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Nr. 89[Außerordentliche] MinisterratssitzungMittwoch, 26. März 1952 Beginn: 8 Uhr 30 Ende: 12 Uhr
Anwesend:

Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Dr. Müller, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirektor Dr. Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle.

Tagesordnung:

I. Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Bayer. Staates für das Rechnungsjahr 1952. II. Verordnung über den vorläufigen Vollzug des Staatshaushalts 1952 vom 26. März 1952. III. Dreijahresplan für den staatlichen Hochbau. IV. Entwurf eines Gesetzes über das Personalstatut der Bayer. Staatsbank und Entwurf einer Verordnung über die Rechtsverhältnisse des Präsidenten und der Mitglieder des Direktoriums der Bayer. Staatsbank. V. Personalangelegenheiten. [VI. Bundesratsangelegenheiten]. [VII. Landwirtschaftsschule Ingolstadt]. [VIII. Feier auf dem Leitenberg bei Dachau]. [IX. Freigabe der Holzpreise].

I. Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Bayer. Staates für das Rechnungsjahr 19521

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner betont einleitend die Notwendigkeit, für demokratische Erziehung im Haushalt des Kultusministeriums 50000 DM, zur Förderung staatsbürgerlicher Gesinnung in den Haushalt des Innenministeriums ebenfalls 50 000 DM einzusetzen.2

Staatsminister Zietsch erläutert dann den vorliegenden Gesetzentwurf und unterstreicht die Notwendigkeit, mit möglichst wenig Änderungen auszukommen. Dabei sei es durchaus möglich, im Laufe des Mai noch eine Ergänzungsvorlage zu machen und diese dann an den Landtag zu leiten. Er bitte aber besonders darauf zu achten, daß von der Vorlage nicht abgewichen werden dürfe.

Der Entwurf gehe davon aus, daß eine Mehrung der Einnahmen in Höhe von rund 320 Millionen DM angenommen werden könne, das Finanzministerium habe infolgedessen die Steuereinnahmen entsprechend höher angesetzt. Die schwebende Schuld betrage noch etwa 240 Millionen DM, dabei sei er aber bezüglich der Möglichkeit, Anleihen aufzunehmen, optimistisch. Allerdings dürften diese nicht nur zur Abdeckung von Schulden verwendet werden, sondern es sei notwendig, damit für die Zukunft zu planen.

Daraus ergebe sich, daß versucht worden müsse, Schulden aus den Einnahmen abzudecken.

Den Mehreinnahmen von 320 Millionen DM stünden nun Mehrausgaben im Gesamtbetrag von 303 Millionen DM gegenüber, darunter unter anderem die Erhöhung des Bundesanteils an der Einkommen- und Körperschaftsteuer von 83 Millionen DM, wobei noch eine Quote von 27% zugrunde gelegt sei; bei einer Erhöhung des Bundesanteils auf 40% würde die Steigerung rund 200 Millionen DM betragen.3 Ferner nenne er die Schulden der Wiedergutmachungsstiftung in Höhe von 40 Millionen DM,4 Wiedergutmachungsleistungen von 18 Millionen DM, Mittel für den sozialen Wohnungsbau 30 Millionen DM, Verwaltungsausgaben 53 Millionen DM, allgemeine Finanzverwaltung 17 Millionen DM.

Zur Deckung des Fehlbetrags aus den Jahren 1949 und zum Teil 1950 könnten 113 Millionen DM verwendet werden. Er mache aber darauf aufmerksam, daß diese Summe der einzige Betrag sei, auf den ausgewichen werden könne, wenn der Bundesanteil an der Einkommen- und Körperschaftsteuer tatsächlich erhöht werde. Er glaube nicht, daß für 1952 noch große Bewegungsfreiheit bestehe, weil damit zu rechnen sei, daß sich das Steueraufkommen jetzt nicht nochmals über den Ansatz erhöhen werde. Zusammenfassend könne er wohl sagen, daß die Lage nicht ungünstig sei und es gelingen werde, auch mit den Schulden fertig zu werden, es müsse aber mit äußerster Sparsamkeit gewirtschaftet werden.

