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Nr. 91MinisterratssitzungDienstag, 20. Dezember 1949 Beginn: 15 Uhr 30 Ende: 18 Uhr 30
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Justizminister Dr. Müller, Innenminister Dr. Ankermüller, Finanzminister Dr. Kraus, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Verkehrsminister Frommknecht, Staatssekretär Dr. Konrad (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Grieser (Arbeitsministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Verkehrsministerium), Ministerialrat Dr. Kratzer (Wirtschaftsministerium), Ministerialdirigent Dr. Heilmann (Wirtschaftsministerium), Ministerialrat Dr. Kiefer (Finanzministerium).

Entschuldigt:

Kultusminister Dr. Hundhammer, Arbeitsminister Krehle, Staatsminister Dr. Pfeiffer (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Dr. Schwalber (Innenministerium), Staatssekretär Fischer (Innenministerium-Oberste Baubehörde), Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Sühler (Landwirtschaftsministerium).

Tagesordnung:

I. Die Rechtslage im Gewerbezulassungswesen. II. Bearbeitung von Emissionen. III. Eröffnung der Münchner Produktenbörse unter der Bezeichnung „Bayerische Warenbörse“. IV. Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Zahlung von Unterhaltsbeträgen an berufsmäßige Wehrmachtsangehörige und ihre Hinterbliebenen. V. Personalangelegenheiten. [VI. Südwerke in Kulmbach]. [VII. Urlaubsgesetz]. [VIII. Organisation Steffen]. [IX. Bauarbeiten im Landtag]. [X. Verfassungsreferent für das Bundesministerium des Innern].

Zu Beginn der Sitzung begrüßt Ministerpräsident Dr. Ehard Herrn Staatssekretär Dr. Konrad, der zum erstenmal an einer Kabinettssitzung teilnehme und übermittelt ihm die besten Wünsche für seine zukünftige Tätigkeit als Staatssekretär im Staatsministerium der Justiz.1

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt sodann mit, daß nach einer mündlichen Mitteilung des Landeskommissars für Bayern die Polizei wieder durch Handaufnahme grüßen könne. Eine schriftliche Ermächtigung seitens der Besatzungsmacht werde nicht erfolgen, das Ministerium des Innern könne aber diese mündlich gegebene Erlaubnis in geeigneter Form bekanntgeben.

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt sodann mit, der französische Generalkonsul, Graf Keller,2 habe heute darauf hingewiesen, daß 2000 Urnen in einem Keller in Perlach gefunden worden seien, die nach ihren Aufschriften zweifellos die Asche von ehemaligen politischen Häftlingen enthielten. Angeblich sei der Stadt diese Angelegenheit schon seit 1945 bekannt. Graf Keller habe auch erklärt, die Stadt habe schon einmal einen größeren Betrag dafür ausgeworfen. Er bitte den Herrn Staatsminister des Innern, entsprechende Nachforschungen anzustellen und ihm dann deren Ergebnis zu berichten.

Staatsminister Dr. Ankermüller erwidert, er werde umgehend dieser Sache nachgehen.3

Anschließend wird die eigentliche Tagesordnung des Ministerrats beschlossen.

