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Nr. 97[Außerordentliche] MinisterratssitzungMittwoch, 7. Mai 1952 Beginn: 18 Uhr 15 Ende: 21 Uhr 15
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Dr. Müller, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirektor Dr. Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialdirigent Traßl1 (Finanzministerium), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium).

Tagesordnung:

I. 8%ige Schatzanweisungen des Freistaates Bayern. II. Auerbach-Prozeß.

I. 8%ige Schatzanweisungen des Freistaates Bayern2

Staatsminister Zietschersucht, Herrn Ministerialdirigenten Dr. Traßl zuzulassen.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.

Staatsminister Zietscherinnert daran, wie er in seiner Haushaltsrede ganz bewußt die finanzielle Lage des bayerischen Staates dargestellt habe, die Situation sei nach wie vor sehr ernst.3 Gerade für die Finanzierung des außerordentlichen Haushalts sei eine Anleihe dringend notwendig.4 Es sei zwar gelungen, die Mittel für den ao. Haushalt im Rechnungsjahr 1949 aufzubringen, aber nur durch ein Darlehen der Staatsbank von 100 Millionen DM mit einer Laufzeit von einem Jahr.5 Im Rechnungsjahr 1950 seien im Haushalt 164 Millionen DM ungedeckt gewesen, die zwangsläufig geleistet oder übertragen werden mußten. Nachträglich habe sich nur eine Deckung für 20 Millionen DM ergeben. Was das Rechnungsjahr 1951 betreffe, so seien am Ende unter Anrechnung der früheren Fehlbeträge noch rund 454 Millionen DM ungedeckt gewesen. Als Ersatzdeckung könne der Überschuß des ordentlichen Haushalts 1951 in Höhe von 80 Millionen DM herangezogen werden, so daß ein endgültiger Fehlbetrag von rund 375 Millionen DM verbleibe.

Davon entfallen auf die restliche Fehlbetragsdeckung rund 227 Millionen DM, auf die im Rechnungsjahr 1951 neu veranschlagten Ausgaben rund 147 Millionen DM, für die nachträglich Deckung geschaffen werden müsse, so daß ein Anleihebedarf von 147 Millionen DM bestehe. Wenn diese Mittel im Anleiheweg nicht aufkämen, müßten alle aus 1951 noch bestehenden Aufgaben gestrichen werden, die er im einzelnen aufzählen wolle.

Für das laufende Rechnungsjahr 1952 sei der außerordentliche Haushalt noch nicht aufgestellt; ob die vorgesehenen 110 Millionen DM aufgewendet werden könnten, hänge von der Entscheidung über die 40% der Einkommen- und Körperschaftsteuer ab.6 Jedenfalls sei für außerordentliche Ausgaben bisher überhaupt keine Deckung vorhanden. Dabei beliefen sich die Anforderungen des Innenministeriums auf 9,7, des Wirtschaftsministeriums auf 0,18, des Landwirtschaftsministeriums auf 23, des Arbeitsministeriums auf 18, des Verkehrsministeriums auf 4, des staatlichen Hochbaues insgesamt auf 537 ferner für sonstige Zwecke auf 28 Millionen DM. Mit anderen noch dazu kommenden Aufgaben handle es sich insgesamt um 236 Millionen DM. Zusammenfassend könne er feststellen, daß der jetzige Anleihebedarf zusammen mit früheren Anforderungen 350 Millionen DM betrage, darin seien aber die Fehlbeträge von 1949 und 1950 nicht enthalten.

Staatsminister Zietschfährt fort, er wolle nun einen Überblick über den Gang der bisherigen Verhandlungen geben:8

Schon seit 1949 versuche das Finanzministerium, die Landeszentralbank-Anteile in Höhe von 50 Millionen DM zu verkaufen, was trotz aller Bemühungen nicht gelungen sei; dieser Betrag sei also im Haushalt nur nominell enthalten. Wie schon erwähnt, sei es allerdings gelungen, ein Darlehen der Bayer. Staatsbank zu 100 Millionen DM hereinzunehmen, das durch Schatzwechsel gedeckt worden sei. Nachdem alle Bemühungen für eine Umwandlung in eine mittel- oder langfristige Anleihe gescheitert seien, sei dieses Darlehen im Laufe der Rechnungsjahre 1950 und 1951 zurückbezahlt worden. Der Landeszentralbank und der Bayer. Staatsbank sei es bekannt gewesen, daß der Staat unbedingt auf die Umwandlung angewiesen sei, trotzdem sei nichts geschehen, diesem Wunsch Rechnung zu tragen.

Im Jahre 1951 konnte lediglich das Ergebnis erzielt werden, daß der Staat unverzinsliche Schatzanweisungen in Höhe von 60 Millionen DM begeben habe. Sie hätten aber in Höhe von 24 Millionen DM eine Laufzeit von nur 1/2 Jahr, in Höhe von 36 [Millionen] von einem Jahr gehabt und seien deshalb, falls nicht eine Prolongation möglich sei, am 17. Juni und 17. Dezember 1952 zur Rückzahlung fällig. Der Erfolg sei überraschenderweise größer gewesen, als man ursprünglich gedacht habe. So sei es z.B. gelungen, auf Grund seiner persönlichen Bemühungen in Nordrhein-Westfalen einen größeren Betrag unterzubringen. Was die Landeszentralbank betreffe, so habe diese aber keinesfalls in der erwarteten Form ihr Versprechen eingelöst.