Differenzpunkte seien im wesentlichen nur beim Kultusministerium gegeben. Leider sehe er keinen Weg, wie die Beträge, die der Herr Staatsminister für Unterricht und Kultus für notwendig halte, noch eingesetzt werden könnten. Er bitte, diese Punkte für heute noch zurückzustellen.

Der außerordentliche Haushalt 1952 sei noch nicht aufgestellt, das Finanzministerium beabsichtige, hier eine besondere Vorlage zu machen, da bis jetzt noch kein Überblick über die Finanzierung gewonnen werden könne. Es sei deshalb lediglich ein Betrag von 627 Millionen DM, also rund 167 Millionen DM weniger wie für 1951, eingesetzt worden.5

Auf eine Frage von Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner antwortet Staatsminister Zietsch, was den Sylvensteinspeicher betreffe,6 so würden sich hier wohl noch Auseinandersetzungen mit der Obersten Baubehörde ergeben, die sich bisher noch nicht eindeutig geäußert habe. Vor allem müsse er aber feststellen, daß immer noch kein Bauträger vorhanden sei. Wenn nun der Staat mit dem Bau des Speichers beginne oder irgendwelche Beträge investiere, so werde er voraussichtlich an der ganzen Sache hängen bleiben. Er halte es deshalb für unumgänglich, eine Gesellschaft zu gründen, an der alle interessierten Kreise beteiligt seien, zu denen freilich auch der Staat gehöre.

Staatsminister Dr. Schwalber führt aus, es sei keineswegs so, daß bei ihm Ressort-Interessen eine Rolle gespielt hätten. Es könne aber vom Kultusminister nicht verlangt werden, zu widersprechen, wenn aus Abgeordnetenkreisen die Erhöhung von Positionen in seinem Haushalt gefordert werde; hier einzugreifen, sei Sache des Vertreters des Finanzministeriums.

In diesem Zusammenhang müsse er auch kurz auf den Fall Bayer. Akademie der Wissenschaften zu sprechen kommen, nachdem dem Herrn Ministerpräsidenten erklärt worden sei, unter anderem seien die Mittel für Druckschriften der Akademie viel zu gering.7 Das Kultusministerium selbst habe bereits mit dem Finanzministerium vereinbart, daß dieser Posten auf 75000 DM erhöht werde.

Die grundsätzliche Frage scheine ihm die zu sein, ob sich die Regierung tatsächlich so vieles vom Landtag aus der Hand nehmen lassen wolle. Eine Angelegenheit wie den Sylvensteinspeicher ganz dem Landtag zu überlassen, halte er z.B. keinesfalls für zweckmäßig.

Anschließend werden die bestehenden Differenzpunkte besprochen und zwar

1. Kapitel 450 Titel 218 - Zuschüsse für sonstige nichtstaatliche Höhere und Mittelschulen.

Staatsminister Dr. Schwalber weist darauf hin, daß der Landtag am 12. März 1952 beschlossen habe, diesen Ansatz für das Jahr 1952 von 11,25 Millionen DM auf 14,6 Millionen DM zu erhöhen.8

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner wirft ein, bei den letzten Haushaltsberatungen sei festgestellt worden, daß die staatlichen Zuschüsse zum Teil mißbräuchlich verwendet worden seien. Der Landtag habe eine strenge Kontrolle verlangt, er frage deshalb, wie das Ergebnis gewesen sei.

Staatsminister Dr. Schwalber erwidert, derartige Vorkommnisse seien in der Zwischenzeit abgestellt worden. Er bitte aber darauf zu achten, daß vielfach die Landräte unter den Abgeordneten mit erheblichen Wünschen hinsichtlich der Übernahme von Schulen usw. auf den Staat kämen.

Staatsminister Zietsch stellt fest, daß bei diesem Punkt also ein Landtagsbeschluß vorläge, so daß er nicht weiter erörtert werden müsse.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, der Landtag habe hier einen Beschluß gefaßt, ohne über die Deckung zu beschließen. Er schlage vor, den alten Betrag vorläufig stehen zu lassen und bei den Verhandlungen im Landtag auf den Landtagsbeschluß vom 12. März zu verweisen; der Herr Finanzminister könne aber dann erklären, daß der Beschluß nicht durchführbar sei. Eigentlich werde ja ein Gesetz benötigt, wonach sich die Landkreise an den Kosten der städtischen Schulen entsprechend beteiligen müßten.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erwidert auf eine Anfrage, daß schon Zuschüsse für nichtstaatliche Lehrerbildungsanstalten vorgesehen seien. Nachdem bei den übrigen Ansätzen die Beschlüsse des Landtags schon berücksichtigt seien, bliebe wohl nichts anderes übrig, als auch Titel 218 abzuändern.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner hält es nicht für richtig, daß das Finanzministerium immer wieder vor vollendete Tatsachen gestellt werde. Er bezweifle, ob man sich wirklich so ohne weiteres fügen müsse, jedenfalls sei doch dem Landtag mitzuteilen, daß er, wenn er schon Ausgaben beschließe, auch für Deckung zu sorgen habe.

