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Nr. 126MinisterratssitzungDienstag, 4. November 1952 Beginn: 9 Uhr Ende: 12 Uhr 15
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Weinkamm, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Kehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirektor Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialdirigent Weiß1 (Ministerialforstabteilung), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Kultusminister Dr. Schwalber, Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium).

Tagesordnung:

I. Bundesratsangelegenheiten. II. Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung des politischen Friedens in Bayern. III. 9. Gesetz über Sicherheitsleistungen des Bayerischen Staates. IV. Vereinbarung über die Ausübung der Jagd in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern und Hessen durch Mitglieder der ausländischen Streitkräfte. V. Entwurf eines zweiten Gesetzes über Gehalt, Ruhegehalt und Hinterbliebenenversorgung der Mitglieder der Bayer. Staatsregierung. VI. Bayerische Motorenwerke AG - Werk II Allach. VII. Zuschuß des Bayer. Staates für die Instandsetzung der Olympia-Anlagen in Garmisch-Partenkirchen. VIII. Entwurf eines Gesetzes über die Forstrechte. IX. Personalangelegenheiten. X. Wasserversorgung in Tettau/OFr.

I. Bundesratsangelegenheiten

1. Entwurf eines Bundesjagdgesetzes2

Ministerialrat Dr. Gerner führt aus, der Koordinierungsausschuß sei nach wie vor der Meinung, daß die von Bayern bisher vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken, nämlich mangelndes Bedürfnis, Überschreitung der Befugnis nur Rahmenvorschriften zu erlassen, unzulässige Koppelung der Bestimmungen des Art. 75 Ziff. 3 GG3 und des Art. 74 Ziff. 1 GG,4 fortbestünden.5 Im übrigen sei die Staatsregierung ja auch noch an den Beschluß des Landtags vom 5. Juni 1952 gebunden, durch welchen sie ersucht werde, der geplanten Bundesregelung mit aller Entschiedenheit zu widersprechen.6Wenn auch die sachlichen Bedenken, auf die in diesem Beschluß hingewiesen werde, zum Teil ausgeräumt seien, so seien die verfassungsrechtlichen immer noch gegeben.

Der Ministerrat beschließt, dem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen.7

2. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank8

Es wird beschlossen, gegen den Entwurf unter Berücksichtigung der in der BR-Drucks. Nr. 412/1/52  zusammengefaßten Abänderungsvorschläge des Agrar- und Finanzausschusses keine Einwendungen zu erheben.9

3. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiet der tierischen Erzeugung (Tierzuchtgesetz)10

Ministerialrat Dr. Gerner weist darauf hin, daß es sich hier um einen Initiativantrag Nordrhein-Westfalens handle, zu dem der Agrarausschuß Empfehlungen ausgearbeitet habe.11

Nach kurzer Aussprache wird beschlossen, den Initiativgesetzentwurf zu unterstützen, nicht aber die Empfehlungen des Agrarausschusses.12

4. Entwurf einer Verordnung über die Erstreckung des Geltungsbereiches des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verkehr mit Milch, Milcherzeugnissen und Fetten (Milch- und Fettgesetz) vom 25. August 1952 auf dem Gebiet des Landes Berlin13

Zustimmung gem. Art. 80 Abs. 2  GG.

5. Entwurf einer Verordnung über die Hopfenanbaufläche im Anbaujahr 195314

Staatsminister Dr. Seidel hält es für notwendig, daß das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bei der Behandlung der Anträge auf Erweiterung der Hopfenanbaufläche in Bayern dafür Sorge trage, daß nicht auf dem Umweg über die Anbaufläche Manipulationen gemacht würden, um den Hopfenpreis in der gegenwärtigen Höhe zu halten.

