PDF
Nr. 79MinisterratssitzungDienstag, 22. Januar 1952 Beginn: 9 Uhr 15 Ende: 12 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Dr. Müller, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirektor Dr. Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium).

Tagesordnung:

I. Entwurf eines Landesplanungsgesetzes. II. IG-Entflechtung; hier: Lech-Chemie Gersthofen. III. Bierpreiserhöhung. IV. Ehemaliges Reichsvermögen. V. Antrag auf vorgriffsweise Genehmigung von Haushaltsmitteln des ao. Haushalts 1951 zur Durchführung größerer Baumaßnahmen; hier: Regierungsgebäude München, Maximilianstraße. VI. Stiftung eines Fensters für die Lübecker Marienkirche. VII. Personalangelegenheiten. VIII. Schauspiel um Admiral Canaris. IX. [Saal im Wirtschaftsministerium]. [X. Landesrat für Freiheit und Recht]. [XI. Waggonfabrik Rathgeber und Faun-Werke]. [XII. Erhöhung der Jahresrenten der Erzbischöfe und Bischöfe usw.]. [XIII. Einführung der Zwangshagelversicherung]. [XIV. Obersalzberg]. [XV. Sitz des Bundesarbeitsgerichts]. [XVI. Internationales Jugendlager der „Falken“]. [XVII. Jochenstein]. [XVIII. Valka-Lager Nürnberg].

Zu Beginn der Sitzung beglückwünscht Ministerpräsident Dr. EhardHerrn Staatssekretär Krehle im Namen des Kabinetts zum 60. Geburtstag.

I. Entwurf eines Landesplanungsgesetzes1

Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, daß mit Zustimmung des Herrn Staatssekretärs Dr. Nerreter der § 11 des Gesetzes geändert worden sei und zwar habe der Abs. 1 eine andere Fassung erhalten, während die Abs. 2 und 3 lediglich umgestellt worden seien. Er glaube zwar, daß die jetzige Form besser sei, grundsätzlich werde aber an der Bestimmung eigentlich nichts geändert.

Staatsminister Dr. Oechsle schließt sich an und stellt fest, daß die Frage, was zu geschehen habe, wenn die Staatsregierung dem Widerspruch der Landesplanungsbehörde beipflichte, eigentlich noch nicht gelöst sei.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths erwidert, wenn die Staatsregierung im Sinne des Widerspruchs entscheide, so bleibe der Rechtsweg im Verwaltungsgerichtsverfahren und zwar hier unmittelbar an den Verwaltungsgerichtshof.

Staatssekretär Dr. Koch gibt zu bedenken, daß die Staatsregierung mit einer solchen Entscheidung über den Art. 109 BV hinweggehe,2 was unter Umständen einer totalen Beseitigung gleich komme.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths meint, Art. 109 könne doch nicht so aufgefaßt werden, daß jeder Einzelne die Möglichkeit habe, überall Betriebe zu errichten usw., wo es ihm gerade passe.

Staatssekretär Dr. Koch beharrt auf seinem Standpunkt und stellt fest, daß §11 so ausgelegt werden müsse in seiner jetzigen Form, daß keine öffentliche Dienststelle irgend eine Maßnahme durchführen dürfe, die direkt oder indirekt die Errichtung des Betriebs begünstige.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erinnert daran, daß er schon früher vorgeschlagen habe, § 11 ungefähr dahin zu ergänzen, daß die Entscheidung der Staatsregierung die Wirkung habe, daß keine staatliche Stelle das Unternehmen unterstützen dürfe. Er halte auch jetzt noch einen Abs. 4 für notwendig, der wie folgt lauten könne:

„Die Bestätigung des Widerspruchs hat die Wirkung, daß keine staatliche Stelle das Unternehmen unterstützen darf.“

Eine solche Entscheidung könne dann beim Verwaltungsgerichtshof angefochten werden. Im übrigen glaube er, daß auch das ganze Gesetz beim Verfassungsgerichtshof angefochten werde.