Staatssekretär Dr. Koch stellt gleichfalls fest, daß der Beschluß des Landtags nicht zwingend sei und deshalb jedenfalls verhandelt werden könne.

Der Ministerrat beschließt, bei den bisherigen Ansätzen des Kap. 450 Titel 218 zu verbleiben.

In diesem Zusammenhang wird festgestellt, daß eine Reihe von Vereinen, Instituten usw. von den verschiedensten Stellen Zuschüsse erhalte, ein Zustand, der nicht mehr tragbar sei. Es wird deshalb folgender Beschluß gefaßt:

Der Oberste Rechnungshof wird beauftragt festzustellen, ob und in welcher Höhe für Einrichtungen verschiedenster Art neben den staatlichen Zuschüssen noch andere Zuschüsse gegeben werden.

2. Kapitel 481 Titel 129

3. Kapitel 482 Titel 118

4. Kapitel 483 Titel 217 - Zuschüsse zur Besoldung der Seelsorgegeistlichen der katholischen und evangelischen Kirche, sowie Zuschuß an die altkatholische Kirche in Bayern

Staatsminister Dr. Schwalber gibt einen Überblick über die historische Entwicklung dieser Zuschüsse, die ursprünglich 2,80 RM pro Kopf der Bevölkerung, später 2,65 RM betragen hätten, bis sie dann im Dritten Reich völlig gestrichen worden seien.9 Zwischen 1945 und 1948 habe kein Bedürfnis bestanden, die Frage wieder aufzugreifen, nach der Währungsreform sei dann ein Kopfsatz von 1,50 DM festgesetzt worden; das Bestreben gehe aber dahin, zum früheren Zustand zurückzukehren. Die Angelegenheit sei schon dadurch etwas schwierig, daß z.B. Rheinland-Pfalz bereits wieder einen Zuschuß von 2,50 DM pro Kopf der Bevölkerung bezahle. Ihm selbst sei ein Antrag auf Erhöhung von 1,50 DM auf 2 DM vorgelegt worden, er habe aber entschieden, daß nur ein Kopfsatz von 1,75 DM beantragt werden solle. Im übrigen sei sicher, daß im Landtag ein solcher Antrag aus den Reihen der Abgeordneten heraus gestellt werde.

Staatsminister Dr. Müller hält es nicht für richtig, schon jetzt auf 2 DM zu erhöhen, dies könne vielleicht im nächsten Etat geschehen; er schließe sich aber dem Vorschlag des Herrn Staatsministers Dr. Schwalber, auf 1,75 DM zu erhöhen, an.

Staatsminister Zietsch meint, von historischen Gründen abgesehen, die er durchaus würdige, handle es sich hier jetzt darum, ob man in der Lage sei, noch eine Erhöhung von 25 Pfg. pro Kopf vorzunehmen. Er glaube doch, man solle bei dem vorläufigen Ansatz verbleiben, da es sich ja hier um den Überrollungshaushalt handle.

Staatsminister Dr. Müller gibt zu bedenken, daß dann bestimmt ein Antrag der Bayernpartei auf Erhöhung auf 2 DM kommen werde.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner verweist darauf, daß die Angelegenheit hochpolitisch sei und fährt fort, es sprächen doch eine Reihe von Billigkeitsgründen für die Erhöhung, u.a. die Teuerungszuschläge der Beamten usw.10Es handle sich um anerkannte Leistungen des Staates, die durch das Konkordat festgelegt seien.11 Vielleicht sei es zweckmäßig, wenn das Finanzministerium noch einmal mit den Vertretern der Kirchen verhandle. Er schlage vor, den Kopfsatz auf 1,75 DM zu erhöhen, zumal es sich ja insgesamt um einen verhältnismäßig kleinen Betrag von rund 2,3 Millionen DM handle.