Auch die Steuergutscheinsaktion, die seit 1949 vorbereitet gewesen sei, sei ja ein Jahr lang am Widerstand der Landeszentralbank gescheitert.9 Auch die Staatsbank habe die Pflege des Kurses der Steuergutscheine zunächst versäumt. Die günstige Entwicklung dieser Papiere habe sich trotz des Widerstands der Landeszentralbank und der mangelnden Unterstützung durch die Staatsbank durchgesetzt.

Im Herbst 1951 seien dann Verhandlungen mit dem Ziel eingeleitet worden, 6 1/2%ige Schatzanweisungen mit einer Laufzeit von 2–6 Jahren unterzubringen. Die Bedingungen seien aber so ungünstig gewesen, daß man schließlich die Bemühungen in dieser Richtung eingestellt habe. Er verweise hierbei auf Seite 2) seiner Note vom 5. Mai.10 Auch bei den Verhandlungen hinsichtlich der 40 Millionen DM für die Wiedergutmachung sei kein Ergebnis erzielt worden.11 Das Finanzministerium sei sich nun über folgendes klar geworden:

1. Eine Anleihe müsse in einer Form aufgenommen werden, die das Finanzministerium unabhängig vom Zentralbanksystem mache;

2. Die Staatsbank könne nicht eingeschaltet werden, weil sie zu unbeweglich sei;

3. Es müsse versucht werden, außerbayerische Geldgeber zu finden.

Aus diesen Gründen sei das Finanzministerium auch dem plötzlich im April auftauchenden Angebot der Bayer. Hypotheken- und Wechselbank näher getreten. Er betone nochmals, daß der bayerische Staat in dauernden Kassenschwierigkeiten sei und den Kassenkredit der Staatsbank ununterbrochen in Anspruch nehmen müsse. Wiederholt seien Zahlungsaufträge der staatlichen Kassen an die Bank nicht ausgeführt worden, weil die Kreditgrenze überschritten gewesen sei, ein Umstand, der dem Ansehen des Staates sehr abträglich sei.

Staatssekretär Dr. Ringelmannerklärt, die B.H. & W.B. sei von sich aus an das Finanzministerium herangetreten, mit dem Angebot, daß die sie Schatzanweisungen übernehme, unter der Voraussetzung, daß ihr die erste Ausgabe übertragen werde. Die Verhandlungen seien davon ausgegangen, daß der Staat den Gegenwert in 100% erhalten müsse, man habe es deshalb auch abgelehnt, unter 100% entgegenzunehmen, weil man die Anleihe nicht von vornherein mit einem Disagio habe belasten wollen.

Bei den Verhandlungen über die Höhe des Betrags habe die Bank 200 Millionen DM als möglich und aussichtsreich in Aussicht gestellt. Dabei habe sie darauf hingewiesen, daß sie nicht den bayerischen Kapitalmarkt in Anspruch nehmen werde, sondern in der Lage sei, die Anleihe außerhalb Bayerns unterzubringen.

Das Bayer. Finanzministerium habe darauf besonderes Gewicht gelegt, da es eine Kreditbeeinträchtigung der bayerischen Wirtschaft habe vermeiden wollen. Eine gewisse Rolle habe auch die Frage der Lombardfähigkeit gespielt. Man habe aber davon abgesehen, weil es sich als unmöglich herausgestellt habe, dabei die Mitwirkung der Bank Deutscher Länder zu erreichen. Daraufhin sei durch die Möglichkeit der Kündigung von Gläubigerseite her die Lombardfähigkeit der Schatzanweisungen ersetzt worden, so daß eine Hilfestellung durch das Zentralbanksystem nicht mehr notwendig sei. Man könne natürlich einwenden, daß diese Schatzanweisungen im Hinblick auf die Kündigungsmöglichkeit auf den Staat zurückkommen könnten, man müsse aber auch berücksichtigen, daß eine Bestimmung vorgesehen sei, wonach sofort ein Tilgungsfonds in Höhe von 20% eingerichtet werden müsse, so daß die Möglichkeit bestehe, Rückflüsse aufzufangen. Die Hypothekenbank sei übrigens bereit, auch die anderen Banken in diese Sache einzuschalten. Die Kündigungsmöglichkeit sei geeignet, die Bedenken der Geldgeber zu überwinden. Gerade dieser Punkt spiele für die Hergabe der Mittel eine besondere Rolle.