I. Die Rechtslage im Gewerbezulassungswesen4

Ministerialrat Dr. Kratzer 5 vom Staatsministerium für Wirtschaft führt aus, das bayerische Lizenzierungsgesetz Nr. 42 über die Errichtung gewerblicher Unternehmen vom 23. September 1946,6 das nach wie vor die Rechtsgrundlage für die Erlaubnispflicht der in der Entschließung des Staatsministeriums für Wirtschaft vom 13. April 1949 aufgeführten Gewerbebetriebe sei,7 trete gemäß seinem Art. 10 mit dem 31. Dezember 1949 außer Kraft. Wenn auch das Gesetz Nr. 42 durch die bekannten Direktiven der Besatzungsmacht zum größten Teil ausgehöhlt worden sei, so würden von der durch das Gesetz geregelten Erlaubnispflicht immer noch eine Reihe von Gewerbebetrieben berührt, z.B. Augenoptiker, Zahntechniker, Installateure für Gas, Wasser und Elektrizität, ärztliche Hilfsdienste, medizinische Laboratorien, Erholungsheime, Bestattungseinrichtungen usw., also immerhin eine Reihe von Unternehmen, bei denen eine Erlaubnispflicht durchaus notwendig sei. Mit dem Wegfall des Gesetzes Nr. 42 entfalle die gesetzliche Grundlage für diese Erlaubnispflicht. Das Gesetz Nr. 42 habe das bis dahin reichseinheitliche Gewerberecht abgeändert, so daß gemäß Art. 125 Nr. 28 des Grundgesetzes das Gesetz Nr. 42 Bundesrecht geworden sei. Er glaube nicht, daß Art. 72 Abs. 29 des Grundgesetzes entgegenstehe.

Wenn man annehmen müsse, daß das Gesetz Nr. 42 Bundesrecht geworden sei, bestehe auch keine Möglichkeit, für das Land Bayern eine Änderung vorzunehmen und auch eine Verlängerung sei rechtlich unmöglich. Jedenfalls sei das die Auffassung des Staatsministeriums für Wirtschaft. Er halte es auch für ausgeschlossen, daß die amerikanische Besatzungsmacht eine Verlängerung des Gesetzes zulassen würde. Leider habe sich der Bund mit dem Gewerberecht überhaupt nicht befaßt, dem Bundestag liege lediglich ein Antrag Dr. Solleder10 und Genossen vor,11 wonach die Bundesregierung beauftragt werden solle, dahin zu wirken, daß in den Ländern des Bundesgebiets die Gewerbegesetzgebung nach einheitlichen Gesichtspunkten geregelt werde. Mit diesem Antrag sei nicht viel anzufangen und er verkenne wohl auch die Rechtslage. Entscheidend sei, daß vorläufig dem Bundestag weder eine Regierungsvorlage noch sonst ein brauchbarer Vorschlag zugegangen sei.

Staatsminister Dr. Seidel macht noch darauf aufmerksam, das Gesetz Nr. 42 sei weggefallen und die Gewerbeordnung12 gelte wieder insoweit, als die Direktiven der Militärregierung dies zuließen; dabei sei aber nicht viel erreicht, weil trotzdem am 1. Januar 1950 die erlaubnispflichtigen Betriebe in der Luft hingen, weil sie durch die Gewerbeordnung nicht erfaßt seien.

Ministerialrat Dr. Kratzer meint, auch der Ausweg, an den Bund heranzutreten und die Genehmigung für den Fortbestand des Gesetzes Nr. 42 einzuholen, sei nicht gangbar. Er glaube, man müsse sich damit abfinden, daß ab 1. Januar 1950 ein gesetzloser Zustand bestehe.

Staatsminister Dr. Seidel bestätigt diese Auffassung und stellt fest, daß ab 1. Januar 1950 jeder Beliebige einen bisher genehmigungspflichtigen Betrieb anfangen könne. Damit werde der Zustand wieder eintreten, der bis 1935 in Deutschland geherrscht habe.

Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich, ob man nicht dem Bund mitteilen könne, Bayern beabsichtige ein Gesetz zu erlassen, das das Gewerbezulassungswesen regle, da ja zweifellos das Bedürfnis danach auf unserer Seite vorhanden sei. Solange der Bund von seinem Gesetzgebungsrecht keinen Gebrauch gemacht habe, stehe ja den Ländern selbst das Gesetzgebungsrecht zu, wenn er natürlich auch die Schwierigkeiten, die sich aus Art. 125 GG ergeben könnten, nicht verkenne. Der Streit über Art. 125 sei aber noch nicht ausgetragen und man könne sich wohl auf den Standpunkt stellen, dieser Artikel in Verbindung mit Art. 72 gebe die Möglichkeit, das Gesetzgebungsrecht auszuüben. Er empfehle, ein Gesetz auszuarbeiten, das auf die bisher erlaubnispflichtigen Gewerbebetriebe beschränkt sei, in der Begründung auf die nach bayerischer Auffassung gegebene Zuständigkeit hinzuweisen und gleichzeitig die Tatsache zu betonen, daß der Bund sich damit noch nicht befaßt habe. Vielleicht könnte man auch feststellen, wie die Verhältnisse in Württemberg und Hessen seien. Er halte es für durchaus möglich, einen solchen Gesetzentwurf dem Landtag vorzulegen und gleichzeitig dem Bund eine entsprechende Mitteilung zu machen.

