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Nr. 111MinisterratssitzungDienstag, 29. Juli 1952 Beginn: 9 Uhr Ende: 12 Uhr 30
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Weinkamm, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Regierungsdirektor Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Kultusminister Dr. Schwalber, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium).

Tagesordnung:

I. Bundesratsangelegenheiten. II. Entwurf eines 1. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden vom 25.10.1951 (GVBl. S. 207  ). III. Entwurf eines Gesetzes über die Forstrechte. IV. Einführung der Hagelpflichtversicherung. V. Personalangelegenheiten. VI. [Luitpoldhütte AG]. [VII. Auftrag der Bundesbahn an die Maschinenfabrik Augsburg – Nürnberg (M.A.N.)]. [VIII. Erhöhung der Notenemission um 1 Milliarde DM]. [IX. Antrag der Vereinigung der wirtschaftlich und politisch Entrechteten usw. auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Art. 37, 39, 40, 44 und 45 des Gesetzes über Landtagswahl, Volksbegehren und Volksentscheid vom 29.3.1949]. [X. Donauschiffahrtspolitik und Hafen Regensburg]. [XI. Baureferenten der Ministerien]. [XII. Ausbau der Straße Deggendorf-Grafenau]. [XIII. Ausstellungen und Veranstaltungen].

I. Bundesratsangelegenheiten

1. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft in Berlin (West)1

Ministerpräsident Dr. Ehard, erklärt, von verschiedenen Kreisen der Wirtschaft seien erhebliche Bedenken gegen diesen Gesetzentwurf geäußert worden, da dieser durch den vorgesehenen Wegfall der Umsatzsteuer die Berliner Wirtschaft weitgehend begünstige.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths meint, es werde durch diesen Wegfall kein besonderes Preisgefälle entstehen, er werde aber die Frage nochmals überprüfen lassen.

Der Ministerrat beschließt, gemäß Art. 78  GG zuzustimmen.2

2. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung3

Zustimmung gemäß Art. 78  GG.

3. Entwurf eines Bundesjagdgesetzes4

Es wird beschlossen, dem Gesetzentwurf gemäß Art. 78  GG nicht zuzustimmen.5

4. Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Ersten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1951 einschließlich Ergänzungsvorlage6

Kein Antrag nach Art. 77 Abs. 2  GG.

5. Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung von deutschen Schuldverschreibungen, die auf ausländische Währung lauten (Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds)7.

Zustimmung gemäß Art. 78  GG

6. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts8

7. Entwurf eines Gesetzes über Zollbegünstigungen9

8. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes10

Zu diesen Punkten wird kein Antrag nach Art. 77 Abs. 2  GG gestellt.

9. Entwurf einer Verordnung zur Änderung und zur Verlängerung der Geltungsdauer einkommensteuerlicher, lohnsteuerlicher und körperschaftsteuerlicher Durchführungsvorschriften11

Zustimmung nach Maßgabe des Abänderungsvorschlags des Finanzausschusses.12

10. Entwurf einer Verwaltungsanordnung zu § 32 b des Einkommensteuergesetzes13

Zustimmung gemäß Art. 108 Abs. 8  GG.

11. Entwurf einer Verwaltungsanordnung über die steuerliche Behandlung der Rückstellung zum Ausgleich des schwankenden Jahresbedarfs (Schwankungsrückstellung) der Versicherungsunternehmen14

Zustimmung nach Maßgabe der Abänderungsvorschläge des Finanzausschusses.15

12. Entwurf einer Zweiten Durchführungsverordnung zum Investitionshilfegesetz16

Regierungsdirektor Dr. Gerner führt aus, der Koordinierungsausschuß empfehle, der Verordnung gemäß Art. 80 Abs. 2  GG unter Berücksichtigung der Abänderungsvorschläge des Finanzausschusses zuzustimmen.17 Weiter werde vorgeschlagen, einen von anderer Seite etwa gestellten Antrag auf Streichung des § 3 von Bayern aus zu unterstützen.

Der Ministerrat beschließt, entsprechend den Empfehlungen des Koordinierungsausschusses zu verfahren.18

13. Entwurf von Verwaltungsrichtlinien zum Ersten Teil des Gesetzes über die Investitionshilfe der gewerblichen Wirtschaft19

Zustimmung gemäß Art. 84 Abs. 2  GG nach Maßgabe der in der Bundesratsdrucksache Nr. 280/1/52 zusammengefaßten Abänderungsvorschläge.20

14. Öffentliche Bekanntmachung zur Einreichung von Anträgen auf Feststellung von Vertreibungsschäden, Kriegsschäden und Ostschäden auf Grund des Feststellungsgesetzes21

Der Ministerrat beschließt, die Empfehlungen des Finanzausschusses zu unterstützen, dagegen nicht diejenigen des Ausschusses für Flüchtlingsfragen.22

15. Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung einer ruhegehaltsfähigen Zulage an Richter23

Regierungsdirektor Dr. Gerner weist darauf hin, daß es sich hier um einen Initiativentwurf des Landes Nordrhein-Westfalen handle, der zunächst noch dem Rechts- und Finanzausschuß zur Beratung überwiesen werden müsse.

