochen, die nun der Auffassung sei, man habe von deutscher Seite aus die Dinge nicht ernst und gewissenhaft genug behandelt. Von Stadelheim seien z. B. keine Unterlagen zu bekommen.

Staatssekretär Dr. Ehard wirft ein, daß die Militärregierung schon seit langem vom Justizministerium die genauen Zahlen über die in Stadelheim Umgekommenen erhalten habe.

Staatsminister Seifried schlägt vor, eine nochmalige Suchaktion durchzuführen und dafür eine vorübergehende Dienststelle beim Ministerium des Innern zu schaffen; Leiter dieser Aktion soll Regierungsrat Dr. Kanein53 mit einem Herrn des Justizministeriums werden. Es sei erforderlich, ungefähr 300 Leute kurzfristig zu schulen und sodann zu Nachforschungen über das ganze Land zu schicken. Er glaube, daß in zwei bis drei Monaten die Sache dann ordnungsgemäß abgeschlossen sein werde.

Ministerpräsident Dr. Hoegner glaubt, die Militärregierung werde anscheinend die Dinge selbst in die Hand nehmen, nachdem in dieser Sache bereits ein Offizier der Militärregierung bei ihm gewesen sei.

Staatsminister Seifried fürchtet, diese Aktion der Militärregierung solle die Bayerische Regierung desavouieren.

Der Ministerrat erklärt sich mit dem Vorschlag des Herrn Innenministers einstimmig einverstanden.

[XXIV.] Landesjugendamt

Staatsminister Seifried teilt mit, daß Vorarbeiten für die Errichtung des Landesjugendamtes in Gang seien, und ersucht den Ministerrat um die Zustimmung, dieses Amt ins Leben zu rufen.54 Es sei ja bekannt, daß die Verwahrlosung der Jugend furchtbar sei und General Muller sich für diese Frage äußerst interessiere.55

Ministerpräsident Dr. Hoegner betont, es handle sich dabei um einen Auftrag der Militärregierung.

Staatssekretär Dr. Meinzolt ersucht, die Stellungnahme des Kultusministeriums noch abzuwarten, besonders im Hinblick auf den bereits bestehenden Landesjugendausschuß.56

Der Ministerrat erklärt sich mit der vorgeschlagenen Regelung einverstanden.

[XXV.] Stromeinschränkung

Staatsminister Roßhaupter führt aus, daß die Stromeinschränkung eine schwere Hemmung des Wirtschaftslebens bedeute. Es müßten daher Maßnahmen für die gesamte US-Zone ergriffen werden. Er habe den Auftrag gegeben, mit der Militärregierung Fühlung zu nehmen, damit für den Ausfall der Lohnstunden ein Ausgleich herbeigeführt werde.57 Außerdem sei ein Aufruf an die Industrie ergangen, durch freiwillige Leistungen zur Behebung der Not beizutragen, da laut Mitteilung der Militärregierung offizielle Leistungen nicht zulässig seien; gegen freiwillige Zuschüsse habe diese wohl nichts einzuwenden. Im Zusammenhang damit stehe die Frage der Lebensmittelzulagen für Schwerst- und Schwerarbeiter usw., wobei die Gewerkschaften auf dem Standpunkt ständen, daß solche Zulagen für verkürzte Arbeitszeit weiter gegeben werden sollten. Bei der Besprechung habe man sich auf den Standpunkt gestellt, daß eine Einschränkung der Zulagen wegen der an sich schon herrschenden schlechten Stimmung nicht möglich sei. Staatsminister Dr. Baumgartner, mit dem er gesprochen habe, vertrete die gleiche Auffassung. Weiterhin ergäbe sich allerdings die Frage, was mit den Arbeitern sei, die von den Stromeinschränkungen nicht betroffen werden und weiter 48 Stunden wöchentlich arbeiten. Die Gewerkschaften würden dafür eintreten, daß von diesen Arbeitern keine Ansprüche gestellt werden. Über die ganze Angelegenheit werde er die Militärregierung verständigen, zumal man nicht selbst entscheiden könne, inwieweit aus dem Arbeitslosenversicherungsstock Zuschüsse gezahlt werden könnten.

Staatssekretär Dr. Kraus teilt mit, daß im Direktorium des Länderrats ein entsprechender Antrag vorliege und sich das Direktorium für zuständig erklärt habe, den Antrag anzunehmen. Es sei vorgesehen, aus dem Stock den Verheirateten bis zu 90% zu ersetzen.

Staatsminister Roßhaupter meint, damit sei die Frage also geregelt, worauf Staatssekretär Krehle zu bedenken gibt, daß die Bestätigung von OMGUS noch ausstehe.

Staatsminister Roßhaupter teilt noch mit, daß bisher OMGUS den Stock blockiert habe, worauf die Debatte über diesen Punkt geschlossen wird.