Was den Art. 109 betreffe, so sei er der Auffassung, daß diese Bestimmung eingeschränkt werden könne.

Staatssekretär Dr. Koch macht darauf aufmerksam, daß zu den Verboten aus den bestehenden Gesetzen nunmehr ein neues hinzukomme, nämlich das aus dem Gesichtspunkt der Landesplanung.

Staatsminister Dr. Müller hält es für bedenklich, in dem Entwurf zu weit zu gehen und befürchtet, daß der Landtag nicht zustimmen werde. Er halte es nach wie vor für richtig, lediglich zu erklären, daß für einen Betrieb, dessen Errichtung die Landesplanungsbehörde widersprochen habe, keine öffentlichen Mittel zur Verfügung stünden.

Staatsminister Dr. Seidel stimmt zu und spricht sich dafür aus, nicht so weit zu gehen, daß die Initiative des Einzelnen gelähmt werde. Zweifellos gebe es aber Fälle, wo ein Widerspruch eingelegt und mit gewissen Wirkungen versehen werden müsse.

Der Ministerrat beschließt, § 11 folgenden Abs. 4 anzufügen: „Die Bestätigung des Widerspruchs durch die Staatsregierung hat die Wirkung, daß staatliche Mittel für meldepflichtige Planungen und Vorhaben nicht zur Verfügung gestellt werden dürfen.“

Staatssekretär Dr. Koch erkundigt sich, warum es notwendig sei, die Landesplanungsgemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts zu bilden. Er glaube, daß der Zweck auch durch einen einfachen Ausschuß erreicht werden könne, zumal die Landesplanungsgemeinschaft keine Aufgaben wirtschaftlicher Art habe, sondern nur Anregungen usw. geben solle.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths ersucht dringend, es bei der Regelung des §3 zu belassen,3 da an dem Entwurf schon seit Juni gearbeitet werde und nun die Zuleitung an den Landtag dringend notwendig sei. Ein Ausschuß sei zu wenig verpflichtend und er sei überzeugt, daß sich die Form einer Körperschaft des öffentlichen Rechts bewähren werde. Mit dieser Form haben sich auch alle größeren Verbände, die bisher beteiligt gewesen seien, einverstanden erklärt.

Der Ministerrat beschließt, § 3 nicht abzuändern.

Außerdem wird beschlossen, an der schon in der Ministerratssitzung vom 8. Januar 1952 beschlossenen Neufassung des § 1 Abs. 1 festzuhalten, der wie folgt lautet:

„Die Landesplanung dient dem Zweck, unter Berücksichtigung der gesamtdeutschen Interessen die Raumnutzung im Gebiet des Freistaates Bayern nach wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Erfordernissen zusammenfassend zu planen und zu ordnen, sowie Entwicklungs- und Raumordnungspläne zu erstellen.“

Es wird festgestellt, daß der Entwurf des Landesplanungsgesetzes nun dem Landtag zugeleitet werden kann.4

II. IG-Entflechtung; hier: Lech-Chemie Gersthofen5

Staatsminister Dr. Seidel teilt mit, daß er wegen der IG-Entflechtung vor 14 Tagen in Frankfurt und vor acht Tagen mit dem Bundeswirtschaftsministerium verhandelt habe.6 Heute handle es sich um das Problem der Lech-Chemie Gersthofen, eines sehr gut fundierten Werkes, das modern ausgerüstet und in der Entfaltung begriffen sei. In den nächsten Jahren werde sich der Umfang dieses Werkes verdoppeln. Es sei nun die Frage zu entscheiden, wohin es im Zuge der Entflechtung kommen solle, wobei nun Geschäftsleitung und Betriebsrat der Auffassung seien, es sei am besten, die Lech-Chemie an Hoechst anzuschließen;7 früher habe man allerdings geglaubt, das Werk könne auch selbständig lebensfähig bleiben. Gestern sei nun diese Frage sehr eingehend erörtert worden und er habe keinen Grund gesehen, dem Verlangen des Betriebs selbst Widerstand zu leisten.8

Der Anschluß an Hoechst könne nun entweder durch eine völlige Fusionierung oder in der Form der Errichtung einer Tochtergesellschaft in einer rechtlichen Selbständigkeit erfolgen. Der letztere Weg liege im Interesse des Finanzministeriums und Bayerns überhaupt. Die zweite Bedingung, die man stellen müsse, sei die, daß der bisherige Geschäftsleiter als Geschäftsführer der Tochtergesellschaft beibehalten werden müsse; als dritten Punkt müsse man fordern, daß nicht über dem Umweg über das Statut die GmbH die praktische Selbständigkeit soweit verliere, daß nur mehr ein Zweigbetrieb von Hoechst übrig bleibe. Er müsse heute im Bundeswirtschaftsministerium und bei der IG-Control-Group 9 in Frankfurt den Standpunkt der Staatsregierung mitteilen und ersuche um Ermächtigung, folgendes zu erklären:

1. Der Anschluß der Lech-Chemie Gersthofen an die Hoechstgruppe wird unter der Voraussetzung gebilligt, daß das Werk als rechtlich selbständiges Unternehmen fortbesteht.

2. Es dürfen keine wesentlichen Eingriffe in die Geschäftsleitung vorgenommen werden.

3. Durch das Statut darf die Bewegungsfreiheit der Geschäftsleitung nicht über Gebühr eingeschränkt werden.

Staatsminister Zietsch erklärt sich mit dieser Lösung einverstanden, während Staatsminister Dr. Oechsle Einwendungen erhebt und feststellt, daß seiner Meinung nach Gersthofen allein bestehen bleiben könne. Man müsse sich darüber klar sein, daß Hoechst Gersthofen immer in der Hand haben werde und deshalb Konsequenzen zu befürchten seien. An den Herrn Wirtschaftsminister stelle er die Frage, ob nicht die Möglichkeit bestehe, innerhalb Bayerns bestimmte Objekte zusammenzufassen.

Staatsminister Dr. Seidel zählt die in Betracht kommenden Werke auf10 und weist darauf hin, daß der Staat, ohne den die Zusammenfassung nicht möglich sei, nicht über die erforderlichen Mittel verfüge. Im übrigen habe auch die Badische Anilin- und Sodafabrik in Ludwigshafen erklärt, sie sei nicht in der Lage, Gersthofen zu übernehmen.

Der Ministerrat erklärt sich daraufhin mit dem Vorschlag des Herrn Staatsministers Dr. Seidel einverstanden.11

III. Bierpreiserhöhung12

Die Staatsminister Dr. Müller und Dr. Oechsle sprechen sich für eine Zurückstellung dieses Punktes im Hinblick auf die politischen Auswirkungen aus.

Staatsminister Dr. Seidel entgegnet, die Situation sei so, daß er heute wenigstens eine Zwischenentscheidung brauche.

Anschließend gibt Staatsminister Dr. Seidel einen Überblick über die bisherigen Anträge auf Bierpreiserhöhung bzw. Erhöhung des Schanknutzens und teilt mit, daß am 8. Januar eine Besprechung der Preisbildungsstellen in Würzburg stattgefunden habe, nachdem der Bundeswirtschaftsminister auf sein Recht, den Bierpreis festzusetzen, verzichtet habe. Die Regelung in den einzelnen Ländern sei unterschiedlich, so habe z.B. Baden den Bierpreis bereits um 6 DM erhöht, während Hamburg und Schleswig-Holstein lediglich den Preis für Spezialbier erhöht hätten. Hessen stehe der Freigabe des Preises, falls sie in allen Ländern erfolge, nicht ablehnend gegenüber, Niedersachsen lehne dagegen eine allgemeine Freigabe ab. Württemberg-Baden und Südwürttemberg warteten noch das Ergebnis einer Prüfung durch die Hochschule in Weihenstephan ab, Rheinland-Pfalz habe den Preis schon erhöht.

Die Preisbildungsstellen seien zunächst zu der Überlegung gekommen, ob überhaupt und in welcher Form etwas unternommen werden müsse, ferner, ob gemeinsam von den Preisbildungsstellen an das Bundeswirtschaftsministerium herangetreten werden soll mit dem Wunsch, daß die Preisbindung für Bier allgemein aufgehoben oder die Länder dazu ermächtigt würden. Der Ministerrat müsse sich nun für die weiteren Verhandlungen darüber schlüssig werden, ob nach bayerischer Auffassung dieser Schritt tatsächlich gegangen werden soll.

Staatsminister Dr. Oechsle warnt dringend davor, an dem Bierpreis zu rühren, da damit lohnpolitische Wirkungen erfolgen würden. Im Mai würden wahrscheinlich sowieso neue Lohnforderungen auftreten, weil zu diesem Zeitpunkt die Tarife größtenteils ausliefen, dann werde es auf den Bierpreis auch nicht mehr besonders ankommen. Jetzt aber würde er jede Erhebung für verhängnisvoll halten.

Staatsminister Dr. Müller stimmt zu und verweist besonders auf die bevorstehenden Gemeindewahlen.13

Staatsminister Dr. Seidel stellt noch fest, daß für die Brauereien eigentlich keine Erhöhung in Frage komme, für die Gastwirte höchstens eine bis 4 DM.

Staatsminister Zietsch erklärt, das Finanzministerium habe gegen eine Erhöhung von 4 DM keine Einwendungen zu erheben, eine Erhöhung darüber hinaus löse aber automatisch die Frage einer Erhöhung der Biersteuer aus. Ganz allgemein sei er gegen die Erhöhung des Bierpreises und müsse fragen, ob es nicht möglich sei, den Bierpreis überhaupt freizubekommen.

Auch Staatsminister Dr. Oechsle hält es für notwendig, diese Frage zu überlegen und meint, es könne sogar zu einer Senkung des Preises kommen.

Staatsminister Dr. Seidel erwidert, das bayerische Brauereigewerbe werde nicht durch die Mittel- und Kleinbrauereien, die zurzeit in nicht ungünstiger Situation seien, repräsentiert,14 sondern durch die großen Brauereien in München, Nürnberg, Kulmbach usw. Die nordwestdeutschen Brauereien versuchten mit allen Mitteln, das bayerische Bier aus dem Export zu verdrängen und ihm auch den innerdeutschen Markt streitig zu machen; sie seien in der Lage, Vergünstigungen zu gewähren, die sich die bayerischen Brauereien einfach nicht mehr leisten könnten. Es stehe auch fest, daß der Bierpreis tatsächlich in Bayern niedriger sei wie überall anders. Immerhin halte er die heute vorgetragenen Bedenken für so schwerwiegend, daß er vorschlage, noch keine Entscheidung zu treffen, sondern nur einen vorläufigen Bericht nach Bonn zu geben.

Staatsminister Dr. Oechsle regt an, die Unterlagen über das Wirtschaftsjahr 1951, die dem Bericht des Herrn Wirtschaftsministers zufolge noch fehlten, noch in die Überprüfung der Kostenfrage einzubeziehen. Damit könne man wohl Zeit gewinnen.

Staatsminister Dr. Seidel erklärt sich damit einverstanden, der Vorschlag findet dann auch die Zustimmung des Ministerrats.15

IV. Ehemaliges Reichsvermögen16

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, daß am 17. Januar 1952 beim Bundesfinanzminister17 eine Besprechung über das ehemalige Reichsvermögen in Bayern stattgefunden habe, an der der Herr Wirtschaftsminister, Herr Staatssekretär Dr. Ringelmann, die zuständigen Referenten und er selbst teilgenommen hätten.18 Über das Ergebnis im einzelnen könne wohl erst berichtet werden, wenn die schriftliche Bestätigung der Abmachungen vom Bundeswirtschaftsministerium mitgeteilt werde. Immerhin sei es möglich gewesen, einige Zugeständnisse zu erreichen.

Der Ministerrat nimmt diese Mitteilung zur Kenntnis.19

V. Antrag auf vorgriffsweise Genehmigung von Haushaltsmitteln des ao. Haushalts 1951 zur Durchführung größerer Baumaßnahmen; hier: Regierungsgebäude München, Maximilianstraße

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, es sei notwendig, einen Antrag an den Landtag zu richten, der Landtag möge das Staatsministerium des Innern durch Beschluß ermächtigen, über den im Entwurf des ao. Haushalts 1951 für die Weiterführung des Wiederaufbaues des Regierungsgebäudes München vorgesehenen Betrag von 1,5 Millionen DM vorgriffsweise voll zu verfügen. Der Landtag habe am 6. November 1951 das Innenministerium bereits ermächtigt, einen Betrag von 1,1 Millionen DM im Vorgriff zu verausgaben.20

Staatsminister Zietsch stellt fest, daß das Finanzministerium dem Antrag bereits zugestimmt habe,

Es wird beschlossen, den Antrag dem Landtag zuzuleiten.21

VI. Stiftung eines Fensters für die Lübecker Marienkirche22

Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert daran, daß der Ministerrat beschlossen habe, ein Fenster für die Lübecker Marienkirche zu stiften unter der Bedingung, daß es durch einen Auftrag der Staatsregierung in einer Münchner Werkstätte hergestellt werde. Die Kirchenleitung in Lübeck habe nun geantwortet, es bestehe keine Möglichkeit, diesen Wunsch zu erfüllen, da das für die Verglasung erforderliche Glas in einem besonderen Verfahren hergestellt und einheitlich bei einer hessischen Glasbläserei beschafft werden müsse.

Der Ministerrat beschließt, von der ursprünglichen Bedingung abzusehen und lediglich den erforderlichen Betrag von 3000 DM zur Verfügung zu stellen.

VII. Personalangelegenheiten

1. Ministerialrat Dr. Kreuser23

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, daß Ministerialrat Dr. Kreuser, der ursprünglich als Bankenreferent im Finanzministerium tätig gewesen sei, zunächst an die Landesanstalt für Aufbaufinanzierung versetzt worden sei und nun die Leitung des Landesaufsichtsamtes für Versicherungen übernehmen solle.24 Nach der Verordnung Nr. 10725 müsse diese Ernennung durch den Ministerpräsidenten26 erfolgen, es sei allerdings zweifelhaft, ob nicht nach der später in Kraft getretenen Bayer. Verfassung noch die Zustimmung des Ministerrats notwendig sei.27 Um alle Zweifel zu beseitigen, ersuche er um die Zustimmung des Ministerrats, diese Ernennung vorzunehmen.28

Der Ministerrat beschließt, keine Erinnerung zu erheben.29

2. Oberregierungsrat Dr. Trepte30

Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, das frühere Mitglied des Bayer. Landtags, Herr Oberregierungsrat Trepte, habe ihn gebeten, dafür einzutreten, daß er als politisch Verfolgter Wiedergutmachungsleistungen erhalte, die ihm wegen seiner Verfolgung durch den Nationalsozialismus zustünden. Herr Trepte weise darauf hin, daß er bereits das 65. Lebensjahr erreicht habe und nicht mehr länger warten könne. In der Tat sei es ja hart, daß politisch Verfolgte höheren Alters kaum mehr mit einer Befriedigung ihrer Ansprüche rechnen könnten. Herr Trepte ersuche schließlich, man möge sich doch für eine Änderung der Ausführungsvorschriften einsetzen.

Staatsminister Zietsch erwidert, der Fall Trepte werde zur Zeit in seinem Ministerium bearbeitet.31

VIII. Schauspiel um Admiral Canaris32

Staatsminister Zietsch führt aus, Staatsintendant Lippl33 habe erklärt, die Verantwortung dafür, daß das Brunnenhoftheater jetzt zur Verfügung gestellt werde, trage das Finanzministerium. Tatsächlich seien aber die Dinge völlig anders, denn das Staatsschauspiel selbst, also Herr Lippl, sei Hauptmieter des Theaters am Brunnenhof; es sei vereinbart worden, daß vom Staatsschauspiel als Hauptmieter für die Tage keine besondere Benutzungsentschädigung erhoben werde, an denen es das Haus der Uraufführungsbühne für Proben und Aufführungen kostenlos überlasse.34 Es sei also nicht richtig, daß die Schlösserverwaltung unmittelbar etwas mit der Uraufführungsbühne zu tun habe.

Staatsminister Dr. Müller gibt an Hand einer Reihe von Unterlagen Einzelheiten über die politische Vergangenheit des Herrn Artur Müller bekannt, der bis 1933 der KPD angehört, später aber für die Gestapo gearbeitet habe.35

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß das Kabinett der Auffassung sein mußte, die Schlösserverwaltung habe unmittelbar das Brunnenhoftheater der Uraufführungsbühne zur Verfügung gestellt. Im übrigen sei man nur der Auffassung gewesen, daß politische Experimente nicht auf einer staatlichen Bühne gemacht werden sollten. Der Beschluß habe aber mit der Bewertung des Stückes an sich nicht das geringste zu tun.36

Staatsminister Dr. Oechsle kommt in diesem Zusammenhang auf die Aufführung des Stückes „Das große ABC“ von Pagnol im Residenztheater zu sprechen,37 das offensichtlich verhängnisvolle Wirkungen habe.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner fügt hinzu, er sei in der Erstaufführung gewesen und könne einen Überblick über den Inhalt des Stückes geben.

Nach der Inhaltsübersicht fügt Staatsminister Dr. Hoegner hinzu, das Stück sei in der Tat außerordentlich gefährlich, es sei unerhört, es auf einer staatlichen Bühne aufzuführen.

Staatsminister Dr. Schwalber erklärt, er könne verlangen, daß das Stück vom Spielplan abgesetzt werde, dann werde aber ein zweiter Fall Abraxas entstehen.38 Wenn er aber die Unterstützung des Ministerrats und der Koalitionsparteien habe, würde er die Absetzung durchsetzen,

Staatsminister Dr. Oechsle meint, eine sofortige Absetzung sei nicht günstig, man könne aber das Stück möglichst bald auslaufen lassen.

Staatssekretär Dr. Brenner übt Kritik39 an Staatsintendant Lippl und erklärt es auch für unerhört, ein solches Stück auf einer staatlichen Bühne zur Aufführung zu bringen. Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich, ob man nicht wenigstens einige Änderungen und Milderungen über die Regie durchführen könne. Er halte es für richtig, das Stück möglichst bald unauffällig wieder verschwinden zu lassen. Jedenfalls müsse künftig ein Einfluß auf die Auswahl ausgeübt werden.

Der Ministerrat ist der Auffassung, daß keine sofortige Absetzung erfolgen soll, dagegen versucht werden solle, die Aufführung abzumildern und möglichst bald vom Spielplan verschwinden zu lassen.

IX. Saal im Wirtschaftsministerium

Staatsminister Dr. Seidel teilt mit, daß der kommandierende amerikanische General in München den Saal im Wirtschaftsministerium besichtigt habe und anscheinend beabsichtige, dort den PX-Laden40 hineinzulegen, er halte einen Schritt des Herrn Ministerpräsidenten beim Landeskommissar41 für unbedingt notwendig, vorher müsse aber sowohl noch eine Besprechung zwischen Kultus- und Wirtschaftsministerium, sowie der Stadt München stattfinden, da die Frage des PX-Ladens überhaupt erörtert werden müsse.

Der Ministerrat beschließt, einen Protestschritt bei der Besatzungsmacht zu unternehmen.42

[X.] Landesrat für Freiheit und Recht

Ministerpräsident Dr. Ehard verliest eine Resolution des Landesrats für Freiheit und Recht,43 in der dagegen protestiert werde, daß der Beirat beim Landesentschädigungsamt noch nicht die Rechtsgrundlagen habe, die er für seine Arbeit und für die Vertretung der Interessen der Verfolgten benötige. Außerdem werde darin gefordert, die Mittel für die Wiedergutmachung wesentlich zu erhöhen.44

Staatsminister Zietsch antwortet, er habe auf diese Resolution eine ausführliche Stellungnahme ausarbeiten und sie gestern dem Landesrat zugehen lassen. Einen Abdruck davon werde er dem Herrn Ministerpräsidenten zuleiten.45

[XI.] Waggonfabrik Rathgeber und Faun-Werke46

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt ein Schreiben dieser beiden Firmen bekannt, die um die Unterstützung der Bayer. Staatsregierung dahingehend bitten, daß ihnen weitere Aufträge der Bundesbahn für Omnibusse erteilt werden. Es handle sich um Aufträge, die für diese Betriebe von größter Bedeutung seien. Wenn sie an nichtbayerische Firmen erteilt werden, müßten Entlassungen von Arbeitern vorgenommen werden.47

Staatsminister Dr. Seidel erklärt sich bereit, einen entsprechenden Entwurf eines Briefes an die Hauptverwaltung der Bundesbahn vorzubereiten.48

[XII.] Erhöhung der Jahresrenten der Erzbischöfe und Bischöfe usw.49

Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert daran, daß einem Beschluss des Ministerrats vom 11. September 1951 zufolge in dieser Sache ein gemeinsamer Vorschlag des Finanz- und Kultusministeriums dem Ministerrat vorgelegt werden sollte.50 Staatsminister Dr. Schwalber antwortet, daß in der Zwischenzeit die Angelegenheit bereits erledigt worden sei.51

[XIII.] Einführung der Zwangshagelversicherung52

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß einem Beschluß des Ministerrats zufolge das Innenministerium schon vor mehreren Monaten einen Entwurf für eine Verordnung über die Einführung der Zwangshagelversicherung ausgearbeitet habe. Dieser liege noch unerledigt beim Landwirtschaftsministerium, da anscheinend der Bauernverband Schwierigkeiten bereite.

Staatsminister Dr. Schlögl erwidert, das Landwirtschaftsministerium habe sich bereits im Dezember zu diesem Entwurf geäußert, während Staatsminister Dr. Hoegner feststellt, die Äußerung sei im Innenministerium noch nicht eingelaufen.

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht, die Angelegenheit zu klären und dann dem Ministerrat vorzulegen.53

[XIV.] Obersalzberg54

Staatsminister Zietsch teilt mit, nach einem Bericht des Finanzamtes Berchtesgaden gingen trotz ungünstiger Witterung die Abbrucharbeiten an den Ruinen am Obersalzberg rasch und ungehindert weiter.55

[XV.] Sitz des Bundesarbeitsgerichts56

Staatsminister Dr. Oechsle erinnert an die Bitte des Oberbürgermeisters von Würzburg,57 für diese Stadt als Sitz des Bundesarbeitsgerichts einzutreten. Die Situation der bayerischen Regierung sei insofern schwierig, als Bayern im Bundesrat, um Hessen entgegenzukommen, für Kassel als Sitz gestimmt habe. Hessen wiederum habe dafür versprochen, sich für Nürnberg als Sitz der Bundesanstalt auszusprechen.58 Auf alle Fälle werde er aber dem Herrn Oberbürgermeister einen Bescheid erteilen und versuchen, vielleicht doch etwas für Würzburg zu erreichen.

Was die Bundesanstalt selbst betreffe, so komme der Gesetzentwurf morgen in den Bundestag. Die Situation sei jetzt so, daß wohl damit gerechnet werden könne, daß die Entscheidung für Nürnberg ausfalle.59

[XVI.] Internationales Jugendlager der „Falken“60

Staatsminister Dr. Oechsle teilt mit, im kommenden Sommer werde in Hohenschwangau von dem Jugendverband der „Falken“ ein internationales Lager durchgeführt, wobei man auf die ideelle und materielle Unterstützung seitens der Staatsregierung hoffe.61

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner fügt hinzu, in dieser Sache habe ihm der Herr Ministerpräsident schon einen Brief geschrieben. Er lasse gerade prüfen, in welcher Form eine Unterstützung gewährt werden könne,

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht Herrn Staatsminister Dr. Hoegner, die Prüfung bald abzuschließen und sich auch mit den Staatsministerien der Finanzen und für Unterricht und Kultus in Verbindung zu setzen.

Staatsminister Dr. Schwalber weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß beim Bayer. Jugendring62 geradezu eine Hypertrophie der Funktionäre vorliege. Er habe sich jetzt den Haushalt vorlegen lassen um zu prüfen, ob tatsächlich ein Großteil der zur Verfügung gestellten Mittel für Verwaltungszwecke ausgegeben werde.63

[XVII.] Jochenstein64

Staatsminister Zietsch berichtet, die Unterzeichnung des Verwaltungsabkommens über den Jochenstein werde voraussichtlich in der zweiten Februarwoche in Wien stattfinden. Der Herr Bundesverkehrsminister65 werde selbst, begleitet von nicht weniger als neun Herren, dazu nach Wien fahren. Heute sei nun die Frage zu entscheiden, welches Mitglied der Staatsregierung unterzeichnen solle. Außerdem müsse man sich darüber schlüssig werden, ob die Einladung an Bayern unmittelbar von Österreich aus oder erst über das Auswärtige Amt zu erfolgen habe.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, die Unterzeichnung durch Herrn Staatsminister Zietsch vornehmen zu lassen, der lediglich von Herrn Ministerialdirektor Dr. Heilmann66 und Herrn Ministerialrat Dr. Freudling67 begleitet werden solle. Die Einladung müsse seiner Meinung nach von Österreich unmittelbar an die Bayer. Staatsregierung gehen, da es sich ja nicht um einen Staatsvertrag, sondern um ein Verwaltungsabkommen handle. Im übrigen bitte er zu prüfen, ob nicht versucht werden könne, auf den Bundesverkehrsminister einzuwirken, daß auch er nur mit höchstens drei Begleitern zu der Unterzeichnung fahre.

Der Ministerrat erklärt sich mit diesen Vorschlägen einverstanden.68

[XVIII.] Valka-Lager Nürnberg69

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß die Sicherheitsverhältnisse im Lager höchst unbefriedigend seien. Die Insassen könnten jederzeit hinaus und seien kaum zu kontrollieren; es bestehe auch dringender Verdacht, daß sich darunter zahlreiche Agenten befänden.

Staatssekretär Dr. Oberländer fügt hinzu, der monatliche Zugang belaufe sich auf 600 - 900 Personen. Es sei tatsächlich außerordentlich schwer, die Neuzugänge zu überprüfen. Er hoffe aber, daß das Lager nur mehr Auffanglager werde und der größte Teil der Insassen verteilt oder zur Auswanderung gebracht werden könne. Bei seinem jetzigen Aufenthalt in Bonn habe er den Herrn Bundesinnenminister eingehend unterrichtet. Aus Sicherheitsgründen müsse man aber jedenfalls dahin kommen, daß eine Verhörstelle eingerichtet werde, die einigermaßen in der Lage sei, Agenten usw. festzustellen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner hält es für richtig, auch die Amerikaner zu unterrichten, ferner den Verfassungsschutz auszubauen. Selbstverständlich müsse auch eine mit geeigneten Leuten besetzte Verhörstelle eingerichtet werden.

Staatsminister Zietsch schlägt vor, wegen der Kostenfrage Verhandlungen mit dem Bund aufzunehmen, da dieser für das Lager eigentlich die Kosten zu übernehmen habe.

Staatssekretär Dr. Oberländer sichert zu, entsprechende Schritte zu unternehmen.70

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Ministerialrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Karl Schwend
Ministerialdirektor