Ministerialrat Dr. Kratzer gibt zu bedenken, daß ein neues Gesetz Abweichungen von der gemäß Art. 125 des Grundgesetzes bereits zum Bundesrecht gewordenen Gewerbeordnung mit sich bringe. Solche mit dem Bundesrecht nicht im Einklang stehende Normen könne aber nach Art. 31 GG der Landesgesetzgeber nicht mehr erlassen.13

Staatsminister Dr. Seidel erklärt, man lege ja ein neues Gesetz vor auf dem Gebiet, auf dem der Bund von seinem Gesetzgebungsrecht noch keinen Gebrauch gemacht habe. Er glaube, daß man hier mit einer entsprechenden Begründung durchkommen könne.

Der Ministerrat beschließt sodann, eine Gesetzesvorlage in dem besprochenen Sinn an den Landtag zu bringen u.z. mit einer genauen und ausführlichen Begründung. Gleichzeitig müsse dann eine entsprechende schriftliche Mitteilung an die Bundesregierung erfolgen.

Ministerialrat Dr. Kratzer führt sodann aus, auf Grund eines Beschlusses des Bayer. Ministerrats vom 28. Juni 194914 sei dem Bayer. Landtag der Entwurf eines Gesetzes über die gewerbliche Freiheit zugeleitet worden, das für das Gebiet des gewerblichen Zulassungswesens wieder einen sicheren Rechtsboden schaffe. Der Entwurf hätte bis zum 7. September 1949, dem Tage des Zusammentritts des Bundestags, vom Landtag zum Gesetz erhoben werden können, dies sei aber nicht geschehen, weshalb das Staatsministerium für Wirtschaft es für richtig halte, die Gesetzesvorlage zurückzuziehen. Von der Zurückziehung müßte auch der Landeskommissar für Bayern verständigt werden.

Staatsminister Dr. Seidel schließt sich diesen Ausführungen an und erklärt, man müsse die Zurückziehung mit der bestehenden Rechtslage begründen.15 Im übrigen sei es kein Zweifel, daß sich über kurz oder lang der Bundestag mit der Frage des Gewerbezulassungswesens beschäftigen müsse.16

II. Bearbeitung von Emissionen

Staatsminister Dr. Seidel erinnert daran, daß er dem Herrn Ministerpräsidenten am 24. Oktober 1949 in dieser Angelegenheit geschrieben und einen Beschluß des Ministerrats vorgeschlagen habe, wonach das Staatsministerium für Wirtschaft als die für die Erteilung von Emissionsanträgen zuständige oberste Behörde anzusehen sei.17 Das Staatsministerium der Finanzen sei allerdings anderer Auffassung und nehme das Recht für sich in Anspruch.

