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Nr. 56MinisterratssitzungSamstag, 15. Januar 1949 Beginn: 9 Uhr 45 Ende: 13 Uhr 30
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Innenminister Dr. Ankermüller, Kultusminister Dr. Hundhammer, Finanzminister Dr. Kraus, Arbeitsminister Krehle, Verkehrsminister Frommknecht, Staatsminister Dr. Pfeiffer (B. Staatskanzlei), Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Grieser (Arbeitsministerium), Staatssekretär Sühler (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Verkehrsministerium).1

Entschuldigt:

stv. Ministerpräsident Dr. Müller, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Staatssekretär Dr. Schwalber (Innenministerium), Staatssekretär Fischer (Innenministerium-Oberste Baubehörde), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium).2

Tagesordnung:

I. Gesetz über die Auflockerung und Aufhebung von Gewerbebeschränkungen. II. Bericht des Herrn Staatsministers Dr. Pfeiffer über die Verhandlungen des Parlamentarischen Rats sowie über die Pfalzfrage. III. Gesetz über die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung im Landtagsgebäude. [IV. Aufbereitung von StEG-Ware für die Bekleidung von Heimkehrern]. [V. Gesetz über die Feiertagsregelung]. [VI.] Personalangelegenheiten.

I. Gesetz über die Auflockerung und Aufhebung von Gewerbebeschränkungen

Ministerpräsident Dr. Ehard berichtet einleitend über die bisherige Entwicklung nach der Anordnung der Militärregierung über die Einführung der Gewerbefreiheit.3 General Clay habe die ursprünglich bis 20. 12. 1948 gesetzte Frist bis 10. 1. 1949 verlängert und bis zu diesem Zeitpunkt sollte der Frankfurter Wirtschaftsrat ein Rahmengesetz erlassen,4 zu dem die Länder die weiteren Ausführungsbestimmungen erlassen sollten. Dieses Rahmengesetz sei aber nicht zustande gekommen und die Frist sei demnach ergebnislos abgelaufen. Er halte es nicht für gut, in Angelegenheit der Gewerbefreiheit allzulaute Erklärungen usw. herauszugeben. Dies habe er erst gestern auch den Vertretern des bayerischen Handwerks gesagt.5

Regierungsdirektor Dr. Kratzer 6 führt aus, die rechtliche Lage sei immer noch ungeklärt; die Länder Württemberg-Baden, Hessen und Bremen hätten einen eindeutigen Befehl der Militärregierung bekommen, wonach die bisherigen Zulassungsvorschriften aufgehoben würden, soweit sie nicht durch Direktiven der Militärregierungen gedeckt seien. Bayern als einziges Land in der amerikanischen Zone habe zunächst überhaupt keine Anweisung bekommen, erst am 21. Dezember sei beim Herrn Ministerpräsidenten ein Schreiben des Landesdirektors der Militärregierung für Bayern eingelaufen,7 das übrigens keine Terminfestsetzung enthalten habe. Der sonst auf 20. Dezember festgesetzte Termin sei auf den 10. Januar verschoben worden. Seither sei aber keinerlei weitere Mitteilung zugegangen, lediglich auf einer Pressekonferenz habe Mr. Van Wagoner erklärt, das Gesetz Nr. 42 sei nur mehr teilweise in Kraft. Auch Mr. Lord8 habe mitgeteilt, dieses Gesetz könne nur mehr im Rahmen der Direktive der Militärregierung angewendet werden. Nach Auffassung des Wirtschaftsministeriums hätten diese Mitteilungen aber nicht die Kraft, das bayer. Gesetz Nr. 42 zu beseitigen. Andererseits sei das Wirtschaftsministerium in der schwierigen Lage, keine Verlautbarungen herausgeben und auf Anfragen der Unterbehörden angesichts der schwankenden Verhältnisse nicht eindeutig antworten zu können. Es ergebe sich nunmehr die Frage, ob man den Zulassungsbehörden eine Verlautbarung zugehen lassen könne und wie sie zu lauten habe. Man müsse damit rechnen, daß bei den Verwaltungsbehörden die Anträge und Anfragen sich weiter steigerten.

Am 30. 12. 1948 sei General Clay der Entwurf eines bizonalen Rahmengesetzes für Gewerbezulassungen zugeschickt worden. Bis letzten Dienstag sei aber darauf noch keine Antwort erfolgt. Botschafter Murphy, den man deshalb befragt habe, wisse von der Angelegenheit eigentlich nichts, und habe erklärt, er zweifle daran, ob General Clay diesen Entwurf überhaupt gesehen habe. Man glaube deshalb, daß von Seiten General Clays kaum ein Interesse bestehe, diesen Entwurf weiter zu verfolgen. Die Meinung in Frankfurt sei gewesen, daß die Länder selbst vorgehen sollten, wenn bis zum heutigen Tag keine Entscheidung getroffen worden sei.

