PDF
Nr. 110MinisterratssitzungDienstag, 22. Juli 1952 Beginn: 9 Uhr 15 Ende: 12 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Weinkamm, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Regierungsdirektor Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium).

Tagesordnung:

I. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes Nr. 124 über die Wiedererrichtung des Bayer. Obersten Landesgerichts. II. Zahlung eines Ausgleichsbetrages für Bühnenangehörige. III. Geschäftsordnung der Staatsregierung. IV. Entwurf eines 2. Gesetzes zum Abschluß der politischen Befreiung in Bayern. V. Besetzung der Aufsichtsräte der Luitpoldhütte AG und der VIAG. VI. Antrag der Bayer. Gemeindebank München auf Genehmigung der Ausgabe von 5 Millionen DM mit 5% verzinslicher Pfandbriefe. VII. Erste Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Entschädigungsgesetzes (Haftentschädigungsverordnung) vom 28.11.1949 (GVBl. S. 287  ). VIII. Außerordentlicher Haushalt 1952; hier: Wiederaufbau der Universitätskliniken. IX. Personalangelegenheiten. X. [Ausstellung von Gemälden der Alten Pinakothek in den Vereinigten Staaten]. [XI. Ausgleichszahlung an die Arbeiter des Bundes und der Länder]. [XII. Äußerung des 1. Vorsitzenden des Bundes Bayer. Beamtenverbände, Regierungsrat Angelo Kramel]. [XIII. Übernahme von Zuständigkeiten des Kreises Lindau]. [XIV. Entwurf eines Gesetzes über die Forstrechte]. [XV. Vernehmung von Mitgliedern der Staatsregierung in der Strafsache Hugo M. Kühner, Frankfurt]. [XVI. Abschied für den französischen Beobachter in München, Minister Roche]. [XVII. 700-Jahr-Feier von Gerzen/Niederbayern].

I. Entwurf eines Gesetzes für Änderung des Gesetzes Nr. 124 über die Wiedererrichtung des Bayer. Obersten Landesgerichts1

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, das Staatsministerium der Justiz habe einen Gesetzentwurf vorgesehen, durch welchen das Gesetz Nr. 124 über die Wiedererrichtung des Bayer. Obersten Landesgerichts abgeändert werden solle.2

Im wesentlichen handle es sich darum, in § 4 des Gesetzes Nr. 124 in Ziffer 2 eine Streichung vorzunehmen und außerdem eine neue Ziffer 3 einzufügen,3 wodurch dem Obersten Landesgericht die Verhandlung und Entscheidung der Rechtsbeschwerden übertragen werden sollen, die auf Grund des Wirtschaftsstrafgesetzes,4 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten5 usw. zur Zuständigkeit der Oberlandesgerichte gehörten. An sich sei gegen den Entwurf nichts einzuwenden, er müsse aber doch die Frage stellen, ob es notwendig sei, das Gesetz rückwirkend ab 1.4.1952 in Kraft treten zu lassen.

Staatsminister Weinkamm erwidert, der Zeitpunkt des Inkrafttretens hänge damit zusammen, daß auch das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten am gleichen Tage in Kraft getreten sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard hält trotzdem seine Bedenken gegen die Rückwirkung aufrecht mit dem Hinweis, daß unter Umständen der Einwand gebracht werden könne, ein unzuständiges Gericht habe über eine Beschwerde entschieden.

Staatsminister Weinkamm erklärt sich damit einverstanden, daß Art. 2 wie folgt gefaßt werde:

„Dieses Gesetz ist dringlich. Es tritt am ... in Kraft.“

Der Ministerrat beschließt, dem Gesetzentwurf mit dieser Abänderung in der vorliegenden Form zuzustimmen und ihn dem Landtag zuzuleiten.6

II. Zahlung eines Ausgleichsbetrages für Bühnenangehörige7

Ministerpräsident Dr. Ehard unterrichtet das Kabinett über eine Besprechung, die er auf Bitte des Herrn Präsidenten Hagen8 vom Deutschen Gewerkschaftsbund am 17. Juli 1952 mit den Vertretern der Genossenschaft Deutscher Bühnenangehöriger, u.a. Rechtsanwalt Weißauer,9 gehabt habe. Er habe in dieser Unterredung den Standpunkt vertreten, den der Ministerrat in seiner letzten Sitzung in dieser Sache eingenommen habe; daraufhin sei ihm entgegengehalten worden, die Verhältnisse lägen doch anders, als wie sie vom Staatsministerium der Finanzen dargestellt würden. Er selbst habe dann erklärt, ohne den Herrn Finanzminister nichts entscheiden zu können und in Aussicht gestellt, daß vielleicht im Ministerrat nochmals darüber gesprochen werden könne. Da er in den Plenarsaal zurückgeholt worden sei, habe das Gespräch nicht abgeschlossen werden können.