Staatsminister Dr. Kraus erklärt, man könne über die Frage der Erteilung der Genehmigung von Emissionsanträgen wohl zwischen den beiden Ministerien eine Vereinbarung treffen.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß in dieser Angelegenheit das Staatsministerium für Wirtschaft federführend sei und sich mit dem Finanzministerium verständigen werde. Bis auf weiteres verbleibe es beim bisherigen Zustand.18

III. Eröffnung der Münchner Produktenbörse unter der Bezeichnung „Bayerische Warenbörse“19

Staatsminister Dr. Seidel verweist zunächst auf das Börsengesetz von 1908,20 demzufolge die Landesregierung die Aufsicht über die Börsen ausübe. Die Wiedereröffnung der Münchner Produktenbörse, die in Zukunft die Bezeichnung „Bayerische Warenbörse“ führen solle, wäre eine dringende Notwendigkeit. Das Amt des Landeskommissars für Bayern habe laut Mitteilung vom 3. Oktober 1949 keine Bedenken mehr zu erheben. Er schlage vor, daß ein Staatskommissar eingesetzt werde, der die unmittelbare Aufsicht über die Warenbörse habe, die sofort genehmigt werde und ihren Betrieb aufnehmen könne.

Strittig sei lediglich, ob die Aufsicht dem Staatsministerium für Wirtschaft zustehe. Sein Antrag gehe dahin, die Warenbörse zu genehmigen und die Aufsicht dem Wirtschaftsministerium zu übertragen. Über die Person des Staatskommissars werde er noch mit Herrn Staatsminister Dr. Schlögl verhandeln.

Der Ministerrat faßt sodann folgenden Beschluß:

1.) Die Münchner Produktenbörse wird unter der Bezeichnung „Bayerische Warenbörse“ genehmigt.

2.) Die Aufsicht über die Bayerische Warenbörse München wird dem Staatsministerium für Wirtschaft übertragen.

3.) Die Staatsministerien für Wirtschaft und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten werden beauftragt, sich über die Person des Staatskommissars zu einigen, der vom Staatsministerium für Wirtschaft bestellt wird.21

IV. Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Zahlung von Unterhaltsbeträgen an berufsmäßige Wehrmachtsangehörige und ihre Hinterbliebenen22

Staatsminister Dr. Kraus führt aus, der Entwurf habe zum Ziel, den Kreis der unterhaltsberechtigten Angehörigen von berufsmäßigen Wehrmachtsangehörigen23 zu erweitern24 u.z. durch Erleichterung der Voraussetzungen für die Gewährung der Unterhaltsbeträge an Witwen, ferner durch Einbeziehung der Frauen und Waisen von Kriegsgefangenen und schließlich Einbeziehung der sogenannten nachgeheirateten Witwen.25 Art. 3, der den letzten Punkt regle, sei eine Kann-Vorschrift, um Härten auszugleichen.26

Auf Frage von Staatssekretär Dr. Grieser erklärt Staatsminister Dr. Kraus, eine allgemeine Härteklausel sei bedenklich, man könne hier nicht die Grundsätze des allgemeinen Fürsorgerechts anwenden.

Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, es werde immer wieder gesagt, auf Bundesebene werde eine Erhöhung der Unterhaltsbeträge für ehemalige Offiziere getroffen werden,27 bis dahin werde es aber noch einige Monate dauern und es sei unmöglich, noch so lange zu warten.28 Bestehe eine Möglichkeit, daß das Staatsministerium der Finanzen eine Übergangsregelung treffen könne?

Staatsminister Dr. Kraus erwidert, durch den vorliegenden Gesetzentwurf sollten lediglich Härten beseitigt werden, man müsse es aber dem Bund überlassen, noch weiter zu gehen. Eine Übergangsregelung, beschränkt auf die ehemaligen bayerischen Offiziere, sei unmöglich, da dies die Besatzungsmacht sofort beanstanden werde. Immerhin sei Bayern das 1. Land gewesen, das überhaupt Unterhaltsbeträge gezahlt habe.