Staatsminister Dr. Schlögl erwidert, es handle sich eigentlich bei den Anträgen durchweg darum, daß in den Randgebieten der Hallertau wieder Hopfen gebaut werden dürfe, nachdem die dortige Anbaufläche in der nationalsozialistischen Zeit willkürlich reduziert worden sei.15

Der Ministerrat beschließt, dem Entwurf gem. Art. 80 Abs. 2  GG zuzustimmen.16

6. Entwurf eines Gesetzes über die Erstreckung des Tarifvertragsgesetzes17Einwendungen werden nicht erhoben, die Abänderungsvorschläge des Ausschusses für Arbeit und Sozialpolitik sind zu unterstützen.18

7. Entwurf eines Gesetzes über die Vereinbarung zur Ergänzung des Allgemeinen Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die soziale Sicherheit vom 10. Juli 1950 und des Zusatzprotokolls zur Vierten Zusatzvereinbarung zum allgemeinen Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die soziale Sicherheit vom 10. Juli 195019

Ministerialrat Dr. Gerner berichtet, der Koordinierungsausschuß sei der Auffassung, übrigens in Übereinstimmung mit dem Ausschuß für Arbeit und Sozialpolitik, daß das Gesetz der Zustimmung des Bundesrats bedürfe.20 Er empfehle, gem. Art. 76 Abs. 2  GG keine Einwendungen zu erheben.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.21

8. Entwurf eines Gesetzes über die Vereinigung der Landeszentralbanken von Baden, von Württemberg-Baden und für Württemberg und Hohenzollern zur Landeszentralbank von Baden-Württemberg22

Ministerialrat Dr. Gerner fährt fort, der Rechtsausschuß habe sich auf den Standpunkt gestellt, daß dieser von Baden-Württemberg eingebrachte Gesetzentwurf abgelehnt werden müsse, da der Bund für die Vereinigung der Landeszentralbanken nicht zuständig sei, das neue Land Baden-Württemberg dies vielmehr in eigener Zuständigkeit durchführen könne.23

Der Ministerrat beschließt, den Gesetzentwurf abzulehnen.24

9. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung über Zolländerungen vom 15.9.1938 (Ausfuhrzoll-Liste)25

Keine Einwendungen.

10. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Stellung des Landes Berlin im Finanzsystem des Bundes (Drittes Überleitungsgesetz)26

Keine Einwendungen.

11. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 86 des Bundesversorgungsgesetzes27

Der Ministerrat stellt fest, daß es sich hier um ein Zustimmungsgesetz handle, gegen das aber keine Einwendungen zu erheben seien.28

12. Entwurf einer Vierten Verwaltungsanordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Finanzverwaltung (4. DAFVG)29

Zustimmung nach Maßgabe der Abänderungsvorschläge des Finanzausschusses.

13. Entwurf einer Ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Feststellung von Vertreibungsschäden und Kriegssachschäden (1. FeststellungsDV)30

Ministerialrat Dr. Gerner berichtet, dieser Punkt werde voraussichtlich von der Tagesordnung abgesetzt werden.

14. Entwurf einer Ersten Verordnung über Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz (1. DV-LA)31

Zustimmung gem. Art. 80 Abs. 2  GG nach Maßgabe der in der BR-Drucks. Nr. 426/1/52  zusammengefaßten Abänderungsvorschläge.32

15. Entwurf eines Gesetzes über die Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Erleichterung der Annahme an Kindes Statt vom 8. 8. 1950 [BGB1.IS.356]33

Keine Einwendungen gem. Art. 76 Abs. 2  GG.

16. Bericht des Rechtsausschusses über Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht34

Der Ministerrat beschließt, von einer Äußerung und einem Beitritt zu diesen Verfahren abzusehen.