Am 22. 12. 1948 habe man den Entwurf für ein neues bayerisches Gewerbefreiheitsgesetz beraten,9 mit dem man jetzt bald hervortreten müsse, und der der Direktive der Militärregierung vom 18. 12.10 entsprechen müsse. Man beabsichtige, in diesem neuen Entwurf den großen Befähigungsnachweis beizubehalten.

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, er halte es nicht für zweckmäßig, jetzt eine ausdrückliche Weisung an die Behörden der Wirtschaftsverwaltung herauszugeben. Die in der Direktive der Militärregierung aufgeführten 6 Gruppen11 könnten sehr stark eingeschränkt, aber auch ausgedehnt werden. Diesem Schreiben zur Folge sei aber die Lizenzierung bei sonstigen Unternehmungen zu unterlassen. Er warne dringend davor, mit juristischer Spitzfindigkeit an der Geltung des Gesetzes Nr. 4212 festzuhalten und zu erklären, man wende dieses Gesetz so lange an, bis Vorschläge gemacht und diese von der Militärregierung gebilligt seien. S. E. dürfe Gesetz Nr. 42 nur angewendet werden, soweit es die 6 eben erwähnten Gruppen von Ausnahmen betreffe. Er warne aber auch davor, eine Entschließung über diese 6 Gruppen überhaupt herauszugeben, da eine solche entweder zu eng oder zu weit werden könne und man sich unnötig damit festlege. Jedenfalls wisse man noch nicht, was in Frankfurt endgültig geschehen werde. Er glaube aber annehmen zu können, daß die zuständigen amerikanischen Stellen die Frage der Gewerbefreiheit einigermaßen nachgiebig behandeln würden. Wenn in Frankfurt nichts herauskomme, könne man immer noch einen bayerischen Entwurf machen, ihn mit der Militärregierung besprechen und dann dem Landtag vorlegen.

Regierungsdirektor Dr. Kratzer meint, der Satz des erwähnten Schreibens der Militärregierung vom 18. Dezember, wonach Lizenzierungen zu unterlassen seien, beziehe sich nur auf die zukünftige Formulierung von Gesetzen.

Ministerpräsident Dr. Ehard entgegnet, man solle doch nicht versuchen, eine solche Auslegung zu finden, die an der Wirklichkeit vorbeigehe. Man müsse doch bedenken, daß Mr. Bolds13 ganz klar erklärt habe, es dürften keine Lizenzierungen mehr vorgenommen werden. Er betrachte es als unrichtig, eine solche Auslegung, wie sie Herr Dr. Kratzer vorschlage, an die Außenstellen herauszugeben.

Regierungsdirektor Dr. Kratzer teilt noch mit, das Wirtschaftsministerium habe gestern von einem Beamten der Militärregierung erfahren, daß OMGUS auf einen ausdrücklichen Befehl der Militärregierung von Bayern dränge, die bisher geltenden Vorschriften auf diesem Gebiet aufzuheben.14

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, man dürfe in der ganzen Angelegenheit jedenfalls nichts tun, ohne vorher mit den Amerikanern verhandelt zu haben. Er sei aber damit einverstanden, nach dem heutigen Ministerrat ein Communiqué über die derzeitige Rechtslage auf dem Gebiet der gewerblichen Lizenzierungen herauszugeben. Die Situation sei für uns nicht ungünstig und man müsse alles vermeiden, um sie zu verschlechtern. Jedenfalls müsse man die Rückkehr des Herrn Staatssekretärs Geiger von Frankfurt abwarten.

Der Ministerrat beschließt sodann, dem Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten entsprechend folgendes Communiqué herauszugeben:

„Der Ministerrat vom 15. 1. 1949 befaßte sich in eingehender Beratung mit der Rechtslage, die sich aus der Anordnung des Amtes der Militärregierung für Bayern vom 18. Dezember 1948 über die Lizenzierung gewerblicher Unternehmungen ergeben hat. Dabei wurde festgestellt, daß die Bayerische Staatsregierung sofort bereits vorbereitete Ausführungsvorschriften erlassen kann, sobald der Wirtschaftsrat in Frankfurt das Rahmengesetz über das Gewerbezulassungswesen erlassen hat, das z.Zt. bearbeitet wird. Wenn dieses Rahmengesetz des Wirtschaftsrates nicht zustandekommt, wird ein eigenes bayerisches Gewerbezulassungsgesetz dem Landtag vorgelegt werden, das der Anordnung des Amtes der Militärregierung für Bayern vom 18. 12. 1948 Rechnung trägt und gleichfalls schon ausgearbeitet ist. Wenn es sich als notwendig erweisen sollte, werden an die dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft unterstellten Behörden schon in nächster Zeit Anweisungen herausgehen, die eine Regelung für die Übergangszeit bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes, darstellen werden. Der Ministerrat stellte sich in diesem Zusammenhang auf den Standpunkt, daß die Frage des sogenannten großen Befähigungsnachweises im Handwerk von großer Bedeutung ist und ihr besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muß.“15