Ministerpräsident Dr. Ehard bezeichnet es als sehr mißlich, daß mit einem gewissen Recht gesagt werden könne, ehemalige Parteigenossen bekämen wieder ihre vollen Bezüge oder doch wenigstens deren größten Teil, während völlig unbelastete ehemalige Offiziere und ihre Hinterbliebenen so gut wie nichts bekämen.29 Das gleiche gelte übrigens für die Polizei, wo man feststellen müsse, daß eine Reihe von alten bayerischen Polizeioffizieren, die im Gegensatz zum Nationalsozialismus gestanden seien, aus Bayern weg versetzt worden seien und nun keine Pension erhielten. Auf der anderen Seite kämen nichtbayerische Polizeioffiziere, die von den Nazis als zuverlässig nach Bayern gebracht worden seien, in den Genuß ihrer Pension, auch wenn sie hier nur kurze Zeit Dienst gemacht hätten.

Staatsminister Dr. Kraus meint, die Bereinigung dieser ganzen Dinge müsse der Bund machen, für Bayern bestehe keine Möglichkeit.

Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich noch, ob das Staatsministerium des Innern und das Staatsministerium für Arbeit und Soziale Fürsorge mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf einverstanden seien.

Staatsminister Dr. Ankermüller und Staatssekretär Dr. Grieser erklären, ihrer Ansicht nach müßte noch eine Besprechung zwischen den beteiligten Ministerien stattfinden, insbesondere über die Frage, wieweit durch Art. 2 des Gesetzes die schon bestehenden gesetzlichen Bestimmungen über die Bezüge von Angehörigen deutscher Kriegsgefangener berührt würden.30

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht daraufhin, sich nochmals zu besprechen. Wenn keine Differenz mehr bestehe, bitte er den Herrn Staatsminister der Finanzen, ihm dies mitzuteilen, damit er den Gesetzentwurf an den Landtag weiterleiten könne.

Der Ministerrat beschließt sodann, dem Gesetzentwurf grundsätzlich zuzustimmen, mit der Zuleitung an den Landtag aber noch vorläufig zu warten.31

V. Personalangelegenheiten

Der Ministerrat beschließt, der Ernennung des beim Bundesministerium für Wirtschaft tätigen Präsidenten Dr. Otto Graf32 zum Ministerialdirektor im Staatsministerium für Wirtschaft zuzustimmen.

VI. Südwerke in Kulmbach

Staatsminister Dr. Seidel teilt mit, die Südwerke in Kulmbach,33 ein Zweigwerk der ehemaligen Kruppwerke, seien in finanziellen Schwierigkeiten.34 Sie seien vor einigen Jahren demontiert worden, durch erhebliche Demontage-Kredite aber wieder aufgebaut und auf den alten Maschinenbestand gebracht worden.35 Der bayerische Staat habe insgesamt über 3 Millionen an Krediten gegeben, wobei ein dritter Kreditantrag noch laufe. Das Werk sei an sich unrentabel und die Kruppwerke hätten sich bereiterklärt, sie zurückzunehmen und in Aussicht gestellt, daß das Land Nordrhein-Westfalen das Obligo für unsere Kredite übernehme. Das Kabinett müsse sich mit der Frage befassen, da es sich nicht nur um die Rückübersiedlung nach Essen handle, sondern weil Kruppvermögen in Frage stehe. Es müsse möglichst bald eine Entscheidung getroffen werden, weil die Firma am 15. Januar 1950 ihre Zahlungen einstellen müsse.

Ministerialdirigent Dr. Heilmann 36 teilt mit, das Landesamt für Vermögensverwaltung habe sich eingeschaltet und versuche, über die hiesige Militärregierung in Frankfurt die Sache zu klären. Außer dem Maschinenwerk sei kein weiteres Vermögen vorhanden.

Ministerialrat Dr. Kiefer 37 macht darauf aufmerksam, unter Umständen könnten auch von französischer Seite Ansprüche gestellt werden, da das Werk vorübergehend einmal im Elsaß gewesen sei.

Staatsminister Dr. Seidel erklärt weiter, im Augenblick würden 3 Millionen DM benötigt, die aber nur dazu dienen könnten, die gegenwärtigen Schwierigkeiten zu bereinigen, ohne das Werk endgültig rentabel zu machen. Man sei nicht in der Lage, dauernd in die Südwerke Geld hineinzustecken und er stimme dafür, mit der Rückkehr nach Essen sich einverstanden zu erklären.

