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Nr. 67MinisterratssitzungDienstag, 13. November 1951 Beginn: 9 Uhr Ende: 12 Uhr 30
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Dr. Müller, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium).

Entschuldigt:

Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium).

Tagesordnung:

I. Entwurf eines Gesetzes über das Apothekenwesen. II. Nachtrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes Nr. 52 über Gehalt, Ruhegehalt und Hinterbliebenenversorgung der Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung. III. Bereitstellung von Landeshaushaltsmitteln für den sozialen Wohnungsbau. IV. Beschluß des Bayer. Senats vom 28. Juni 1951 betr. beschleunigte Übertragung der Überwachung aller staatsverbürgten Kredite auf die Landesanstalt für Aufbaufinanzierung. V. Beschluß des Bayer. Landtages vom 28. September 1951 betr. Bereitstellung von Krediten für das Handwerk durch die Landesanstalt für Aufbaufinanzierung. VI. Übertragung einer weiteren Aufgabe (Mitwirkung bei der Durchführung des Sanierungsprogramms in Bayern) auf die Bayer. Landesanstalt für Aufbaufinanzierung. VII. Abkommen zur Bereinigung der Zuständigkeitslücken und der Doppelzuständigkeiten in den Entschädigungsgesetzen. VIII. Entwurf eines Gesetzes über die Ernennung von Beamten auf Zeit bei den Oberversicherungsämtern. IX. Anträge der Fraktion der „Deutschen Gemeinschaft“ vom 5. September 1951 auf Änderung des Gesetzes über die Schulgeld- und Lernmittelfreiheit. X. Interpellation betr. Überprüfung der Landsberger Urteile durch einen deutschen oder internationalen Gerichtshof. XI. Freigabe der Bauten auf dem Obersalzberg. XII. Anträge auf vorgriffsweise Genehmigung von Mitteln. XIII. Staatliche Baumaßnahmen. XIV. Schulspeisung. XV. Neuorganisation der Staatstheater. XVI. [Suizidvorfall in Freising]. [XVII. Sudetendeutsche Ausstellung in München]. [XVIII. Feierstunde des Verbands der Kriegsbeschädigten (VdK)]. [XIX. Werbung für die Festspiele in Bayreuth und München].

Zu Beginn der Sitzung beglückwünscht Ministerpräsident Dr. Ehard im Namen des Kabinetts Herrn Staatssekretär Dr. Guthsmuths zum 50. Geburtstag.

I. Entwurf eines Gesetzes über das Apothekenwesen1

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erinnert daran, daß bereits grundsätzlich beschlossen worden sei, diesen Entwurf ohne Rücksicht auf eine etwaige Bundesregelung dem Landtag zuzuleiten.2

Im einzelnen verweise er auf Art. 1 Abs. 2, der für die Neuerrichtung oder Wiedereröffnung einer Apotheke eine Betriebserlaubnis vorsehe.3 Diese setze, in Art. 2 geregelt, persönliche und sachliche Bedingungen voraus. In Art. 3 werde bestimmt, daß die Betriebserlaubnis für neu zu errichtende Apotheken versagt werden könne, wenn die örtlichen Voraussetzungen für einen leistungsfähigen und einwandfreien Apothekenbetrieb nicht gegeben seien.4 Das stelle eine Art Bedürfnisklausel dar, es bestehe also hier keine völlige Gewerbefreiheit.

Auf Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten wird beschlossen, in Art. 3 die Worte „leistungsfähig“ und „einwandfrei“ auszutauschen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner macht dann noch auf die wichtigsten Bestimmungen des Entwurfs aufmerksam, unter anderem auf Art. 19, wonach Hausapotheken von Ärzten nicht mehr errichtet werden dürfen. Was Art. 22 betreffe, so sei hier den Einwendungen des Wirtschaftsministeriums Rechnung getragen worden.5 Im 5. Abschnitt würden dann schließlich noch die Zuständigkeit und das Verfahren geregelt.

Der Ministerrat beschließt, dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form zuzustimmen.6

II. Nachtrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes Nr. 52 über Gehalt, Ruhegehalt und Hinterbliebenenversorgung der Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung7

Staatsminister Zietsch erläutert die vorgeschlagenen Änderungen zu § 1 und § 2 Abs. 2 und weist darauf hin, daß die in dem Gesetz Nr. 52 bestimmten Amtsbezüge der Mitglieder der Staatsregierung bei den Staatsministern dem Grundgehalt der Besoldungsgruppe B2 und bei den Staatssekretären dem Grundgehalt der Besoldungsgruppe B3 der Reichsbesoldungsordnung anzugleichen seien. Das Amtsgehalt des Ministerpräsidenten sei rund 6% über das Grundgehalt eines Beamten der Besoldungsgruppe B2 hinauszuheben. Durch den jetzigen Entwurf solle diese Angleichung an die Beamtenbezüge im Gesetz selbst verankert werden. Das habe zur Folge, daß z.B. das Gehalt eines Ministers dem eines Staatssekretärs in einem Bundesministerium entspreche. Die vorgeschlagene Änderung solle keine rückwirkende Kraft haben. Der dem Landtag bereits vorliegende Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes Nr. 52 bleibe natürlich in Kraft, er werde nur ergänzt.

Der Ministerrat beschließt, dem Nachtrag zuzustimmen.8

III. Bereitstellung von Landeshaushaltsmitteln für den sozialen Wohnungsbau

Staatsminister Zietsch ersucht, der Ministerrat möge beschließen, daß

1. aus den infolge der Freigabe der Rundholzpreise9 zu erwartenden Mehreinnahmen der Staatsforstverwaltung im Forstwirtschaftsjahr 1951/52 ein Betrag von 30 Millionen DM zweckgebunden für den sozialen Wohnungsbau 1952 zur Verfügung gestellt wird;10

2. die Staatsforstverwaltung beauftragt wird, im Forstwirtschaftsjahr 1951/52 eine Senkung des Holzeinschlags insoweit nicht vorzunehmen, als die infolge der Freigabe der Rundholzpreise erwarteten Mehreinnahmen den Betrag von 30 Millionen DM nicht erreichen sollten.

Der Vorschlag sei bereits mit dem Landwirtschaftsministerium abgesprochen worden, das sich einverstanden erklärt habe. Es sei notwendig, schon jetzt diesen Beschluß zu fassen, damit die 30 Millionen DM, die nach der Freigabe der Holzpreise erwartet würden, nicht anderweitig verwendet werden könnten. Außerdem müsse die Oberste Baubehörde wissen, welche Mittel ihr für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stünden, weil ja jetzt schon mit der Planung der Baumaßnahmen begonnen werden müsse.

Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich, ob es notwendig sei, diesen Beschluß dem Landtag mitzuteilen.

Staatsminister Zietsch verneint diese Frage und erklärt, es handle sich lediglich um eine Festlegung für die Haushaltsberatungen. Die Freigabe der Holzpreise sei übrigens schon erfolgt, allerdings müsse er darauf aufmerksam machen, daß der Herr Landwirtschaftsminister leider auch in der Öffentlichkeit allzu große Hoffnungen über die Höhe des Mehrerlöses erweckt habe. Von 60 Millionen DM könne gar keine Rede sein, 30 Millionen DM seien aber jedenfalls zu erwarten.

Der Ministerrat beschließt, den vom Staatsministerium der Finanzen formulierten Beschluß zu fassen.

Finanzminister Zietsch fährt dann fort, das Staatsministerium der Finanzen habe außerdem einen Brief an den Präsidenten des Bayer. Landtags vom 8. November 1951 vorbereitet, in dem gebeten werde, einem Antrag zuzustimmen, Bundes- und Landesmittel für den Wohnungsbau 1952 vorgriffsweise bereitzustellen. Im einzelnen handle es sich um Bundeshaushaltsmittel in Höhe von 30 Millionen DM, um Mittel nach dem Gesetz zur Sicherung von Forderungen für den Lastenausgleich11 von 60 Millionen DM, um sonstige Mittel des Hauptamts für Soforthilfe in Höhe von 30 Millionen DM und um Haushaltsmittel des Landes in Höhe von 30,3 Millionen DM, und zwar um die im Forstwirtschaftsjahr 1951/52 zu erwartenden Mehreinnahmen der Staatsforstverwaltung und um 0,3 Millionen DM aus den Erträgen der Wohnungsbaulotterie.

Für sonstige Wohnungsbauten seien noch vorgesehen 2 Millionen DM für Jugendwohnheime aus den Erträgen des Bayer. Fußballtotos und 7 Millionen Staatsbediensteten-Darlehen.

Das Wort „vorgriffsweise“ bedeute hier lediglich eine Festlegung, daß über die 30 Millionen verfügt werde, weil jetzt schon mit den Vorbereitungen begonnen werden müsse; das Geld selbst könne natürlich erst frühestens im Mai 1952 fließen. Er betone aber nochmals, daß die Oberste Baubehörde sobald als möglich verplanen müsse, damit der Baubeginn im Frühjahr nicht wieder hinausgezögert werde. Er verweise hierbei auf Seite 3 des Schreibens an den Präsidenten des Landtags.

Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich in diesem Zusammenhang, wie es nun eigentlich mit dem Gesetz zur Beschaffung von Mitteln für den sozialen Wohnungsbau stehe, dessen Vorlage der Landtag am 29. September 1950 beschlossen habe.12 Dieser Beschluß sei übrigens am 17. September 1951 vom Landtagsamt unter Bezugnahme auf §46 der Geschäftsordnung angemahnt worden.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß nun der Bund zuständig sei und erinnert an seine Ausführungen im letzten Ministerrat. Vielleicht könne man dem Landtag mitteilen, daß das Kabinett beschlossen habe, dem Memorandum des Baufinanzierungsausschusses der Arbeitsgemeinschaft der Länder13 zuzustimmen.

Es wird dann vereinbart, dem vom Staatsministerium der Finanzen entworfenen Schreiben an den Landtagspräsidenten vom 8. November lediglich den Satz anzufügen, daß durch diesen Antrag auch der Beschluß des Bayer. Landtags vom 29. September 1950 erledigt sei.14

IV. Beschluß des Bayer. Senats vom 28. Juni 1951 betr. beschleunigte Übertragung der Überwachung aller staatsverbürgten Kredite auf die Landesanstalt für Aufbaufinanzierung15

Staatsminister Zietsch stellt fest, daß dieser Beschluß des Senats über dessen Zuständigkeit weit hinausgehe und es notwendig sei, diesen einmal auf die Grenzen seiner Befugnisse aufmerksam zu machen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, die Zuständigkeit des Senats sei in der Bayer. Verfassung genau umschrieben, es sei absolut unzulässig, wenn er darüber hinausgehe. Übrigens habe der Senat auch nicht das Recht, Petitionen zu behandeln, da dies in Art. 115 BV nicht vorgesehen sei.16 Er könne ebensowenig Beschlüsse fassen, wie er ein Antragsrecht habe, da sonst Gegensätzlichkeiten zu Beschlüssen und Anträgen des Landtags auftreten könnten.

Die Regierung sei nicht verpflichtet, irgendwelche Beschlüsse des Senats zu vollziehen, der ja ein reines Begutachtungsorgan sei. Anschließend schildert Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner noch im einzelnen die in der Verfassung geregelten Befugnisse des Senats und betont, es sei notwendig, dem Senat einmal eingehend den Standpunkt der Regierung, der sich auf die Verfassung stütze, darzulegen.

Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, daß es sich im vorliegenden Fall um einen Antrag über die Vollziehung eines Gesetzes handle, was in dieser Form noch nicht einmal der Landtag machen könne.

In diesem Zusammenhang teilt Staatssekretär Dr. Guthsmuths mit, daß der Senat beschlossen habe, das Finanzministerium zu ersuchen, die Landesanstalt für Aufbaufinanzierung zu beauftragen, vor den Ausschüssen des Senats Auskünfte zu erteilen. Auch derartige Ansuchen seien natürlich nicht zulässig.

Ministerpräsident Dr. Ehard stimmt zu und erklärt, in solchen Fällen könnte nur der zuständige Minister oder Staatssekretär vor dem Senat erscheinen, um Auskünfte zu erteilen.

Staatsminister Zietsch hält es ebenfalls für notwendig, die Frage der Zuständigkeit des Senats eindeutig zu regeln.

Der Ministerrat beschließt, dem Senat mitzuteilen, daß die Bayer. Staatsregierung bedauere, seinem Antrag aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht stattgeben zu können. In diesem Schreiben könnte auch sachlich festgestellt werden, daß der Beschluß des Senats nicht durchgeführt werden könne.

V. Beschluß des Bayer. Landtags vom 28. September 1951 betr. Bereitstellung von Krediten für das Handwerk durch die Landesanstalt für Aufbaufinanzierung

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt ein Schreiben des Staatsministeriums der Finanzen bekannt, in dem ausgeführt werde, daß der Landtag das Finanzministerium ermächtigt habe, der Bayer. Landesanstalt für Aufbaufinanzierung die weitere Aufgabe zuzuweisen, für das Handwerk Kredite im Betrag von 1 Million DM zur Verfügung zu stellen.17 Sachlich handle es sich nicht um die Ausreichung von Krediten im Betrag von 1 Million DM, sondern um die 50%ige Refinanzierung von Krediten im Gesamtbetrag von 2 Millionen DM. Das Finanzministerium habe deshalb ersucht, einen Beschluß zu fassen, wonach auf Grund des § 4 des Gesetzes über die Bayer. Landesanstalt für Aufbaufinanzierung der Anstalt die weitere Aufgabe zugewiesen werde,18 im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Mittel zur Durchführung des zweiten bayerischen Handwerkerkreditprogramms Kredite an das bayerische Handwerk – mit durchschnittlich 50% – bis zum Höchstbetrag von 1 Million DM zu refinanzieren. Nachdem der Landtag bereits zugestimmt habe, könne dieser Beschluß ohne weiteres gefaßt werden.

Staatsminister Zietsch teilt mit, daß der Senat Einwendungen erhoben habe, diese könnten aber nicht berücksichtigt werden.

Der Ministerrat beschließt, dem Antrag des Staatsministeriums der Finanzen in der Note vom 8. November 1951 in der vorgeschlagenen Form zuzustimmen.

VI. Übertragung einer weiteren Aufgabe (Mitwirkung bei der Durchführung des Sanierungsprogramms in Bayern) auf die Bayer. Landesanstalt für Aufbaufinanzierung

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt aus einer Note des Finanzministeriums vom 12. November 1951 bekannt, daß der Bund zur finanziellen Förderung der Sanierungsgebiete 25 Millionen DM bereitgestellt habe, wovon auf Bayern 5 Millionen DM entfielen. Es sei nun vorgesehen, die Bayer. Landesanstalt für Aufbaufinanzierung mit der sogenannten Durchleitung der Beträge zu betrauen. Erforderlich sei ein Beschluß der Staatsregierung, wonach der Landesanstalt gem. § 4 des Gesetzes vom 7. Dezember 1950 diese Aufgabe übertragen werde.19 Im vorliegenden Fall sei zu diesem Beschluß der Staatsregierung noch die Zustimmung des Landtags gemäß Landtagsbeschluß vom 31. Mai 1951 herbeizuführen.20 Bedenken gegen diese Regelung bestünden wohl nicht.

Der Ministerrat beschließt, gemäß dem Vorschlag des Staatsministeriums der Finanzen, diese Aufgabe der Landesanstalt für Aufbaufinanzierung zu übertragen und sodann die Zustimmung des Landtags herbeizuführen.21

VII. Abkommen zur Bereinigung der Zuständigkeitslücken und der Doppelzuständigkeiten in den Entschädigungsgesetzen

Staatsminister Zietsch führt aus, die Entschädigung Verfolgter sei nicht bundeseinheitlich geregelt und die für die Wiedergutmachungspflicht der einzelnen Länder maßgeblichen Stichtage seien deshalb verschieden. Daraus habe sich ergeben, daß in einer Reihe von Fällen Geschädigte von der Wiedergutmachung deshalb ausgeschlossen würden, weil sie durch die Verlegung ihres Wohnsitzes von einem Land in ein anderes in keinem von beiden Ländern die Stichtagsvoraussetzungen erfüllten. Die bestehenden Härten sollen nun durch ein Abkommen der Länder bereinigt werden, dem Bayern bisher die Zustimmung noch nicht erteilt habe.22 Bedenken bestünden nicht, da angenommen werden könne, daß die Belastung Bayerns durch dieses Abkommen nicht erheblich sei; auch der Beirat des Landesentschädigungsamtes habe den Entwurf gut geheißen. Wenn der Ministerrat heute das Abkommen genehmige, müsse noch die Zustimmung des Landtags eingeholt werden.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner wirft die Frage auf, ob es sich um einen Staatsvertrag oder ein Verwaltungsabkommen handelt und erklärt, seiner Auffassung nach liege hier ein Staatsvertrag vor.

Ministerpräsident Dr. Ehard stimmt zu und weist darauf hin, daß mit diesem Abkommen Zahlungsverpflichtungen übernommen würden, was entscheidend sei. Es handle sich also um einen Fall des Art. 72 Abs. 2 der Bayer. Verfassung.23

Der Ministerrat beschließt, dem Abkommen zuzustimmen und einen entsprechenden Antrag an den Landtag zu richten, der vom Staatsministerium der Finanzen vorbereitet werden soll.24

VIII. Entwurf eines Gesetzes über die Ernennung von Beamten auf Zeit bei den Oberversicherungsämtern25

Staatsminister Zietsch teilt mit, das Finanzministerium habe noch gewisse Bedenken gegen diesen Entwurf, weshalb er bitte, ihn noch zurückzustellen.

Staatssekretär Krehle bezeichnet die Angelegenheit als sehr dringlich, zumal das Landesversicherungsamt in Württemberg einige Entscheidungen der Kammern, die mit Angestellten-Richtern besetzt gewesen seien, aufgehoben habe. Es bestehe die Gefahr, daß ca. 80000 Entscheidungen in Bayern ungültig würden, er bitte deshalb, möglichst bald zu einem Beschluß zu kommen. Im übrigen mache er darauf aufmerksam, daß der Bayer. Landtag durch einen Beschluß vom 18. Mai 1951 seine Meinung dahingehend ausgedrückt habe, daß die Kammervorsitzenden zu Beamten auf Zeit ernannt werden sollten.26

Der Ministerrat beschließt, den Gesetzentwurf in der nächsten Sitzung am 20. November 1951 zu behandeln.27

IX. Anträge der Fraktion der „Deutschen Gemeinschaft“ vom 5. September 1951 auf Änderung des Gesetzes über die Schulgeld- und Lernmittelfreiheit28

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, das Kultusministerium habe um Behandlung dieser Anträge im Ministerrat gebeten, mit dem Hinweis, daß die Annahme beider Anträge eine Mehrbelastung von etwa 3,5 Millionen DM bedeuten würde. Das Ministerium habe auch fachaufsichtliche Bedenken gegen die Anträge, da der Staat bei ihrer Annahme auch schulische Einrichtungen subventionieren müßte, an deren Erhaltungswürdigkeit Zweifel bestünden.

Staatsminister Dr. Schwalber fügt hinzu, damit im Zusammenhang stehe auch die Frage der Verstaatlichung von städtischen höheren Schulen, die nach dem Jahre 1945 in viel zu großer Zahl errichtet worden seien und deren Übernahme durch den Staat jetzt beantragt werde.

Staatsminister Zietsch teilt die Auffassung des Kultusministeriums, daß keinem dieser Anträge stattgegeben werden solle. Das Kultusministerium solle aber die Bedeutung der einzelnen Schulen überprüfen und danach die Zuschüsse bemessen.

Der Ministerrat beschließt, die Angelegenheit durch die Staatsministerien der Finanzen und für Unterricht und Kultus gemeinsam zu erledigen.

X. Interpellation betr. Überprüfung der Landsberger Urteile durch einen deutschen oder internationalen Gerichtshof29

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, er werde diese Interpellation beantworten müssen, es frage sich aber, was zur Vorbereitung getan werden könne.30 Jedenfalls beabsichtige er nicht, längere Ausführungen zu machen. Wie ihm der Abg. Bezold mitgeteilt habe, handle es sich vor allem um die sogenannten Dachauer Urteile.31

Staatsminister Dr. Müller meint, man könne die Interpellation so beantworten, daß nicht Bayern, sondern der Bund zuständig sei. Jedenfalls werde aber das Justizministerium Vorschläge für eine Antwort ausarbeiten.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß er die Interpellation aus politischen Gründen für sehr bedenklich halte. Vielleicht sei es am besten, sich heute nicht zu entscheiden, sondern die Vorschläge des Justizministeriums abzuwarten und dann im Ministerrat die Angelegenheit nochmals zu erörtern. In der Zwischenzeit habe er auch Gelegenheit, sich nach der Meinung der Amerikaner zu erkundigen.32

XI. Freigabe der Bauten auf dem Obersalzberg33

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, daß sich alle beteiligten Ministerien mit den Vorschlägen des Landeskommissars einverstanden erklärt hätten,34 so daß er nun die Zustimmung der Staatsregierung mitteilen könne. Allerdings habe das Finanzministerium festgestellt, daß bezüglich des Platterhofes noch Rückerstattungsansprüche schwebten.35 Er werde also dem Landeskommissar mitteilen, daß der Ausgang des Verfahrens noch abgewartet werden müsse.36

Staatsminister Zietsch teilt mit, das Finanzministerium habe nach Prüfung aller Angebote der Firma Schmölzl in Bad Reichenhall den Zuschlag für die Abbrucharbeiten erteilt, die bis Ende Mai 1952 durchzuführen seien.37 Die Arbeiten würden im engem Einvernehmen mit dem Landwirtschaftsministerium bzw. der Ministerialforstabteilung erledigt. Auch die Frage der Aufforstung sei eingehend mit dem Landwirtschaftsministerium behandelt worden; das Ministerium des Innern werde für den notwendigen Polizeischutz sorgen. Was den Platterhof betreffe, so glaube er übrigens, daß bis Mai auch die Rückerstattungsfrage erledigt sein könne. Sein Abbruch sei nicht zu vertreten, es handle sich um ein ausgezeichnetes Objekt, das ohne weiteres wieder als Hotel benützt werden könne.

Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich, ob schon Pläne hinsichtlich des Kehlsteinhauses bestünden.

Staatsminister Zietsch antwortet, es sei noch nicht freigegeben worden, weshalb er dem Alpenverein habe mitteilen lassen, daß über die zukünftige Verwendung noch keine Entscheidung gefällt werden könne.

Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert daran, daß die Staatsregierung den Amerikanern Vorschläge über das Kehlsteinhaus machen müsse. Wenn man mit dem Alpenverein zu einer Verständigung komme, könnte dies ja den Amerikanern mitgeteilt werden.

Staatsminister Zietsch erwidert, er halte diese Frage nicht für vordringlich und sei eher dafür, zunächst die Abbrucharbeiten durchzuführen. Er beabsichtige deshalb, erst zu Anfang des nächsten Jahres die Frage des Kehlsteinhauses wieder aufzugreifen.38

XII. Anträge auf vorgriffsweise Genehmigung von Mitteln

1. Ministerpräsident Dr. Ehard verliest zwei Anträge des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, und zwar

a) das Ministerium zu ermächtigen, über die im Entwurf des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 1951 vorgesehenen Mittel für die Umstellung der Kliniken der Universität München von Gleichauf Wechselstrom in Höhe von 200 000 DM vorgriffsweise zu verfügen;

b) das Ministerium zu ermächtigen, über Mittel von 80000 DM für die Durchführung von Sicherungsmaßnahmen an den Türmen der St. Gumbertuskirche in Ansbach ebenfalls vorgriffsweise zu verfügen.

Nachdem Staatsminister Dr. Schwalber die Notwendigkeit der Anträge kurz begründet hat, wird beschlossen, sie dem Landtag vorzulegen.39

2. Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, das Verkehrsministerium habe einen Antrag vorgelegt, es zu ermächtigen, über einen Teilbetrag von 25 000 DM vorgriffsweise zu verfügen, der den Anteil des bayerischen Staates an den Planungskosten für den Flughafen Nordbayern40 darstelle; das Finanzministerium habe diesem Antrag am 20. Oktober 1951 zugestimmt.

Staatsminister Zietsch hält diesen Antrag nicht mehr für erforderlich, da der Haushalt des Staatsministeriums für Verkehrsangelegenheiten schon in der nächsten Plenarsitzung des Landtags verabschiedet werde.

Es wird beschlossen, die Angelegenheit zurückzustellen und durch die Staatsministerien für Finanzen und für Verkehrsangelegenheiten nochmals prüfen zu lassen.41

3. Staatsminister Zietsch führt aus, es liege auch ein Antrag auf vorgriffsweise Genehmigung von Mitteln des Justizministeriums vor, und zwar für die Instandsetzung des Justizpalastes in München. Nach einer Vormerkung, die er bei sich habe, seien hier starke Überschreitungen vorgekommen, so daß von seiten des Finanzministeriums erhebliche Bedenken bestünden.

Staatssekretär Dr. Koch bestreitet die Behauptung des Herrn Finanzministers, daß Überschreitungen vorgekommen seien und weist auf die Umstände hin, die zu der unrichtigen Auffassung des Finanzministeriums möglicherweise geführt hätten. Anschließend legt Staatssekretär Dr. Koch dar, daß der erbetene Vorgriff unter allen Umständen bewilligt werden müsse, damit noch größerer Schaden verhütet werden könne.42

Staatsminister Dr. Müller bedauert, von den Unstimmigkeiten nicht vorher verständigt worden zu sein; er könne sich nicht vorstellen, daß irgendwelche Dinge von seinen Referenten nicht ordnungsgemäß behandelt worden seien.

Staatssekretär Dr. Koch legt die außerordentlichen Schwierigkeiten dar, unter denen die Wiederherstellung des Justizpalastes erfolgen müsse.

Staatsminister Zietsch erklärt sich daraufhin bereit, dem Antrag des Staatsministeriums der Justiz unter der Voraussetzung zuzustimmen, daß die notwendigen Betriebsmittel zur Verfügung stehen. Er ersuche aber gleichzeitig das Justizministerium, sich noch zu der im Finanzministerium festgestellten Differenz von 1/2; Million DM noch zu äußern.

Staatsminister Dr. Müller sichert zu, die Angelegenheit aufklären zu wollen.43

XIII. Staatliche Baumaßnahmen44

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, das Problem der staatlichen Baumaßnahmen bereite ihm immer größere Sorgen, weshalb er es für unbedingt notwendig halte, sich zunächst einmal einen genauen und zuverlässigen Überblick über alle Bauvorhaben, die über einen gewissen Betrag hinausgingen, zu verschaffen. Wenn die Liste zusammengestellt sei, müsse sie dann von den zuständigen Ressortministerien, dem Finanzministerium und der Obersten Baubehörde daraufhin überprüft werden, ob sich die Bauten im Rahmen der Haushaltsmittel bewegten und ferner, ob sie ohne unnötigen Aufwand durchgeführt würden. Auf andere Weise glaube er nicht, aus den gegenwärtigen Schwierigkeiten herauszukommen. Selbstverständlich sei auch eine der Voraussetzungen die, alle Pläne und Kostenvoranschläge so sorgfältig wie möglich zu prüfen. Was bisher geschehen sei, er erinnere z.B. an den Erlaß des Staatsministeriums des Innern vom 12. Oktober 1951 über die Durchführung von staatlichen Bauaufgaben auf dem Gebiete des Hochbaus,45 sei zweifellos gut, seiner Meinung nach aber noch nicht ausreichend.

