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Nr. 54MinisterratssitzungMittwoch 27. November 1946 Beginn: 14 Uhr 20 Ende: 16 Uhr 10
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Hoegner, Arbeitsminister Roßhaupter, Innenminister Seifried, Finanzminister Dr. Terhalle, Wirtschaftsminister Dr. Erhard, Landwirtschaftsminister Dr. Baumgartner, Minister für Sonderaufgaben Dr. Pfeiffer, Staatssekretär Dr. Kraus (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Ficker (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Meinzolt (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium).

Entschuldigt:

Kultusminister Dr. Fendt, Verkehrsminister Helmerich, Staatssekretär Dr. Ehard (Justizministerium), Staatssekretär Waldhäuser (Verkehrsministerium).

Tagesordnung:

[I. Unterstellung des Landesamts für Vermögensverwaltung und Wiedergutmachung unter ein Ressortministerium]. [II. Rente für die Witwe Gareis]. [III. Gesetz über die Errichtung der Landeszentralbank in Bayern]. [IV. Bayernwerk – Rheinisch-Westfälische Elektrizitätsgesellschaft]. [V. Ausschuß für die Vorbereitungsarbeiten zur Errichtung der Landeszentralbank]. [VI. Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg]. [VII. Angelegenheit v. Hellingrath]. [VIII. Aufhebung des Arzneimittelgesetzes]. [IX. Hissung der Landesfarben nach dem Volksentscheid]. [X. Presse- und Rundfunktätigkeit]. [XI. Beförderung von Regierungsdirektor Dr. Baer zum Ministerialrat]. [XII. Gründung eines Landesausschusses für Gesundheitswesen]. [XIII. Stromabschaltung]. [XIV. Beförderung des Oberregierungsrates Dr. Reitlinger des Landwirtschaftsministeriums zum Ministerialrat]. [XV. Beförderung des Regierungsdirektors Hornstein des Kultusministeriums zum Ministerialrat]. [XVI. Pensionsempfänger].

I. Unterstellung des Landesamts für Vermögensverwaltung und Wiedergutmachung unter ein Ressortministerium

Ministerpräsident Dr. Hoegner eröffnet die Sitzung und erklärt, Colonel Bradford habe ihm mitgeteilt, daß die Militärregierung die Unterstellung besonderer Ämter unter den Ministerpräsidenten nicht wünsche, daß vielmehr diese Ämter einem Ressortministerium zugeteilt werden sollen. Dies beziehe sich vor allem auf das Landesamt für Vermögensverwaltung und Wiedergutmachung.1 Einer Unterstellung dieses Amtes unter das Finanzministerium werde die Militärregierung zustimmen.

Staatsminister Dr. Terhalle erwidert, in Württemberg-Baden und Hessen sei dieses Amt dem Finanzministerium unterstellt, in Hessen solle es aber nunmehr dem Ministerpräsidenten unterstellt werden. Man sei sich im Finanzausschuß in Frankfurt2 darüber einig gewesen, daß es sich mehr um eine politische Sache handle, so daß also eher der Ministerpräsident zuständig sei.

Staatssekretär Dr. Kraus fügt hinzu, die Zuteilung dieses Amtes an das Ministerpräsidium habe seine Begründung darin gehabt, daß dort wichtige politische Fragen zur Entscheidung kämen. Es handle sich ja nicht nur um die Vermögensverwaltung, sondern auch um die Wiedergutmachung; er wolle sich aber nicht gegen den Wunsch der Militärregierung aussprechen.

Staatsminister Dr. Terhalle unterstreicht diese Ausführungen. Es handle sich tatsächlich überwiegend um politische Aufgaben.

Staatsminister Dr. Erhard erklärt, er habe die Konstruktion der Unterstellung unter den Ministerpräsidenten auch als sehr glücklich angesehen. Das Wirtschaftsministerium sei an der Angelegenheit sehr interessiert, trotzdem solle dieses Amt niemals zum Wirtschaftsministerium kommen.

Staatssekretär Dr. Kraus glaubt, daß es besser sei, wenn die Autorität des Ministerpräsidenten hinter diesen Dingen stehe, als wenn das Amt zu einem Ressortministerium komme. Die Ministerien seien im Beirat vertreten und könnten dort ihren Einfluß geltend machen.

Schließlich wird als einstimmige Meinung festgestellt, daß die Militärregierung ersucht werden solle, daß man es nach Möglichkeit bei dem bisherigen Zustand belassen möge.3

II. Rente für die Witwe Gareis

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, im letzten Ministerrat sei beschlossen worden, Frau Gareis eine Rente auszuwerfen. Gareis sei aber damals noch gar kein Beamter gewesen, es handle sich also um eine freiwillige Rente.4

Staatssekretär Dr. Kraus weist darauf hin, daß die Witwe von Professor Huber, der auch noch nicht Beamter gewesen sei, ebenfalls eine Rente bekomme.5

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, eine monatliche Rente von 300.-- RM zu gewähren.

Hiermit erklärt sich der Ministerrat einstimmig einverstanden.

Staatsminister Dr. Pfeiffer fragt an, ob es nicht auch angemessen sei, Frau Gareis überdies ein einmaliges Kapital zum Neuaufbau einer Existenz zu geben.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, Frau Gareis sei an einer internationalen Schule in Genf angestellt. Dort gebe es keine Versorgungsansprüche. Er glaube nicht, daß Frau Gareis sich bei ihrem Alter noch eine neue Existenz aufbauen wolle. Sie habe in dieser Hinsicht auch keine Wünsche geäußert. Es handle sich wohl mehr um eine Altersversorgung, wenn sie nicht mehr arbeitsfähig sei. Überdies könne man ihr das Geld nicht nachschicken, sondern müsse es auf ein Sperrkonto legen. Die Rente solle man ab 1. 12. 1946 gewähren.

Hiermit herrscht allseitiges Einverständnis.

III. Gesetz über die Errichtung der Landeszentralbank in Bayern6

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, die endgültige Fassung dieses Gesetzes müsse heute beschlossen werden.

Staatsminister Dr. Terhalle fügt hinzu, daß dieses Gesetz am 1. 1. 1947 in Kraft treten müsse. Die Militärregierung habe noch einige Abänderungen gewünscht, über die heute beschlossen werden müsse. Wesentlich seien die Abänderungen nicht, es seien nur ein paar Klauseln eingefügt worden, um Sondergesetze der Militärregierung zu erwähnen oder Vorbehalte zu machen. Auch eine Präambel sei hinzugefügt worden. Die §§ 2, 3, 4 seien nur formal geändert, in § 9 sei etwas geändert worden in Bezug auf die Aussagegenehmigung für die Bankbeamten. Diese Änderung erinnere etwas an die Fragen, die bei der Debatte über das Pressegesetz7 und das Beamtengesetz8 aufgetaucht seien. Die Höhe des Grundkapitals sei auf 50 Millionen RM festgesetzt worden. Dieser Betrag könne zur Zeit ohne weiteres aufgebracht werden. Er empfehle, diese Änderungen en bloc anzunehmen.

Das Gesetz wird in der vorliegenden Fassung einstimmig angenommen.9

IV. Bayernwerk – Rheinisch-Westfälische Elektrizitätsgesellschaft

Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus: Die Angelegenheit des Streites zwischen dem Bayernwerk und dem RWE sei bekannt. Das RWE habe sich unter Ausnutzung der Lage in der Nazizeit die Konzession für den Ausbau der unteren Isar erworben. Der Ministerrat habe beschlossen, diese Verträge für nichtig zu erklären.10 In der Zwischenzeit hätten nun Verhandlungen zwischen Bayernwerk und RWE stattgefunden.11 Vorbehaltlich der Genehmigung durch den Aufsichtsrat habe man folgende Lösung für möglich gehalten: Das RWE solle aus der Bawag ausscheiden. Es solle von dem Strom aus den Lechstufen 50% erhalten, von der oberen Donau 33 1/3%. Bei der unteren Isar solle das RWE ausscheiden, dafür aber beim Ausbau gleichwertiger Wasserkräfte beteiligt werden. Auf den Bau einer eigenen Hochspannungsleitung durch Bayern solle das RWE verzichten. Im Sommer solle überschüssige Kraft ins Rheinland geliefert werden während Bayern im Winter aus den Dampfkraftwerken Elektrizität bekomme. Man bekomme also wieder freie Verfügung über die untere Isar. Die Frage, die uns heute beschäftige sei die, ob man dem Bayernwerk die Konzession zum Ausbau der unteren Isar, die nunmehr wieder an den Staat zurückfalle, in Aussicht stellen könne oder ob dies noch verfrüht sei. Die alten Pläne müßten im Innenministerium nachgeprüft und umgearbeitet werden. Auf alle Fälle müsse man im Frühjahr mit dem Ausbau der unteren Isar beginnen.

