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Nr. 118MinisterratssitzungDienstag, 9. September 1952 Beginn: 9 Uhr Ende: 11 Uhr 30
Anwesend:

Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Regierungsdirektor Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Justizminister Weinkamm, Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium).

Tagesordnung:

I. Bundesratsangelegenheiten. II. Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung einer Abgabe zur Förderung der Land- und Forstwirtschaft. III. Entwurf eines Gesetzes über die Anerkennung juristischer Personen und nicht rechtsfähiger Personen-Vereinigungen als Verfolgte [(Note des Staatsministeriums der Finanzen an das Staatsministerium der Justiz vom 23.8.1952 Nr. IV-89717 I N 403- 4/20)]. IV. Maßnahmen an der Zonengrenze. V. Abgrenzung der Verwaltungsbefugnis zwischen Bund und Ländern auf dem Gebiet der zivilen Luftfahrt. VI. Personalangelegenheiten. VII. [Aufsichtsrat der Luitpoldhütte AG]. [VIII. Abbrucharbeiten auf dem Obersalzberg]. [IX. Bundesmittel für die bayerischen Sanierungsgebiete]. [X. Übernahme der Haager Empfehlungen zur Wiedergutmachung vom 8. April 1952]. [XI. Gesetzentwurf über die Überleitung der Aufgaben des Verkehrsministeriums]. [XII. Unterkünfte für Sowjetzonenflüchtlinge]. [XIII.] Veranstaltungen.

I. Bundesratsangelegenheiten

1. Entwurf eines Gesetzes betr. das Protokoll vom 26.7.1952 über die Erstreckung der Zuständigkeit des Schiedsgerichts auf Streitigkeiten aus dem am 26.5.1952 in Bonn unterzeichneten Abkommen über die steuerliche Behandlung der Streitkräfte und ihrer Mitglieder1

Der Ministerrat stellt fest, daß es sich hier um ein Zustimmungsgesetz handle, gegen welches aber keine Einwendungen zu erheben seien.

2. Entwurf eines Gesetzes über den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Festsetzung einer Betriebsgrenze für ostwärts der deutsch-niederländischen Landesgrenze liegende Steinkohlenfelder vom 18.1.19522

Bedenken werden nicht erhoben.

3. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Viehzählungen3

Regierungsdirektor Dr. Gerner führt aus, im Koordinierungsausschuß sei der Vertreter des Innenministeriums4 der Auffassung gewesen, der Entwurf sei abzulehnen, weil er der zur Zeit vorbereiteten Regelung im Rahmen des Gesetzes über die Bundesstatistik vorgreife.5 Gegen diesen Standpunkt habe sich der Vertreter des Landwirtschaftsministeriums6 ausgesprochen, während der Koordinierungsausschuß in seiner Mehrheit vorschlage, die Empfehlungen des Rechtsausschusses vom 4. September 1952 und die des Agrarausschusses hinsichtlich § 7 Abs. 1 Satz 1 zu unterstützen.7

Der Ministerrat beschließt diesem Vorschlag entsprechend, die Empfehlungen des Rechtsausschusses, des Agrarausschusses hinsichtlich § 7 Abs. 1 Satz 1, sowie die Empfehlungen des Innenausschusses zu unterstützen, mit Ausnahme derjenigen zu Ziff. 10 Abs. 1 Satz 1 und Ziff. 13 Abs. 2.8

4. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuches (Recht der Handelsvertreter)9

Der Ministerrat beschließt, die in der BR-Drucks. Nr. 273/1/52  zusammengefaßten Empfehlungen des Rechtsausschusses und des Ausschusses für Arbeit und Sozialpolitik zu unterstützen.10

5. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Kraftloserklärung von Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefen in besonderen Fällen11

Einwendungen werden nicht erhoben.

6. Ernennung des Ministerialrats Dr. Ernst Kanter12 zum Bundesanwalt13

Der Ministerrat beschließt nach kurzer Aussprache, den Vorschlag, Ministerialrat Dr. Ernst Kanter zum Bundesanwalt zu ernennen, abzulehnen.14

7. Bericht des Rechtsausschusses über Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht15

Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen.

8. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes16

Die Empfehlung des Finanzausschusses vom 4. September 1952 wird unterstützt.17

9. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von einzelnen Vorschriften der Reichsabgabenordnung und des Steueranpassungsgesetzes18

Regierungsdirektor Dr. Gerner weist darauf hin, daß zu § 13119 und 20220 noch verfassungsrechtliche Bedenken bestünden, die Stellungnahme des Rechtsausschusses aber noch nicht formuliert vorliege. Was § 131 betreffe, bei dem die Begründung hinsichtlich der Biersteuer von den Ländern nicht hingenommen werden könne, so sei es wohl am zweckmäßigsten, die Vorlage der Bundesregierung zu übernehmen, aber mit der Maßgabe, daß die Wahrnehmung der Befugnisse durch das Bundesfinanzministerium im Benehmen mit den Finanzministern der Länder erfolgen müsse.21

Staatsminister Zietsch erklärt sich damit einverstanden, daß der Rechtsausschuß eine neue Formulierung finde, vorausgesetzt, daß diese dem Bund die Verwaltung zuspreche.

Der Ministerrat erklärt dazu seine Zustimmung.22

10. Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung einer ruhegehaltsfähigen Zulage an Richter23

Regierungsdirektor Dr. Gerner fährt fort, im Koordinierungsausschuß habe sich lediglich der Vertreter des Justizministeriums24 für die Unterstützung der Empfehlungen des Rechtsausschusses ausgesprochen.25

Staatsminister Dr. Oechsle wendet sich ebenso wie Staatsminister Zietsch gegen den Entwurf, da nicht einzusehen sei, warum lediglich Richter eine ruhegehaltsfähige Zulage erhalten sollten.

Staatssekretär Dr. Koch entgegnet, die richterliche Stellung sei etwas anders wie der übrigen Beamten, der Entwurf werde aber wohl dadurch entwertet, daß auch die Staatsanwälte hereingenommen werden sollten. Wahrscheinlich werde der Gesetzentwurf keine Mehrheit finden. Er halte es aber doch für dringend notwendig, etwas zu unternehmen, um die richterliche Stellung zu stärken. Immer mehr zeige sich, daß gute Juristen die richterliche Laufbahn nicht ergriffen, da ihre Aussichten zu ungünstig seien, deshalb halte er die Tendenz des Gesetzes für unbedingt richtig. Mit einem einzelnen Antrag könne aber dieses Problem wohl kaum gelöst werden.

Der Ministerrat beschließt, dafür einzutreten, daß der Gesetzentwurf zunächst dem Besoldungsausschuß zur Beratung überwiesen wird.26

11. Entwurf einer Verordnung zur Durchführung des § 10 des Zweiten Überleitungsgesetzes27

12. Änderung der Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der versorgungsrechtlichen Vorschriften des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen28

13. Aufteilung der Zuschüsse des Bundes zu den Kosten der Volkszählung an die Länder29

14. Entwurf einer Verordnung zur Überführung weiterer Einrichtungen der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes30

und

15. Entwurf einer Verordnung zur Durchführung des § 8 Abs. 1 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde31

Es wird festgestellt, daß diese Punkte von der Tagesordnung abgesetzt werden.

16. Richtlinien für die Bewertung der Sachbezüge in der Sozialversicherung32

Der Ministerrat beschließt, dem Entwurf gem. Art. 84 Abs. 2  GG nach Maßgabe der in der BR-Drucks. Nr. 331/1/52  enthaltenen Änderungsvorschläge des Ausschusses für Arbeit und Sozialpolitik zuzustimmen.33

17. Nochmalige Beschlußfassung über das Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Umsiedlung von Heimatvertriebenen aus den Ländern Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein34

Zustimmung.35

18.a) Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des § 4 des Zolltarifgesetzes

b) Entwurf einer Verordnung zur Senkung des Wertzolles für Butter auf 15% sowie Stundung der Zolldifferenz zwischen 15 und 25%36

Regierungsdirektor Dr. Gerner berichtet, im Koordinierungsausschuß habe sich der Vertreter des Landwirtschaftsministeriums37 dafür ausgesprochen, die Empfehlungen des Agrarausschusses vom 4. September 1952 zu unterstützen, während die Vertreter des Finanz-,38 des Wirtschafts-39 und des Arbeitsministeriums40 der Meinung gewesen seien, dem Antrag des Landes Bremen den Vorzug zu geben.41

Staatsminister Dr. Schlögl wendet sich gegen den Antrag des Landes Bremen, der bei der augenblicklichen Lage auf dem Weltmarkt keinerlei Nutzen verspreche.

Anschließend gibt Staatsminister Dr. Schlögl einen eingehenden Überblick über die gegenwärtige Lage auf dem Buttermarkt.

Staatsminister Dr. Seidel erklärt, er könne nicht einsehen, warum nicht doch der Versuch gemacht werden solle, durch Änderung des Zolltarifs die Einfuhr von Butter zu erleichtern.

Der Ministerrat beschließt, sowohl dem Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des § 4 des Zolltarifgesetzes wie dem Entwurf einer Verordnung zur Senkung des Wertzolles für Butter auf 15% zuzustimmen.42

19. Wahl eines Nachfolgers für ein ausgeschiedenes Mitglied des Bundesverfassungsgerichts gemäß § 5 Abs. 3 und § 7 des BVerfG43

Staatssekretär Dr. Koch berichtet über die Sitzung des Richterwahlausschusses, an der er teilgenommen habe. Leider sei es nicht gelungen, den bayerischen Kandidaten, Senatspräsident Brandl,44 durchzubringen. Der Ausschuß habe sich vielmehr endgültig für den von Rheinland-Pfalz vorgeschlagenen Finanzpräsidenten Dr. Schunck45 ausgesprochen.46

Auf Vorschlag des Herrn Staatsministers Dr. Hoegner beschließt der Ministerrat, bei der endgültigen Abstimmung über Dr. Schunck mit Nein zu stimmen47

Zum Abschluß dieses Punktes der Tagesordnung macht Regierungsdirektor Dr. Gerner noch darauf aufmerksam, daß im Vermittlungsausschuß das Bundesjagdgesetz eine Rolle spielen werde.48 Die Bundesregierung habe von Art. 77 Abs. 2  GG Gebrauch gemacht, nachdem der Bundesrat den Entwurf abgelehnt habe. Dieses Verfahren der Bundesregierung halte er für unzulässig, nachdem sich der Vermittlungsausschuß schon einmal damit befaßt habe.

Der Ministerrat schließt sich dieser Auffassung an.

II. Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung einer Abgabe zur Förderung der Land- und Forstwirtschaft49

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, es sei wohl nicht mehr notwendig, diesen Gesetzentwurf im einzelnen zu behandeln, es komme jetzt vielmehr nur darauf an, ob er dem Senat zur gutachtlichen Stellungnahme oder nur zur Kenntnisnahme zugeleitet werden solle.

Der Ministerrat beschließt, den Gesetzentwurf dem Senat zur gutachtlichen Stellungnahme zuzuleiten.50

III. Entwurf eines Gesetzes über die Anerkennung juristischer Personen und nicht rechtsfähiger Personen-Vereinigungen als Verfolgte (Note des Staatsministeriums der Finanzen an das Staatsministerium der Justiz vom 23.8.1952 Nr. IV-89717 I N 403- 4/20)51

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, das Staatsministerium der Finanzen habe in einer Note vom 23. August 1952 gegen die auf Vorschlag des Herrn Staatsministers der Justiz in der Ministerratssitzung vom 5. August beschlossene Formulierung Bedenken erhoben und schlage folgenden Wortlaut des § 1 vor:

„(1) Juristische Personen oder nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, die unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft aus den in § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts (Entschädigungsgesetz) vom 12. August 1949 (GVBl. S. 195  ) aufgeführten Gründen aufgelöst, zur Selbstauflösung gezwungen oder nicht nur geringfügig geschädigt wurden, erhalten auf Antrag vom Landesentschädigungsamt einen Ausweis über ihre Anerkennung als Verfolgte.

(2) § 3 Abs. 1 und 3, §§ 5 bis 8 des Gesetzes über die Anerkennung als Verfolgte vom 27. März 1952 (GVBl. S. 124  ) finden entsprechende Anwendung.“

Nachdem sich Staatssekretär Dr. Koch mit dieser Neufassung einverstanden erklärt, beschließt der Ministerrat, den Gesetzentwurf in der jetzigen Fassung dem Landtag zuzuleiten.52

IV. Maßnahmen an der Zonengrenze53

1. Bau einer Stichbahn bei Tettau/OFr.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, bekanntlich sei die Eisenbahn nach Tettau/OFr. seit 28. Mai 1952 durch die Grenzsperre an der Sowjetzonengrenze abgeschnitten; als Ersatz für die Bahnlinie sei ein sogenannter Culemeyer-Betrieb eingerichtet worden.54 Es werde nun erklärt, daß dieser während der Wintermonate nicht weiter geführt werden könne, so daß unbedingt eine Stichbahn gebaut werden müsse. Eine Sonderkommission habe auf eine Reihe von Bedenken hinsichtlich dieses Bahnbaues aufmerksam gemacht, jetzt werde aber neuerdings in Schreiben des Landkreises Kronach und der Herren Abg. Simmel55 und Müller56 – Tettau auf die Dringlichkeit dieses Projekts hingewiesen. Er bitte Herrn Staatsminister Dr. Seidel, diese Angelegenheit möglichst umgehend mit dem Bundesverkehrsministerium zu besprechen.

Staatsminister Zietsch äußert Bedenken gegen den Bahnbau, worauf Staatsminister Dr. Seidel erklärt, er halte es technisch für durchaus möglich, den Culemeyer-Betrieb auch im Winter zu sichern. Er bitte Herrn Staatsminister Dr. Hoegner, ihm die Unterlagen herüberzugeben, er werde diese dann in seinem Ministerium beraten und prüfen lassen. Entweder werde der Culemeyer-Betrieb durchgehalten oder der Bahnbau in die Wege geleitet, auf jeden Fall werde alles für das Gebiet um Tettau geschehen.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.57

2. Frachtmehrkosten im Tettauer Gebiet

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner fährt fort, in diesem Zusammenhang weise er noch darauf hin, daß die Deutsche Bundesbahn für die Beförderung eines Waggons mit Straßenroller 80 DM berechne, so daß die Tettauer Betriebe im Monat etwa 25 000 DM Mehrkosten hätten. Die Industrie sei außerstande, diese Lasten weiter zu tragen, er halte es deshalb für unbedingt notwendig, daß vorläufig der bayerische Staat einspringe, bis der Bund die Mehrkosten endgültig übernehme.

Das Wirtschaftsministerium schlage vor, daß die Staatsministerien für Wirtschaft und für Verkehr sofort Vorstellungen bei der Bundesregierung erheben, dahingehend, daß der Bund die durch die Sperrung der Eisenbahnlinie Pressig/Tettau erwachsenen Mehrkosten übernehme. Außerdem solle der Bund die seit der Grenzsperre entstandenen Mehrkosten, die auf etwa 25 000 DM im Monat veranschlagt würden, umgehend erstatten.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden und beschließt außerdem, daß vorläufig bis zur endgültigen Entscheidung des Bundes das Bayer. Staatsministerium der Finanzen einen Betrag von 75000 DM in Aussicht stellen solle.

Schließlich wird noch beschlossen, daß die Federführung in allen Fragen, die mit der Grenzsperre Zusammenhängen, dem Staatsministerium für Wirtschaft und dem Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten übertragen wird.

Abschließend gibt Staatsminister Dr. Hoegner bekannt, daß das Bundesfinanzministerium zu einer Besprechung über die Sofortmaßnahmen in den Gebieten an der Sowjetzonengrenze für Freitag, den 12. September 1952,15 Uhr, eingeladen habe. Die Tagesordnung sehe unter anderem vor, daß die notwendigen Sofortmaßnahmen festgelegt, der Finanzbedarf ermittelt und die Beteiligung des Bundes, der Länder usw. an den Kosten festgesetzt werden solle.

Staatsminister Zietsch erklärt dazu, es sei unmöglich, daß bei dieser Besprechung schon endgültige Festlegungen erfolgten, die bayerischen Vertreter könnten deshalb nicht mit allen Vollmachten ausgestattet werden. Da es sich um Maßnahmen der Sowjets handle, müsse der Bund allein zahlen.58

V. Abgrenzung der Verwaltungsbefugnis zwischen Bund und Ländern auf dem Gebiet der zivilen Luftfahrt59

Regierungsdirektor Dr. Gerner erinnert daran, daß er über die grundsätzlichen Fragen, die mit der Abgrenzung der Verwaltungsbefugnis zwischen Bund und Ländern auf dem Gebiet der zivilen Luftfahrt Zusammenhängen, im Ministerrat schon am 15. Juli 1952 Vortrag gehalten habe.

Zu dem Katalog über die Abgrenzung dürfe er besonders darauf hinweisen, daß in mehreren Fällen ein „Einvernehmen“ oder ein „Benehmen“ zwischen Bund und Ländern vorgesehen sei, wogegen verfassungsrechtliche Bedenken wohl nicht bestünden.

Die Überprüfung des Katalogs, der in einer Besprechung beim Bundesminister für Verkehr am 13. Juni ausgearbeitet worden sei, habe ergeben, daß eine Reihe von Gegenvorschlägen gemacht werden mußten.60 Heute handle es sich im wesentlichen wohl darum, daß der Ministerrat beschließe, ob die Verwaltungsvereinbarung formlos oder förmlich abgeschlossen werden solle.

Der Ministerrat beschließt, zunächst den Entwurf eines Verwaltungsabkommens ausarbeiten zu lassen und dann den Herrn Staatsminister für Wirtschaft zum Abschluß zu ermächtigen.61

VI. Personalangelegenheiten

1. Dienstzeitverlängerung für den Oberlandesgerichtspräsidenten Wilhelm Walther62 beim Oberlandesgericht Nürnberg

Der Ministerrat beschließt, den Oberlandesgerichtspräsidenten Wilhelm Walther auf die Dauer eines Jahres weiter im Dienst zu belassen.

2. Dienstzeitverlängerung für Amtsgerichtspräsident Dr. Hans Knör63

Auf Vorschlag von Staatssekretär Dr. Koch wird beschlossen, Amtsgerichtspräsident Dr. Hans Knör bis 31. Dezember 1952 weiter im Dienst zu belassen.

Der Ministerrat stellt dabei aber fest, daß das Staatsministerium der Justiz bis zu diesem Zeitpunkt für die Bestellung eines geeigneten Nachfolgers Sorge zu tragen habe.

VII. Aufsichtsrat der Luitpoldhütte AG64

Staatsminister Dr. Seidel teilt mit, er habe in einer Besprechung im Bundeswirtschaftsministerium in Bonn erreicht, daß sich dieses nicht mehr für die Bestellung des Herrn Ministerialdirektors Dr. Rust65 als Vorsitzer des Aufsichtsrats einsetzen werde, sondern vielmehr den Vorschlag der bayerischen Regierung, Herrn Staatsminister Dr. Oechsle zum Vorsitzer zu bestellen, unterstützen werde.66

Staatsminister Dr. Oechsle fügt hinzu, damit erledige sich wohl auch das in Aussicht genommene Schreiben des Herrn Ministerpräsidenten an den Herrn Bundesminister der Finanzen, für das das Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge das Material zusammengestellt habe.

Die Angelegenheit wird damit als erledigt erklärt.67

[VIII.] Abbrucharbeiten auf dem Obersalzberg68

Staatsminister Zietsch gibt bekannt, daß die Abbrucharbeiten auf dem Obersalzberg im wesentlichen jetzt beendet seien.

Auch die Wiederaufforstung sei bereits begonnen worden; hier sei allerdings jetzt eine gewisse Stockung eingetreten.

Staatsminister Dr. Schlögl stellt fest, daß ein Betrag von ca. 80000 DM benötigt werde, um die verschiedenen Plätze mit einer so tiefen Humusschicht zu bedecken, daß Bäume darauf angepflanzt werden könnten. Es handle sich jetzt lediglich darum, daß die entsprechenden Betriebsmittel zugeteilt würden, dann könnten die Arbeiten sofort begonnen werden.

Der Ministerrat beschließt, daß die Betriebsmittel sofort zugeteilt werden, um jede Stockung in den Arbeiten zu vermeiden.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt in diesem Zusammenhang mit, daß an ihn der Wunsch herangetragen worden sei, man möge nach Möglichkeit Bauern, die seinerzeit ihre Höfe auf dem Obersalzberg verlassen mußten, wieder in ihrer alten Heimat ansiedeln lassen.

Staatsminister Zietsch erwidert, derartige Anträge seien auch bei ihm eingelaufen, er habe daraufhin erklärt, zuerst müssen die Arbeiten durchgeführt sein, dann erst könne über die weitere Verwendung des Geländes entschieden werden. Grundsätzlich bestünden natürlich keine Bedenken, früheren Bauern gegen entsprechende Zahlung die Rückkehr zu gestatten.69

[IX.] Bundesmittel für die bayerischen Sanierungsgebiete

Staatssekretär Dr. Guthsmuths erinnert daran, daß in einer der letzten Sitzungen der Ministerrat die Verteilung von 7,8 Millionen DM Sanierungsmittel des Bundes beschlossen habe. Die Landesanstalt für Aufbaufinanzierung habe nun ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums bekommen, wonach vorläufig nur 5 Millionen DM zugeteilt werden könnten. Er halte es nun für das richtige, nicht alle Posten anteilsmäßig zu kürzen, sondern zunächst einige völlig auszulassen, z.B. die Wasserwirtschaft, die Energiewirtschaft usw., nachdem hier vor dem Winter doch nicht mehr viel getan werden könne. Er bitte aber hier um die Zustimmung des Ministerrats.

Der Ministerrat erklärt sich mit diesem Vorschlag einverstanden.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths fährt fort, er werde noch feststellen, ob der Rest von 2,8 Millionen DM tatsächlich in absehbarer Zeit noch zugeteilt werde, wenn ja, könnte vielleicht eine Vorfinanzierung durch das Bayer. Staatsministerium der Finanzen erfolgen,

Staatsminister Zietsch erklärt sich bereit, vorzufinanzieren, wenn tatsächlich die Zuteilung des Restes von 2,8 Millionen DM nur eine Frage der Zeit sei.

[X.] Übernahme der Haager Empfehlungen zur Wiedergutmachung vom 8. April 1952

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, der Ministerpräsident von Baden-Württemberg70 habe in einem Schreiben vom 26. Juli 1952 mitgeteilt, daß die vorläufige Regierung seines Landes beschlossen habe, die Haager Empfehlungen für Baden-Württemberg ohne Aufschub in Kraft zu setzen. Gleichzeitig habe er gebeten, die bayerische Regierung möge prüfen, ob sie nicht einen ähnlichen Schritt für möglich und wünschenswert halte.71

Das Bayer. Staatsministerium der Finanzen habe jetzt in einer eingehenden Note vom 3. September 1952 darauf hingewiesen, daß die vom Justizministerium in Stuttgart getroffenen Maßnahmen zum Teil in Bayern bereits durchgeführt seien, zum anderen Teil aber doch auf gewisse Bedenken stießen. Unter diesen Umständen werde es wohl das zweckmäßigste sein, wenn der Herr Ministerpräsident auf Grund der Darlegungen des Staatsministeriums der Finanzen ein entsprechendes Schreiben an den Herrn Ministerpräsidenten Dr. Maier richte.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.72

[XI.] Gesetzentwurf über die Überleitung der Aufgaben des Verkehrsministeriums73

Staatsminister Dr. Seidel weist darauf hin, daß dieser Gesetzentwurf heute Nachmittag im Haushaltsausschuß behandelt werde. Zum Teil scheine im Ausschuß die Neigung zu bestehen, alle Aufgaben, die mit der Verkehrssicherheit zusammenhingen, dem Staatsministerium des Innern zu übertragen. Es handle sich dabei z.B. um die Zulassung, die Entziehung des Führerscheins, das Weisungsrecht gegenüber den Polizeibehörden usw. Die Übertragung dieser Aufgaben auf das Innenministerium habe schon etwas für sich, die Regierungsvertreter im Ausschuß müßten aber doch wohl am Regierungsentwurf festhalten.

Der Ministerrat beschließt, grundsätzlich am Regierungsentwurf festzuhalten, in diesem Punkt aber im Haushaltsausschuß in die Debatte nicht einzugreifen.

Staatsminister Zietsch fügt hinzu, zum Teil bestehe auch die Meinung, daß die Schiffahrt ebenfalls dem Wirtschaftsministerium übertragen werden müsse, nicht, wie im Entwurf vorgesehen, dem Finanzministerium. Auch hier müsse wohl am Regierungsentwurf festgehalten werden.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.74

[XII.] Unterkünfte für Sowjetzonenflüchtlinge75

Staatssekretär Dr. Oberländer teilt mit, die Außenstellen der Bundesvermögensverwaltung stellten zur Zeit überall in Bayern fest, wo Unterkünfte für Sowjetzonenflüchtlinge vorhanden seien und erteilten sogar schon Weisungen. Der Bund dränge sehr darauf, daß Bayern diese Flüchtlinge aufnehme, zum Teil könnte man das auch tun, unter anderem in Furth i. Wald. Man müsse sich aber mit allen Mitteln gegen die Aufnahme in München in der Funkkaserne wehren, weil hier eingewiesene Personen niemals mehr weggebracht werden könnten.

Der Ministerrat billigt diese Auffassung, sowohl was die Aufnahme in Furth i. Wald als auch die von Staatssekretär Dr. Oberländer geschilderte Sachlage76 in München betrifft.77

[XIII.] Veranstaltungen

a) Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, daß am 16. September 1952, vormittags 12 Uhr, im Alten Botanischen Garten in München ein Gedenkstein anlässlich des 70. Jahrestags der elektrischen Kraftübertragung Miesbach-München enthüllt werde. Die Enthüllung werde entweder der Herr Ministerpräsident oder er selbst vornehmen. Er bitte aber auch die beteiligten Ministerien, zum mindesten Vertreter zu entsenden.

b) Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner fährt fort, in der Zeit vom 24. – 27. Oktober 1952 werde in der Sportschule Grünwald eine internationale Arbeitstagung „Staatsbürgerliche Aufklärung“ abgehalten werden. Die Veranstalter hätten gebeten, daß die bayerische Staatsregierung sich daran beteilige.

Es wird vereinbart, daß die Staatsministerien des Innern, für Unterricht und Kultus und für Arbeit und soziale Fürsorge Vertreter entsenden.

c) Zum Abschluß erinnert Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner noch daran, daß zwischen dem 12. und 15. Oktober 1952 ein internationaler Balneologischer Kongreß in Bad Kissingen, München und Wiessee abgehalten werde. Die bayerische Staatsregierung gebe dabei einen Staatsempfang in Bad Kissingen. Er bitte, diesen Termin vorzumerken.

Stv. Ministerpräsident
und Staatsminister des Innern
gez.: Dr. Wilhelm Hoegner
Der Protokollführer des
Ministerrats
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Ministerialrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Karl Schwend
Ministerialdirektor