Staatsminister Zietsch teilt mit, er habe nach der Auseinandersetzung im Landtag seine Referenten zusammengeholt und sich einen Bericht geben lassen.46 Danach seien alle Haushaltsreferenten der anderen Ministerien genau unterrichtet worden, vor allem über den Begriff der obersttechnischen Prüfung. Auf alle Fälle sei vieles, was geschehen sei, nicht mit der Reichshaushaltsordnung47 zu vereinbaren. Zur Erläuterung verlese er eine eingehende Stellungnahme, die in seinem Ministerium ausgearbeitet worden sei.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt in diesem Zusammenhang fest, daß sich eine neue Affäre in Straubing, und zwar beim Neubau des Gesundheitsamtes, ereignet habe. Die Schuld daran trage Ministerialrat Berndt,48 gegen den er nun ein Disziplinarverfahren eingeleitet habe.

Ministerpräsident Dr. Ehard unterstreicht nochmals nachdrücklich seine Forderung, sobald als möglich für einen genauen Überblick zu sorgen.

Staatsminister Dr. Schwalber bedauert, daß sich die Beamten immer wieder als Vertreter einer Interessengruppe fühlten und deshalb Konzessionen machten, die nicht mehr verantwortet werden könnten. Er habe eine Verfügung herausgegeben, wonach ihm sämtliche Bauvorhaben vorzulegen seien.

Staatsminister Zietsch erklärt, auf Grund der bisherigen Besprechungen habe er in seinem Ministerium Auftrag gegeben, eine Ausarbeitung über alle Möglichkeiten der Kontrolle usw. anzufertigen. Er schlage deshalb vor, noch bis Dienstag, den 20. November, zu warten. Zur Ministerratssitzung an diesem Tage könne er Vorschläge vorlegen, die jedenfalls als Beratungsgrundlage dienen könnten. Er halte es für möglich, dann auch schon Dringlichkeitsstufen festzulegen, nach denen gebaut werden müsse. Jedenfalls dürften keinerlei neue Baumaßnahmen begonnen werden, bis dem Ministerrat die verlangte Übersicht vorliege.

Ministerpräsident Dr. Ehard hält es für zweckmäßig, alle Haushalts- und Baureferenten zusammenzurufen und die Vorschläge mit allen gemeinsam durchzubesprechen. Er habe den Eindruck, daß es bisher doch auch sehr am Zusammenwirken der Ministerien gefehlt habe.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erläutert noch kurz seinen Erlaß vom 12. Oktober 1951, betont aber, daß dieser sich innerhalb des Bereichs des Innenministeriums bewege und auch seiner Meinung nach das Finanzministerium einbezogen werden müsse.

Der Ministerrat beschließt, sich in der Sitzung vom 20. November 1951 mit dem gesamten Fragenkomplex noch einmal zu beschäftigen.49

XIV. Schulspeisung50

Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert daran, daß er ein Schreiben des Bayer. Städteverbands vom 8. Oktober 1951 über die Fortführung der Schulspeisung den beteiligten Ministerien zugeleitet habe.51 Bisher habe er eine Stellungnahme des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erhalten, das der Meinung sei, die im Haushalt des Innenministeriums noch vorhandenen Landesmittel mit ca. 1,5 Millionen DM könnten zusammen mit der 10%igen Interessenquote der Gemeinden und dem restlichen Warenbestand die Fortführung der Schulspeisung bis zum Frühjahr 1952 ermöglichen.52

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, der angegebene Betrag von 1,5 Millionen DM sei zweifellos zu hoch, soviel er wisse, sei höchstens noch 1 Million DM vorhanden.

Staatsminister Zietsch meint, wenn sich die Gemeinden bereiterklären würden, die Differenz zu übernehmen, dann könnte die Schulspeisung bis Ende des Jahres noch mit den vorhandenen Mitteln finanziert werden. Voraussetzung sei aber natürlich, daß der vom Landwirtschaftsministerium angegebene Warenwert auch tatsächlich sich auf 550000 DM belaufe.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß er das Schreiben des Landwirtschaftsministeriums den Ministerien des Innern, der Finanzen und für Unterricht und Kultus zuleiten werde, die sich dann unter der Federführung des Innenministeriums mit dem Städteverband in Verbindung setzen sollten. Er dürfe den Herrn Innenminister bitten, den Ministerrat dann wieder zu verständigen.53

XV. Neuorganisation der Staatstheater54

Staatsminister Dr. Schwalber gibt einen Überblick über den derzeitigen Stand der Verhandlungen mit Professor Rudolf Hartmann55 und Dirigenten, die als Nachfolger für den ausscheidenden Generalmusikdirektor Solti56 in Betracht kämen.57

Staatsminister Zietsch legt seine Bedenken gegen die geplanten Vertragsbedingungen mit Professor Hartmann dar, wobei er vor allem dessen Urlaubsansprüche als zu weitgehend bezeichnet.58

Staatssekretär Dr. Brenner begründet eingehend die Notwendigkeit, einer Persönlichkeit wie Professor Hartmann, der in der ganzen Welt anerkannt sei, weitgehend entgegenzukommen, sowohl was seine Gehalts- wie seine Urlaubsansprüche betreffe. Eine Neuorganisation sei schon deshalb erforderlich, weil das künstlerische Niveau des Gärtnertheaters gehoben werden müsse.59 Professor Hartmann habe überdies zugesichert, so große Einsparungen vorzunehmen, daß auch das Finanzministerium zufriedengestellt werden könne. Er sei zweifellos der beste Mann, den es überhaupt zur Zeit in Europa gebe. Das Kultusministerium habe alles sehr genau überlegt und immer wieder durchberaten, er sei überzeugt, daß das Richtige getan worden sei. Im gegenwärtigen Augenblick käme es aber unbedingt darauf an, nun endgültig den Vertrag mit Hartmann abzuschließen, der schon zahlreiche andere Berufungen abgelehnt habe.

Staatsminister Zietsch erklärt seine Bedenken noch nicht für ausgeräumt und ersucht um einen Beschluß des Ministerrats.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, die Herren Staatsminister Dr. Schwalber und Zietsch möchten sich noch einmal gegenseitig besprechen und dann entweder einen gemeinsamen oder getrennte Vorschläge dem Ministerrat vorlegen.60

XVI. [Suizidvorfall in Freising]

Staatssekretär Dr. Brenner erklärt, das Staatsministerium für Unterricht und Kultus trage an dem Selbstmord der Studentin Holzer in Freising keinerlei Schuld. Sie sei zusammen mit 40 anderen Bewerbern bei der Auswahl von besonders begabten Studenten für das sogenannte Hundhammer-Stipendium61 nicht zum Zug gekommen und habe deshalb Selbstmord begangen. Das Ministerium habe ihr wie allen anderen die Entscheidung mitgeteilt, ohne daß persönliche oder sonstige Gründe irgendeine Rolle gespielt hätten.

[XVII.] Sudetendeutsche Ausstellung in München62

Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich, ob es Herrn Staatssekretär Dr. Oberländer gelungen sei, für die Sudetendeutsche Ausstellung in München einen Betrag von 20000 DM bereitzustellen.

Staatssekretär Dr. Oberländer antwortet, es habe sich gezeigt, daß 20000 DM zu hoch seien, er könne aber für die Ausstellung 10000 DM zur Verfügung stellen, damit sei die Angelegenheit erledigt.

[XVIII.] Feierstunde des Verbands der Kriegsbeschädigten (VdK)

Der Ministerrat beschließt, daß als Vertreter der Staatsregierung an der Feierstunde des VdK am 2. Dezember 1951 Herr Staatsminister Dr. Oechsle teilnehmen solle.63

[XIX.] Werbung für die Festspiele in Bayreuth und München64

Staatsminister Dr. Seidel wirft die Frage auf, ob es nicht zweckmäßig wäre, eine gemeinsame Werbung für die Festspiele in Bayreuth, München und Salzburg durchzuführen.

Staatssekretär Dr. Brenner erwidert, der maßgebliche Mann in Salzburg sei nicht mit einer gemeinsamen Werbung einverstanden; auch er selbst habe Bedenken, ob dies zweckmäßig sei. Was Bayreuth betreffe, so könnte durchaus daran gedacht werden, die Werbung für die Wagner-Festspiele mit der für die Münchner Festspiele zu verbinden. Im Hinblick auf den Wechsel in der Intendanz65 müsse man aber auch noch überlegen, ob es nicht besser sei, die Festspiele in München im Jahre 1952 überhaupt ausfallen zu lassen und im vollen Umfange erst wieder 1953 durchzuführen, in welchem Jahr in Bayreuth keine Festspiele seien.66

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
Im Auftrag
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Ministerialrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Karl Schwend
Ministerialdirigent