Staatssekretär Dr. Kraus unterstreicht die letzten Ausführungen. Eine der dringlichsten Aufgaben der nächsten Jahre sei der Ausbau der Wasserkräfte. Hierzu sei die untere Isar am geeignetsten. Er sei der Meinung, man solle diesem Projekt möglichst die Wege ebnen. Seiner Ansicht nach sei der Vorstand des Bayernwerks mit den Zugeständnissen an das RWE sehr weit gegangen. Nach der neuen Regelung erhalte das RWE 16 1/3% Strom mehr als bisher. Richtig sei, daß der Lech als Energieversorgungsquelle nicht die Bedeutung habe, weil er eine schlechte Wasserkraft sei. Die dort gebauten Werke seien nach dem System Schwede-Coburg und Arno Fischer errichtet worden und seien recht minderwertig.12 Er halte den Vorschlag nicht für einen sehr großen Erfolg. Wesentlich sei nur, daß das RWE aus der Bawag ausscheide und nur noch Strom beziehe und keine eigene Leitung mehr durch Bayern durchziehen könne. Wenn man die Denkschrift von Menge durchlese,13 erfasse einen schon eine gewisse Scham, daß eine bayerische Regierung einen solchen Vertrag mit dem RWE habe abschließen können. Ohne Zweifel sei dieser durch Korruption zustande gekommen. Man solle dem bayerischen Volk schon sagen, wie sich Wagner und Arno Fischer dadurch schamlos bereichert hätten.14 So seien für den Ausbau des Lech 26 Stufen geplant worden, weil diese Leute für jede Stufe 1/4 Million erhalten hätten. Die Konzession für die untere Isar sei der Bawag noch nicht erteilt, sondern nur in Aussicht gestellt gewesen. Man könne diese Inaussichtstellung zurücknehmen; man solle es zwar nicht zum äußersten kommen lassen, aber jedes Mittel benutzen, um dem Bayernland diese Naturschätze zu erhalten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, es bestehe kein Anlaß, mit diesen Dingen hinter dem Berg zu halten. Etwas anderes sei allerdings der Nachweis, daß das RWE an dieser Korruption mitbeteiligt gewesen sei. Es liege ein Rechtsgutachten vor, daß der Vertrag nichtig sei.15 Der Ministerrat habe auch schon beschlossen, den Vertrag als sittenwidrig nicht anzuerkennen. Nun müsse man sich überlegen, ob man einen unter Umständen jahrelangen Prozeß führen wolle, ohne jetzt zu einer Einigung zu kommen, welche den Vorteil habe, daß wir im Winter Strom bekämen. Er glaube, nachdem der Aufsichtsrat des Bayernwerks auch noch zu entscheiden habe, daß man sich heute nur darüber schlüssig machen solle, ob man dem Bayernwerk die Konzession für die untere Isar in Aussicht stellen könne.

Staatssekretär Dr. Müller erwidert, dem Grunde nach könne man diese Konzession wohl in Aussicht stellen, wenn ein Vergleich zwischen Bayernwerk und RWE zustande komme. Er habe gegen das Gutachten des Justizministeriums gewisse Bedenken, Tatsache sei aber, daß die Bawag noch keine endgültige Konzession besitze. Die Frage, ob die Inaussichtstellung der Konzession genüge, um der Bawag im Wege einer Klage die Konzession zu gewähren, sei ein sehr unsicherer Faktor für das RWE. Eine Überprüfung der betriebswirtschaftlichen Lage der Bawag habe ergeben, daß sie das Stammkapital von 10 Millionen Mark nicht halten könne. Dieses müsse sehr erheblich heruntergesetzt werden. Der innere Wert der Bawag sei nicht sehr hoch anzuschlagen. Andererseits empfehle er nicht, diese unsaubere Sache mit den Nazibonzen schon propagandistisch auszuwerten, nicht weil er sich vor diese Leute stellen wolle, sondern weil er es nicht für richtig halte, dieses Argument in dieser Weise gegen das RWE auszuspielen. Er halte für viel wichtiger als die besten juristischen Argumentationen, diese Gründe bei den Verhandlungen bei dem RWE vorzubringen. Dann sollte es doch möglich sein, zu einer Einigung zu kommen. Was die Stromversorgung anlange, so betreibe man jetzt den Plan der Aufstockung des Walchenseewerks nicht nur durch Zuführung des Rißbachs,16 sondern auch durch Hebung des Walchenseespiegels um 24 m. Dadurch werde die Winterwasserversorgung gesichert und Bayern werde vollständig unabhängig. Die Kosten betrügen 80–100 Millionen RM.

Staatsminister Seifried hat gegen diese Taktik gewisse Bedenken und zwar deshalb, weil man einen von uns selbst als unsittlich bezeichneten Vertrag benutze, um einen Druck auszuüben. Er sei eher dafür, die Öffentlichkeit zu unterrichten, der man diese Sache nicht vorenthalten dürfe.

Staatssekretär Dr. Müller erwidert, man wolle keinen Nötigungsversuch machen, sondern nur dem RWE sagen, daß seine Basis eine sehr unsichere sei. Der Vertrag sei unsittlich; wenn die Öffentlichkeit davon erfahre, werde dies sehr unangenehme Folgen auslösen. Das RWE habe alle Veranlassung, auf eine ordentliche Basis zu kommen. Der heutige Vorstand des RWE müsse gutmachen, was der nazistische versäumt habe. Dies sei keine Pression, die Frage werde sowieso eines Tages die Öffentlichkeit, vor allem den Landtag beschäftigen. Es sei nur ein Hinweis auf Tatsachen, um das RWE zum rechtzeitigen Einlenken zu bewegen. Wenn das RWE auf seinem Schein bestehe, machten sich auch die heutigen Vorstandsmitglieder die Taktik der früheren zu eigen, indem sie unter formaljuristischen Vorwänden das zu retten suchten, was das RWE seinerzeit unter betrügerischen Manipulationen und unter Zahlung von erheblichen Schmiergeldern erreicht hätten.

Staatsminister Roßhaupter erklärt sich mit dem von Staatssekretär Dr. Müller vorgeschlagenen Verfahren einverstanden. Er wolle nur noch wissen, ob nicht seitens der Stadt Landshut Ansprüche auf den Ausbau der unteren Isar bestünden. Wenn das Bayernwerk die Konzession erhalte, gingen die Ansprüche der Stadt Landshut verloren.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, die Stadt Landshut mache zwar Ansprüche, habe aber keine, der frühere Bürgermeister habe dies übersehen. Den Ausbau könne man nicht so aufteilen, daß man der Stadt Landshut ein Stück übertrage. Sie müsse eben mit dem Bayernwerk einen Stromlieferungsvertrag abschließen. Viele Gemeinden wollten eigene Kraftwerke, zum Teil als Kapitalanlage.

Staatsminister Seifried bemerkt hierzu, die Stadt Landshut habe bei einer Besprechung einen neuen Vorschlag unterbreitet, daß ein kleines Elektrizitätswerk für sie eingeschaltet werden solle.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, für den Fall, daß zwischen dem Bayernwerk und dem RWE eine Einigung zustandekomme, dem Bayernwerk die Konzession zum Ausbau der unteren Isar in Aussicht zu stellen.

Dieser Vorschlag wird einstimmig angenommen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt weiter, die Bauabteilung des Innenministeriums müsse nunmehr die alten Pläne zur Überprüfung in Arbeit nehmen und die Unterlagen für den Beginn der Arbeiten im nächsten Frühjahr herstellen.

Hiermit herrscht allseitiges Einverständnis.17

V. Ausschuß für die Vorbereitungsarbeiten zur Errichtung der Landeszentralbank

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, daß das Finanzministerium in dieser Angelegenheit ein Schreiben an ihn gerichtet habe.

Staatsminister Dr. Terhalle verliest dieses Schreiben.18 Es sei im Ministerrat beschlossen worden, ein Gremium für die vorbereitenden Arbeiten einzurichten.19 Es scheine nun so, als ob die Realisierung der Landeszentralbank auch durch die Bayer. Staatskanzlei betrieben werde. Über die Verhandlungen mit den Banken, die mit der beschlossenen Zusammensetzung dieses Gremiums einverstanden seien, sei dem Finanzministerium nichts bekannt. Er halte es nicht für zweckmäßig, wenn von 2 Stellen verhandelt werde, ohne daß die eine von der anderen benachrichtigt werde. Das bisher zuständige Finanzministerium sei auch der Ansicht, daß es ein besseres Gremium gegeben hätte. Es sei unorganisch und wenig zweckmäßig, wenn das neue Gremium unter den Fittichen der Staatskanzlei die Vorbereitungen vollenden wollte. Er bitte daher um eine Entscheidung, ob und in welcher Weise das Finanzministerium an der weiteren Arbeit beteiligt werden solle.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, in dem damaligen Ministerrat sei kein Vertreter des Finanzministeriums anwesend gewesen. Er halte es für zweckmäßig, wenn das Finanzministerium noch einmal Stellung nähme und einen anderen Vorschlag mache.

Hierzu herrscht allseitiges Einverständnis.

VI. Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg

Ministerpräsident Dr. Hoegner bringt erneut die Angelegenheit der Handelskammer Aschaffenburg zur Sprache.20 Die politischen Gründe für die Errichtung dieser Handelskammer habe er bereits dargelegt. Inzwischen sei er selbst in Aschaffenburg gewesen und habe gesehen, wie lebhaft der Wunsch der Bevölkerung ist.21

Staatsminister Dr. Erhard erwidert, auch er habe seine Gründe dagegen schon dargelegt. Wenn man die Aschaffenburger Kammer genehmige, könne von einer ganzen Reihe anderer Städte der gleiche Antrag gestellt werden, eine Inflation, die dem Kammergedanken nicht förderlich sei und die Arbeitsfähigkeit der Kammern entschieden beeinträchtige. Es handle sich hier um einen ausschließlichen Wunsch von Aschaffenburg, die anderen Gegenden Unterfrankens wehrten sich dagegen. Er habe den Vorschlag der Errichtung einer Geschäftsstelle in Aschaffenburg gemacht, gegen den kein Argument vorgebracht werden könne. Seiner Ansicht nach sei es auch nicht zu vertreten, daß man das so gut wie völlig zerstörte Würzburg in seiner Eigenschaft als Kreishauptstadt dadurch schmälere, daß man die Handelskammer isoliere. Eine Handelskammer könne nur dann fruchtbar arbeiten, wenn sie mit den zuständigen Behörden in engster Verbindung stehe. Diese seien aber in Würzburg. Es beständen noch weitergehende Pläne. Mit der Handelskammer fange man an, das Regierungswirtschaftsamt usw. wolle man nachziehen. Er könne nur warnen und müsse dagegen stimmen, so sehr er die Rührigkeit der Aschaffenburger anerkenne.

Staatssekretär Dr. Kraus führt aus, auch er habe schon seine Meinung dargelegt und zwar aus einer genauen Kenntnis der Verhältnisse. Das untere Maingebiet graviere politisch nach Frankfurt. Von Hessen seien auch schon Anstrengungen gemacht worden, dieses Gebiet anzugliedern. Die Liebe zu Bayern könne man dadurch stärken, daß man den Aschaffenburgern zeige, daß man für ihre Sonderart als Wirtschaftsgebiet Verständnis und Interesse habe. Das untere Maingebiet sei geographisch, völkisch und wirtschaftlich eine Besonderheit und sei gerade von Würzburg, das nur Handelsmetropole sei, abgesondert. Zum unteren Maingebiet gehörten Stadt und Landkreis Aschaffenburg, die Landkreise Obernburg, Miltenberg und Alzenau. Diese stellten ein geschlossenes Wirtschaftsgebiet dar.

Staatsminister Dr. Erhard erwidert, Miltenberg wolle aber bei Würzburg bleiben.

Staatssekretär Dr. Kraus fährt fort, dies wäre noch zu untersuchen. Man sei immer davon ausgegangen, daß Miltenberg zum unteren Maingebiet gehöre. Wenn darauf hingewiesen werde, daß andere Städte dann auch mit diesem Antrag kämen, so müsse er sagen, daß keine andere Stadt in gleichem Maße die Berechtigung habe, einen solchen Anspruch zu erheben, weil nirgends diese Voraussetzungen gegeben seien. Wenn darauf hingewiesen werde, daß die Behörden alle in Würzburg seien, so müsse er erwidern, daß auch in Passau und Coburg Handelskammern seien. Es sei nicht bekannt, daß dadurch Schwierigkeiten entstanden seien. Vor der Errichtung nur einer Geschäftsstelle müsse er warnen. Nachdem keine Zwangsmitgliedschaft mehr bestehe, würden sich die Aschaffenburger nicht an die Würzburger Handelskammer anschließen, sondern einen Verein zur Wahrung der Wirtschaftsinteressen am Untermain selbst gründen. Man solle sich diesen Gründen nicht verschließen, sondern den Aschaffenburgern geben, was sie seit mehr als 40 Jahren anstrebten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bestätigt, daß der Spessart eine vollständige Scheide sei.

Staatsminister Dr. Erhard bezweifelt dies. Die Aschaffenburger Industrie sei ganz Deutschland angegangen. Absatz- und rohstoffmäßig habe keine engere Bindung zum hessischen Raum bestanden. Die Industrie- und Handelskammern in Coburg und Passau, die nicht am Sitz einer Regierung seien, hätten beide kein Gewicht, keine Resonanz und keinen Einfluß.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, er sei schon der Meinung, daß Aschaffenburg eine eigene Handelskammer erhalten solle.

Staatssekretär Dr. Kraus fügt hinzu, daß aber Miltenberg auch einbezogen werden müsse.

Staatsminister Dr. Erhard erklärt, er sei auch der Meinung, daß, wenn man schon in Aschaffenburg eine Handelskammer errichte, Miltenberg dazugehöre. Die Stimmung sei aber nicht eindeutig. Es handle sich nur um einige Wirtschaftskreise, die die Gegend buchstäblich rebellisch gemacht hätten. Würzburg und Schweinfurt würden entsetzt sein, wenn etwas zertrümmert werde, was zusammengehöre.

Der Antrag auf Errichtung einer Industrie- und Handelskammer für das Untermaingebiet in Aschaffenburg wird gegen 2 Stimmen (Staatsminister Dr. Erhard, Staatssekretär Dr. Müller) bei zwei Stimmenthaltungen (Staatsminister Dr. Terhalle, Staatssekretär Dr. Meinzolt) angenommen.22

VII. Angelegenheit v. Hellingrath

Ministerpräsident Dr. Hoegner bringt noch einmal die Sache v. Hellingrath zur Sprache.23 Da Hellingrath nicht entlassen worden, sondern zurückgetreten sei, sei eine Zustimmung der Militärregierung zur Wiedereinstellung nicht notwendig.

Staatssekretär Dr. Müller erwidert, man habe diese nur vorsichtshalber einholen wollen.

Staatsminister Dr. Terhalle fügt hinzu, dies sei auch erforderlich, weil es sich um eine Spitzenstellung handle.

Ministerpräsident Dr. Hoegner entgegnet, in der Vorlage des Finanzministeriums vom 14. 11. 46 heiße es aber, daß die Zustimmung der Militärregierung erbeten werde, weil nach der Anordnung von General Clay ihre Zustimmung zur Einstellung eines entlassenen Beamten erforderlich sei.24

Staatssekretär Dr. Müller bezeichnet diese Fassung als irrtümlich, dieses Schreiben sei zurückgezogen worden. Im übrigen sei nicht geklärt gewesen, ob Hellingrath nicht doch entlassen worden sei.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, es liege eine schriftliche Erklärung der Militärregierung vor, daß Hellingrath nicht mehr entlassen worden sei, weil er schon vorher zurückgetreten sei. Durch die Zurückziehung des Schreibens vom 14. 11. 46 sei die Sache erledigt.

VIII. Aufhebung des Arzneimittelgesetzes

Staatsminister Dr. Erhard beantragt, das Gesetz No. 16 zur Lenkung der Herstellung und des Verkaufs medizinischer Erzeugnisse und Ausrüstungen in Bayern vom 6. 3. 4625 aufzuheben. Es müsse eine mehrzonale Regelung getroffen werden. Praktisch sei dieses Gesetz unhaltbar und wirke sich nur zum Schaden Bayerns aus.

Staatsminister Seifried erklärt, daß er mit der Aufhebung einverstanden sei.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß man dann bei der Militärregierung die Aufhebung beantragen solle.

Staatssekretär Dr. Kraus weist darauf hin, daß dieses Gesetz auf Anregung der Militärregierung erlassen worden sei. Die Aufhebung sei auch schon im Direktorium des Länderrats besprochen worden, er habe seinerzeit Widerspruch erhoben mit der Begründung, daß dieses Gesetz von der Militärregierung angeordnet worden sei. Damals sei auch das Innenministerium auf diesem Standpunkt gestanden. Wenn heute eine gegenteilige Meinung bestehe, stimme er der Aufhebung auch zu.

Staatsminister Seifried erklärt, inzwischen hätten sich die Dinge so entwikkelt, daß in absehbarer Zeit eine Generallösung gefunden werden müsse. Die Militärregierung von Bayern sei vielleicht auch bereit, der Aufhebung zuzustimmen.

IX. Hissung der Landesfarben nach dem Volksentscheid

Staatssekretär Dr. Kraus führt aus: In Württemberg seien am letzten Montag die neuen Landesfarben Schwarz Rot Gold gehißt worden. Er habe daran gedacht, daß wir auch unsere tausendjährige Fahne Weiß-Blau am nächsten Montag in feierlicher Form vor dem Ministerpräsidium aufziehen sollten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner setzt hinzu, dies gelte natürlich nur, wenn die Verfassung angenommen werde. Mit der Flaggenfrage hätten wir bisher bei der Militärregierung kein Glück gehabt26. Die Militärregierung habe z. B. strikt abgelehnt, daß bei der Leonhardifahrt in Tölz die weiß-blaue Fahne gezeigt werde.27 Im letzten Sommer sei er sogar angegangen worden, ein Verbot des Zeigens der weiß-blauen Fahne herauszugeben. Er habe dies abgelehnt, da gar kein Anlaß bestehe, die oberbayerischen Bauern unnötig zu reizen. Jedenfalls müsse man die Genehmigung der Militärregierung vorher einholen.

Staatssekretär Dr. Kraus weist darauf hin, daß die weiß-blaue Fahne die Fahne des Widerspruchs gegen den Nationalsozialismus gewesen sei.28

Staatsminister Dr. Erhard ist der Meinung, daß wenn die Verfassung angenommen sei, keine Zustimmung der Militärregierung mehr erforderlich sei.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt abschließend fest, daß die Sache gemacht werde, aber vorher der Militärregierung mitgeteilt werden solle.29

X. Presse- und Rundfunktätigkeit

Staatsminister Seifried erinnert daran, daß er in einem früheren Ministerrat über einen Leitartikel in der Südd. Zeitung „Kaufkraft ohne Überhang“ gesprochen habe,30 durch den eine starke Beunruhigung in der Bevölkerung eingetreten sei. Er habe entsprechend dem Beschluß des Ministerrats mit Goldschagg und dem Verfasser des Artikels gesprochen. Diese hätten ihm nun einen Brief geschrieben, daß der Artikel von der obersten amerikanischen Instanz für das Nachrichtenwesen in Berlin gelobt worden sei. Weiter habe man damals beschlossen, anläßlich der Meldung des Rundfunks über den Beschluß des Flüchtlingsausschusses Memmingen31 und der Tätigkeit des Kommentators Geßner eine Beschwerde zu erheben.32 Nunmehr habe man eine Mitteilung von der Militärregierung bekommen, daß Geßner nicht länger von Radio München beschäftigt werde. In dieser Antwort sei auch grundsätzlich zum Ausdruck gebracht, daß man sich vor Veröffentlichungen bei den Regierungsstellen vergewissern solle, ob die Tatsachen auch stimmten.