Auf Frage von Staatsminister Dr. Kraus erklärt Staatsminister Dr. Seidel, die Zurückzahlung der Demontage-Kredite sei sicher, auch für den Fall, daß das Werk nach Essen zurückgehe. Außerdem habe man die Zusicherung, daß auch der Arbeiterstand übernommen werde, der zum überwiegenden Teil in Essen beheimatet sei. Übrigens habe sich auch Herr Oberbürgermeister Hagen38 in Kulmbach desinteressiert erklärt, zumal auch der Betriebsrat für die Rückkehr nach Essen eingetreten sei.39

Der Ministerrat faßt sodann folgenden Beschluß: Die Versuche, die Südwerke nach Essen zurückzuführen, werden gefördert unter den Bedingungen, daß zunächst die Demontage-Kredite zurückgezahlt werden und außerdem auch die Arbeiter mit ihren Familien nach Essen zurückgesiedelt würden. Die Staatsministerien für Wirtschaft und der Finanzen werden ermächtigt, gemeinsam die bestmögliche Lösung anzustreben.40

[VII.] Urlaubsgesetz41

Ministerpräsident Dr. Ehard macht darauf aufmerksam, daß das Urlaubsgesetz am 31. Dezember 1949 ablaufe.42

Staatssekretär Dr. Grieser erklärt, er werde der Sache nachgehen und feststellen, ob das Arbeitsministerium bereits eine Verlängerung des Urlaubsgesetzes vorbereitet habe oder eine andere Lösung vorschlage.43

[VIII.] Organisation Steffen44

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, er halte eine Besprechung mit allen beteiligten Ministerien bezüglich der Organisation Steffen für dringend notwendig. Er werde für Mittwoch, den 28. Dezember, nachmittags 15 Uhr, zu einer Sitzung einladen45 und bitte, daß alle in Frage kommenden Ministerien, nämlich Landwirtschaft, Finanzen, Inneres, Wirtschaft und Arbeit, vertreten seien.46

[IX.] Bauarbeiten im Landtag47

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, das Landtagsamt habe im Auftrag des Herrn Landtagspräsidenten Dr. Horlacher gebeten, die Bauarbeiten am Landtag zu beschleunigen. Er werde dieses Schreiben in Abschriften den Staatsministerien der Finanzen und des Innern zuleiten, da es wohl notwendig sei, sich zu dieser Frage zu äußern. Soviel er wisse, sei manches im Landtagsgebäude so gut wie fertiggestellt und könnte beendigt werden.

[X.] Verfassungsreferent für das Bundesministerium des Innern48

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt ein Schreiben des Herrn Staatssekretärs Ritter von Lex bekannt, wonach das Bundesinnenministerium dringend einen Referenten für Verfassungsfragen benötige.49 Gerade vom föderalistischen Standpunkt aus sei diese Stelle von größter Bedeutung. Er werde Abschrift dieses Schreibens dem Staatsministerium der Justiz und des Innern zuleiten und bitte dringend, sich möglichst um geeignete Persönlichkeiten zu bemühen.50

Staatsminister Dr. Ankermüller erklärt, er werde selbst über diese Frage mit Herrn Staatssekretär von Lex sprechen.51

Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert nochmals daran, die einzelnen Ministerien möchten einen Rechenschaftsbericht über ihre Tätigkeit im abgelaufenen Jahr ausarbeiten.52

Abschließend berichtet Stv. Ministerpräsident Dr. Müller über die letzte Bundesratssitzung, insbesondere über die Wahl des Geheimrats Katzenberger53 zum Direktor des Bundesrats.

Was die Flüchtlingsverordnung betreffe, so sei sie noch nicht entschieden und nochmals an den Rechts- und Flüchtlingsausschuß zurückverwiesen worden.

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
Im Auftrag
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister