PDF
Nr. 66MinisterratssitzungDienstag, 10. Mai 1949

Communiqué1 über die Sitzung des bayerischen Ministerrats vom 10. Mai 1949

Der Ministerrat hat sich in seiner Sitzung vom 10. Mai 1949 mit den Aufgaben befaßt, die den Ländern nach Annahme des Grundgesetzes durch den Parlamentarischen Rat2 zufallen. Nach Art. 144 des Grundgesetzes bedarf dieses Grundgesetz der Annahme durch die Volksvertretungen in 2/3 der deutschen Länder, in denen es zunächst gelten soll. Die Staatsregierung wird, sobald das notwendige Votum der Regierungen der Vereinigten Staaten, Großbritanniens und Frankreichs vorliegt, dem Landtage den Text des Grundgesetzes zuleiten und hiezu folgende Anträge stellen:

1) Der Landtag wolle darüber beschließen, ob dem Grundgesetz in der vorliegenden Fassung die Zustimmung erteilt werden soll.

Die Staatsregierung beantragt die Ablehnung.

2) Der Landtag wolle eine Entschließung herbeiführen, ob bei Annahme des Grundgesetzes in 2/3 der Länder die Rechtsverbindlichkeit dieses Grundgesetzes auch für Bayern anerkannt wird.

Die Staatsregierung beantragt, diese Frage zu bejahen.3

Weiterhin hat der Ministerrat beschlossen, dem Landtag mitzuteilen, daß die Staatsregierung es begrüßen würde, wenn die Möglichkeit geschaffen würde, die obigen beiden Fragen dem bayerischen Volk zur Abstimmung vorzulegen.

Ministerpräsident Dr. Ehard wird in der nächsten Sitzung des Landtags diese Anträge in der Erklärung der Staatsregierung näher begründen.4