Staatsminister Zietsch stimmt zu und erklärt ausdrücklich, seine Bedenken seien jetzt ausgeräumt.

Staatsminister Dr. Müller meint noch, ob es nicht zweckmäßig sei, im Landtag zu erklären, man wolle auf einen Kopfsatz von 2 DM kommen, dies sei aber vorläufig noch nicht möglich.

Staatsminister Zietsch erwidert, er selbst könne das natürlich nicht tun, während Staatsminister Dr. Schwalber der Auffassung ist, vielleicht könne er im Landtag sagen, er hoffe, daß im Laufe der Zeit dieser Betrag auf 2 DM pro Kopf erhöht werde.

Der Ministerrat beschließt einstimmig, die Erhöhung des Kopfsatzes von 1,50 DM auf 1,75 DM und erklärt damit die Differenzpunkte 2, 3 und 4 für erledigt.

Staatssekretär Dr. Nerreter erkundigt sich noch, wie es mit dem Titel 119 -Zuschuß für die Ruhestands- und Hinterbliebenenversorgung der Seelsorgegeistlichen der evangelischen Kirche sei.

Staatsminister Dr. Schwalber antwortet, im vorigen Jahr sei von den für den Wiederaufbau der Matthäuskirche bewilligten Mitteln12 nach gegenseitiger Vereinbarung ein gewisser Betrag für die Hinterbliebenenversorgung verwendet worden. Im jetzigen Haushalt sei gegenüber 1951 eine Erhöhung um 100000 DM auf 800000 DM angesetzt.

5. Kapitel 484 Titel 502 - Zuschuß zu den Kosten der Instandsetzung des Domes in München13

und

6. Kapitel 486 Titel 500 - Zuschuß zum Wiederaufbau der evang.-lutherischen Matthäuskirche in München14

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, daß S. Eminenz, der Herr Kardinal von München und Freising,15 den Herrn Kultusminister gebeten habe, für die Wiederherstellung des Domes einen einmaligen Betrag von 1 Million DM bereitzustellen.16

Herr Staatsminister Dr. Schwalber habe für den Überrollungshaushalt 1952 einen Betrag von 500000 DM vorgeschlagen. Da das Finanzministerium jedoch nur - ebenso wie im Vorjahr - 250000 DM angesetzt wissen wolle, sei dieser Punkt zum Differenzpunkt erklärt worden.

Staatsminister Dr. Schwalber fügt hinzu, daß bereits ein Antrag des Bayernpartei-Abg. Dr. Weiß17 vorliege, für die Instandsetzung des Doms in München 1 Million DM bereitzustellen.

Staatsminister Zietsch erklärt sich mit einer Erhöhung des Titels 502 auf 500 000 DM einverstanden.

Staatsminister Dr. Schwalber führt dann aus, hinsichtlich der Matthäuskirche sei die Frage des Bauplatzes immer noch umstritten. Die Stadt München habe zwar einen Bauplatz zur Verfügung gestellt, es habe sich aber herausgestellt, daß dieser Platz der Krankenhausstiftung und nicht der Stadt gehöre. Infolgedessen habe die Universität Einspruch erhoben; man hoffe aber, im Wege von Verhandlungen zu einem Ergebnis zu kommen. Die Matthäuskirche sei im Jahre 1938 abgebrochen worden. Es treffe nicht zu, daß die evangelische Kirche damals eine Abfindungssumme bekommen habe. 1949 sei die Frage dann wieder aufgerollt worden, dabei sei offen geblieben, ob hier ein echter Wiedergutmachungsanspruch vorliege oder nicht. Jedenfalls habe aber die bayerische Regierung die moralische Verpflichtung anerkannt, den Wiederaufbau durchzuführen. Es handle sich jetzt um einen Zuschuß, im Gesamtplan sei aber kein Ansatz für diesen Zweck vorhanden.