17. Entwurf einer Verordnung zur Überführung weiterer Einrichtungen der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes35

Ministerialrat Dr. Gerner erinnert daran, daß der Ministerrat am 23. September 1952 beschlossen habe, sich bei der Abstimmung über den Entwurf der Stimme zu enthalten. Der Koordinierungsausschuß glaube, daß man diesen Standpunkt auch jetzt noch einnehmen könne.36Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.37


Anschließend an die Beratung der Tagesordnung der Bundesratssitzung kommt Ministerialrat Dr. Gerner noch auf folgende Punkte zu sprechen:

1. Der Ausschuß für Verkehr und Post werde sich am 6. November 1952 damit befassen, sechs Vertreter der obersten Landesbehörden für den Verwaltungsrat der Bundesanstalt für den Güterfernverkehr vorzuschlagen.38

Staatsminister Dr. Seidel erklärt, man müsse versuchen, einen bayerischen Vertreter durchzusetzen; er werde Herrn Ministerialdirektor Brunner,39 der an der Sitzung teilnehme, anweisen, sich für diese bayerische Forderung einzusetzen. In Betracht komme entweder RegBaurat Schricker40 als zuständiger Referent oder Ministerialdirektor Brunner.41

2. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes

Ministerialrat Dr. Gerner fährt fort, hier handle es sich um einen Initiativantrag Hamburgs zu Art. 14 Abs. 3 Satz 4 GG, in dem bestimmt werde, daß wegen der Höhe der Entschädigung im Streitfälle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offenstehe. Der Gesetzentwurf gehe dahin, hier statt der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte die der Verwaltungsgerichte einzuführen. Nachdem die Bayer. Staatsregierung grundsätzlich auf dem Standpunkt stehe, daß Verfassungsänderungen möglichst zu vermeiden seien, glaube er nicht, daß bei dieser nicht allzu bedeutsamen Änderung von diesem Prinzip abgewichen werden solle.

Staatssekretär Dr. Koch erklärt gleichfalls, daß mit Rücksicht auf den Grundsatz, Verfassungsänderungen wenn irgendmöglich, nicht vorzunehmen, der Gesetzentwurf wohl abzulehnen sei.

Der Ministerrat schließt sich dieser Auffassung an.42

3. Bundesentschädigungsgesetz43

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß es sich hier um eine sehr schwerwiegende Angelegenheit handle und es unter Umständen notwendig werden könne, eine Sondersitzung des Ministerrats zur Vorbereitung der Verhandlungen im Bundesrat anzusetzen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann berichtet daraufhin eingehend über die bisherigen Verhandlungen und teilt mit, daß in der nächsten Finanzausschußsitzung zunächst allgemein über den Gesetzentwurf gesprochen werden solle, in einer weiteren Sitzung dann über die einzelnen Bestimmungen.

Der Ministerrat beschließt, vorerst das Ergebnis der Sitzungen des Finanzausschusses abzuwarten.44

4. Änderung der Gewerbeordnung45

Ministerialrat Dr. Gerner berichtet weiter, demnächst werde ein Gesetz zur Änderung der Titel II, III, IV und X der Gewerbeordnung behandelt werden müssen. Es handle sich um ziemlich weitgehende Änderungen, nicht mehr allein um die Frage des § 24 der Gewerbeordnung.46

Staatsminister Dr. Oechsle schlägt vor, diesen Punkt in der nächsten Ministerratssitzung zu besprechen und betont, daß sämtliche Arbeitsminister der Meinung gewesen seien, bei § 24 stehe das Problem des Arbeitsschutzes im Vordergrund, während die Sicherheitsfragen nur von sekundärer Bedeutung seien.47

Der Ministerrat beschließt, in der Sitzung vom Dienstag, den 11. November die mit der Änderung der Gewerbeordnung zusammenhängenden Fragen zu erörtern.48

II. Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung des politischen Friedens in Bayern49

Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, daß das Gesetz zur Sicherung des politischen Friedens in Bayern nochmals besprochen werden müsse und zwar in einem möglichst kleinen Kreis.50 Er halte auch eine nochmalige Referentenbesprechung für erforderlich, damit eine Konkretisierung erreicht werde.51