Staatssekretär Dr. Brenner fügt hinzu, daß am Mittwoch, den 23. Juli, nochmals eine Unterredung mit den Vertretern der Genossenschaft deutscher Bühnenangehöriger stattfinden werde. Er selbst sei darüber erstaunt, daß offensichtlich von den meisten deutschen Bühnen, darunter auch Augsburg und Nürnberg, die verlangten Zugeständnisse gemacht worden seien.

Staatsminister Zietsch stellt fest, daß er nach wie vor sich gegen die Erfüllung der Wünsche der Genossenschaft wenden müsse. Gerade die Solistenverträge seien so gehalten, daß eine Ausgleichszulage nicht notwendig sei. Er halte aber daran fest, daß bei Verträgen, die unter Bezugnahme auf den Tarifvertrag abgeschlossen worden seien, diese Zulage in Betracht komme. Wenn man auf die Forderung der Genossenschaft eingehe, so bedeute das Mehraufwendungen in Höhe von DM 70000,- während die Ausgleichszahlungen für alle anderen Bühnenangestellten usw. DM 80000,- betragen.

Der Ministerrat beschließt, grundsätzlich bei seiner bisherigen Haltung zu verbleiben.

III. Geschäftsordnung der Staatsregierung10

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, daß nun sämtliche Staatsministerien die Zusammenstellungen der ihnen unmittelbar untergeordneten Behörden überreicht hätten, so daß nun ein endgültiger Beschluß darüber gefaßt werden könne, bei welchen Ernennungen, Beförderungen usw. der Ministerrat unmittelbar zu beschließen habe.11

1. Staatsministerium des Innern12

Der Ministerrat beschließt, die Ernennung bei folgenden Behörden einem Kabinettsbeschluß vorzubehalten:

a) die Regierungen,

b) das Bayerische Statistische Landesamt,

c) die Bayerische Versicherungskammer,

d) das Präsidium der Landpolizei von Bayern,

e) die Bayerische Landesgrenzpolizeidirektion,

f) das Landesamt für die Bayer. Bereitschaftspolizei,

g) das Zentralamt für Kriminalidentifizierung und Polizeistatistik des Landes Bayern,

h) das Landesamt für Verfassungsschutz.

Die übrigen in der Zusammenstellung des Staatsministeriums des Innern aufgestellten Behörden fallen weg.13

2. Staatsministerium der Justiz14

Im Bereich des Staatsministeriums der Justiz wird folgende Liste aufgestellt:

a) der Präsident des Bayer. Obersten Landesgerichts,

b – d) die Oberlandesgerichtspräsidenten in München, Nürnberg und Bamberg,

>e – h) die Generalstaatsanwälte beim Bayer. Obersten Landesgericht und bei den Oberlandesgerichten München, Nürnberg und Bamberg.

3. Bayerische Staatskanzlei15

a) der Bevollmächtige Bayerns beim Bund,

b) der Generalsekretär des Bayer. Landespersonalamts.

4. Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Staatsminister Dr. Schwalber gibt einen eingehenden Überblick über den Aufbau seines Ministeriums und betont, daß es in seinem Ressort außerordentlich schwierig sei, die Behörden zu benennen, deren Ernennung dem Ministerrat Vorbehalten bleiben müsse.

Der Ministerrat beschließt zunächst, die Ernennung der Direktoren der staatlichen höheren Lehranstalten nicht durch den Ministerrat vornehmen zu lassen.

Staatsminister Dr. Schwalber fährt fort, es gebe natürlich im Bereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus eine Reihe von Stellen, die von erheblicher Bedeutung seien, z.B. die Direktoren des Nationalmuseums, der Staatsbibliothek, des Staatsarchivs, der Staad. Sammlungen, ferner die Intendanten der Staatstheater usw.; in diesen Fällen würde die Entscheidung natürlich dem Kabinett Vorbehalten.

Der Ministerrat beschließt, grundsätzlich alle übrigen Ernennungen usw. im Bereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus einem Kabinettsbeschluß vorzubehalten, soweit es sich um Beamte handelt, die mindestens im Range eines Ministerialrats stehen.

5. Staatsministerium für Wirtschaft

Aus dem Bereich des Staatsministeriums für Wirtschaft werden folgende Behörden ausgewählt:

a) das Oberbergamt in München mit den Bergämtern München, Bayreuth und Amberg,

b) das Bayerische Geologische Landesamt.

Dagegen wird die Bayer. Landesgewerbeanstalt Nürnberg nicht aufgenommen.

6. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Der Ministerrat behält sich zur Entscheidung vor die Staatl. Lehr- und Versuchsanstalt für Wein, Obst und Gartenbau in Veitshöchheim und das Staatsweingut in Würzburg.

7. Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge

im Bereich des Staatsministeriums für Arbeit und soziale Fürsorge werden ausgewählt:

a) das Bayer. Landesversicherungsamt,

b) das Landesversorgungsamt Bayern,

c das Landesarbeitsgericht.

8. Staatsministerium der Finanzen

Der Ministerrat beschließt, sich im Bereich des Staatsministeriums der Finanzen die Erkennung bei folgenden Behörden vorzubehalten:

a) Oberfinanzdirektionen München und Nürnberg,

b) Oberfinanzdirektionen München und Nürnberg,

Zweigstellen in München, Landshut, Augsburg, Regensburg, Ansbach, Würzburg.

c) Finanzgerichte München und Nürnberg,

d) Landeszentralbank von Bayern, Vorstand, München,

e) Bayer. Staatsbank, Direktorium,

f) Bayer. Landesbodenkreditanstalt,

g) Bayer. Landesvermessungsamt,

h) Bayer. Staatsschuldenverwaltung,

i) Direktion der Staatl. Lotterieverwaltung,

k) Bayer. Verwaltung der staatl. Schlösser, Gärten und Seen,

l) Bayer. Landesanstalt für Aufbaufinanzierung,

m) Bayer. Landesaufsichtsamt für das Versicherungswesen,

n) Bayer. Landesamt für Vermögensverwaltung und Wiedergutmachung

Abteilung Vermögensverwaltung, Prinzregentenplatz 16

Abteilung Wiedergutmachung, Thierschstr. 17,

o) Bayer. Landesentschädigungsamt, Arcisstr. 11,

p) Bayer. Staatshauptkasse.

9. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten

Es wird festgestellt, daß im Bereich des bisherigen Staatsministeriums für Verkehrsangelegenheiten keine Behörden bestehe, bei denen die Ernennung dem Kabinett Vorbehalten werden müßte.16

IV. Entwurf eines 2. Gesetzes zum Abschluß der politischen Befreiung in Bayern17

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, mit Note vom 10.7.1952 habe der Minister für politische Befreiung gebeten, den am 12.10.1951 dem Landtag unterbreiteten Entwurf eines 2. Gesetzes zum Abschluß der politischen Befreiung in Bayern18 zurückzuziehen, da dieser und ein weiterer am 1.2.1952 dem Ministerrat vorgelegter Entwurf überholt seien und einer neuen Bearbeitung bedürften.

Er glaube nicht, daß der dem Landtag vorgelegte Entwurf ohne weiteres zurückgezogen werden könne und halte es für richtiger, dem Landtag mitzuteilen, daß der Ministerrat einen neuen Entwurf ausarbeite und deshalb bitte, den früheren zurückzustellen oder überhaupt nicht weiter zu behandeln.

Staatsminister Weinkamm erklärt, die Ausarbeitung des neuen Entwurfs nehme noch geraume Zeit in Anspruch, er glaube nicht, daß dieser vor Mitte Oktober fertiggestellt sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, er werde immer wieder auf dieses Abschlußgesetz angesprochen und befürchte Schwierigkeiten, wenn nicht bald der endgültige Entwurf vorgelegt werde.

Staatsminister Zietsch meint gleichfalls, daß auf alle Fälle die Zurückziehung nur dann vorgenommen werden könne, wenn die alsbaldige Vorlage eines neuen Entwurfs damit verbunden werde.

Der Ministerrat beschließt, vorerst nichts zu unternehmen, bis der neue Entwurf ausgearbeitet sei, worauf Ministerpräsident Dr. Ehard den Herrn Staatsminister der Justiz noch ersucht, nach Möglichkeit dafür Sorge zu tragen, daß die Vorlage schon im September erfolgen könne.19

V. Besetzung der Aufsichtsräte der Luitpoldhütte AG und der VIAG

1. Luitpoldhütte20

Staatsminister Dr. Oechsle erinnert an den Ministerratsbeschluß, Professor Dr. Wagner als 11. Mann für den Aufsichtsrat der Luitpoldhütte AG zu benennen; entgegen diesem Beschluß habe jetzt das Staatsministerium der Finanzen den Präsidenten der Industrie- und Handelskammer Regensburg, Herrn Seitmann,21 als 11. Mann beim Bundesministerium der Finanzen benannt.22 Dagegen hätten nun die Gewerkschaften scharfen Protest erhoben und festgestellt, daß sie sich mit Herrn Seitmann niemals einverstanden erklären könnten.23 Die Angelegenheit sei vor allem dadurch schwierig, daß Professor Wagner24 nicht in Frage komme, da er bereits mit einem anderen Industrieunternehmen in Nordrhein-Westfalen verbunden sei.25

Staatsminister Zietsch entgegnet, die Bedenken gegen Seltmann seien ursprünglich nicht so stark gewesen, jedenfalls sei er nicht unbedingt von den Gewerkschaften abgelehnt worden. Die Situation für das Kabinett sei jetzt sehr peinlich, da versucht werden müsse, einen neuen 11. Mann zu finden. Wahrscheinlich werde nichts anderes übrig bleiben, als Herrn Seltmann mitzuteilen, daß er von den Gewerkschaften abgelehnt werde.