Staatsminister Zietsch spricht sich dafür aus, für den Wiederaufbau der Matthäuskirche den gleichen Betrag wie für die Instandsetzung des Domes anzusetzen und hält es für richtig, dies in einem eigenen neuen Titel zu tun. Allerdings müsse wohl damit gerechnet werden, daß 1953 mindestens der gleiche Betrag angesetzt werden müsse.

Staatsminister Dr. Müller regt an, dies schon in der Etatrede des Herrn Kultusministers einfließen zu lassen.

Staatssekretär Dr. Nerreter gibt zu erwägen, ob es nicht angezeigt sei, die Entscheidung des Ministerrats dem Landeskirchenrat zur Information mitzuteilen.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden. Es wird dann einstimmig der Beschluß gefaßt, Kapitel 484 Titel 502 (Instandsetzung des Domes in München) von 250 000 DM auf 500 000 DM zu erhöhen und als neuen Titel einen Betrag von 500 000 DM als Zuschuß zum Wiederaufbau der Matthäuskirche anzusetzen.

Anschließend kommt Staatsminister Dr. Schwalber auf den Würzburger Dom zu sprechen und erinnert daran, daß der Landtag für 1951 bereits 500000 DM bewilligt habe18 und auch im Ministerrat schon von einer Kilianspende in gleicher Höhe für 1952 die Rede gewesen sei.19

Staatsminister Zietsch erwidert, er halte es für richtig, dies gesondert zu machen und in der Ergänzungsvorlage unterzubringen.

Im übrigen stelle er fest, daß nun keine Differenzpunkte mehr vorhanden seien, er bitte also, den übrigen Ansätzen zuzustimmen. Die heute beschlossenen Änderungen werde das Finanzministerium vornehmen, er bitte, ihn insoweit zu ermächtigen.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.

Staatsminister Dr. Schwalber ersucht noch, die Titel 200 bis 203 und 206 als gegenseitig deckungsfähig zu bezeichnen.

Staatsminister Zietsch antwortet, dies sei bereits in den Durchführungsbestimmungen vorgesehen.20

II. Verordnung über den vorläufigen Vollzug des Staatshaushalts 1952 vom 26. März 195221

Staatsminister Zietsch führt aus, die Verordnung über den Vollzug des Staatshaushalts 1952 schließe sich eng an den Haushaltsplan selbst an. Er bitte, ihr in der vorliegenden Form zuzustimmen.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.22

III. Dreijahresplan für den staatlichen Hochbau

Staatsminister Zietsch erläutert die Note des Staatsministeriums der Finanzen vom 10. März und stellt fest, daß für 1952 ein Betrag von 35 Millionen DM vorgesehen sei, wozu aus 1951 noch rund 14 Millionen DM kämen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, beim Staatsministerium des Innern bestünden drei Differenzpunkte und zwar

1. der Neubau des Bayer. Statistischen Landesamts: Er bitte dringend, für 1952 wenigstens 200000 DM bereitzustellen.23

Der 2. Punkt sei der Landesjugendhof Weihersmühle, auch hier würden unbedingt Mittel in Höhe von 200000 DM benötigt.24

Die 3. Differenz schließlich bestehe hinsichtlich des Regierungsgebäudes in Landshut, zu dessen Sicherstellung in diesem Jahr ebenfalls 200000 DM gebraucht würden. Der Landtag habe die Mittel zwar noch nicht zur Verfügung gestellt, es handle sich hier aber um eine verfassungsmäßige Pflicht, die nicht dauernd hinausgeschoben worden könne. Das Staatsministerium des Innern habe für die Instandsetzung des Regierungsgebäudes 800000 DM beantragt.

Im einzelnen weise er noch darauf hin, daß insgesamt für das Statistische Landesamt 4,5 Millionen DM benötigt würden, wenn also jetzt 200000 DM bereitgestellt würden, so bedeute das natürlich, daß der Bau und die Anforderung von Mitteln weitergehe. Bei der Weihersmühle benötige der erste Bauabschnitt 200000 DM, der zweite und dritte je 400000 DM, zusammen also 1 Million DM.

Staatssekretär Dr. Nerreter unterstreicht die Notwendigkeit, den Jugendhof Weihersmühle auszubauen.