Staatsminister Dr. Oechsle erklärt dazu, daß die Gewerkschaften an dem Gesetzentwurf stark interessiert seien.52

III. 9. Gesetz über Sicherheitsleistungen des Bayerischen Staates53

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, durch dieses Gesetz solle das Staatsministerium der Finanzen ermächtigt werden, zur Sicherung von Schuldverschreibungen auf den Inhaber, die zur Abgeltung von Investitionsmitteln ausgegeben werden oder zur Sicherung von Darlehen aus Investitionsmitteln zu Lasten des bayerischen Staates Bürgschaften zu übernehmen.54 Im einzelnen handle es sich unter anderem um Bürgschaften bis zur Höhe von 11 Millionen DM zu Gunsten der Bayernwerk AG, 10 Millionen DM zu Gunsten der Österreich-Bayer. Kraftwerke AG, ferner zu Gunsten der Jochenstein AG, der Rhein-Main-Donau AG usw. Eine eingehendere Besprechung des Gesetzentwurfs sei wohl nicht mehr notwendig.

Staatsminister Dr. Oechsle erklärt, er hätte eigentlich gerne gesehen, wenn auch noch ein Betrag von 1 Million DM für Filmbürgschaften in dieses 9. Gesetz aufgenommen worden wäre.

Staatsminister Zietsch erwidert, nachdem es sich hier hauptsächlich um Bürgschaften zu Gunsten von Elektrizitätsunternehmen handle, würde ein Betrag für Filmbürgschaften nicht recht hineinpassen, man werde aber insoweit einen anderen Weg finden.

Der Ministerrat beschließt, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.55

IV. Vereinbarung über die Ausübung der Jagd in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern und Hessen durch Mitglieder der ausländischen Streitkräfte56

Staatsminister Dr. Schlögl teilt mit, daß bei den letzten Verhandlungen über diese Vereinbarung Ministerialdirigent Weiß und Ministerialrat von Gumppenberg mitgewirkt hätten. Er bitte deshalb, Herrn Weiß berichten zu lassen.

Ministerialdirigent Weiß führt aus, die Verhandlungen hätten schon vor Monaten begonnen, sie wären dann Ende Juli fast vor dem Abschluß gestanden, schließlich aber dann doch gescheitert. Anfang September habe zwischen den Vertretern der amerikanischen Armee und den Leitern der Forstabteilungen von Baden-Württemberg, Bayern und Hessen eine Besprechung in Stuttgart stattgefunden, auf der man sich grundsätzlich geeinigt habe. In der Zwischenzeit sei dann der Text der Vereinbarung ausgearbeitet worden.57

Im wesentlichen werde folgendes bestimmt:

1. Den US-Streitkräften wird eine Abschußquote von 40% des männl. Hochwilds und des weibl. Gamswildes, sowie 25% des weibl. Wildes zugeteilt und zwar azxb sofort bis 31. März 1954. Ab 1. April 1954 werde dann die Abschußquote für männl. Wild auf 33 1/3% gesenkt.

2. Jeder amerikanische Jäger müsse einen deutschen Jahresjagdschein bei den deutschen Jagdbehörden zu Inländergebühren lösen und außerdem für jedes abgeschossene Stück Wild eine Abschußgebühr entrichten.

3. Wenn der amerikanische Jäger Wildpret mitnehmen wolle, so müsse er hiefür den in einer Anlage zu der Vereinbarung festgesetzten Preis bezahlen.