Ministerpräsident Dr. Ehard fügt noch hinzu, die Anweisung an die Wirtschaftsbehörden16 müsse sehr kurz sein und ungefähr folgendermaßen lauten:

Das Gesetz Nr. 42 ist in seiner Anwendung auf 6 Gruppen beschränkt, die man dann aufzählen könne. Das sei aber nur eine Zwischenlösung und soweit sich Schwierigkeiten ergeben, müßte man sich berichten lassen.

Staatsminister Krehle gibt bekannt, er habe bei einer Besprechung mit der Militärregierung darauf hingewiesen, daß nun auch das Kontrollratsgesetz Nr. 317 über den Wechsel von Arbeitsplätzen aufgehoben werden müsse, da dieses Gesetz doch wohl auch im Widerspruch mit der Gewerbefreiheit stehe. Die Vertreter der Militärregierung hätten für seinen Standpunkt Verständnis gezeigt.18

II. Bericht des Herrn Staatsministers Dr. Pfeiffer über die Verhandlungen des Parlamentarischen Rats sowie über die Pfalzfrage

Staatsminister Dr. Pfeiffer gibt dem Ministerrat einen eingehenden Bericht über die Verhandlungen des Parlamentarischen Rates in Bonn in den letzten Wochen sowie über die Pfalzfrage, insbesondere auch über die Tätigkeit des Pfalzausschusses, in dem Vertreter aller Ministerien zusammengefaßt sind.19 Staatsminister Dr. Pfeiffer teilt anschließend mit, daß der Chefredakteur der Zeitung „Rheinpfalz“20 den Herrn Ministerpräsidenten und sämtliche Mitglieder der Bayer. Staatsregierung zu einem am 22. Januar 1949 in Neustadt a.d.H. stattfindenden Presseball eingeladen habe.21 Er halte es an sich nicht für zweckmäßig, daß der Herr Ministerpräsident seinen ersten Besuch in der Pfalz bei einem solchen Anlaß mache und schlage deshalb vor, daß nur einige Kabinettsmitglieder der Einladung Folge leisten sollten.

Nach kurzer Aussprache wird beschlossen, daß die Herren Staatsminister Dr. Ankermüller und Frommknecht nach Neustadt fahren, evtl. auch Staatsminister Dr. Pfeiffer von Bonn aus.

III. Gesetz über die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung im Landtagsgebäude

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, das B. Staatsministerium des Innern habe einem Wunsche des Präsidiums des B. Landtags entsprechend einen Gesetzentwurf über die Befriedung des Landtagsgebäudes22 ausgearbeitet und dem Ministerrat vorgelegt. Er persönlich halte aus politischen Gründen den Erlaß eines solchen Gesetzes für nicht zweckmäßig, ganz abgesehen davon, daß auch die Militärregierung ein solches Gesetz kaum genehmigen würde.

Staatsminister Dr. Ankermüller weist darauf hin, dieses Gesetz entspreche dem durch die Nationalsozialisten 1934 aufgehobenen23 Reichsgesetz über die Befriedung der Gebäude des Reichstags und der Landtage vom 8. Mai 1920.24 Der Präsident des Bayer. Landtags habe auf die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes hingewiesen; wenn im Ministerrat politische Bedenken bestünden, könne man vielleicht nochmals mit dem Landtag sprechen.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, in dieser Sache zunächst nichts zu unternehmen und die Behandlung des Gesetzentwurfs zurückzustellen.

Der Ministerrat beschließt sodann, diesem Vorschlag entsprechend den Gesetzentwurf nicht weiter zu behandeln.25

[IV.] Aufbereitung von StEG26-Ware für die Bekleidung von Heimkehrern

Staatssekretär Dr. Grieser führt aus, die StEG-Zweigstelle München verfüge für die Bekleidung von Heimkehrern über Bekleidungs- und Wäschestücke im Werte von rund 3 Millionen DM. Das Arbeitsministerium wolle diese Bestände übernehmen, in den Versehrtenwerkstätten des Versehrtenkrankenhauses Possenhofen sortieren und aufarbeiten lassen und sodann ausgeben.27 Nun habe aber die StEG erklärt, nach den Geschäftsgrundsätzen der StEG sei die unmittelbare Abgabe von Waren an das Arbeitsministerium nicht vereinbar. Die StEG gebe vielmehr die Ware grundsätzlich nur an Großhandelsfirmen ab, die dann eine Gewinnspanne von 8% verrechneten. Auf diese Mitteilung hin habe er mit Herrn Staatssekretär Geiger gesprochen, der auch den Standpunkt vertreten habe, man müsse wohl Großhandelsfirmen einschalten. Er selbst sei der Auffassung, daß es durchaus unnötig sei, den Großhandel an den Heimkehrern verdienen zu lassen und habe deshalb der StEG vorgeschlagen, die Krankenhaus-Versorgungs- und Betreuungsgesellschaft mbH München als Vertreterin des Arbeitsministeriums auftreten zu lassen, womit sich die StEG auch einverstanden erklärt habe. Diese Gesellschaft würde natürlich die Waren ohne Gewinn weitergeben. Dieser Plan habe allerdings die Schwierigkeit, daß das Finanzministerium in diesem Fall Umsatzsteuer verlangen werde, die das Arbeitsministerium dann wieder zurückverlangen müsse. Wenn man bei der StEG durchsetzen könnte, daß diese die Waren unmittelbar an das Arbeitsministerium abgebe, sei alles in Ordnung. Er halte dies auch für möglich, da man in besonderen Fällen von Geschäftsgrundsätzen abgehen könne und es im übrigen ein Verstoß gegen die guten Sitten sei, wenn der Großhandel an der Bekleidung von Heimkehrern rund 1/4 Million DM verdiene.

Staatssekretär Dr. Müller erklärt, grundsätzlich müßten die Waren wohl über den Großhandel gehen, er sehe aber nicht ein, warum man hier keine Ausnahme machen könne und sei bereit, mit den zuständigen Referenten des Wirtschaftsministeriums die Sache zu besprechen.

Ministerpräsident Dr. Ehard faßt daraufhin zusammen, daß man unter allen Umständen versuchen müsse, die StEG-Waren unmittelbar an das Arbeitsministerium und die Heimkehrer gelangen zu lassen. Man solle deshalb zunächst anstreben, daß das Arbeitsministerium die Waren selbst übernimmt. Wenn sich hier Schwierigkeiten ergeben sollten, trete er dafür ein, den Weg über die Krankenhaus-Versorgungs- und -Betreuungs GmbH zu wählen, vorausgesetzt, daß hiebei keine Kosten entstehen. Das Finanzministerium möge sich sofort einschalten, am besten gleich am nächsten Montag, den 17. Januar.

Der Ministerrat beschließt daraufhin einstimmig, diesem Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten zuzustimmen.28

[V.] Gesetz über die Feiertagsregelung29

Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich nach dem Stand der Besprechungen über dieses Gesetz.30

Staatsminister Dr. Hundhammer teilt mit, man habe sich bisher noch nicht einigen können, vor allem nicht mit dem Wirtschaftsministerium31 und er glaube, eine Abgleichung werde sich kaum ermöglichen lassen, so daß wohl ein Kabinettsbeschluß notwendig werden würde.

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht daraufhin, die technische Seite jedenfalls soweit vorzubereiten, daß eine Entscheidung des Ministerrats erfolgen könne.32

Staatsminister Dr. Ankermüller erklärt, er werde darauf hinwirken, daß die Vorbereitung bald abgeschlossen werde, aber auch er sei der Meinung, daß eine Einigung mit dem Wirtschaftsministerium nicht erzielt werden könne.33

[VI.] Personalangelegenheiten

1. J.34 E. Messmer35

Nach kurzer Aussprache über diesen Fall wird beschlossen, die Akten nochmals Staatsminister Dr. Hagenauer zuzuleiten, zur Prüfung, ob Herr Messmer nicht als Abfindung ein Betrag ausgezahlt werden könnte, den er bei normaler Kündigung erhalten hätte.

2. Ernennung der Regierungspräsidenten

Es wird vereinbart, daß am Mittwoch, den 19. Januar 1949 beim Herrn Ministerpräsidenten eine Besprechung mit den Herren Staatsministern Dr. Hundhammer und Dr. Ankermüller stattfinden solle.36

3. Abgeordneter Dr. Eugen Rindt37

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, die Weiterverwendung des Herrn Abgeordneten Dr. Rindt nach seinem Ausscheiden als Regierungsdirektor im Angestelltenverhältnis an der Regierung von Augsburg sei immer noch nicht geregelt.38 Es müsse unbedingt ein Ausweg gefunden werden, da man Dr. Rindt nicht einfach im Stich lassen könne.

Staatsminister Dr. Ankermüller erwidert, er werde dieser Angelegenheit sofort nachgehen und dann wieder Mitteilung machen.

4. Beurlaubung des Staatsrats Dr. Niklas39

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht, die Frage der Beurlaubung des Herrn Staatsrats Dr. Niklas40 durch eine unmittelbare Anfrage beim Finanzministerium zu klären und dann den Fall nochmals dem Ministerrat vorzulegen.41

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
In Vertretung
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister