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Nr. 56MinisterratssitzungMittwoch, 11. Dezember 1946 Beginn: 15 Uhr 15 Ende: 18 Uhr 30
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Hoegner, Arbeitsminister Roßhaupter, Innenminister Seifried, Wirtschaftsminister Dr. Erhard, Landwirtschaftsminister Dr. Baumgartner, Verkehrsminister Helmerich, Staatssekretär Ficker (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Ehard (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Meinzolt (Kultusministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), [Staatssekretär Dr. Kraus (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Waldhäuser (Verkehrsministerium)],1 Ministerialrat Leusser (als Berichterstatter zu Punkt I u. II [VI u. VII] der TO).

Entschuldigt:

Kultusminister Dr. Fendt,2 Finanzminister Dr. Terhalle, Staatsminister für Sonderaufgaben Dr. Pfeiffer, Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium).3

Tagesordnung:

[I. Rechenschaftsbericht vor dem Landtag]. [II. Vereidigung der Mitglieder der Staatsregierung]. [III. Vereidigung der Beamten]. [IV. Fortführung der Geschäfte durch das Kabinett]. [V. Kosten für Synagogen]. [VI.] Gesetz über den Verfassungsgerichtshof. [VII.] Gesetz über Volksbegehren und Volksentscheid. [VIII. Spruchkammerverfahren gegen Dr. Josef Müller]. [IX. Franz von Papen]. [X. Pensionszahlungen an nichtbayerische Beamte]. [XI. Patenschaft für Kriegsgefangene]. [XII. Truppenübungsplatz Grafenwöhr]. [XIII. Staatskommissariat für Statistik]. [XIV. Regierungspräsident von Unterfranken]. [XV. Landesamt für Vermögensverwaltung und Wiedergutmachung]. [XVI. Hochverratsverfahren gegen Franz von Papen]. [XVII. Anrechnung von Dienstzeiten Staatssekretär Dr. Müllers]. [XVIII. Arbeitsgruppe Kohle]. [XIX. Einstellung ehemaliger Offiziere]. [XX. Sicherung von Nahrungsmittellagern]. [XXI. Schließung der Behörden an den Weihnachtsfeiertagen]. [XXII. Übernahme der Beamten auf Lebenszeit]. [XXIII. Beschwerde des Fischhändlers Bayer]. [XXIV. Stillegung der Abwicklungsstellen der Wehrmacht etc.]. [XXV. Amnestie für Schwerbeschädigte]. [XXVI. Rundfunkgesetz]. [XXVII. Vereidigung der Mitglieder der Staatsregierung auf die Verfassung]. [XXVIII. Abschiedsabend der Kabinettsmitglieder].

Vor Eintritt in die Tagesordnung werden noch folgende Fragen behandelt:

[I. Rechenschaftsbericht vor dem Landtag]

Zu Beginn der Sitzung gibt Ministerpräsident Dr. Hoegner bekannt, daß er in der Eröffnungssitzung des neuen Landtages einen Rechenschaftsbericht über die Tätigkeit der nunmehr abtretenden Regierung abgeben werde.4 Er ersucht hierauf sämtliche Minister, ihm bis spätestens Samstag früh einen kurzen Bericht von 1 bis 1 1/2 Seiten zu übermitteln. Darüber hinaus sei es jedem Mitglied der Staatsregierung unbenommen, einen ausführlichen Bericht abzufassen und diesen dem Landtag vorzulegen. Im Verlauf des Rechenschaftsberichts werde er dem Präsidenten des Landtages das Schreiben überreichen, in dem die bisherige Regierung ihren Rücktritt erkläre.5

[II.] Vereidigung der Mitglieder der Staatsregierung

Ministerpräsident Dr. Hoegner verliest den Entwurf eines Schreibens an den Präsidenten des Bayer. Landtages über die Vereidigung der Mitglieder der Staatsregierung, in dem er folgende Eidesformel vorschlägt:

„Ich schwöre Treue der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten“.

Anschließend daran entsteht eine längere Aussprache, ob der Eidesformel eine religiöse Form gegeben werden solle,6 wofür insbesondere Staatssekretär Dr. Kraus eintritt.

Ministerialrat Leusser weist darauf hin, daß im neuen Beamtengesetz nach der Eidesleistung hinzuzufügen ist: „So wahr mir Gott helfe“.

Staatssekretär Dr. Kraus erklärt, man stände vor einem neueren Abschnitt unseres Staatswesens und er stehe insbesondere angesichts der durch den Nationalsozialismus angerichteten Verwüstung auf dem Standpunkt, daß der Eid in feierlich religiöser Form geleistet werden solle. Er halte dies insbesondere wegen der Tiefe der Verpflichtung, die ein Beamter übernehme, für erforderlich.

Ministerpräsident Dr. Hoegner entgegnet, daß diejenigen, die nicht religiös seien, durch einen Eid genau die gleiche Verpflichtung übernehmen würden; er lehne deshalb einen Unterschied zwischen einem religiösen und nicht religiösen Eid ab.

Staatssekretär Dr. Meinzolt schließt sich diesen Ausführungen an und weist besonders auf die nur allzu große Häufigkeit der Eide hin.

Staatssekretär Dr. Ehard führt aus, daß in Strafverfahren der Eid gewöhnlich mit dem Zusatz „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werde. Es würde deshalb aus dem Rahmen fallen, wenn die Möglichkeit dieses Zusatzes außer Acht gelassen würde. Vielleicht könne man so formulieren, daß jedem freigestellt werde, ob er die religiöse Formel anwenden wolle.

Staatssekretär Dr. Kraus erklärt nachdrücklich, selbstverständlich sei er durchaus tolerant und habe lediglich unterstreichen wollen, daß der Antritt in ein öffentliches Amt ein einmaliger Akt sei, so daß ein religiös empfindender Mensch die Möglichkeit haben müsse, seine Verpflichtung durch einen religiösen Eid zu bekräftigen.

Der Ministerrat beschließt daraufhin einstimmig, daß die Eidesformel folgenden Wortlaut haben solle:

„Ich schwöre Treue der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe“.

[III.] Vereidigung der Beamten

Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt sodann mit, daß eine Anweisung der Militärregierung vorliege, wonach neu eingestellte und wiedereingestellte Beamte zu vereidigen seien. Anschließend verliest er ein Rundschreiben an sämtliche Ministerien in dieser Angelegenheit.

Nach kurzer Aussprache wird einstimmig beschlossen, daß dieses Rundschreiben folgenden Wortlaut haben solle:

„Betreff: Vereidigung der Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes.

Nach Artikel 187 der Verfassung sind alle Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst auf die Verfassung zu vereidigen. Auch durch Artikel 16 des Beamtengesetzes ist eine Vereidigung der Beamten des öffentlichen Dienstes vorgeschrieben. Die bereits im Dienst befindlichen Beamten haben diesen Eid nachzuleisten. Ich ordne daher an, daß sämtliche Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes, die sich zur Zeit im Dienst befinden, sofort folgenden Eid zu leisten haben: „Ich gelobe Treue der Verfassung und schwöre, daß ich die mir obliegenden Amtspflichten gewissenhaft und nach den Weisungen meiner Vorgesetzten erfüllen und daß ich innerhalb und außerhalb des Amtes die durch die Verfassung gewährleistete demokratischkonstitutionelle Staatsordnung unterstützen werde, so wahr mir Gott helfe“. Gestattet ein Gesetz den Mitgliedern einer Religionsgesellschaft an Stelle des Eides andere Beteuerungsformeln zu gebrauchen, so kann der Beamte bezw. Angestellte, der Mitglied einer solchen Religionsgesellschaft ist, diese Beteuerungsformel sprechen. Erklärt der Beamte bezw. Angestellte, daß er Bedenken habe, den Eid in religiöser Form zu leisten, so kann er ihn ohne die Schlußworte leisten. Beamte und Angestellte, die neu in den öffentlichen Dienst eintreten, haben diesen Eid bei ihrem Dienstantritt zu leisten. Über die Vereidigung ist eine Niederschrift aufzunehmen und zu den Personalakten zu nehmen.

gez. Dr. Wilhelm Hoegner“.