Der Ministerrat erklärt sich mit der Überweisung an diese Ausschüsse einverstanden.24

16. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes25

Regierungsdirektor Dr. Gerner fährt fort, auch hier handle es sich um einen Initiativantrag von Nordrhein-Westfalen, der nach Meinung des Vertreters des Finanzministeriums ohne Verweisung an den Finanzausschuß verabschiedet werden könne, da ihn die Finanzminister der Länder in ihrer Mehrheit gebilligt hätten. Das Finanzministerium habe keine Bedenken, obwohl ein gewisser Einnahmeausfall durch die Erhöhung und Zusammenfassung der Pauschbeträge eintreten könne.

Staatssekretär Dr. Ringelmann stellt fest, daß der Ausfall doch ziemlich erheblich werden könne. Er glaube aber nicht, daß man sich von Bayern aus gegen diesen Gesetzentwurf aussprechen könne, dessen Zweck es sei, Lohn- und Gehaltsempfänger besser zu stellen.

Der Ministerrat beschließt, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.26

17. Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung von Zuständigkeiten auf den Gebieten des bürgerlichen Rechts, des Handelsrechts und des Strafrechts (Zuständigkeitsergänzungsgesetz)27

Kein Antrag nach Art. 77 Abs. 2  GG.

18. Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Kostenrechts28

Regierungsdirektor Dr. Gerner führt aus, nach Meinung des Koordinierungsausschusses bestünden Bedenken hinsichtlich der Art. 1 und 2, da die vom Bundestag vorgenommenen Änderungen zu einer erheblichen Mehrbelastung der Länder führen würden.29 Der Vertreter des Justizministeriums sei aber der Meinung gewesen, es sollte von einem bayerischen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses abgesehen werden.

Staatsminister Weinkamm empfiehlt zwar, den Vermittlungsausschuß nicht anzurufen, betont aber, daß grundsätzlich eine Änderung hinsichtlich der Bewilligung des Armenrechts eintreten müsse. Er beschäftige sich gerade damit, einen Weg zu finden, auf dem hier Verbesserungen eingeführt werden könnten.

Der Ministerrat beschließt, den Vermittlungsausschuß nicht anzurufen.30

19. Entwurf eines Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Binnenschiffahrts- und Rheinschiffahrtssachen31

Es wird beschlossen, gemäß Art. 77 Abs. 2  GG den Vermittlungsausschuß anzurufen.32

20. Entwurf einer Bundesrechtsanwaltsordnung33

Regierungsdirektor Dr. Gerner führt aus, der Koordinierungsausschuß habe sich gegen die Übernahme der Ziffern 2 mit 38 der Vorschläge des Ausschusses für Innere Angelegenheiten ausgesprochen, durch welche die gerichtliche Nachprüfung der beim Vollzug der Rechtsanwaltsordnung sich ergebenden Verwaltungsakte auf die Verwaltungsgerichte übertragen werden sollten.34

Staatsminister Weinkamm empfiehlt gleichfalls dringend, dem Innenausschuß nicht zu folgen.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.

Regierungsdirektor Dr. Gerner fährt fort, sodann sei noch die Frage zu entscheiden, wer zur Rechtsanwaltschaft zugelassen werden könne. Die Empfehlung des Innenausschusses unter II, 1 gehe dahin, auch die Verwaltungsrechtsräte zuzulassen. In diesem Falle sollte aber ein Antrag Bayerns eingebracht werden mit dem Ziel, dem Abs. 1 des § 250 folgenden Satz anzufügen:

„Den Verwaltungsrechtsräten steht ferner gleich, wer auf Grund der vorgeschriebenen Prüfungen die Befähigung zum höheren Verwaltungsdienst erlangt hat“.

Staatsminister Weinkamm äußert grundsätzliche Bedenken gegen die Empfehlung unter II, 1, wenn man ihr aber folge, müsse man auch eine Ausnähme für die bayerischen Verwaltungsjuristen zulassen. Allerdings könne man dagegen einwenden, daß diese Leute von vorneherein gewußt hatten, daß sie nur die Verwaltungslaufbahn einschlagen könnten.

Staatssekretär Dr. Ringelmann entgegnet, immerhin sei auch eine besondere Regelung für Hessen in § 250 getroffen worden.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner spricht sich gegen den ganzen § 250 aus.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, am besten sei es wohl, den § 250 abzulehnen, wenn sich dafür keine Mehrheit ergebe, aber den von Herrn Regierungsdirektor Dr. Gerner formulierten Ergänzungsantrag aufzugreifen.

Staatsminister Weinkamm stellt unter Zustimmung des Ministerrats fest, daß keinesfalls § 4 abgeändert werden dürfe.