Selbstverständlich habe man günstige Bedingungen einräumen müssen, wenn ein durchschlagender Erfolg erzielt werden sollte. Die Gefahr eines vorzeitigen Rückflusses werde auch von der Hypothekenbank nicht als besonders groß erachtet, vor allem wegen der günstigen Anleihebedingungen, die darin lägen, daß der Rückzahlungsbetrag ansteige. Abgesehen von der begreiflichen oder unvermeidlichen Verstimmung der Staatsbank und der übrigen Kreditinstitute, die man nicht habe beteiligen können, bezögen sich die Bedenken in erster Linie auf die Höhe der Verzinsung von 8,15 bis 9,10%. Dazu müsse er aber sagen, daß die Diskussion über die Erhöhung des Kapital-Marktzinses seit Monaten im Gang sei und noch weiter gehen werde. Das Finanzministerium sei sich darüber klar, daß ein Rentenzins von 5% nicht mehr lange gehalten werden könne. Die Pressestimmen zur bayerischen Emission seien nach dieser Richtung hin durchaus zustimmend, sie gingen dahin, daß einmal mit einer Verzinsung von 8% der Anfang gemacht werden müsse, da sonst der Kapitalmarkt nicht in Bewegung gesetzt werden könne.12Er glaube, daß auch ohne den bayerischen Schritt demnächst Anleihen mit ähnlichem Charakter aufgelegt würden.

Der Einwand, daß das Finanzministerium hier vollendete Tatsachen geschaffen habe, sei vielleicht begründet, andererseits müsse man bezweifeln, ob tatsächlich ein Bundesgesetz, das das Zinsniveau neu regle, im Bundesrat auch wirklich angenommen werde.

Ein weiterer Einwand gehe dahin, daß jetzt der Wirtschaft die Aufnahme billiger Kredite unmöglich gemacht werde. Dazu sei aber zu sagen, daß der Kontokorrentkredit über 10% liege und die Privatwirtschaft noch höhere Sätze zahle. Der Hypothekenkredit für den sozialen Wohnungsbau, für den derartige Sätze gezahlt worden müßten, wäre zum Erliegen gekommen, wenn nicht der Staat eingegriffen hätte. Er verkenne allerdings nicht, daß immerhin ein gewisser Sturm der Entrüstung durch die Privatwirtschaft gehen werde, die erkläre, daß ihr der Staat den Kredit verderbe. Dieser sei aber in der Tat bereits verdorben, da zweifellos die Wirtschaft unter zu hohen Zinsen leide. Ein Hauptgrund dafür sei, daß die Banken viel zu wenig Unternehmungsgeist hätten und nur Geschäfte mit großen Sicherheiten und großen Gewinnen machen wollten. Es sei richtig, daß sich die Gesamtkosten für die Anleihe auf etwa 10% oder etwas darüber beliefen. Über die Bedingungen, die die Hypothekenbank in ihrer Veröffentlichung bekanntgegeben habe, hinauskönne man nicht mehr sagen. Er weise nur darauf hin, daß versucht worden sei, die Stückelung so zu legen, daß auch kleinere Beträge zum Zug kommen könnten. Das Finanzministerium habe auch festgesetzt, daß sofort mit der Bildung des Tilgungsfonds begonnen werde; auch auf die übrigen Bedingungen dürfe er noch aufmerksam machen.

Es treffe zu, daß es bisher üblich gewesen sei, derartige Anleihen durch ein Bankenkonsortium herauszugeben, und zwar unter der Federführung der Bayer. Staatsbank. Zwei Gründe seien maßgebend gewesen, daß man davon bewußt abgewichen sei:

Einmal müsse das Geld von außerhalb Bayern hereingeholt werden, dazu müsse man sich Persönlichkeiten bedienen, die die Staatsbank nicht einsetzen könne; diese könne auch nicht selbst Geld außerhalb Bayerns ankaufen. Schon bei früheren Besprechungen mit den Präsidenten Dr. Grasmann13 und von Hellingrath14 habe sich herausgestellt, daß von dieser Seite wegen der bestehenden Bedenken nichts zu erwarten gewesen sei. Die Frage, ein Bankenkonsortium einzuschalten, sei auch erörtert15 worden, hier habe aber nur ein Betrag von 30 bis 50 Millionen DM auf ein Jahr in Aussicht gestellt werden können. Auf der anderen Seite habe die B.H. & W.B. die feste Überzeugung ausgedrückt, daß sie die Gelder beibringen werde, in den letzten Tagen sei jetzt mit Landeszentralbank und Staatsbank gesprochen worden, deren Präsidenten hätten im Gegensatz zu den jetzt tatsächlich erfolgten Zeichnungen wenig optimistisch geurteilt.

Der B.H. & W.B. sei ein Limit bis 200 Millionen DM gesetzt worden, es bestehe aber jederzeit die Möglichkeit, aufzuhören. Die Bank habe auch keine Monopolstellung, sie habe ausdrücklich darauf verzichtet, nachdem das Finanzministerium das abgelehnt habe. Der Staat habe sich zwar16 verpflichten müssen, keine weiteren Anleihen aufzunehmen, er sei aber ab Januar 1953 von dieser Verpflichtung befreit.

Das Ergebnis bis heute belaufe sich auf rund 60 Millionen DM, also in einem Zeitraum von zwei bis drei Tagen. Auf seine Frage, ob darin auch schon das Ergebnis von Verhandlungen stecke, habe die B.H. & W.B. erklärt, das sei nicht der Fall, größere Beträge würden noch kommen. In der Öffentlichkeit sei bereits erklärt worden, die Anleihe werde heute Abend noch abgestoppt werden. Diese Mitteilung, die vor allem auf die Opposition der Vereinsbank zurückgehe, könne man aber nicht bestehen lassen. Allein aus Gegenden außerhalb Bayerns seien 42 Millionen DM gezeichnet worden, die Anleihe sei also ein bedeutender Erfolg. Die Kapitalkraft, die Bayern jetzt erhalte, stärke seine Stellung gegenüber dem Bund. Allerdings gebe er zu, daß noch Schwierigkeiten verschiedenster Art kommen könnten. Er glaube auch, daß dem bayerischen Beispiel eine Reihe von anderen Ländern nachfolgen würde. Damit sei aber keine Gefahr verbunden, jedenfalls aber sei jetzt das möglich, was vorher nicht möglich gewesen sei, nämlich die Versprechungen im außerordentlichen Haushalt zu erfüllen.

Eine Reihe von wichtigen Aufgaben könnten jetzt ausgeführt werden, das Geld komme also wieder der bayerischen Wirtschaft zugute. Schließlich wolle er noch erwähnen, daß Herr Präsident Dr. Grasmann zugesagt habe, eine neue Auflage von 6 ½%igen Schatzanweisungen sei möglich, aber nur kurzfristig, wobei es noch unsicher sei, ob dieser Betrag überhaupt hereinzubringen sei.17

Staatsminister Dr. Seidelerkundigt sich, was die Hypothekenbank erhalte und ob sich der Staat verpflichtet habe, Pfandbriefe hereinzunehmen.

Staatssekretär Dr. Ringelmannerwidert, eine derartige Übernahmeverpflichtung bestehe nicht.

Ministerialdirigent Dr. Traßlberichtet, die B.H. & W.B. bekomme eine einmalige Bonifikation von 0,3%, also eine Million. Ferner erhalte sie für die ersten 40 Millionen 0,8%, für die weiteren 40 Millionen 0,9%, dann 1%, 1,1% und 1,2%. Im Jahresdurchschnitt also 1% = 2 Millionen DM im Jahr. Der Gesamtbetrag, den die Bank erhalte, belaufe sich also in 6 Jahren auf 12 Millionen, wozu noch die Bonifikation von einer Million komme.18

Ministerpräsident Dr. Ehardstellt fest, daß die Staatsregierung in eine sehr unangenehme Situation dadurch gekommen sei, weil sie selbst völlig überrascht worden sei. Kein Mitglied des Kabinetts und auch er selbst nicht hätten von dieser Aktion irgendetwas gewußt. Das Gebaren der Hypothekenbank gefalle ihm ganz und gar nicht. Wenn diese Bank ein Geschäft mache, das außerhalb ihres Aufgabenbereichs liege und darauf bedacht sei, daß dies streng geheim bleibe, so sei das seiner Meinung nach bedenklich. Wenn es richtig sei, daß sie sogar vorgeprellt sei und vor dem vereinbarten Termin die ganze Sache veröffentlicht habe, so glaube er nicht, daß hier altruistische Gründe maßgebend gewesen seien. Er selbst bekomme jetzt dauernd Proteste von allen möglichen Seiten, von den Banken, dem Land Nordrhein-Westfalen usw.,19 auch der Herr Bundesfinanzminister habe ihn schon angerufen. Jedenfalls bleibe die Tatsache bestehen, daß eine Bank durch ein geheimes Abkommen mit dem Finanzministerium diese Anleihe auflege und daß Bayern als erstes Land mit einer Zinserhöhung vorgegangen sei. Damit werde sich Bayern zu dem gesamten Kapitalmarkt in schärfsten Widerspruch setzen, große Schwierigkeiten bekommen und eine unliebsame öffentliche Diskussion auslösen. Er sei auch überzeugt, daß die Reaktion des Bundes nicht auf sich warten lasse und in Zukunft jede Emission von einer Genehmigung der Bundesregierung oder des Bundesfinanzministeriums abhängig gemacht werde. Sehr zu überlegen sei auch, ob nicht andere Emissionen, die in Zukunft herausgegeben würden, steuerlich begünstigt, die bayerische aber ausdrücklich ausgenommen werde.

Staatsminister Dr. Seidel bestätigt, daß in dem vorliegenden Entwurf des Bundesfinanzministeriums20 Länderanleihen steuerfrei bleiben sollten, er glaube aber auch, daß davon die bayerische Anleihe ausgenommen werde.21

Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, auch er sei dieser Überzeugung und müsse fragen, was dann geschehen werde. Sehr zu befürchten sei auch, daß kurzfristige Anlagen jederzeit zurückgezogen würden, wo es der Geldgeber in der Hand habe. Wenn tatsächlich aus irgendwelchen Gründen ein plötzlicher Rückfluß auftrete, werde der bayerische Staat in eine sehr schwierige Situation kommen. Man müsse sich klar sein, daß unter Umständen ein einmaliger Erfolg mit einem sehr großen Risiko erkauft sei, ganz abgesehen davon, daß ihm die Art und Weise, wie diese Anleihe zustande gekommen sei, keineswegs gefalle. Selbstverständlich wisse er genau, in welchen Schwierigkeiten das Finanzministerium sei und Landeszentralbank und Staatsbank nicht immer bereit seien, sofort Hilfe zu schaffen; daß sie aber überhaupt nicht geholfen hätten, höre er heute zum erstenmal, denn immerhin stehe fest, daß das Finanzministerium von den Krediten dieser Banken große Vorteile gehabt habe.

Wichtig für die heutige Entschließung des Ministerrats sei die Tatsache, daß jederzeit noch abgestoppt werden könne.

Es könne aber eine solche Aufregung entstehen, daß das Kabinett unter Druck komme und nicht mehr frei handeln könne. Man müsse sich überlegen, ob die Vorteile, die herauskommen könnten, so außerordentlich groß seien, daß man andere Schwierigkeiten in Kauf nehmen könne, die vom Bund, von Ländern, von Banken und von der Wirtschaft zu erwarten seien. Vielleicht sei es doch möglich, dem Angebot der Staatsbank und Landeszentralbank näher zu treten.22

Heute Nachmittag sei Herr Direktor Biber23 von der Bayer. Vereinsbank im Auftrag der anderen Banken bei ihm gewesen.24 Er habe unter anderem berichtet, Ministerialrat Dr. Barbarino25 habe erklärt, das Finanzministerium komme mit etwas Besonderem heraus. Die Banken hätten auf die endgültige Bekanntgabe gewartet, in der Zwischenzeit aber nichts mehr gehört, bis jetzt plötzlich diese Überraschung eingetreten sei. Das Kabinett müsse sich überlegen, ob es jetzt etwas decken könne oder müsse, von dem es vorher nicht das geringste gewußt habe, das sei wohl die entscheidende Frage. Überall werde darauf gewartet, welcher Entschluß in der heutigen Sitzung gefaßt werde, dabei müsse aber genau abgewogen werden, was zweckmäßig, notwendig oder schädlich sei. Er persönlich glaube nicht, daß die Vorteile in der Tat so groß wie geschildert seien.

Staatsminister Dr. Seidel stellt fest, daß er die ganze Sache sehr genau überlegt habe, weil er die schwierige Situation des Finanzministeriums kenne. Eine kurzfristige Anleihe mit einem Zinsfuß von 9,10% aufzulegen, sei leicht. Wenn der Gläubiger gebunden sei und es sich um eine langfristige Anleihe mit einem Zinssatz von 8% handle, könne man vielleicht der Meinung sein, daß die B.H. & W.B. einen gewissen Mut mit dieser Aktion aufgebracht habe. Der bayerische Staat könne sich aber nicht erlauben, etwas zu tun, was der private Geschäftsmann nicht tun würde. Im jetzigen Zeitpunkt hätte das Finanzministerium kein Bankenkonsortium zusammengebracht, das gerade jetzt aus der Reihe getanzt wäre und eine solche Anleihe aufgelegt hätte.

Der Entwurf des Bundesfinanzministeriums sehe vor, daß Länderanleihen steuerfrei bleiben sollten.26 Die Bestrebungen gingen dahin, eine Lösung zu versuchen, die eine Kombination zwischen einer gewissen Erhöhung des Zinses und steuerlicher Begünstigung darstelle; weil man sich darüber klar sei, daß Belastungen der Wirtschaft mit zu hohen Zinssätzen im jetzigen Zeitpunkt nicht erträglich seien. Man denke auch an einen sogenannten sozialen Pfandbrief. Wenn nun dieser Entwurf Wirklichkeit werde, stehe Bayern einer geschlossenen Phalanx gegenüber, die verlange, daß die bayerische Emission nicht steuerbegünstigt werde. Aller Voraussicht nach würden dann sehr viele Kündigungen auf diese Anleihe kommen.

Seiner Meinung nach könne es sich auch ein Staat wie Bayern einfach nicht erlauben, die ganzen Bestrebungen nach einer generellen Regelung zu sabotieren. Große politische Schwierigkeiten mit dem Bund seien zu erwarten, jedenfalls werde Bayern, falls es etwas verlange, auf hartnäckigen Widerstand stoßen. Gestern habe er schon andere Gesichtspunkte geltend gemacht; dazu habe er heute Nachmittag eine Reihe von Bankleuten bei sich gehabt, die ihm nochmals eine Reihe von Argumenten, die ihn sehr beeindruckt hätten, vorgetragen hätten, besonders was die Auswirkungen auf die Kredite für die Wirtschaft betreffe. Dies habe ihn in der Auffassung bestärkt, daß ein gefährlicher Weg beschritten worden sei. Wenn die Vergütung für die B.H. & W.B. tatsächlich 13 Millionen DM betrage, so könne er nur feststellen, daß das Geld sehr teuer sei und Gemeinden sich das nicht leisten könnten. Er sei der Auffassung, daß das Finanzministerium die B.H.& W.B. sofort anweisen sollte, die Schließung der Zeichnung vorzunehmen.