Staatsminister Zietsch erklärt, gegen den Vorschlag 1) Statistisches Landesamt könne er keinen Widerspruch einlegen, er sei auch mit Punkt 2) Weihersmühle, ein Projekt, das sich ja auf drei Jahre verteile, einverstanden. Dagegen müsse er sich gegen den Ansatz von Mitteln für die Wiederinstandsetzung des Regierungsgebäudes in Landshut wehren.

Staatssekretär Dr. Nerreter ersucht Herrn Staatsminister Zietsch, seinen Standpunkt dann auch im Landtag vertreten zu wollen.

Der Ministerrat beschließt, im Hinblick auf die Zustimmung des Herrn Staatsministers der Finanzen für den Neubau des Statistischen Landesamts im Jahre 1952 200000 DM, für den Landesjugendhof Weihersmühle den gleichen Betrag anzusetzen, dagegen für Landshut keine Mittel bereitzustellen.


Anträge des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus für 1952.

Staatsminister Dr. Schwalber stellt fest, daß auf seinem Gebiet noch außerordentlich viel zu tun sei, für 1952 sei aber besonders dringlich der Wiederaufbau des Chemischen Instituts der Universität München;25 hier werde im Dreijahresplan ein Betrag von 4,5 Millionen DM benötigt, 1952 also 1,5 Millionen DM. Gerade mit dem Chemischen Institut, das in München eine besonders ruhmvolle Tradition habe und aus dem mehrere Nobelpreisträger hervorgegangen seien, habe sich die Öffentlichkeit schon wiederholt beschäftigt. Bisher seien Verhandlungen mit zwei hervorragenden Gelehrten wegen des fehlenden neuen Chemischen Instituts26 gescheitert,27 während zurzeit mit einem weiteren Universitätsprofessor verhandelt werde, der noch zwischen München und Marburg schwanke.28 Er habe seine Entscheidung davon abhängig gemacht, daß der erwähnte Betrag von 1,5 Millionen DM in diesem Jahr bereitgestellt werde. Nicht zu übersehen sei auch, daß die Chemie ein sehr gesuchtes Studium sei, bei dem die Berufsaussichten außerordentlich günstig seien. Der Plan sei ausgearbeitet, man könne jederzeit den ersten Trakt fertigstellen. Was die chemische Industrie betreffe, so habe diese zwar ursprünglich Zusagen gemacht, sie lehne es aber jetzt ab, sich am Bau selbst zu beteiligen, werde aber voraussichtlich für die Ausstattung Zuschüsse geben.

Staatsminister Zietsch erklärt sich bereit, für das Institut 1,5 Millionen DM aufzunehmen.

Der Ministerrat beschließt daraufhin, diesem Ansatz zuzustimmen.

Staatsminister Dr. Schwalber fährt fort, der zweite Differenzpunkt sei das Schulgebäude an der Eduard-Schmid-Straße, ein Neubau, für den sich auch der Landtag sehr eingesetzt habe.29 Auch er halte es für notwendig, dieses Schulgebäude für die Lehrerinnenbildungsanstalt, die jetzt in Pasing untergebracht sei, zu errichten.30

Staatsminister Zietsch wendet sich gegen diesen Vorschlag und erklärt, hiefür keine Mittel bereitstellen zu können.

Staatsminister Dr. Schwalber weist darauf hin, daß in den nächsten Jahren das Problem der inneren medizinischen Klinik in Angriff genommen werden müsse.31 Professor Heilmeyer32 wolle Freiburg nicht verlassen, da ihm dort eine neue Klinik gebaut werde, während in München keine entsprechenden Gebäude zur Verfügung stehen.33 Weiter weist Staatsminister Dr. Schwalberauf den baulichen Zustand der Technischen Hochschule hin, die zu 2/3 kriegszerstört war.34 Zehn Jahre seien bei dem gegenwärtigen Bautempo erforderlich, um den Zustand von 1939 wieder herzustellen. Dieser Zustand genüge aber den gegenwärtigen Ansprüchen nicht mehr, da gerade auf technischen Gebieten die sprunghafte Entwicklung anhalte. Moderne technische Institute müßten errichtet werden, um den Stand des Auslands einzuholen. Die TH brauche dazu neues Gelände, das nördlich der Theresienstraße zur Verfügung stehe. Zum Ankauf würden 400000 DM benötigt. Es solle jedoch erreicht werden, das Gelände auf dem Tauschweg zu erhalten, um den Bauetat der Technischen Hochschule nicht mit diesem Betrag zu belasten.