XI. Beförderung von Regierungsdirektor Dr. Baer zum Ministerialrat

Die Beförderung von Regierungsdirektor Dr. Baer der Bayer. Staatskanzlei zum Ministerialrat wird einstimmig genehmigt.33

Ministerpräsident Dr. Hoegner wird hierauf (15.35 Uhr) abberufen, Staatsminister Roßhaupter übernimmt den Vorsitz.

XII. Gründung eines Landesausschusses für Gesundheitswesen

Staatsminister Seifried stellt den Antrag, einen Landesausschuß für Gesundheitswesen zu errichten. Dieser Antrag wird einstimmig genehmigt.

XIII. Stromabschaltung

Staatsminister Seifried weist auf die durch die Stromabschaltungen entstehenden Schwierigkeiten hin. Dadurch werde sogar das Funktionieren der Telefonverbindungen gestört. Er habe sich in dieser Frage mit den zuständigen Stellen der Stadtverwaltung in Verbindung gesetzt, diese hätten jedoch erklärt, es sei unmöglich, einzelne Straßenzüge nicht abzuschalten.

XIV. Beförderung des Oberregierungsrates Dr. Reitlinger des Landwirtschaftsministeriums zum Ministerialrat

Staatsminister Dr. Baumgartner stellt den Antrag, Oberreg.Rat Dr. Reitlinger34 seines Ministeriums zum Ministerialrat zu befördern. Er habe in seinem Ministerium keinen einzigen Ministerialrat. Er habe auch seit 1 Jahr noch keinerlei Beförderung für sein Ministerium beantragt. Nun stehe das Finanzministerium auf dem Standpunkt, daß Reitlinger zu jung sei.

Staatssekretär Dr. Müller vertritt diesen Standpunkt wegen der Präzedenzfälle. Die Beförderung könne nur im Rahmen der allgemeinen Bestimmungen erfolgen, er bitte dringend davon Abstand zu nehmen. Auch ein Oberreg.Rat könne eine Ministerialratsstelle bekleiden.

Staatsminister Dr. Baumgartner weist darauf hin, daß Reitlinger als Halbjude während der Nazizeit geschädigt und zurückgesetzt worden sei. Es handle sich auch um eine Frage der Wiedergutmachung. Er bitte das Finanzministerium dringend, seine Bedenken zurückzustellen, da er in seinem ganzen Ministerium keinen einzigen Ministerialrat habe.

Staatssekretär Dr. Kraus meint, man müsse vor allen Dingen berücksichtigen, daß unsere Verwaltungen noch im Aufbau begriffen seien. Man müsse dem Landwirtschaftsminister wohl zugestehen, daß er sehr mäßig in seinen Personalanträgen sei. Gerade in Bezug auf die Personalpolitik huldige er sehr strengen Grundsätzen, aber er bitte doch zu bedenken, daß auch in zahlreichen anderen Fällen von diesen Grundsätzen abgewichen worden sei, ohne daß man auf das Lebensalter zu starke Rücksicht genommen habe. Man müsse sich fragen, welche Stellung der Betreffende einnehme. Reitlinger sei Personalreferent in einem großen Ministerium und habe eine große Verantwortung. Vielleicht könne das Finanzministeriun doch ein Entgegenkommen zeigen.

Staatsminister Roßhaupter bezeichnet es als unzweifelhaft richtig, daß die alten Beamten in Nachteil geraten gegenüber den neuen. Er sei aber durchaus der Meinung, daß in diesen Fällen Ausnahmen gemacht werden müßten.

Staatssekretär Dr. Müllerbittet, die Angelegenheit nicht als persönliche Sache aufzufassen. Man müsse eine Linie einhalten, man müsse sich vor den Vorwürfen schützen, daß es genau so gemacht werde, wie im 3. Reich, daß jemand in einem Jahr zweimal befördert werde.

Staatssekretär Dr. Kraus schlägt eine Ernennung zum Regierungsdirektor vor.

Staatsminister Dr. Baumgartner erwidert, er verlange eine Beförderung zum Ministerialrat.

Staatsminister Dr. Terhalle erklärt, hier gehe es doch um die Person und nicht um die Stelle. Es sei unmöglich, daß der Mann, der eine solche Stelle verwalte, auch diesen Rang bekommen müsse, wenn er nicht die Voraussetzungen erfülle.

Staatssekretär Dr. Müller weist darauf hin, daß Reitlinger nie Beamter gewesen sei.

Staatsminister Dr. Baumgartner erwidert, die Zeit habe aufgehört, daß nur Beamte etwas werden können.