Staatsminister Zietsch erwidert, Bayern habe bisher keinerlei Verständnis beim Bund und bei den übrigen Ländern gefunden, das Bundesfinanzministerium habe sogar erklärt, wenn Bayern der Erhöhung des Bundesanteils an der Einkommen- und Körperschaftsteuer auf 40% nicht zustimme, werde es seine Zuwendungen nicht weiter ausführen.27 Wenn aus dieser Anleihe Schwierigkeiten entstünden, sei er bereit, die Auseinandersetzungen zu führen. Auch den maßgebenden Persönlichkeiten der Banken seien die Interessen des bayerischen Staates gleichgültig. Ihre Proteste seien zwar verständlich, aber nur ein Ausdruck der Verärgerung über ein entgangenes Geschäft. Den Ausgangspunkt der Überlegungen des Finanzministeriums habe er bereits dargelegt. Natürlich könne schon heute abend abgestoppt werden, das Ergebnis sei dann 60 bis 65 Millionen DM, ein Betrag, der ausreiche, um die 34 Millionen Schatzanweisungen, die am 30.6. fällig seien, aufzufangen und ebenso den Rest dieses Betrages im Dezember 1952. Was den Brief der Präsidenten Dr. Grasmann und von Hellingrath betreffe, die sich darin bereit erklärten, die 60 Millionen zu verlängern und vielleicht diesen Betrag auf 100 bis 120 Millionen zu erhöhen,28 so sei er unter Umständen bereit, darauf einzugehen, wenn beide Herren unter den Bedingungen Ersatz schaffen könnten, die am Ende des vergangenen Jahres vereinbart worden seien.

Ministerpräsident Dr. Ehard wirft ein, daß hier die Bank Deutscher Länder eingeschaltet werden müßte.

Staatsminister Zietsch bestätigt dies, fügt aber hinzu, daß die erwähnten Herren im Dezember 1951 noch nicht so wie jetzt gesprochen hätten. Er betone nochmals, daß ein außerordentlicher Haushaltsplan 1952 mit neu gestellten Aufgaben nicht aufgestellt werden könne. Er enthalte lediglich den Überhang aus 1951 und ergebe einen Anforderungsbetrag von 150 Millionen. Zur Verfügung stünden nur 60 Millionen, wobei zu beachten sei, daß aus den Überhängen von 1951 auch noch Anforderungen bestünden. Unter dieser Voraussetzung könne er die Anleihe unverzüglich abstoppen, das Finanzministerium sei aber dann außerstande, das Programm des ao. Haushalts fortzuführen.

Ministerpräsident Dr. Ehard entgegnet, das Finanzministerium könne doch nicht auf 6 Jahre mit dem ganzen Betrag von 200 Millionen der Anleihe rechnen. Einmal müßten die Vergütung der Hypotheken- und Wechselbank, ferner die zweifellos kommenden Rückflüsse berücksichtigt werden.

Staatsminister Dr. Oechsle führt aus, die vom Herrn Finanzminister angeführten Gründe hätten wohl viel für sich; wenn der Staat ein Geschäftsmann wäre und sich diese Anleihe ausgedacht hätte, wäre nichts dagegen einzuwenden. Ein Staat aber, der zusammen mit der Wirtschaft, dem Bauwesen usw. arbeiten müsse, könne sich das nicht leisten, ganz abgesehen von der politischen Seite der Angelegenheit. Das Geld, das jetzt hereinfließe, müsse seines Erachtens Stockungen verursachen, auch wenn es vielleicht gelungen sei, den grauen Markt zu beanspruchen. Immerhin sei in diesem Fall die Sache nicht ganz so bedenklich. Eines stehe aber fest, daß die anderen Länder aus ernster Besorgnis und Verärgerung heraus Bayern sehr ernste Vorhaltungen machen würden, wie er glaube, schon in der nächsten Sitzung des Bundesrats. Er empfehle deshalb, die Emission möglichst beschleunigt zu schließen.

Ministerpräsident Dr. Ehard wirft folgende Frage auf:

1. soll man die Emission abstoppen?

2. wann soll das geschehen?

3. kann noch ein Versuch gemacht werden, mit anderen Banken zu verhandeln?

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, zunächst zu verhandeln, in der Zwischenzeit laufe die Zeichnung ab und man werde dann wahrscheinlich 200 Millionen haben.

Staatsminister Dr. Seidel erwidert, damit seien die Bedenken nicht ausgeräumt, er stelle deshalb ausdrücklich den Antrag, daß die Zeichnung noch heute abend geschlossen werde.

Staatssekretär Dr. Ringelmann befürchtet, daß daraus Rückwirkungen kommen könnten, die die Kreditwürdigkeit des bayerischen Staates sehr stark beeinträchtigen könnten.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt zu bedenken, daß mit einer bedingungslosen Schließung am heutigen Abend der Staat auch große Nachteile erleiden könne.

Staatsminister Dr. Seidel hält seinen Antrag aufrecht.

Staatsminister Dr. Müller schließt sich Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner an und stellt fest, daß bei einer sofortigen Schließung das Finanzministerium desavouiert sei und in Zukunft kaum mehr selbständige Verhandlungen geführt werden könnten, er sei aber auch dafür, mit den Präsidenten Dr. Grasmann und von Hellingrath zu verhandeln.

Staatsminister Zietsch stellt fest, daß es für ihn keine Prestigefrage sei, sondern eine sachliche Diskussion und er bitte, dies in den Vordergrund der Erwägungen zu stellen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner entgegnet, er habe auch nur einen sachlichen Einwand gebracht, seine Auffassung habe nur mit der Stellung des bayerischen Staates gegenüber den Banken zu tun.

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, daß sich Bundesfinanzminister Schäffer bei der Bank Deutscher Länder für Bayern einsetzen wolle. Sei es möglich, heute noch mit Dr. Grasmann und Herrn von Hellingrath zu verhandeln und deren Angebot innerhalb von 24 Stunden zu klären? Die Banken würfen dem Finanzministerium vor, daß die Aktion heimlich gemacht worden sei und nicht einmal das Kabinett etwas davon gewußt habe.

Staatssekretär Dr. Brenner regt an, die Entscheidung bis morgen mittag zu verschieben, wenn tatsächlich noch verhandelt werden könne.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, daß ein Abstoppen jetzt nichts mehr helfe.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß damit der Ministerrat die Verantwortung übernehme.

Staatsminister Zietsch hält es für möglich, aufzuhören, wenn ein Zeichnungsergebnis von 150 Millionen erreicht sei.

Staatssekretär Dr. Ringelmann gibt zu bedenken, daß das Finanzministerium zur Aufnahme von Mitteln für den ao. Haushalt berechtigt sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, es handle sich hier um eine politische Frage, die das Kabinett angehe; zumindest aber hätte rechtzeitig das Wirtschaftsministerium eingeschaltet werden müssen.

Staatsminister Zietsch verweist auf die Schwierigkeiten in der Bauwirtschaft, wenn der ao. Haushalt nicht finanziert werden könne. Er beantrage deshalb nochmals, die Anleihe weiterlaufen zu lassen, bis ein Betrag von 150 Millionen erreicht sei.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths erkundigt sich, ob im Vertrag mit der Bayer. Hypotheken- und Wechselbank etwas vorgesehen sei für den Fall, daß eine vorzeitige Schließung erfolge? Könne daraus eine Verpflichtung des Staates entstehen? Nachdem die Vergütung der Bank gestaffelt sei, glaube er, daß der Vertrag auf einen normalen Ablauf der Anleihe abgestellt sei.

Staatsminister Dr. Oechsle stimmt dieser Auffassung zu, während Staatsminister Zietsch dies verneint und erklärt, es sei jederzeit möglich, aufzuhören.

Staatsminister Dr. Müller glaubt, die Bank ihrerseits könne abstoppen, seiner Meinung nach sei aber der Staat nicht in der Lage, die Schließung ohne angemessene Frist festzusetzen.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt ebenfalls, es müsse Klarheit darüber bestehen, ob der Vertrag so auszulegen sei, daß vom Finanzministerium jederzeit der Schluß des Verkaufs verlangt werden könne, ohne daß ein Schadensersatzanspruch bestehe.

Staatsminister Dr. Oechsle betont, daß eine Abmachung im Innenverhältnis wohl nicht herangezogen worden könne.

Staatssekretär Dr. Ringelmann wirft ein, das Finanzministerium habe erklärt, daß jederzeit der Bank gesagt werden könne, es sei nun genug und die Zeichnung habe aufzuhören. Deshalb sei auch eine einmalige Vergütung von 1 Million festgesetzt worden.

Staatssekretär Dr. Koch fragt an, ob ein Vertrag geschlossen worden sei, in dem schriftlich festgelegt werde, wie in einem solchen Fall zu handeln sei.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner pflichtet bei mit dem Bemerken, daß eine Schadensersatzpflicht bestehe, wenn in dem Vertrag darüber nichts enthalten sei.

Staatssekretär Dr. Ringelmann stellt nochmals fest, daß sowohl das Finanzministerium wie die Bank die Möglichkeit habe, jederzeit aufzuhören.

Der Antrag des Herrn Staatsministers Dr. Seidel auf sofortige Schließung wird abgelehnt.

Ministerpräsident Dr. Ehard fährt dann fort, nach diesem Beschluß müsse geklärt worden, ob man die Anleihe bis zu 130 Millionen DM weiterlaufen lassen könne.

Staatsminister Zietsch antwortet, in spätestens 14 Tagen könne man über den Erfolg klar sehen.

Staatsminister Dr. Oechsle meint, wenn davon ausgegangen werde, daß sich die Hypothekenbank gesichert habe, könne zweifellos noch etwas hereinkommen, er warne aber davor, die Schließung zu lange hinauszuziehen, weil er größte politische Schwierigkeiten befürchte.

Staatsminister Zietsch schlägt vor, den Verkauf solange fortzuführen, bis 150 Millionen DM erreicht seien, aber nicht länger als 14 Tage.

Staatsminister Dr. Oechsle befürchtet, daß in den nächsten Tagen die Zeichnungen auch aus dem Pfandbriefmarkt kämen, was er für höchst bedenklich halte.

Auch Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, man müsse sich darüber klar sein, daß bei dem Widerstand von allen Seiten eine so lange Frist nicht durchgehalten werden könne.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner beantragt daraufhin, den Verkauf bin zur Erreichung von 150 Millionen DM fortzuführen, aber nicht länger als bis zum Ablauf des 14. Mai.

Staatssekretär Dr. Ringelmann hält es für durchaus möglich, daß die anderen Banken nachkommen werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard bestreitet dies und befürchtet Boykottversuche der übrigen Banken. Es gehe nicht, daß sich das Finanzministerium nicht mit Landeszentral- und Staatsbank in Verbindung setze. Das Finanzministerium werde unter allen Umständen auf diese beiden Banken und die Bank deutscher Länder auch in Zukunft angewiesen sein. Wenn jetzt erklärt werde, man wolle einfach warten, bis man 150 Millionen DM habe, werde man sich eines Tages ins eigene Fleisch schneiden. Er halte auch eine Schließung erst am 14. oder 15. Mai für zu spät, und mache nochmals auf die für Bayern höchst ungünstige Reaktion aufmerksam.

Staatsminister Dr. Seidel stellt fest, wenn der Antrag des Herrn Finanzministers angenommen werde, laufe die Anleihe eben weiter, man werde dann bald merken, was los sei, vor allem werde mit Bestimmtheit eine Boykott-Bewegung einsetzen.

Den vereinten Angriffen der Bank Deutscher Länder, des Bundesfinanz- und des Bundeswirtschaftsministeriums könne Bayern nicht standhalten.

Staatsminister Zietsch entgegnet, Bayern erhalte vom Bund nichts und finde dort keinerlei Entgegenkommen.

Ministerpräsident Dr. Ehard spricht sich dafür aus, noch am Samstag Schluß zu machen.

Staatsminister Dr. Müller schlägt eine Frist von drei Tagen vor.

Staatsminister Dr. Oechsle äußert, ein Erfolg in Höhe von 150 Millionen werde wohl erzielt werden, gleichzeitig habe aber Bayern die Abdrängung vom normalen Kapitalmarkt zu erwarten; je länger der Verkauf andauere, um so größer werde die Gefahr.

Staatsminister Zietsch hält seinen Antrag, den Verkauf offen zu lassen, bis 150 Millionen DM gezeichnet seien, aber nicht länger als 14 Tage, aufrecht. Wenn am Samstag Schluß sei und noch keine 150 Millionen gezeichnet seien, sitze man fest, zumal ein zweiter derartiger Versuch nicht mehr gemacht werden könne. Dann sei es aber auch unmöglich, den ao. Haushalt für 1952 zu finanzieren, da ja bekanntlich alle anderen Versuche fehlgeschlagen seien.

Staatsminister Dr. Seidel erklärt, er teile zwar den Optimismus des Herrn Finanzministers über den Erfolg der Anleihe, er müsse aber erneut mit größtem Ernst auf die Folgen aufmerksam machen.

Der Ministerrat beschließt mit Mehrheit, den Verkauf der Schatzanweisungen am Montag, den 12. Mai, abends 18 Uhr, einzustellen.

Ministerpräsident Dr. Ehard äußert nochmals den Wunsch, daß auf alle Fälle mit Landeszentralbank und Staatsbank verhandelt werde.

Anschließend wird noch erörtert, was und in welcher Form heute als Ergebnis der Ministerratssitzung bekanntgegeben werden könne.

Es wird beschlossen, über das Presse- und Informationsamt folgendes der Presse mitzuteilen:

„Der Ministerrat hat mit Rücksicht auf das bisherige Ergebnis des Verkaufs der 8%igen Schatzanweisungen von 1952 des Freistaates Bayern einen frühen Zeichnungsschluß beschlossen. Der Zeitpunkt des Zeichnungsschlusses wird im Verlauf des morgigen Tages bekanntgegeben.“29

II. Auerbach-Prozeß30

Staatssekretär Dr. Ringelmann stellt fest, daß die Zeitungsberichte über die Art und Weise, wie er von dem Vorsitzenden des Gerichts31 vernommen worden sei, in keiner Weise den Tatsachen entsprächen. Er könne sich keinesfalls über irgendetwas beklagen; das Verhalten des Vorsitzenden ihm gegenüber sei durchaus korrekt gewesen. Der Korrespondent der Süddeutschen Zeitung, Herr Kempski,32 habe sich auch bei ihm entschuldigt. Allerdings habe er Herrn Kempski erklären müssen, eine private Entschuldigung genüge nicht und er verlange, daß in der Süddeutschen Zeitung eine entsprechende Erklärung erscheine. Diese sei zwar erfolgt, aber in einer durchaus unzureichenden Form, so daß er nochmals auf eine entsprechende Erklärung Kempskis dringen werde.33

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Ministerialrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Karl Schwend
Ministerialdirektor