Staatsminister Zietsch erwidert, diesem Plan stünden noch erhebliche Schwierigkeiten gegenüber, jedenfalls müsse darüber noch verhandelt werden.

Der Ministerrat stellt sich dann auf den Standpunkt, daß jedenfalls die für den Wiederaufbau der Technischen Hochschule benötigten Mittel nicht von den Mitteln abgetrennt werden dürften, die der Ankauf von Erweiterungsgelände erfordere. Zusammenfassend wird beschlossen, für den Wiederaufbau des Chemischen Instituts der Universität München 1,5 Millionen DM anzusetzen, alle anderen vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus aufgeworfenen Projekte aber noch offen zu lassen.35

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt noch vor, auch noch die für 1953/54 vorgesehenen Bauvorhaben kurz zu besprechen.

Das Staatsministerium des Innern habe die Anforderungen für die projektierten Bauten nochmals um ca. 8 Millionen DM gesenkt und zwar für 1953 von 11,09 Millionen DM auf 8,54 Millionen DM, für 1954 von 13,47 Millionen DM auf 7,29 Millionen DM. Er sei aber der Auffassung, daß der Rest unter allen Umständen bleiben müsse, schon im Hinblick auf die viel geringeren Kürzungen der übrigen Ressorts.

Staatsminister Zietsch hält es für notwendig, die Kontingente für neue Bewilligungen zu verringern, dadurch sei man auch auf den Gesamtbetrag von 90 Millionen DM für die nächsten drei Jahre gekommen. In der Zukunft könne man sicher auch auf irgendeine Weise Vorsorgen, vielleicht stehe dann auch mehr Geld zur Verfügung.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, die Pläne für 1953/54 heute im einzelnen überhaupt nicht zu behandeln.

Staatsminister Zietsch stimmt zu und fügt noch hinzu, die Aufstellung des Finanzministeriums bedeute in der Tat das Äußerste, was überhaupt getan werden könne. Neue Anmeldungen seien völlig unmöglich, er dürfe dabei zur Erläuterung nur auf Spalte 15 der Übersicht verweisen.

Der Ministerrat beschließt, die Pläne für 1953/54 im einzelnen36 zunächst nicht zu behandeln.37

IV. Entwurf eines Gesetzes über das Personalstatut der Bayer. Staatsbank und Entwurf einer Verordnung über die Rechtsverhältnisse des Präsidenten und der Mitglieder des Direktoriums der Bayer. Staatsbank38

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß gegen die Vorlage des Bayer. Staatsministeriums der Finanzen betr. Staatsbank bisher keine Einwendungen erhoben worden seien.

Staatsminister Zietsch ersucht um Zustimmung des Ministerrats mit dem Hinweis darauf, daß die Angelegenheit seit geraumer Zeit gründlich überprüft und überlegt worden sei, auch die Staatsbank sei zugezogen gewesen und habe ihr Einverständnis erklärt.

Der Ministerrat beschließt, dem Gesetzentwurf und dem Verordnungsentwurf in der vom Staatsministerium der Finanzen vorgelegten Form zuzustimmen.39

V. Personalangelegenheiten

1. Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, das Staatsministerium des Innern beabsichtige, mit Zustimmung des Ministerrats den Regierungsdirektor Dr. Hausner40 zum Ministerialrat zu ernennen.

Staatsminister Zietsch wendet ein, das Finanzministerium sei noch nicht gehört worden. Er glaube aber überhaupt, daß einmal die Frage endgültig geklärt werden müsse, wie weit bei Ernennungen usw. das Finanzministerium beizuziehen sei.

Der Ministerrat beschließt, der Ernennung des Regierungsdirektors Dr. Hausner zum Ministerialrat grundsätzlich zuzustimmen unter der Voraussetzung, daß der Akt nochmals beim Staatsministerium der Finanzen durchläuft.

