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Nr. 94[Außerordentliche] MinisterratssitzungDienstag, 22. April 1952 Beginn: 19 Uhr 10 Ende: 22 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirektor Dr. Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).1

Entschuldigt:

Justizminister Dr. Müller, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium).

Tagesordnung:

I. Entwurf einer Geschäftsordnung für die Bayerische Staatsregierung. II. Personalangelegenheiten. III. Vertretung der Bayerischen Staatsregierung vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof. IV. Ausübung der Jagd durch die Alliierten. V. [Polizeiorganisationsgesetz]. [VI. Personalverhältnisse bei der Chefdienststelle Mittelfranken der Landpolizei]. [VII. Dienstwohngebäude des Regierungspräsidenten in Augsburg] [VIII. Unterbringung der Assessoren aus der Staatsprüfung für den höheren Verwaltungsdienst 1951]. [IX. Jägerkaserne Eichstätt]. [X. Technisches Hilfswerk]. [XI. Mieterhöhung]. [XII. Beflaggung am 1. Mai]. [XIII. Bayerische Jugendaktion 1952]. [XIV. Bekanntmachung über die Unterbringung von älteren Angestellten in der öffentlichen Verwaltung]. [XV. Etatreden der Ressortminister].

I. Entwurf einer Geschäftsordnung für die Bayerische Staatsregierung2

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt einleitend, seiner Meinung nach handle es sich bei diesem Entwurf wohl nur um ein Teilstück der eigentlichen großen Geschäftsordnung, weil hier wichtige Gebiete nicht geregelt seien, z. B. der Verkehr mit dem Bunde.3 Auch das Wirtschaftsministerium hätte in seiner Note vom 21.4. eine Reihe von Einwänden gebracht, die jedenfalls zum Teil sicher stichhaltig seien.4 Grundsätzlich müsse man sich wohl darüber klar sein, daß in eine Geschäftsordnung folgende Punkte aufgenommen werden müßten:

a) der Verkehr unter den Ministerien,

b) der Ministerrat,

c) der Verkehr der Staatsregierung mit Landtag und Senat,

d) der Verkehr mit den Landesbehörden (eine sehr komplizierte Angelegenheit),

e) der Verkehr mit ausländischen Behörden.

Wenn allerdings das Wirtschaftsministerium glaube, in der Verfassung geregelte Dinge brauchten nicht in die Geschäftsordnung hinein, so könne er dieser Auffassung nicht beipflichten.5

Vielleicht sollte man versuchen, zunächst eine vorläufige Geschäftsordnung für den Ministerrat zu schaffen und dann, darauf aufbauend, weiterarbeiten. Hierzu müsse aber auch die Geschäftsordnung der Bundesregierung beigezogen werden.6

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner fügt hinzu, 1946 habe noch niemand an einen Verkehr mit einer Bundesregierung denken können, deshalb sei in Art. 53 der Bayerischen Verfassung nur davon die Rede, daß sich die Staatsregierung eine Geschäftsordnung gebe.7 Selbstverständlich müßten aber jetzt auch die Beziehungen zwischen der Staatsregierung und der Bundesregierung in einer Geschäftsordnung geregelt werden, zumal immer wieder zu beobachten sei, daß einzelne Behörden unmittelbar mit Bundesbehörden verhandelten.8 Außerdem sei nach wie vor eine enge Verbindung mit der Besatzungsmacht wegen Beschlagnahmen usw. dringend notwendig.9 Er sei deshalb dafür, auch diese Frage in der Geschäftsordnung zu regeln, damit die Bayerische Staatskanzlei jederzeit über Material nach dem neuesten Stand verfügen könne.

Zum Teil werde jetzt erst festgestellt, was überhaupt beschlagnahmt worden sei. Die Gefahr sei die, daß in Kürze das Landeskommissariat ausgeschaltet werde und die Armee alleiniger Verhandlungspartner sei, ohne daß man genau auf dem laufenden sei.10

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt die Frage, ob nicht auf Grund der Verfassung der Ministerpräsident allein für den Verkehr mit den Amerikanern zuständig sei?

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, viele Dinge könnten von der Staatskanzlei nicht endgültig entschieden, sondern nur vorbereitet und koordiniert werden; jedenfalls brauche sie die Mitwirkung der anderen Ministerien. Diese müßten aber den zuständigen Referenten der Staatskanzlei über alles unterrichten, damit er stets im Bilde sei.

Der Ministerrat vereinbart, zunächst eine vorläufige Geschäftsordnung auszuarbeiten, die dann ergänzt werden könne.

Zu gegebener Zeit sollen sich dann einige Referenten zusammensetzen, um diese Ergänzungen vorzunehmen.

§ 1 Ziffer 1

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, die Einwendungen des Wirtschaftsministeriums zu Ziffer 1 des Entwurfs halte er nicht für stichhaltig.11

Der Ministerrat beschließt, Ziffer 1 wie folgt zu fassen:

„1. Der Entwurf des Staatshaushalts“,

Ziffer 2

Ziff. 2 erhält folgende Fassung: „Sonstige Gesetzentwürfe“.12

Ziffer 3

Staatsminister Dr. Oechsle wendet sich gegen die Vorschläge des Staatsministeriums für Wirtschaft zu Ziffer 3.13

Auch Staatssekretär Dr. Nerreter meint, gerade darüber sei in der letzten Ministerratssitzung eingehend gesprochen worden, weshalb er es für richtig halte, an der damals erarbeiteten Fassung festzuhalten.

Ziffer 3 lautet wie folgt:

„Staatsverträge, Verwaltungsabkommen sowie die Stellungnahme in Konferenzen der Länderminister bei Angelegenheiten von größerer politischer Bedeutung.“

Ziffer 4

Bei Ziffer 4 wird folgende Fassung vereinbart:14

„Entwürfe für Rechtsverordnungen, Ausführungs- und Verwaltungsverordnungen, zu deren Erlaß die Staatsregierung durch Gesetz ermächtigt bzw. zuständig ist.“

Ziffer 5

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, der zweifellos zwischen den Art. 77 und 53 der Bayer. Verfassung bestehende Widerspruch könne hier nicht ausgeglichen werden.15 Art. 53 könne wohl nur so ausgelegt werden, daß hier die Zuweisung kleinerer Zuständigkeiten gemeint sei, die sonst nicht geregelt seien. Ziff. 5 entspreche dem Art. 77 Abs. 1 Satz 2 und könne wohl beibehalten werden.

Der Ministerrat beschließt, Ziffer 5 zu übernehmen, die folgende Fassung hat:

„5. Die Einrichtung der Behörden im einzelnen, soweit von der Staatsregierung nicht die einzelnen Staatsministerien ermächtigt werden.“16

Ziffer 6.

Staatssekretär Dr. Koch regt an, in diese Ziffer noch das Wort „Versetzung“ aufzunehmen.17

Dieser Vorschlag findet nicht die Zustimmung des Ministerrats.

Staatsminister Dr. Schwalber macht darauf aufmerksam, daß die Aufnahme der Behördenvorstände in Ziffer 6 viel zu weit gehe, besonders im Bereich des Kultusministeriums, dem unmittelbar sämtliche Vorstände der Mittelschulen unterständen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner wirft ein, jedes Ministerium möge doch zunächst einmal, so wie dies schon im Staatsministerium des Innern geschehen sei, eine Aufstellung der ihm unmittelbar nachgeordneten Behörden anfertigen.

Staatssekretär Dr. Nerreter hält es für schwierig, gleichsam zwei Klassen von Behördenvorständen zu bilden; hier eine befriedigende Lösung zu finden, sei kaum möglich.

Auch Staatsminister Zietsch äußert Bedenken gegen die Fiereinnahme aller Vorstände und glaubt, daß viel gewonnen werden könne, wenn man nur die Ernennung usw. von Beamten und Vorständen von der Besoldungsgruppe A 1 a an dem Ministerrat Vorbehalte.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, das finde keine Stütze in der Verfassung, außerdem könne schon ein Interesse von Seiten des Kabinetts bei Behördenvorständen bestehen, die nicht in Besoldungsgruppe Ala fielen. Selbstverständlich stimme er dem Herrn Kultusminister zu, daß nicht jeder Leiter einer Schule dem Ministerrat vorgelegt werden könne, es sei aber durchaus möglich, derartige Fälle dem zuständigen Ministerium zu überlassen.

Staatssekretär Dr. Koch teilt diese Auffassung und stellt fest, daß dadurch die Verfassung nicht verletzt werde.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, zunächst die Zusammenstellungen der einzelnen Ministerien über die ihnen nachgeordneten Behörden abzuwarten und dann endgültig zu entscheiden.

Staatssekretär Dr. Koch weist noch darauf hin, daß in Art. 55 Ziff. 4 nicht von „nachgeordneten“, sondern von „untergeordneten Behörden“ die Rede sei.18

Der Ministerrat beschließt dann, Ziff. 6 folgende Fassung zu geben:

„Die Ernennung, Entlassung, Weiterbeschäftigung über die gesetzliche Altersgrenze hinaus, Ruhestands- und Wartestandsversetzung der Beamten von der Besoldungsgruppe Ala (Ministerialrat) an und der Vorstände der den Staatsministerien unmittelbar untergeordneten Behörden.“

Anschließend daran ergibt sich noch eine längere Aussprache über die Überalterung der Universitätsprofessoren.

Ziffer 7

Ziffer 7 bleibt unverändert in folgender Fassung:

„Die Vorlagen für die Vollversammlung des Bundesrats.“

Ziffer 8

Auf Vorschlag der Herren Staatsminister Zietsch und Dr. Oechsle wird beschlossen, die beiden letzten Nebensätze dieser Bestimmung wegzulassen, die nun folgende Fassung erhält:19

„Die Bestimmung des Stimmführers für die Vollversammlungen des Bundesrats und die Erteilung von Weisungen an diesen.“

Ziffer 9 und 10

Ziffer 9 und 10 bleiben unverändert. Sie lauten:

„9. Meinungsverschiedenheiten in Angelegenheiten, die mehrere Geschäftsbereiche betreffen,

10. Angelegenheiten, die wegen ihrer Bedeutung vor den Ministerrat gebracht werden.“

§2

Nach eingehender Aussprache wird §2 (Teilnahme an den Sitzungen) wie folgt formuliert:20

„(1) Die Staatsregierung berät und entscheidet in Sitzungen des Ministerrats.

(2) Die Mitglieder der Staatsregierung sind zur Teilnahme an den Sitzungen des Ministerrats verpflichtet.

(3) An den Sitzungen des Ministerrats nehmen teil der Leiter der Staatskanzlei, der Leiter des Presse- und Informationsamtes der Staatskanzlei sowie der Beamte der Staatskanzlei, der die Niederschrift anzufertigen hat.

Der Ministerrat kann anders beschließen.

(4) Der Ministerpräsident kann die Teilnahme anderer Personen anordnen, insbesondere, wenn ihm dies für die Sachbehandlung eines Gegenstandes oder für die Vorbereitung der Unterrichtung der Öffentlichkeit wünschenswert erscheint oder wenn ein mündliches Gutachten erstattet werden soll.“

§§3, 4, 5, 6, 7.

Die §§3 bis 7 werden in der vorliegenden Form gebilligt.21

Sie lauten wie folgt:

„§3

Anberaumung der Sitzungen

(1) Die Sitzungen des Ministerrats werden vom Ministerpräsidenten anberaumt. Sie finden regelmäßig jede Woche statt.

(2) Auf Verlangen eines Drittels der Mitglieder der Staatsregierung muß eine Sitzung des Ministerrats anberaumt werden.

§4 Tagesordnung

(1) Der Ministerpräsident setzt die Tagesordnung der Sitzung des Ministerrats fest.

(2) Jedes Mitglied der Staatsregierung kann Anträge für die Tagesordnung stellen. Sie sind der Staatskanzlei spätestens drei Tage vor der Sitzung mitzuteilen.

(3) Der Ministerpräsident kann die Aufnahme eines Gegenstandes in die Tagesordnung ablehnen, wenn ihm dieser noch nicht genügend vorbereitet erscheint.

(4) Die Gegenstände der Tagesordnung des Ministerrats sind den Mitgliedern der Staatsregierung möglichst drei Tage vor der Sitzung bekanntzugeben.

§5

Vorsitz

Den Vorsitz im Ministerrat führt der Ministerpräsident.

§6

Beschlußfähigkeit, Abstimmung

(1) Der Ministerrat ist beschlußfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder der Staatsregierung anwesend ist.

(2) Kein Mitglied darf sich der Stimme enthalten.

(3) Mehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Ministerpräsidenten.

(4) Die Staatssekretäre sind in den Sitzungen des Ministerrats gleichberechtigt mit den Staatsministern.

§7

Niederschrift

(1) Über jede Sitzung des Ministerrats wird eine Niederschrift angefertigt. Sie muß die vom Ministerrat gefaßten Beschlüsse enthalten und soll den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen wiedergeben.

(2) Mit der Aufnahme der Niederschriften des Ministerrats beauftragt der Ministerpräsident einen höheren Beamten der Staatskanzlei oder einen Stellvertreter.

(3) Die Niederschriften werden vom Ministerpräsidenten, dem Leiter der Staatskanzlei und dem die Niederschrift fertigenden Beamten unterzeichnet.

(4) Jedem Mitglied der Staatsregierung ist ein Abdruck der Niederschriften zu übermitteln,

(5) Einwendungen gegen den Inhalt einer Niederschrift sind binnen einer Woche nach Zugang der Staatskanzlei mitzuteilen. Über Einwendungen entscheidet der Ministerpräsident.“22

II. Personalangelegenheiten

Der Ministerrat beschließt,

1. den Ministerialrat in der Bayer. Staatskanzlei, Dr. Fritz Baer zum Ministerialdirigenten,

2. den Ministerialrat Dr. Peter Erber,23 Generalsekretär des Landespersonalamts, gleichfalls zum Ministerialdirigenten und

3. den Regierungsdirektor in der Bayer. Staatskanzlei,

Dr. Philipp Frhr. v. Brand zum Ministerialrat zu ernennen.24

III. Vertretung der Bayerischen Staatsregierung vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof

a) Auf Vorschlag des Bayer. Staatsministeriums des Innern wird beschlossen, Ministerialrat Dr. Fellner25 als Vertreter der Bayerischen Staatsregierung vor dem Verfassungsgerichtshof in der Verhandlung über den Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes zur Freimachung und Vermietung zweckentfremdeten Beherbergungsraumes vom 22.11.195026 zu bestellen.

b) Auf Vorschlag des Staatsministeriums für Wirtschaft wird beschlossen, Regierungsrat Dr. Heigl27 zur Vertretung in der Verhandlung über den Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der 2. Verordnung zur Anderung der Verordnung zur Durchführung des §33, Buchstabe d der Gewerbeordnung vom 24. 6. 1949 vor dem Verfassungsgerichtshof zu bestellen.

IV. Ausübung der Jagd durch die Alliierten28

Staatsminister Dr. Schlögl nimmt Bezug auf die Besprechung dieses Punktes in der Kabinettssitzung am heutigen Vormittag und stellt fest, daß bisher in Bonn nur Besprechungen zwischen Sachverständigen stattgefunden hätten. Irgendeine Festlegung seitens des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bezüglich der Jagdausübung durch Alliierte sei nicht erfolgt. Nachdem nun der amerikanische Flohe Kommissar, Mr. McCloy,29 an die Ministerpräsidenten der Länder der amerikanisch besetzten Zone herangetreten sei, habe er sich für verpflichtet gehalten, das Kabinett über die bisherigen Besprechungen zu informieren.

Im übrigen werde es wahrscheinlich auch wegen der Fischerei bald zu entsprechenden Verhandlungen kommen, in keiner Weise seien aber bisher irgendwelche Zugeständnisse gemacht worden.

Staatssekretär Dr. Nerreter hält es für bedenklich, daß in solchen Fällen zunächst Sachverständige zusammenkämen, da diese dann Vorschläge machen würden, welche die politische Entscheidung doch in gewisser Weise vorbelasten könnten. Ministerpräsident Dr. Ehard wiederholt seine Erklärung von Dienstag vormittag, daß in der Frage der Jagdausübung in den Staatswaldungen den amerikanischen Wünschen nicht entsprochen30 werden könne.31

V. Polizeiorganisationsgesetz32

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, daß in dem dem Landtag zugeleiteten Entwurf des Polizeiorganisationsgesetzes die Paßnachschau auf den Flughäfen noch als dem Lande übertragene Aufgabe enthalten sei,33 obwohl zwischenzeitlich die Zuständigkeit des Bundesgrenzschutzes für diese Aufgabe begründet worden sei. Er halte es aber nicht für notwendig, daß man den dem Landtag zugeleiteten Entwurf noch nachträglich ändere, das könne dann im Landtag selbst geschehen.

Der Ministerrat pflichtet dieser Auffassung des Herrn Stv. Ministerpräsidenten zu und beschließt, den Gesetzentwurf nicht zu ändern.34

[VI.] Personalverhältnisse bei der Chefdienststelle Mittelfranken der Landpolizei35

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erinnert an die im vergangenen Jahr in der mittelfränkischen Presse erhobenen Beschuldigungen gegen die Chefdienststelle Mittelfranken der Landpolizei36 und insbesondere den dort beschäftigten Polizeirat Weisel.37 Die Ermittlungen hätten ergeben, daß die Vorwürfe teilweise berechtigt gewesen seien; Weisel sei inzwischen an eine Stelle versetzt worden, wo er keine Untergebenen mehr habe.38 Auch sei sichergestellt, daß künftig die Beurteilung der Beamten der Landpolizei nicht mehr nur nach der Zahl der von ihnen erhobenen Anzeigen, sondern nach der Stichhaltigkeit der Anzeigen und der Schwere der strafbaren Handlungen beurteilt werde.

Der Ministerrat erklärt sich mit diesen Feststellungen einverstanden.

[VII.] Dienstwohngebäude des Regierungspräsidenten in Augsburg39

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, sein Ministerium beabsichtige, das für den Regierungspräsidenten von Augsburg40 errichtete Dienstwohngebäude nicht als Dienstwohnung, sondern als staatseigenes Wohngebäude zu vermieten. Die Folge davon werde sein, daß der Mietzins nicht an Hand des Wohnungsgeldzuschusses des Regierungspräsidenten, sondern nach den allgemein üblichen Grundsätzen ermittelt werde. Der Mietzins werde dann allerdings wesentlich höher sein. Wolle Regierungspräsident Martini den erhöhten Mietzins nicht zahlen, so werde das Haus frei vermietet werden. Die Angelegenheit werde gegenwärtig im Finanzministerium bearbeitet.

Staatsminister Zietsch sichert zu, daß er die Sache persönlich überprüfen werde.

Der Ministerrat erklärt sich mit dieser Sachbehandlung einverstanden.

[VIII.] Unterbringung der Assessoren aus der Staatsprüfung für den höheren Verwaltungsdienst 1951

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner ersucht die Staatsministerien der Finanzen und für Arbeit und soziale Fürsorge, je vier Assessoren der Verwaltungsprüfung 1951 in ihren Bereich zu übernehmen. Das Innenministerium sei nicht in der Lage, alle Assessoren unterzubringen. Z. Zt. seien noch 14 nicht untergebracht. Bei diesen handle es sich allerdings nicht um diejenigen mit den besten Prüfungsergebnissen.

Die Staatsminister Zietsch und Dr. Oechsle erklären sich zu einer Prüfung der Möglichkeit der Übernahme bereit.

[IX.] Jägerkaserne Eichstätt41

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner fährt fort, zwei in der Jägerkaserne in Eichstätt untergebrachte Betriebe müssten verlagert worden, weil die Kasernen der Bereitschaftspolizei zur Verfügung gestellt würden. Es frage sich nun, ob die Justizverwaltung das Landgerichtsgefängnis in Eichstätt dafür frei machen könne.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths fügt hinzu, es handle sich um gut eingeführte Betriebe, die unbedingt neue Räume erhalten müßten; das Landgerichtsgefängnis sei in jeder Weise geeignet.

Staatssekretär Dr. Koch erwidert, so viel er wisse, beabsichtige der Herr Justizminister, dieses Gefängnis zu einer Art Spezialhaftanstalt für Alterssexualverbrecher einzurichten. Vielleicht könne aber doch ein Ausweg gefunden werden.

Es wird vereinbart, daß Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner und Staatssekretär Dr. Guthsmuths mit dem Herrn Staatsminister der Justiz die Angelegenheit besprechen.