[XXVI.] Verwaltungsausschuß für die Post

Staatssekretär Waldhäuser berichtet, daß am letzten Freitag eine Sitzung des Verwaltungsausschusses für die Post stattgefunden habe, bei der die Herren Steinkopf58 und Gieß59 gewählt worden seien; der letztere soll inzwischen bereits abgelehnt sein. Infolgedessen werde nochmals gewählt werden; Bayern habe dabei Dr. Steidle vorgeschlagen.60

Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, gegen Dr. Steidle sei wohl nichts einzuwenden, während Staatssekretär Dr. Kraus ihn als Zentralisten bezeichnet.61

Ministerpräsident Dr. Hoegner beklagt sich darüber, daß fast alle Vertreter von Post und Eisenbahn zentralistisch eingestellt seien, und schlägt vor, alle Vorschläge zur Besetzung von Zentralstellen dem Ministerrat vorzulegen.

Dieser Vorschlag wird einstimmig angenommen.

[XXVII. Anstellung von Beamten und Angestellten]

Staatssekretär Dr. Meinzolt frägt an, ob es möglich sei, Angestellte zu Beamten zu ernennen, worauf Ministerpräsident Dr. Hoegner mitteilt, daß diese Frage durch das neue Beamtengesetz geregelt sei.62

Weiter erkundigt sich Staatssekretär Dr. Meinzolt, ob es notwendig sei, Leute, die auf Dienstvertrag eingestellt seien, nach den neuen Richtlinien zur Wiedereinstellung von Beamten zu entlassen. Es handle sich dabei vielfach um Personen, die schon angestellt seien und in der praktischen Arbeit stünden, deren offizielle Anstellung aber noch ausstehe.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt dazu, die Richtlinien der Bayerischen Staatsregierung seien zunächst genehmigt gewesen,63 dann aber widerrufen worden. Nun sei eine neue Anweisung ergangen, die im wesentlichen Folgendes besage:

1.) Zu jeder Wiedereinstellung sei die Zustimmung der Militärregierung erforderlich, die sich eine Nachprüfung Vorbehalte;

2.) bei den Angestellten sei in gleicher Weise zu verfahren. Infolgedessen seien neue Richtlinien erforderlich, die sodann der Militärregierung vorzulegen seien. Bei jeder Neuanstellung von Beamten und Angestellten müsse in der geschilderten Weise verfahren werden.64

[XXVIII. Finanzielle Forderungen gegenüber der Post]

Staatssekretär Waldhäuser berichtet über eine Anordnung der Militärregierung, wonach Forderungen, die sich aus der Benutzung der öffentlichen Einrichtungen der Post herleiten und aus der Zeit vor der Wiederaufnahme des Postverkehrs herrühren, grundsätzlich nicht honoriert werden. Teilweise seien Postanweisungen nur deshalb vernichtet worden, weil auf ihnen noch Hitler-Marken aufgeklebt waren.

Staatssekretär Dr. Ehard erklärt, daß formell der Einsender den Verlust tragen müsse.

Staatsminister Dr. Terhalle macht darauf aufmerksam, daß über diese Frage schon in Stuttgart und Frankfurt verhandelt worden sei.

Wie Staatssekretär Dr. Kraus mitteilt, wurde dort festgestellt, daß die Post derartige Verluste nicht ersetzen dürfe.

[XXIX. Besuch von Vertretern der britischen Zone]

Staatsminister Helmerich gibt bekannt, daß demnächst Vertreter der britischen Zone kommen würden und daß es dringend angebracht erscheine, dabei auf die grundlegenden Verschiedenheiten in der Entnazifizierung hinzuweisen.

[XXX. Brennstoffeinsparung]

Staatsminister Seifried teilt mit, daß verschiedentlich angeregt worden sei, zur Brennstoffeinsparung den Samstag dienstfrei zu geben.

Ministerpräsident Dr. Hoegner entgegnet, daß das in den Ministerien gänzlich ausgeschlossen sei.

Staatsminister Roßhaupter weist darauf hin, daß in seinem Ministerium die Leute krank würden, weil in den Büroräumen die Temperatur nicht über 5 bis 8 Grad hinausgehe. Es sei für Stenotypistinnen fast unmöglich, unter solchen Bedingungen zu arbeiten.

Staatsminister Seifried erklärt, er werde bei der Fiscal-Administration versuchen, wegen der Zuweisung von Heizmitteln etwas zu erreichen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß der Staatsbetrieb unbedingt aufrechterhalten werden müsse; man solle sich wegen Heizmaterial an das Landeswirtschaftsamt wenden.

Der Bayerische Ministerpräsident:
gez. Dr. Wilhelm Hoegner
Der Sekretär d. Ministerrats
I.V.
gez. Frhr. v. Gumppenberg
Oberregierungsrat
Der Leiter der Bayer.
Staatskanzlei:
gez. Dr. Hans Kraus
Staatssekretär