Der Ministerrat beschließt dann, den Zusatzantrag zu § 250 zu stellen und außerdem die Vorschläge des Rechtsausschusses zu übernehmen.35

21. Entwurf eines Zweiten Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung36

Der Ministerrat beschließt, sich den Empfehlungen des Rechtsausschusses anzuschließen mit Ausnahme der Empfehlungen zu Ziffer 9 b.37

22. Entwurf eines Dritten Strafrechtsänderungsgesetzes (Strafrechtsbereinigungsgesetz)38

Unterstützung der Änderungsvorschläge des Rechtsausschusses und des Änderungsvorschlags des Agrarausschusses unter Ziffer 2 der Bundesratsdrucksache Nr. 287/2/52.39

23. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hessischen Gesetzes zur Einführung der Rechtsanwaltsordnung40

Der Ministerrat beschließt, den Antrag des Landes Hessen nicht zu unterstützen und sich allenfalls der Stimme zu enthalten.41

24. Wahl eines Nachfolgers für ein ausgeschiedenes Mitglied des Bundesverfassungsgerichts42

Es wird festgestellt, daß der bayerische Standpunkt in dieser Angelegenheit bereits festgelegt ist.43

25. Bericht des Rechtsausschusses über Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht44

Von einer Äußerung wird abgesehen.

26. Entwurf eines Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht45

27. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Zweiten Durchführungsverordnung zum Bremischen Übergangsgesetz zur Regelung der Gewerbefreiheit46

28. Entwurf eines Gesetzes über das Abkommen über Meistbegünstigung vom 16.11.1951 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Libanon47

29. Entwurf eines Gesetzes über das am 25.4.1952 Unterzeichnete Zusatzabkommen zum Zollvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft48

Zu sämtlichen Punkten wird beschlossen, keinen Antrag nach Art. 77 Abs. 2  GG zu stellen.

30. Entwurf eines Gesetzes zur Abwicklung und Entflechtung des ehemaligen reichseigenen Filmvermögens49

Der Ministerrat beschließt zunächst, auf Vortrag von Regierungsdirektor Dr. Gerner, die in der Bundesratsdrucksache Nr. 306/1/52 unter Ziffer II enthaltenen Vorschläge des Ausschusses für innere Angelegenheiten auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zu unterstützen, allenfalls auch einen Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen zu § 6 Abs. 1 Buchst, a.50

Staatssekretär Dr. Guthsmuths spricht sich dafür aus, gegebenenfalls sogar einen eigenen bayerischen Antrag zu dieser Bestimmung zu stellen, der vom Staatsministerium für Wirtschaft formuliert werde. Auch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus werde einen weiteren Eventualantrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses hinsichtlich § 6 Abs. 1 b vorbereiten.51

Staatssekretär Dr. Brenner erklärt, daß dieser Antrag noch heute vorgelegt werden könne.

Der Ministerrat beschließt, diese beiden Anträge zu stellen.52

31. Entwurf eines Gesetzes über die Bundesanstalt für Flugsicherung53

Regierungsdirektor Dr. Gerner berichtet, der Koordinierungsausschuß habe empfohlen, die Vorschläge des Verkehrsausschusses zu unterstützen, allerdings habe der Vertreter des Wirtschaftsministeriums54 verfassungsrechtliche Bedenken dagegen geäußert, daß die Bundesanstalt als nicht rechtsfähige Anstalt konstruiert werden solle.55 Er glaube aber nicht, daß man sich mit diesem Argument durchsetzen werde.

Der Ministerrat beschließt, keine Abänderungsvorschläge zu machen.56

32. Änderung des Beschlusses des Bundesrats vom 20. Juni 1952 betr. Verordnungen zur Verlängerung der Geltungsdauer von auf Grund des Gesetzes für Sicherungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft erlassenen Verordnungen57

Die Empfehlungen des Wirtschaftsausschusses werden unterstützt.58

33. Entwurf einer Verordnung PR Nr. [59]/52 über die Freigabe der Preise für Roheisen, Walzwerks- und Schmiedeerzeugnisse der Eisen schaffenden Industrie59

Staatsminister Dr. Seidel verliest ein Protesttelegramm der M.A.N. gegen diese Verordnung.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths erklärt dazu, dem Wirtschaftsministerium seien vor etwa sechs Wochen zehn Wünsche der eisenverarbeitenden Industrie vorgetragen worden; man habe erreicht, daß neun dieser Wünsche in der Verordnung berücksichtigt worden seien, während der zehnte ausschließlich die Interessen der M.A.N. berücksichtigt habe und von der übrigen Industrie nicht übernommen worden sei. Die M.A.N. wolle offensichtlich eine Bindungsklausel für das Auslaufen ihrer Abmachungen nach dem alten Preis, eine Forderung, der aber der Bundeswirtschaftsminister keineswegs Rechnung tragen wolle. Das Bundeswirtschaftsministerium habe sich bereiterklärt, die Verordnung in einer Rahmenverordnung mit einem Marktregulativ und der Möglichkeit, für den sozialen Wohnungsbau Regulierungen vorzunehmen, umzugestalten. In der Tat sei alles erreicht, was für Bayern von Wichtigkeit sei, er empfehle deshalb, dem Entwurf zuzustimmen.

Der Ministerrat beschließt, sich der in der Bundesratsdrucksache Nr. 322/1/52 niedergelegten Empfehlung des Wirtschaftsausschusses anzuschließen.60

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht abschließend noch Staatssekretär Dr. Guthsmuths, ihm eine kurze Vormerkung über die vorausgegangenen Verhandlungen zu übersenden.61

34. Entwurf einer Verordnung über die Geltung des Güterfernverkehrs-Änderungsgesetzes im Lande Berlin62

Zustimmung gemäß Art. 80 Abs. 2  GG.

35. Entwurf von Anordnungen über die Erhöhung von Verkehrstarifen63

Der Ministerrat beschließt, die Empfehlungen unter Ziffer I, 2 a und b, sowie die Empfehlungen unter II, 1 und 2 zu unterstützen.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt abschließend fest, daß der Ministerrat bei seinem früheren Beschluß einer Erhöhung um 8% bei einer Abflachung von 220 km ab, verbleibe.64

36. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Umsiedlung von Heimatvertriebenen aus den Ländern Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein65

Kein Antrag nach Art. 77 Abs. 2  GG.66

37. Entwurf zur Änderung und Ergänzung der allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Gesetzes über die Unterhaltsbeihilfe für Angehörige von Kriegsgefangenen67

Es wird beschlossen, sich den Empfehlungen des Ausschusses für Flüchtlingsfragen vom 18.7.1952 anzuschließen.68

38. Benennung eines Mitgliedes für das Notaufnahmelager Uelzen69

Bedenken werden nicht erhoben.

39. Entwurf eines Betriebsverfassungsgesetzes70

Staatsminister Dr. Oechsle berichtet über die Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses des Bundesrats, in der er versucht habe, den Ausschuß darauf zu beschränken, nur wirklich wesentliche Punkte dem Bundesrat für die Anrufung des Vermittlungsausschusses vorzuschlagen.71 Von besonderer Bedeutung seien folgende Fragen gewesen: die Einbeziehung des öffentlichen Dienstes, die Einführung der Mehrheitswahl sowie die gemeinsame Wahl anstatt der Gruppenwahl.

Außerdem sei noch das Problem der Besetzung der Aufsichtsräte von Bedeutung gewesen. Wegen dieser vier Punkte müßte seiner Ansicht nach der Vermittlungsausschuß angerufen werden, während er bei den anderen Punkten, die der Sozialpolitische Ausschuß noch aufgegriffen habe, in der Minderheit geblieben sei.

Regierungsdirektor Dr. Gerner weist ergänzend darauf hin, daß es sich hier nach Meinung des Rechtsausschusses zweifellos um ein Zustimmungsgesetz handle, besonders im Hinblick auf die §§ 47 Abs. 4, 58 Abs. 2, 72 Abs. 2 und 84.

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt das Ergebnis seiner telefonischen Rücksprachen mit den Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg mit.72 Beide Länder beabsichtigten, den Vermittlungsausschuß anzurufen, ohne aber sämtliche Vorschläge des Sozialpolitischen Ausschusses zu übernehmen, insbesondere nicht die Forderung, den öffentlichen Dienst einzubeziehen.73 Endgültig habe man sich aber noch nicht festgelegt.74

Anschließend werden die Vorschläge des Sozialpolitischen Ausschusses im einzelnen besprochen:

1. Einbeziehung des öffentlichen Dienstes75

Nach eingehender Aussprache wird beschlossen, die Empfehlungen des Sozialpolitischen Ausschusses nicht zu unterstützen, nachdem das Personalvertretungsgesetz76 für Bayern die größeren Vorteile mit sich bringe, der Einbeziehung in der vorgesehenen Form auch verfassungsrechtliche Bedenken entgegen ständen.77

2. § 4 Abs. 2 c:78

Der Ministerrat beschließt, diese Empfehlung nicht zu übernehmen.

3. § 5 Abs. 2:

Staatsminister Dr. Oechsle betont, daß es sich hier um keine bedeutsame Frage handle, er selbst halte aber den Vorschlag des Sozialpolitischen Ausschusses für zweckmäßig.79

Der Ministerrat beschließt, den Vorschlag zu 3 zu übernehmen.

4. § 7:

Staatsminister Dr. Oechsle bezeichnet diesen Vorschlag für wichtig, da er der bayerischen Regelung entspreche.80

Der Ministerrat beschließt, diesen Vorschlag mit der Maßgabe zu übernehmen, daß ein eigener Antrag bezüglich eines halben Jahres gestellt, sonst aber § 7 in der Regierungsvorlage übernommen wird.81

5. § 13 (Mehrheitswahl und Gruppenwahl):

Staatsminister Dr. Oechsle erklärt, von Staatssekretär Maag unterstützt, der Sozialpolitische Ausschuß sei bei diesem Vorschlag von der Überzeugung ausgegangen, daß der Betrieb eine Einheit sei und deshalb eine gemeinsame Wahl stattfinden solle. Dies bedeute ja auch keineswegs eine Benachteiligung einzelner Gruppen.82

Staatsminister Dr. Seidel spricht sich gleichfalls für die gemeinsame Wahl aus, worauf beschlossen wird, den Vorschlag unter Nr. 5 zu übernehmen.

6. §13 Abs. 3 (Mehrheitswahl oder Verhältniswahl):

Auch hier wird beschlossen, sich dem Vorschlag des Sozialpolitischen Ausschusses entsprechend für die Mehrheitswahl zu entscheiden.83

7. §13 Abs. 4:

Der Vorschlag des Sozialpolitischen Ausschusses unter Nr. 7 wird unterstützt.84

8. §25:

Staatsminister Dr. Oechsle begründet diesen Vorschlag, worauf der Ministerrat beschließt, ihn zu übernehmen.85

9. §60:

Es wird beschlossen, den Vorschlag des Sozialpolitischen Ausschusses nicht zu übernehmen.86

10. §65:

Dem Vorschlag des Sozialpolitischen Ausschusses wird zugestimmt.87

11. – 13. §§ 72 – 74 (Schiedsstelle oder Vermittlungsstelle):

Staatsminister Dr. Oechsle führt aus, nach dem Vorschlag des Sozialpolitischen Ausschusses solle die im Entwurf vorgesehene Vermittlungsstelle in eine echte Schiedsstelle umgewandelt werden, deren Schiedssprüche für vollstreckbar erklärt werden könnten.88 Er selbst sei für die Ablehnung dieses Vorschlags, da er ihn nicht für durchführbar halte.

Damit im Zusammenhang stünden dann auch die Vorschläge unter Nr. 12 und 13.

Der Ministerrat beschließt, die Vorschläge unter Nr. 11 – 13 nicht zu übernehmen.

14. § 76 (Aufsichtsräte):

Der Ministerrat beschließt, den Vorschlag des Sozialpolitischen Ausschusses zu übernehmen.89

15. (Wahl der Aufsichtsräte):

Staatsminister Dr. Oechsle weist darauf hin, daß nach dem bayerischen Gesetz die Betriebsräte wählten. Es sei auch zu befürchten, daß es bei der Urwahl zu Zufallsergebnissen kommen könne, durch welche die Radikalen begünstigt würden.

Ministerpräsident Dr. Ehard hält gleichfalls den neuen Vorschlag für zweckmäßig.

Der Ministerrat beschließt daraufhin, den Vorschlag des Sozialpolitischen Ausschusses zu übernahmen, nicht aber die weitergehende Empfehlung von Nordrhein-Westfalen.

16. (Wahlvorschläge):

Es wird beschlossen, diesen Punkt nicht zu übernehmen.

17. § 76 Abs. 6 Satz 1 (Familiengesellschaften):

Der Ministerrat beschließt nach kurzer Aussprache, den Vorschlag des Sozialpolitischen Ausschusses auf 300 Arbeitnehmer zu übernehmen.90

18. § 77:

Der Ministerrat beschließt, den Vorschlag des Sozialpolitischen Ausschusses hinsichtlich der Zahl der Arbeitnehmer zu übernehmen, die übrigen Punkte aber nicht. Ein eigener bayerischer Antrag soll vorbereitet werden.91

19. § 90:

Der Ministerrat beschließt, diesen neu vorgeschlagenen § 90 nicht zu übernehmen.92

Abschließend faßt der Ministerrat folgenden Beschluß:

1. Es wird festgestellt, daß es sich hier um ein Zustimmungsgesetz handelt,

2. dem Gesetzentwurf wird zugestimmt,

3. wenn die Mehrheit des Bundesrates die Zustimmung nicht erteilt, wird der Vermittlungsausschuß angerufen und zwar entsprechend den zu den Vorschlägen 1–19 getroffenen Beschlüssen.

Staatsminister Dr. Oechsle erkundigt sich, ob er als Vertreter Bayerns im Vermittlungsausschuß auftreten könne.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, leider sei dies nicht möglich, weil nur in einer beschränkten Zahl von Fällen ein Wechsel in der Vertretung zulässig, diese Zahl aber bereits erschöpft sei.

Es wird daraufhin vereinbart, daß Herr Staatssekretär Dr. Ringelmann Bayern im Vermittlungsausschuß vertritt.

Ferner wird noch beschlossen, daß die Anträge zu Ziffer 4 und 18 der Vorschläge des Sozialpolitischen Ausschusses durch das Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge vorbereitet werden.93

40. Entwurf eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien betr. Grenzgänger94

41. Entwurf eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien betr. Gastarbeitnehmer95

42. Entwurf eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat betr. Gastarbeitnehmer96

Es wird beschlossen, zu diesen Punkten keinen Antrag nach Art. 77 Abs. 2  GG zu stellen.

43. Entwurf eines Gesetzes über die Deckung der Rentenzulagen nach dem Rentenzulagengesetz im Haushaltsjahr 195297

44. Entwurf eines Gesetzes über die Erhöhung von Einkommensgrenzen in der Sozialversicherung und der Arbeitslosenversicherung98

45. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der §§ 1274 ff. der Reichsversicherungsordnung99

Zustimmung gemäß Art. 78  GG.

46. Entwurf von Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Gesetzes über die einstweilige Gewährung einer Teuerungszulage zur Abgeltung von Preiserhöhungen bei Grundnahrungsmitteln (Teuerungszulagengesetz)100

Zustimmung gemäß Art. 84 Abs. 2  GG.101

47. Wahlordnung für die Organe der Selbstverwaltung auf dem Gebiete der Sozialversicherung102

Zustimmung gemäß Art. 80 Abs. 2  GG.

48. Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer (Heimkehrergesetz)103

Der Ministerrat beschließt, entsprechend seinem früheren Beschluß vom 2.7.1952, die unter Ziffer 1 – 4 und 6-9 der Bundesratsdrucksache Nr. 146/3/52 enthaltenen Empfehlungen des Sozialpolitischen Ausschusses und des Rechtsausschusses zu unterstützen, ferner auch die in Ziffer 5 a enthaltenen Vorschläge des Sozialpolitischen Ausschusses. Dagegen werden nicht unterstützt die Vorschläge des Rechtsausschusses unter Ziffer 5 b.104

49. Entwurf von Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Heimkehrergesetzes105

Zustimmung gemäß Art. 84 Abs. 2  GG nach Maßgabe der Abänderungsvorschläge in der Bundesratsdrucksache Nr. 145/2/52.106

50. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verkehr mit Milch, Milcherzeugnissen und Fetten (Milch- und Fettgesetz)107

Zustimmung gemäß Art. 78  GG.108

51. Entwurf einer Ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1952/53 und über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft (Getreidepreisgesetz 1952/53)109

Zustimmung gemäß Art. 80 Abs. 2  GG nach Maßgabe der Abänderungsvorschläge des Agrarausschusses in der Bundesratsdrucksache Nr. 324 a/1/52.110

52. Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1952/53 und über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft (Getreidepreisgesetz 1952/53)111

Regierungsdirektor Dr. Gerner führt aus, der Koordinierungsausschuß empfehle an sich die Zustimmung,112 weise aber darauf hin, daß die Bestimmung des § 13 ergänzt werden müsse durch einen Hinweis und die Anpassung an die entsprechenden Bestimmungen des Ordnungswidrigkeitengesetzes.113 Es werde daher vorgeschlagen, der Bundesrat solle beschließen, daß die Bundesregierung den Entwurf einer Verordnung, welche eine entsprechende Änderung des § 13 vorsieht, vorlegen solle.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.114

53. Entwurf einer Dritten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr1952/53 und über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft (Getreidepreisgesetz 1952/53)115

54. Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Zweiten Durchführungsverordnung zum Getreidegesetz116

55 a) Entwurf einer Sechsten Durchführungsverordnung zum Getreidegesetz (Meldepflichten)117

55 b) Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Fünften Durchführungsverordnung zum Getreidegesetz118

Zustimmung gemäß Art. 80 Abs. 2  GG.

56. Zustimmung zur Verwendung des Überschusses aus der Frachtausgleichskasse für Zuckerrüben119

Der Ministerrat beschließt, bei der bereits am 15.7.1952 beschlossenen Stimmenthaltung zu verbleiben.

57.a) Wahl des Präsidenten das Bundesrates

b) Wahl der Vizepräsidenten

c) Wahl der Schriftführer

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, an sich sei die Wahl des neuen Präsidiums erst am 7.9.1952 fällig, man beabsichtige aber, die Wahl schon vorher vorzunehmen, damit sich ein eigene Sitzung erübrige. Er persönlich halte es nicht für richtig, die Wahl vorzeitig vorzunehmen. Das neue Präsidium werde sich wie folgt zusammensetzen:

Präsident: Ministerpräsident Dr. Maier120

Vizepräsidenten: Ministerpräsident Kopf,121 Oberbürgermeister Dr. Reuter,122 Ministerpräsident Altmeier123 und Ministerpräsident Dr. Zinn.124

Ferner sei vorgesehen, die bisherigen Schriftführer, Herrn Staatssekretär Dr. Koch und Herrn Senator Klein,125 beizubehalten.

In der morgigen Vorbesprechung in Bonn werde die Frage endgültig geklärt werden, ob die Wahl jetzt schon stattfinden könne.

58. Entwurf einer Zweiten Verordnung über die Sicherung der Schrottversorgung (VO Schrott I/52)126

Zustimmung nach Maßgabe der Änderungsvorschläge des Wirtschaftsausschusses in der Bundesratsdrucksache Nr. 215/1/52.

II. Entwurf eines 1. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden vom 25.10.1951 (GVBl. S. 207  )127

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß gegen diesen vom Staatsministerium der Finanzen vorgelegten Gesetzentwurf Bedenken nicht bestehen.

Staatsminister Zietsch fügt hinzu, der Entwurf sehe eine Verbesserung der bisher bestehenden Regelung auf einigen Teilgebieten des Finanzausgleichs zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden vor, u.a. eine Erhöhung der Zuschüsse des Staates an die Träger der Straßenbaulast, sowie die Herabsetzung des Beitrags der Bezirksverbände zum Aufwand des Staates für die persönlichen Volksschullasten für das Rechnungsjahr 1952.

Der Ministerrat beschließt, dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form zuzustimmen und ihn dem Landtag zuzuleiten.128

III. Entwurf eines Gesetzes über die Forstrechte129

Der Ministerrat beschließt, zur Behandlung dieses Gesetzentwurfs auf Montag, den 4. August 1952, 19.30 Uhr eine Sondersitzung anzuberaumen.130

IV. Einführung der Hagelpflichtversieherung131

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, es bestehe jetzt keine Aussicht mehr, im Landtag für die Einführung der Hagelpflichtversicherung noch eine Mehrheit zu finden. Er ersuche deshalb um die Zustimmung des Ministerrats, den vorliegenden Verordnungsentwurf endgültig zurückzuziehen.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.

V. Personalangelegenheiten

Der Ministerrat beschließt,

1. den Ministerialrat im Staatsministerium der Finanzen, Dr. Fritz Rosenbauer,132 mit Wirkung vom 1.8.1952 zum Präsidenten der Bayerischen Staatsschuldenverwaltung zu ernennen,

2. den Ministerialrat i.W. Dr. Walter Rinke133 mit Ablauf des Monats Juli 1952 in den Ruhestand zu versetzen.

VI. Luitpoldhütte AG134

Staatsminister Dr. Oechsle kommt auf die Frage zu sprechen, wer als 11. Mann für den Aufsichtsrat der Luitpoldhütte AG benannt werden soll. Bekanntlich komme der ursprünglich in Aussicht genommene Professor Dr. Wagner nicht in Frage, während der Präsident der Industrie- und Handelskammer Regensburg135 von den Gewerkschaften abgelehnt werde.

Staatsminister Zietsch wirft ein, daß Herr Staatsminister a.D. Dr. Zorn136vorgeschlagen worden sei.137

Staatssekretär Dr. Ringelmann benennt den Präsidenten der Bayer. Staatsbank, Dr. von Hellingrath,138 und meint, daß gegen diesen auch die Gewerkschaften nichts einzuwenden hätten.

Staatsminister Dr. Oechsle erklärt sich ebenso wie Staatsminister Dr. Seidelmit diesem Vorschlag einverstanden.

Der Ministerrat beschließt daraufhin, Herrn Präsidenten Dr. von Hellingrath als 11. Mann für den Aufsichtsrat der Luitpoldhütte AG zu benennen.139

[VII.] Auftrag der Bundesbahn an die Maschinenfabrik Augsburg – Nürnberg (M.A.N.)140

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, gestern sei der Bundestagsabgeordnete Eichner141 mit einem Herrn der M.A.N. bei ihm gewesen. Es handle sich darum, daß die M.A.N. einen Auftrag der Bundesbahn erhalten solle, wobei die M.A.N. einen Kredit der Staatsbank benötige, der durch eine Staatsbürgschaft von etwa DM 500000,- gesichert werden solle. Angeblich sei ein entsprechender Antrag bereits beim Wirtschafts- oder Finanzministerium, auch Herr Staatsminister Dr. Hoegner habe wohl davon Kenntnis.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erwidert, genaue Auskunft könne er nicht geben, er glaube aber, daß es sich um einen Antrag auf Gewährung von Barmitteln handle.

Staatsminister Dr. Oechsle wirft ein, er könne nicht verstehen, wieso die Staatsbank bei einem Werk wie der M.A.N. noch eine Staatsbürgschaft brauche.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner ersucht, nach Möglichkeit bald zu einer Klärung zu kommen, nachdem es dringend notwendig sei, die M.A.N. endlich in ein Geschäft mit der Bundesbahn zu bringen.

Der Ministerrat vereinbart, daß die Herren Staatssekretäre Dr. Ringelmann und Dr. Guthsmuths mit Herrn Abg. Eichner und dem Vertreter der M.A.N. nochmals verhandeln und die Zusammenhänge klären sollen.

[VIII.] Erhöhung der Notenemission um 1 Milliarde DM142

Staatsminister Zietsch teilt mit, er habe grundsätzlich bereits der Erhöhung der Notenemission um 1 Milliarde DM zugestimmt, er benötige aber noch einen entsprechenden Ministerratsbeschluß.

Der Ministarrat beschließt, dieser Erhöhung zuzustimmen.

[IX.] Antrag der Vereinigung der wirtschaftlich und politisch Entrechteten usw. auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Art. 37, 39, 40, 44 und 45 des Gesetzes über Landtagswahl, Volksbegehren und Volksentscheid vom 29.3.1949143

Der Ministerrat beschließt auf Vorschlag des Staatsministeriums des Innern zur Vertretung der Bayerischen Staatsregierung in der auf Freitag, den 1. August 1952, angesetzten mündlichen Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof Herrn Ministerialrat Dr. Hermann Feneberg144 (Staatsministerium des Innern) zu bevollmächtigen.145

[X.] Donauschiffahrtspolitik und Hafen Regensburg146

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, er habe wegen der Donauschiffahrtspolitik und des Hafens Regensburg zwei Schreiben des Herrn Bundesverkehrsministers147erhalten und dazu auch eine Stellungnahme des Herrn Ministerialdirigenten Brunner148 vom Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten.149

Es handle sich um recht schwierige Probleme, die in erster Linie wohl das Staatsministerium für Wirtschaft, aber auch das Staatsministerium des Innern und dort vor allem die Oberste Baubehörde angingen.

Der Ministerrat vereinbart, daß die vorliegenden Unterlagen Herrn Staatssekretär Dr. Guthsmuths übermittelt werden, der versuchen werde, im Benehmen mit den übrigen beteiligten Ministerien eine Regelung zu finden.150

[XI.] Baureferenten der Ministerien

Staatsminister Dr. Schlögl weist darauf hin, daß in den einzelnen Ministerien zwar Baureferenten aufgestellt, deren Zuständigkeiten aber außerordentlich beschränkt seien; nach wie vor brauche man für jede Kleinigkeit das zuständige Landbauamt.151

Staatssekretär Dr. Ringelmann antwortet, schon seit langem sei er der Meinung, daß die Verordnung von 1851152 unbedingt geändert werden müsse, damit diese Referenten und die Behörden überhaupt die Möglichkeit hätten, kleinere Reparaturen usw. selber zu erledigen.153 Die Anfrage des Herrn Staatsministers Dr. Schlögl werde das Staatsministerium der Finanzen veranlassen, die Frage der Abänderung der genannten Verordnung erneut aufzugreifen.

[XII.] Ausbau der Straße Deggendorf-Grafenau154

Der Ministerrat faßt folgenden Beschluß:

Herr Staatssekretär Dr. Guthsmuths wird ermächtigt, in Verbindung mit der Obersten Baubehörde das Straßenprojekt Deggendorf-Grafenau unter Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Sanierungsprogramm 1952 für die Ausschreibung fertigzustellen.155

[XIII.] Ausstellungen und Veranstaltungen

a) Sicherheitsausstellung in Nürnberg156

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, bekanntlich habe der Bund für diese Ausstellung keinen Zuschuß geleistet, während ursprünglich von Nürnberg mitgeteilt worden sei, die Amerikaner beteiligten sich mit einem Betrag von DM 150000,-. Wie sich jetzt herausstelle, sei diese Zusicherung nicht eingehalten worden. Der Ministerrat habe aber am 6.5.1952 beschlossen, für die Ausstellung aus Staatsmitteln DM 50000,- bereitzustellen, er bitte, an diesem Beschluß auch unter den jetzt veränderten Umständen festzuhalten.

Staatsminister Zietsch erklärt sich mit dem Zuschuß von 50000,- einverstanden.

Der Ministerrat beschließt daraufhin, den Beschluß vom 6.5.1952 zu bestätigen.

b) Deutsche Verkehrsausstellung 1953157

Staatsminister Dr. Seidel äußert ernste Bedenken gegen die bisherige Vorbereitung der Deutschen Verkehrsausstellung 1953 in München. Er halte es für dringend notwendig, daß sich die Staatsregierung im Laufe der nächsten Zeit um diese Angelegenheit kümmere.158

c) 100-Jahr-Feier des Germanischen Nationalmuseums in Nürnberg159

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erkundigt sich, ob der Herr Ministerpräsident an dieser Feier teilnehmen werde.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, er habe sich zwar noch nicht endgültig entschieden, glaube aber nicht, daß er mit Rücksicht auf seinen Urlaub am 9. und 10. August nach Nürnberg fahren könne.

Es wird vereinbart, daß jedenfalls Herr Staatssekretär Dr. Brenner an den Feierlichkeiten teilnimmt, am Haupttag auch Herr Staatsminister Dr. Hoegner.160

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Protokollführer des
Ministerrats
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Ministerialrat