4. Weitere Bestimmungen regelten die Führungspflicht, die Treibjagden, die Gebühren für die Hüttenbenutzung usw.

5. Gemäß Art. II Ziff. 1 erstreckt sich dieser Vertrag nur auf die nicht verpachteten Staatsjagden. Nachdem das Bayer. Jagdgesetz die Möglichkeit einräume, daß 25% der Staatsjagden verpachtet werden könnten, eine Möglichkeit, auf die besonders der Bayer. Landtag Wert lege, sei es notwendig gewesen, hier eine Sonderregelung für Bayern zu finden.58 Sie werde in der Art durchgeführt, daß in einem Briefwechsel zwischen den Vertretern der US-Armee und dem Herrn Ministerpräsidenten erklärt werde, die US-Stellen trügen keine Bedenken, daß weiterhin Staatsjagden bis zur gesetzlich zulässigen Höhe verpachtet würden. Der bayer. Staat verpflichte sich aber, die Abschußquote durch diese Verpachtungen nicht unter den Stand des Jahres 1952/53 absinken zu lassen.59

6. Art. XIII bestimmt ferner, daß zur Klärung von Streitigkeiten und zur Änderung unbefriedigender Bestimmungen Beiräte in den Ländern und ein Generalbeirat eingesetzt würden.

7. Von besonderer Bedeutung sei schließlich noch die Frage über die Geltungsdauer des Vertrags. Vorgesehen sei, daß die Vereinbarung bis 31. März 1955 laufe, von diesem Tag an könne sie dann unter Einhaltung bestimmter Fristen gekündigt werden.

Staatsminister Dr. Seidel wirft die Frage auf, welche Regelung über die Jagdausübung der amerikanischen Streitkräfte eigentlich im Truppenvertrag getroffen sei. Es sei doch wohl so, daß die Verordnung Nr. 15,60 die bisher die Jagdausübung geregelt habe, außer Kraft trete, wenn der Truppenvertrag ratifiziert sei.61 In diesem Fall werde sich unsere Situation hinsichtlich der Jagd überhaupt verbessern, so daß man sich wohl überlegen müsse, ob man jetzt überhaupt schon eine Vereinbarung abschließen wolle oder nicht.

Ministerpräsident Dr. Ehard verliest daraufhin Art. 46 Ziff. 6 des Truppenvertrags, in dem bestimmt werde, daß die Bundesregierung sich verpflichte, ihre guten Dienste zur Verfügung zu stellen, damit den Mitgliedern der amerikanischen Streitkräfte Jagdmöglichkeiten eingeräumt würden.62 Es sei wohl richtig, daß man an sich auch das Inkrafttreten des Truppenvertrags abwarten könne, er glaube aber doch, daß man schon vorher zu einer beide Teile befriedigenden Lösung kommen müsse. Jedenfalls halte er es für sehr günstig, wenn die Verordnung Nr. 15, die ja eine Abschußquote von 80% vorsehe, möglichst bald aufgehoben werde.

Staatsminister Dr. Seidel stimmt zu und meint, auch er halte es für richtiger, wenn man das Inkrafttreten des Truppenvertrags nicht abwarte und selbständig zu einer Lösung komme.

Ministerialdirigent Weiß macht darauf aufmerksam, daß auch ein Prozentsatz von 40 v.H. wohl noch etwas hoch erscheinen könne, die Praxis habe aber ergeben, daß diese Quote, vor allem beim weibl. Wild, in keiner Weise ausgenützt werde.

Staatsminister Dr. Oechsle macht darauf aufmerksam, daß in Art. III Ziff. 1 a vom männl. Hochwild einschließlich des weibl. Gamswildes die Rede sei; diese Formulierung sei wohl nicht glücklich und er schlage deshalb vor, besser zu sagen, zuzüglich des weibl. Hochwildes.

Staatsminister Dr. Schlögl erklärt sich mit dieser Änderung einverstanden.

Der Ministerrat beschließt daraufhin, der Vereinbarung zuzustimmen und stellt fest, daß die Unterzeichnung durch den Herrn Ministerpräsidenten erfolgen müsse.

Staatsminister Dr. Schlögl fügt daraufhin hinzu, wenn der Herr Ministerpräsident die Vereinbarung unterzeichne, müsse noch der Schriftwechsel wegen der bayerischen Sonderregelung zu Art. II Ziff. 1 auf den Herrn Ministerpräsidenten umgestellt werden.63

V. Entwurf eines zweiten Gesetzes über Gehalt, Ruhegehalt und Hinterbliebenenversorgung der Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung

Staatsminister Zietsch führt aus, dieser Gesetzentwurf des Staatsministeriums der Finanzen solle an die Stelle des gleichzeitig zurückzuziehenden „Nachtrags zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes Nr. 52 über Gehalt, Ruhegehalt und Hinterbliebenenversorgung der Mitglieder der Bayer. Staatsregierung“ treten, der dem Präsidenten des Bayer. Landtags mit Schreiben des Herrn Ministerpräsidenten vom 26. November 1951 übersandt worden sei.64 Der Entwurf bezwecke, die Amtsgehälter der Mitglieder der Staatsregierung den gestiegenen Bezügen der Staatsbeamten anzugleichen und in der Weise zu verankern, daß sich Veränderungen auf dem Gebiet der Beamtenbesoldung ohne weiteres auch auf die Gehälter der Mitglieder der Staatsregierung auswirken könnten.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß die Koalitionsparteien sich bereits mit der jetzt vorgesehenen Regelung einverstanden erklärt hätten.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, die Bezeichnung des Gesetzentwurfs etwas abzuändern und zwar in der Weise, daß er laute: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Gehalt, Ruhegehalt und Hinterbliebenenversorgung der Mitglieder der Bayer. Staatsregierung.“

Der Ministerrat beschließt, dieser Änderung zuzustimmen, ferner, den Gesetzentwurf dem Landtag vorzulegen und gleichzeitig den am 26. November 1951 übermittelten Nachtrag zurückzuziehen.65

VI. Bayerische Motorenwerke AG - Werk II Allach66

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, General Thorson67 habe bei seinem Abschiedsbesuch erklärt, die Armee beabsichtige, das Werk II in Allach im Januar 1953 zurückzugeben. Er habe dabei aber offensichtlich dieses Werk mit dem Werk I in Milbertshofen verwechselt, wo schon seit längerem die Freigabe von drei Hallen, die von der amerikanischen Luftwaffe benützt werden, angestrebt werde.68 Er glaube deshalb, daß man auf diese Äußerung General Thorsons nicht Bezug zu nehmen brauche, wenn dem Beschluß des Landtags vom 30. Oktober 1952 entsprechend ein Schreiben an die Bundesregierung wegen des Werkes in Allach gerichtet werde.69

Staatsminister Dr. Seidel fügt hinzu, die BMW AG habe durch ihren Anwalt in Paris telefonisch erfahren, daß sich die zuständigen amerikanischen Ministerien der Auffassung angeschlossen hätten, die BMW AG sei alleiniger Eigentümer des Werkes. Das würde bedeuten, daß eine angemessene Entschädigung nachgezahlt werden müsse.70 Nachdem aber eine schriftliche Bestätigung dieser Mitteilung noch ausstehe, sei es wohl zweckmäßiger, mit dem Schreiben an die Bundesregierung noch zu warten, um nicht unter Umständen Angaben zu machen, die dann überholt seien. Allerdings werde es auf alle Fälle notwendig sein, daß zwischen den zuständigen amerikanischen Stellen und der BMW AG ein Vertragsverhältnis hergestellt werde.

Der Ministerrat beschließt, vorläufig das Schreiben an die Bundesregierung zurückzustellen.71

VII. Zuschuß des Bayer. Staates für die Instandsetzung der Olympiaanlagen in Garmisch-Partenkirchen72

Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert daran, daß der Ministerrat einen Beschluß über einen Zuschuß des Bayer. Staates für die Olympia-Anlagen in Garmisch-Partenkirchen noch zurückgestellt habe, da Besprechungen in Bonn über einen etwaigen Zuschuß des Bundes stattfinden sollten.

Staatsminister Zietsch teilt mit, diese Besprechung habe am 24. Oktober 1952 stattgefunden, sie habe zwar noch zu keiner endgültigen Lösung geführt, aber immerhin habe der Bund sich bereiterklärt, einen Zuschuß von 25000 DM zu leisten und diesen auch schon überwiesen.73 Das Finanzministerium beabsichtige, auch einen Zuschuß des Bayer. Staates in gleicher Höhe zu überweisen, dabei aber zu erklären, daß der Staat seine Hilfe davon abhängig mache, daß auch die Gemeinde Garmisch-Partenkirchen sich in gleicher Höhe beteilige. Die Mittel könnten eigentlich aus Einzelpl. VII des Staatsministeriums für Wirtschaft - Maßnahmen zur Förderung des Fremdenverkehrs - genommen werden. Übrigens könne man es der Gemeinde Garmisch-Partenkirchen durchaus zumuten, sich zu beteiligen, da ihre Finanzlage ausgesprochen günstig sei.

Staatsminister Dr. Seidel erklärt, an sich habe er es bisher abgelehnt, aus Einzelpl. VII für sportliche Zwecke Gelder zu geben. Er habe eigentlich Bedenken, in diesem Falle eine Ausnahme zu machen.

Der Ministerrat beschließt nach kurzer Aussprache, grundsätzlich einen Zuschuß von 25 000 DM zu geben unter der Voraussetzung, daß sich die Gemeinde Garmisch-Partenkirchen in gleicher Höhe beteilige. Dazu wird aber noch vereinbart, daß das Staatsministerium für Wirtschaft in Verbindung mit dem Staatsministerium der Finanzen prüft, aus welchen Einzelplänen diese Summe genommen werden kann.74

VIII. Entwurf eines Gesetzes über die Forstrechte75

Staatsminister Dr. Schlögl nimmt Bezug auf sein allen Mitgliedern des Kabinetts zugegangenes Schreiben vom 31. Oktober 1952 und teilt mit, daß im Ausschuß für Ernährung und Landwirtschaft, dem der Gesetzentwurf über die Forstrechte zugeleitet worden sei, Zweifel aufgetaucht seien, ob die Zuständigkeit Bayerns zu einer Regelung der Materie überhaupt gegeben sei. Seiner Meinung nach sei die Rechtslage so, daß die Förderung der forstwirtschaftlichen Erzeugung zu den Gegenständen der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes gehöre, wobei aber der Bund von diesem Recht bisher noch keinen Gebrauch gemacht habe. Wenn die Verordnung vom 30. Juli 1937 durch Bundesgesetz aufgehoben werde, so wäre der alte Rechtszustand wieder hergestellt, d.h., es gelte wieder das Bayer. Forstgesetz von 1852. Vielleicht wäre es das beste, wenn der Herr Ministerpräsident einen Brief an den Herrn Präsidenten des Landtags richten würde, mit der Bitte, daß der Rechts- und Verfassungsausschuß die aufgetauchten Zweifel in rechtlicher Hinsicht kläre. Eigentlich wäre es wohl am besten, wenn Landwirtschafts- und Rechts- und Verfassungsausschuß gemeinsam tagen könnten.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, der Landtag scheine sich über die Rechtslage nicht im klaren zu sein. Eine Zurückziehung der Vorlage sei schon deshalb nicht möglich, weil ja noch ein Beschluß des Landtags bestehe, daß möglichst bald ein Gesetzentwurf über die Forstrechte vorgelegt werden müsse. Allerdings glaube auch er, daß der Rechts- und Verfassungsausschuß mit dem Entwurf befaßt werden müsse, infolgedessen werde er dem Vorschlag des Herrn Staatsministers Dr. Schlögl entsprechend, einen Brief an den Herrn Präsidenten des Landtags richten.76

IX. Personalangelegenheiten

Der Ministerrat faßt folgende Beschlüsse:

1. Der Regierungsdirektor im Staatsministerium des Innern, Dr. Otto Knözinger,77 wird zum Ministerialrat beim Bayerischen Obersten Rechnungshof ernannt.