[IV. Fortführung der Geschäfte durch das Kabinett]

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, auf Wunsch des Finanzministeriums soll noch ein Ministerrat stattfinden.

Der Termin wird vorläufig noch zurückgestellt.

Ministerpräsident Dr. Hoegner weist nochmals darauf hin, daß die derzeitige Regierung von der Militärregierung beauftragt sei und die Geschäfte bis zur Wahl des neuen Ministerpräsidenten weiterzuführen habe.7 Es sei auch möglich, daß das Kabinett im Amt bleiben müsse, bis der neue Ministerpräsident und dessen Regierung von der Militärregierung bestätigt worden sei. Im übrigen würden derzeit die gewählten Abgeordneten überprüft, wobei bereits 35 Abgeordnete beanstandet worden seien.8

Staatsminister Seifried gibt dazu bekannt, es handle sich dabei um 32 Abgeordnete der CSU, 2 der WAV und 1 Demokraten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner fragt an, ob die Vereidigung der Kabinettsmitglieder heute noch stattfinden solle.

Staatsminister Helmerich erklärt sich für diesen Vorschlag, dem sodann auch vom Ministerrat einhellig zugestimmt wird.

[V.] Kosten für Synagogen

Ministerpräsident Dr. Hoegner berichtet an Hand von Unterlagen über den geplanten Wiederaufbau der Synagoge in Memmingen, die 1938 von den Nazis zerstört worden sei.9 Der Bayer. Staat sei moralisch verpflichtet, die Kosten für den Wiederaufbau zu tragen, die sich auf ca. 120.000.- Mark belaufen würden.

Staatsminister Dr. Baumgartner erkundigt sich, ob die Kosten nicht aus dem Wiedergutmachungsfonds bestritten werden könnten, wofür sich auch Staatssekretär Waldhäuser einsetzt.

Staatssekretär Dr. Kraus erklärt, wahrscheinlich werde der Bayer. Staat einstweilen die Kosten vorschießen müssen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt sodann mit, daß die Situation bei der Synagoge in München, Reichenbachstraße ähnlich sei, die ebenfalls im Jahre 1938 zerstört worden sei.10 Die Jüdische Gemeinde fordere nunmehr das noch vorhandene, wenn auch beschädigte Vorderhaus in der Reichenbachstraße, um darin ein jüdisches Gemeindehaus zu errichten.11 Vorläufig könne diese Frage besonders infolge der Abwesenheit des Herrn Finanzministers noch nicht entschieden werden. Ministerpräsident Dr. Hoegner macht in diesem Zusammenhang noch darauf aufmerksam, daß die Frage des herrenlosen ehemaligen jüdischen Vermögens noch nicht geklärt sei, auf das die Judenschaft begreiflicherweise Anspruch erhebe.

[VI.] Gesetz über den Verfassungsgerichtshof

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt einleitend, daß es sich bei diesem Gesetzentwurf ebenso wie bei dem später zu behandelnden Landeswahlgesetz lediglich um Vorlagen an den neuen Landtag handle.12 Beim Gesetz über den Verfassungsgerichtshof sei insbesondere noch fraglich, wer in Fällen der §§ 14 und 25 Anklagebehörde sein solle. Die eine Alternative sei die, daß Anklagebehörde der Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht München sei; dies entspreche der alten bayerischen Regelung.13 Man könne aber auch daran denken, daß der Anklagevertreter vom Landtag gewählt werde. Er spreche sich für die erste Alternative aus, zumal durch den § 26 der Landtag das Recht habe, zur Wahrung seines Standpunktes vor dem Verfassungsgerichtshof einen oder mehrere Beauftragte zu bestimmen, die allen Beweisaufnahmen und Verhandlungen beiwohnen könnten. Diese hätten das Recht der Akteneinsicht und müßten mit ihren Ausführungen und Anträgen jederzeit gehört werden. Durch die Betrauung des Generalstaatsanwalts mit der Anklage würden politische Einflüsse ausgeschaltet, die Rechte des Landtags würden durch seine Beauftragten ausreichend gewahrt.

Es wird einstimmig der erste Alternative der §§ 14 und 25 angenommen.14

Anschließend äußert Ministerpräsident Dr. Hoegner Bedenken gegen § 54 Absatz 1 wegen der hierdurch erweiterten Rechte des Senats.

Staatssekretär Dr. Ehard weist darauf hin, daß der Senat zweifellos zu den obersten Staatsorganen gehöre.

Ministerpräsident Dr. Hoegner hat jedoch Bedenken gegen die Aufzählung dieser obersten Staatsorgane oder der in der Verfassung mit eigenen Rechten ausgestatteten Teilen von solchen. Zu diesen gehörten wohl auch die Fraktionen. Man solle diese Frage nicht schon im Gesetz entscheiden, sondern die Entscheidung der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs überlassen.

Ministerialrat Leusser weist darauf hin, daß die nachträgliche Neufassung des Absatzes 1 vor allem darauf zurückzuführen sei, daß Artikel 98 Satz 4 der Verfassung, der im Abschnitt über den Verfassungsgerichtshof nicht ausdrücklich erwähnt sei, eingearbeitet worden sei.

Ministerpräsident Dr. Hoegner vertritt demgegenüber den Standpunkt, daß im Falle des Art. 98 Satz 4 der Verfassungsgerichtshof von Amts wegen einzuschreiten habe. Die Bedenken von Ministerialrat Leusser, daß in den Artikeln 60 bis 69 die Zuständigkeiten des Verfassungsgerichtshofs abschließend geregelt seien, daß also der Verfassungsgerichtshof die Voraussetzungen des Artikels 98 nur prüfen könne, wenn er im Rahmen der Artikel 64 bis 66 um eine Entscheidung angegangen werde, zerstreut er dadurch, daß man diese Frage nicht allein aus dem Text der Verfassung, sondern auch aus ihrer Entstehungsgeschichte beurteilen müsse. Der Schlußsatz des Artikel 98 sei erst nachträglich auf Wunsch der Militärregierung eingefügt und nicht mehr in den Abschnitt über den Verfassungsgerichtshof eingearbeitet worden. In dem § 2 des Gesetzes müsse noch eine Bestimmung aufgenommen werden, daß der Verfassungsgerichtshof in diesen Fällen von Amts wegen einzuschreiten habe.

Diese Meinung wird gebilligt.

Die Eingangsworte des § 54 Absatz 1 erhalten sodann folgende Fassung: „Entstehen zwischen den obersten Staatsorganen oder in der Verfassung mit eigenen Rechten ausgestatteten Teilen eines obersten Staatsorgans Streitigkeiten … “.

Mit diesen beschlossenen Änderungen und einem entsprechenden Zusatz zu § 2 soll der Gesetzentwurf dem Landtag vorgelegt werden.

[VII. Gesetz über Volksbegehren und Volksentscheid]

Ministerialrat Leusser referiert über das Gesetz und führt aus, daß es im wesentlichen auf das Gesetz betreffend den Volksentscheid über die Bayer. Verfassung und die Wahl des Bayer. Landtags zurückgehe.15 Neu seien die Artikel 24 bis 30 über Volksbegehren; die Artikel 67 bis 74 über Volksentscheide seien allgemeiner gefaßt und mit der Verfassung in Einklang gebracht worden. Außerdem bringe Artikel 47 wichtige Klarstellungen gegenüber Artikel 49 des alten Gesetzes.

Staatsminister Seifried äußert Bedenken gegen Artikel 47 Absatz 2. Auf seinen Vorschlag erhält Artikel 47 Absatz 2 Satz 1 folgende Fassung: „Die Bewerber der zugelassenen politischen Parteien sind in einer ordnungsgemäß einberufenen Versammlung der Parteimitglieder des betreffenden Stimmkreises oder deren Delegierten in geheimer Wahl aufzustellen“.16

Ministerialrat Leusser weist sodann auf die neuen Bestimmungen des Artikel 47 Absatz 3 hin. Auf Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten wird Satz 2 dieser Bestimmung wie folgt abgeändert: „Diese Versammlung hat nicht das Recht, die in den Stimmkreisen aufgestellten Bewerber ohne Zustimmung der Delegierten der betreffenden Stimmkreise auszuwechseln oder selbst Bewerber aufzustellen“. Ministerialrat Leusser referiert sodann über Artikel 55 Absatz 2 Satz 3, der ebenfalls eine Neuerung darstelle. In Zusammenhang damit stehe Artikel 56 Absatz 1 Satz 4.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erläutert Artikel 55 Absatz 2 Satz 3 und weist daraufhin, daß bisher die Städte benachteiligt gewesen seien, während das Land, insbesondere der Wahlkreis Niederbayern-Oberpfalz durch die dort bestehenden kleinen Landkreise begünstigt worden sei. Im Gesamtergebnis habe dadurch Niederbayern-Oberpfalz 4 bis 5 Abgeordnetensitze mehr erhalten, als eigentlich der Bevölkerungszahl entspreche. Er schlage vor, die Neuregelung dem Landtag zu empfehlen.

Ministerialrat Leusser weist noch auf Artikel 55 Abs. 3 hin. Dort werde klargestellt, daß die 10% aus den abgegebenen gültigen Stimmen berechnet würden, weiter sei bestimmt, daß die auf die ausgeschiedenen Wahlvorschläge entfallenden Stimmen bei der Berechnung der Verteilungszahl ausscheiden. In dieser Weise sei schon bei der jetzigen Wahl verfahren worden.

Der Ministerrat erklärt sich mit der Vorlage des Gesetzentwurfes mit den Abänderungen in Artikel 47 einverstanden.17

[VIII. Spruchkammerverfahren gegen Dr. Josef Müller]

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt eine Mitteilung von Staatsminister Dr. Pfeiffer an die Presse bekannt, wonach der Generalkläger gemäß den Vorschriften des Gesetzes vom 5. 3. 46 ein Verfahren18 gegen Dr. Josef Müller19 eingeleitet habe und es beschleunigt durchführen werde.20

[IX. Franz von Papen]

Staatsminister Seifried berichtet anschließend, er sei zur Militärregierung berufen und gefragt worden, wie die Bayer. Regierung zu der Frage v. Papen stehe,21 der nun in einer caritativen Anstalt untergebracht werden solle. Er habe der Militärregierung erklärt, von sich aus keine Entscheidung treffen zu können.

Ministerpräsident Dr. Hoegner antwortet, es sei eine Anweisung der Militärregierung über die drei in Nürnberg Freigesprochenen zustande gekommen, wonach diese in Nürnberg nicht verhaftet werden dürften. Schacht sei dann in Württemberg, wo die Anweisung nicht gelte, zu Recht verhaftet worden. Gegen Papen könne man in Nürnberg nichts unternehmen, wenn er aber Nürnberg verlasse, müßte er sofort ebenso wie Schacht verhaftet werden, zumal Papen sich nie vom Nationalsozialismus losgesagt habe. Übrigens habe in Roth bei Nürnberg die Bevölkerung gegen die Unterbringung Papens in Roth demonstriert, worauf er selbst erklärt habe, die deutsche Polizei sei nicht dazu da, Papen zu schützen.22

[X. Pensionszahlungen an nichtbayerische Beamte]

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, der Finanzausschuß habe in Frankfurt Beschlüsse über die Zahlungen von Pensionen und Hinterbliebenenbezüge an nichtbayerische Beamte gefaßt und die Höhe dieser Zahlungen abweichend von dem früheren Beschluß des Ministerrats festgesetzt.23 Es sei nun die Frage, ob man diese erhöhten Beträge bewilligen könne. Von hessischer Seite sei vorgeschlagen worden, an die Flüchtlinge eine einmalige Beihilfe von 1.000.- Mark auszubezahlen. Der Finanzminister habe den Standpunkt vertreten, daß man in diesem Falle auch an die Totalbombengeschädigten denken müsse.

Staatssekretär Dr. Ehard wirft ein, daß dann auch die Leute zu berücksichtigen seien, die aus ihren Wohnungen geworfen seien und auch nichts mehr hätten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner fährt fort, daß mit Geld diesen Leuten wahrscheinlich gar nichts gedient sei. Da der Finanzminister nicht anwesend sei, solle die Angelegenheit bis zum nächsten Ministerrat zurückgestellt werden.24

[XI. Patenschaft für Kriegsgefangene]

Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, er sei von der Redaktion des Münchener Mittag um die Patenschaft für einen Kriegsgefangenen angegangen worden. Der Pate solle aber nicht nur jetzt für den Kriegsgefangenen sorgen, sondern ihn bei seiner Entlassung auch wieder in das Berufsleben eingliedern und unter Umständen in seiner Familie ein Heim gewähren. So gehe das aber nicht. Man wisse ja gar nicht, ob das Patenkind kein Nazi sei. Außerdem seien die meisten gar nicht in der Lage, noch jemand in ihrer Familie aufzunehmen. Wenn man aber ablehne, komme man in eine schiefe Lage.

Staatsminister Dr. Baumgartner bezeichnet es grundsätzlich als falsch, daß eine Zeitung eine solche Aktion unternehme. Dies sei Sache des Roten Kreuzes.

Ministerpräsident Dr. Hoegner fährt fort, gegen eine Unterstützung sei nichts einzuwenden, aber eine Patenschaft mit all diesen Verpflichtungen sei unmöglich. Den Leuten sei auch mit der Aufnahme in die Familie nicht gedient, sie müßten doch wieder in selbständige Arbeit kommen. In der heutigen Zeit habe jeder mit eigenen Verwandten genug zu tun.

Staatsminister Dr. Baumgartner schlägt vor, nachdem er auch eine solche Aufforderung bekommen habe, daß die Regierungsmitglieder gemeinsam den Standpunkt vertreten sollten, daß sie gerne bereit seien, mit den Kriegsgefangenen in Fühlung zu treten und sie zu unterstützen, die Übernahme einer Patenschaft gehe aber zu weit.

Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß durch die Staatskanzlei im Namen der Staatsregierung an 100 Kriegsgefangene ein Weihnachtspaket mit sehr nützlichen Sachen abgeschickt worden sei. Eine solche Maßnahme sei viel vernünftiger.

Staatsminister Dr. Erhard meint, daß vor der Währungsbereinigung doch niemand eine so lange dauernde Verpflichtung auf sich nehmen könne.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt abschließend fest, daß im Sinne des Vorschlages von Staatsminister Dr. Baumgartner verfahren werden solle.

[XII. Truppenübungsplatz Grafenwöhr]

Ministerpräsident Dr. Hoegner verliest eine Eingabe des Bauernverbandes wegen des Truppenübungsplatzes Grafenwöhr. Die Verhältnisse in den Randgebieten dieses Truppenübungsplatzes seien auf die Dauer nicht mehr tragbar.

Staatsminister Dr. Baumgartner erwidert, daß sein Ministerium wegen dieser Sache bereits mit der Militärregierung verhandle.

[XIII. Staatskommissariat für Statistik]

Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, im Mai oder Juni sei ein Staatskommissar für die Statistik eingesetzt worden.25 Nunmehr entstehe die Frage, ob dieses Staatskommissariat nicht wieder aufgehoben werden solle.

Staatsminister Seifried erklärt hierzu, die Hauptgründe, die zur Einsetzung des Staatskommissars geführt hätten, seien damals schon umstritten gewesen.26 Die Anordnung des Kontrollrats habe zur Grundlage nicht das Statistische Landesamt, sondern die Statistische Abteilung im Wirtschaftsministerium gehabt. Der Staatskommissar habe sich aber immerhin bewährt. Er habe jedoch keine Bedenken, wenn das Staatskommissariat nunmehr wieder aufgehoben werde.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt als einstimmigen Beschluß des Ministerrats fest, daß das Staatskommissariat für die Statistik aufgehoben werden soll. Der Zeitpunkt solle dem Innenministerium Vorbehalten bleiben, da vielleicht noch zu prüfen sei, ob abschließende Arbeiten vorgenommen werden müßten.

Staatssekretär Dr. Kraus weist darauf hin, daß in der letzten Zeit Verhandlungen wegen der Bildung eines statistischen Zonenausschusses gelaufen seien.27 Dort sei es nicht gerade sehr ersprießlich gewesen, daß der Präsident des Statistischen Landesamts und der Staatskommissar für die Statistik oft entgegengesetzter Ansicht gewesen seien. Auch aus diesem Grunde sei es zweckmäßig, das Staatskommissariat aufzuheben.28

[XIV. Regierungspräsident von Unterfranken]

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, die Stelle des Regierungspräsidenten von Unterfranken sei endgültig frei geworden. Es erhebe sich nun die Frage, ob eine Neubesetzung der Stelle noch vorgenommen werden solle oder ob man dies der neuen Staatsregierung überlassen solle. Für eine Neubesetzung komme der bisherige Vizepräsident Dr. Körner29 in Betracht.

Staatssekretär Dr. Kraus bemerkt hierzu, daß Körner äußerst fähig sei. Er habe unter dem Nationalsozialismus 12 Jahre lang gerade gestanden.

Staatssekretär Dr. Meinzolt bezeichnet Dr. Körner auch als sehr geeignet, er habe das Amt unter schweren Verhältnissen übernommen und geführt.

Staatsminister Seifried schließt sich diesen Ausführungen an. Er habe keinerlei Bedenken, Dr. Körner zu ernennen. Man könne höchstens aus politischen Erwägungen diese Sache der neuen Regierung überlassen, dann werde es aber vielleicht längere Zeit dauern, bis die neue Regierung diese Sache erledigen könne. Das Interregnum in Unterfranken dauere sowieso schon zu lange.30

Staatsminister Helmerich erkundigt sich, was mit dem Regierungspräsidenten in Regensburg sei.

Staatsminister Seifried erwidert, Wein31 sei von der Militärregierung eingesetzt worden, er sei ein verhinderter PG. Er bekomme die Bezüge des Regierungspräsidenten, solange er dieses Amt innehabe. Seinen Wunsch auf Verleihung der Bezüge auf Lebenszeit habe er ablehnen müssen.32

Ministerpräsident Dr. Hoegner vertritt die Ansicht, daß seit dem Inkrafttreten der Verfassung alle Beamten auf Lebenszeit ernannt seien. Bezüglich des Regierungspräsidenten in Würzburg müsse er darauf aufmerksam machen, daß er eine Zuschrift erhalten habe, daß ein Dr. Ankermüller33 von Dr. Müller34 zum Regierungspräsidenten vorgeschlagen sei.

Staatsminister Dr. Baumgartner erklärt sich im Interesse einer ruhigen Entwicklung dafür, daß die Besetzung jetzt noch erledigt werde. Man könne nicht plötzlich Personen aufs Tapet bringen, die für diese Stelle gar nicht geeignet seien.

Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, ihn stoße besonders, daß der Vorsitzende einer politischen Partei oder eine politische Partei überhaupt einen Vorschlag für eine solche Beamtenstelle mache.

Staatssekretär Dr. Kraus bezeichnet es als ein schweres Unrecht gegen Dr. Körner, wenn ihm nun ein neuer Mann vornehin gesetzt würde.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt als einstimmigen Beschluß des Ministerrats fest, daß die freie Stelle des Regierungspräsidenten von Unterfranken dem jetzigen Vizepräsidenten Dr. Körner verliehen wird.

Staatsminister Helmerich erkundigt sich noch einmal, was mit Wein in Regensburg sei.

Staatsminister Seifried erwidert, in dessen Personalakt liege ein Gesuch um Aufnahme in die Partei.35 Weil die Partei aber geschlossen gewesen sei, sei er nicht aufgenommen worden.36

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß man dann von einer Ernennung absehen müsse. Wein biete keine Gewähr für die von den Amerikanern verlangte liberale und demokratische Haltung, wenn er dieses Aufnahmegesuch freiwillig gestellt habe. Das müsse zuerst noch untersucht werden.

[XV. Landesamt für Vermögensverwaltung und Wiedergutmachung]

Ministerpräsident Dr. Hoegner kommt noch einmal auf das Amt für Vermögensverwaltung und Wiedergutmachung zu sprechen. Im letzten Ministerrat sei beschlossen worden, es bei der bisherigen Regelung zu belassen, daß es nämlich dem Ministerpräsidenten unmittelbar unterstehen solle.37 Damit scheine die Militärregierung nicht zufrieden zu sein, sondern verlange, daß es dem Finanzministerium unterstellt werde. Das gehe aber nicht, weil dieses Amt sich auch mit der Wiedergutmachung zu befassen habe, an der auch das Innen-, Landwirtschafts-, Arbeits- und Wirtschaftsministerium beteiligt seien. Die Lösung dieser Frage müsse man der neuen Regierung überlassen.

Staatssekretär Dr. Ehard glaubt, daß man noch einmal mit der Militärregierung verhandeln und ihr klarlegen solle, daß es sich zunächst um eine Verteilungsstelle handle, welche die einzelnen Vermögensstücke an die Ministerien zu überweisen habe. Es handle sich doch nicht um ein Amt, das auf die Dauer berechnet sei.

Staatssekretär Dr. Kraus wiederholt seine Erklärung, daß sich die jetzige Organisation gut bewährt habe. Der interministerielle Verwaltungsrat arbeite gut;38 wenn das Amt einem einzelnen Ministerium unterstellt werde, komme es zu Meinungsverschiedenheiten, die unter dem Protektorat des Ministerpräsidenten besser ausgeglichen werden könnten.

Staatsminister Dr. Erhard bezeichnet die Zuteilung an jedes Ressortministerium als falsch. Es handle sich doch nur um vorübergehende Aufgaben.

Staatssekretär Dr. Ehard fügt hinzu, daß er bei der Militärregierung in dieser Richtung vorgearbeitet habe. Er halte es für aussichtsreich, wenn man dem Referenten der Militärregierung diese Gedankengänge in einem kurzen Expose darlege.39

[XVI. Hochverratsverfahren gegen Franz von Papen]40

Staatssekretär Dr. Ehard erklärt, der Hessische Justizminister habe im Rechtsausschuß einen Antrag eingebracht, daß gegen Papen neben dem Spruchkammerverfahren eine kriminelle Verfolgung wegen Hochverrats eingeleitet werden solle. Die Hochverratsbestimmungen seien aber durch Kontrollratsbeschluß aufgehoben.41 Man könne sich auf den Standpunkt stellen, daß diese Bestimmungen aber noch für die zurückliegende Zeit gelten. Es bleibe nur die Möglichkeit, diese Bestimmungen auf den Fall Papen anwendbar zu erklären. Dies gehe aber nur durch ein Kontrollratsgesetz. Man habe auch daran gedacht, die Hochverratsbestimmungen wieder in Kraft zu setzen, da sie auch einen Schutz für die neue Verfassung bedeuteten. Dieser Weg sei aber auch nicht gangbar. Die Verfassung bedürfe eines anderen Schutzes, jedenfalls sei es unmöglich, diese Frage mit der Sache Papen zu kopulieren. Darüber hinaus sei auch noch zu erwägen, ob man mit den Hochverratsbestimmungen überhaupt durchkomme. Ein Tatsachenkomplex umfangreicher Art sei in Nürnberg abgeurteilt worden. Dieser Komplex dürfe keiner neuerlichen Prüfung unterzogen werden. Es bleibe nur die Reichsexekution gegen Preußen übrig.42 Ob hier eine Verurteilung herauskomme sei außerordentlich zweifelhaft. Ein Fehlschlag sei schlimmer als gar nichts. Es handle sich nicht nur um eine Rechtsfrage, sondern auch um eine politische Frage. Die Aussichten einer Verurteilung seien zumindest sehr zweifelhaft, außerdem hätten wir zur Zeit keine Rechtsgrundlage. Das Spruchkammerverfahren könne dagegen ohne weiteres durchgeführt werden. Er schlage vor, daß sich der Ministerrat auch auf diesen Standpunkt stelle.

Ministerpräsident Dr. Hoegner nimmt bezüglich der Frage des Hochverrats bei der Einsetzung der Regierung Hitler und beim Ermächtigungsgesetz einen anderen Standpunkt ein.

Staatssekretär Dr. Ehard hält den Tatbestand des Hochverrats besonders bezüglich der Reichsexekution gegen Preußen für gegeben. Hier erhebe sich aber die weitere Komplikation, wer zur Aburteilung zuständig sei.

Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, Tatort sei Berlin. Dort müsse die Sache abgeurteilt werden. Die ganzen Handlungen von Papen seien als eine Kette fortgesetzter Hochverratshandlungen anzusehen. Das gelte auch für die Bildung des Kabinetts Hitler und für das Ermächtigungsgesetz, durch das die Weimarer Verfassung außer Kraft gesetzt worden sei.43 Papen habe Hindenburg damit gedroht, daß die Potsdamer Garnison marschieren werde, um ihn gefangen zu nehmen.

Staatssekretär Dr. Ehard sieht eine Schwierigkeit darin, daß das Nürnberger Urteil dazwischen liege. Man wisse nicht, ob sich dieses Urteil mit diesem Komplex überhaupt befaßt habe.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, dieses Gericht habe sich mit der unmittelbaren Kriegsvorbereitung und mit den Verbrechen gegen die Menschlichkeit befaßt.44 Daß Papen den Krieg gewollt habe, habe sich nicht nachweisen lassen. Die Freisprechung sei ungewöhnlich.

Staatssekretär Dr. Ehard ist keineswegs überzeugt, ob die Amerikaner bei einem kriminellen Verfahren mit Rücksicht auf das Nürnberger Urteil keine Schwierigkeiten machen würden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner hält es für genügend, wenn Papen im Spruchkammerverfahren 10 Jahre Zwangsarbeit bekomme.

Staatssekretär Dr. Ehard schließt sich dieser Meinung an. Wenn das Spruchkammerverfahren versagen würde, komme man mit dem Hochverrat noch viel weniger durch.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, das Spruchkammerverfahren könne nicht versagen. Papen sei ein Förderer der Nazis gewesen. In erster Linie müsse das Spruchkammerverfahren durchgeführt werden. Das Strafverfahren sei nur ein Anhängsel. Für das Strafverfahren seien wir aber nicht zuständig, man solle diese Frage in den Vordergrund stellen. Staatssekretär Dr. Ehard solle keine schriftliche Erklärung abgeben, sondern diesen Standpunkt mündlich vertreten. Es spreche sehr vieles für den Hochverrat, die Abgeordneten seien unter Zwang gestellt worden. Die Kommunisten seien schon ausgeschaltet gewesen. Dies habe alles dem Bruch der Verfassung gedient. Man könne diese Dinge nicht rein juristisch behandeln, es handle sich auch um eine politische Frage. Staatssekretär Dr. Ehard solle den bayerischen Standpunkt in der nächsten Sitzung stark politisch färben. Ob man dabei so weit gehen solle, ein Hochverratsverfahren zu verlangen, halte er für fraglich, da dies der Kontrollrat kaum zulassen werde. Die Frage der Zuständigkeit solle in den Vordergrund geschoben werden.45

[XVII. Anrechnung von Dienstzeiten Staatssekretär Dr. Müllers]

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, es liege ein Ersuchen des Finanzministers vor, Staatssekretär Dr. Müller die Dienstzeit anzurechnen, die er im Reichsdienst und vorher im preußischen Dienst zugebracht habe. Er habe keine Bedenken gegen diesen Antrag.

Staatssekretär Dr. Kraus führt aus, daß eine solche Anrechnung ganz allgemein erfolgt sei. Diese Anrechnung würde im Falle Dr. Müller keine Ausnahme bedeuten.

Der Antrag des Finanzministers wird einstimmig angenommen.

[XVIII. Arbeitsgruppe Kohle]

Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, es liege ein Antrag des Verwaltungsrats für Wirtschaft vom 27. 11. 46 bezüglich der Arbeitsgruppe „Kohle“ vor.46 Die Ministerpräsidenten würden gebeten, alle ihnen unterstellten Behörden und Dienststellen anzuweisen, den Arbeiten der Arbeitsgruppe „Kohle“ vordringliche Förderung angedeihen zu lassen, alle erbetenen Auskünfte zu erteilen, für unverzügliche und durchgreifende Bearbeitung der vorgebrachten Anliegen zu sorgen und die Beseitigung der entgegenstehenden Schwierigkeiten in Angriff zu nehmen. Die durch besondere Ausweise legitimierten Beauftragten sollten jederzeit unmittelbar Zutritt auch zu den höchsten Verwaltungsstellen haben und seien in der raschen Erledigung ihrer Aufträge in jeder Weise zu unterstützen. Er sei der Meinung, daß man diesem Ansuchen entsprechen solle, da es dem abgeschlossenen Übereinkommen entspreche. Es werde zweckmäßig sein, die einzelnen Ministerien davon in Kenntnis zu setzen.

Dieser Standpunkt wird allgemein gebilligt.

[XIX. Einstellung ehemaliger Offiziere]

Ministerpräsident Dr. Hoegner kommt auf die Frage der Einstellung von früheren Offizieren zu sprechen.47 Es liege ein Schreiben des Wirtschaftsministeriums vom 5. 12. 1946 vor, wonach das Landeswirtschaftsamt durch die vielen Presseangriffe zu dem Entschluß gedrängt worden sei, bis auf weiteres keine Offiziere, Reserveoffiziere oder Wehrmachtbeamte mehr einzustellen. Auch das Wirtschaftsministerium selbst habe sich entschlossen, die Einstellung von aktiven Offizieren, soweit sie nicht den Nachweis einer aktiven Betätigung gegen den Nationalsozialismus bringen könnten, zu verbieten. Dies scheine ihm eine Frage zu sein, die über die Zuständigkeit des einzelnen Ministeriums hinausgehe. Eine derartige grundsätzliche Anordnung sei nicht zulässig. Selbstverständlich sei eine Häufung von ehemaligen Militärs nicht wünschenswert, aber man dürfe einen Stand nicht grundsätzlich ausschließen,48 man müsse sich den einzelnen ansehen.

Der Ministerrat beschließt einstimmig, daß die vom Wirtschaftsministerium und vom Landeswirtschaftsamt getroffenen Maßnahmen unzulässig sind, die Entscheidung, ob frühere Offiziere auszuschließen sind, muß nach Lage des einzelnen Falles getroffen werden.

[XX. Sicherung von Nahrungsmittellagern]

Ministerpräsident Dr. Hoegner bringt einen Gesetzentwurf des Innenministeriums über die Sicherung von Nahrungsmittellagern und ähnlichen Vorräten in Vorlage.49 Über dieses Gesetz könne man nicht mehr beschließen, sondern müsse es dem Landtag vorlegen.50 Er bezweifle, ob man überhaupt ein solches Gesetz brauche. Der Innenminister solle sofort eine Weisung an die Polizei hinausgeben, daß Lebensmittellager gesondert und scharf zu bewachen seien.

Staatsminister Seifried erwidert, dies sei schon geschehen.51 Man sei bei einer Besprechung nur zu der einmütigen Überzeugung gekommen, daß ein besonderes Gesetz notwendig sei.

[XXI. Schließung der Behörden an den Weihnachtsfeiertagen]52

Staatsminister Seifried bringt die Frage der Schließung der Behörden an den Weihnachtsfeiertagen zur Sprache. Er habe gehört, daß die Hessische Regierung die Ämter vom 22.12. bis einschließlich 4. 1. 47 schließen wolle. Nachdem die Militärregierung an Weihnachten nur einen Feiertag habe, habe er mit dieser verhandelt. Diese habe noch keine Entscheidung getroffen, er werde sie vielmehr erst morgen bekommen. Er habe jedoch das Gefühl, daß die Militärregierung damit einverstanden sei, wenn man am 24.12. mittags schließe und bis 30. 12. 46 nur einen Jourdienst einrichte. Mehr glaube er nicht durchsetzen zu können.

Staatsminister Dr. Erhard bezeichnet die ganze Angelegenheit als eine Kohlenfrage. Von diesem Standpunkt aus sei es zweifellos zu begrüßen, wenn man vom 21.–30.12. schließen könne. In der Industrie stehe man vor der Frage, wie man den Monat Dezember überbrücken könne. Es seien schon Gedanken laut geworden, die nicht lebenswichtige Industrie bis zum 5. 1. 47 zu schließen. Niemand wolle allerdings an dieses Problem herangehen, auch die Militärregierung nicht, da eine solche Lösung alarmierend wirke. Die sozialen Auswirkungen dürfe man ebenfalls nicht übersehen. Er wolle aber auch für die Industrie diese 8 Tage in Vorschlag bringen, da diese sowieso stark mit Feiertagen durchsetzt seien, insbesondere wenn den Arbeitern ein Ausgleich gegeben werde. Man müsse aber auch die Schulen, Banken, Versicherungen usw. schließen, wenn man für die Kohlenlage eine Wirkung erzielen wolle.

Staatsminister Seifried meint, daß man auch die Treibstofflage berücksichtigen müsse. Ohne einen Jourdienst werde man aber nicht durchkommen. Man könne die Heizungen auch nicht ganz stillegen, weil sie sonst einfrören.

Staatssekretär Dr. Kraus weist darauf hin, daß man aber die elektrische Energie nicht speichern könne, diese müsse ausgenützt werden.

Staatsminister Dr. Erhard erwidert, daß selbstverständlich die Industrie, die mit elektrischer Energie arbeite, weiterarbeite. Die Kalkstickstoffwerke, die Exportindustrie und die Nahrungs- und Genußmittelindustrie arbeiteten weiter. Es bleibe aber auch dann noch ein Rest, der ins Gewicht falle. Man müsse zu einer Einschränkung kommen. An den Feiertagen wirke diese weniger alarmierend als Mitte Januar. Er schlage vor, die Industrie noch bis einschließlich 2. 1. 47 stillzülegen, wenn nicht noch ein Ausweg gefunden werde. Der jetzige Zustand sei unerträglich, es fehle jeder Kohlenvorrat. Dies sei durch den amerikanischen Kohlenstreik hervorgerufen worden.

Staatssekretär Krehle erklärt, man dürfe die Angelegenheit nicht nur vom Standpunkt der Kohlenlage aus betrachten, sondern auch von der sozialen Seite aus. Wer komme für die Leute auf, die 10 Tage feiern müßten? Diesen Leuten müsse man helfen.53 Aus dem Reichsstock könne keine Ausfallunterstützung gegeben werden. Der Ausfall müsse zwischen den Arbeitgebern und Arbeitnehmern geteilt werden, auch dies bedeute noch eine sehr starke Belastung der Arbeitnehmer.

Staatsminister Roßhaupter fügt hinzu, die Ausfallunterstützung sei überhaupt hinfällig geworden, weil sie der Kontrollrat nicht genehmigt habe. Er habe zwar genehmigt, daß der Reichsstock für die Arbeitslosen- und Kurzarbeiter-Unterstützung ab 1. 6. 47 herangezogen werde, dies decke aber nicht das, was durch die Ausfallunterstützung hätte erreicht werden sollen. Der Kontrollrat sei der Meinung, daß dies eine allgemeine Staatsaufgabe sei. Leider sei der Finanzminister nicht da, der sagen könne, inwieweit er in der Lage sei, eine Ausfallunterstützung zu gewähren.

Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, diese wichtige Angelegenheit müsse noch entschieden werden.

Staatsminister Seifried fügt hinzu, es müsse auch noch eine Bekanntmachung erfolgen.

Staatsminister Dr. Erhard erklärt, eine Bekanntmachung dürfe auf Wunsch der Militärregierung nicht erfolgen. Die letzte Entscheidung sei auch noch nicht gefallen.

Staatsminister Helmerich erklärt, der Wirtschaftsminister solle auf die Wirtschaft einwirken, daß sie die Hälfte übernehme.

Staatsminister Dr. Erhard erwidert, es handle sich sowieso um 3 gesetzliche Feiertage, die bezahlt werden müssen, eine Halbierung könne man schon erreichen.

Staatsminister Helmerich fährt fort, man müsse dann noch die Frage klären, ob nicht der Staat die andere Hälfte übernehmen könne.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erkundigt sich, welcher Betrag ungefähr erforderlich sei.

Staatsminister Dr. Erhard rechnet mit etwa 3–400.000 Beschäftigten zu je etwa 20.- Mark.

Staatsminister Roßhaupter erwidert, dann kämen etwa 8 Millionen Mark in Betracht.

Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, dieses Geld sei ja an sich da.

Staatsminister Dr. Erhard führt aus, er könne aber noch nicht entscheiden, ob man mit einer 8-tägigen Stillegung auskomme oder ob man eine 14-tägige brauche, um wieder auf eine sichere Grundlage zu kommen. Man müsse auch noch entscheiden, ob die Schulen bereits wieder am 5. 1. 46 angehen sollen.

Staatsminister Roßhaupter erwidert, daß man bei einer 14-tägigen Stillegung 16 Millionen Mark Ausfallunterstützung benötige. Diese könnten zweifellos seitens des Staates nicht allein geleistet werden. Es sei bereits mit den Unternehmerverbänden verhandelt worden, diese hätten bis auf einen zugestanden, daß die Unternehmer einen Teil auf sich nehmen würden. An die Stelle des Reichsstockes müsse der Staat treten. Ein Aufwand von 8 oder 16 Millionen Reichsmark sei seiner Meinung nach aber nicht gegeben, wenigstens nicht nach den Zusicherungen der Arbeitnehmer, die ihre Betriebe nicht ganz stillegen wollten.

Staatsminister Dr. Erhard glaubt das auch nicht. Er wolle ja keine Stillegung anordnen, sondern nur für diese Zeit keine Kohlen zuteilen. Es seien sicher eine Reihe von Fabriken da, die sich auch ohne Kohlen über diese 14 Tage hinüberhelfen würden.

Nach längerer Diskussion, in der Ministerpräsident Dr. Hoegner feststellt, daß die Spruchkammern und Gerichte ihre Tätigkeit nicht aussetzen können, wird einstimmig folgender Beschluß gefaßt:

Die Ministerien sind ermächtigt, vom 21.12. mittags mit 29. 12. 46 lediglich einen Jourdienst zu halten.54 Die weiter erforderlichen Maßnahmen auch für die Außenstellen bleiben den einzelnen Ministerien überlassen. Der Wirtschaftsminister wird ermächtigt, mit den Arbeitgebern die erforderlichen Verhandlungen wegen einer vorübergehenden Sperrung der Kohlenzuweisungen zwischen dem 21. 12. 46 bis 2. 1. 47 zu führen. Für den Verdienstausfall soll der Staat auf keinen Fall höher als mit der Hälfte belastet werden.

[XXII. Übernahme der Beamten auf Lebenszeit]

Staatsminister Roßhaupter führt aus, er habe das letzte Mal55 schon eine Anregung gegeben bezüglich der Übernahme der Beamten auf Lebenszeit. Der Finanzminister habe in Aussicht gestellt, daß er bis zur heutigen Sitzung eine authentische Interpretation geben werde. Nun sei er aber nicht da.

Staatsminister Dr. Erhard führt aus, er habe die Auskunft bekommen, daß die auf Widerruf eingestellten Beamten, die länger als 1 Jahr beschäftigt seien, als Beamte auf Lebenszeit übernommen werden könnten.

Staatsminister Roßhaupter fährt fort, es seien aber auch eine Reihe von Angestellten da, die zur Übernahme als Beamte reif seien.

Staatssekretär Dr. Meinzolt erklärt, er habe gestern mit dem Finanzministerium verhandelt, dort sei ihm gesagt worden, die Ausführungsvorschriften hierfür seien noch nicht da.

Ministerpräsident Dr. Hoegner wirft die Frage auf, ob man diese Angelegenheit noch erledigen solle.

Staatsminister Dr. Baumgartner schlägt vor, keine generelle Regelung zu treffen, sondern die einzelnen Minister zu ermächtigen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß die Leute, die in diesem Jahr gearbeitet hätten, ihre Probe bestanden hätten. Er schlage vor, diesen Standpunkt einzunehmen. Die einzelnen Ministerien sollen ermächtigt werden, daß die Beamten, die in diesem Jahr hervorragend mitgearbeitet hätten, noch entsprechend gesichert werden sollen. Dagegen sei nichts einzuwenden. Das könne der Ministerrat beschließen. Er verstehe, daß das Finanzministerium bremse, aber der Ministerrat habe das höhere Recht.

Mit allgemeinem Einverständnis ergeht folgender Beschluß: Die einzelnen Minister werden ermächtigt, nach ihrem Ermessen würdige Mitarbeiter, die im letzten Jahr entsprechend mitgearbeitet und sich bewährt haben, noch zu Beamten zu ernennen.56

Staatssekretär Dr. Meinzolt schlägt vor, sich in dieser Frage interministeriell zu verständigen.

Staatsminister Roßhaupter erklärt, im Arbeitsministerium sei die Sache glatt, es entstehe aber die Frage der Direktoren der Arbeitsämter. Diese müßten je nach der Bedeutung des Amtes zu Regierungsräten oder Oberregierungsräten ernannt werden, wenn sie über 1 Jahr ihre Stelle versehen hätten.57

Staatssekretär Dr. Kraus führt aus, er sei der Meinung, wir müßten alles, was wir heute machten, einem künftigen Landtag gegenüber verantworten. Er glaube, daß man diese Regelung verantworten könne. Die Leute, die in der schweren Zeit des Aufbaus ihre Pflicht getan hätten, verdienten es, daß ihre Dienstverhältnisse gesichert würden.

Staatsminister Dr. Erhard erkundigt sich, ob ein Ministerialrat, der vor 1 Jahr auf Widerruf eingestellt worden sei, nun vom Minister zum Beamten auf Lebenszeit ernannt werden könne oder ob hierfür der Ministerrat zuständig sei.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, wenn jemand schon mit Zustimmung des Ministerrats als Beamter zum Ministerialrat ernannt worden sei, erfolge die Übernahme als Beamter auf Lebenszeit automatisch. Etwas anderes sei es bei Angestellten, die nach Tarif I eingestellt und keine Berufsbeamte seien. Wenn diese jetzt in das Beamtenverhältnis als Ministerialrat überführt werden sollten, sei die Zustimmung des Ministerrats erforderlich. Im allgemeinen sei er der Meinung, daß diese Leute als Beamte nicht zu Ministerialräten ernannt werden sollten, sondern zu Regierungsräten und Oberregierungsräten. Es bestehe ein großer Unterschied, ob jemand als Berufsbeamter Ministerialrat sei oder ob er nach Tarifklasse I bezahlt werde.

Staatsminister Seifried erklärt, er habe einen Sonderfall, einen Mann, der eine ganze Abteilung führe, dieser habe den Titel Ministerialrat, sei aber Angestellter; es handle sich um den Ministerialrat Schimmel.58 Er habe dem Finanzminister diese Sache zur Prüfung übergeben, leider sei er heute nicht da.

Staatsminister Roßhaupter führt aus, bei ihm scheide voraussichtlich Ministerialrat Kröpelin aus.59 Nun habe er sich nach einem Nachfolger umgesehen, der dieses wichtige Referat (Arbeitsrecht, Lohn- und Tariffragen) übernehmen könne. Er habe dafür einen Herrn Spiess gewonnen, der bisher in der Industrie tätig gewesen sei und auf diesem Gebiet vollendete Kenntnisse besitze. Dieser Mann sei seit einigen Monaten da und bisher nach Gruppe II bezahlt worden. Um ihn halten zu können, müsse er ihn zum Oberregierungsrat ernennen. Nun wisse er nicht, wie er sich verhalten solle. Die offizielle Ernennung zum Oberregierungsrat sei nur nach 1 Probejahr möglich.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bezeichnet diesen Fall als Ausnahmefall, der vor Ablauf des Probejahres geregelt werden könne. Der Fall aber, daß, wie bei Schimmel, ein Mann, der nur den Titel Ministerialrat habe, zum Beamten als Ministerialrat ernannt werden solle, sei ein ganz außergewöhnlicher. Er sei der Meinung, daß, wenn hier eine Ernennung zum Beamten stattfinden solle, die Ernennung zum Oberregierungsrat genüge.

Staatsminister Seifried meint, man solle Schimmel zum Oberregierungsrat ernennen unter Weiterführung des Titels Ministerialrat und Weiterbezahlung des bisherigen Gehalts.

Ministerpräsident Dr. Hoegner hat gegen die Gewährung des Ministerialratsgehalts Bedenken. Als Oberregierungsrat bekomme er Ruhegehalt, das er als Angestellter nicht bekomme. Er schlage eine Ernennung zum Oberregierungsrat vor, aber nicht mit den bisherigen Bezügen, sondern mit den Bezügen als Beamter. Solange Schimmel die Abteilung leite, solle er den Titel Ministerialrat führen.

Hiermit herrscht allgemeines Einverständnis.

Staatsminister Roßhaupter erklärt, in seinem Ministerium sei bekanntlich Ministerialdirektor Dünschede ausgeschieden.60 An seine Stelle sei Ministerialrat Oechsle61 getreten, der nunmehr neben seiner bisherigen Abteilung II auch die Abteilung I führe.62 Die Ministerialdirektorsstelle seines Ministeriums solle auf die Abt. II als der wichtigsten gelegt werden. Er schlage nunmehr vor, Ministerialrat Oechsle zum Ministerialdirektor zu ernennen und ihn für den Fall, daß auch der Staatssekretär verhindert sei, mit der Vertretung des Ministers zu betrauen. Oechsle sei ein alter Beamter und ausgezeichneter Kenner der Verhältnisse.

Staatssekretär Krehle schließt sich diesen Ausführungen an, Oechsle sei der beste Mann im Arbeitsministerium, außergewöhnlich gewissenhaft und fleißig.

Der Vorschlag wird einstimmig angenommen.

[XXIII. Beschwerde des Fischhändlers Bayer]

Staatsminister Helmerich möchte die Beschwerde des Fischhändlers Baier vor den Ministerrat bringen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, daß solche Einzelfälle nicht behandelt werden können.

Staatsminister Dr. Baumgartner schlägt vor, diese Sache zwischen Landwirtschafts- und Verkehrsministerium zu regeln.

[XXIV. Stillegung der Abwicklungsstellen der Wehrmacht etc.]

Staatssekretär Dr. Kraus teilt mit, daß das Direktorium des Länderrats in seiner Sitzung vom 2. 12. 46 dem Antrag des Wirtschaftsrates zugestimmt habe, wonach die Staatsregierungen der 3 Länder gebeten werden sollen, die Stillegung bzw. Auflösung aller noch vorhandenen Abwicklungsstellen der Wehrmacht, Luftwaffe, OT usw. im Verordnungsweg zu veranlassen.63 Ferner habe die Gesellschaft zur Erfassung von Rüstungsgut64 einen Antrag wegen Auflösung der Dienststelle Fritsch an die Bayer. Staatsregierung gerichtet. Die Auflösung der Abwicklungsstellen der Wehrmacht, Luftwaffe und OT bedürfe wahrscheinlich nicht einer Rechtsverordnung, welche erst der Militärregierung vorgelegt werden müßte, sondern werde zweckmäßigerweise durch einen Beschluß des Ministerrats verfügt, dessen Ausführung dem Wirtschaftsminister zu übertragen wäre. Zu erörtern sei aber die Auflösung der Dienststelle Fritsch, die seines Wissens eine Einrichtung der Militärregierung darstelle, auf deren Bestand wir also keinen Einfluß nehmen könnten.65

Staatsminister Dr. Erhard erklärt, solange die Militärregierung uns Beutegut und Rüstungsgut übergebe und solange die Dienststelle Fritsch eine so zweideutige Haltung einnehme, daß sie sich einmal als deutsche, einmal als amerikanische Stelle bezeichne, bestehe ein unhaltbarer Zustand. Es gehe nicht, daß auf diesem Gebiet noch irgendwelche unkontrollierbare Instanzen eingeschaltet seien. Außerdem habe man mit der Dienststelle Fritsch Erfahrungen gemacht, die es nicht ratsam erscheinen ließen, sich auch nur ihrer Mithilfe zu bedienen. Ordnung sei nur hereinzubringen, wenn eine ganz klare Entscheidung gefällt werde in der Richtung, daß nur die Gesellschaft zur Erfassung von Rüstungsgut zuständig sei und alle anderen Organisationen aufgelöst würden.

Staatssekretär Dr. Kraus erwidert, bezüglich der Auflösung der Dienststelle Fritsch müsse man sich aber an die Militärregierung wenden.

Staatsminister Dr. Erhard meint, dort werde die Auflösung leicht zu erreichen sein.

Es wird beschlossen, die Abwicklungsstellen der Wehrmacht, Luftwaffe und OT aufzulösen und bezüglich der Dienststelle Fritsch den Wirtschaftsminister zu beauftragen, bei der Militärregierung die erforderlichen Schritte zu unternehmen.

[XXV. Amnestie für Schwerbeschädigte]

Staatssekretär Dr. Kraus führt aus, es liege eine Denkschrift der Schwerbeschädigten vor, wonach diese, wenn sie nicht unter Gruppe I und II des Gesetzes vom 5. 3. 46 fielen, amnestiert werden sollten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, eine solche Verordnung könne hier nicht beschlossen werden, dies müsse in Stuttgart behandelt werden, nachdem es sich um eine Länderratsangelegenheit handle. Die Denkschrift solle dem Sonderministerium zugeleitet werden.

[XXVI. Rundfunkgesetz]

Staatssekretär Dr. Kraus teilt mit, das Rundfunkgesetz sei moniert worden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, diese Angelegenheit könne erst im nächsten Ministerrat besprochen werden. Die jetzige Regierung könne diese Sache doch nicht mehr erledigen.

[XXVII. Vereidigung der Mitglieder der Staatsregierung auf die Verfassung]

Ministerpräsident Dr. Hoegner vereidigt hierauf die anwesenden Mitglieder der Staatsregierung auf die Verfassung.66

Staatssekretär Ficker leistet den Eid ohne die Schlußworte „so wahr mir Gott helfe“.

Anschließend nimmt Staatsminister Roßhaupter Ministerpräsident Dr. Hoegner den Eid ab.

[XXVIII. Abschiedsabend der Kabinettsmitglieder]

Als Termin für den nächsten Ministerrat wird Freitag, der 13. 12. 46, 14 Uhr, bestimmt. Es wird weiter in Aussicht genommen, daß voraussichtlich am Montag, den 16. 12. 46, eine gesellige Zusammenkunft der Kabinettsmitglieder stattfinden soll, für die der Innenminister die nötigen Vorbereitungen treffen soll.67

Der Bayerische Ministerpräsident:
gez.: Dr. Wilhelm Hoegner
Der Sekretär des Ministerrats:
gez. Claus Leusser
Ministerialrat
Der Leiter der Bayer.
Staatskanzlei:
gez. Dr. Hans Kraus
Staatssekretär
gez. Levin Frhr. v. Gumppenberg
Oberregierungsrat