2. Der Ministerrat beschließt, den Regierungsdirektor beim Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Dr. Eschenlohr, zum Ministerialrat am Obersten Rechnungshof zu ernennen.41

VI. Bundesratsangelegenheiten

a) Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, der Verband bayerischer Mühlenbesitzer habe bereits am Nachmittag nach der gestrigen Ministerratssitzung Kenntnis davon gehabt, daß der Ministerrat beim Investitionshilfegesetz den § 23 a abgelehnt habe.42 Er bitte dringend, diese Sache zu untersuchen und dafür Sorge zu tragen, daß in Zukunft solche Indiskretionen nicht mehr vorkämen, die zur Folge haben könnten, daß der bayerische Standpunkt in Bonn erschwert werde. Über das Ergebnis bitte er den Ministerrat zu unterrichten.

b) Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung und Erleichterung der Aufgaben der Kommission der Vereinten Nationen in Deutschland43

Ministerialdirektor Dr. Schwend berichtet, zu der nächsten Bundesratssitzung sei noch ein Nachtrag eingelaufen und zwar dieser Gesetzentwurf, der die diplomatischen Vorrechte und die Immunität der Kommission, ferner deren Schutz gegen Angriffe irgendwelcher Art und schließlich den Schutz des Verkehrs mit der Kommission regeln solle. Dabei sei vorgesehen, daß dieser Gesetzentwurf am 16. März in Kraft trete.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß keine Bedenken bestehen, worauf beschlossen wird, im Bundesrat die Zustimmung zu erteilen.44

[VII.] Landwirtschaftsschule Ingolstadt45

Staatssekretär Dr. Ringelmann machte darauf aufmerksam, daß eine Landwirtschaftsschule in das Gelände der Auto-Union in Ingolstadt hereinkommen wolle.46 Wenn das Landwirtschaftsministerium darauf beharre, bestehe ernste Gefahr, daß die Auto-Union einen Teil ihrer Produktion von Ingolstadt weg nach Düsseldorf verlege.47

Staatssekretär Dr. Guthsmuths fügt hinzu, ihm sei sogar mitgeteilt worden, die Gesellschaft beabsichtige in diesem Fall ganz abzuwandern.

Staatssekretär Maag erwidert, das Landwirtschaftsministerium sei nicht Träger der Landwirtschaftsschulen, es sei also nicht dafür verantwortlich. Selbstverständlich werde er aber versuchen, etwas zu erreichen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann betont noch, daß die Auto-Union außerordentliches in Ingolstadt geleistet habe, alles Entgegenkommen des Finanzministeriums sei aber zwecklos, wenn tatsächlich diese Schule gebaut werde. Im übrigen könne jederzeit eine Entscheidung getroffen werden, da der Staat Grundstückseigentümer sei.

Auf Vorschlag des Herrn Staatsministers Dr. Hoegner wird folgender Beschluß gefasst:

Das in Frage kommende Gelände in Ingolstadt wird der Auto-Union zur Verfügung gestellt; das Nähere regelt das Finanzministerium.48

[VIII.] Feier auf dem Leitenberg bei Dachau49

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner verliest eine Vormerkung, wonach eine französische Delegation ehemaliger KZ-Häftlinge und Kriegsopfer am 29. und 30. März zu einer Besichtigung der Gedenkstätten nach München und Dachau kommen werde. Beabsichtigt seien unter anderem religiöse und weltliche Feiern auf dem Leitenberg und vor dem Krematorium im Lager Dachau.

Es wird vereinbart, daß bei diesem Anlaß die Bayerische Staatsregierung durch Herrn Staatsminister Dr. Müller und Herrn Staatssekretär Dr. Brenner vertreten wird.

[IX.] Freigabe der Holzpreise50

Staatssekretär Maag verteilt ein Schreiben der Ministerialforstabteilung im Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, in dem der gegenwärtige Stand der Vorhandlungen über die Freigabe der Holzpreise dargelegt werde. Die Staatsforstverwaltung sei an der Freigabe außerordentlich interessiert und bitte den Ministerrat, ähnlich wie dies schon in Baden geschehen sei, einen Beschluß zu fassen, wonach von der Bundesregierung in Bonn die Freigabe der Holzpreise gefordert werde.

Der Ministerrat beschließt, zunächst über den Bayer. Bevollmächtigten in Bonn Vorstellungen bei der Bundesregierung zu erheben.51

Stv. Ministerpräsident
und Staatsminister des Innern
gez.: Dr. Wilhelm Hoegner
Der Generalsekretär des
Ministerrats
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Ministerialrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Karl Schwend
Ministerialdirektor