2. Der Direktor des Landesaufsichtsamts für das Versicherungswesen, Dr. Karl Kreuser,78 wird auf sein Ansuchen mit Ablauf des Monats Oktober aus dem bayerischen Staatsdienst entlassen; dabei wird ihm die Erlaubnis erteilt, seine bisherige Amtsbezeichnung „Ministerialrat“ mit dem Zusatz „a.D.“ zu führen, ferner wird ihm der Dank für die dem bayerischen Staat geleisteten Dienste ausgesprochen.

3. Dem aus dem bayerischen Staatsdienst entlassenen Ministerialrat Carl Wagenhöfer79 wird die Zusicherung eines Rücktrittsrechts in den bayerischen Staatsdienst binnen 2 Jahren vom Zeitpunkt seiner Entlassung an erteilt.80

4. Oberregierungsrat Meinert, Direktor des Zentralamts für Kriminalidentifizierung und Kriminalstatistik81

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, der Leiter dieses Amtes,82Oberregierungsrat Meinert, habe ein Angebot des Bundes erhalten, die Leitung des Bundeskriminalamts zu übernehmen.83 Da es sich hier um einen sehr bewährten Beamten handle, halte er es für dringend notwendig, den Versuch zu machen, ihn in Bayern zu halten. Er beabsichtige deshalb, ihn zum Regierungsdirektor zu befördern.

Staatsminister Zietsch wirft ein, seiner Meinung nach könne auch ohne weiteres die Beförderung zum Ministerialrat erfolgen, vorausgesetzt, daß Oberregierungsrat Meinert dann das Angebot des Bundes endgültig ablehne. Es frage sich nur, ob im Haushalt des Staatsministeriums des Innern die Stelle eines Direktors des Zentralamts eine A 1 a Stelle sei.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, dies sei nicht der Fall, man könne aber Herrn Meinert vielleicht auf eine freie Planstelle im Staatsministerium des Innern übernehmen, bis die Hebung der Direktorstelle auf A 1 a durch den Landtag genehmigt sei.

Staatssekretär Dr. Ringelmann empfiehlt, diesen Antrag möglichst bald zu stellen.

Der Ministerrat beschließt, Oberregierungsrat Meinert unter der Voraussetzung zum Ministerialrat zu ernennen, daß er das Angebot des Bundes, die Leitung des Bundeskriminalamts zu übernehmen, endgültig ablehnt.

Staatssekretär Dr. Nerreter unterstreicht noch die Bedeutung des Instituts und tritt dafür ein, es weiter auszubauen und vor allem bessere Arbeitsbedingungen herzustellen.84

X. Wasserversorgung in Tettau/OFr.85

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, ein Ortsteil von Tettau sei durch die Absperrung an der Zonengrenze von jeder Wasserversorgung abgeschnitten, so daß es notwendig sei, aus einem anderen Ortsteil Tettaus das Wasser herüberzuleiten. Dafür werde ein Betrag von 40000 DM benötigt, die Mittel hiefür stünden aber nicht zur Verfügung. Das Staatsministerium der Finanzen stelle sich auf den Standpunkt, die Oberste Baubehörde müsse ein anderes Projekt zurückstellen, diese wiederum erkläre, dazu nicht in der Lage zu sein.

Staatsminister Zietsch entgegnet, die Oberste Baubehörde habe noch keinen Antrag gestellt, daß der Betrag von 40000 DM zur Verfügung gestellt werde.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner sichert zu, daß dieser Antrag sofort eingereicht werde, stellt aber gleichzeitig fest, daß dann das Staatsministerium der Finanzen auch die Mittel überweisen müsse.

Staatsminister Zietsch erklärt sich damit einverstanden.

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Protokollführer des
Ministerrats
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Ministerialrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Karl Schwend
Ministerialdirektor