Staatssekretär Dr. Müller meint, dann könne man auch das akademische Studium abschaffen. Es müsse eine gewisse Linie eingehalten werden, wenn wir keine ordentliche Beamtenschaft hätten, dann könne der Apparat nicht aufrechterhalten werden. Im Einzelfall werde man Ausnahmen machen.

Staatsminister Dr. Baumgartner erwidert, hierfür habe er Verständnis. Den Einwand, daß Reitlinger kein Beamter gewesen sei, könne er aber nicht gelten lassen. Er habe in seinem Ministerium Beamte, die er nicht mit Reitlinger tauschen möchte. Viele Beamte arbeiteten nichts oder wenig, weil sie wüßten, daß ihnen nichts passieren könnte.

Staatssekretär Dr. Müller erklärt hierzu, er müsse sich in diesem Fall vor die Beamten stellen. Gerade auch die Beamten hätten im letzten Jahr ihre Pflicht getan und hätten von früh bis spät gearbeitet.

Ministerpräsident Dr. Hoegner kehrt zurück (15.55 Uhr) und übernimmt wieder den Vorsitz.

Staatssekretär Dr. Meinzolt führt aus, er habe nun gehört, daß das Landwirtschaftsministerium Ministerialratsstellen habe. Es sei also nur die Frage, ob diese Stelle auch durch einen Ministerialrat besetzt werde. Er wisse, daß die Ministerien alle im Aufbau seien. Man müsse aber wieder dazu kommen, daß man die Staatsverwaltung im ganzen anschaue. Es sei nun einmal eine Tatsache, daß ein Ministerium auf das andere schaue, wie man dort vorankomme. Gewiß müßte die Leistung entscheidend sein, aber Vergleiche würden doch gemacht. Bayerische Tradition sei es, dem Finanzministerium eine gewisse Leitung einzuräumen. Er habe auch Bedenken, Reitlinger zum Ministerialrat zu befördern. Man müsse auf die gesamte Staatsverwaltung schauen.

Staatsminister Dr. Baumgartner meint, dann sollten die anderen Ministerien auf das Landwirtschaftsministerium schauen. Er habe keinen einzigen Ministerialrat, er habe keine Beförderungen vorgenommen, ihm könne man nicht sagen, daß er nicht die gesamte Verwaltung im Auge habe. Er bitte, wie in anderen Fällen, auch hier eine Ausnahme zu machen.

Staatsminister Dr. Terhalle möchte noch ein Mißverständnis richtigstellen. Es sei keineswegs so, daß das Finanzministerium unter allen Umständen auf einen gewissen Bildungsgang bestehe. Die Sache solle noch einmal geprüft werden, er bitte, zu diesem Zweck den Antrag zurückzustellen.

Staatssekretär Dr. Müller schließt sich dieser Bitte an, man werde das Für und Wider sorgfältig abwägen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt ebenfalls vor, die Angelegenheit auf die nächste Ministerratssitzung zu verschieben. Der Antrag sei nicht abgelehnt; er solle sorgfältig geprüft und Vergleichsmaterial herangezogen werden.

Hiermit herrscht allseits Einverständnis.

XV. Beförderung des Regierungsdirektors Hornstein des Kultusministeriums zum Ministerialrat

Staatssekretär Dr. Müller beantragte, Regierungsdirektor Hornstein des Kultusministeriums zum Ministerialrat zu befördern.35 Hornstein sei 62 Jahre alt und politisch verfolgt.

Dieser Antrag wird einstimmig genehmigt.

XVI. Pensionsempfänger

Staatssekretär Dr. Müller bringt die Angelegenheit der Pensionsempfänger zur Sprache. Diese hätten schon seit langer Zeit keine Pension mehr bekommen und seien in großer Notlage. Sie gingen alle durch einen Säuberungsausschuß. Die Streichung der Bestimmungen über die Pensionszahlungen in den Richtlinien sei erfolgt, nicht weil die Militärregierung grundsätzlich dagegen sei, sondern gerade weil man ihnen diese Rechte nicht nehmen wolle. Es sei nun die Frage, ob man an die Leute, die durch die Säuberungsausschüsse gegangen seien, nicht Pensionen zahlen könne. Er glaube, daß man das machen könne.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, hierzu sei die Zustimmung der Militärregierung erforderlich.

Staatssekretär Dr. Müller erklärt, diese werde er erholen, Bedenken des Ministerrats dagegen bestünden wohl nicht.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, wenn die Spruchkammer die Pension belassen habe, müßten die Leute sie bekommen. Wenn die Spruchkammer sie aber aberkannt habe, müsse es dabei bleiben.

Der Bayerische Ministerpräsident:
gez. Dr. Wilhelm Hoegner
Der Sekretär d. Ministerrats:
gez. Claus Leusser
Ministerialrat
Der Leiter d. Bayer. Staatskanzlei:
gez. Dr. Hans Kraus
Staatssekretär