[X.] Technisches Hilfswerk42

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß der Bund ein technisches Hilfswerk auf Bundesebene einrichten und damit in die Zuständigkeit der Länder eingreifen wolle.43

Wie jetzt bekannt werde, seien bereits Landes- und Bezirksstellen gegründet worden, die dem Bundesinnenministerium unterstünden. Er habe, vorbehaltlich der Zustimmung des Ministerrats, angeordnet, sich mit allen Mitteln dagegen zu verwahren, da Bayern die Verfügung über den Aufbau dieser Einrichtung selbst in der Hand behalten müsse; auch die Gewerkschaften sollten wohl eingeschaltet werden.44

Staatsminister Dr. Oechsle bemerkt, die Gewerkschaften hätten diesen Plan bereits abgelehnt, neue Verhandlungen seien aber in Aussicht genommen.

Der Ministerrat billigt den bisher vom Herrn Staatsminister des Innern eingenommenen Standpunkt.45

[XI.] Mieterhöhung46

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, Nordrhein-Westfalen schlage eine Mieterhöhung von 10% vor, wozu noch eine Wohnungsbauabgabe von 15 bzw. 5% treten solle.47 Der Ministerrat habe sich schon früher dahin festgelegt, daß einer Erhöhung nur zugestimmt werden könne, wenn gleichzeitig Mittel für den Wohnungsbau anfielen.

Der Ministerrat beschließt, dem Vorschlag von Nordrhein-Westfalen grundsätzlich beizupflichten, die Frage über den Prozentsatz der Erhöhung aber noch offen zu lassen.48

[XII.] Beflaggung am 1. Mai

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, die Bayerische Staatskanzlei habe in den Bayer. Staatsanzeiger vom 19.4.1952 eine Bekanntmachung über die Beflaggung am 1. Mai eingesetzt, damit alle nachgeordneten Behörden, sowie die Gemeinden rechtzeitig verständigt werden könnten. Er bitte um das Einverständnis des Ministerrats.

Der Ministerrat erklärt sich mit dem Inhalt der Bekanntmachung einverstanden.49

[XIII.] Bayerische Jugendaktion 195250

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, nachdem der Ministerrat in einer der letzten Sitzungen beschlossen habe, sich an der Bayerischen Jugendaktion 1952 zu beteiligen und im Kuratorium durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus vertreten zu lassen, sei man nunmehr an ihn herangetreten, das Protektorat zu übernehmen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, er habe mit den maßgebenden Herren der Bayer. Jugendaktion, die sich aus der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, dem Bayerischen Jugendring und der norwegischen Europahilfe zusammensetze, eingehend gesprochen und könne deshalb dem Herrn Ministerpräsidenten durchaus empfehlen, das Protektorat zu übernehmen.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß er also den ihm vorgelegten Wunsch erfüllen werde.51

[XIV.] Bekanntmachung über die Unterbringung von älteren Angestellten in der öffentlichen Verwaltung52

Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert daran, daß in einer der letzten Kabinettssitzungen bereits grundsätzlich beschlossen worden sei, einen Aufruf über die Unterbringung von älteren Angestellten in der öffentlichen Verwaltung zu erlassen. Der Entwurf des Finanzministeriums liege jetzt vor; er schlage lediglich zwei Änderungen vor und zwar sei es wohl besser, statt „Entschließung“ „Bekanntmachung“ zu sagen und diese wie folgt beginnen zu lassen:

„Die Dienststellen des Bayerischen Staates werden angewiesen ...“

Der Ministerrat beschließt, die Bekanntmachung in dieser Form zu erlassen.53

[XV.] Etatreden der Ressortminister

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, von einigen Ministerien sei der Wunsch laut geworden, daß bei dem demnächst im Landtag zu behandelnden Überholungshaushalt von Etatreden der Ressortminister abgesehen werden solle.

Auch Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner hält es für zweckmäßig, keine neue Etatrede zu halten, nachdem der Überholungshaushalt ja völlig dem letzten verabschiedeten Haushalt entspreche.

Staatsminister Zietsch meint dagegen, die einzelnen Ressortminister sollten doch, wenn auch nur kurz, zu ihren neuen Etats sprechen.

Die Frage bleibt vorerst noch offen.

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Fdans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Ministerialrat
Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Karl Schwend
Ministerialdirektor