Staatsminister Dr. Oechsle macht noch darauf aufmerksam, daß von Seiten des Deutschen Gewerkschaftsbundes kein Unternehmer als 11. Mann angenommen werde. Möglicherweise werde nun als neuer Vorschlag der frühere Finanzminister, Herr Dr. Zorn,26 benannt werden.

Staatsminister Zietsch schlägt vor, daß er zunächst Herrn Seltmann unterrichte,27 dann müßten eben die Gewerkschaften ihrerseits geeignete Vorschläge machen.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden und beschließt, bis dahin die Angelegenheit zurückzustellen.28

2. VIAG29

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt ein Schreiben des Herrn Staatsministers Dr. Seidel hinsichtlich des Aufsichtsrates der VIAG bekannt, der darin u.a. erkläre, man könne wohl dem Wunsch des Bundes als Hauptaktionär der VIAG entsprechen und gegen die Wahl des Herrn Abg. Haisch keine Einwendungen erheben. Dieser werde allerdings als Vertreter der Landwirtschaft in den Aufsichtsrat kommen, er glaube aber doch, daß dieser trotzdem auch als Vertreter Bayerns gelten könne.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths fügt hinzu, in Bonn werde Wert darauf gelegt, bald zu erfahren, ob das Bayerische Kabinett damit einverstanden sei, wenn ein Vertreter der Landwirtschaft in den Aufsichtsrat der VIAG hineinkomme.

Der Ministerrat beschließt, gegen Herrn Haisch keine Einwendungen zu erheben und eine entsprechende Mitteilung nach Bonn zu geben.

VI. Antrag der Bayer Gemeindebank München auf Genehmigung der Ausgabe von 5 Millionen DM mit 5 % verzinslicher Pfandbriefe30

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, daß über das Staatsministerium für Wirtschaft jetzt ein Antrag der Bayer. Gemeindebank auf Genehmigung einer Pfandbriefemission im Nennbetrag von 5 Millionen DM eingelaufen sei.31 Der Antrag sei vom 30.6.1952 datiert, also an dem Tag, an dem das Gesetz über den Kapitalverkehr vom 2.9.1949 außer Kraft getreten sei.32 Der Bun destag habe aber am 26.6.1952 einen Gesetzentwurf angenommen, wonach die Geltungsdauer des erwähnten Gesetzes bis zum 31.10.1952 verlängert werden solle. Auch der Bundesrat habe dem Verlängerungsgesetz bereits zugestimmt, so daß also hinsichtlich des Antrags die Rechtslage gleichgeblieben sei.33 Das bedeute, daß die Emission der Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft bedürfe, die nur mit Zustimmung des Kapitalverkehrsausschusses erteilt werden könne.34

Staatsminister Zietsch stellt fest, daß die Angelegenheit noch nicht genügend vorbereitet sei und bittet deshalb, diesen Punkt der Tagesordnung bis zu einer der nächsten Sitzungen zurückzustellen.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.35

VII. Erste Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Entschädigungsgesetzes (Haftentschädigungsverordnung) vom 28.11.1949 (GVBl. S. 287  )36

Ministerpräsident Dr. Ehard macht darauf aufmerksam, daß dieser Entwurf auf einen Beschluß des Bayerischen Landtags vom 15. Mai 1952 zurückgehe und bestimme, daß das Tragen des Judensterns in Verbindung mit geleisteter Zwangsarbeit als politische Haft im Sinne des § 15 Abs. 2 des Entschädigungsgesetzes gelte.37 Die Verordnung halte sich im Rahmen der Ermächtigung des Gesetzes, so daß Bedenken wohl nicht bestünden.

Der Ministerrat beschließt, der Verordnung in der vorliegenden Form zuzustimmen.38

VIII. Außerordentlicher Haushalt 1952; hier: Wiederaufbau der Universitätskliniken39

Staatsminister Dr. Schwalber nimmt Bezug auf seine Note vom 19.7.1952, in der die Sonderfinanzierung von staatlichen Bauvorhaben behandelt werde.

Staatsminister Zietsch führt aus, bei der Beratung des ao. Haushalts sei das Angebot der Firma Fries & Co. nur am Rande behandelt worden, dabei habe er ausdrücklich erklärt, die Angelegenheit sei noch sehr umstritten und keinesfalls so weit geklärt, daß sie jetzt schon entschieden werden könne. Er habe auch darauf hingewiesen, daß sie vielleicht in Form eines Nachtrags später dem Landtag unterbreitet werden könne.

Er erinnere auch daran, daß der Herr Ministerpräsident gleichfalls vor übereilten Entschlüssen gewarnt und betont habe, es handle sich jedenfalls um staatliche Hochbaumaßnahmen, für die die Staatsregierung allein die Verantwortung tragen müsse und die der Zustimmung des Landtags bedürften.

Wenn man einen ungewöhnlichen Weg zur Finanzierung gehen wolle, so sei das unter Umständen bei den Kliniken möglich, zumal man ja hier dann die Zustimmung der Öffentlichkeit und des Landtags finden würde. Nun habe aber gestern eine Besprechung mit verschiedenen maßgeblichen Persönlichkeiten der Bauindustrie stattgefunden, bei der sich herausgestellt habe, daß diese Industrie nicht mehr damit einverstanden sei, wenn allein die Firma Fries & Co. berücksichtigt werde. Im Verlauf der Unterredung seien auch gewisse Vorwürfe gegen diese Firma erhoben worden, die jedenfalls nachgeprüft werden müßten.

Zusammenfassend müsse er also feststellen, daß er nicht ohne weiteres mit dem Vorschlag des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus einverstanden sein könne. Jedenfalls könne der Vertrag, der der Note im Entwurf beigegeben sei, nicht Bestandteil des ao. Haushalts sein.

Ministerpräsident Dr. Ehard stimmt Staatsminister Zietsch zu und meint, zunächst müsse man doch noch genauer über die Bedingungen usw. unterrichtet sein, wenn auch das Angebot von 10 Millionen für den Wiederaufbau der Kliniken verlockend klinge. Auch die Frage, in welcher Form andere Firmen beteiligt sein könnten, bedürfe noch näherer Prüfung.

Staatsminister Dr. Schwalber erwidert, er habe zwar Verständnis für diese Bedenken, dann hätte aber der ao. Haushalt auf eine andere Basis gestellt werden müssen.

Mit Rücksicht auf das Angebot der Firma Fries seien ja eine Reihe von Vorschlägen seines Ministeriums nicht berücksichtigt worden, so daß er jetzt nicht mehr in der Lage sei, weiter zu bauen.

Ministerpräsident Dr. Ehard wiederholt seine Meinung, daß hinsichtlich der Kliniken eine besondere Vorlage gemacht werden müsse, die nicht mit dem normalen Haushalt verbunden werden könne.

Staatsminister Dr. Schwalber bleibt darauf bestehen, daß das Finanzministerium Zusicherungen hinsichtlich der 10 Millionen gemacht habe und sein Ministerium darauf seine ganzen Pläne aufgebaut habe. Der ao. Haushalt sei eben jetzt unter unrichtigen Voraussetzungen aufgestellt worden.

Staatsministar Dr. Oechsle hält den Vorschlag der Firma Fries nicht für besonders ungewöhnlich und gibt mehrere Beispiele an, in denen auch der Auftraggeber für die Finanzierung gesorgt habe.

Ministerpräsident Dr. Ehard hält es für notwendig, eine konkrete und in allen Einzelheiten ausgearbeitete Vorlage zu haben.

Staatssekretär Dr. Brenner wirft ein, daß Herr Staatsrat Meinzolt40 immer wieder erkläre, das Angebot der Firma Fries sei mit dem Finanzministerium eingehend durchbesprochen worden.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths verweist auf § 2 Abs. 2 des Vertragsentwurfs, in dem es heiße, daß über die Refinanzierung der Bauvorhaben ein gesonderter Vertrag zwischen dem bayerischen Staat und dem Konsortium abgeschlossen wird. Hier handle es sich seiner Meinung nach um den entscheidenden Punkt des ganzen Vertrages.

Nach längerer Aussprache wird sich der Ministerrat darüber einig, daß heute noch keine Entscheidung getroffen und die Vorlage des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus erst im nächsten Ministerrat behandelt werden könne.41

IX. Personalangelegenheiten

1. Ernennung des Regierungsdirektors Dr. Sebastian Imhof42 zum Ministerialrat im Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge

Staatsminister Dr. Oechsle weist auf die reichen Erfahrungen Dr. Imhofs hin, sowie auf das große Ansehen, das er auch in Bonn genieße. Dazu komme, daß Dr. Imhof auch zu den politisch Verfolgten gehöre.

Staatssekretär Krehle fügt hinzu, daß schon dem letzten Kabinett ein entsprechender Beförderungsantrag Vorgelegen habe, dem zwar nicht stattgegeben worden sei, wobei aber doch erklärt worden sei, einer Beförderung nach einem Jahr stehe nichts im Wege.43

Der Ministerrat beschließt, Dr. Sebastian Imhof ab 1.9.1952 zum Ministerialrat im Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge zu ernennen.

2. Übernahme des komm. Amtsarztes beim Staad. Gesundheitsamt Bad Heidenfeld, Dr. Georg Benkert,44 in das Beamtenverhältnis

Ministerpräsident Dr. Ehard verweist auf einen Kabinettsbeschluß vom 9.10.1950, in dem beschlossen worden sei, diejenigen Amtsärzte, die 1945 kommissarisch bestellt worden seien und keine Aussicht auf Versorgung hätten, auch dann ins Beamtenverhältnis zu übernehmen, wenn sie die erforderliche Altersgrenze überschritten hätten.45 Damals habe es sich um drei komm. Amtsärzte gehandelt, der Fall Dr. Benkert sei gleich gelagert.

Staatsminister Zietsch erhebt keine Bedenken, da der damalige Ministerratsbeschluß auch für Dr. Benkert anwendbar sei.

Es wird beschlossen, der Übernahme Dr. Benkerts in das Beamtenverhältnis zuzustimmen.

3. Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, daß der Regierungspräsident von Oberbayern, Herr Dr. Kneuer,46 sowie der Generalstaatsanwalt beim Verwaltungsgerichtshof, Herr Wilhelm Frank,47 mit Ablauf des Monats Juli in den Ruhestand treten.

4. Präsident des Landesarbeitsamtes Südbayern, Dr. Menzel48

Staatsminister Dr. Oechsle weist darauf hin, daß der Ministerrat beschlossen habe, die Dienstzeit des Herrn Präsidenten Dr. Menzel bis auf weiteres zu verlängern. Diese unbestimmte Verlängerung nehme nun die Bundesanstalt für Arbeitslosenvermittlung und Arbeitslosenversicherung in Nürnberg zum Anlaß, gewisse Schwierigkeiten zu machen.49

Staatsminister Zietsch erklärt, Dr. Menzel habe einen echten Wiedergutmachungsanspruch, könne also bis zum 68. Lebensjahr im Dienst verbleiben. Er glaube, daß man sich der Bundesanstalt gegenüber durchsetzen könne, wenn man einen entsprechenden Beschluß fasse.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden und beschließt, so zu verfahren.50

5. Ruhestandsversetzung des Ministerialdirigenten Fruth, Staatsministerium für Unterricht und Kultus51

Staatsminister Dr. Schwalber hält es für dringend notwendig, Herrn Ministerialdirigenten Fruth über seine Ruhestandsversetzung am 1.9.1952 hinaus noch im Dienst zu belassen, da er unentbehrlich sei und jedenfalls noch seinen Nachfolger einarbeiten müsse. Fruth sei tatsächlich in doppelter Weise benachteiligt, da er einmal in der nationalsozialistischen Zeit nicht mehr befördert worden sei und dann unbegründete Schwierigkeiten von Seiten der Amerikaner in den Jahren nach 1945 bekommen habe. Er benötige ihn jedenfalls noch bis zum 31. Dezember 1952.

Staatsminister Zietsch antwortet, er könne sich damit einverstanden erklären, daß Herr Fruth zwar in den Ruhestand trete, aber auf Dienstvertrag noch bis zum Ende des Jahres weiterbeschäftigt werde.

6. Besetzung der frei gewordenen Regierungsratsstelle beim Bayer. Bevollmächtigten in Bonn

Staatsminister Dr. Oechsle teilt mit, er könne einen geeigneten Beamten angeben, der an die Stelle des ausgeschiedenen Regierungsrats Dr. Kopf52 bei der Bayerischen Vertretung in Bonn treten könne. Es handle sich hier um einen Beamten, der Herrn Ministerialdirektor Leusser unterstützen könne und über gute Beziehungen auch zur SPD-Fraktion in Bonn verfüge.

Ministerpräsident Dr. Ehard entgegnet, sich zu diesem Vorschlag noch nicht äußern zu können. Er bitte aber Herrn Staatsminister Dr. Oechsle, ihn schriftlich herüber zu geben.

X. Ausstellung von Gemälden der Alten Pinakothek in den Vereinigten Staaten53

Staatsminister Dr. Schwalber teilt mit, von amerikanischen Museen sei die Anfrage an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus gerichtet worden, ob eine Ausstellung von Gemälden der Alten Pinakothek in den Vereinigten Staaten gezeigt werden könne. Diese Bilder sollten in einer Reihe von amerikanischen Städten und zwar von New York bis San Franzisco ausgestellt werden.54 Er habe große Bedenken gegen diesen Vorschlag, zumal es sich um besonders wertvolle Bilder handle, deren Transport auf alle Fälle mit einem großen Risiko verbunden sei.

Staatssekretär Dr. Brenner erklärt, diese Bedenken zu teilen, zumal man ja berücksichtigen müsse, daß die Bilder in den Vereinigten Staaten großen Klimaschwankungen ausgesetzt seien. Von 1926 bis 1928 seien zwar Ausstellungen holländischer und italienischer Kunst in England veranstaltet worden, immerhin sei aber das Risiko bei einer kurzen Seereise über den Kanal erheblich geringer gewesen, als bei einem Transport über den Atlantischen Ozean. Er für seine Person müsse sich gegen den Plan aussprechen.

Staatsminister Dr. Schwalber fügt noch hinzu, daß die Amerikaner selbst noch niemals ihre Kunstschätze auf Reisen geschickt hätten.

Staatsminister Dr. Oechsle gibt noch zu bedenken, daß möglicherweise auch von Personen, die Forderungen gegen den deutschen Staat hätten, Ansprüche auf diese Bilder gestellt werden könnten und spricht sich gleichfalls gegen die geplante Ausstellung aus.

Der Ministerrat beschließt, den Vorschlag abzulehnen.55

[XI.] Ausgleichszahlung an die Arbeiter des Bundes und der Länder

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt ein Schreiben des Bundesministers der Finanzen bekannt, in dem sich dieser dagegen wende, daß die Arbeiter im öffentlichen Dienst ebenso wie die Beamten und Angestellten eine Ausgleichszahlung erhalten sollten. Er erkläre dabei, diese Frage sei in Übereinstimmung mit der Tarifgemeinschaft Deutscher Länder verneint worden.

Staatsminister Zietsch erwidert, diese Angelegenheit sei bereits erledigt; er verweise auf den betreffenden Beschluß des Bayerischen Ministerrats. Der Bund sei zwar bei der Besprechung zwischen der Tarifgemeinschaft Deutscher Länder mit der Gewerkschaft öffentliche Dienste zugegen gewesen und habe seine Bedenken geltend gemacht, die Entscheidung, daß die Ausgleichszahlung in der vorgesehenen Form erfolge, sei aber bereits gefallen.

[XII.] Äußerung des 1. Vorsitzenden des Bundes Bayer. Beamtenverbände, Regierungsrat Angelo Kramel56

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, der Vorsitzende des Landesbezirks Bayern des Deutschen Gewerkschaftsbundes habe sehr entschieden gegen eine Äußerung des Regierungsrats Kramel protestiert, die dieser in der Öffentlichkeit gemacht habe.57 Sie laute:

„Einer Organisation, die versucht, Hand an die Gurgel des Staates zu legen, kann ein pflichtbewußter Beamter niemals angehören.“58

Auch er persönlich müsse sich gegen diesen Ausspruch wehren, nachdem er selbst Mitglied der Gewerkschaften sei.

Staatsminister Zietsch erwidert, an sich sei Regierungsrat Kramel ein sehr ruhiger und besonnener Mann.59

Staatsminister Dr. Oechsle wirft ein, die Gewerkschaften hätten sich auch an ihn gewandt, er habe daraufhin Herrn Präsidenten Hagen60 geantwortet, er halte das Schreiben des Gewerkschaftsbundes für nicht sehr glücklich. Allerdings werde die Situation dadurch erschwert, daß Regierungsrat Kramel seine Äußerung der Presse gegenüber aufrecht gehalten habe.61

Staatsminister Zietsch stellt dazu fest, eine einmalige in einer Versammlung gemachte Äußerung könne man noch hingehen lassen, wenn Regierungsrat Kramel aber darauf auch gegenüber der Presse beharre, so müßten doch Schritte unternommen werden. Er werde ihn deshalb zu sich kommen lassen und zur Rede stellen. Den Ministerrat werde er über den weiteren Verlauf der Angelegenheit unterrichten.62

[XIII.] Übernahme von Zuständigkeiten des Kreises Lindau63

Regierungsdirektor Dr. Gerner berichtet, im Zuge der Überleitung von Zuständigkeiten in Lindau sollten jetzt noch die restlichen Geschäfte der Wiedergutmachung auf das Landesentschädigungsamt übertragen werden. Soviel er wisse, sei das Finanzministerium damit einverstanden.

Staatsminister Zietsch erklärt ausdrücklich, keine Einwendungen dagegen zu haben.64

[XIV.] Entwurf eines Gesetzes über die Forstrechte65

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß dieser Gesetzentwurf heute im Hinblick auf die Abwesenheit des Herrn Staatsministers Dr. Schlögl nicht behandelt worden könne. Wahrscheinlich werde es nötig sein, den Entwurf in der nächsten Woche in einer Sondersitzung zu besprechen.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.66

[XV.] Vernehmung von Mitgliedern der Staatsregierung in der Strafsache Hugo M. Kühner, Frankfurt

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt ein Schreiben des Landgerichts Wuppertal bekannt, demzufolge verschiedene Mitglieder des Kabinetts, die sich vor einigen Jahren in ein Buch eingetragen hätten, das von einem Hugo M. Kühner vorgelegt worden sei, vernommen werden sollten.67 Kühner habe es fertiggebracht, in sein Buch Unterschriften des Bundespräsidenten, des Bundeskanzlers, verschiedener Ministerpräsidenten usw. zu erhalten und mit Hilfe dieser Unterschriften Betrügereien verübt. Er selbst habe sich zwar eingetragen, Kühner aber keinerlei Geldbeträge zur Verfügung gestellt.

Staatssekretär Krehle erklärt, ebenfalls nur unterschrieben zu haben.

Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, der Wunsch des Gerichts, die Vernehmung der Kabinettsmitglieder im Ministerrat vorzunehmen, könne nicht erfüllt werden, er halte es für zweckmäßig, wenn sich das Gericht unmittelbar an die einzelnen Herren Minister und Staatssekretäre wende.

[XVI.] Abschied für den französischen Beobachter in München, Minister Roché

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, daß er den von München scheidenden französischen Beobachter, Minister Roché,68 zu einem Empfang am Freitag, den 25. Juli 1952, 17.30 Uhr, eingeladen habe. Die Einladungen an die Mitglieder des Kabinetts gingen in diesen Tagen hinaus. Er wolle aber heute schon auf den Termin aufmerksam machen.

[XVII.] 700-Jahr-Feier von Gerzen/Niederbayern

Es wird vereinbart, daß an dieser Feier als Vertreter der Staatsregierung Herr Staatsminister Weinkamm teilnimmt.

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Protokollführer des
Ministerrats
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Ministerialrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
In Vertretung
gez.: Dr. Fritz Baer
Ministerialdirigent

Vormerkung zur Sitzung des Ministerrats am Dienstag, den 22. Juli 195269

I. Entwurf eines Gesetzes über die Forstrechte70

1. Der Gesetzentwurf ist auf Grund einer gem. Art. 40 Bayer. Verfassung71 eingeholten Stellungnahme des Senats neu gefasst worden. Die Vorschläge des Senats und der übrigen Staatsministerien sind mit Ausnahme von sechs Punkten, die auf Seite 9 – 13 der Begleitnote des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten dargelegt sind, berücksichtigt worden. Unter anderen handelt es sich um Art. 33 Abs. 4 (Ablösung der Forstrechte), mit dessen Fassung das Staatsministerium der Finanzen nicht einverstanden ist. Die weiteren Differenzpunkte betreffen Art. 38, 42, 45 Abs. 1, 83 Abs. 1 Ziff. 2 und 84 Abs. 1.

2. Der mit Begleitnote vom 11. Juli übermittelte Nachtrag enthält eine Änderung der Art. 83 – 86 des Entwurfs. Insoweit darf auf die Vormerkung der Abt. III der Staatskanzlei verwiesen werden.

II. Entwurf eines Gesetzes für Änderung des Gesetzes Nr. 124 über die Wiedererrichtung des Bayer. Obersten Landesgerichts72

Gegen diesen Gesetzentwurf sind von keiner Seite Bedenken geäußert worden. Das Staatsministerium der Justiz ersucht um beschleunigte Behandlung im Ministerrat, da das Gesetz rückwirkend ab 1. April 1952 in Kraft treten solle.

III. Antrag der Bayer. Gemeindebank München auf Genehmigung der Ausgabe von 5 Millionen DM mit 5% verzinslicher Pfandbriefe73

Das Staatsministerium für Wirtschaft hat mit Note vom 10. Juli 1952 einen Antrag der Bayer. Gemeindebank vom 30. Juni 1952 auf Genehmigung einer Emission 5%iger Pfandbriefe im Nennbetrag von 5 Millionen DM vorgelegt. Das Staatsministerium für Wirtschaft nimmt dabei Bezug auf ein Schreiben des Herrn Ministerpräsidenten vom 2. August 1951, wonach eine Beratung im Ministerrat erforderlich ist, falls von Seiten der Bayer. Gemeindebank ein Antrag auf Genehmigung einer Pfandbriefemission gestellt werden sollte.